Zünder 5: Leistung mal Zeit



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Transkript:

Zünder 5: Leistung mal Zeit Inhalt / Lernziele / Exkursmöglichkeiten Inhalt Arbeit die einen grossen Teil unseres Lebens bestimmt wird zum Thema gemacht. Anhand persönlicher Ansichten und Beispiele wird die Vielfalt der Arbeitswelt dargestellt. Ein geschichtlicher Abriss zeigt die Entwicklung der Arbeit ausgehend von der Landwirtschaft über die industrielle Lohnarbeit zur heutigen Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft. Neben den ideellen Aspekten wird auch ausführlich auf die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsvertrages eingegangen. Der Arbeitsmarkt ist heute zahlreichen teils globalen Einflüssen ausgesetzt. Lösungsansätze für die Arbeitslosigkeit werden skizziert und die Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen der Arbeitslosenversicherung aufgezeigt. Im Zünder 5 werden v.a. folgende Fragen diskutiert: Wie kam es zur heute typischen Lohnarbeit? Welches waren die Gründe und Ursachen dieser Entwicklung? Welchen Zusammenhang hat es zwischen der Industrialisierung und dem Aufkommen der sozialen Frage? Welche Auswirkungen haben Rationalisierung und Automatisierung auf den Arbeitsplatz? Welche Bedeutung hat die Lohnarbeit in der Schweiz? Broterwerb oder persönliche Ausdrucksform? Wie entwickelten sich die einzelnen Berufszweige und Branchen? Bei welcher Art von Tätigkeit fühle ich mich wohl? Wie entwickelte sich der schweizerische Arbeitsmarkt in den letzten 30 Jahren? Wie steht die Schweiz bezüglich Arbeitslosigkeit im internationalen Vergleich da? Wie beeinflussten ausländische Arbeitskräfte die Schweizer Wirtschaft? Wie ist bezahlte und unbezahlte Arbeit bzw. das Erwerbseinkommen unter den Geschlechtern verteilt? Welche Fragen muss ich beim Vorstellungsgespräch beantworten? Welche Punkte sollten auf alle Fälle in einem Arbeitsvertrag geregelt sein? Wie lange wird mir der Lohn bezahlt, wenn ich krank bin? Was kann ich gegen Diskriminierung und Schikanen am Arbeitsplatz unternehmen? Was ist bei der Kündigung zu beachten? Was ist speziell am Lehrvertrag? Welche verschiedenen Arbeitszeitmodelle gibt es? Welches sind die Gründe für Arbeitslosigkeit? Wer hat Anspruch auf Arbeitslosentaggeldern? Welche Leistungen erbringt die Arbeitslosenversicherung?

