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Transkript:

Übersicht Förderprogramme im Energiebereich Stand: 09.07.2011 Programm/ Erneuerbare- - Gesetz (EEG) Maßnahme Strom aus Photovoltaik, Wasserkraft, Deponie-, Grubenund Klärgas, Biomasse, Geothermie und Windkraft Förderart Die jährliche Degression beträgt ab 2011 9 % Einspeisevergütung: bis 30 kw 28,74 Cent/kWh bis 100 kw 27,33 Cent/kWh bis 1 MW 25,86 Cent/kWh ab 1 MW 21,56 Cent/kWh Eigenverbauch: bis 30% am jährlich erzeugten Solarstrom bis 30 kw 12,36 Cent/kWh bis 100 kw 10,95 Cent/kWh bis 500 kw 9,48 Cent/kWh Eigenverbrauch ab 30% am jährlich erzeugten Solarstrom bis 30 kw 16,74 Cent/kWh bis 100 kw 15,33 Cent/kWh bis 500 kw 13,86 Cent/kWh Freiflächen ab 01.01.2011 Auf Gewerbegebieten 21,11 Cent/kWh Auf Konversionsflächen 22,07 Cent/kWh Hinweise Ab 1.07.2011 keine neuen Vergütungssätze und Degressionen, Kürzung erst wieder in 2012! Meldung von Standort und Leistung neuer Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur notwendig! Clearingstelle EEG klärt Streitigkeiten und Anwendungsfragen. Die Kürzung der Einspeisevergütung für das Jahr 2012 erfolgt mind. mit 9 %, abhängig vom Zubau. Kontakt Örtlicher Energieversorger Meldungen an: Bundesnetzagentur, DLZ 60 Postfach 10 04 40 D 34004 Kassel fon: 0561 7292-120 fax: 0180 5 734870-1001 kontaktsolaranlagen@ bnetza.de Seite 1/26

Schönauer Sonnencent- Investstrom Kraft- Wärme- Kopplungsgesetz (KWKG) Maßnahme Förderart Hinweise Kontakt Strom aus Photovoltaik, BHKW, Pflanzenöl- BHKW Gefördert werden KWK- Anlagen und Wärmenetze erhöhte Einspeisevergütung Die Zuschlagssätze für Strom aus KWK- Anlagen sind nach Leistungsanteilen gestaffelt: bis 50 kw el 5,11 Cent/kWh; über 50 kw el bis 2 MW el PV: 5 Jahre 6 Cent/kWh. Danach 4 Cent/kWh für weitere 5 Jahre. Kunde hat Anrecht auf 1 kwp, max. 30 kwp BHKW: Der beträgt 0,5; 1,5 oder 2 Cent/kWh, abhängig der jährlichen Betriebsstunden/ Neukundenwerbung. Höhe des es 5 Jahre fest. Danach Verlängerung um jeweils ein Jahr. Pflanzenöl-BHKW: wird im Einzelfall berechnet. Grundlage ist Wirtschaftlichkeitsberechnung der Anlage. Erfahrungsgemäß zwischen 7 und 9 Cent/kWh. Neukundenwerbung erforderlich. BAFA kann KWK- Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 10 KW in Form einer Allgemeinverfügung zulassen. BAFA verzichtet seit dem 01.01.2009 auf alle Jahresmitteilungen für KWK- Anlagen mit einer Elektrizitätswerke Schönau (EWS) Friedrichstraße 53 55 D 79677 Schönau fon: 07673 888-50 fax: 07673 888-519 n.weyand@ ews-schoenau.de www. ews-schoenau.de Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach 5160 D 65726 Eschborn fon: 06196 908-437 fax: 06196 908-800 kwk-verfahren@ bafa.bund.de www.bafa.de Seite 2/26

