I. Vertrag über eine Verfassung für Europa

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Transkript:

Vom 29. Oktober 2004 1 1. INHALTSÜBERSICHT Präambel 31 Teil I [Die Grundlagen der Europäischen Union] 2 33 Titel I Definition und Ziele der Union 34 Titel II Grundrechte und Unionsbürgerschaft 36 Titel III Die Zuständigkeiten der Union 37 Titel IV Die Organe und Einrichtungen der Union 40 Kapitel I Institutioneller Rahmen 40 Kapitel II Die sonstigen Organe und die beratenden Einrichtungen der Union 46 Titel V Ausübung der Zuständigkeiten der Union 48 Kapitel I Gemeinsame Bestimmungen 48 Kapitel II Besondere Bestimmungen 50 Kapitel III Verstärkte Zusammenarbeit 54 Titel VI Das demokratische Leben der Union 55 Titel VII Die Finanzen der Union 57 Titel VIII Die Union und ihre Nachbarn 58 Titel IX Zugehörigkeit zur Union 58 Teil II Die Charta der Grundrechte der Union 63 Präambel 64 Titel I Würde des Menschen 65 Titel II Freiheiten 65 1 Quelle: BR-Drs. 983/04 v. 17. Dezember 2004, S. 9 ff. Der Vertrag befindet sich z. Zt. noch im Ratifizierungsverfahren der EU-Mitgliedstaaten. 2 Die Überschrift ist nicht Teil des amtlichen Vertragstextes. Sie soll die Systematik des Vertragswerks verdeutlichen und der Orientierung dienen. 27

Titel III Gleichheit 68 Titel IV Solidarität 69 Titel V Bürgerrechte 71 Titel VI Justizielle Rechte 72 Titel VII Allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta 73 Teil III Die Politikbereiche und die Arbeitsweise der Union 75 Titel I Allgemein anwendbare Bestimmungen 76 Titel II Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft 77 Titel III Interne Politikbereiche und Maßnahmen 79 Kapitel I Binnenmarkt 79 Abschnitt 1 Verwirklichung und Funktionieren des Binnenmarkts Abschnitt 2 Freizügigkeit und freier Dienstleistungsverkehr Unterabschnitt 1 Arbeitnehmer Unterabschnitt 2 Niederlassungsfreiheit Unterabschnitt 3 Freier Dienstleistungsverkehr Abschnitt 3 Freier Warenverkehr Unterabschnitt 1 Zollunion Unterabschnitt 2 Zusammenarbeit im Zollwesen Unterabschnitt 3 Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen Abschnitt 4 Der Kapital- und Zahlungsverkehr Abschnitt 5 Wettbewerbsregeln Unterabschnitt 1 Vorschriften für Unternehmen Unterabschnitt 2 Beihilfen der Mitgliedstaaten Abschnitt 6 Steuerliche Vorschriften Abschnitt 7 Gemeinsame Bestimmungen Kapitel II Wirtschafts- und Währungspolitik 96 Abschnitt 1 Wirtschaftspolitik Abschnitt 2 Währungspolitik Abschnitt 3 Institutionelle Bestimmungen Abschnitt 4 Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist Abschnitt 5 Übergangsbestimmungen Kapitel III Die Politik in anderen Bereichen 111 Abschnitt 1 Beschäftigung Abschnitt 2 Abschnitt 3 Sozialpolitik Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt 28

Abschnitt 4 Landwirtschaft und Fischerei Abschnitt 5 Umwelt Abschnitt 6 Verbraucherschutz Abschnitt 7 Verkehr Abschnitt 8 Transeuropäische Netze Abschnitt 9 Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt Abschnitt 10 Energie Kapitel IV Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts 132 Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 2 Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung Abschnitt 3 Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen Abschnitt 4 Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen Abschnitt 5 Polizeiliche Zusammenarbeit Kapitel V Bereiche, in denen die Union beschließen kann, eine Unterstützungs-, Koordinierungs- oder Ergänzungsmaßnahme durchzuführen 141 Abschnitt 1 Öffentliche Gesundheit Abschnitt 2 Industrie Abschnitt 3 Kultur Abschnitt 4 Tourismus Abschnitt 5 Allgemeine Bildung, Jugend, Sport und berufliche Bildung Abschnitt 6 Katastrophenschutz Abschnitt 7 Verwaltungszusammenarbeit Titel IV Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete 147 Titel V Auswärtiges Handeln der Union 149 Kapitel I Allgemein anwendbare Bestimmungen 149 Kapitel II Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 151 Abschnitt 1 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik Abschnitt 3 Finanzbestimmungen Kapitel III Gemeinsame Handelspolitik 160 Kapitel IV Zusammenarbeit mit Drittländern und humanitäre Hilfe 161 Abschnitt 1 Entwicklungszusammenarbeit Abschnitt 2 Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern Abschnitt 3 Humanitäre Hilfe 29

