Rathaus Kurier. 100 Gesichter gesucht. Auf ein Wort. Kulturforum Die Loge. Amtsblatt der Stadt Gotha Nr Jahrgang 31.

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Transkript:

Rathaus Kurier www.gotha.de Amtsblatt der Stadt Gotha Nr. 7 17. Jahrgang 31. Juli 2008 Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Bekanntmachungen und Ausschreibungen Seiten 2 7 Nichtamtlicher Teil Kinder- und Jugendseite Seite 8 Vereinsangebote Seiten 10 11 Seniorengeburtstage Seite 12 Blumenschmuckwettbewerb Seite 12 Gothaer Autoren vorgestellt Seite 13 Hannah-Höch-Ehrung Seite 13 Für Gotha im Urlaub werben Seite 14 100 Gesichter gesucht Gotha hat eine mehr als 100-jährige Tradition des organisierten Schwimmens und 115.000 Bad-Besucher jährlich belegen, dass in Gotha ein neues Bad dringend benötigt wird. Eine Umfrage unter den Gothaer Bürgern belegte ein reges Interesse an der Sanierung des alten Stadtbades. Der Gothaer Stadtrat hat im September 2007 den dahingehenden Beschluss gefasst. Zum Tag des offenen Denkmals 2007 öffnete auch das Alte Stadtbad seine Pforten. 1.300 Besucher waren an dem Sonntag in Gotha unterwegs. Fast alle Besucher konnten sich an ihren Schwimmunterricht erinnern. Das vor einhundert Jahren erbaute Stadtbad Gotha bildet jetzt den Schwerpunkt der mit Fördermitteln des Freistaates Thüringen zu restaurierenden Bauwerke. Knut Kreuch hat zum 100. Jahrestag der Eröffnung des Stadtbades in der Bohnstedtstraße ein Plakat initiiert, auf dem 100 Portraits von Personen gezeigt werden sollen, die einst in diesem Bad das Schwimmen erlernt haben. Auch auf dem Bauschild sollen sie einen Platz finden. Bisher sind dazu 67 Bilder eingegangen, damit ist noch Platz für 39 Portraits. Bei den vielen Kindern, die in dem Jugendstilbad das Schwimmen gelernt haben, müsste es eigentlich leicht sein, die 100 Bilder zusammen zu bekommen. Wichtig ist eine gute Qualität des Fotos. Bitte senden Sie Ihr Bild, von damals oder heute, unter dem Kennwort Stadtbad-Plakat an die: Stadtverwaltung Gotha, Pressestelle, Hauptmarkt 1, 99867 Gotha. (Zusendung digitaler Fotos unter E-Mail: presse@gotha.de) Auch kleine Geschichten und Anekdoten dazu sind gern willkommen. Kulturforum Die Loge Zahlreiche Gothaer sind heute als erfolgreiche Autoren und Schriftsteller tätig. Einige von ihnen haben ihren Lebensmittelpunkt in der Hauptstadt Berlin gefunden. Unter dem Motto Gothaer Berliner findet am 28. August 2008 um 18.00 Uhr das nächste Kulturforum Die Loge im Bürgersaal des Rathauses statt. Gäste sind der Musik- und Kulturredakteur Siegfried Schmidt-Joos, u. a. Autor des Rock-Lexikons sowie Fantasy-Schriftsteller Rainer Stecher, der mit seiner Trilogie um Atragon bekannt wurde. Die Veranstaltung wird moderiert vom Kurd-Laßwitz-Stipendiaten Christoph Kuhn. Wie immer ist der Eintritt frei. Auf ein Wort Ich bin dann mal weg, das sagen sich sicherlich Viele, die in den nächsten Tagen in den Urlaub starten. Ich glaube unsere Katze Polli denkt sich das auch manchmal, wenn sie tagelang nicht nach Hause kommt, einfach weg ist. Und dann? Völlig zerzaust auf dem Balkon miaut, ihre große Tante Uschi sucht, um dann in die alte Schmusebedürftigkeit beim Umschmeicheln der Waden zu verfallen. Was für eine schöne Heimkehr. Tja, was sagt uns das? Zu jeder Zeit gibt es die Einen, die sind dann mal weg und die Anderen, die sind dann mal da. Und es gibt die Besonderen, wie Hape Kerkeling. Der hat mit seinem gleichnamigen Buch fast zehn Millionen Fans gefunden und er hat dem Wandern neuen Schwung versetzt. Wussten Sie, dass auch Gotha am Jakobsweg liegt? Mitten durch unsere Stadt zog sich der berühmte Pilgerweg, bevor er über den Krahnberg gen Westen verschwand. Das schöne Portal unseres Rathauses ist ein letzter Rest dieser alten Jakobskapelle. Auch das Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde beherbergt eine Tafel des Sankt Gothardus aus dieser alten Kapelle. Wenn Sie morgen oder in den nächsten Tagen ausrufen ich bin dann auch mal weg, dann denken Sie im Urlaub daran, es lohnt sich überall für die Heimat zu werben und es lohnt sich, nach Tagen der Entspannung wieder nach Hause zu kommen. Nicht alle gehen, viele bleiben zu Hause. Auch zu Hause heißt es ich bin dann mal weg, wenn man auf ein frisches Bierchen oder ein Mineralwasser zum Nachbarn geht, wenn man sich mit Freunden aus der Clique trifft oder ganz einfach die Kinder im Big Palais am Ferienprogramm teilnehmen. Natürlich bieten auch unsere Museen eine Menge, um die Zeit des Weggehens und Entdeckens zu verkürzen. Gehen und Kommen ist eine besondere Eigenart des Menschen. Wer geht, wird kommen und bleiben, das wünsche ich Ihnen Ihr

Seite 2 Rathaus-Kurier Nr. 7/2008 31. Juli 2008 Amtliche Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (gem. 2 BauGB) Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 04.06.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 Industriegebiet Gotha Nord- Ost (alter Flugplatz) beschlossen (Beschluss-Nr. B 673/08). Gleichzeitig wurde der Einleitungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Stadtgebiet Gotha im Bereich nördlich der Kindleber Straße gefasst (Beschluss-Nr. B 672/08), um gem. 8 Abs. 3 BauGB den rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Gotha im Parallelverfahren zu ändern. Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich. Die Bauleitplanungen werden gem. 2 BauGB aufgestellt, eine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten kann, werden zur Einsicht vom 11. August bis 25. August 2008 im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 8 12 und 13 16 Uhr Donnerstag von 8 12 und 13 18 Uhr Freitag von 8 12 Uhr bereit gehalten. Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen. gez. Kreuch Amtlicher Teil tet. Die Pachtverträge, die z.t. mit ungeklärten Rechtsverhältnissen behaftet sind, müssen durch den Erwerber übernommen werden. Bei der Berechnung des Verkehrswertes erfolgte keine Berücksichtigung dieser überwiegend ungeklärten Rechtsverhältnisse, die bestehenden Pachtverträge sowie die aufstehenden Gebäude betreffend. Ein ca. 31 m 2 großer Randstreifen längs der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 19 wird durch die sich auf dem angrenzenden Flurstück 18/14 befindliche Kleingartenanlage mitgenutzt. Dieser Umstand wurde im vorliegenden Verkehrswertgutachten berücksichtigt. Das Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gem. 34 BauGB, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der Charakter der umgebenden Bebauung entspricht einer gemischten Baufläche gem. 6 BauNVO. Bauvorhaben sind hier zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. Die umgebende vorhandene Bebauung im Umfeld ist geprägt durch 3 4 geschossige Wohn- und Geschäftshäuser, welche jeweils einseitig in Grenzbebauung errichtet wurden. Zuzüglich zum Verkehrswert sind noch Erschließungskosten für einen angefallenen Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden in Höhe von 1.300,74 zu übernehmen. Die Erwerbsangebote mit Darlegung der zukünftigen Nutzung sind bis zum 27.08.2008 (Datum des Poststempels), 24.00 Uhr mit deutlicher Kennzeichnung Gebot für Grundstücks-Nr. 8881 bei der Stadtverwaltung Gotha, Abt. Liegenschaften, Frau Kurpat, Ekhofplatz 24, in 99867 Gotha im verschlossenen Umschlag Ausschreibungs-Nr. 8802 bitte bis zum Stichtag nicht öffnen! einzureichen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Liegenschaften, Frau Kurpat, Tel. (03621) 222-421 zur Verfügung. Das Verkehrswertgutachten sowie die bestehenden Pachtverträge können nach vorheriger Absprache bei der Abteilung Liegenschaften eingesehen werden. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Gotha. Die Stadtverwaltung Gotha ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Kreuch Bekanntmachung über die amtliche Einführung der automatisierten Liegenschaftskarte Die amtlich eingeführte automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) Landkreis Gotha Stadt Gotha Gemarkung Gotha Flur 19 und 36 Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Gotha als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der Öffentlichen Ausschreibung nachfolgendes Grundstück in der Gemarkung Gotha, Flur 32: Grundstücks-Nr.: 8881 Oststraße 46, Flurstück 19, 417 m 2 Mindestgebot (Verkehrswert): 15.500,00 Das Grundstück liegt im nordöstlichen Stadtteil von Gotha. Es ist bebaut mit acht Garagen sowie einem kleinen Nebengebäude. Die Bebauung ist in zwei Komplexen angelegt (fünf Garagen sowie drei Garagen zuzüglich kleinem Nebengebäude). Das Grundstück ist verpach- kann gemäß 6 Abs. 2 des Thüringer Katastergesetzes vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens vom 22. März 2005 (GVBl. Nr. 4, S. 115) während der Sprechzeiten Mo, Mi, Do von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr Di von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Fr von 8.00 bis 12.00 Uhr im Zimmer 120 des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Gotha Schloßberg 1 99867 Gotha sowie in den Büros der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure eingesehen werden.

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 7/2008 31. Juli 2008 Seite 3 Die automatisierte Liegenschaftskarte trat am 29.05.2008 an die Stelle der bisherigen Liegenschaftskarte. Gotha, den 16.06.2008 Im Auftrag gez. Stein OVRin Stein Siegel Öffentliche Abgaben-Mahnung (Steuer- u. Gebühren-Mahnung) Die Stadtverwaltung Gotha Stadtkasse macht darauf aufmerksam, dass am 01. Juli 2008 folgende Abgaben (Steuer- u. Gebührenverpflichtungen) für Jahreszahler fällig waren: Grundsteuer Jahreszahler 2008 Gewerbesteuer- Vorauszahlung Jahreszahler 2008 Hundesteuer Jahreszahler 2008 Straßenreinigungsgebühr Jahreszahler 2008 Die Abgaben-/Steuer- u. Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuer- u. Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt. Die Rückstände sind bis spätestens 08.08.2008 an die Stadtverwaltung Gotha unter Angabe der gültigen Steuer-/ Gebührennummer zu zahlen (ohne Angaben kann es zu Buchungsfehlern und demzufolge zu Mahnungen kommen). Nach dem 08.08.2008 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen u. auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.3.1976 240, folgender Säumniszuschlag erhoben: für jeden angefangen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1(eins) von Hundert des auf volle 50,00 abgerundeten Betrages. Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die gesetzlich festgelegten Termine einzuhalten. Stadtkasse gez. Juckel Kassenverwalter Öffentliche Erinnerung Die Grund-, Gewerbe-, und Hundesteuer sowie die Straßenreinigung für das III. Quartal 2008 (Juli September) sind bis zum 15.08.2008 fällig. Wir bitten alle Steuerzahler bei Überweisungen und Einzahlungen Ihre Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben. Bei erteilter Abbuchungserlaubnis sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet werden. Haben Sie inzwischen eine neue Kontonummer, sollten Sie diese der Stadtverwaltung Abt. Steuern rechtzeitig vor dem Steuertermin mitteilen. Durch Rückbuchungen entstehende Bankgebühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten. Juckel Abt.leiterin Stadtkasse Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 09.07.2008 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. B 689/08 Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 mit seinen Anlagen wird zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen. B 712/08 Aufnahme eines Bewerbers auf die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Die Aufnahme des Herrn Wolfgang Schäfer, geb. am 11.12.1965 in Wilsbach, wohnhaft Georg-Herweg-Straße 10, 99867 Gotha, in die Vorschlagsliste der Stadt Gotha für das Amt eines Schöffen wird beschlossen. B 696/08 Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Gotha (Automatensteuersatzung) 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Automatensteuersatzung). Anlage 1 Satzungstext B 704/08 Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha. Anlage 1 Satzungstext B 711/08 Stiftung eines Denkmals Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Die Stadt Gotha stiftet ein Denkmal für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Als zentraler Mittelpunkt dieses Denkmals bieten sich die Person und das Wirken des Josef Ritter von Gadolla an, der sein Leben für die kampflose Übergabe und bedingungslose Kapitulation der Stadt Gotha am 04. April 1945 opferte. 002 Standort für das Denkmal wird der zentrale Platz vor dem Neuen Rathaus in Gotha sein. 003 Der wird beauftragt, den Entwurf für das Denkmal durch einen Wettbewerb Thüringer Künstler zu ermitteln. Aus den eingereichten Vorschlägen wird nach eingehenden Beratungen in den Gremien, dem Stadtrat ein Gestaltungsvorschlag zur Entscheidung und Umsetzung vorgeschlagen. B 691/08 Verbesserung des Gehweges (Westseite) und der Straßenbeleuchtung in der Friedrich-List-Straße von Südstraße bis Kindermannstraße Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt. 001 Die Verbesserung des westlichen Gehweges und der Straßenbeleuchtungsanlage in der Friedrich-List-Straße von Südstraße bis Kindermannstraße wird nach vorliegendem Ausbauprogramm (s. Anlage 1.1 und 1.2) beschlossen. Anlage 1.1: Ausbauprogramm Gehweg Anlage 1.2: Ausbauprogramm Straßenbeleuchtung Anlage 1.3: Leuchtentyp B 692/08 Verbesserung des Gehweges (Ostseite) und der Straßenbeleuchtung in der Maybachstraße von Kindermannstraße bis südliches Ausbauende Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Die Verbesserung des östlichen Gehweges und der Straßenbeleuchtungsanlage in der Maybachstraße von Kindermannstraße bis südliches Ausbauende wird nach vorliegendem Ausbauprogramm (s. Anlage 1.1 und 1.2) beschlossen.