2,1 Cent/kWh; über 2 MW el 1,5 Cent/kWh Zusätzlich zum KWK-Zuschlag zahlt der Stromnetzbetreiber den üblichen Preis für den aufgenommenen Strom. Für Anlagen bis 2 MW el ist dies der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal. Fördersätze für Wärmenetze: je Millimeter Innendurchmesser 1, EUR je Meter Trassenlänge, max. 5 Mio. EUR bzw. 20 % der förderfähigen Investitionskosten. elektrischen Leistung bis 10 kw. Wichtig: KWK- Strom, der nach dem Erneuerbaren- -Gesetz vergütet wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Nur Bestandsgebäude! Nur TWW und HU! Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, darf Erstinstallation von Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungs- 1. Basisförderung Bis max. 40 m 2 120, EUR/m 2. Ab 01.01.2012 90, EUR/m 2. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach 5160 D 65726 Eschborn fon: 06196 908-437 Seite 3/26

unterstützung sowie zur solaren Kälteerzeugung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Bei Erweiterung 45, EUR/m 2. Kesseltauschbonus 600, EUR Ab 01.01.2012 500, EUR Regenerativer Kombinationsbonus 600, EUR Ab 01.01.2012 500, EUR Solarpumpenbonus 50. EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV 2009 1,5-fache Basisförderung. Bitte unbedingt die aktuellen Förderrichtlinien beachten! nicht das zweifache der Fördersumme übersteigen. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Solarkollektoren müssen geprüft sein nach DIN EN 12975 und zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark in der Fassung Version 8.0 Januar 2003 tragen. Bei Erweiterung nur Umwälzpumpenbonus möglich. Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen mit Energielabel Klasse A. Solarkollektorpumpen mit permanent erregter EC- Motorbauweise. Ein Nachweis über durchgeführten hydraulischen Abgleich ist vorzulegen. Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft zu stellen. Die Mindestkollektorfläche muss bei fax: 06196 908-800 kwk-verfahren@ bafa.bund.de www.bafa.de Seite 4/26

Flachkollektoren 9 m 2 und bei Vakuumröhrenkollektoren 7 m 2 betragen. Zusätzlich muss ein Pufferspeicher für die Heizung von 40 Litern je m 2 bei Flach- und 50 Liter je m 2 bei Vakuumröhrenkollektoren vorhanden sein. Max. werden 40 m 2 gefördert. In Gebäuden, die wegen des geringen Primärenergiebedarfs eine geringe Kostenersparnis für fossile Brennstoffe bei der Nutzung erneuerbarer erzielen, wird der Effizienzbonus gewährt. Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Innovationsförderung sind jeweils nicht untereinander kumulierbar. Fachunternehmererklärung gemäß BAFA Muster, Nachweis des hydraulischen Abgleich notwendig. Seite 5/26

Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Solarthermieanlagen über 40 m 2 Kollektorfläche für Ein- und Zweifamilienhäuser 1. Basisförderung Für die ersten 40 m 2 120, EUR/m 2, danach 45, EUR/ m 2. Ab 01.01.2012 Für die ersten 40 m 2 90, EUR/m 2. Bei Erweiterung 45, EUR/m 2. Kesseltauschbonus 600, EUR Ab 01.01.2012 500, EUR Regenerativer Kombinationsbonus 600, EUR Ab 01.01.2012 500, EUR Solarpumpenbonus 50, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV 2009 1,5-fache Basisförderung. Bitte unbedingt die aktuellen Förderrichtlinien beachten! Nur Bestandsgebäude! Zusätzlich muss ein Pufferspeicher von 100 Litern je m 2 Bruttokollektorfläche vorhanden sein. Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. Solarkollektorpumpen mit permanent erregter EC-Motorbauweise. Ein Nachweis über durchgeführten hydraulischen Abgleich und Fachunternehmererklärung sind vorzulegen. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, darf nicht das zweifache der Fördersumme übersteigen. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar. Bitte Förderrichtlinien beachten! Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach 5160 D 65726 Eschborn fon: 06196 908-437 fax: 06196 908-800 kwk-verfahren@ bafa.bund.de www.bafa.de Seite 6/26

Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Innovationsförderung thermische Solaranlagen Erstinstallation mit Bruttokollektorfläche zwischen 20 m 2 und 40 m 2 wird mit dem Innovationsbonus gefördert. Der beträgt 180, EUR pro m 2 Bruttokollektorfläche. Thermische Solaranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung werden ebenfalls gefördert. Der beträgt 180, EUR pro m 2 Bruttokollektorfläche. Zusätzliche Anforderungen sind zu erfüllen. Voraussetzung ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung für Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten bzw. Nichtwohngebäude mit mind. 500 m 2 Nutzfläche werden gefördert. Wärmemengenzähler und ab dem 01.09.2011 hydraulischer Abgleich. Achtung: Zusätzlich ab den 01.09.2011 erweiterte Effizienz- Anforderungen angekündigt. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, darf nicht das zweifache der Fördersumme übersteigen. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Postfach 5160 D 65726 Eschborn fon: 06196 908-625 fax: 06196 908-800 solar@bafa.bund.de www.bafa.de Seite 7/26

Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Holzhackschnitzelheizung 1. Basisförderung Anlagen 5 kw bis 100 kw ab einem Pufferspeichervolumen von 30 l/kw; pauschal 1 000, EUR je Anlage 2. Bonusförderung Regenerativer Kombinationsbonus 600, EUR Ab 01.01.2012 500, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT`gem. EnEV 2009 1,5-fache Basisförderung. 3. Innovationsförderung Bei Brennwertnutzung oder Partikelfilter beträgt der pauschal 500, EUR. Fachunternehmererklärung ist vorzulegen. Bitte Förderrichtlinien beachten! Förderfähig sind automatisch beschickte Anlagen von 5 kw bis 100 kw mit Pufferspeichervolumen von 30 l/kw. Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 01.01.2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. Errichtungen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung wird bezuschusst. Ab 01.09.2011 Umwälzpumpen in Effizienzklasse A einbauen. Hydraulicher Abgleich! Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig, darf Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach 51 60 D 65726 Eschborn fon: 06196 908-437 fax: 06196 908-800 kwk-verfahren@ bafa.bund.de www.bafa.de Seite 8/26

Bitte unbedingt die aktuellen Förderrichtlinien beachten! nicht das zweifache der Fördersumme übersteigen. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Kombinationsbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Fachunternehmererklärung ist vorzulegen Bitte Förderrichtlinien beachten! Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Pelletheizungen Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen mit Leistungsund Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten 1. Basisförderung Der beträgt 36, EUR je kw errichtete installierte Nennwärmeleistung im Gebäudebestand Der beträgt mind. bei: Pelletöfen mit Wassertasche: 1 000, EUR Pelletkesseln: 2 000, EUR Pelletkesseln mit neuem Es wird nur noch Gebäudebestand gefördert. Der Wirkungsgrad des Kessels muss bei 89 % liegen. Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. Errichtungen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung wird bezuschusst. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderpro- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach 51 60 D 65726 Eschborn fon: 06196 908-437 fax: 06196 908-800 kwk-verfahren@ bafa.bund.de www.bafa.de Seite 9/26

Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw (auch Kombinationskessel) im Gebäudebestand. Scheitholzvergaserheizung Wieder in der! Pufferspeicher von mind. 30 l pro kw: 2 500, EUR 2. Bonusförderung Regenerativer Kombinationsbonus 600, EUR Ab 01.01.2012 500, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV 2009 1,5-fache Basisförderung. 3. Innovationsförderung Bei Brennwertnutzung oder Partikelfilter beträgt der pauschal 500, EUR. 1. Bestandsbauten mit einer installierten Nennwärmeleistung von 15 kw bis 50 kw. pauschal 1 000, EUR je Anlage. 2. Bonusförderung Regenerativer grammen ist zulässig. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Ab dem 01.01.2011 werden nur noch Anlagen gefördert, deren Umwälzpumpen die Effizienz- Anforderungen der Effizienzklasse A erfüllen. Fachunternehmererklärung ist vorzulegen. Bitte Förderrichtlinien beachten! Gefördert werden Scheitholzvergaserkessel mit einer installierten Nennwärmeleistung von 15 kw bis 50 kw. Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 01.01.2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 432 Postfach 51 60 D 65726 Eschborn fon: 06196 908-437 fax: 06196 908-800 kwk-verfahren@ bafa.bund.de www.bafa.de Seite 10/26

