ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer HERBiG
5 Inhalt Vorwort........................................... 11 I. Wer erbt, wenn ich nichts regle?................... 13 1. Die gesetzliche Erbfolge: So erben die Kinder und Verwandten................... 14 Die Erben erster Ordnung 14 Das gilt für nichtehelich geborene Kinder 15 Die Erben zweiter Ordnung 16 Die Erben dritter Ordnung 18 Die Erben der vierten und weiteren Ordnungen 19 Ausgleichspflicht kann zum Streit führen 21 So wird die Höhe des Ausgleichs festgesetzt 22 2. Die gesetzliche Erbfolge: So erben die Ehegatten und Partner.................... 22 Das gilt bei Zugewinngemeinschaft 23 So wird der Zugewinn berechnet 24 Pauschaler Ausgleich oder Zugewinnausgleich? 26 Das gilt bei Abweichungen vom Normalfall der Zugewinngemeinschaft 28 Modifizierte Zugewinngemeinschaft 28 Gütertrennung 29 Gütergemeinschaft 30 Übersicht: Je nach Güterstand tritt die folgende Erbfolge ein 31
6 Inhalt Zum Erbteil kommt der Hausrat dazu 33 Verheiratete Paare 33 Geschiedene Ehepartner 33 Eingetragene Lebenspartnerschaften 33 Übersicht: Gesetzliche Erbteile der Lebenspartner 34 Das gilt für Paare ohne Trauschein 34 II. Was kann ich in einem Testament regeln?.......... 35 1. So kann ich das Testament verfassen................... 35 Notariell oder handschriftlich? 38 Das notarielle Testament 38 Das handschriftliche Testament 39 Wer kann ein Testament errichten? 40 So bewahren Sie Ihr Testament auf 41 Checkliste: Diese Formalien sind zu beachten! 42 2. So kann ein Testament geändert werden................ 43 Diese Verfügungen können Sie nicht einfach aufheben 44 3. Das kann ich im Testament festlegen................... 45 Erbeinsetzung 46 Wer kann Erbe werden? 47 Ersatzerben 48 Vor- und Nacherbschaft 49 Vermächtnis 51 Gestaltungsmöglichkeiten 51 Vorausvermächtnis 52 Teilungsanordnung 53 Auflagen 55 Sonderfall: Auflage zugunsten eines Haustieres 56 Bedingung 58 Testamentsvollstreckung 58
Inhalt 7 4. So gestalte ich mein Ehegattentestament............... 60 Bindungswirkung 61»Geliebtentestament«62 Änderungsvorbehalt 62 Scheidung macht das gemeinsame Testament unwirksam 63 Das bekannteste Ehegattentestament:»Berliner Testament«64 Muster»Berliner Testament«68 Außereheliche Kinder 69 Behinderte Kinder 72 Checkliste: Behindertentestament 73 Vormundschaft für minderjährige Kinder 74 Pflichtteilsklausel 76»Wiederverheiratungsklausel«77 Checkliste: Darauf sollten Sie beim Erstellen Ihres Testamens achten 77 III. Schenken statt vererben?........................ 79 IV. Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?................. 80 1. Nachteile des Erbvertrags........................... 80 Starre Bindung 80 Es entstehen Notarkosten 81 2. Vorteile des Erbvertrags............................. 82 Absicherung gegenüber dem Vertragspartner 82 Vertrauensbeweis 82 Sicherstellen einer streitfreien Verteilung 82 Erbvertrag bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft 83 Muster Erbvertrag 85
8 Inhalt V. Wann muss ich Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche beachten?.................. 87 1. Wer kann den Pflichtteil verlangen?.................... 87 Es gilt die gesetzliche Erbfolge 88»Enterben«88 2. So wird der Pflichtteil berechnet und ausgezahlt.......... 89 Wie berechne ich die Pflichtteilsquote? 89 Was kann der Pflichtteilsanspruch beinhalten? 91 3. Pflichtteilsansprüche können verjähren................. 92 4. Was gilt, wenn Vermögen verschenkt wurde?............. 93 Die Zehnjahresfrist 93 Das gilt bei Schenkung an den Ehepartner 93 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gilt auch bei Miterben 94 Es zählt die Eintragung im Grundbuch 95 5. Pflichtteilsansprüche abwehren oder reduzieren................................... 97 Entziehung 97 Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht 99 Pflichtteilsverzichtsvertrag 101 Geschenk auf den Pflichtteil anrechnen 102 Strafe, wenn ein Kind auf den Pflichtteil besteht 102 Wahl des Güterstandes 103 VI. Was erwartet mich bei einem Rechtsanwalt?...... 104 1. Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen.................. 105 Gebühren bei Tätigwerden gegenüber Dritten 106 Gebühren bei Gerichtsverfahren 107
Inhalt 9 2. Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?................ 108 3. So nehmen Sie staatliche Hilfe in Anspruch.............. 109 Beratungshilfe 109 Prozesskostenhilfe 110 VII. Mit welchen Erbschaftssteuerzahlungen muss ich rechnen?.............................. 112 1. Das System»Erbschaftssteuer«....................... 113 2. So ermitteln Sie den Wert des Nachlasses............... 114 Bargeld und Wertpapiere 114 Unbebaute Grundstücke 114 Bebaute Grundstücke 115 Nutzungsrechte und Beteiligungen 117 Nachlassverbindlichkeiten 117 3. So ermitteln Sie die Höhe der Steuerschuld.............. 118 Steuerklasse 118 Freibeträge 118 Versorgungsfreibeträge 120 Freibetrag für Hausrat 122 Weitere Freibeträge und Steuerbefreiungen 123 4. Diesen Steuersatz müssen Ihre Erben zahlen............. 123 Schlussbemerkung................................. 127
13 I. Wer erbt, wenn ich nichts regle? Niemand zwingt Sie, Ihren Nachlass zu ordnen. Wenn Sie nichts tun, dann tut das der Staat für Sie: Denn dann wird Ihr Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Aber entspricht das auch Ihrem»letzten Willen«? BEISPIEL 1: Sie sind verheiratet und kinderlos und machen sich wenig Gedanken über Ihr Erbe, da Sie der Meinung sind, dass alles an Ihren Ehepartner gehen wird. Sonst gibt es niemanden, der etwas erben könnte. Das meinen Sie zumindest, da Ihr einziger Bruder schon verstorben ist. Er hat zwar einen Sohn also Ihren Neffen hinterlassen, zu diesem hatten Sie aber noch nie Kontakt. Wäre es vielleicht besser, etwas zu regeln, um Ihren Ehepartner vor unliebsamen Überraschungen zu schützen? Überraschend: In unserem Beispiel würde der Ehepartner nur drei Viertel des Vermögens erben und das andere Viertel ginge an den unbekannten Neffen. Mit einer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) können Sie diese ungewollte Folge aber zum Glück umgehen.
