Ersparte Eigenaufwendungen in Theorie und Praxis



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Transkript:

Stempfle Ersparte Eigenaufwendungen in Theorie und Praxis Analyse über Art und Höhe von Vermögensvorteilen eines Mieters, infolge einer vorübergehenden Anmietung eines Selbstfahrervermietfahrzeuges, im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen gegenüber Dritten, aufgrund eines von Dritten verschuldeten Verkehrsunfalles, unter Einbeziehung der neueren Rechtsprechung des BGH und des Amtsgerichtes Neuburg a. d. Donau mit seinem Urteil vom 26. Februar 1998, Geschäftsnummer: C606/97. 1. Auflage

- II - Ersparte Eigenaufwendungen in Theorie und Praxis Analyse über Art und Höhe von Vermögensvorteilen eines Mieters, infolge einer vorübergehenden Anmietung eines Selbstfahrervermietfahrzeuges, im Zusammenhang mit Scha-denersatzforderungen gegenüber Dritten, aufgrund eines von Dritten verschuldeten Verkehrsunfalles, unter Einbeziehung der neueren Rechtsprechung des BGH und des Amtsgerichtes Neuburg a. d. Donau mit seinem Urteil vom 26. Februar 1998, Geschäftsnummer: C606/97. Mit umfangreicher Rechtsprechung im Originaltext im Anhang, und 10 Grundsätzen bei der Durchsetzung berechtigter Schadenersatzforderungen entsprechend den Vorgaben der neuesten BGH Rechtsprechung Dipl.-Kfm. Philipp Stempfle Gablonzer Str. 2 86633 Neuburg e-mail: Philipp.Stempfle@t-online.de Hrsg. Diplom-Kaufmann Philipp Stempfle im Selbstverlag Postscript Datei unter: http://www.stempfle.de 1. Auflage 1998

- III - Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht INHALTSÜBERSICHT...III INHALTSVERZEICHNIS...V VERZEICHNIS HÄUFIG BENUTZTER SYMBOLE UND FORMELN... XI ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... XIII TABELLENVERZEICHNIS... XIV 1 EINLEITUNG...1 1.1 EINFÜHRUNG...1 1.2 AUFBAU DER ARBEIT...2 2 DIE ERMITTLUNG DER VERMÖGENSVERÄNDERUNG DES MIETERS EINES SELBSTFAHRERVERMIETFAHRZEUGS, AUFGRUND EINES UNVERSCHULDETEN VERKEHRSUNFALLES UND DAMIT VERBUNDENER SCHADENERSATZFORDERUNG GEGENÜBER DRITTEN, ANHAND EINES MODELLS...4 2.1 VORBEMERKUNG...4 2.2 EIN MODELL ZUR ERMITTLUNG DES VERMÖGENSVORTEILS...5 2.3 ERGEBNISSE DER MODELLBETRACHTUNG...50 3 RECHTLICHE ASPEKTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER REGULIERUNG VON MIETWAGENKOSTEN DURCH VERSICHERER IM RAHMEN DER SCHADENERSATZPFLICHT DRITTER...53 3.1 VORBEMERKUNG...53 3.2 ANALYSE DES BGH URTEILS VOM 07.05.1996 ZU DEN MIETWAGENKOSTEN...55 3.3 ANALYSE DER GRUNDSÄTZE DER RECHTSPRECHUNG DURCH DAS AMTSGERICHTES NEUBURG A. D. DONAU ANHAND AUSGEWÄHLTER URTEILE ZUM ERSATZ DER MIETWAGENKOSTEN...64 3.4 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE DER ANALYSE DER RECHTSPRECHUNGSGRUNDSÄTZE DES BGH UND DES AMTSGERICHTES NEUBURG A. D. DONAU...132 4 ZEHN GRUNDSÄTZE ZUR DURCHSETZUNG VON BERECHTIGTEN SCHADENERSATZFORDERUNGEN AUFGRUND DER NEUEREN BGH RECHTSPRECHUNG...134 4.1 VORBEMERKUNG...134

- IV - Inhaltsübersicht 4.2 GRUNDSATZ 1: NACHWEIS, DAß DER AUTOVERMIETER IM STRITTIGEN FALL AUSSCHLIEßLICH ZUM UNFALLERSATZTARIF VERMIETET...135 4.3 GRUNDSATZ 2: DARSTELLUNG DER PRAKTISCHEN MÖGLICHKEITEN NACH EINEM VERKEHRSUNFALL KONKURRENZANGEBOTE FÜR MIETWÄGEN EINZUHOLEN...135 4.4 GRUNDSATZ 3: DARSTELLUNG DER ÖRTLICHEN GEGEBENHEITEN IM VERMIETERMARKT...138 4.5 GRUNDSATZ 4: MAßSTAB FÜR DIE HÖHE DER MIETWAGENKOSTEN SIND AUSSCHLIEßLICH DIE TARIFE DES JEWEILIGEN MIETWAGENUNTERNEHMENS...138 4.6 GRUNDSATZ 5: DARSTELLUNG DES GEBRAUCHSWERTES DES UNFALLBESCHÄDIGTEN KRAFTFAHRZEUGES BEI PREISGRUPPENGLEICHER ANMIETUNG...140 4.7 GRUNDSATZ 6: ABLEHNUNG JEGLICHER ABZÜGE VOM MIETPREIS FÜR DIE SOGENANNTEN ERSPARTEN EIGENAUFWENDUNGEN...140 4.8 GRUNDSATZ 7: DARSTELLUNG DER UNVEREINBARKEIT EINER ABRECHNUNG DER MIETWAGENKOSTEN NACH TABLEAUS DER VERSICHERER MIT DEN FUNDAMENTALEN RECHTSGRUNDSÄTZEN IM BUNDESDEUTSCHEN SYSTEM DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT...141 4.9 GRUNDSATZ 8: KEINE ANERKENNUNG VON TABLEAUS DER VERSICHERER, SONDERN AUSSCHLIEßLICHE ANERKENNUNG DER UNMANIPULIERTEN TARIFE AUS DER ZEIT VOR 1992, UM DEN INFLATIONSFAKTOR BEREINIGT...144 4.10 GRUNDSATZ 9: VERSTÖßE GEGEN DAS RABATTGESETZ DURCH DEN AUTOVERMIETER MÜSSEN NACHGEWIESEN WERDEN UND DÜRFEN NICHT ZU NACHTEILEN FÜR DEN GESCHÄDIGTEN FÜHREN...145 4.11 GRUNDSATZ 10: NACHWEIS, DAß TELEFONISCHE PREISANFRAGEN KEINE SACHGERECHTEN ERGEBNISSE LIEFERN KÖNNEN...146 5 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE...149 6 ANHANG...153 6.1 BGH-URTEIL VOM 07. MAI 1996, AKTENZEICHEN: VI ZR 138/95...153 6.2 AKTUELLE URTEILE AMTSGERICHT NEUBURG A. D. DONAU...154 6.3 ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESKARTELLAMTES ZU DEN UNFALLERSATZTARIF - PREISTABLEAUS DER VERSICHERER...169 6.4 RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT NACH STICHWORTEN AUS KRAGLER PETER IHR GUTES RECHT NACH DEM VERKEHRSUNFALL, RECHTSGRUNDLAGEN UND HINTERGRÜNDE DER SCHADENREGULIERUNG, ANHANG D, SEITEN 216 BIS 243...171 6.5 AUSZÜGE AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON AUTOVERMIETERN UND PREISLISTEN IM UNFALLWAGENERSATZGESCHÄFT AUSGEWÄHLTER MIETWAGENUNTERNEHMEN 174 6.6 VERÖFFENTLICHUNGEN IN DER SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG...180 LITERATURVERZEICHNIS...185