Lernziele Grobziele Inhalte Die Schüler und Schülerinnen... Sollen die Vielschichtigkeit der Arbeit kennen lernen, Erwerbstätigkeit hinterfragen und aus verschiedenen Perspektiven betrachten lernen Die Entstehung und Ursprünge der Lohnarbeit kennen lernen, ausschlaggebende Veränderungen verstehen lernen, welche die Arbeitswelt in «neue Bahnen» leiteten und künftig leiten werden. Mechanismen des Arbeitsmarktes kennen. Erkennen, welche Ursachen national und global konjunkturelle Schwankungen beeinflussen können? Die eigene berufliche Situation auf dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung einschätzen lernen. Rechtliche Grundkenntnisse bezüglich Arbeitsvertrag und Arbeitslosigkeit aneignen. Begriffe Baustelle: Verschiedene Gesichter der Arbeitswelt werden einander gegenüber gestellt. Welche Branchen haben Zukunft? Taxi: Sammeln von persönlichen Statements zur Arbeit. Arbeit als Broterwerb oder Ausdrucksform der Persönlichkeit? Trip 1: Wie hat sich die Arbeit im Laufe der Zeit entwickelt? Vom maschinenlosen Zeitalter zum Informationszeitalter: Arbeit als Strafe, calvinistischer Arbeitsethos, Arbeit als Produktionsfaktor, neue landwirtschaftliche Produktionsformen, vom Verlagssystem über Manufakturen zur Industrialisierung, von der Arbeiterbewegung zur Theorie des Klassenkampfes, bis zu Generalstreik und russischer Revolution, Automatisierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes durch globale Ausrichtung der Wirtschaft. Trip 2: WORK-SPOTS, Leute aus den verschiedensten Berufen erzählen, was Arbeit für sie bedeutet. Trip 3: Überblick über die geltenden rechtlichen Regelungen des Arbeitsvertrages und des Lehrvertrags: Fallbeispiele zur Vertiefung der aufgezeigten Fragestellungen. Trip 4: Arbeitsmarkt zwischen Hochkonjunktur und Krise, Entwicklung der Arbeitslosigkeit: Wo liegen die Gründe? Sonderfall Schweiz? Frauen in der Schweizer Arbeitswelt. Arbeitszeitmodelle, kurzer Überblick über die rechtlichen Regelungen bei der Arbeitslosenversicherung Folgende Begriffe werden den Schülern und Schülerinnen erklärt: Arbeit, Lohn, Einkommen, Lohnfortzahlung, Sozialversicherungsbeiträge, Erwerb, Kaufkraft, Arbeitsmarkt, Erwerbsquote, Arbeitslosenquote, Arbeitszeitmodelle, Arbeit auf Abruf, Freelancer, Schwarzarbeit, Flexibilisierung der Arbeit, Wirtschaft, Ökonomie, Wertschöpfung, Wohlstand, Wohlfahrt, Wirtschaftssektoren, Branche, konjunkturelle Schwankung, Krise, Produktivität, Heimarbeit, Verlagssystem, Manufaktur, Industrialisierung, soziale Frage, Arbeiterbewegung, Klassenkampf, Rationalisierung, Automatisierung, Diskriminierung am Arbeitsplatz, Informationszeitalter, Arbeitsvertragsformen, Lehrvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag, Öffentliches Personalrecht, Arbeitsbewilligung, Kündigungsarten, Arbeitsgericht, Kapital, Finanzmarkt, Spekulation, OECD, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenversicherung, Ausgesteuerte, Beschäftigungsprogramme.

Exkursmöglichkeiten Erwerbstätigkeit der Frauen 1998 stieg der Frauenanteil im Dienstleistungssektor erstmals über 50%. Auch bei der Teilzeitarbeit (über die Hälfte der Frauen arbeiten Teilzeit) und der Gratisarbeit (74% wird von Frauen erledigt) ist der Frauenanteil sehr hoch. Ausserdem sind die Frauenlöhne trotz Gleichstellungsgesetz (http://www.admin.ch/ch/d/sr/sr.html) durchschnittlich über 20% niedriger als die Männerlöhne. Entspricht diese Sachlage einer ökonomischen Rationalität? In Erwartung einer späteren Familienphase wird von vorneherein weniger in Ausbildung investiert und werden Berufe mit wenig Entwicklungsmöglichkeiten gewählt. Oder wird die Interessenlage der Frauen in der Wirtschaft und in der Familie einfach nicht berücksichtigt bzw. ausgenutzt? Literatur: «Geschlecht, Arbeit und Lohn», Tobias Bauer, Büro BASS, Bern 1999 «Gleichstellung im Erwerbsleben» (Form. 301.933d), kann bei der EDMZ, 3000 Bern (http://www.admin.ch/edmz) bezogen werden. «Soziale Ungleichheit bei Beschäftigung und Einkommen», BFS Bern 1998 und «Monetäre Bewertung der unbezahlten Arbeit», BFS Neuchâtel 1999 und «Schweizerische Lohnstrukturerhebung 1998», BFS Neuchâtel 2000, erhältlich bei: Bundesamt für Statistik (BFS)/2010 Neuchâtel (http://www.admin.ch/bfs/index.htm). Güter- und Kapitalkreislauf Wie entsteht die Wertschöpfung in einer Volkswirtschaft? Wie wirkt sich eine aktive Wirtschaftspolitik (öffentliche Investitionen in die Wirtschaft, bessere Qualifikation der Arbeitskräfte durch Bildungsinvestitionen, Förderung der technologischen Entwicklung, etc.) auf die konjunkturelle Entwicklung aus? Welche Auswirkungen hat unser Konsumverhalten auf die Wirtschaft? Welchen Einfluss hat die Globalisierung? Literatur: «Arbeit und Sozialstaat», Rudolf H. Strahm, Zürich 1997. «Nach mir die Sintflut», Zünder Nr. 2 «Geld und Leben», Zünder Nr. 9

