Anerkennung ausländischer Qualifikationen im Bereich Gesundheit in M-V
Zum Einstieg ein paar Zahlen Gleichwertigkeit von Ausbildungen heißt im akademischen Bereich: Approbation im Bereich der Gesundheitsfachberufe: der Berufsbezeichnung Führung
Erteilte Approbationen und Berufserlaubnisse von 2011-2015 140 Approbationen 120 100 80 60 40 20 0 2011 2012 2013 2014 2015 Ärzte Zahnärzte Apotheker
Berufserlaubnisse 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2011 2012 2013 2014 2015 Ärzte Zahnärzte Apotheker
Gesundheitsfachberufe Logopäden Radiologieassistenten Laborassistenten Ergotherapeuten PTA Physiotherapie Krankenpflege 0 2 4 6 8 10 12 14 16 2015 2014 2013 2012 2011
Tendenzen (Stand Juni 2016) bisher erteilte Approbationen Ärzte: 72, Zahnärzte: 4, Apotheker: 2 laufende Anträge: 55 bisher erteilte Berufserlaubnisse Ärzte: 103, Zahnärzte: 8, Apotheker: 3 Laufende Anträge: 43 in Bearbeitung befindliche Anträge in den Gesundheitsfachberufen: Krankenpflege: 65 Physiotherapie: 26 Hebammen, Notfall-/Rettungssanitäter, MTRA, MTLA, PTA, Masseur/Bademeister, Altenpflege Seit einigen Jahren weniger Antragsteller aus EU-Staaten, dafür aus einigen exotischen Ländern wie Peru, China, Iran, Irak, Panama, Jemen, Kolumbien; Vietnam und viele aus Syrien, Ukraine; Serbien.
Bedeutung ausländischer Fachkräfte für die Aufrechterhaltung der Versorgung Gibt weltweit einen sich abzeichnenden Mangel an Gesundheitsfachkräften, weil die Bevölkerung immer älter wird und der Gesundheitssektor boomt Wanderungsbewegung Auch innerdeutsch gibt es Abwanderung: von Ost nach West, von ländlichen Gebieten in Großstädte Folge: ausländisches Gesundheitspersonal wird zunehmend als Ersatz bei unattraktiv gewordenen Beschäftigungsverhältnissen in bestimmten Regionen rekrutiert (Z.B. Pasewalk, Anklam, Neubrandenburg)
Die Bedeutung der ausländischen Fachkräfte in der Gesundheitsversorgung in den ländlichen Gebieten (und somit auch in M-V) nehmen zu.
2013 waren ca. 192.000 ausländische Pflegekräfte in Deutschland tätig, das sind ca. 5 % aller Beschäftigter in der Pflegebranche Tendenz steigend vor allem im östlichen und ländlichen Teil von M-V ist es schwer, Pflegepersonal aber auch Fachärzte, Physiotherapeuten, PTA und Apotheker zu finden Zahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 in Deutschland auf ca. 3,5 Millionen steigen und das wird ohne ausländische Pflegekräfte nicht möglich sein Begriff Fachkräftemangel inflationär, flächendeckend kann davon keine Rede sein
Abläufe der Anerkennungsverfahren bei den Gesundheitsfachberufen und den akademischen Heilberufen Eine Hürde müssen alle Kandidaten nehmen, die in Deutschland im Gesundheitsbereich arbeiten möchten: Die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses. Deutschland galt jahrelang als Anerkennungsdschungel und viele gaben auf
Der Dschungel hat sich zwar durch das 2012 in Kraft getretene sogenannte Anerkennungsgesetz (BQFG) etwas gelichtet, aber die Hürden sind immer noch hoch und manchmal schwer zu durchschauen. Einige Probleme in der Praxis: Im Pflegebereich gibt es in Deutschland drei verschiedene Ausbildungen (Gesundheits- und Krankenpflege, Kindergesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege) Diese Einteilung gibt es in keinem anderen Land, dort finden die Spezialisierungen in der Regel erst nach einer einheitlichen Grundausbildung statt. Folge: der Zugang für ausländische Bewerber zu diesen Berufen ist schwierig, da es dort diese spezialisierte Ausbildung nicht gibt (in der Regel keinen unmittelbaren Zugang zum Beruf, sondern es sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich)
Beispiel Altenpflege: gibt in anderen Ländern keine vergleichbare Ausbildung, deshalb sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig In anderen Gesundheitsfachberufen fehlt häufig die in Deutschland zur Ausbildung gehörende umfangreiche Praxiserfahrung. Auch hier sind vor dem Berufseinstieg Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. ausreichende deutsche Sprachkenntnisse fehlen Fazit: Arbeitgeber und ausländische Fachkräfte brauchen einen langen Atem, müssen viel Zeit und Geld investieren und brauchen Unterstützung
Anerkennungsablauf bei akademischen Heilberufen Bei den akademischen Berufen ist es insofern einfacher, da die ausländischen Abschlüssen den deutschen Referenzberufen entsprechen (Arzt, Zahnarzt, Apotheker). Zudem gibt es die Möglichkeit der Berufserlaubnis, das heißt, auch ohne die umfangreiche Prüfung der Gleichwertigkeit kann (mit Einschränkungen) gearbeitet werden. Die größte Hürde sind die deutschen Sprachkenntnisse.