- V - Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis INHALTSÜBERSICHT...III INHALTSVERZEICHNIS...V VERZEICHNIS HÄUFIG BENUTZTER SYMBOLE UND FORMELN... XI ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... XIII TABELLENVERZEICHNIS... XIV 1 EINLEITUNG...1 1.1 EINFÜHRUNG...1 1.2 AUFBAU DER ARBEIT...2 2 DIE ERMITTLUNG DER VERMÖGENSVERÄNDERUNG DES MIETERS EINES SELBSTFAHRERVERMIETFAHRZEUGS, AUFGRUND EINES UNVERSCHULDETEN VERKEHRSUNFALLES UND DAMIT VERBUNDENER SCHADENERSATZFORDERUNG GEGENÜBER DRITTEN, ANHAND EINES MODELLS...4 2.1 VORBEMERKUNG...4 2.2 EIN MODELL ZUR ERMITTLUNG DES VERMÖGENSVORTEILS...5 2.2.1 Absichten des Modells...5 2.2.2 Allgemeine für alle Modelle gültigen Annahmen...5 2.2.3 Das Grundmodell 1...7 2.2.3.1 Annahmen des Grundmodells 1... 7 2.2.3.2 Die Vermögenssituation im Grundmodell 1... 9 2.2.3.3 Ein ausgewähltes Beispiel im Grundmodell 1... 10 2.2.4 Das Grundmodell 2...11 2.2.4.1 Annahmen des Grundmodells 2... 11 2.2.4.2 Die Vermögenssituation im Grundmodell 2... 12 2.2.4.3 Ein ausgewähltes Beispiel im Grundmodell 2... 14 2.2.5 Das Grundmodell 3...14 2.2.5.1 Annahmen des Grundmodells 3... 14 2.2.5.1.1 Änderungen zum Grundmodell 1 und 2... 14 2.2.5.1.2 Kostenarten bezüglich Fahrzeughaltung ab Grundmodell 3... 16 2.2.5.1.3 Fahrzeugreparatur und Kostenarten... 18

- VI - Inhaltsverzeichnis 2.2.5.1.4 Ersatzbeschaffung des Kraftfahrzeuges und Kostenarten... 19 2.2.5.1.5 Beispielhafte Darstellung der Eigenkosten mit einem Vergleich zu häufig in Ansatz gebrachten sogenannten Eigenersparniskosten... 20 2.2.5.2 Die Vermögenssituation im Grundmodell 3... 25 2.2.5.3 Ein ausgewähltes Beispiel im Grundmodell 3... 27 2.2.6 Das Grundmodell 4...28 2.2.6.1 Annahmen des Grundmodells 4... 28 2.2.6.2 Die Vermögenssituation im Grundmodell 4... 33 2.2.6.3 Ein ausgewähltes Beispiel im Grundmodell 4... 35 2.2.7 Das Grundmodell 5...37 2.2.7.1 Annahmen des Grundmodells 5... 37 2.2.7.1.1 Vorbemerkung... 37 2.2.7.1.2 Notwendigkeit eines Alternativzinssatzes... 38 2.2.7.1.3 Der Alternativzinssatz für ersparte Eigenkosten... 40 2.2.7.1.4 Übersicht über die Annahmen im Grundmodell 5... 44 2.2.7.1.5 Die Vermögenssituation im Grundmodell 5... 45 2.3 ERGEBNISSE DER MODELLBETRACHTUNG...50 3 RECHTLICHE ASPEKTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER REGULIERUNG VON MIETWAGENKOSTEN DURCH VERSICHERER IM RAHMEN DER SCHADENERSATZPFLICHT DRITTER...53 3.1 VORBEMERKUNG...53 3.2 ANALYSE DES BGH URTEILS VOM 07.05.1996 ZU DEN MIETWAGENKOSTEN...55 3.2.1 Vorbemerkung...55 3.2.2 Zulassung des Unfallwagenersatztarifes...55 3.2.3 Verneinung der Verpflichtung zur Einholung von Konkurrenzangeboten...58 3.2.4 Beachtung der örtlichen individuellen Gegebenheiten...60 3.2.5 Anstatt der Formel Mietpreis ist gleich dreifachen Nutzungsausfall ausschließliche Gültigkeit der Tarife des Autovermieters...61 3.2.6 Zusammenfassung der Ansichten des Senates und noch offene Fragen...62 3.3 ANALYSE DER GRUNDSÄTZE DER RECHTSPRECHUNG DURCH DAS AMTSGERICHTES NEUBURG A. D. DONAU ANHAND AUSGEWÄHLTER URTEILE ZUM ERSATZ DER MIETWAGENKOSTEN...64 3.3.1 Vorbemerkung...64 3.3.2 Urteilsbegründungen des Amtsgerichtes Neuburg a. d. Donau vom 26. Februar 1998, Geschäftsnummer: C 606/97...65 3.3.2.1 Eigenersparnis mindestens 15% der Mietwagenkosten... 65 3.3.2.1.1 Analyse... 65 3.3.2.1.2 Beurteilung... 74 3.3.2.2 Eigenersparnis in Form von anteilig ersparten Kosten für das eigene Fahrzeug... 75