Kapitel V Restriktive Maßnahmen 163 Kapitel VI Internationale Übereinkünfte 164 Kapitel VII Beziehungen der Union zu internationalen Organisationen und Drittländern und Delegationen der Union 166 Kapitel VIII Anwendung der Solidaritätsklausel 167 Titel VI Arbeitsweise der Union 168 Kapitel I Institutionelle Bestimmungen 168 Abschnitt 1 Die Organe Unterabschnitt 1 Das Europäische Parlament Unterabschnitt 2 Der Europäische Rat Unterabschnitt 3 Der Ministerrat Unterabschnitt 4 Die Europäische Kommission Unterabschnitt 5 Der Gerichtshof der Europäischen Union Unterabschnitt 6 Die Europäische Zentralbank Unterabschnitt 7 Der Rechnungshof Abschnitt 2 Die beratenden Einrichtungen der Union Unterabschnitt 1 Der Ausschuss der Regionen Unterabschnitt 2 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss Abschnitt 3 Die Europäische Investitionsbank Abschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union Kapitel II Finanzvorschriften 191 Abschnitt 1 Der mehrjährige Finanzrahmen Abschnitt 2 Der Jahreshaushaltsplan der Union Abschnitt 3 Ausführung des Haushaltsplans und Entlastung Abschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 5 Betrugsbekämpfung Kapitel III Verstärkte Zusammenarbeit 197 Titel VII Gemeinsame Bestimmungen 199 Teil IV Allgemeine und Schlussbestimmungen 203 30

2. TEXT DES VERTRAGES Präambel SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN VON DÄNEMARK, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK ESTLAND, DER PRÄSIDENT DER HELLENISCHEN REPUBLIK, SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG VON SPANIEN, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DIE PRÄSIDENTIN IRLANDS, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK ZYPERN, DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK LETTLAND, DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK LITAUEN, SEINE KÖNIGLICHE HOHEIT DER GROßHERZOG VON LUXEMBURG, DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK UNGARN, DER PRÄSIDENT MALTAS, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH, DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK POLEN, DER PRÄSIDENT DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER REPUBLIK SLOWENIEN, DER PRÄSIDENT DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK, DIE PRÄSIDENTIN DER REPUBLIK FINNLAND, DIE REGIERUNG DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROßBRITANNIEN UND NORDIRLAND 31

SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben, IN DER ÜBERZEUGUNG, dass ein nach schmerzlichen Erfahrungen nunmehr geeintes Europa auf dem Weg der Zivilisation, des Fortschritts und des Wohlstands zum Wohl aller seiner Bewohner, auch der Schwächsten und der Ärmsten, weiter voranschreiten will, dass es ein Kontinent bleiben will, der offen ist für Kultur, Wissen und sozialen Fortschritt, dass es Demokratie und Transparenz als Grundlage seines öffentlichen Lebens stärken und auf Frieden, Gerechtigkeit und Solidarität in der Welt hinwirken will, IN DER GEWISSHEIT, dass die Völker Europas, stolz auf ihre nationale Identität und Geschichte, entschlossen sind, die alten Gegensätze zu überwinden und immer enger vereint ihr Schicksal gemeinsam zu gestalten, IN DER GEWISSHEIT, dass Europa,»in Vielfalt geeint«, ihnen die besten Möglichkeiten bietet, unter Wahrung der Rechte des Einzelnen und im Bewusstsein ihrer Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen und der Erde dieses große Unterfangen fortzusetzen, das einen Raum eröffnet, in dem sich die Hoffnung der Menschen entfalten kann, ENTSCHLOSSEN, das Werk, das im Rahmen der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrags über die Europäische Union geschaffen wurde, unter Wahrung der Kontinuität des gemeinschaftlichen Besitzstands fortzuführen, IN WÜRDIGUNG der Leistung der Mitglieder des Europäischen Konvents, die den Entwurf dieser Verfassung im Namen der Bürgerinnen und Bürger und der Staaten Europas erarbeitet haben haben zu Bevollmächtigten ernannt: (es folgen die Namen) DIESE SIND nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN: 32