Wahl ABC Aktives Wahlrecht: Aktives Wahlrecht bezeichnet das Recht zu wählen, d.h. sich an einer Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Briefwahl: Die Briefwahl bietet Ihnen die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe bei allen Wahlen im Vorfeld des Wahltages, anstatt im Wahllokal zu wählen. Über die jeweiligen Voraussetzungen, die Antragsstellung und die Öffnungszeiten des Wahlbüros wird vor der jeweiligen Wahl in der Presse, sowie auf der Internetseite der Stadt Sankt Augustin informiert. Bundestagswahl: Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland des deutschen Bundestages- für eine Wahlperiode von vier Jahren gewählt. Der deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Gesetzgebung (Bundesgesetze), die parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit, die Wahl des Bundeskanzlers/- kanzlerin, Mitbestimmung bei Entscheidungen über den Bundeshaushalt oder über Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Weitere Einzelheiten zur Bundestagswahl finden Sie im Bundeswahlgesetz oder der Bundeswahlordnung. Bürgermeisterwahl: Bei der Bürgermeisterwahl wird der Bürgermeister, als kommunaler Wahlbeamter, gewählt. Er ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung der Geschäftsvorfälle in der Kommune und repräsentiert diese nach außen. Zudem bekleidet er den Vorsitz im Rat und im Haupt- und Finanzausschuss und hat Stimmrecht in beiden Gremien. Zu seinen Aufgaben in diesem Rahmen gehören die Festlegung der Tagesordnung und die Leitung der Sitzung. Weitere Informationen zur Bürgermeisterwahl ergeben sich aus der Gemeindeordnung NRW, dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung. - 2 -
- 2 - Erststimme: Bei der Landtags- und der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt der Wahlberechtigte einen Direktkandidaten im Wahlkreis, wobei der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt ist. Europawahl Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Das Europäische Parlament stellt die Volksvertretung der Europäischen Union dar. Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsendet werden. Die Anzahl orientiert sich an der Bevölkerungszahl, wobei kleineren Staaten eine ausreichende politische Vertretung eingeräumt wird. Fraktionen Fraktionen sind freiwillige Zusammenschlüsse von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele. Integrationsratswahl: Der Integrationsrat, jeweils gewählt für fünf Jahre, - vertritt die Interessen der Migrantinnen und Migranten gegenüber der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit. - setzt sich für ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Deutschen und Migranten sowie für Toleranz und Akzeptanz auf allen Ebenen ein. Landtagswahl: Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments des nordrheinwestfälischen Landtags - für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Landtag stellt die Volksvertretung des Landes NRW dar und beschäftigt sich u. a. mit der Gesetzgebung (Landesgesetze), dem Etatrecht oder der Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Regierung und Verwaltung). Nähere Informationen zur Landtagswahl finden Sie in der Verfassung des Landes NRW, dem Landeswahlgesetz oder der Landeswahlordnung. - 3 -
- 3 - Mehrheit Hier unterscheidet man zwischen der absoluten und der relativen Mehrheit. Bei absoluter Mehrheit ist derjenige gewählt, der mehr als 50 % der gültigen Stimmen erhält. Bei einer relativen oder einfachen Mehrheitswahl gilt derjenige Bewerber als gewählt, der die meisten Stimmen, also mehr als irgendein anderer Bewerber, erhalten hat. Niederschrift In jedem Stimmbezirk wird am Ende des Wahltages ein Protokoll, die so genannte Wahlniederschrift, angefertigt. Sie enthält Informationen zum Ablauf der Wahlhandlung, zu besonderen Vorkommnissen, gefassten Beschlüssen und das Ergebnis der Stimmenauszählung. Passives Wahlrecht Das passive Wahlrecht bedeutet, das Recht zu haben, für eine Wahl kandidieren zu dürfen, also sich wählen zu lassen. Stimmbezirke Das Stadtgebiet der Stadt Sankt Augustin wird bei Wahlen in mehrere Stimmbezirke gegliedert, in denen die Stimmabgabe der Wähler am Wahltag selbst erfolgt. Die Einteilung der Stimmbezirke wird vor der jeweiligen Wahl entsprechend bekannt gegeben. In manchen Stimmbezirken werden am Wahltag zusätzlich, unter Wahrung des Wahlgeheimnisses, statistische Erhebungen auf Grundlage des Wahlstatistikgesetzes durchgeführt, die der Erstellung einer repräsentativen Wahlstatistik dienen. Stimmenauszählung Unter Berücksichtigung des Wahlgesetzes und der Wahlordnung beginnt am Wahltag nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr die Auszählung der Stimmzettel. Das hier ermittelte Wahlergebnis wird nach Eintrag in die Wahlniederschrift an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übermittelt. - 4 -
- 4 - Stimmzettel Mit Hilfe des Stimmzettels gibt jeder Wahlberechtigte seine Stimme ab. Die formellen Bestimmungen für den Stimmzettel enthält die jeweilige Wahlordnung. Er beinhaltet die für die Wahl zugelassenen Wahlvorschläge, mit den vorgeschriebenen Angaben in der Reihenfolge und unter der Nummer ihrer Bekanntmachung durch den Wahlleiter. Rechts neben der Bezeichnung des Wahlvorschlags befindet sich ein Kreis für die Kennzeichnung der Stimme. Unionsbürgerinnen und -bürger Unionsbürger und Unionsbürgerinnen sind Staatsangehörige der Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) und können bei der Europawahl seit 1994 auf Antrag in dem Wahlgebiet, indem sie wohnen, wählen. Hierzu ist ein Eintrag im Wählerverzeichnis notwendig, welcher durch o. g. Antrag vorgenommen und für die kommenden Wahlen beibehalten wird. Wahlberechtigt ist, wer alle Vorraussetzungen erfüllt: Vollendung des 18. Lebensjahres Wohnort oder Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU seit mindestens 3 Monaten Kein Ausschluss vom Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Unterstützung bei der Wahl durch eine Hilfsperson Das Wahlgesetz erlaubt in bestimmten Situationen, dass der Wahlberechtigte bei der Wahl von einer anderen Person unterstützt werden kann. Diese Unterstützung bei der Abgabe der Stimme ist beispielsweise möglich, wenn Sie nicht Lesen können oder durch eine körperliche Beeinträchtigung daran gehindert werden, den Stimmzettel auszufüllen. Hilfspersonen können sowohl Mitglieder des Wahlvorstandes als auch andere Hilfspersonen sein, welche das 16. Lebensjahr vollendet haben. - 5 -