- VII - Inhaltsverzeichnis 3.3.2.2.1 Analyse... 75 3.3.2.2.2 Beurteilung... 80 3.3.2.3 Preisgruppengleiche Anmietung ist fraglich aufgrund des hohen Alters des Fahrzeuges des Mieters... 80 3.3.2.3.1 Analyse... 80 3.3.2.3.2 Beurteilung... 85 3.3.2.4 Der Unfallersatztarif des Autovermieters wäre an der örtlich oberen Grenze... 85 3.3.2.4.1 Analyse der Unfallersatztarife... 85 3.3.2.4.1.1 Zwei konträre Feststellungen des Amtsgerichtes zur Thematik Mietwagentarife im Raum Neuburg... 85 3.3.2.4.1.2 Darstellung Unfallersatz-Tarifstruktur und Unterschiede bei im Raum Neuburg a. d. Donau tätigen Autovermietern aufgrund gerichtlich angeordneter Erhebungen... 87 3.3.2.4.1.3 Darstellung Unfallersatz - Tarifstruktur bei im Raum Neuburg a. d. Donau tätigen Autovermietern aufgrund Erhebungen des Versicherers... 90 3.3.2.4.1.3.1 Der ortsübliche Tarif... 90 3.3.2.4.1.3.2 Die Geschichte der bisherigen Miettariftableaus... 91 3.3.2.4.1.3.3 Ein weiterer Versuch die Marktpreise zu manipulieren... 108 3.3.2.4.1.3.4 Analyse des Datenmaterials des Versicherers... 117 3.3.2.4.1.3.5 Ortsüblichen Tarife um den Manipulationsfaktor der Versicherer korrigiert 120 3.3.2.4.2 Ergebnis der Analyse der Unfallersatztarife... 123 3.3.2.5 Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten... 125 3.3.2.5.1 Analyse... 125 3.3.2.5.2 Ergebnis... 128 3.3.2.6 Verstoß gegen das Rabattgesetz... 128 3.3.2.6.1 Analyse... 128 3.3.2.6.2 Beurteilung... 130 3.3.3 Zusammenfassung der Ergebnisse der Analyse der Rechtsprechungsgrundsätze des Amtsgerichtes Neuburg a. d. Donau...130 3.4 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE DER ANALYSE DER RECHTSPRECHUNGSGRUNDSÄTZE DES BGH UND DES AMTSGERICHTES NEUBURG A. D. DONAU...132 4 ZEHN GRUNDSÄTZE ZUR DURCHSETZUNG VON BERECHTIGTEN SCHADENERSATZFORDERUNGEN AUFGRUND DER NEUEREN BGH RECHTSPRECHUNG...134 4.1 VORBEMERKUNG...134 4.2 GRUNDSATZ 1: NACHWEIS, DAß DER AUTOVERMIETER IM STRITTIGEN FALL AUSSCHLIEßLICH ZUM UNFALLERSATZTARIF VERMIETET...135 4.3 GRUNDSATZ 2: DARSTELLUNG DER PRAKTISCHEN MÖGLICHKEITEN NACH EINEM VERKEHRSUNFALL KONKURRENZANGEBOTE FÜR MIETWÄGEN EINZUHOLEN...135 4.4 GRUNDSATZ 3: DARSTELLUNG DER ÖRTLICHEN GEGEBENHEITEN IM VERMIETERMARKT...138

- VIII - Inhaltsverzeichnis 4.5 GRUNDSATZ 4: MAßSTAB FÜR DIE HÖHE DER MIETWAGENKOSTEN SIND AUSSCHLIEßLICH DIE TARIFE DES JEWEILIGEN MIETWAGENUNTERNEHMENS...138 4.6 GRUNDSATZ 5: DARSTELLUNG DES GEBRAUCHSWERTES DES UNFALLBESCHÄDIGTEN KRAFTFAHRZEUGES BEI PREISGRUPPENGLEICHER ANMIETUNG...140 4.7 GRUNDSATZ 6: ABLEHNUNG JEGLICHER ABZÜGE VOM MIETPREIS FÜR DIE SOGENANNTEN ERSPARTEN EIGENAUFWENDUNGEN...140 4.8 GRUNDSATZ 7: DARSTELLUNG DER UNVEREINBARKEIT EINER ABRECHNUNG DER MIETWAGENKOSTEN NACH TABLEAUS DER VERSICHERER MIT DEN FUNDAMENTALEN RECHTSGRUNDSÄTZEN IM BUNDESDEUTSCHEN SYSTEM DER SOZIALEN MARKTWIRTSCHAFT...141 4.9 GRUNDSATZ 8: KEINE ANERKENNUNG VON TABLEAUS DER VERSICHERER, SONDERN AUSSCHLIEßLICHE ANERKENNUNG DER UNMANIPULIERTEN TARIFE AUS DER ZEIT VOR 1992, UM DEN INFLATIONSFAKTOR BEREINIGT...144 4.10 GRUNDSATZ 9: VERSTÖßE GEGEN DAS RABATTGESETZ DURCH DEN AUTOVERMIETER MÜSSEN NACHGEWIESEN WERDEN UND DÜRFEN NICHT ZU NACHTEILEN FÜR DEN GESCHÄDIGTEN FÜHREN...145 4.11 GRUNDSATZ 10: NACHWEIS, DAß TELEFONISCHE PREISANFRAGEN KEINE SACHGERECHTEN ERGEBNISSE LIEFERN KÖNNEN...146 5 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE...149 6 ANHANG...153 6.1 BGH-URTEIL VOM 07. MAI 1996, AKTENZEICHEN: VI ZR 138/95...153 6.2 AKTUELLE URTEILE AMTSGERICHT NEUBURG A. D. DONAU...154 6.2.1 Urteil des Amtsgerichtes Neuburg a. d. Donau vom 26. Februar 1998, Geschäftsnummer: C 606/97 mit Klage und Gegenklage...154 6.2.1.1 Klage... 154 6.2.1.2 Klageerwiderung... 157 6.2.1.3 Urteil des Amtsgerichtes... 165 6.2.2 Auszug aus dem Urteil des Amtsgerichtes Neuburg vom 27.11.97, Geschäftsnummer: C 729/69 vom 27.11.97...168 6.3 ENTSCHEIDUNGEN DES BUNDESKARTELLAMTES ZU DEN UNFALLERSATZTARIF - PREISTABLEAUS DER VERSICHERER...169 6.3.1 Beschluß des Bundeskartellamtes vom 22. Juni 1993 über die Unzulässigkeit der HUK-Empfehlungen in der Fassung vom 01.11.1992, abgedruckt in Kragler Verkehrsunfallrecht Band 1/b...169 6.3.2 Beschluß des Bundeskartellamtes Berlin vom 07.07.1995 zur Carpartner - Problematik, abgedruckt in Kragler Verkehrsunfallrecht Band 1/b...170

