Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung 1 Rechnungswesen Weiterführende Buchungen Übergang degressiven linearen Abschreibung Bei konsequenter Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode ergibt sich am Ende der planmäßigen Nutzungszeit ein Restwert, der größer ist als Null. Deshalb muss am Ende der Nutzungsdauer ein Abschreibungsbetrag in Höhe des Restwertes zum Ende des vorletzten Jahres vorgenommen werden oder man führt irgendwann während der Nutzungsdauer den Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode durch, was steuerrechtlich zulässig ist ( 7 (3) EStG). Als Zeitpunkt des Übergangs wird in der Regel das Jahr gewählt, bei dem sich bei Anwendung der linearen Abschreibungsmethode für die Restnutzungsdauer (RND) ein höherer Abschreibungsbetrag ergibt als wie bei Fortführung der degressiven. 13
Übergang degressiven linearen Abschreibung Ausgangspunkt: Das Unternehmen möchte aus steuerlichen Gründen jedes Jahr den höchstmöglichen Betrag abschreiben und wählt deshalb die degressive Abschreibungsmethode. Problem: Der Vermögensgegenstand wird bei dieser Methode nie ganz abgeschrieben werden. Daher erfolgt der Wechsel auf die lineare Methode, sobald der Lineare Abschreibungsbetrag RND > degr. Abschreibungsbetrag Beispiel: Anschaffungskosten: 50.000 Euro geschätzte Nutzungsdauer: 10 Jahre Linearer AfA-Satz: 10 % Degressiver AfA-Satz: 20 % 14 Übergang degressiven linearen Abschreibung Lineare AfA 10% Degressive AfA 20% Berechnung Übergang Degressiv -> Linear Anschaffungskosten AfA: 1. Jahr 50.000.- 50.000,- 10.000,- Voraussetzung : DegBetrag < LinBetrag AfA: 2. Jahr 4 40.000,- 8.000,- 40.000 / 9 = 4.444.45 NEIN! AfA: 3. Jahr 40.000.- 32.000,- 6.400,- 32.000 / 8 = 4.000,- NEIN! AfA: 4. Jahr 3 25.600,- 5.120,- 25.600 / 7 = 3.657.14 NEIN! AfA: 5. Jahr 30.000.- 20.480,- 4.096,- 20.480 / 6 = 3.413.33 NEIN! Fortsetzung nächste Folie 15
Übergang degressiven linearen Abschreibung AfA: 6. Jahr AfA: 7. Jahr AfA: 8. Jahr AfA: 9. Jahr AfA: 10. Jahr Lineare AfA 10% 8.388,61,- 1.677,72,- Degressive AfA 20% 2 16.384,- 13.107,20 2.621,44 10.485,76 2.097,15 20.000.- 1 10.000.- 6.710,89 1.342,18 Berechnung Übergang Degressiv -> Linear 16.384.- / 5 = 3.276.80 JA! Wechsel mögl. 13.107.20 / 4 = 3.276.80 JA! Wechsel sinnvoll. Übergang Degr. -> Linear 16.384,- 13.107,20 9.830,40 6.553,60 0,00 5.368,71 0,00 Oder: AfA 5.368,71 an TA/M 5.368,71 a. E. des 10 NJs! Neue lineare AfA 16 Übergang degressiven linearen Abschreibung Formel zur Berechnung des Übergangs: 100 Übergangsjahr = Nutzungsdauer + 1 AfA-Satz (deg) Übergangsjahr = 10 (100/20) + 1 Übergangsjahr = 6 Der Wechsel der AfA-Methode ist in zwei Fällen erforderlich: 1. um den Restwert von Null am Ende der Nutzungsdauer zu erreichen, 2. zur Vornahme von»absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung«( 7 Abs. 2 EStG). Solche außergewöhnlichen Absetzungen sind nämlich bei Abschreibungen in fallenden Jahresbeträgen (degressiver Abschreibung) nicht zulässig. 17