Marktanreizprogramm zur erneuerbarer Ausschließlich effiziente Wärmepumpen, die sowohl die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Wohngebäuden als auch die Warm- Wärmepumpe Kombinationsbonus 600, EUR Ab 01.01.2012 500, EUR Effizienzbonus bei Einhaltung HT gem. EnEV 2009 1,5-fache Basisförderung. 1. Basisförderung Mit Ausnahme von elektrisch betriebenen Luft/Wasser- Zusätzlich zur Basisförderung können ein oder mehrere Boni in Anspruch genommen werden. Errichtungen zur Emissionsminderung oder Effizienzsteigerung wird bezuschusst. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Der Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus kumulierbar. Umwälzpumpen in Effizienzklasse A einbauen. Hydraulicher Abgleich! Fachunternehmererklärung ist vorzulegen Bitte Förderrichtlinien beachten! Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Postfach 51 60 D 65726 Eschborn fon: 06196 908-625 Seite 11/26

Wärmepumpen, bis 10 kw Nennwämeleistung 2 400, EUR. Anlagen größer 10 kw bis einschließlich 20 kw erhalten von 120, EUR pro kw Nennwärmeleistung Anlagen größer 20 kw bis einschließlich 100 kw erhalten von 100, EUR pro kw Nennwärmeleistung, mind. jedoch 1 200, EUR. ACHTUNG: Übergangsregelungen für WP über 100 kw! Luft/ Wasser WP Bis 20 kw Nennwärmeleistung pauschal 900, EUR. Mehr als 20 kw bis einschließlich 100 kw erhalten pauschal 1 200, EUR. Bonusförderung: wasserbereitung übernehmen. Eine Kumulation mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist zulässig. Keine Kumulation mit KfW 151, 430, 218, 157. Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Anspruch genommen werden. Der Kessel- und der Kombinationsbonus und der Effizienzbonus sind nicht kumulierbar. Die Anforderungen der Richtlinie zum Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist das Vorliegen einer Fachunternehmererklärung! Gasbetriebene Wärmepumpen: Nachweis JAZ mind. 1,3. Elektrisch angetriebenen Wärmepumpen: Nachweis JAZ mind. 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser- Wärmepumpen, bei Luft/Wasser- fax: 06196 908-800 solar@bafa.bund.de www.bafa.de Seite 12/26

KfW-Programm Erneuerbare Standard Geförderte Maßnahmen: Photovoltaik, Solarthermie, Strom aus fester Biomasse bis 5 MW Feuerungswärmeleistung Regenerativer Kombinationsbonus 600, EUR Ab 01.01.2012 500, EUR Kredit Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, i.d.r. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Kreditlaufzeit 5 Jahre 1 tilgungsfreies Anlaufjahr Wärmepumpen mindestens 3,5. Wärmemengenzähler Hydraulicher Abgleich Anpassung der Heizkurve Ab dem 01.09.2011 Umwälzpumpen Effizienzklasse A Ab dem 01.01.2012 Wärmepumpen gemäß dem europäischen Umwetzeichen (Euroblume) Voraussetzungen gelten erfüllt, wenn die Wärmepumpe ab dem 01. 01.2011 mit dem Wärmepumpen-Gütesiegel des EHPH ausgezeichnet wurde. Bitte Förderrichtlinien beachten! Kumulation mit anderen KfW-Programmen nicht möglich. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich. Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen werden nur in Nichtwohngebäuden gefördert. KfW-Förderbank Postfach 111141 D 60046 Frankfurt fon: 01801 335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@ kfw-foerderbank.de www. kfw-foerderbank.de Seite 13/26

