Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone

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R. Knutti? Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 1 Arbeit und Gesundheit - Menu Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone! worum geht es?! die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen! wer ist für welchen Vollzugsbereich zuständig?! was haben SECO und Suva im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu bieten?! Zusammenfassung 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 2

Grundmodell menschengerechter Arbeit www.ergo-online.de Bewertungskriterien für die Gestaltung menschlicher Arbeit. (Quelle: TBS Oberhausen: Grundwissen zu Technikgestaltung, Frankfurt 1990), Modell der menschengerechten Arbeitsgestaltung nach Rohmert, Hacker und Luczak/Volpert [aus www.ergo-online.de --> suche: Menschengerechte Arbeitsgestaltung] 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 3 Gesetzliche Grundlagen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Arbeitsgesetz (ArG) SR 822.11 Bundesgesetz vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 13. März 1964, Inkrafttreten: 1966 www.admin.ch/ch/d/sr/82.html#822.11 Unfallversicherungsgesetz (UVG) SR 832.20 Bundesgesetz vom 20. März 1981 über die Unfallversicherung Inkrafttreten 1984 Obligationenrecht (OR) SR 220 www.admin.ch/ch/d/sr/83.html#832.20 Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) vom 30. März 1911 Inkrafttreten 1912 www.admin.ch/ch/d/sr/c220.html 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 4

Gesetzliche Grundlagen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Krankenversicherungsgesetz (KVG) SR 832.10 Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung Inkraft: 1996 --> Art. 19 Förderung der Verhütung von Krankheiten: Die Versicherer fördern die Verhütung von Krankheiten und betreiben gemeinsam mit den Kantonen eine Institution, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. 28.09.2007: Auftrag des Bundesrates an das BAG zur Erarbeitung neuer gesetzliche Grundlagen für Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=14881 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 5 Die zentralen Gesundheitsschutzanforderungen von ArG und UVG UVG Art. 82 ArG Art. 6 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen: die a) nach der Erfahrung notwendig, b) nach dem Stand der Technik anwendbar und den c) Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönlichen Integrität der Arbeitnehmer vorzusehen. umfassender Gesundheitsschutz Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten alle Massnahmen zu treffen, die a) nach der Erfahrung notwendig, b) nach dem Stand der Technik anwendbar und den c) gegebenen Verhältnissen angemessen sind. Arbeitssicherheit 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 6

Grundmodell menschengerechter Arbeit Leistungsfähigkeit " Produktivität " Arbeitsqualität " Flexibilität " Kreativität Gute Arbeitsbedingungen Arbeitsgesetz Prävention arbeitsassoziierter Gesundheitsschäden Schädigunsfreiheit Unfallversicherungsgesetz Prävention von " Berufs-Unfällen " Berufs-Krankheiten 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 7 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz: Gesundheitsvorsorge Art. 2 Grundsatz Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass: a. ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen herrschen; b. die Gesundheit nicht durch schädliche und belästigende physikalische, chemische und biologische Einflüsse beeinträchtigt wird; c. eine übermässig starke oder allzu einseitige Beanspruchung vermieden wird; d. die Arbeit geeignet organisiert wird. 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 8

Die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen im Bereich Gesundheitsschutz UVG ArG KVG Suva (BAG) KAI SECO KAI (BAG) KAI: kant. Arbeitsinspektorate Aufsichtsbehörde für Berufskrankheiten und Unfallverhütung nur Vollzug Unfallverhütung Oberaufsicht über Vollzug durch kantonale Arbeitsinspektorate Vollzug Gesundheitsschutz nach ArG Art. 19 Förderung der Verhütung von Krankheiten: # Grundlage für Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 9 Die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen im Bereich Gesundheitsschutz - die Suva! Präsidialdepartement U. Fricker! Departement Versicherungsleistungen und Rehabilitation W. Morger! Departement Gesundheitsschutz E. Currat! Departement Finanzen E. Mäder total ca.2 500 (?) Mitarbeiter, davon ca. 350 im Dept. Gesundheitsschutz (Unfallverhütung, Arbeitsmedizin) --> www.suva.ch 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 10

Informationen zu Arbeit und Gesundheit --> Suva www.suva.ch --> suvapro --> Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung Weiterbildung/Schulung Selbsttest Betriebliche Gesundheitsförderung, Beratung Beratung für Betriebe Absenzenmanagement Betriebe mit Auszeichnungen, Referenzen Luxemburger Deklaration "Fit at work" - Wohlfühltipps zum Herunterladen! Senden Sie eine E-Karte 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 11 Die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen im Bereich Gesundheitsschutz - kant. Arbeitsinspekorate 26 kantonale Arbeitsinspektorate www.iva-ch.ch 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 12