Anerkennungsablauf bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern mit Ausbildungen aus EU- / EWR-Staaten Antrag (mit Nachweis Arbeitsstelle in M-V oder persönlicher Erklärung, in M-V arbeiten zu wollen) Prüfung der Ausbildungsunterlagen gemäß den Vorgaben der Berufsgesetze und der EU-Richtlinie 2005/36/EG Automatische Anerkennung, Anerkennung aufgrund einer Konformitätsbescheinigung, Anerkennung aufgrund einer 3 aus 5 Bescheinigung, ganz selten Eignungsprüfung Ablegen der Fachsprachenprüfung (Voraussetzung dafür ist B2- Sprachzertifikat) Approbation
Anerkennungsablauf bei Ärzten, Zahnärzten, Apothekern mit Ausbildungen aus Drittstaaten Antrag Berufserlaubnis und Approbation (mit Nachweis Arbeitsstelle in M-V) Prüfung der Unterlagen für eine Berufserlaubnis (Nachweis einer abgeschlossenen ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen Ausbildung) Ablegen einer Fachsprachenprüfung (Voraussetzung dafür ist B2- Sprachzertifikat) Erteilung einer fachlich (unter Aufsicht), zeitlich (maximal 2 Jahre) und örtlich (eine Arbeitsstelle) beschränkten Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen, zahnärztlichen, Apothekertätigkeit Während Dauer der Berufserlaubnis wird die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes als Voraussetzung der Approbationserteilung geprüft
Feststellung gleichwertiger Ausbildungsstand kein gleichwertiger Ausbildungsstand bzw. keine legalisierten oder vollständigen Unterlagen Ablegen einer Kenntnisprüfung Erteilung der Approbation
Anerkennungsablauf bei den Gesundheitsfachberufen (EU-/ EWR- und Drittstaaten) Antrag (mit Nachweis Arbeitsstelle in M-V oder persönlicher Erklärung, in M-V arbeiten zu wollen) Prüfung der Ausbildungsunterlagen gemäß den Vorgaben der Berufsgesetze und / oder der EU-Richtlinie 2005/36/EG Prüfung der Gleichwertigkeit, ggf. automatische Anerkennung, Anerkennung aufgrund einer Konformitätsbescheinigung, Anerkennung aufgrund einer 3 aus 5 Bescheinigung falls erforderlich: Eignungs- oder Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang (Wahlmöglichkeit) In der Regel Ablegen einer Sprachkompetenzprüfung
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Erläuterung Gleichwertigkeit Anerkannt wird eine im Ausland erworbene Qualifikation nur, wenn sie als gleichwertig mit dem deutschen Referenzberuf gilt. Probleme: Die Anerkennungsverfahren variieren von Bundesland zu Bundesland (und manchmal sogar innerhalb eines Bundeslandes NRW) Es gibt nicht immer einen vergleichbaren Referenzberuf (Altenpflege) Fehlende einheitliche Kriterien für die Feststellung wesentlicher Unterschiede Geringe Personalkapazitäten in den meisten Anerkennungsbehörden Organisation der Anpassungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen) Finanzierung der Ausgleichsmaßnahmen Finanzierung Spracherwerb, Gutachter, Sprach- und Kenntnisprüfungen durch Antragsteller
Ein Lösungsansatz: Errichtung einer länderübergreifenden Gutachterstelle für Gesundheitsberufe (GfG) bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Aufgaben und Ziele: Unterstützung der zuständigen Länderbehörden in Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen Entwicklung einheitlicher, transparenter Bewertungskriterien Vereinheitlichung des Anerkennungsverfahrens Qualitätssicherung und zügige Integration bei gleichzeitigem Patientenschutz