Seite 4 Rathaus-Kurier Nr. 7/2008 31. Juli 2008 Amtlicher Teil Anlage 1.1: Ausbauprogramm Gehweg Anlage 1.2: Ausbauprogramm Straßenbeleuchtung Anlage 1.3. Leuchtentyp B 694/08 Anhörung zur Festsetzung der Ortsdurchfahrtengrenze (OD-Grenze) für die Stadt Gotha Ortsteil Sundhausen im Zuge der Landesstraße 2146 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Im Rahmen der Anhörung nach 5 Thüringer Straßengesetz wird der Festsetzung der Ortsdurchfahrtengrenzen (OD) im Zuge der Landesstraße 2146 in Gotha-Sundhausen an nachfolgender Stationierung zugestimmt: Die OD-Grenze (Anfang) wird im Netzknotenabschnitt von Netzknoten 5030057A nach Netzknoten 5030402 an der Station 0,304 festgesetzt. Anlage 1: Feldkarte M 1:5000 mit Stationierung der OD B 697/08 Protokoll zum Abwägungsverfahren über die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Gotha Nr. 48 Themenspielplatz am Big Palais im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Die vorgebrachten Anregungen wurden durch den Stadtrat diskutiert und abgewogen mit Beschlussfassung einzeln zu jeder Abwägung: 001 Der Anregung des Landratsamtes Gotha/Immissionsschutz-, bodenschutz- und abfallrechtliche Stellungnahme von 18.04.2008 zur Aufnahme von zeitlichen Nutzungseinschränkungen in die Festsetzungen des B-Planes Nr. 48 wird nicht gefolgt, weil eine Festsetzung dieses Inhalts nicht im abschließenden Regelungsrahmen des 9 BauGB aufgeführt ist und somit keine Ermächtigungsgrundlage besteht. 002 Alle Anregungen und Hinweise werden berücksichtigt. Anlage: Protokoll zum Abwägungsverfahren vom 02.06.2008, S. 1 8 B 698/08 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Stadt Gotha Nr. 48 Themenspielplatz am Big Palais im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Auf Grund des 10 BauGB in Verbindung mit 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) und in Verbindung mit 83 Thür- BO in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 (GV- Bl. S. 349) beschließt der Stadtrat der Stadt Gotha den Bebauungsplan der Stadt Gotha Nr. 48 Themenspielplatz am Big Palais im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung Mai 2008 als Satzung. 002 Die Begründung wird gebilligt. Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 48; Planteil A (Planzeichnung) Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 48; Planteil B (Textliche Festsetzungen) Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 (S. 1 8) B 700/08 Bereitstellung von Fördermitteln für die Sanierungsmaßnahme Margarethenstr. 1 5 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: die Bereitstellung von Fördermitteln für die Baumaßnahme Margarethenstraße 1 5 in geänderter Höhe von 421.000,00. B 706/08 Beschlüsse zum Jahresabschluss der Baugesellschaft Gotha mbh für das Geschäftsjahr 2007 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Der der Stadt Gotha wird beauftragt und ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Baugesellschaft Gotha mbh folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 zu fassen. 001 Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss der Baugesellschaft Gotha mbh für das Geschäftsjahr 2007 mit einer Bilanzsumme von 165.281.755,65 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.275.769,94 fest. 002 Die Gesellschafterversammlung beschließt, den ausgewiesenen Bilanzverlust von 255.609,01 mit der Sonderrücklage nach 27 Abs. 2 DMBilG zu verrechnen. 003 Die Gesellschafterversammlung erteilt dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführerin ür das Geschäftsjahr 2007 Entlastung. B 708/08 Protokoll zum Abwägungsverfahren über die eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 78.1 Erweiterung Sondergebiet Handel Schöne Allee Altes Gaswerk Die vorgebrachten Anregungen der Träger Öffentlicher Belange wurden durch den Stadtrat diskutiert und abgewogen mit Beschlussfassung einzeln zu jeder Abwägung. 1. Hinweise des Landratsamtes Gotha, Fachabteilung Wasserwirtschaft: Gem. ThürWG sollte die Versiegelung der Freiflächen auf das unbedingt erforderliche Maß reduziert werden. Weiterhin sollte nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser dezentral beseitigt (versickert) werden, wie beispielsweise naturnahe Beseitigung auf ausgewiesenen Flächen innerhalb des Planungsraumes. Den Hinweisen kann nicht gefolgt werden. Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um einen gutachterlich nachgewiesenen Altlastenstandort. Auf den Grundstücken wird die Sanierung dieser Altlasten durchgeführt. Trotz der Sanierung besteht die Forderung des Staatl. Umweltamtes Erfurt, die Fläche vollständig zu bebauen bzw. zu versiegeln. Aus diesem Grund kann auch eine dezentrale Versickerung nicht erfolgen. Die nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswässer werden durch eine grundstücksbezogene Regenrückhaltung aufgefangen und dosiert ins öffentliche Netz abgegeben. 2. Belange der Raumordnung und Landesplanung des Thüringer Landesverwaltungsamtes: Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf innerstädtische Handelsstrukturen ist seitens der Stadt Gotha zu prüfen, inwieweit das geplante Sondergebiet in Übereinstimmung mit dem von der Stadt Gotha beschlossenen Zentrenkonzept steht. Hierin sollen Einzelhandelsstandorte größer 600 m 2 außerhalb der klassifizierten Zentren grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden. Ausnahmen bedürfen des Einzelfallnachweises zur Verträglichkeit mit den definierten Zentren. Dem Hinweis wird nicht gefolgt. Die beabsichtigte Verkaufsflächenansiedlung entspricht zwar nicht dem Zentrenkonzept der Stadt Gotha, auf die Einzelfallprüfung durch Erarbeitung eines Gutachtens wird jedoch zu Gunsten der dringend notwendigen Sanierung dieses Altstandortes zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belastungen für den Einzelnen und die Allgemeinheit mit nicht unerheblichen Fördermitteln seitens des Freistaates Thüringen verzichtet und als Belang zurückgestellt. 3. Staatliches Umweltamt Erfurt, Ref. Bodenschutz/Altlasten 3.1 Für das Planverfahren ist eine Umweltprüfung nach BauGB durchzuführen. Der Forderung wird nicht gefolgt. Mit der Novellierung zum BauGB 2007 wurde zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenstädte in 13 a ein beschleunigtes Verfahren (ohne Durchführung einer Umweltprüfung) eingeführt. Die Voraussetzungen zur Anwendung dieses für das vorliegende Planverfahren ist gegeben. Dies wurde auch in der Begründung dargelegt. Weiterhin erfolgte eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetz (UVPG). Auch in deren Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine UVP-Pflicht abzuleiten ist. 3.2 Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung gem. geltender Rechtsvorschriften Die Inanspruchnahme von Boden ist generell auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Die Inanspruchnahme ist auf Flächen zu lenken, die vergleichsweise von geringer Bedeutung für die Bodenfunktion sind und wo der Eingriff kompensiert werden kann. Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen sind möglichst zu vermeiden. Den Forderungen kann nicht gefolgt werden.