- IX - Inhaltsverzeichnis 6.4 RECHTSPRECHUNGSÜBERSICHT NACH STICHWORTEN AUS KRAGLER PETER IHR GUTES RECHT NACH DEM VERKEHRSUNFALL, RECHTSGRUNDLAGEN UND HINTERGRÜNDE DER SCHADENREGULIERUNG, ANHANG D, SEITEN 216 BIS 243...171 6.4.1 Ersetzungsbefugnis des Unfallgeschädigten (Herstellungskosten)...171 6.4.2 Subjektbezogenheit der schadensrechtlichen Güterlage...171 6.4.3 Ermessensspielraum des Geschädigten...171 6.4.4 Schadenersatzauslösende oder den Wiederherstellungsaufwand mindernde Beratungspflicht der Autovermietung?...171 6.4.5 Darlegungs- und Beweislast des Unfallgeschädigten bezüglich der Höhe der Mietwagenkosten...171 6.4.6 Urteile zur Schadensschätzung des Gerichts...171 6.4.7 Das Erforderlichkeitspostulat gem. 242 Satz 2 BGB:Kein Verweis des Geschädigten auf Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel...171 6.4.8 Das Erforderlichkeitspostulat gem. 242 Satz 2 BGB: Die HUK-Empfehlungen vom 01.11.1992 sind kein Maßstab für die Erforderlichkeit...172 6.4.9 Darlegungs- und Beweislast in bezug auf die Verletzung der Schadensminderungspflicht... 172 6.4.10 Anspruch des Unfallgeschädigten auf Fremdfinanzierung: Berechtigte Finanzierungskosten sind Teil der Herstellungskosten...172 6.4.11 Schadensabtretung...172 6.4.12 Recht des Unfallgeschädigten auf Anmietung eines gruppengleichen Fahrzeuges..172 6.4.13 Überschreiten der Reparaturdauer geht nicht zu Lasten des Geschädigten...172 6.4.14 Anspruch auf Mietwagen auch am Wochenende...172 6.4.15 Anspruch auf Mietwagen auch bei Benutzung durch Dritte...172 6.4.16 Unzumutbarkeit einer provisorischen Reparatur...172 6.4.17 Reparaturbefugnis auch bei Überschreiten der Kosten einer Ersatzbeschaffung...173 6.4.18 Anspruch auf Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung...173 6.4.19 Recht des Unfallgeschädigten auf Inanspruchnahme des speziellen Leistungsspektrums aus dem Unfallersatzwagengeschäft: Unterschiedlichkeit des Unfallersatzwagengeschäftes gegenüber dem freien Geschäft...173 6.4.20 Keine Erkundigungs- und Preisvergleichspflicht des Unfallgeschädigten: Die BGH-Entscheidung aus dem Jahr 1985 hebt sich deutlich von den üblichen Anmietfällen ab......173 6.4.21 Keine Erkundigungs- und Preisvergleichspflicht...173 6.4.22 Wegfall der Eigenersparnis Berechnungsgrundlage infolge technischer Veränderungen...173

- X - Inhaltsverzeichnis 6.5 AUSZÜGE AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON AUTOVERMIETERN UND PREISLISTEN IM UNFALLWAGENERSATZGESCHÄFT AUSGEWÄHLTER MIETWAGENUNTERNEHMEN 174 6.5.1 Geschäftsbedingungen von Autovermietern...174 6.5.1.1 Auszug aus den Geschäftsbedingungen Autovermietung Avis Deutschland (Stand März 98/Nr. 9)... 174 6.5.1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Automietvertrag vom Fachverlag Hermann, Gummersbach, Best. Nr. 1.404 00... 176 6.5.2 Preisliste Mietwagenunternehmen Raum Neuburg, Stand bis März 1998...178 6.6 VERÖFFENTLICHUNGEN IN DER SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG...180 6.6.1 Autoversicherer denken nicht an massive Prämienerhöhungen, Süddeutsche Zeitung vom 29. Januar 1998...180 6.6.2 Allianz-Gewinn steigt stärker als der Umsatz, Süddeutsche Zeitung vom 12. Februar 1998...181 6.6.3 "Die Preise für Mietwagen werden steigen", Süddeutsche Zeitung vom 13. Oktober 1997...182 6.6.4 Große Unterschiede bei Schadenersatz, Süddeutsche Zeitung vom 28.08.1997..183 6.6.5 Sixt steigt ins Neuwagengeschäft ein, Süddeutsche Zeitung vom 01. August 1997......184 LITERATURVERZEICHNIS...185

