Möglichkeiten und Grenzen des öffentlichen Hochwasserschutzes im Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

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I f n o f r o mat a i t o i n o s n ve v r e ans n ta t l a tun u g g zum zu Hoc o h c w h a w s a s s er e sc s hut u z Obj b e j kts t chu h t u z

Transkript:

Möglichkeiten und Grenzen des öffentlichen Hochwasserschutzes im Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen

Öffentlicher Hochwasserschutz Leistungen des FS Sachsen laut SächsWG: Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Hochwasserschutzanlagen, die dem Schutz der Allgemeinheit vor Hochwasser zu dienen bestimmt sind Öffentlich-rechtliche Verpflichtung Kein Rechtsanspruch Dritter Angebot des FS Sachsen unter Berücksichtigung der gegebenen materiellen und personellen Voraussetzungen Vollkostentragung durch den FS Sachsen (bis auf Ausnahmen) Priorisierung der Maßnahmen notwendig 2 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Verpflichtung des Einzelnen zum persönlichen Schutz vor Hochwasser: 5 (2) WHG: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Menschen, Umwelt und Sachwerte durch Hochwasser anzupassen Dazu zählt u. a.: Freihaltung von Uferrandstreifen/ Gewässerabflussprofilen Nicht bauen in potentiellen Überschwemmungsgebieten Hochwasserschutzgerechtes Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten (Bauvorsorge) Selbst informieren über Hochwassergefahren (Gefahrenkarten) Oberlieger-Unterlieger-Solidarität / Anlieger-Hinterlieger-Solidarität Kooperatives Verhalten gegenüber Maßnahmen des öffentlichen Hochwasserschutzes 3 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Zuständigkeiten der LTV für die freistaatlichen Hochwasserschutzaufgaben (I) Planmäßige Aufgaben Hochwasserschutz an Gewässern I. Ordnung, Grenzgewässern und an der Bundeswasserstraße Elbe SächsWG ( 99 (1, 4, 5); 100 e; 100 f; 100 h) Hochwasserschutz mit landeseigenen Stauanlagen (Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken, sonstige Wasserspeicher einschließlich Tagebaurestseen) SächsWG ( 85 (1); 86 (1); 99 (4) Satz 2) Hochwasserschutz mit Stauanlagen an Gewässern II. Ordnung bei überörtlicher HWS-Wirkung SächsWG ( 99 (4) Satz 3) Unterhaltung, Betrieb, Überwachung, Planung und Bau von Gewässern und wasserbaulichen Anlagen 4 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Zuständigkeiten der LTV für die freistaatlichen Hochwasserschutzaufgaben (II) Operationelle Aufgaben Betrieb von vier Hochwasserschutzlagern für Vorhaltung einer Landesreserve an Hochwasserbekämpfungsmitteln für die Landkreise / Gemeinden Warnung von Unterliegern der LTV-Stauanlagen vor Hochwasserabflüssen (wesentliche Abgabeänderungen) 5 (4) HWNDV Mitwirkung bei der Katastrophenvorbeugung und abwehr durch Bereitstellung von Unterlagen und Informationen sowie fachliche Beratung der Katastrophenschutzbehörden 39; 42; 57 SächsBRKG Fachliche Beratung von Kommunen in Hochwasserschutzfragen auf Anfrage (vorbehaltlich verfügbarer Kapazitäten) 5 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Zuständigkeiten der LTV für die freistaatlichen Hochwasserschutzaufgaben (III) Strategische Aufgaben Aufstellung und Fortschreibung von Hochwasserschutzkonzepten (HWSK) für die Gewässer I. Ordnung und die Bundeswasserstraße Elbe in Sachsen 70; 99 b SächsWG Erstellung von Hochwasser-Gefahrenkarten für hochwassergefährdete Gemeinden als HWSK-Bestandteil Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen Fachliche Unterstützung der Aus- und Fortbildung der gemeindlichen Wasserwehren (in Kooperation mit der DWA) 6 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Hochwasserschutzelemente im Freistaat Sachsen Operative HW- Abwehr durch Schadobjekte vermeiden durch Erhöhen des HW-Schutzniveaus durch Mindern des HW-Abflusses durch 7 11. Mai 2011 Dr. Sieber Aufklären, Warnen, Bekämpfen Minderung des Schadpotentials durch angepasste Bauweisen und Flächennutzung Rückhalten und Abwehr durch bautechnische Anlagen. Speicher, Rückhaltebecken, Deiche, gesteuerte Retention (Polder) Abflussminderung und Rückhaltung in der Fläche: Wald, Feldflur, öffentliche Flächen, privater Bereich weitergehende Hochwasservorsorge technischen natürlichen Hochwasser- Rückhalt schutz