/ Zusatzinfos und Lösungen / weitere Anregungen und Ergänzungen Cover Zeiten, in denen die Arbeitswelt rasanten Veränderungen unterworfen ist, schaffen Hektik und psychischen Stress; fliessende Grenzen bzw. grenzenloses Zusammenfliessen. Erwerbsarbeit wird zur Mangelware, Politiker sprechen von «Zwei-Drittel-Gesellschaft». Ein Drittel hat bezahlte Arbeit, der Rest ist auf «Almosen» angewiesen. Es gibt Trendforscher, die behaupten, dass in Zukunft nicht mehr die Arbeit sondern die Ausbildung im Zentrum gesellschaftlicher Anerkennung steht. Ausbildung wird zum lebenslänglichen Dauerstress. Dabei wird ein Grossteil der Bevölkerung in der unmündigen Position des Schülers gehalten. Während heute zumindest noch Berufsbilder eine gewisse Identität verleihen, ein Beruf auch einmal fertig gelernt ist, wird die Zukunft unvollkommen, unfertig erscheinen. Der immer wieder neu erklärte Mangel an Ausbildung wird zum Motor eines gigantischen gesellschaftlichen Anpassungsdrucks. Der Übergang von der Schulpflicht in die Arbeitswelt weckt häufig grosse Ängste. Diese können noch durch allgemeine Ängste über die Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Planeten verstärkt werden. Lassen Sie Ihre Schüler und Schülerinnen auf einer A4- Seite ihre Empfindungen zu dieser Thematik skizzieren und sprechen Sie dann mit ihnen darüber. Zeit spielt eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt. Wie empfinden die Schülerinnen und Schüler die Hektik unserer Zeit? Präzisierende Fragestellungen zum Cover finden Sie auch in der Baustelle. Zusatzinfos und Lösungen «Resignieren bringt nichts», Diskussionsrunde von Jugendlichen über persönliche Zukunftsängste und Hoffnungen, auf dem Hintergrund einer aktuellen Studie; Nicole Meier, «Ernst» im Tagesanzeiger vom 9. 2. 2000 (http://www.tagesanzeiger.ch/smdsearch/).

Baustelle Job ist nicht gleich Job. Es gibt weltweit gesehen riesige Unterschiede bei den Löhnen. Aber auch die Art der Arbeit ist vollkommen unterschiedlich. Welche Arbeit hat wie viel Wert? Welche verlieren, welche gewinnen an Wert? Warum? In Gruppen und im Plenum einen sachlichen Einstieg ins Thema finden. Zusatzinfos und Lösungen Internet zu Wirtschaft und Arbeitsmarkt: (http://www.seco.admin.ch/d_index.html) (http://www.schulweb.ch) (http://www.arbeitsamt-zuerich.ch) Taxi Wie sieht deine persönliche Zukunft aus? Wohin willst du? Wohin kannst du? Welchen Stellenwert hat die Arbeit in deinem Leben? Persönliche Vertiefung der Fragen, die schon das Cover aufgeworfen hat. Lenys Gedanken als Einstieg. Individuelle Erarbeitung anhand der Fragen in «Dein Standpunkt» und dem «Auftrag». Zusatzinfos und Lösungen Einen Stapel Stellenanzeiger zur Verfügung stellen. Wo können auch noch Stellenanzeigen gefunden werden? Wer weiss ausserdem von interessanten Stellenangeboten (Freunde, Eltern, etc.)? Internet: (http://www.arbeitsamt-zuerich.ch/stellenvermittlung.htm).