- XI - Verzeichnis häufig benutzter Symbole und Formeln Verzeichnis häufig benutzter Symbole und Formeln t=0 Zeitpunkt t=0 ist logische Sekunde vor dem Unfall-/Anmietereignis V t ou =0 Vermögenssituation (o)hne (U)nfall zum Ausgangszei(t)punkt t=0 V t mu =0 Vermögenssituation (m)it (U)nfall zum Ausgangszei(t)punkt t=0 k Durchschnittliche Eigen(k)osten pro Tag für das Kraftfahrzeug des Halters + Zahl oder Reihe geht gegen plus unendlich i i p.a. m m e Zinssatz pro Tag Zinssatz (p)er (a)nnum/pro Jahr Dauer der An(m)ietzeit in Tagen Für den Fall, daß die Zahl m gegen unendlich geht Verbleibende Zeit vom Unfall-/Anmietzeitpunkt bis zur Aufgabe des Halterdaseins in Tagen Periode AF Annuitätsfaktor über die Periode in Tagen und dem Zinssatz pro Tag. Zinssatz Formel zur Berechnung: (1 + i) n (1 + i) i, wobei n die Anzahl der Perio- 1 den darstellt und i den Zinssatz pro Periode. 1 n 1 Rentenbarwertfaktor für die Ermittlung der Barwerte einer gleich Periode AF Zinssatz großen Zahlung, die in einem n Perioden umfassenden Zeitraum p anfallen, zum Zinssatz i 2 Durchschnittlicher Preis für alternative Beförderungskosten 360 Zinstage pro Jahr 1 (1 + i) n Abzinsungsfaktor zur Ermittlung Barwert, für eine einmalige, nach n Perioden angelegte Zahlung zum Zinssatz i. 3 n ( 1+ i) Aufzinsungsfaktor für die Ermittlung der Endwerte für eine einmalige, über n Perioden angelegte Zahlung zum Zinssatz i 4 1 2 3 Vgl. Pfuff, F., [Mathematik 1], 1983, S. 47; Drukarczyk, J., [Unternehmensbewertung], 1996, S. 316. Vgl. Drukarczyk, J., [Unternehmensbewertung], 1996, S. 315. Vgl. Drukarczyk, J., [Unternehmensbewertung], 1996, S. 313.

- XII - Verzeichnis häufig benutzter Symbole und Formeln r TÜV Tage von der Nullinie bis zum Tod Technischer Überwachungsverein e.v. 4 Vgl. Drukarczyk, J., [Unternehmensbewertung], 1996, S. 312.

- XIII - Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis a. d. An der Az. Aktenzeichen BGH Bundesgerichtshof bzw. Beziehungsweise Diesbzgl. Diesbezüglich u.a. Und andere u.u. Unter Umständen usw. Und so weiter

- XIV - Tabellenverzeichnis Tabellenverzeichnis TABELLE 1: ALLGEMEINE ANNAHMEN FÜR ALLE MODELLE...6 TABELLE 2: DARSTELLUNG ANNAHMEN GRUNDMODELL 1...7 TABELLE 3: ZAHLUNGSREIHE NETTOEINZAHLUNGEN BEI UNENDLICHEM FAHRZEUGHALTERDASEIN...9 TABELLE 4: ERMITTLUNG VERMÖGENSMEHRUNG DURCH EIGENERSPARNIS BEI UNENDLICHEM FAHRZEUGHALTERDASEIN...10 TABELLE 5: ERMITTLUNG BARWERT DER EIGENERSPARNIS IN ABHÄNGIGKEIT VON DER MIETDAUER ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS...11 TABELLE 6: GEGENÜBERSTELLUNG ANNAHMEN GRUNDMODELL 1 UND GRUNDMODELL 2...12 TABELLE 7: ZAHLUNGSREIHE NETTOEINZAHLUNGEN BEI ENDLICHEM FAHRZEUGHALTERDASEIN...13 TABELLE 8: ERMITTLUNG VERMÖGENSMEHRUNG DURCH EIGENERSPARNIS BEI ENDLICHEM FAHRZEUGHALTERDASEIN...13 TABELLE 9: ERMITTLUNG BARWERT DER EIGENERSPARNIS, IN ABHÄNGIGKEIT VON DER MIETDAUER UND ABSTAND ZUR NULLINIE, ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS...14 TABELLE 10: GEGENÜBERSTELLUNG ANNAHMEN GRUNDMODELL 1, GRUNDMODELL 2 UND GRUNDMODELL 3...15 TABELLE 11: AUFLISTUNG KOSTENARTEN BEI FAHRZEUGHALTUNG BZW. NUTZUNG. DARSTELLUNG WIRKUNG ANMIETUNG EINES MIETWAGENS WÄHREND EINES FAHRZEUGAUSFALLS UND EINFLUß AUF DIESE KOSTENART...17 TABELLE 12: DARSTELLUNG EIGENKOSTEN ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS UNTER SCHRITTWEISER BEACHTUNG FESTSTEHENDER KOSTEN UND BETRIEBSKOSTEN PRO KM UND JAHR UND GEGENÜBERSTELLUNG MIT DURCH FESTE QUOTEN AN MIETPREISEN ERMITTELTEN SOGENANNTEN ERSPARTEN EIGENAUFWENDUNGEN...22 TABELLE 13: DARSTELLUNG DER KOSTEN PRO TAG INKL. ALLER KOSTEN IN ABHÄNGIGKEIT VON VERSCHIEDENEN LAUFLEISTUNGS- UND HALTERPERIODEN...23 TABELLE 14: DARSTELLUNG DER KOSTEN PRO TAG INKL. ALLER KOSTEN ABZÜGLICH FESTSTEHENDER KOSTEN IN ABHÄNGIGKEIT VON VERSCHIEDENEN LAUFLEISTUNGS- UND HALTERPERIODEN23 TABELLE 15: DARSTELLUNG DER KOSTEN PRO TAG INKL. ALLER KOSTEN ABZÜGLICH FESTSTEHENDER KOSTEN, ABZÜGLICH KRAFTSTOFFKOSTEN IN ABHÄNGIGKEIT VON VERSCHIEDENEN LAUFLEISTUNGS- UND HALTERPERIODEN...24 TABELLE 16: DARSTELLUNG DER KOSTEN PRO TAG INKL. ALLER KOSTEN ABZÜGLICH FESTSTEHENDER KOSTEN, ABZÜGLICH KRAFTSTOFFKOSTEN, ABZÜGLICH ÖL-NACHFÜLLKOSTEN IN ABHÄNGIGKEIT VON VERSCHIEDENEN LAUFLEISTUNGS- UND HALTERPERIODEN...24 TABELLE 17: DARSTELLUNG DER KOSTEN PRO TAG INKL. ALLER KOSTEN ABZÜGLICH FESTSTEHENDER KOSTEN, ABZÜGLICH KRAFTSTOFFKOSTEN, ABZÜGLICH ÖL-NACHFÜLLKOSTEN, ABZÜGLICH