Richtwerte für anzustrebende Schutzziele durch Hochwasserschutzanlagen Objektkategorie Richtwert für das maßgebende mittlere statistische Wiederkehrintervall Tn in Jahren Sonderobjekte im Einzelfall bestimmen geschlossene 100 Siedlungen Einzelgebäude, nicht 25 dauerhaft bewohnte Siedlungen Industrieanlagen 100 überregionale 100 Infrastrukturanlagen regionale 25 Infrastrukturanlagen landwirtschaftlich 5 genutzte Flächen Naturlandschaften - Achtung! Schutzziele können durch Hochwasser überschritten werden, es verbleiben Risiken infolge Hochwasser Dennoch helfen Hochwasserschutzanlagen auch bei Ereignissen > Bemessungsereignis Schutzziele in Form von Jährlichkeitsangaben für Hochwasserereignisse sind statistische Größen und unterliegen Veränderungen (Q, W sollten Maßstab sein) 8 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Mehr Hochwasserschutz durch Mitfinanzierung der Begünstigten 9 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Beispiel: Bedeutung und Wirkung des Freibordes bei Hochwasserschutzdeichen und -mauern Wasserstand bei HQ100 Schutzziel Wellenauflauf Deich-/Mauerkrone FREIBORD f (0,2 1,0 m) Deich-/Mauerkörper Planmäßige Bedeutung des Freibordes f: Bemessungsreserve zur Gewährleistung der Sicherheit der HW-Schutzanlage selbst Außerplanmäßige Wirkung des Freibordes f: Kehren von Hochwasserereignissen > HQ (Schutzziel) bei abnehmender Systemsicherheit (Achtung: fdeich evtl. fmauer ) 10 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Beispiel: Wirksamkeit eines Hochwasserrückhaltebeckens bei Bemessungsereignis (z. B. HQ100 ) und bei Ereignis > Bemessungsereignis 11 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Möglichkeiten für den weiteren Ausbau des öffentlichen Hochwasserschutzes im FS Sachsen Politischer Wille der Landesregierung fachpolitischer Auftrag zum Hochwasserschutz Initialzündung und regelmäßige Erinnerungen zu aktivem Handeln durch Hochwasser 2002, 2005, 2006, 2010, 2011 (Januar) gegebene Sensibilität Verfügbarkeit finanzieller Mittel (Landes, Bundes und EU Mittel (WP, AHF, GA, EFRE, ) Reine Beseitigung von Hochwasserschäden Nachhaltige Hochwasserschadensbeseitigung Hochwasserschutzinvestitionsprogramm (HIP) Kompetenter und leistungsfähiger Staatsbetrieb LTV zur Wahrnehmung der Hochwasserschutzaufgaben des FS Sachsen Leistungsbereitschaft 12 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Finanzielle Kontingentinanspruchnahme durch die LTV Annahmen: - Verlängerung AHF bis 2016 (2020) - Neues EFRE-Programm 2014-2020 13 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Personalentwicklung LTV 2002-2011 14 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Weitere Chancen für einen verbesserten Hochwasserschutz Gewachsene Stauanlagenstruktur im FS Sachsen mit planmäßig: 160 Mio. m³ Hochwasserrückhalteraum (Stauraumumwidmung nach Hochwasser 2002/2006) operativ: bis zu 50 Mio. m³ zusätzlicher Hochwasserrückhalteraum durch Vorentlastung Verstärkte Nutzung von Tagebaurestseen für Hochwasserschutz (nach Übernahme durch FS Sachsen) Historische Gelegenheit durch Umbruch in Wirtschaftsstruktur seit 1990, Nutzung von Industriebrachen für die Gewässerentwicklung/ -aufweitung Zusammenarbeit mit Akteuren (Gemeinden, Drittbetroffenen, Nutznießer) pro Hochwasserschutz 15 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Weitere Chancen für einen verbesserten Hochwasserschutz Gewachsene Stauanlagenstruktur im FS Sachsen mit 160 Mio. m³ Hochwasserrückhalteraum (Stauraumumwidmung nach Hochwasser 2002/2006) 16 11. Mai 2011 Dr. Sieber