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 7/2008 31. Juli 2008 Seite 5 Die am Standort vorgefundenen und nachgewiesenen Kontaminationen mit gaswerktypischen Stoffen im Untergrund bedingen eine großflächige Sanierung dieses Standortes. Bedingt durch die danach geforderte großflächige Bebauung bzw. Versiegelung der Flächen stehen natürliche Bodenfunktionen nicht mehr an. Die Belange des Bodenschutzes werden hierdurch außer Kraft gesetzt und können deshalb keine Berücksichtigung finden. 3.3 Wegen der diffus verteilten Schadstoffe im Untergrund und der nicht vollständigen Beseitigung im Zuge der Bodensanierung des Standortes hat bis auf die randliche Eingrünung (3 m-streifen) eine vollständige Versiegelung der Flächen zu erfolgen. Der Forderung wird nur teilweise gefolgt. Im Bebauungsplan wurde entlang der östlichen und südlichen Grenze ein 3 m Grünstreifen und eine max. Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Unter Einhaltung dieser Forderungen kann sich der randliche Grünstreifen geringfügig vergrößern. Die Hauptbelastungsbereiche befinden sich nicht auf diesen Flächen, so dass der Forderung nur bis zur Erfüllung der Festsetzungen gefolgt werden kann. 3.4 Hinsichtlich der Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bodens und zur Steuerung konkreter Eingriffe ist das Schutzgut Boden zu berücksichtigen. Es ist zu bewerten, wie gut der Boden am Standort seine verschiedenen Funktionen (wertvolle Biotope, natürliche Ertragsfähigkeit, Filter- und Pufferkapazität, natur- und kulturgeschichtliche Bedeutung) erfüllt. Die Forderung wird nicht berücksichtigt. Auf Grund der festgestellten Altlasten und der daraus resultierenden Sanierung des Standortes (vollständige Bebauung/ Versiegelung) sind die Bodenfunktionen nicht mehr gegeben und können deshalb keine Berücksichtigung finden. 3.5 Der Bezug der Bodenschutzbelange zu anderen Rechtsgrundlagen (z. B. Belange des Naturschutzes) ist zu beachten. In diesem Zusammenhang ist das Umweltkompartiment Boden ausführlich in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung einzubeziehen und geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu wählen. Die Forderung wird nicht berücksichtigt. Nach allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG und gem. 13 a BauGB ist keine Umweltprüfung und damit zusammenhängende Berücksichtigung der Eingriffsregelung mit der Beurteilung des Schutzgutes Boden erforderlich. Weiterhin ist, da es sich um einen Altlastensanierungsstandort handelt, die Baumaßnahme nicht als Eingriff anzusehen. Dies regelt 6 Abs. 3 Pkt. 3 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft. 4. Alle weiteren vorgebrachten Anregungen der Träger Öffentlicher Belange werden in den Bebauungsplan eingearbeitet. B 709/08 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 78.1 Erweiterung Sondergebiet Handel Schöne Allee Altes Gaswerk Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Auf Grund des 10 BauGB in Verbindung mit 244 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dez. 2006 (BGBl. S. 3316) und in Verbindung mit 83 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349) beschließt der Stadtrat der Stadt Gotha den Bebauungsplan Nr. 78.1 Erweiterung Sondergebiet Handel Schöne Allee Altes Gaswerk, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung 06/2008 als Satzung. 002 Die Begründung wird gebilligt. Anlage 1: Bebauungsplan Nr. 78.1 Planteil Anlage 2: Bebauungsplan Nr. 78.1 Textteil (S. 1 6) Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 78.1 Begründung (S. 1 12 und Anlagen) Gotha, den 10.07.2008 gez. Kreuch Siegel Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. BA 46/08 Baumfällung auf Grund Sanierungsmaßnahmen an der Außenfassade und im Gehwegbereich der Grund- und Regelschule Oststadt in der Bufleber Str. in Gotha Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt: 001 Dem Antrag auf Fällung von sechs Nadelbäumen und zwei Laubbäumen gemäß Anlage 1, 2 und 3 zur Sanierung der Außenanlage der Grund- und Regelschule Oststadt wird zugestimmt. 002 Die fachlich erforderliche Ersatzpflanzung in Form von zwölf Laubbäumen (12 x Solitär 20 25 cm Stammumfang) wird in dem Planungskonzept zur Umgestaltung der Außenanlage im Herbst 2009, spätestens jedoch bis zum 30.11.09, durch das Hochbauamt realisiert. BA 47/08 Erforderliche Baumfällung auf Grund der Ausbaumaßnahme der B7, OD Gotha Siebleben, 3. BA in der Weimarer Straße Der Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt: 001 Dem Antrag auf Fällung von einem Ahornbaum gemäß Anlage zur Ausbaumaßnahme der B7 in der Weimarer Str. wird zugestimmt. 002 Die fachlich erforderliche Ersatzpflanzung in Form von sechs Laubbäumen (6 x 20 25 cm Stammumfang) gemäß Anlage wird nach Beendigung der Baumaßnahme, spätestens jedoch bis zum 30.11.2009, durch das Straßenbauamt Mittelthüringen an dem neu ausgebauten Straßenabschnitt durchgeführt. FA 87/08 Objektliste Kommunales Förderprogramm 2007 001 Der Finanzausschuss der Stadt Gotha beschließt die Zuteilung von Fördermitteln für folgende Maßnahme: Objekt Maßnahme Gartenstraße 26 Dach / Fassade HA 148/08 Zuschlagserteilung zur Öffentlichen Ausschreibung VOB- ÖA-661/08/027 Zufahrtsstraße zur Friedensteinkaserne in 99867 Gotha Ausbau Günthersleber Landstr./Straßenbauarbeiten, Pflanzarbeiten 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Zufahrtsstraße zur Friedensteinkaserne in 99867 Gotha Ausbau Günthersleber Landstraße / Straßenbauarbeiten, Pflanzarbeiten an die bickhardt bau thüringen gmbh + co bauunternehmung kg, Am Steinig 3, 99869 Schwabhausen, mit einer geprüften Angebotssumme von 258.208,43 (inkl. 19 % MwSt.) zu erteilen. Gotha, den 08.07.2009 gez. Kreuch Siegel Bekanntmachung von Satzungen Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 09.07.2008 mit Beschluss-Nr. 696/ 08 die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Gotha (Automatensteuersatzung) beschlossen. 