Trip 1 Für die eigene Laufbahnplanung ist es enorm wichtig, die Entwicklungslinien des Arbeitsmarktes zu verstehen. Nur so können Arbeitende ihre eigene Position im Wirtschaftsgeschehen richtig einschätzen. Wie entstand die Lohnarbeit und wie sieht ihre Zukunft aus? Welche Arbeiten sind gefragt? Welche Berufe gehören der Vergangenheit an? Die Wertschätzung der Arbeit hat sich im Laufe der Zeit stark gewandelt: Von der alttestamentarischen Arbeit als Strafe über den calvinistischen Berufsethos bis zur heutigen Form der «Arbeit auf Abruf» standen immer die Menschen im Zentrum. Wird in Zukunft die Arbeit ausgehen? Werden Roboter unsere Aufgaben übernehmen? Welche Hoffnungen, welche Ängste hast du aufgrund der Beschäftigungsentwicklung in den drei Wirtschaftssektoren? Welche hauptsächlichen Ursachen siehst du für diese Entwicklung? Erarbeitung des Textes anhand der «Fragen zum Thema» Einzel- oder Gruppenarbeit mit «Auftrag» Weitere Anregungen und Ergänzungen ARENA, 5. November «Werkplatz Schweiz am Ende?» Highlights der Sendung als RealVideo Der Bahntechnikkonzern Adtranz schliesst in der Schweiz zwei Werke und baut 700 Arbeitsplätze ab. Kein Einzelfall. Welche Chancen hat der Werkplatz Schweiz in einem globalisierten Markt überhaupt noch? In der Arena debattieren der Wirtschaftsprofessor Walter Wittmann, SMUV-Zentralsekretär André Daguet, sowie Regierungs- und Wirtschaftsvertreter (http://www.sfdrs.ch/sendungen/arena/archiv.html).

Trip 2 Aktuelle Statements zur Arbeit sollen die eigenen Vorstellungen über die Arbeit konkretisieren. Mit welchen Aussagen kann ich mich identifizieren? Welche Aussagen sind mir fremd? Auf welchem Hintergrund sind die Aussagen entstanden? So wichtig es ist, den eigenen Standpunkt, die eigene Rolle in der Wirtschaft zu finden, sollte doch nicht ausser Acht gelassen werden, dass wir Teil einer Gesellschaft sind. Ellbogengesellschaft kontra Solidarität? «Geld stinkt nicht, Habgier ist okay, und jeder kämpft für sich allein. Prinzipiell kann jeder aus eigener Kraft den Aufstieg schaffen, Reichtum ist der wichtigste Massstab für Erfolg und die Freiheit zum wirtschaftlichen Handeln ist dafür Voraussetzung: The American way of life.» Zusatzinfos und Lösungen «Zeit»-Dossiers, zum Beispiel zu verschiedenen Arbeitsmodellen (http://www1.zeit.de/tag/link-dossier/wirtschaft/arbeit/modelle/). «NZZ»-Dossiers, zum Beispiel zu den Auswirkungen der Globalisierung auf die verschiedenen Märkte und Branchen. (http://www.nzz.ch/online/02_dossiers/globalisierung/glob00.htm)

Trip 3 Die rechtlichen Regelungen zum Arbeitsvertrag und Lehrvertrag sollen im Überblick dargestellt werden. Für die Durchsetzung der Rechte aus Arbeitsvertrag besteht bis zu einem Streitwert von Fr. 20 000.- ein einfaches mündliches Gerichtsverfahren, das auch ohne anwaltliche Unterstützung mit Erfolg angerufen werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kläger rechtzeitig bei anerkannten Rechtsberatungsstellen Auskunft holen und sich bei der Abfassung des Klageformulars helfen lassen. Wichtig für die Schülerinnen und Schüler ist, dass sie sich bewusst werden, wann sie in eine Situation kommen, wo sie dringend juristischen Rat brauchen. Es stimmt nicht, dass Nichtstun vorteilhaft ist. Oft geraten wir in grosse Schwierigkeiten, weil wir uns nicht rechtzeitig informieren. Die Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen sollte also immer auf dem Hintergrund der Sensibilisierung für heikle Situationen geschehen und konkrete Handlungshilfen bieten. Zusatzinfos und Lösungen Nichtbetriebsunfallversicherung: Ab 1.1.2000 sind Arbeitende schon ab 8 (früher 12) durchschnittlichen Wochenstunden obligatorisch zu versichern. Arbeitsgesetz: Die Erarbeitung der dazu gehörigen Verordnungen beansprucht mehr Zeit als erwartet (politische Uneinigkeit bei den Sozialpartnern). Die ursprünglich für 1.1.2000 geplante Einführung der neuen Bestimmungen des Arbeitsgesetzes ist vom Bundesrat auf noch unbestimmte Zeit herausgeschoben worden. Musterarbeitsverträge im Arbeitsamt Zürich: : (http://www.stadt-zuerich.ch/kap03/arbeitsamt/rechtsberatung/musterarbeitsvertraege.htm) Arbeitslosenversicherung: Gemäss Bundesgerichtsentscheid müssen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben im Anschluss an eine Erziehungsperiode lediglich noch 6 (früher 18) Monate Kindererziehung nachgewiesen werden, um Arbeitslosengeld beanspruchen zu können. Anspruchsberechtigte Versicherte, die jedoch keine 6 Monate Beitragszeit nachweisen können (s. Punkt 2 unter «Wer hat Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung»), erhalten lediglich noch max. während einem Jahr (früher zwei Jahre) Arbeitslosenunterstützung (260 Taggelder).