80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10, 0 0,0 0 12 24 36 48 6 0 7 2 8 4 Weitere Chancen für einen verbesserten Hochwasserschutz Gewachsene Stauanlagenstruktur im FS Sachsen mit 160 Mio. m³ Hochwasserrückhalteraum (Stauraumumwidmung nach Hochwasser 2002/2006) Zusamm enspiel von Hochwasserrückhaltebecken mit örtlichen Hochwasserschutzmaßnahm en Einzugsgebietsgrenze Abfluss in m 3 /s mit wachsendem Einzugsgebiet im Mittel- und Unterlauf nimmt die relative Wirkung der HRB ab HRB HRB sehr guter HW-Schutz gegeben HW-Schutz durch HRB sehr hoch HW-Schutz durch HRB begrenzt Zeit in Stunden wenige örtliche Maßnahmen erforderlich Örtliche Maßnahmen für HW -Schutz erforderlich und hoch wirkungsvoll Anlage 9 17 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Weitere Chancen für einen verbesserten Hochwasserschutz Historische Gelegenheit durch Umbruch in Wirtschaftsstruktur seit 1990, Nutzung von Industriebrachen für die Gewässerentwicklung/ -aufweitung ehemaligen Filteretta GmbH in Ulberndorf Renaturierung der Großen Mittweida 18 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Bündnisse pro Hochwasserschutz (Beispiel Hochwasserrückhaltebecken) Oberlieger HWEG aktiv: DAGEGEN! -Umleitungen Straßen -Baustelle -Landschaftsbild - HRB Solidarität? Unterlieger inaktiv: DAFÜR? ÜSG Legende: HWEG = Hochwasserentstehungsgebiet HRB = Hochwasserrückhaltebecken ÜSG = Überschwemmungsgebiet 19 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Wirkung natürlicher und technischer Hochwasserschutzmaßnahmen im Vergleich Maßnahmen: Rückhalt in der Fläche Waldmehrung Hochwasserschutzgerechte Landwirtschaft Flächenentsiegelung Hochwasserrückhaltebecken Deiche Polder Mauern Schutz erreichbar vor: Kleinen Hochwasserereignissen (HQ2 HQ5) bis mittleren Hochwasserereignissen (max. HQ10 bei Maßnahmenkombinationen) Großen Hochwasserereignissen je nach Bemessungsvorgaben (HQ50 HQ200) Keine Konkurrenz, sondern Ergänzung 20 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Grenzen bei der Errichtung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen (I) Allgemeine Zielkonflikte Kosten (N-K-V) Naturschutz (FFH, WRRL, ) Hochwasserschutz Infrastruktur (Bahn, Straße, Brücken) Denkmalschutz Raumordnung/ Regionalplanung Eigentümerinteressen (Flächen, Immobilien) 21 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Überlagerung der FFH-Gebietskulisse und Fließgewässsernetz - Fließgewässer I. Ordnung - NSG und FFH-Gebiete - Vogelschutzgebiete Quelle: Fachdaten LfULG 22 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Grenzen bei der Errichtung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen (II) Handlungsprinzipien der LTV bei speziellen Interessenkonflikten Binnenentwässerung LTV sorgt dafür, dass - das die Hochwasserschutzanlage durch oder unterströmende Wasser gefasst und geordnet abgeführt werden kann, - das Wasser aus dem Gewässer, vor dem geschützt werden soll, keine Schadwirkung im Hinterland der Hochwasserschutzanlage anrichten kann, - die Entwässerung einmündender Gewässer (II. Ordnung) in das hochwasserführende Gewässer (I. Ordnung) weiterhin möglich bleibt, LTV sorgt nicht für - die hochwassersichere Anpassung technischer Anlagen Dritter einschließlich Kläranlagen - die Entwässerung wild abfließenden Wassers 23 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Binnenentwässerung bei Hochwasserschutzanlage auf undurchlässigem Untergrund ohne Untergrundabdichtung 24 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Einmündung Gewässer II. Ordnung in Gewässer I. Ordnung mit binnenwärts fortgeführter Hochwasserschutzanlage im Mündungsbereich (Rückstaudeiche) 25 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Grenzen