2. Gemäß 2 Abs. 4 ThürKAG erfolgte die Vorlage der Satzung zur Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 17.07.08, der am 21.07.08 bei der Stadt Gotha einging, die Satzung genehmigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Die Satzung darf vor Ablauf der Widerspruchsfrist bekannt gemacht werden, da die Stadt Gotha mit Schreiben vom 21.07.2008 auf die Einle-

Seite 6 Rathaus-Kurier Nr. 7/2008 31. Juli 2008 Amtlicher Teil gung eines Rechtsbehelfs gegen den rechtsaufsichtlichen Genehmigungsbescheid vom 17.07.2008 verzichtet hat. Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Gotha (Automatensteuersatzung) Die Automatensteuersatzung vom 16.04.2007, veröffentlicht im Rathauskurier 04/07 vom 29.04.07, zuletzt geändert durch die Satzung vom 18.06.08, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 06/08 am 26.06.08, wird wie folgt geändert: 1 Änderung der Satzung 1.) 3 Abs. 1a erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage ist a) bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit mit manipulationssicherem Zählwerk die elektronisch gezählte Bruttokasse (Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse, Saldo 2, zuzüglich Röhrenentnahme, so genannter Fehlbetrag, abzüglich Röhrenauffüllung, Nachfüllung A, Prüftestgeld, Falschgeld und Fehlgeld). 2.) 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenem Kalendermonat 1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 8 v. H. der Bruttokasse, höchstens jedoch 77 Euro für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 41 Euro. 2. in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten für Apparate mit Gewinnmöglichkeit 4 v. H. der Bruttokasse, höchstens jedoch 38 Euro für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit 20 Euro. 3. für Apparate, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeit dargestellt werden oder eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben 10 v. H. der Bruttokasse, höchstens jedoch 400 Euro. 2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2007 in Kraft. Gotha, den 22.07.2008 Kreuch gez. i.v. Kukulenz Siegel Bürgermeister Hinweis gemäß 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte (Automatensteuersatzung) sowie der Hinweis gemäß 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch i.v. Kukulenz Bürgermeister Beschluss- und Anzeigevermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 09.07.2008 mit Beschluss-Nr. 704/08 die Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) beschlossen. 2. Gemäß 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 16.07.2008, das am 18.07.2008 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen. Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) Die Kindertageseinrichtungsgebührensatzung vom 05.03.2007, veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 03/07 am 25.03.2007 wird wie folgt geändert: 1 Änderung der Satzung 7 Absatz 4 wird ersatzlos gestrichen 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt am 01.09.2008 in Kraft Gotha, den 21.07.2008 Kreuch i.v. Kukulenz Siegel Bürgermeister Hinweis gemäß 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Gotha (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) sowie der Hinweis gemäß 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch i.v. Kukulenz Bürgermeister

Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 7/2008 31. Juli 2008 Seite 7 Öffentliche Bekanntmachung Vorstellung des Maßnahmekataloges für die Lärmaktionsplanung Auf der Grundlage der EU Umgebungslärmrichtlinie legt die Thüringische Zuständigkeitsverordnung die Erstellung von Lärmaktionsplänen durch die Städte und Gemeinden für besonders lärmbelastete Gebiete fest. Diese Lärmaktionspläne sind für Orte in der Nähe von Hauptlärmquellen oberhalb L Tag = 65 dba und L Nacht = 55 dba zu erarbeiten. In Gotha treten diese Werte in Bereichen der B 247 (z. B. Ohrdrufer Str.), in Bereichen der B 7 (z. B. in der Gartenstraße) und im Bereich der Inselsbergstraße durch Sundhausen auf. Lärmaktionsplanung hat die Aufgabe wirksame Maßnahmen, die dieser Gesundheitsgefährdung (Verkehrslärm) in Wohnbereichen entgegenwirken, vorzuschlagen, öffentlich zu diskutieren und für die Umsetzung vorzubereiten. Die mit Beschluss des Stadtrates B 562/02 bestätigte Lärmpolitische Zielstellung ist als Grundlage für die Lärmaktionsplanung zu betrachten. Vorschläge zur Lärmminderung sind in einem Maßnahmekatalog zusammengefasst, der vom Planungsbüro SVU Dresden (DR. Hunger) auf der Grundlage der vom Stadtrat bestätigten Lärmminderungsplanung und neuerer Erkenntnissen erarbeitet wurde. Dieser Maßnahmekatalog kann vom 04.08. 