«Zur Diskussion» Lösungen: Zur ersten Frage: a) Muss korrekt beantwortet werden, bezieht sich auf zukünftige Tätigkeit. b) Muss nicht korrekt beantwortet werden. Verkehrsunfall ist bereits 4 Jahre zurück. Ein allfälliger Eintrag im (kantonalen oder zentralen) Strafregister sollte bereits gelöscht sein. Das Verkehrsdelikt steht in keinem direkten Zusammenhang mit der auszuübenden Tätigkeit (Persönlichkeitsschutz). c) Muss korrekt beantwortet werden. Hier geht es um die Beurteilung der fachlichen Kompetenz für die in Frage stehende Anstellung auf der Grundlage der bisherigen Tätigkeiten. d) Generelle Frage nach Kinderwunsch muss nicht korrekt beantwortet werden (Persönlichkeitsschutz). Heikler ist die Frage nach einer bereits bestehenden Schwangerschaft. Hier kommt es darauf an, ob die zukünftige Tätigkeit durch eine (ohne grössere Komplikationen verlaufende) Schwangerschaft überdurchschnittlich verunmöglicht wird. Dies kann etwa bei körperlich anstrengenden Berufen der Fall sein oder bei Berufen, in denen der Körper in besonderem Masse wichtig ist (z.b. Mannequin). Im vorliegenden Fall dürfte dies nicht der Fall sein. Zu beachten ist allerdings, dass bei einer dreimonatigen Probezeit (Maximaldauer) eine Schwangerschaft kaum mehr geheim gehalten werden kann und so für den Arbeitgeber trotzdem eine Kündigung mit relativ kurzer Kündigungsfrist (in der Regel 7 Tage) möglich ist, da während der Probezeit noch kein Kündigungsschutz besteht. e) Muss korrekt beantwortet werden. Hier wird das Interesse des Arbeitgebers an einer korrekten Information höher bewertet als der Persönlichkeitsschutz, insbesondere da bei der zukünftigen Tätigkeit viel Geld anvertraut wird. f) Diese Frage muss nicht korrekt beantwortet werden. Die Bank gilt für diese Frage nicht als so genannter Tendenzbetrieb. Korrekt müsste sie bei einer Gewerkschaft, Partei oder einem Arbeitgeberverband beantwortet werden. g) Diese Frage muss nicht korrekt beantwortet werden. Hier wird der Persönlichkeitsschutz höher bewertet. Wenn es sich um eine Kaderstelle handelt, müsste die Frage allerdings korrekt beantwortet werden. h) Muss korrekt beantwortet werden; bezieht sich auf zukünftige Anstellung. i) Muss korrekt beantwortet werden; es geht um die Vorstellungen über das zukünftige Salär. Zur zweiten Frage: a) Durch einen eingeschriebenen Brief, in dem er die mündlichen Vereinbarungen bestätigt hätte. Wenn der Arbeitgeber nicht umgehend gegen den Inhalt der Bestätigung protestiert, gilt er (im geschäftlichen Verkehr) in aller Regel als anerkannt. b) Das OR und der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (GAV). c) Er hat sehr hohe Chancen, den ganzen Lohn für die 3 1/2 Monate zu erhalten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt der erste Arbeitsmonat als Probezeit (Art. 335b OR). Maximal kann die Probezeit auf drei Monate vereinbart werden. Während der Probezeit gilt nach OR kein Kündigungsschutz (Art. 336c OR) und während der ersten drei Monate eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses auch keine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324a OR). Allerdings muss ab dem ersten