bei der Errichtung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen (III) Handlungsprinzipien der LTV bei Interessenkonflikten Abgrenzung öffentlicher Hochwasserschutzmauern von Stützmauern LTV ist / wird zuständig für Mauern, wenn - die Hochwasserschutzfunktion der Mauer die überwiegende ( 50 %) Funktion repräsentiert und - dies durch eine geeignete Maßstabsbetrachtung nachgewiesen werden kann. LTV baut in den anderen Fällen - einen Maueraufsatz zum Hochwasserschutz auf eigene Kosten und - beteiligt sich an der späteren Unterhaltungslast des Dritten anteilig. 26 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Abgrenzung Hochwasserschutzmauer / Stützmauer Abb. Bestimmung der Stützfunktion und der Unterhaltungspflicht 27 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Grenzen bei der Errichtung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen (IV) Handlungsprinzipien der LTV bei Interessenkonflikten Erwerb von Grund und Boden und von Immobilien Dritter LTV erwirbt gemäß Sächsischer Haushaltsordnung - ausschließlich zum Verkehrswert auf Basis Verkehrswertgutachten und - zahlt pflichtgemäß Entschädigungen Veräußerungsanreize müssten von Dritten geboten bzw. geschaffen werden, z. B.: - Ausgleich Defizit zwischen Verkehrs- und Wiederbeschaffungswert durch Spenden (wie nach Hochwasser 2002) - Auslobung von Absiedlungsprämien (Staat / Gemeinde) 28 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Grenzen bei der Errichtung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen (V) Handlungsprinzipien der LTV bei Interessenkonflikten Mobile Hochwasserschutzelemente als Aufsätze auf linienhaften stationären Hochwasserschutzanlagen (sofern unvermeidbar) - Überwiegendes städtisches Interesse - Überschneidung von Aufgaben des präventiven und des operativen Hochwasserschutzes - erhöhter Aufwand für Betrieb und Unterhaltung der teilmobilen Hochwasserschutzanlage - Überdehnung der LTV-Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit Teilung der Verantwortung und der Kosten für die mobilen Elemente der Hochwasserschutzanlage zwischen FS Sachsen/ LTV und vor Hochwasser geschützter Gemeinde (Wasserwehr) 29 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Grenzen bei der Errichtung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen (VI) Handlungsprinzipien der LTV bei Interessenkonflikten Mobile Hochwasserschutzelemente (Fortsetzung) Prinzipien der Lastenteilung Verantwortlichkeit/ Kostentragung Anschaffung der mobilen Elemente (Investition) FS Sachsen/ LTV x Gemeinde Auf- und Abbau der mobilen Elemente in Einsatzund Probefällen (Anlagenbetrieb) Wartung und Instandsetzung sowie Lagerung der mobilen Elemente (Anlagenunterhaltung) x x Abschluss Kooperationsvertrag LTV / Gemeinde 30 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Wünsche der LTV als Vorhabensträger an die Gemeinden und Landkreise Mobilisierung der Begünstigten für die Projektumsetzung als Gegenpol zu den Projektverhinderern Hilfe bei Überzeugungsarbeit mit den vermeintlichen Benachteiligten/ Betroffenen Bereitstellung von Flächen / Austauschflächen für Gewässerentwicklung und/ oder A/ E-Maßnahmen Unterstützung bei der Projektkoordination (Verkehr, Medienumverlegung, Stadtplanung) Öffentlichkeitsarbeit pro Projekt Wahrnehmung der eigenen Zuständigkeiten und Verantwortung (einschließlich eventueller Kofinanzierungen) (z. B. Unterhaltung Gewässer II. Ordnung und kommunaler Brücken, Einsatz mobiler Hochwasserschutzelemente) 31 11. Mai 2011 Dr. Sieber

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Auf gute Zusammenarbeit! Schlussbild? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Auf gute Zusammenarbeit! 32 11. Mai 2011 Dr. Sieber