- 5 - Wahlbenachrichtigung Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen werden mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte im Vorfeld der Wahl vom Wahlamt benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt bis spätestens 21 Tage vor der Wahl. Die Wahlbenachrichtigungskarte enthält alle wichtigen Informationen zur anstehenden Wahl, wie z.b. das Wahldatum, die Wahlzeit oder Ihr Wahllokal. Ferner können Sie mit Hilfe des Antrags auf Erteilung eines Wahlscheins, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet, Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Wählerverzeichnis Für jeden Wahlbezirk wird ein Wählerverzeichnis aufgestellt, in das alle Personen eingetragen werden, die am jeweiligen Stichtag mit Ihrem Hauptwohnsitz in Sankt Augustin gemeldet sind und die die sonstigen Wahlvoraussetzungen erfüllen. Alle Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten automatisch im Vorfeld der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte. Am Wahltag selbst dient das Wählerverzeichnis der Kontrolle der Wahlberechtigungen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer Zur reibungslosen Durchführung einer Wahl müssen alle Wahlvorstände vollständig mit Wahlhelfern besetzt sein. Um diese vollständige Besetzung gewährleisten zu können, ist das Wahlamt auf die ehrenamtliche Mitarbeit und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen und nimmt jede Anmeldung dankend entgegen. Vorraussetzungen für die Tätigkeit als Wahlhelfer sind die deutsche Staatsangehörigkeit, sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres (16. Lebensjahr bei Kommunalwahlen). Als ehrenamtlicher Helfer benötigen Sie keine Vorkenntnisse, da Sie im Vorfeld der Wahl entsprechend geschult werden. Ihre Unterstützung erstreckt sich somit auf eine kurze Schulung im Vorfeld des Wahltages, sowie den Einsatz im Wahllokal am Wahltag selber. Den Vordruck für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Sankt Augustin unter dem Stichwort Wahlen in der Rubrik Ihr Anliegen von A-Z. Eine Anmeldung als Wahlhelfer ist zudem auch über die E-Mailadresse wahlen@sanktaugustin.de oder im Bürgerservice der Stadtverwaltung möglich. - 6 -
- 6 - Wahllokal Abgesehen von der Briefwahl findet die Stimmabgabe am Tag der Wahl in den Wahlräumen, dem so genannten Wahllokal, statt. Diese befinden sich überwiegend in öffentlichen barrierefreien Gebäuden, wie z.b. Schulen oder Kindergärten. Die Wahllokale öffnen am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. In welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben dürfen, entnehmen Sie bitte der Wahlbenachrichtigungskarte. Wahlperiode a) Bundestag: Die Wahlperiode des Deutschen Bundestages beträgt vier Jahre. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. b) Europawahl: Die Abgeordneten des europäischen Parlaments werden auf fünf Jahre gewählt. Die fünfjährige Wahlperiode beginnt mit der Eröffnung der ersten Sitzung nach jeder Wahl. Das europäische Parlament wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und das Präsidium für eine halbe Legislaturperiode. c) Landtagswahl Der Landtag wird für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlrechtsgrundsätze Die Wahlgrundsätze sind in Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz festgelegt. Demnach sind alle Wahlen: Allgemein: Alle Personen müssen das Wahlrecht ausüben können, sofern sie die im Gesetz für das Wahlrecht genannten Voraussetzungen erfüllen. Unmittelbar: Heißt, dass die Wähler die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen Frei: Jeder Wahlberechtigte muss seine Stimme abgeben können, ohne das von Dritten in irgendeiner Weise Zwang oder Druck ausgeübt werden darf. Gleich: Jeder Wähler soll mit seiner abgegebenen Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben. Geheim: Jeder Wähler hat das Recht seine Stimme in der Art abzugeben, dass seine Wahl unbekannt bleibt. - 7 -
- 7 - Wahlschablone für Blinde Personen, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, können mit Hilfe einer Schablone ohne Hilfe selbstständig wählen. Diese Schablonen können Sie im Vorfeld der jeweiligen Wahl beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.v. (DSBV) bestellen und bekommen diese dann postalisch zusammen mit einer Gebrauchsanweisung übersandt. Mitglieder im DSBV erhalten die Schablone automatisch. Wahlvorstand Im Rahmen einer jeden Wahl werden für jeden Stimmbezirk, sowie für jeden Briefwahlbezirk Wahlvorstände gebildet. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus 7 Personen: - Wahlvorsteher/in und Vertreter/in - Schriftführer/in und Vertreter/in - drei Beisitzern Zu den Hauptaufgaben des gesamten Wahlvorstandes gehören die Überwachung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum, die Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses, die Entscheidungen über alle Eventualitäten bei der Wahlhandlung oder der Stimmauszählung, sowie die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.