14 I. Wer erbt, wenn ich nichts regle? Bruder Erblasser Ehefrau 1/2 + 1/4 Neffe zu Beispiel 1 1. Die gesetzliche Erbfolge: So erben die Kinder und Verwandten Wenn nichts durch ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt ist, dann erben auf jeden Fall Ihre Verwandten, die als Erben in Ordnungen eingeteilt sind. Wichtiger Grundsatz: Lebt ein Verwandter einer näheren Ordnung, schließt er in der Erbfolge die Verwandten einer entfernteren Ordnung aus. Die Erben erster Ordnung Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel. Adoptierte Kinder sind hier absolut gleichgestellt: Auch sie sind Erben erster Ordnung. Eine Adoption führt dazu, dass das adoptierte Kind genau die gleiche
I. Wer erbt, wenn ich nichts regle? 15 rechtliche Stellung wie ein eheliches Kind erhält. Das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Verwandten verliert das adoptierte Kind allerdings mit allen Folgen. Besonderheiten können hier nur gelten, wenn die Adoption vor dem 1.1.1977 erfolgt ist. VORSICHT FALLE: Das gesetzliche Erbrecht gilt nur für leibliche und adoptierte Kinder. Stief- oder Pflegekinder, die womöglich jahrzehntelang in Ihrem Haushalt gelebt haben, gehören nicht zu Ihren gesetzlichen Erben. Sollen Stief- oder Pflegekinder am Nachlass beteiligt werden, müssen Sie dies in einem Testament oder Erbvertrag ausdrücklich anordnen. Das gilt für nichtehelich geborene Kinder Ein nichtehelich geborenes Kind ist genauso Abkömmling wie ein ehelich geborenes Kind. Es wird gesetzlicher Erbe seines Vaters, auch wenn dieser nicht mit seiner Mutter verheiratet ist. Diese Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern ist allerdings eine noch recht junge gesetzliche Regelung. Deshalb gelten die alten Regelungen, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: Der Vater eines nichtehelichen Kindes ist vor dem 1.4.1998 verstorben. Der Vater eines nichtehelichen Kindes hat vor dem 1.4.1998 mit dem Kind eine Vereinbarung über einen Erbausgleich getroffen. Ein nichteheliches Kind hat seinen Erbausgleich vor dem 1.4.1998 durch ein Gerichtsurteil erstritten. Liegt einer dieser Fälle vor, hat das nichteheliche Kind im Verhältnis zu seiner Mutter dieselbe rechtliche Stellung wie ein eheliches Kind dieser Mutter. Im Verhältnis zum Vater ist es aber nicht vollständig gleich-
16 I. Wer erbt, wenn ich nichts regle? gestellt. Es hat nur einen Erbersatzanspruch. Dieser Anspruch entspricht zwar der Höhe nach dem, was auch ein eheliches Kind erhalten würde, er muss aber gegenüber den anderen Erben innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls geltend gemacht werden. Vater, Erblasser außereheliches Kind A 1/3 eheliches Kind B 1/3 adoptiertes Kind C 1/3 Die Erben zweiter Ordnung Erben zweiter Ordnung sind die Eltern und deren Kinder und Kindeskinder. Sie kommen erst zum Zuge, wenn es keine Erben erster Ordnung, also keine Abkömmlinge gibt. Leben dann beide Eltern, beerben sie den Erblasser allein. Ist ein Elternteil bereits verstorben, können die Geschwister des Erblassers erben. Sollten auch die Geschwister bereits verstorben sein, können deren Kinder, also Neffen und Nichten des Erblassers, erben.
I. Wer erbt, wenn ich nichts regle? 17 BEISPIEL 2: Erben zweiter Ordnung: Angenommen, Sie sind ledig und haben keine Kinder, Ihre Mutter ist verstorben, Ihr Vater lebt noch. Außerdem haben Sie eine Schwester. Wenn Sie sterben, erben Ihr Vater und Ihre Mutter je eine Hälfte Ihres Vermögens. Da Ihre Mutter schon verstorben ist, treten an ihre Stelle deren Abkömmlinge, im Beispiel also Ihre Schwester. Vater 1/2 Mutter Erblasser Schwester 1/2