Die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen im Bereich Gesundheitsschutz - SECO Staatssekretariat für Wirtschaft SECO $ Direktion für Arbeit! Bereich Arbeitsbedingungen www.seco.admin.ch --> Themen --> Arbeit # Eidg. Arbeitsinspektionen Zürich / Lausanne # Ressort Grundlagen Arbeit und Gesundheit # Ressort Arbeitnehmerschutz (Juristen --> ArG) # Ressort Chemikalien und Gesundheit (Chem.G.) # Ressort Technische Einrichtungen und Geräte (STEG) # Ressort Arbeitsbeziehungen (Juristen --> GAV,..) 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 13 Aufgaben des SECO im Gesundheitsschutz nach ArG ArGV1 Art. 75 Das SECO ist die Fachstelle des Bundes für den Arbeitnehmerschutz. Es hat namentlich folgende Aufgaben: a. Es beaufsichtigt und koordiniert die Durchführung des Gesetzes durch die Kantone und sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung. b. Es stellt die Weiter- und Fortbildung der Vollzugsbehörden sicher. c. Es berät und informiert die kantonalen Vollzugsbehörden sowie die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände bei der Anwendung des Gesetzes und der Verordnungen sowie in allgemeinen Belangen des Arbeitnehmerschutzes auch andere interessierte oder betroffene Organisationen. d. Es beschafft Informationen auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes. e. Es stellt Fachleute und nötige Infrastrukturen für die Beurteilung und Lösung komplexer Fragen, Probleme und Vorfälle bereit.... 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 14

Aufgaben des SECO im Gesundheitsschutz nach ArG ArGV1 Art. 75 f. Es untersucht Grundsatz- und Spezialfragen aus dem Bereich des Arbeitnehmerschutzes und klärt Fälle ab, die von allgemeiner Bedeutung sind. g. Es unterstützt die Bemühungen zur Förderung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und es initiiert und fördert Forschungsvorhaben zum Thema Arbeit und Gesundheit. h. Es nimmt im Bereich des Arbeitnehmerschutzes die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit sowie die internationalen Kontakte wahr. i. Es vollzieht das Gesetz und seine Verordnungen in den Betrieben und Verwaltungen des Bundes. j. Es führt das Plangenehmigungsverfahren nach den Artikeln 7 und 8 des Gesetzes im koordinierten Bundesverfahren nach Artikel 62a 62c des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 19972 durch.. 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 15 www.arbeitsbedingungen.ch oder www.seco.admin.ch --> Themen --> Arbeit Vereinbarkeit von Beruf und Familie Arbeitsmarktpartizipation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Informationen zu Arbeit und Gesundheit --> SECO Arbeitnehmerschutz allgemein Arbeitszeitbewilligungen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, u.a.: Arbeits- und Organisationspsychologie Ergonomie Gesundheitsförderung im Betrieb 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 16

Informationen zu Arbeit und Gesundheit --> SECO www.seco.admin.ch --> Dokumentation --> Publikationen Portrait des Leistungsbereichs «Arbeitsbedingungen» Arbeit und Gesundheit - Arbeits- und Ruhezeiten Mutterschaft Schutz der Arbeitnehmerinnen Pausen und Ernährung - Ratschläge für Arbeitnehmende Mobbing - Begriff und rechtliche Aspekte Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz: Teil 1 - Orientierungshilfe Teil 2 - Erkennen, Beurteilen und Verhüten von Fehlbeanspruchungen Teil 3 - Verhüten von Fehlbeanspruchungen durch Arbeits- und Organisationsgestaltung Teil 4 - Psychische Belastungen - Checklisten für den Einstieg 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 17 Informationen zu Arbeit und Gesundheit --> SECO www.seco.admin.ch --> Dokumentation --> Publikationen 4. Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen 2005 - Ausgewählte Ergebnisse aus Schweizer Perspektive --> www.seco.admin.ch suche: Europäische Erhebung Mobbing und andere psychosoziale Spannungen am Arbeitsplatz in der Schweiz Studie Dauernachtarbeit Die Kosten des Stresses in der Schweiz (Tipp: Suchfunktion verwenden) 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 18

Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao) Eurpäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz http://ch.osha.europa.eu Europäische Woche 2007 http://ew2007.osha.europa.eu http://osha.europa.eu/campaigns 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 19 Arbeit und Gesundheit - die Rolle(n) des Bundes und der Kantone Zusammenfassung! Unser Ziel: (Gesundheitlich) gute Arbeit! d.h. Arbeit, die nicht nur ausführbar, schädigungsfrei, erträglich und zumutbar ist. Sie soll auch persönlichkeitsfördernd sein und Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.! Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist umfassend im Arbeitsgesetz geregelt. Das Unfallversicherungsgesetz enthält die Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten.! Vollzugsbehörden sind die Suva (Berufskrankheiten, -unfälle) und die kant. Arbeitsinspektorate (Gesundheitsschutz ArG, Berufsunfälle). Die Oberaufsicht über den Vollzug der Kantone liegt beim SECO. 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 20

Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 17.10.2007 R. Knutti Arbeit und Gesundheit - Die Rolle(n) des Bundes und der Kantone 21