29.08.08 im Stadtplanungsamt, Ekhofplatz 24 jeweils zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann sich informieren und Anregungen einbringen. Im gleichen Zeitraum ist der Maßnahmekatalog zur Lärmminderungsplanung auf der Internetseite der Stadt Gotha www.gotha.de unter Bürgerinformation und Stadtplanung einsehbar. Eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung und Diskussion des Maßnahmekataloges zur Lärmminderungsplanung findet für Betroffene und interessierte Bürger am 11.09.2008 um 17:00 Uhr im Bürgersaal des Historischen Rathauses statt. Dazu wird im Rathaus-Kurier August nochmals eingeladen. Kreuch Bekanntmachung der Sitzungstermine der vorberatenden und beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha August Oktober 2008 vorberatende Ausschüsse: Rechnungsprüfungsausschuss Termin: Montag, den 25.08.2008, 17.00 Uhr Ort: Rathaus Bürgersaal Sozialausschuss Termin: Dienstag, den 27.08.2008, 17.00 Uhr Dienstag, den 01.10.2008,17.00 Uhr Ort: Rathaus Bürgersaal beschließende Ausschüsse: Hauptausschuss Termin: Montag, den 01.09.2008, 17.00 Uhr Montag, den 06.10.2008 17.00 Uhr Ort: Rathaus Bürgersaal Stadtplanungs-, Bau- und Umweltausschuss Termin: Dienstag, den 26.08.2008, 17.00 Uhr Dienstag, den 23.09.2008, 17.00 Uhr Dienstag, den 30.09.2008, 17.00 Uhr Ort: Neues Rathaus, Beratungsraum, Zi. 231 Finanzausschuss Termin: Donnerstag, den 28.08.2008, 17.00 Uhr Donnerstag, den 02.10.2008, 17.00 Uhr Ort: Rathaus Bürgersaal Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen wird im Amtsblatt der Stadt Gotha bzw. in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine und Thüringische Landeszeitung) rechtzeitig vor Sitzungstermin veröffentlicht. Außerdem wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen fünf Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung im Rathaus, Hauptmarkt 1, während der Dienstzeiten öffentlich ausgehängt. Gotha, den 21.07.2007 gez. Kreuch Ausschreibung Kurd-Laßwitz-Stipendium der Residenzstadt Gotha Die Stadt Gotha schreibt vom 01.05.2009 bis 31.10.2009 das Kurd- Laßwitz-Stipendium der Residenzstadt Gotha aus. Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller deutscher Sprache, die in Gotha ein an Kinder- und Jugendliche gerichtetes Buch schreiben werden, das als eigenständige Publikation von der Stadt Gotha als Buchtitel veröffentlicht werden kann. Die vollständige Richtlinie mit der ausführlichen Aufgabenstellung zu diesem Stipendium und den Zahlungsmodalitäten des Honorars ist im Internet unter www.gotha.de nachzulesen. Bewerbungen sind bis 01.09.2008 an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten. Gebeten wird um die Einsendung einer unveröffentlichten Textprobe (maximal 20 A 4 Seiten), eines Lebenslaufes mit Lichtbild sowie einer Bibliographie. Eine Zurücksendung von Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Kreuch Steuerhinterziehung durch Hundehalter In den vergangenen Wochen wurden durch die Außendienstmitarbeiter der Stadtverwaltung Gotha verstärkt Hundehalter auf die Verpflichtung zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner kontrolliert. Dabei wurde wiederholt festgestellt, dass Hundehalter ihrer Verpflichtung gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Gotha zur steuerlichen Anzeige nicht nachkommen. Dieser Tatbestand stellt nach Thüringer Kommunalabgabegesetz eine Abgabehinterziehung dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Nur der Hundehalter, der durch Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung die unterlassene Anzeige nachholt, bevor dieser Tatbestand festgestellt wird, geht straffrei aus. Die zu seinen Gunsten hinterzogene Steuer ist dabei innerhalb einer festgelegten Frist zu entrichten. Wird Steuerhinterziehung durch nicht angemeldete Hunde durch die Behörde ermittelt, wird unabhängig von der Nachzahlung der hinterzogenen Steuern ein Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

Seite 8 Rathaus-Kurier Nr. 7/2008 31. Juli 2008 Nichtamtlicher Teil Kinder- und Jugendzentrum Big Palais Schäferstraße 10, Tel. 03621/73 71 80 Infos bei: Bernhard Krollmann, Ines Klein & Sven Kerber Öffnungszeiten: Di 14 22 Uhr, Mi 14 20 Uhr, Do Sa 14 22 Uhr TAGESVERANSTALTUNGEN Fr 01.08. 09.15 16.30 Uhr Radtour rund um die Ohratalsperre, 9 bis 15 J., Betrag: 2 15.00 18.00 Uhr Gestaltet individuell Eure eigenen T-Shirt s, Teilnehmerbetrag: 1 17.00 21.00 Uhr Sommer-Lagerfeuer mit Stockbrot, Bratwurst: 1 Sa 02.08. 15.00 18.00 Uhr Gestaltet individuell Eure eigenen T-Shirt s, Betrag: 1 15.00 18.00 Uhr Fußballturnier 3 + 1 + 1 (Spieler, Torwart, Ersatz) ab 16 Jahre, pro Team 2 15.00 19.00 Uhr Trial-Projekt und Fahrradselbsthilfewerkstatt Di 05.08. 10.00 16.00 Uhr Gotha-Erlebnistag Besucht mit uns das Ekhoftheater, die Kasematten oder Museen der Stadt, Betrag: 1,50 ab 15.00 Uhr Mensch ärgere dich nicht Mit großem Spielplan, auf denen ihr als lebende Figuren spielt, Betrag: 0,50 Di 05. bis Fr 08.08. jeweils ab 15.00 Uhr Graffiti-Workshop Mi 06.08. 06.00 18.30 Uhr Fahrt nach Bad Frankenhausen, Besichtigung der Barbarossahöhle, anschließend Besuch der Schokoladenmanufaktur, 6 bis 17 J., Betrag: 12 10.00 19.00 Uhr Schlauchboot-Fahrt auf Sommerferienprogramm 2008 der Werra, anschließend Grillnachmittag, 9 bis 16 J., Betrag: 8 ab 20.00 Uhr bis 07.08. 08.30 Uhr Sternschnuppennacht, mit Spielen und Musik Verpflegung und Übernachtung im Big Palais, Betrag: 3 11.00 19.00 Uhr Spielmobil am KJT Zelle, W.-Sylten-Str. 2 Do 07.08. 13.00 bis 19.30 Uhr Fahrt nach Finsterbergen, 7 bis 12 J., Betrag: 4 11.00 19.00 Uhr Spielmobil am KJZ Big Palais 15.00 18.00 Uhr Graffiti-Projekt Fr 08.08. 10.00 19.00 Uhr Schlauchboot- Fahrt auf der Werra, anschließend Grillnachmittag, 9 bis 16 J., Betrag: 8 Sa 09.98. 09.30 16.30 Uhr Fahrt nach Ohrdruf zum Skatepark, 9 bis 18 J., Betrag: 1 ab 15.00 Uhr Boule-Tag (französisches Freizeitspiel) 15.00 19.00 Uhr Trial-Projekt und Fahrradselbsthilfewerkstatt Di 12.08. 