Maßnahme (größere Anlagen müssen KWK sein), Wärme aus fester Biomasse bis 2 MW Feuerungswärmeleistung (größere Anlagen müssen KWK sein), Strom und/oder Wärme aus Biogas oder Einspeisung von Biogas in ein Gasnetz, Windkraft, Wasserkraft, Geothermie, Strom und/oder Wärme aus einer oder mehreren erneuerbaren mit Energiespeichern oder Lastmanagement Neu: Investitionen Erneuerbarer außerhalb Deutschlands möglich. Förderart Kreditlaufzeit 10 Jahre 2 tilgungsfreie Anlaufjahre Kreditlaufzeit 20 Jahre 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Programmnummer KfW 270. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Planungsleistungen dürfen jedoch bereits vor Antragstellung erbracht werden. Hinweise Für Tilgungszuschüsse, in 2011, Einreichung des Verwendungsnachweises bis spätestens 01.09.2012 Begründete Anträge auf Verlängerung dieser Frist können bis zum 01.09.2012 gestellt werden. Bitte Förderrichtlinien beachten! Kontakt KfW-Förderbank Postfach 111141 D 60046 Frankfurt fon: 01801 335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@ kfw-foerderbank.de www.kfw-foerderbank.de KfW-Programm Erneuerbare Premium Große Biomasseheizungen Darlehen, Programmnummer 271 bzw. 281 1. thermische Nutzung Tilgungszuschuss 20, EUR je kw, max. 50 000, EUR. Gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Verfeuerung und Vergasung fester Biomasse für die thermische Nutzung und zur kombinierten Seite 14/26

Bei besonders niedrigen Staubemissionen Tilgungszuschuss 20, EUR je kw Pufferspeicher Tilgungszuschuss beträgt 10, EUR je kw bei Speichervolumen von mind. 30 l/kw 2. KWK Tilgungszuschuss beträgt 40, EUR je kw bis 2 000 kw. Anlagen wärmegeführt elektrische Wirkungsgrad größer als 10 % Gesamtwirkungsgrad größer als 70 % Wärme- und Stromerzeugung (KWK) mit einer installierten Nennwärmeleistung von mehr als 100 kw bis max. 2 MW Erhöhte (Innovationsförderung) von max. 100 000, EUR pro Anlage Kreditlaufzeit 5 Jahre 1 tilgungsfreies Anlaufjahr Kreditlaufzeit 10 Jahre 2 tilgungsfreie Anlaufjahre Kreditlaufzeit 20 Jahre 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Wärmespeicher größer 20 m 2, Tilgungs- KfW-Programm Erneuerbare Premium Die Innovationsförderung kann für besonders innovative Technologien zur Nutzung erneuerbarer, die besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, gewährt werden. Wärmespeicher für Ein- oder Zweifami- Innovationförderung zur Nutzung Erneuerbarer Energiequellen Darlehen, Programmnummer 271 bzw. 281 1. Errichtung und Erweiterung großer Wärmespeicher KfW-Förderbank Postfach 111141 D 60046 Frankfurt fon: 01801 335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@ kfw-foerderbank.de www. kfw-foerderbank.de Seite 15/26

lienhäuser können daraus nicht gefördert werden! Nutzbare Wärmemenge beträgt mind. 15 % des max. täglichen Wärmebedarfs. Jährlicher Wärmeverlust des Wärmespeichers liegt bei mind. 10 % der entnommenen Wärme Bei Wärmespeichern, die weniger als 12 mal im Jahr entladen werden, erhöht sich der zulässige Wärmeverlust auf 40 %. Temperaturniveau muss ausreichen, um Wärmelast direkt ohne weitere Maßnahmen zur Temperaturerhöhung zu decken. Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von kundenspezifisch gefertigten großen thermischen Solaranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche zur: Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumzuschuss zum Darlehen 250, EUR je m 2 30 % der Nettoinvestitionskosten, max. 300 000, EUR 2. Biogasaufbereitungsanlagen Methanemissionen der Aufbereitung in die Atmosphäre von max. 0,5 % Max. Stromverbrauch von 0,5 kwh pro Normkubikmeter Rohgas Bereitstellung der Prozesswärme aus EE; Grubengas; Abwärme der Gasaufbereitungsoder Einspeiseanlage Tilgungszuschuss bei Anlagen bis zu 350 mm 3 /h Biorohgas (Biomethan, Biogas in Erdgasqualität) beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. Seite 16/26