- XV - Tabellenverzeichnis REPARATUR-, WARTUNG- UND REIFENKOSTEN IN ABHÄNGIGKEIT VON VERSCHIEDENEN LAUFLEISTUNGS- UND HALTERPERIODEN...24 TABELLE 18: ZAHLUNGSREIHE NETTOEINZAHLUNGEN BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, JÄHRLICHEM ZINSVORTEIL UND ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS...25 TABELLE 19: ERMITTLUNG VERMÖGENSMEHRUNG DURCH EIGENERSPARNIS BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, JÄHRLICHEM ZINSVORTEIL UND ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS...26 TABELLE 20: ERMITTLUNG BARWERT DER EIGENERSPARNIS IN ABHÄNGIGKEIT VON DER MIETDAUER, ABSTAND ZUR NULLINIE UND BERÜCKSICHTIGUNG JÄHRLICHER ZINSVORTEILE UND ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS...27 TABELLE 21: ERMITTLUNG BARWERT DER EIGENERSPARNIS IN ABHÄNGIGKEIT VON DER MIETDAUER, ABSTAND ZUR NULLINIE UND BERÜCKSICHTIGUNG BEI BEACHTUNG JÄHRLICHER ZINSVORTEILE BZW. ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS UNTER DER ANNAHME, DAß TATSÄCHLICH 6,09 DM BEZIEHUNGSWEISE 50% DER EIGENKOSTEN DURCH EINE ANMIETUNG GESPART WERDEN ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS...28 TABELLE 22: GEGENÜBERSTELLUNG ANNAHMEN GRUNDMODELL 2, GRUNDMODELL 3 UND GRUNDMODELL 4...29 TABELLE 23: ZAHLUNGSREIHE NETTOEINZAHLUNGEN BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, JÄHRLICHEM ZINSVORTEIL UND AN DER NULLINIE VERLÄNGERTER NUTZUNGSDAUER...33 TABELLE 24: ERMITTLUNG VERMÖGENSMEHRUNG DURCH EIGENERSPARNIS BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, JÄHRLICHEM ZINSVORTEIL UND ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS...34 TABELLE 25: ERMITTLUNG BARWERT DER VERMÖGENSÄNDERUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER MIETDAUER, ABSTAND ZUR NULLINIE UND BEI BEACHTUNG JÄHRLICHER ZINSVORTEILE BZW. ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS UNTER DER ANNAHME, DAß DER MIETER SEIN FAHRZEUG TATSÄCHLICH UM DIE MIETZEIT VERLÄNGERT NUTZT, ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS...35 TABELLE 26: ERMITTLUNG BARWERT DER VERMÖGENSÄNDERUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER MIETDAUER, ABSTAND ZUR NULLINIE UND BEI BEACHTUNG JÄHRLICHER ZINSVORTEILE BZW. ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS UNTER DER ANNAHME, DAß DER MIETER SEIN FAHRZEUG TATSÄCHLICH UM DIE MIETZEIT VERLÄNGERT NUTZT, UND FÜR DIE MIETZEIT SELBST KEINE EIGENKOSTEN ANFALLEN ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS...36 TABELLE 27: ERMITTLUNG BARWERT DER VERMÖGENSÄNDERUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER MIETDAUER, ABSTAND ZUR NULLINIE UND BEI BEACHTUNG JÄHRLICHER ZINSVORTEILE BZW. ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS UNTER DER ANNAHME, DAß DER MIETER SEIN FAHRZEUG TATSÄCHLICH UM DIE MIETZEIT VERLÄNGERT NUTZT, UND FÜR DIE