Arbeitstag eine Unfalldeckung bestehen (UVG Art. 3). Mik ist zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr in der Probezeit. Neben der Unfallversicherung besteht gemäss GAV ein Kündigungsschutz (nach Art. 336c OR nur 30 Tage im ersten Anstellungsjahr) solange Unfalltaggelder bezahlt werden (L-GAV Bauhauptgewerbe). Erst danach kann ihm der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen (Art. 335c OR). Der Arbeitgeber schuldet ihm Schadenersatz für den Lohnausfall der durch die fristlose Kündigung entstanden ist. Ausserdem kann er noch ein bis sechs Monate Entschädigung für die ungerechtfertigte fristlose Kündigung fordern (Art. 337c OR). Es kann also durchaus sein, dass Mik zuletzt nicht nur 3 1/2 sondern gar 9 Monate und mehr an Lohnentschädigung und Schadenersatz erhält. Er sollte sich daher umgehend bei einer Rechtsberatungsstelle beraten lassen und Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Wenn die Klagesumme mehr als 20 000 Franken betragen soll, ist der Beizug einer anwaltlichen Vertretung ratsam, insbesondere wenn es auch noch Schwierigkeiten mit den Zahlungen der Unfallversicherung gibt. d) Die Unfallkosten und Lohnausfall müssen von der Unfallversicherung übernommen werden. e) Das muss er nicht. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden (s. oben unter Punkt c). Ein Grenzbereich ist die «Arbeit auf Abruf» (vgl. dazu die Geschichte von Laura P. in Trip 1). Da Mic aber regelmässig während drei Monaten gearbeitet hat und es auch keine anderen Anzeichen gibt, dürfte es dem Arbeitgeber schwer fallen, sich auf eine «Arbeit auf Abruf» zu berufen. Zur dritten Frage: a) Auf das Gleichstellungsgesetz (GlG Art. 3 Abs. 2): Art. 3 Diskriminierungsverbot 1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft. 2 Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung. 3 Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar. Es dürfte leicht sein, eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts glaubhaft zu machen (Art. 6 GlG). Das Gericht würde eine entsprechende Klage nur dann abweisen, wenn der Arbeitgeber nachweisen könnte, dass die getroffene, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung durch einen sachlich gerechtfertigten Grund absolut notwendig ist. Frau Gerber und alle anderen Frauen müssten praktisch unfähig sein, die grossen Maschinen zu bedienen, sicher und effizient damit zu arbeiten. Da sich ein Gerichtsentscheid in diesem Fall auf mehrere Arbeitsverhältnisse auswirken würde, ist auch die Verbandsklage zulässig, bei der die Betroffenen nicht selber Klagen müssen (Art. 7 GlG):

Art. 7 Klagen und Beschwerden von Organisationen 1 Organisationen, die nach ihren Statuten die Gleichstellung von Frau und Mann fördern oder die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahren und seit mindestens zwei Jahren bestehen, können im eigenen Namen feststellen lassen, dass eine Diskriminierung vorliegt, wenn der Ausgang des Verfahrens sich voraussichtlich auf eine grössere Zahl von Arbeitsverhältnissen auswirken wird. Sie müssen der betroffenen Arbeitgeberin oder dem betroffenen Arbeitgeber Gelegenheit zur Stellungnahme geben, bevor sie eine Schlichtungsstelle anrufen oder eine Klage einreichen. 2 Im übrigen gelten die Bestimmungen für die Klagen und Beschwerden von Einzelpersonen sinngemäss. b) Gerade für solche Fälle hat das Gleichstellungsgesetz einen erweiterten Kündigungsschutz eingeführt (Art. 10 GlG). Sie muss sich allerdings rechtzeitig zur Wehr setzen. Die Kündigung muss vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Gericht angefochten werden. Zum ersten Mal wurde im schweizerischen Arbeitsrecht verankert, dass ein Gericht selbst gegen den Willen des Arbeitgebers eine Wiedereinstellung verfügen kann (Art. 10 Abs. 3 GlG). Frau Gerber kann aber auch stattdessen auf die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses verzichten und eine entsprechende Entschädigung (gem. Art. 336a OR) verlangen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann hat eine sehr gut erklärte Fallsammlung zum Gleichstellungsgesetz herausgegeben (inkl. Gesetzestext und kurzen Erläuterungen). Sie können es (Form. 301.933 d) gratis bei der EDMZ, 3000 Bern bestellen. (http://www.admin.ch/edmz/). weitere Anregungen und Ergänzungen Koalitionsfreiheit (Art. 28 der Bundesverfassung) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie ihre Organisationen haben das Recht, sich zum Schutz ihrer Interessen zusammenzuschliessen, Vereinigungen zu bilden und solchen beizutreten oder fernzubleiben. Streitigkeiten sind nach Möglichkeit durch Verhandlung oder Vermittlung beizulegen. Streik und Aussperrung sind zulässig, wenn sie Arbeitsbeziehungen betreffen und wenn keine Verpflichtungen entgegenstehen, den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu führen. Das Gesetz kann bestimmten Kategorien von Personen den Streik verbieten. Die Baumeister haben Bauchweh Die Konjunktur steht auf der Seite der Gewerkschaften. Nach Jahren des Rückgangs und des Stellenabbaus geht es im Baugewerbe wieder vorwärts, und es fehlt erstmals seit langem sogar wieder an Berufsleuten. Im Lohnstreit auf dem Bau sitzen die Gewerkschaften am längeren Hebel. Sie bereiten unbeirrt Streiks vor, während die Baumeister nervös werden und mit einer Klage drohen. Daniela Niederberger, Tagesanzeiger 11.02.00 (http://www.tages-anzeiger.ch/smdsearch/)

