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Transkript:

Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Rathaus, Rathausplatz 3, Zimmer 12 und im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben. Es wird regelmäßig zugesandt, wenn ein Jahreskostenbeitrag in Höhe von 67,00 im Voraus gezahlt wird. 55. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 04 1. Anmeldung von Schülerinnen und Schülern zu den Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Recklinghausen für das Schuljahr 2016/2017 2. Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom 14.01.2016 an Herrn Vasile Parole 3. Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom 27.01.2016 an Herrn Reinhard Voltmann 4. Öffentliche Zustellung eines Schriftstücks vom 20.10.2015 an Herrn Adrian Nowak

B e k a n n t m a c h u n g Anmeldung von Schülerinnen und Schülern zu den Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Stadt Recklinghausen für das Schuljahr 2016/2017 Die Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen werden unter Vorlage der Geburtsurkunde, des letzten Zeugnisses und des Empfehlungsschreibens von Montag, den 15.02.2016 bis Freitag, den 19.02.2016 in der Zeit von 8.00-12.00 Uhr und am Mittwoch, den 17.02.2016 in der Zeit von 17.00-19.00 Uhr, jeweils im Büro der Schule, entgegengenommen. Sollten diese Anmeldetermine aus einem wichtigen Grunde nicht wahrgenommen werden können, so wird gebeten, mit der Schule telefonisch einen Ausweichtermin zu vereinbaren. - Käthe-Kollwitz-Schule, Städt. Gesamtschule, Gneisenaustraße 49 (Tel.: 30 24 30) - Städt. Gesamtschule Recklinghausen-Suderwich, Markomannenstraße 16 (Tel.: 9 89 40) - Wolfgang-Borchert-Gesamtschule Händelstraße 2 (Tel.: 58 28 94 11) - Gemeinschaftshauptschule a. d. Wasserbank 20 (Tel.: 90 43 70) - Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Städt. Realschule, Hunsrückstraße 15 (Tel.: 49 92 40) - Otto-Burrmeister-Schule, Städt. Realschule, Maybachstraße 70 (Tel.: 93 89 70) - Bernard-Overberg-Schule, Städt. Realschule, Overbergstraße 99 (Tel.: 65 80 80) - Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Westerholter Weg 113 (Tel.: 9 53 00) - Gymnasium Petrinum Herzogswall 29 (Tel.: 90 44 70) - Hittorf-Gymnasium Kemnastraße 38 (Tel.: 90 86 210)

- Marie-Curie-Gymnasium Görrestrasse 5 (Tel.: 93 65 60) - Theodor-Heuss-Gymnasium Theodor-Körner-Straße 25 (Tel. : 37 59 40) Absolventen der Sekundarstufe I können bei Vorliegen der erforderlichen Berechtigung in die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe einer Gesamtschule oder in die entsprechenden Bildungsgänge der drei Recklinghäuser Berufskollegs aufgenommen werden. Für den Fall, dass die Anmeldezahl die Aufnahmekapazität der einzelnen Schule überschreitet, wird den Anmeldenden die Einschulung in eine andere städt. Schule der gleichen Schulform angeboten. Es wird empfohlen, die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulform in Recklinghausen zu wählen, da in der Regel nur dann eine Übernahme der Schülerfahrkosten im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung möglich ist. Recklinghausen, den 04.01.2016 Bürgermeister i. A. H ö s e l e r Stellv. Fachbereichsleiter

Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom 14.01.2016 an Herrn Vasile Parole Letzte bekannte Anschrift: Grunewaldstr. 87, 10823 Berlin Öffentliche Zustellung gemäß 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW. An Herrn Vasile Parole ist ein Schriftstück der Stadt Recklinghausen, Aktenzeichen 31/21/80-02/01-16 vom 14.01.2016 gerichtet, welches nicht zugestellt werden kann. Dieses Schriftstück kann von der berechtigten Person zu den üblichen Öffnungszeiten (Do 08.00 18.00 Uhr, Mo, Mi u. Fr 08.00 13.00 Uhr) beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr, Stadthaus A, Zimmer 1.48, Rathausplatz 4, 45657 Recklinghausen, eingesehen werden. Dieses Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom 27.01.2016 an Herrn Reinhard Voltmann Letzte bekannte Anschrift: Karlstraße 4, 45661 Recklinghausen Öffentliche Zustellung gemäß 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes NRW. An Herrn Reinhard Voltmann ist ein Schriftstück der Stadt Recklinghausen, Aktenzeichen 31/21/80-02/07-16 vom 27.01.2016 gerichtet, welches nicht zugestellt werden kann. Dieses Schriftstück kann von der berechtigten Person zu den üblichen Öffnungszeiten (Do 08.00 18.00 Uhr, Mo, Mi u. Fr 08.00 13.00 Uhr) beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Feuerwehr, Stadthaus A, Zimmer 1.48, Rathausplatz 4, 45657 Recklinghausen, eingesehen werden. Dieses Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung beziehungsweise seit Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen verstrichen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Öffentliche Zustellung eines Schriftstücks vom 20.10.2015 an Herrn Adrian Nowak, letzte bekannte Anschrift: Herner Str. 7 d in 45657 Recklinghausen Öffentliche Zustellung gemäß 10 des Verwaltungszustellungsgesetz NRW. An Herrn Nowak ist ein Schriftstück der Stadt Recklinghausen, vom 20.10.2015 gerichtet, welches nicht zugestellt werden kann. Dieses Schriftstück kann von der berechtigten Person zu den üblichen Öffnungszeiten beim Fachbereich Soziales, Arbeit und Wohnen Jobcenter Stadt Recklinghausen, Görresstr. 15, Zimmer 251, 45657 Recklinghausen eingesehen werden. Dieses Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.