mit Zuschlags- KfW-Programm Erneuerbare Premium Nahwärmenetze Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von kundenspezifisch gefertigten großen thermischen Solaranlagen mit mehr als 40 m 2 Bruttokollektorfläche zur: Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Wohngebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m 2 Nutzfläche. Darlehen, für: Errichtung von Nahwärmenetzen (NWN) ohne Zuschlagsförderung nach KWK-Gesetz Tilgungszuschuss 60, EUR je Meter Trassenlänge. heizung von Wohngebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mind. 500 m 2 Nutzfläche. Voraussetzung für NWN: Mind. 50 % mit Wärme aus EE gespeist; Mind. 20 % aus solarer Strahlungsenergie gespeist; Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen. Planungsleistungen dürfen erbracht werden. KfW-Förderbank Postfach 111141 D 60046 Frankfurt fon: 01801 335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@ kfw-foerderbank.de www. kfw-foerderbank.de Seite 17/26

förderung nach KWK-Gesetz Tilgungszuschuss 20, EUR je Meter Trassenlänge. Tilgungszuschuss erhöht sich auf max. 1,5 Mio EUR, sofern Wärme aus rein thermischen Tiefengeothermieanlagen stammt. Laufzeit max. 20 Jahre und 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Der Finanzierungsanteil des Förderkredits beträgt bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten bei einer Auszahlung von 100 %, i.d.r. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Programmnummer 271 bzw. 281 Kumulierung mit anderen KfW-Programmen/Programmvarianten oder ERP-Programmen ist nicht möglich. kombinierte Warmwasserbereitung KfW-Programm Erneuerbare Premium Große effiziente Wärmepumpen Errichtung großer effizienter Wärmepumpen ab 100 kw Darlehen, für: Tilgungszuschuss beträgt 80, EUR je kw Wärmeleistung, mind. jedoch 10 000, EUR und max. 50 000, EUR je Einzelanlage. Laufzeit max. 20 Jahre und Voraussetzung für NWN: Mind. 50 % mit Wärme aus EE gespeist; Mind. 20 % aus solarer Strahlungsenergie gespeist; Antrag vor Beginn der KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5 9 D 60325 Frankfurt am Main fon: 01801 241124 fax: 069 7431-2944 info@kfw.de Seite 18/26

Darlehen/ Ein Tilgungszuschuss wird gewährt, wenn das Erreichen des angestrebten KfW-Effizienzhaus Standards sowie die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen durch einen Sachverständigen nachgewiesen wird. Tilgungszuschuss KfW-55 12,5 % KfW-70 10 % KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Kredit und Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Gebäuden Bereitstellung des Heizwärmebedarfs in Nichtwohngebäuden Bereitstellung von Prozesswärme Wärme für Wärmenetze Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen 1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus a) KfW- Effizienzhaus 55: Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) von 55% und spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT`) von höch- 3 tilgungsfreie Anlaufjahre Der Finanzierungsanteil des Förderkredits beträgt bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten bei einer Auszahlung von 100 %, i.d.r. max. 10 Mio. EUR pro Vorhaben. Programmnummer 271 bzw. 281 Maßnahme stellen. Planungsleistungen dürfen erbracht werden. Kumulierung mit anderen KfW- Programmen/Programmvarianten oder ERP-Programmen ist nicht möglich Luft/Wasser- Wärmepumpen werden nicht gefördert. Nur für Gebäude, bei denen vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt wurde. Maßnahmen und angestrebtes energetisches Niveau sind mit Antragstellung durch Sachverständigen zu bestätigen. Im Rahmen des Kredithöchstbetrages können Einzelmaßnahmen frei kombiniert werden. Finanziert werden max. 100 % der förder fähigen Investitionskosten. 100 % Auszahlung. Infos über KfW-Förderbank Postfach 111141 D 60046 Frankfurt am Main fon: 01801 335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@kfw.de www. kfw-foerderbank.de Darlehensantrag über Hausbank Seite 19/26