Trip 4 Der schweizerische Arbeitsmarkt hat sich in erstaunlicher Weise erholt, sodass die Schweiz zur Jahrtausendwende wieder die niedrigste Arbeitslosenquote Europas aufweisen konnte. Im Januar 2000 betrug sie gerade noch 2,6 Prozent, nachdem sie in den Neunziger Jahren bis auf 5,2 Prozent (gesamtschweizerischer Jahresdurchschnitt nach OECD-Standard) gestiegen war. Klar tiefer war die Arbeitslosigkeit auch verglichen mit Kanada (6,9%), USA (4,1%) und Japan (4,5%). Die Gründe für den Sonderfall Schweiz mögen vielfältig sein. Ein entscheidender Grund liegt sicher in der guten sozialen Absicherung der Schweiz. Sie ermöglichte, dass die Kaufkraft trotz grosser Wirtschaftskrise erhalten blieb und gleichzeitig in effizienter Weise die notwendigen Aus- und Weiterbildungsmassnahmen ergriffen wurden (weitere Infos darüber in Zünder 9 «Geld und Leben»). Die Arbeitenden konnten dadurch die gewünschten Qualifikationen insbesondere die Computerkenntnisse innert kürzester Zeit erreichen. Die Wirtschaft hatte somit eine ideale Grundlage, um ihre Betriebsstruktur und die Unternehmenskultur den neuen Erfordernissen anzupassen. Trip 4 bietet einen Überblick, wie vielfältig die Zusammenhänge sind, die zu Krisen, aber auch zur konjunkturellen Belebung beitragen. Mangelnde Produktivitätssteigerung in einzelnen Branchen weil genügend billige Arbeitskräfte zur Verfügung stehen führt unweigerlich bei der nächsten strukturellen Krise zu ernsthaften Problemen solcher Betriebe. Obwohl wir zurzeit auf dem besten Weg zur Vollbeschäftigung sind, wäre es dringend nötig und sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken über eine Umverteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zu machen. Neue Arbeitszeitmodelle und eine politische Aufwertung der Familie mit Kindern würde uns für zukünftige Krisen fit machen. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE 1998) zeigt, dass bei den Jugendlichen (15 24 Jährige) insbesondere auch den Schulabgängern die Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich hoch ist (http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber03/sake/dsake14.htm). Wie kann diesem Missstand begegnet werden? Wo liegen die Ursachen? Welche Ansprüche haben Arbeitslose in der Schweiz? Beachte: Schulabgänger und Maturanden müssen zuerst eine Wartezeit von 125 Arbeitstagen (25 Kalenderwochen, inkl. der allgemeinen Wartezeit von einer Woche, die alle Arbeitslosen abwarten müssen) bestehen, bevor sie Arbeitslosentaggelder ausbezahlt kriegen. Sie haben nach den neuen Regelungen (s. unten) auch nur noch auf 260 Taggelder Anspruch. Zusatzinfos und Lösungen Am 1. September 1999 und am 1. Januar 2000 hat es einige teils einschneidende Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung gegeben. Ebenfalls mussten einige An-