Konkret übernimmt die GfG auf Antrag der zuständigen Behörde (nicht vom Zuwanderer) folgende Aufgaben: - Echtheitsprüfung der vorgelegten Dokumente - Bestimmen des deutschen Referenzberufes - detailliertes Gutachten zur Gleichwertigkeit der Ausbildungsnachweise unter Darstellung ggf. vorhandener wesentlicher Unterschiede Stand: seit 01.01.2016 für zunächst 3 Jahre, im Moment Aufbau und Anwerbung Fachkräfte Ab Mitte September können von den Ländern erste Anträge (Ärzte) eingereicht werden Erprobungsphase Ab Mitte nächsten Jahres soll GfG voll funktionsfähig sein Kontinuierlicher Ausbau der Datenbank anabin
Feststellung Gleichwertigkeit derzeitige Vorgehensweise 1. Akademische Heilberufe - Einreichen der erforderlichen Dokumente in legalisierter Form (Stunden-Fächer-Notenübersichten, Nachweise über praktische Ausbildungszeiten, Curricula, Arbeitszeugnisse, Fortbildungsnachweise u.ä.) - Vergleich der Ausbildungsunterlagen mit Ausbildungsunterlagen der Vergleichsuniversität (Universität Rostock oder Greifswald) durch Gutachter oder LPH - Feststellen evt. vorhandener Defizite - Prüfen, ob festgestellte Defizite durch berufliche Tätigkeit ausgeglichen werden kann - Ergebnis: Gleichwertig = Approbation nicht gleichwertig = Kenntnisprüfung
2. Gesundheitsfachberufe Vergleich der Ausbildungsunterlagen mit deutscher Ausbildung Einbeziehung Berufserfahrung, Fort- und Weiterbildungen, lebenslanges Lernen Feststellen evt. vorliegender Defizite bei Defiziten : Wahl zwischen Anpassungslehrgang (ggf. mit Abschlussprüfung) und Kenntnis- oder Eignungsprüfung
Struktur und Angebote in M-V - in M-V gibt es keine Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfungen Verweis auf Angebote in Berlin, Hamburg, Sachsen - learning by doing während der beruflichen Tätigkeit im Rahmen einer Berufserlaubnis Problem: die meisten Ärzte haben eine so hohe Arbeitsbelastung, dass keine Prüfungsvorbereitung möglich ist - Vorbereitungskurse auf Fachsprachenprüfung Problem: nur für Ärzte, nicht für Apotheker und Zahnärzte - Anpassungslehrgänge nur als Einzelmaßnahmen (Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern) - Sprachkompetenzprüfungen in Zusammenarbeit mit VHS M-V - Zusammenarbeit mit und Unterstützung der Antragsteller durch IQ-Netzwerk, Kammern, ZAV, genres
Aktuelle Hürden und Probleme aus der Praxis - keine Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfungen - keine Vorbereitungskurse Fachsprachenprüfung Zahnärzte, Apotheker - hohe Arbeitsbelastung der Assistenzärzte, keine Freistellungen für Prüfungsvorbereitung - fehlende Integration über Arbeitsprozess hinaus (viele sind in kleinen Orten, wenig Kontakte) - Angebote Anpassungsmaßnahmen (Schulen können nicht verpflichtet werden) - Finanzierungsprobleme für Zuwanderer
Die größte Hürde für alle Zuwanderer ist nach wie vor der Spracherwerb.
Es muss eine noch stärkere Förderung der Aneignung berufsspezifischer Deutschkenntnisse geben auch die Arbeitgeber sind hier gefragt. Es müssen in allen Bundesländern einheitliche Sprachanforderungen geben, sonst kommt es zum Prüfungstourismus (Bayern nur B2) Zuwanderer brauchen einen starken Partner, um in der kurzen Zeit, die sie für den Integrationsprozess haben, alles zu lernen, was für eine dauerhafte Arbeit in Deutschland notwendig ist.