- XVI - Tabellenverzeichnis MIETZEIT SELBST 50% EIGENKOSTEN ALS ERSPART ANGESEHEN WERDEN KÖNNEN ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS...36 TABELLE 28: ERMITTLUNG BARWERT DER VERMÖGENSÄNDERUNG IN ABHÄNGIGKEIT VON DER MIETDAUER, ABSTAND ZUR NULLINIE UND BEI BEACHTUNG JÄHRLICHER ZINSVORTEILE BZW. ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS UNTER DER ANNAHME, DAß DER MIETER SEIN FAHRZEUG TATSÄCHLICH UM DIE MIETZEIT VERLÄNGERT NUTZT, UND FÜR DIE MIETZEIT SELBST 20% EIGENKOSTEN ALS ERSPART ANGESEHEN WERDEN KÖNNEN ANHAND EINES AUSGEWÄHLTEN BEISPIELS...37 TABELLE 29: ENTSCHEIDUNGSSITUATION UNTER SICHERHEIT OHNE ALTERNATIVE...38 TABELLE 30: ENTSCHEIDUNGSSITUATION UNTER SICHERHEIT UND EINER ALTERNATIVE...39 TABELLE 31: ZAHLUNGSREIHE BEI EINEM EINZIGEN ZINSSATZ...41 TABELLE 32: ERMITTLUNG DES BARWERTES DER VERMÖGENSMEHRUNG DURCH ANLAGE EINES BETRAGES X ZUM ZINSSATZ I...42 TABELLE 33: GEGENÜBERSTELLUNG ANNAHMEN GRUNDMODELL 3, GRUNDMODELL 4 UND GRUNDMODELL 5...44 TABELLE 34: ZAHLUNGSREIHE NETTOEINZAHLUNGEN BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, JÄHRLICHEM ZINSVORTEIL UND AN DER NULLINIE VERLÄNGERTER NUTZUNGSDAUER...45 TABELLE 35: ZAHLUNGSREIHE NETTOEINZAHLUNGEN BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, OHNE ZINSVORTEIL UND AN DER NULLINIE VERLÄNGERTER NUTZUNGSDAUER...46 TABELLE 36: ERMITTLUNG VERMÖGENSMEHRUNG DURCH EIGENERSPARNIS BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, JÄHRLICHEM ZINSVORTEIL UND ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS...47 TABELLE 37: ERMITTLUNG VERMÖGENSMEHRUNG DURCH EIGENERSPARNIS BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, OHNE ZINSVORTEIL UND ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS48 TABELLE 38: ZAHLUNGSREIHE NETTOEINZAHLUNGEN BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, OHNE ZINSVORTEIL UND AN DER NULLINIE VERLÄNGERTER NUTZUNGSDAUER...48 TABELLE 39: ERMITTLUNG VERMÖGENSMEHRUNG DURCH EIGENERSPARNIS BEI ENDLICHER LEBENSERWARTUNG, OHNE ZINSVORTEIL UND ENDZEITPUNKT FÄLLIGER EIGENERSPARNIS49 TABELLE 40: DARSTELLUNG EIGENKOSTEN ANHAND EINES DEM STRITTIGEN FALL ENTSPRECHENDEM NEUWERTIGEM KRAFTFAHRZEUG UNTER SCHRITTWEISER BEACHTUNG FESTSTEHENDER KOSTEN UND BETRIEBSKOSTEN PRO KM UND JAHR UND GEGENÜBERSTELLUNG MIT DURCH FESTE QUOTEN AN MIETPREISEN ERMITTELTEN SOGENANNTEN ERSPARTEN EIGENAUFWENDUNGEN...69 TABELLE 41: DARSTELLUNG EIGENKOSTEN ANHAND EINES DEM STRITTIGEN FALL ENTSPRECHENDEM GLEICHWERTIGEM KRAFTFAHRZEUG UNTER SCHRITTWEISER BEACHTUNG FESTSTEHENDER KOSTEN UND BETRIEBSKOSTEN PRO KM UND JAHR UND GEGENÜBERSTELLUNG MIT DURCH

- XVII - Tabellenverzeichnis FESTE QUOTEN AN MIETPREISEN ERMITTELTEN SOGENANNTEN ERSPARTEN EIGENAUFWENDUNGEN...71 TABELLE 42: TREIBSTOFFKOSTEN PRO TAG ENTSPRECHEND UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNGSDAUER UND KILOMETERLEISTUNG IN DM-WERTEN...72 TABELLE 43: KORREKTURWERTE FÜR EIGENKOSTEN PRO TAG INKL. ALLER KOSTEN AUS TABELLE 41 ENTSPRECHEND UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNGSDAUER UND KILOMETERLEISTUNG UNTER BEACHTUNG DAß LAUFLEISTUNGSABHÄNGIGE UND LAUFLEISTUNGSUNABHÄNGIGER KOSTEN WEITERHIN ANFALLEN IN DM-WERTEN...72 TABELLE 44: MAXIMAL ERREICHBARE EINSPARUNG DER EIGENKOSTEN PRO TAG IN DM-WERTEN ENTSPRECHEND UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNGSDAUER UND KILOMETERLEISTUNG...72 TABELLE 45: MINDESTABWEICHUNG TATSÄCHLICH MÖGLICHE ERSPARTE EIGENKOSTEN UND TATSÄCHLICH IN ABZUG GEBRACHTEN EIGENKOSTEN IN DM-WERTEN ENTSPRECHEND UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNGSDAUER UND KILOMETERLEISTUNG...73 TABELLE 46: MINDESTABWEICHUNG TATSÄCHLICH MÖGLICHE ERSPARTE EIGENKOSTEN UND TATSÄCHLICH IN ABZUG GEBRACHTEN EIGENKOSTEN IN %-WERTEN ENTSPRECHEND UNTERSCHIEDLICHER NUTZUNGSDAUER UND KILOMETERLEISTUNG UND DER WERTE AUS TABELLE 44...73 TABELLE 47: DARSTELLUNG UND ANALYSE VON DIFFERENZEN BEI ÖRTLICH ÜBLICHEN MIETWAGENTARIFEN IM RAUM NEUBURG A.D. DONAU AUFGRUND ERHEBUNGEN DER DEKRA AG INGOLSTADT FÜR DAS AMTSGERICHT NEUBURG...88 TABELLE 48: DARSTELLUNG UND ANALYSE VON DIFFERENZEN BEI ÖRTLICH ÜBLICHEN MIETWAGENTARIFEN IM RAUM NEUBURG A.D. DONAU AUFGRUND ERHEBUNGEN DER DEKRA AG INGOLSTADT FÜR DAS AMTSGERICHT NEUBURG UND DEN VON DER VERSICHERUNG ERMITTELTEN MITTELWERT...118 TABELLE 49: DARSTELLUNG UND ANALYSE VON DIFFERENZEN BEI ÖRTLICH ÜBLICHEN MIETWAGENTARIFEN IM RAUM NEUBURG A. D. DONAU AUFGRUND ERHEBUNGEN DER DEKRA AG INGOLSTADT FÜR DAS AMTSGERICHT NEUBURG IM OBEREN BEREICH DER STANDARDABWEICHUNG....119 TABELLE 50: DARSTELLUNG UND ANALYSE VON DIFFERENZEN BEI ÖRTLICH ÜBLICHEN MIETWAGENTARIFEN IM RAUM NEUBURG A.D. DONAU AUFGRUND ERHEBUNGEN DER DEKRA AG INGOLSTADT FÜR DAS AMTSGERICHT NEUBURG UND DEN VON DER VERSICHERUNG ERMITTELTEN MITTELWERT, KORRIGIERT UM DEN MANIPULATIONSFAKTOR VON 10,000%....121 TABELLE 51: DARSTELLUNG UND ANALYSE VON DIFFERENZEN BEI ÖRTLICH ÜBLICHEN MIETWAGENTARIFEN IM RAUM NEUBURG A.D. DONAU AUFGRUND ERHEBUNGEN DER DEKRA AG INGOLSTADT FÜR DAS AMTSGERICHT NEUBURG UND DEN VON DER