stens 70 % der gemäß EnEV 2009 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus. b) KfW-Effizienzhaus 70: analog zu a) aber 70% Q p und 85% HT` c) KfW-Effizienzhaus 85: analog zu a) aber 85% Q p und 100% HT` d) KfW-Effizienzhaus 100: analog zu a) aber 100% Q p und 115% HT` e) KfW-Effizienzhaus 115: analog zu a) aber 115% Q p und 130% HT` 2. Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster, Einbau einer Lüftungsanlage, Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mind. Klasse A. Förderrichtlinie beachten! KfW-85 7,5 % KfW-100 5% KfW-115 2,5 % Antrag ist vor Beginn zu stellen. Darlehen max. 75 000, EUR pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW- Effizienzhaus bzw. max. 50 000, EUR pro WE bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen. Programmnummer: KfW 151 bzw. 152 Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Vierteljährliche Tilgung. Vorzeitige Rückzahlung durch Endkreditnehmer möglich. Im Falle einer der Heizungserneuerung ist die gleichzeitige Inanspruchnahme eines KfW-Kredites oder eines BAFA- es für Erneuerbare nicht möglich. Die Kombination mit der variante des Programms Energieeffizient Sanieren ist nicht möglich. Die Kombination mit Energieeffizient Sanieren Sonderförderung ist möglich. Seite 20/26

www. kfwfoerderbank.de Programm/ KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen 1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus a) KfW-Effizienzhaus 55: Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) von 55% und spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT ) von höchstens 70 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte eines analogen Neubaus. b) KfW-Effizienzhaus 70: analog zu a) aber 70% Q p und 85% HT c) KfW-Effizienzhaus 85: analog zu a) aber 85% Q p und 100% HT` d) KfW-Effizienzhaus 100: analog zu a) aber 100% Q p und 115% HT e) KfW-Effizienzhaus 115: analog zu a) aber 115% Q p und 130% HT 1. Sanierung zum KfW- Effizienzhaus KfW-55 17,5 % max. 13 125, EUR pro WE. KfW-70 15 % max. 11 250, EUR pro WE. KfW-85 12,5 % max. 9 375, EUR pro WE. KfW-100 10 % max. 7 500, EUR pro WE. KfW-115 7,5 % max. 5 625, EUR pro WE. 2. Einzelmaßnahmen 5 % der förderfähigen Kosten, max. 2 500, EUR pro WE. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 6 000, EUR. Programmnummer KfW 430 Der Antrag ist vor Beginn der Vorhabens zu stellen Zuschüsse Dritter sind möglich, sofern die Summe der Zuschüsse 10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Krediten aus anderen Bundes-/Landesförderprogrammen ist nicht möglich. Die Kombination mit dem KfW- Programm Energieeffizient Sanieren Sonderförderung ist möglich. Andere Förderprogramme vom Bund oder Land können mit diesem Programm kumuliert werden. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Infos über KfW- Förderbank Postfach 111141 D 60046 Frankfurt am Main fon: 01801-335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@kfw.de Antrag über Hausbank Seite 21/26

Infos über KfW-Förderbank Postfach 11 11 41 D 60046 Frankfurt am Main fon: 01801 335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@kfw.de www. kfwfoerderbank.de Antrag über Hausbank KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Sonderförderung 2. Einzelmaßnahmen Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster, Einbau einer Lüftungsanlage, Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mind. Klasse A. Baubegleitung bei 1. Baubegleitung durch Sachverständige 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 000 EUR Programmnummer 431 Kumulation möglich mit Ausnahme der steuerlichen gemäß 35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) sowie KfW Programm Energieeffizient Sanieren. Antragstellung nach Durchführung der Maßnahmen. Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Seite 22/26