05.15 19.30 Uhr Fahrt nach Hasselfelde, Besuch der Westernstadt Pullman City II, 6 bis 15 J., Betrag: 12 Mi 13.08. 11.00 19.00 Uhr Spielmobil am KJT Zelle, W.-Sylten-Str. 2 Mi 13.08. Fr 15.08. jeweils ab 15.00 Uhr Wahrnehmungs-Woche zu den Themen Fühlen, Riechen und Schmecken, Betrag: 0,50 Do 14.08. 09.00 18.30 Uhr Fahrt nach Eckartsberga Besuch des Burgenlandes mit Zwergen- und Märchenwelt, Sommerrodelbahn, Irrgarten u.v.m., 6 bis 15 J., Betrag: 5 15.00 17.30 Uhr Feuerwehr-Tag, Vorführungen von Fahrzeugen & Aktionen Fr 15.08. 18.00 21.00 Uhr Afrika-Abend Geschichten, Musik, Bilder und Kulinarisches aus Mosambik, Beitrag für das Essen: 2,50 Sa 16.08. ab 13.00 Uhr 8. Big Palais Geburtstag mit Riesenkicker-Turnier, am Abend Lagerfeuer Di 19.08. 08.00 20.30 Uhr Fahrt in den Leipziger Zoo, 6 bis 27 J., Betrag: 10 Mi 20.08. 15.00 21.00 Uhr Ferienabschlussfest HINWEIS Zu den Tagesfahrten bitten wir um rechtzeitige Voranmeldung, da die Plätze begrenzt sind. Persönliche Anmeldung durch die Eltern werden im Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, Schäferstraße 10, Gotha, von Frau Klein oder Herrn Krollmann entgegengenommen. Es ist keine telefonische Reservierung möglich. Kinder- und Jugendbibliothek Klosterstraße 1, Tel. 03621/85 41 15 Infos bei: Frau Lutter Öffnungszeiten: Di Fr 11.00 16.30 Uhr Angebote Kinder- und Jugendtreffs Städtische Jugendarbeit Gotha Tel. (036 21) 222 150 Fax (036 21) 222 191 www.gotha.de Di 05.08. 9.30 Uhr 1000 tolle Sachen aus Papier basteln Do 07.08. 9.30 Uhr Zehn Kamele für Mama Feriengeschichte Di 12.08. 9.30 Uhr Zu Besuch bei Astrid Lindgren Die Reisemaus in Schweden Do 14.08. 9.30 Uhr Komm, spiel mit mir Spiele Vormittag in der Kinderbibliothek Wenn du an einer Veranstaltung teilnehmen willst, melde dich bitte in der Bibliothek an. BIG PALAIS Schäferstr. 10, 036 21 /73 71 80 Infos bei: Bernhard Krollmann, Ines Klein, Sven Kerber Di, Do, Fr, Sa 14 22 Uhr, Mi 14 20 Uhr PROJEKT Graffitiprojekt nur bei schönem Wetter donnerstags, 15 Uhr Fotostory donnerstags, 18 Uhr Trial-Schule & Fahrradselbsthilfewerkstatt samstags, zeitgleich von 15 18 Uhr KINDERKLUB Spielen, Basteln, Backen und... Di bis Sa von 14.30 17.30 Uhr FIT & FUN Fitnesstraining Di u. Do ab 18 Uhr für männl. Jugendliche, Mi für weibl. Jugendliche GAMES Autorennbahn dienstags ab 17 Uhr 6 Bahnen, 45 m lang! COMPUTER Info-Point Mi 14.00 20.00 Uhr Im Internet surfen Di, Do Sa 14 21 Uhr (Stunde 0,30 ) Computer for Kids ab 4 J., dienstags ab 14 Uhr SPIELMOBIL Spielmobil 28.08. ab 14.00 Uhr SIEBLEBEN Kinder- und Jugendtreff Siebleben Gleichenstraße 1 A, 85 24 96 Infos bei: Ronny Lehmann, Jens Heerda KINDERKLUB Bienen aus Chenilledrahr 27.08., 15 Uhr PROJEKTE bild + ton im KJZ Big Palais mittwochs ab 14 Uhr Upuaut Öffner der Wege 23.08., 18 Uhr Mittelalter hautnah 29.08., 15 Uhr GAMES Spieleabend freitags ab 19 Uhr DAS GEHT AUCH NOCH Hobbyküche 26.08., 16.00 Uhr Mädchentreff 28.08., 15.00 Uhr SUNDHAUSEN Kinder- und Jugendtreff Sundhausen Am Anger 7, 036 21 /75 87 47 Infos bei: Marina Bechler, Thomas Kühn Di Fr 13.30 22 Uhr, Sa 14 20 Uhr KINDERKLUB Spielen, Basteln, Backen und... Dienstag bis Samstag ab 15.00 Uhr DAS GEHT AUCH NOCH Kochecke Jeden Tag möglich ZELLE Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Str. 2, 036 21 /70 85 04 Infos bei: Maik Kreutzburg, Rina Kühn PROJEKT Graffiti dienstags ab 15 Uhr Soundcheck DJ-Projekt dienstags ab 18 Uhr KINDERKLUB Spielen, Basteln, Backen und... Do ab 15 Uhr FIT & FUN Schwimmbadbesuch Mi ab 15.00 Uhr SPIELMOBIL Spielmobil 27.08., 14.00 Uhr Die Kinder- und Jugendtreffs Siebleben, Gleichenstr. 1a und Sundhausen, Am Anger 7 sowie der KJT Zelle, W.-Sylten-Str. 2 sind in den Sommerferien geschlossen. Der Kinder- und Jugendtreff Siebleben sowie der KJT Zelle haben ab dem 21.08. von Mo Fr 14 22 Uhr wieder geöffnet.

Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 7/2008 31. Juli 2008 Seite 9 Gothaer Schützenfest Sa 02. So 10.08. 14.00 22.oo Uhr Stadthallenplatz und im Schützenhof Volksfest mit Rummel Fr 01.08. 20.00 Uhr Museum der Natur, Nacht(s) im Museum, Schlafanzüglich Nachtwäsche-Modenschau Mi 06.08. 19.30 Uhr Margarethenkirche Orgelkonzert Di 12.08. 19.00 Uhr Best Western Hotel Der Lindenhof Lagerfeuerabend mit Gitarrenmusik im Hotelgarten Di 12.08. 20.00 Uhr Ekhof-Theater Gedichte sind gemalte Fensterscheiben Rosemarie Fendel mit einem Goethe-Programm, dazu Werke von Mozart, Haydn und anderen Fr 15.08. 19.00 Uhr Museum der Natur, Nacht(s) im Museum, Fledermausnacht Fr + Sa, 15. + 16.08., 20.00 Uhr Ekhof-Theater, Schloss Friedenstein Arcifanfano König der Narren, Oper August-Veranstaltungen in Gotha Vereins-Angebote im Juli Sa 16.08. 21.00 Uhr Berggarten Gotha Biergarten Open-Air Summer Party mit Rene Willing So 17.08. 15.00 Uhr Ekhof-Theater, Frische auf mein Herz sei wohlgemuth Konzert Klassik So 17.08. 15.00 Uhr Schlossmuseum, Ein Prinz entdeckt die Welt, Öffentliche Führung mit Bernd Schäfer Mi 20.08. 19.30 Uhr Margarethenkirche Orgelkonzert Mi 20.08. 19.00 Uhr Museum für Regionalgeschichte, Welch herrliches Bild Museen der Stadt Bad Kösen, Ein Museum für Heimat, Reich und Vaterland Die Wachsenburgsammlung Do + Fr +Sa 21. + 22.+ 23.08. 20.00 Uhr, Ekhof- Theater, Arcifanfano König der Narren, Oper Do 21.08. 18.00 Uhr Volkssolidarität e.v. Klosterstr. 5/7, Sommernachtstraum mit Daniel Gläser, Operettenabend Fr 22.08. 