- XVIII - Tabellenverzeichnis VERSICHERUNG ERMITTELTEN MITTELWERT, KORRIGIERT UM DEN MANIPULATIONSFAKTOR VON 20,000%...122 TABELLE 52: DARSTELLUNG UND ANALYSE VON DIFFERENZEN BEI ÖRTLICH ÜBLICHEN MIETWAGENTARIFEN IM RAUM NEUBURG A.D. DONAU AUFGRUND ERHEBUNGEN DER DEKRA AG INGOLSTADT FÜR DAS AMTSGERICHT NEUBURG UND DEN VON DER VERSICHERUNG ERMITTELTEN MITTELWERT, KORRIGIERT UM DEN MANIPULATIONSFAKTOR VON 30,000%...123

- 1 - Einleitung 1 Einleitung 1.1 Einführung Der Autor dieser Arbeit machte seinen Abschluß als Diplom-Kaufmann an der Universität Regensburg unter anderem in den Fächern, betriebliche Steuerlehre, Finanzierung und Versicherung. Das, im Rahmen dieser Arbeit behandelte Thema, ist dem Autor von Kindheit an bekannt, da er in einem elterlichen Betrieb aufwuchs, welcher unter anderem eine Autovermietung bis heute erfolgreich führt. Somit konnte der Autor das Regulierungsverhalten der Versicherer aus erster Hand miterleben. Er konnte miterleben, wie seit 1991 eine Vielzahl von Autovermietern, aufgrund des repressiven Regulierungsverhaltens der Versicherer, in die Insolvenz getrieben wurden. Diese Insolvenzen sind natürlich auch mit persönlichen Schicksalen verbunden, mit Menschen, welche plötzlich ohne Arbeit und somit Auskommen leben mußten. Gleichzeitig verfolgte der Autor mit, wie die Versicherer immer größere Rekordgewinne auswiesen. Lange Zeit war der Autor der Ansicht, daß, aufgrund der versicherungsfreundlichen Rechtsprechung der Zivilgerichte, die Branche der professionellen und spezialisierten Unfallersatzvermieter vollkommen vom Markt verschwinden wird. Erst durch ein BGH Urteil vom Mai 1996, ergaben sich aus Sicht des Autors wieder Perspektiven für diese Branche. Der Autor erlebt im Jahre 1998, daß teilweise die Rechtsprechung, welche in den unteren Instanzen herrscht, offensichtlich, über die Hintergründe der regelrechten Verstaatlichung durch die Versicherer in der Vermietbranche und deren unglaublichen Manipulationsversuche gegenüber den gerichtlichen Institutionen, nur sehr eingeschränkte Kenntnisse besitzt.

- 2 - Aufbau der Arbeit Dauraufhin setzte er sich das Ziel, die unterschiedlichen sachlichen und rechtlichen Argumente im Zusammenhang mit der Anmietung eines Mietwagens, aufgrund eines unverschuldeten Unfalls, zu analysieren und zu beurteilen. Er entwickelte ein Modell, welches eine sachgerechte Ermittlung der sogenannten ersparten Eigenaufwendungen, die während der Anmietung eines Leihfarzeuges dem Mieter zufließen, ermöglicht. Die Ergebnisse dieser Überlegungen finden sich in dieser Arbeit. Der Autor möchte mit dieser Arbeit vor allem auch Diskussionsgrundlage bieten und ist über Anregungen aber auch Zweifel oder Mitteilungen von offensichtlichen n dem Leser dankbar. 1.2 Aufbau der Arbeit Im Rahmen dieser Arbeit wird untersucht, inwieweit und in welcher Höhe einem Mieter eines Selbstfahrervermietfahrzeuges Vermögensvorteile, aufgrund der Anmietung, zufließen. Die Ermittlung dieser Vermögensvorteile beschränkte sich bisher weitgehend auf die Ermittlung der sogenannten Eigenkosten des Mieters für sein eigenes Fahrzeug während der Anmietphase, in bezug auf die Anmietdauer und der mit dem Mietwagen zurückgelegten Kilometerleistung. Aus Vereinfachungsgründen wurde in der Praxis auf eine Ermittlung der Eigenkosten größtenteils gänzlich verzichtet. Anstatt der exakten Ermittlung wurde ein pauschaler Abzug, in Abhängigkeit von den Mietwagenkosten in Höhen zwischen 3% bis 20% der Höhe der Mietwagenrechnung, als Vermögensvorteil beim Mieter angesetzt. Diese Abzüge fanden somit als sogenannte ersparte Eigenkosten bzw. Eigenaufwendungen Einzug in die allgemeine Rechtsprechung und Literatur. 5 All diese Verfahren zur Ermittlung dieser sogenannten ersparten Eigenkosten bedürfen allerdings der Überprüfung, inwieweit und wann diese vermeintlichen ersparten Eigenkosten dem Mieter, aus betriebswirtschaftlicher Sicht, tatsächlich zufließen. Nachfolgende Arbeit versucht diese Frage zu beantworten, indem die relevanten Kostenarten daraufhin geprüft werden, ob und inwieweit diese dem Mieter endgültig als Vermögensvorteil zufließen oder ob dieser Vermögensvorteil letztlich nur darin be-