Infos über KfW- Förderbank Postfach 111141 D 60046 Frankfurt am Main fon: 01801-335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@ kfw.de www. kfw-foerderbank.de Darlehensantrag über Hausbank KfW-Programm Energieeffizient Bauen Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Altenund Pflegeheimen. 1. KfW-Effizienzhaus 40 a) Jahres- Primärenergiebedarf (Q p ) max. 40% und b) HT höchstens 55 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes EnEV 2009 2. KfW-Effizienzhäusern 55 und Passivhäusern Darlehen 10 Jahre fester Zinssatz für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit. Finanziert werden max. 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), max. 50 000, EUR pro Wohneinheit. 100 % Auszahlung. Tilgungszuschüsse: KfW-40: 10 % des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum der Rechnungsstellung. Sachverständiger gem. BAFA-Vor- Ort-Beratung ; von Verbraucherzentrale zugelassener Energieberater oder nach 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) ausstellungsberechtigte Person. Das angestrebte KfW-Effizienzhaus- Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Der Antrag ist vor Beginn der Vorhabens zu stellen. Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist das Darlehen vierteljährlich zu tilgen. Seite 23/26

Effizienzhaus 55 a) Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) max. 55% und b) HT höchstens 70 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes EnEV 2009 Passivhaus Q p und Q h nach Passivhausprojektierungspaket durch Sachverständigen nachgewiesen. a) Jahres- Primärenergiebedarf (Q p ) mit max. 40 kwh je m 2 Gebäudenutzfläche A N und Jahres-Heizwärmebedarf nicht höher als 15 kwh je m 2 Wohnfläche und Jahr 3. KfW-Effizienzhäusern 70 a) Jahres-Primärenergiebedarf (Q p ) max. 70% und b) HT höchstens 85 % der errechneten Werte des Referenzgebäudes EnEV 2009 Zusagebetrages. KfW-55/ Passivhaus: 5 % des Zusagebetrages. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich. Ferien- und Wochenendhäuser werden nicht gefördert. Bei KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 (inkl. Passivhaus) sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen. Für die Berechnung der jeweiligen KfW-Effizienzhäuser nur bestimmte Softwareanwendungen zugelassen. Energetisches Niveau sowie Maßnahmen sind durch Sachverständigen zu bestätigen. Seite 24/26

Infos über KfW-Förderbank KfW-Programm Wohnraum Modernisieren Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich unmittelbar dadurch veranlasste Maßnahmen. Thermische Solaranlagen Lüftungsanlagen Windkraftanlagen, als Inselsystem zur Energieversorgung des eigenen Wohnhauses Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten; maximal 75 000 EUR pro WE; Kreditlaufzeit: bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre: mindestens 1, höchstens 2 Jahre bis zu 20 Jahre/mindestens 1, höchstens 3 Jahre (20/3) bis zu 30 Jahre/mindestens 1, höchstens 5 Jahre (30/5) Programmnummer KfW-141 Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen Eine Kombination der KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Postfach 111141 D 60046 Frankfurt am Main fon: 01801 335577 fax: 069 7431-9500 infocenter@kfw.de www. kfw-foerderbank.de Darlehensantrag über Hausbank Energiesparberatung vor Ort Energieeinsparberatung für: Ein-/Zweifamilienhäuser max. 300, EUR Gebäude mit mind. 3 Wohneinheiten max. 360, EUR Darüber hinaus kann ein Bonus in Höhe von Nur für Gebäude deren Bauantrag bis zum 31.12.1994 gestellt und bei denen die Gebäudehülle nicht durch Anbau oder Aufstockung zu mehr als 50 % verändert wurde. Die Gebäude müssen als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat. 411 Frankfurter Straße 29 35 D 65760 Eschborn fon: 06196 908-238, -262, -280, -282, -392, -311, -650 fax: 06196 908-800 Seite 25/26

50, EUR für ergänzende Hinweise zur Stromeinsparung gewährt werden. zur Integration thermografischer Untersuchungen 25, EUR pro Thermogramm, max. 100, EUR. Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door- Test) inklusive Integration der Ergebnisse in einen Vor-Ort- Beratungsbericht, Bonus von 100, EUR der derzeit zu mehr als 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Antragstellung ist ausschließlich über das Internet möglich. Antragstellung nur durch Berater, der auch Zuwendungsempfänger ist. Der Beratungsempfänger erhält eine um den betrag verminderte Rechnung. Berater: Qualifizierte Ingenieure und Architekten, Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum/zur geprüften Gebäudeenergieberater/in (HWK), vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannter Ausbildungskurs mit vergleichbaren Lehrinhalten. Seite 26/26