passungen aufgrund der Gerichtspraxis erfolgen. Eine neue Gesetzesrevision ist auf 2003 geplant. Die Änderungen: Es müssen lediglich 6 (vorher 18) Monate Kindererziehung nachgewiesen werden, damit beim Wiedereintritt ins Berufsleben ein Anspruch besteht. Die Insolvenzentschädigung wird nur noch für die letzten 4 (vorher 6) Monate bezahlt. Eine Woche kontrollfreie Zeit wird erst nach 12 Wochen Arbeitslosigkeit gewährt. Bei denjenigen Versicherten, die keine 6 Monate Beitragszeit nachweisen müssen und im Anschluss an Erziehungszeiten Arbeitslosengeld beziehen, werden lediglich noch max. 260 (vorher 520) Taggelder (innerhalb von zwei Jahren Rahmenfrist) ausbezahlt. Weitere Anregungen und Ergänzungen Wichtig ist: Den Jugendlichen das Gefühl des persönlichen Versagens nehmen. Gesellschaft und Familie üben oft schon einen grossen Druck aus, der bei vielen Jugendlichen zu Depressionen, ja gar in der Schweiz besonders häufig zu Selbstmordversuchen führt. Arbeitslosigkeit ist kein persönliches sondern ein gesellschaftliches und wirtschaftliches Problem. Die Diskussion über konjunkturelle Schwankungen kann als Türöffner für die Diskussion über Ängste und Hoffnungen von Jugendlichen benutzt werden. «Wenig Zeit für Freunde» Bis zur Hälfte der 13- bis 15-jährigen Mädchen in der Schweiz (41 beziehungsweise 51 Prozent) fühlt sich häufig traurig und bedrückt. Eine Quote, die nur Israel, Ungarn und Griechenland noch übertreffen. Der entsprechende Anteil der männlichen Schweizer Jugendlichen mit negativen Gefühlen liegt zwischen 19 und 22 Prozent. In der Freizeit treiben Schweizer Jugendliche im internationalen Vergleich intensiv Sport und sehen nur moderat Fernsehen. Aber sie verbringen wenig Zeit mit Freundinnen und Freunden. Und auch neue Freunde zu finden, fällt ihnen nicht gerade leicht. Tagesanzeiger vom 2.2.2000 «Resignieren bringt nichts», Nicole Meier, «Ernst» im Tagesanzeiger vom 9. 2. 2000 (http://www.tages-anzeiger.ch/smdsearch/).

Checkpoint Gesellschaftliche Veränderungen geschehen kontinuierlich. Der äussere Ausdruck das Erscheinungsbild kann sich aber innerhalb kurzer Zeit enorm verändern. Wir nennen solche Änderungen Revolutionen. Revolutionen geschehen in der Gesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft etc. Die Erfindung der Dampfmaschine war die Basis der Industrialisierung, so wie die elektronische Datenverarbeitung der Computer die Grundlage der Informationsgesellschaft bildet. Beides sind Sinnbilder für die revolutionäre Veränderung unseres Alltags. Die Zeichnung zeigt die Dampfmaschine des James Watt, 1769 erfunden. Zusatzinfos und Lösungen Telefon Redaktionen: Zur Artikelbestellung Abteilung «Dokumentation / Archiv» verlangen (teilweise wird auch kostenlose arbeitsrechtliche Rechtsberatung für Abonnenten geboten). Hinweis: Die Zustellung einzelner Artikel ist meistens kostenlos. Tages-Anzeiger: 01 / 248 44 11 Sonntags-Zeitung: 01 / 248 40 40 Wochenzeitung: 01 / 272 15 00 Weltwoche: 01 / 448 73 11 Cash: 01 / 298 28 11 Facts: 01 / 389 33 33 Beobachter: 01 / 448 74 74 Saldo 01 / 254 32 32 Filme zum Thema: «Well Done», von Thomas Imbach, Zürich 1994 Bestelladresse: Bachim Film, Hohlstr. 208, 8004 Zürich, Tel. 01/ 241 95 63 «SOVAZ» SozialVideoAtelierZürich, auf dem Weg zu einer neuen Arbeit produzieren Stellensuchende zum Thema «Alltag in der Stadt Zürich», Kurzdokumentarfilme. Informationen zum Programm: Sovaz, Anemonenstr. 40, 8047 Zürich; http://www.sovaz.ch, Fredi Bibermann / Corinne Ziegler Tel. 01 / 493 30 31, sovaz@access.ch