19.00 Uhr Museum der Natur, Nacht(s) im Museum, Nachtgestalten Die Löwen laden ein Ein kunterbunter gespenstischer Abend der Museumslöwen, Gemeinschaft zur Förderung des Museums der Natur e.v., aus Anlass der Ausstellung Nacht(s) im Museum. Mit Gespensterpicknick, Stadtwette mit OB Knut Kreuch, Feuerschlucker, Bodypainting, Live-Musik und vielen weiteren originellen Veranstaltungen. So 24.08. 9.00 Uhr Best Western Hotel Der Lindenhof 4. Philharmonisches Frühstück mit der Thüringen Philharmonie Gotha-Suhl So 24.08. 15.00 Uhr Ekhof-Theater, Voyage musicale Beethoven und seine Lieder verschiedener Völker, Konzert Klassik, Ensemble Trazom auf Originalinstrumenten So 24.08. Boxberg Galopprennbahn Galopprennen My-Fair-Lady-Renntag Fr 29.08. 20.00 Uhr Gothaer Kulturhaus Stop the Tempo, Theater der Stadt e.v. Sa 30.08. Innenstadt Neumarktparty vom Temple of Cult Sa + So 30. + 31.08. Schloss Friedenstein BAROCKFEST auf Schloss Friedenstein Freundeskreis Leinakanal www.leinakanal-gotha.de, c/o Horst-Dieter Ritz, Oststr. 22, Tel. 40 59 15, moeller.docume ntation@online.de Do 31.07. 16.00 Uhr Vorstandssitzung Fr 08.08. 14.00 Uhr Wahlwinkel, Feuerwehr 3. Sommerfest der Schlingelfreunde 16.08. ganzt. Creuzburg-Frankenroda (PKW) Schlauchbootfahrt, Besuch der ehem. Saline 24. o. 31.08. 10.00 Uhr Herrenhof-Hohenkirchen, Schauflößen (H.-D. Ritz, alle) Mo 28.08. 16.00 Uhr Vorstandssitzung Leinakanalausstellung und historische Pumpanlage im Lucas-Cranach-Haus, Gotha, Hauptmarkt 17, Besichtigung nach Voranmeldung unter Tel. 50 78 57-0 oder 2 80 44 NABU, Naturschutzbund Deutschland, KV Gotha e.v. Brühl 02, Tel. 40 09 17, ronald.bellstedt@t-online.de Fr 15.08. 19.00 Uhr Museum der Natur Gotha Fledermausnacht im Gothaer Park URANIA Kultur- und Bildungsverein Gotha e.v. Lucas-Cranach-Haus, Hauptmarkt 17, Tel. 85 64 20, urania-gotha@freenet.de Do 14.08. 9.30 Uhr AK Firmengeschichte Mi 20.08. 18.00 Uhr Arbeitskreis Fotografie Di 26.08. 17.00 Uhr Dia-Show: Pilze an Merkmalen erkennen, Herr Horst Theuerkauf Ab September 2008 neue Kurse: ab 04.09. Rhetorikkurs Überzeugen durch rhetorisches Geschick ab 16.09. PC-Kurs für Anfänger Arbeitsloseninitiative Gotha Hauptmarkt 17 (Lucas-Cranach-Haus) Tel. 891185 oder 891184 W Soziale Einrichtung Gotha-West, August- Creuzburg-Str. 1, Tel. 757281 O Soziale Einrichtung Gotha-Ost, Am Volkspark 1 (Kegelbahn), Tel.: 850377 Öffnungszeiten Soziale Einrichtung Gotha- West, August-Creutzburg-Str: Mo Mi 8 16 Uhr, Do 8 18 Uhr; Fr 8 13.30 Uhr W August-Creuzburg-Str. 1: jeweils montags 8 Uhr Beratung und Betreuung von Spätaussiedlern; 9.30 Uhr Nähkurs; jeweils dienstags und freitags ab 8 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Arbeitslosengeld II; jeweils mittwochs 14 Uhr Kartennachmittag; jeweils donnerstags 8 Uhr Beratung und Betreuung von Spätaussiedlern; 13.30 Uhr SHG Handarbeit Di 05.08. W 08.24 Uhr Fahrt nach Schönau/Hörsel wandern zum Hellwigdenkmal (zurück mit DB) Treffpkt.: Hbh. Gotha 8 Uhr Do 07.08. W 13.30 Uhr SHG Handarbeit O 14.00 Uhr Kaffeetrinken, Besuch Kreuch, Treffpkt.: Am Volkspark Di 12.08. O 08.30 Uhr Frühstück mit Bowling, Treffpkt: Volkspark W 10.00 Uhr Sommerfest + Wanderung zum Berlach. Mittag: Bratwurst und Rostbrätl. (Anmeld. bis 5.8.2008), Treffpkt.: Wagenhalle Mi 13.08. W 10.00 Uhr Arbeitslosenfrühstück mit Fragen zu Hartz IV Do 14.08. O 11.45 Uhr Fahrt nach Wechmar Besichtigung Studnitzhaus und Kirche, Treffpkt.: alter Busbahnhof, Mohrenstraße Fr 15.08. W 20.00 Uhr Nähkreis Mo 18.08. O 15.00 Uhr Wir halten uns Fit! Gymnastiknachmittag, Treffpkt.: 15.00 Uhr Volkspark Di 19.08. W 08.41 Uhr Fahrt nach Georgenthal + Tambach-Dietharz Wanderg. durch den Apfelstädter Grund zum Nesselberghaus Alte Ausspanne-Lutherweg Tambach-Dietharz Treffpkt.: Gotha Hbf 8.00 Uhr/8.15 Uhr Do 21.08. O 09.30 Uhr Fahrt zur Marienglashöhle; Treffpkt.: Waldbahnhaltest. Huttenstr. Mo 25.08. O 15.00 Uhr Wir halten uns Fit! Gymnastik; Treffpkt.: 15 Uhr Volkspark W Fahrt nach Bad Blankenburg- Wanderg. Bad Blankenburg, Dittersdorf nach Schwarzburg, mit dem Bus zurück (Anmeldung bis 05.08.2008) Abfahrt: 7.50 Uhr Trügleben, 8.10 Uhr Busbahnhof Do 28.08.08 O 14.00 Uhr Kaffee mit Bowling; Treffpkt.: 14.00 Uhr Volkspark Lernhilfe: Hauptmarkt 17, 89 11 84 Näh- und Kreativwerkstatt: August-Creutzburg-Str. 1, 75 72 81 Seniorenhilfe kostenlos: unterstützende Hilfe, Spaziergänge, Gespräche, Begleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen, Behördengängen, Hilfe beim Erstellen von Schriftstücken Fahrradwerkstatt: Oskar-Gründler-Str. 2, 75 72 82, Reparatur und Abgabe an Bedürftige Thüringer Arbeitslosenverband e.v. Hauptmarkt 17 a (ehemals Frisörladen) 85 33 31 Mo Do 9 12 Uhr + 13 16 Uhr, Fr geschlossen Arbeitslosentreff Anträge zu ALG I und ALG II ausfüllen; Bewerbungen erstellen; Widersprüche bearbeiten; Erläuterung von Bewilligungsbescheiden Seniorenbüro informiert berät organisiert vermittelt täglich freie Beratung zu: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegedienste, Kosten der Pflege, Pflegestufen, ambulante Pflege, Essen auf Rädern montags 8 Uhr Englisch für Fortgeschrittene; 10.15 Uhr Englisch für Fortgeschrittene; jeden 2. Dienstag im Monat 9 16 Uhr Treffen der Ehrenamtlichen; mittwochs 8 Uhr Wandertag Seniorenarbeit / Seniorenbüro * Nähstube / Sammelbörse * Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle, Termin nach Absprache Schützenberg 6, Tel. 40 32 08 (im aktuellen Telefonbuch ist eine falsche Nummer angegeben)