Abschreibungsmethoden III Leistungsabschreibung Anschaffungs- und Herstellungskosten werden auf Basis einer nachweisbaren Leistungsabgabe für das einzelne Jahr verteilt AfA-Betrag = Anschaffungskosten Gesamtzahl der Leistungseinheiten * Leistungseinh. im Jahr variable Beträge Zeit Bsp: Anschaffung eines Gabelstaplers, Gesamtnutzungsdauer 5.000 Stunden, Anschaffungskosten 40.000,- EUR, Nutzung im ersten Jahr 500 Stunden. Abschreibung im ersten Jahr: AfA-Betrag: 40.000 / 5.000 * 500 = 4.000,- EUR ( 8 EUR pro Stunde * 500)! Weiter, nächste Folie 18 Abschreibungsmethoden III Anschaffungskosten AfA: 1. Jahr AfA: 2. Jahr AfA: 3. Jahr AfA: 4. Jahr AfA: 5. Jahr Leistungs-AfA Abschreibungsplan: 40.000.- 36.000.- 3.200.- 33.800.- 2.400.- 31.400.- 27.400.- Ein Industrieunternehmen erwirbt einen Gabelstabler zum Preis von 40.000, Gesamtleistung ca. 5.000 Std. Nutzung im Jahr 1: 500 Std, Nutzung im Jahr 2: 400 Std, Nutzung im Jahr 3: 300 Std, Nutzung im Jahr 4: 500 Std, Nutzung im Jahr 5: 500 Std. 40.000 AfA 1 = * 500 = 4.000,- 5000 Sollte das Anlagegut nach der buchhalterischen Nutzugsdauer weiter im Betrieb eingesetzt werden, so wird im n-ten Nutzungsjahr nur solange abgeschrieben, bis die kumulierten Abschreibungsbeträge den (Anschaffungskosten 1) entsprechen, es verbleibt ein Erinnerungswert von 1,- in dem entsprechenden Anlagevermögenskonto bis zum endgültigen Ausscheiden. 19
Abschreibung Zusammenfassung Beginn der Abschreibung im Monat der Anschaffung Bsp: Zahlen siehe oben, Anschaffungsmonat März, lineare AfA Abschreibung im ersten Nutzungsjahr: 50.000/10 * 10/12 = 4.166,66 Abschreibung im letzten Nutzungsjahr: 50.000/10 * 2/12 = 833,33 Summe Abschreibung = 5.000,00 5.000,- 4.166,66 5.000,- 5.000,- 833,33 1. Jahr 2. Jahr 9. Jahr 10. Jahr 20 Abschreibung - Außergewöhnliche Rechtlicher Rahmen nach 253 (II) Satz 3 HGB: Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können müssen mit niedrigerem Wert am Abschlussstichtag angesetzt werden bei vorübergehender Wertminderung (Vorübergehende, aber länger andauernde Baumaßnahmen) bei dauerhafter Wertminderung (Neue Startbahn vor dem Betriebsgebäude) 21
Abschreibung - Außergewöhnliche Zahlen, siehe Einstiegsbeispiel Folie 12 Anschaffungskosten AfA: 1. Jahr AfA: 2. Jahr Außerplanmäßige AfA AfA: 3. Jahr AfA: 4. Jahr AfA: 5. Jahr Lineare AfA 10% 50.000.- 4 8.000,- 32.000.- 28.000.- 2 Wertverlust im 2. Jahr aufgrund eines Schadensfalls: 8.000,- AfA neu 4.000,- Buchung am Ende des 2. Jahres: 6520 AfA 5.000,- an TA / M 5.000,- 6550 Außerpl. AfA 8.000,- an 0700 TA / M 8.000,- 8020 SBK 32.000,- an 0700 TA / M 32.000,- Im 3. Jahr: 6520 AfA 4.000,- an TA / M 4.000,- 22 Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) Normalerweise können die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern nur verteilt auf die Nutzungsdauer steuermindernd geltend gemacht werden. 1. Ausnahmen gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter (so genannte GWGs). Hier gilt eine 150,00 EUR (410,00) EUR-Grenze. 2. Wachstumsbeschleunigungsgesetz: z. Zt. können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 Euro (netto) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden! Die Pflicht zur Aufzeichnung in ein entsprechendes Verzeichnis für Wirtschaftsgüter von 150,01 bis 410 wurde dabei wieder eingeführt. 3. Verbuchung als Aufwand Güter mit AK<150,00 Euro können im Zeitpunkt der Anschaffung als Aufwand erfasst. Im Ergebnis können daher zum Beispiel Arbeitsmittel, die weniger 178,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, sofort bei der Anschaffung als Aufwand abgesetzt werden. Typische Geringwertige Wirtschaftsgüter sind: Kleinmöbel, Faxgeräte, Laminiergeräte, Papierkörbe etc.. 23
Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) selbstständig nutzungsfähig nutzungsfähig nicht selbstständig - Bestecke in Gaststätten - Kino- & Theaterstühle - Bücher einer Leihbücherei - Maschinenersatzteile - Leergut - Leuchtstoffröhren - Steh- Tisch- & Hängelampen - Werkzeuge - Trivialprogramme - Peripheriegeräte einer PC- Anlage (z. B. Maus, Monitor, Tastatur) - Kombigeräte eines PC (PC-unabhängiger Kopierer) - externe Datenspeicher 24 Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) Voraussetzung für die Sofortabschreibung ist, dass ein geringwertiges Wirtschaftsgut selbständig nutzungsfähig ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt wird. Das ist aus Sicht der Finanzverwaltung zum Beispiel bei einem Monitor der Fall, der ohne Computer nicht selbständig nutzbar sein soll*:! Buchung der Anschaffung eines Faxgerätes, netto 100,00 : Bürosachkosten 100,00 VoSt 19,00 an KA 119,00 * Problem der Überprüfbarkeit durch die Finanzbehörden! 25
Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) Altregelung (410,00 ): Barkauf eines Aktenvernichters für 409,00 netto Kauf: Geringw. Wirtschaftsgüter 409,00 VoSt 77,71 an KA 486,71 Jahresende: Abschreibung auf GwGs 409,00 an GwGs 409,00 26 Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwar 150, aber nicht die Grenze von 1.000 (netto) übersteigen, können jährlich zu einem Sammelposten (Pool) zusammengefasst ( 6 Abs. 2a EStG) und gleichmäßig mit je 20% ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung über 5 Jahre abgeschrieben werden. Der Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr spielt bei der Berechnung der Abschreibungssumme keine Rolle, d.h. er ist unabhängig vom Monat der Anschaffung bzw. Herstellung. 27
Geringwertige Wirtschaftsgüter ( 6 (2) EStG) Bsp.: Im Jahr 2014 wurden folgende Wirtschaftsgüter angeschafft: 1) 10. März, Faxgerät, 498,00, netto 2) 17. Mai, Notebook, 582,00, netto 3) 09. September, Bürostuhl, 470,00, netto 4) 15. September, Computer, 990,00, netto Summe 2.540,00, netto 5) Abschreibung pro Jahr: ( 2.540,00 / 5 Jahre) = 508,00 3) Buchung im September: GwG-Sammelpool 470,00 Vorsteuer 89,30 an Bank 559,30 5) Buchung am Ende von 2014 Abschreibung auf GwG 508,00 an GwG 508,00 28 Abschreibung - Zusammenfassung Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf Geschäftsjahre nach GoB Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach Imparitätsprinzip vorzunehmen Beginn der Abschreibung im Monat der Anschaffung Bsp: Zahlen siehe oben, Anschaffungsmonat März, lineare AfA Abschreibung im ersten Nutzungsjahr: 50.000/10 * 10/12 = 4.166,66 Abschreibung im letzten Nutzungsjahr: 50.000/10 * 2/12 = 833,33 Summe Abschreibung = 5.000,00 5.000,- 4.166,66 5.000,- 5.000,- 833,33 1. Jahr 2. Jahr 9. Jahr 10. Jahr 29
Übungen Lösen Sie die Aufgabe 278 auf der Seite 224 Lösen Sie die Aufgabe 279 auf der Seite 224 Lösen Sie die Aufgabe 281 auf der Seite 224 Lösen Sie die Aufgabe 284 auf der Seite 225 Lösen Sie die Aufgabe 287 auf der Seite 225 Lösen Sie die Aufgabe 287 auf der Seite 225 Lösen Sie die Aufgabe 290 auf der Seite 229 Lösen Sie die Auswahlaufgaben An die Arbeit! 30