?:ffi,:fl "1ä' Grundstück: Scharnhorststraße 64, WE 4. Einheitswertnummer: 23O.O Stadt Leverkusen. das Jahr 2016

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Transkript:

Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Stadtverwaltung - Postfach 1O Frau Susanne Grewe (genannt Hüchtebrockstr, 3 45359 Essen 11 40-51311 Leverkusen Küpper) Fachbereich oder Dienststelle Dienstgebäude Zimmer Sachbearbeitu ng rel. O2141406-0 Durchwahl 406 Telefax 406 Finanzbuchhaltung Durchwahl 406 Tag Kassenzeichen Fi nanzen/beteiligungen, Steuern und Abgaben Miselohestr. 4 225 Frau Korioth 2179 2102 Frau Noack 2123 25.O1.2016 901.01.028175.O Ohne Angabe dieses Kassenzeichens lst elne ordnungsgemäße Verbuchung nicht möglich. G ru n d bes itza bs a be n das Jahr 2016?:ffi,:fl "1ä' Eigentümer Frau Karin Hartmann, Rathenaustraße 21 4, 51373 Leverkusen Grundstück: Scharnhorststraße 64, WE 4 Einheitswertnummer: 23O.O24.3.03670.3 Sehr geehrte Frau Grewe (genannt Küpper), die Grundbesitzabgaben für den o.g. Grundbesitz werden wie folgt festgesetzt: Abgabenart Zeitraum Betrag Grundsteuer B o1.01.201 6-31.1 2.201 6 282,68 282,68 Dieser Bescheid gilt gleichzeitig als Vorauszahlungsbescheid für folgende Kalenderjahre. Er wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig' Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz vom 07,08.1973(BGBl.l.S.965), das Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuer vom 16.12.81(GV.NW.S.732) sowie die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Leverkusen - in der jeweils aktuellen Fassung, Grundlagenbescheid für die Grundsteuer ist der vom Finanzamt erlassene Grundsteuermessbescheid. Einwendungen, die sich gegen die persönliche und sachliche Grundsteuerpflicht überhaupt oder gegen andere im Grundsteuermessbescheid getroffene Feststellungen richten, sind fristgerecht beim Finanzamt vorzutragen, das den Grundsteuermessbescheid erlassen hat. email: dorothea.korioth@stadt.leverkusen.de lnternet: www.leverkusen.de

Seite 2 des Grundbesitzabgabenbescheides der Stadt Leverkusen vom 25.01.2016 zum Kassenzeichen 901.01.028175.0 Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgrund der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 22.12.1993 in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Mehrere Abgabenschuldner sind nach den jeweils gültigen Satzungen und nach 5 44 Abgabenordnung i, V. m. g 421 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gesamtschuldner. Jeder Abgabenschuldner kann somit für den vorgenannten Betrag in Anspruch genommen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist - möglichst unter Angabe des Kassenzeichens - -schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen, Miselohestraße 4, 51379 Leverkuserr, -schriftlich bei dem Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Stadtverwaltung, Postfach 1O 11 40, 51311 Leverkusen oder -schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei einem anderen Fachbereich der Stadt Leverkusen einzulegen. Hinweis Falls die Frist durch das Verschulden eines von lhnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden lhnen zugerechnet werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Durch die Einlegung des Widerspruches wird die Wirksamkeit dieses Abgabenbescheides nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten. Enthält der Bescheid offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung eines förmlichen Widerspruchsverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Grundsteuer Berechnungsgrundlagen Zeitraum/ Abgabeart Messbetrag Hebesatz Betrag 01.01.2016-31.12.2016 43.49 Grundsteuer B 650,00 % 282,68 282,68

Fäfligkeiten und Zahlungsbeträge zum Kassenzeichen 901.O1.O28175.O zum Bescheid vom 25.01.2016 Zur Vereinfachung und aus Gründen der Kostenersparnis sind die Zahlungen an die Stadt Leverkusen und an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR zusammengefasst worden' Sie sind zu den folgenden Fälligkeiten zu leisten. Fäiligkeit 15.O2. 15.05. 15.08. 15.11. Betrag 70,67 70,67 70,67 70,67 Der jeweils festgesetzte eines der nachstehenden Betrag ist zu den Konten der Stadt Bankkonten Fälligkeiten unter Angabe lhres Kassenzeichens auf Leverkusen zu überweisen. der Stadt Leverkusen Bankverbindung IBAN EIL Sparkasse Leverkusen Postbank Köln Deutsche Bank Leverkusen Volksbank Rhein-Wupper e.g. Commerzbank Leverkusen DE84 3755 1440 0100 000207 DE51 3701 0050 0007 9855 02 DE15 3757 0064 0709 0046 00 DE82 3756 0092 1600 0040 14 DE36 3754 0050 0440 1006 00 WELADEDLLEV PBNKDEFF DEUTDEDK3T5 GENODEDlR\A/I- COBADEFF3TS In Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung; Name und Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Bescheidkopf. Allgemeine Hinweise Der jeweilige Abgabenbescheid ist kein Kontoauszug. Er enthält deshalb auch keine Buchungen über ggf. bereits von lhnen geleistete Zahlungen. Ebenso wenig berücksichtigt der Bescheid Rückstände oder Guthaben aus früheren Jahren oder aus dem laufenden Jahr. Bereits im Voraus entrichtete Beträge werden dennoch in voller Höhe auf die Abgabenforderungen angerechnet' Zahlungsforderung und Fälligkeit Die angeforderten Abgaben sind zu den vorgenannten Fälligkeiten für die jeweils im Bescheid angegebenen Veranlagungszeiträume zu zahlen. Der Jahresbetrag der angeforderten Abgaben kann auch in einer zum C1. Juli entrichtet werden, Dies ist bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres zu beantragen. Mahnung, Mahngebühren, Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckung Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Abgabenschuld wird der Abgabenschuldner mit Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt. Die Mahnung ist gebührenpflichtig, Darüber hinaus ist mit Ablauf des Fälligkeitstages ein Säumniszuschlag zu entrichten. Dieser beträgt 1 v. H, der rückständigen Abgabenschuld für jeden angefangenen Monat. Abgabenrückstände werden nach erfolgter Mahnung im Zwangsvollstreckungsverfahren kostenpflichtig beigetrieben, Sie ersoaren sich Kosten und Zeit, wenn Sie die angeforderten Abgaben zum Fälligkeitstage von lhrem Konto abbuchen lassen,

Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Stadtverwaltung - Postfach 1O Frau Susanne Grewe (genannt Hüchtebrockstr. 3 45359 Essen 11 40-51311 Leverkusen Küpper) Fachbereich oder Dienststelle Dienstgebäude Zimmer Sachbearbeitung Tel. 02141406-0 Durchwahl 406 Telefax 406 Finanzbuchhaltung Durchwahl 406 Tag Kassenzeichen Fi nanzen/beteili gungen, Steuern und Abgaben Miselohestr. 4 225 Frau Korioth 2179 2102 Frau Noack 2123 25.O1.2016 901.01.028175.O :,:n äu : f, ::"V:, [Xi",T" "l:ff n il,"j; : Grundbesitzabsabenfffis:i,"1ür das Jahr 201 6 Eigentümer Frau Karin Hartmann, Grundstück: Einheitswertnummer: Rathenaustraße 21 4, 51373 Leverkusen Scharnhorststraße, TE 83 GARAGE 230.O24.3.O3775.7 Sehr geehrte Frau Grewe (genannt KÜpper), die Grundbesitzabgaben für den o.g. Grundbesitz werden wie folgt festgesetzt: Abgal:enart Zeitraum Betrag Grundsteuer B o1.01.2016-31.12.2016 40,69 40,69 Dieser Bescheid gilt gleichzeitig als Vorauszahlungsbescheid für folgende Kalenderjahre, Er wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig' Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz vom 07.08.1973(BGBl.l.S.965), das Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuer vom 16.12.81(GV,NW.S.732) sowie die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Leverkusen - in der jeweils aktuellen Fassung. Grundlagenbescheid für die Grundsteuer ist der vom Finanzamt erlassene Grundsteuermessbescheid. Einwendungen, die sich gegen die persönliche und sachliche Grundsteuerpflicht überhaupt oder gegen andere im Grundsteuermessbescheid getroffene Feststellungen richten, sind fristgerecht beim Finanzamt vorzutragen, das den Grundsteuermessbescheid erlassen hat. emait: dorothea.korioth@stadt.leverkusen.de lnternet: www.leverkusen.de

Seite 2 des Grundbesitzabgabenbescheides der Stadt Leverkusen vom 25.01.2016 zum Kassenzeichen 901.O1.028175.O Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgrund der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen vom 22.12.1993 in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Mehrere Abgabenschuldner sind nach den jeweils gültigen Satzungen und nach 5 44 Abgabenordnung i. V. m. 9 421 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gesamtschuldner. Jeder Abgabenschuldner kann somit für den vorgenannten Betrag in Anspruch genommen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist - möglichst unter Angabe des Kassenzeichens - -schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen, Miselohestraße 4, 51 379 Leverkusen, -schriftlich bei dem Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen, Stadtverwaltung, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen oder -schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei einem anderen Fachbereich der Stadt Leverkusen einzulegen. Hinweis Falls die Frist durch das Verschulden eines von lhnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden lhnen zugerechnet werden. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Durch die Einlegung des Widerspruches wird die Wirksamkeit dieses Abgabenbescheides nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten. Enthält der Bescheid offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung eines förmlichen Widerspruchsverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zuständigen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Grundsteuer Berechnungsgrundlagen Zeitrcum/ Abgabeart Messbetrag Hebesatz Betrag 01.01.2016-31.12.2016 6,26 Grundsteuer B 650,00 % 40,69 40,69

Fälligkeiten und Zahtungsbeträge zum Kassenzeichen 901.O1.028175.O Bescheid vom 25.O1.2016 Zur Vereinfachung und aus Gründen der Kostenersparnis sind die Zahlungen an die Stadt Leverkusen und an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR zusammengefasst Sie sind zu den folgenden Fälligkeiten zu leisten. zum worden. Fälligkeit 15.O2. 15.05. 15.08. 15.11. Betrag 10,18 10,17 10,17 10,17 Der jeweils festgesetzte Betrag ist zu den Fälligkeiten unter Angabe lhres Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten der Stadt Leverkusen zu überweisen. Bankkonten der Stadt Leverkusen Bankverbindung IBAN sparkasse Leverkusen DE84 3755 1440 0100 0002 07 WELADEDLLEV Postbank Köln DE51 3701 0050 0007 9855 02 PBNKDEFF Deutsche Bank Leverkusen DE15 3757 0064 0709 0046 00 DEUTDEDK3Ts Votksbank Rhein-wupper e.g. DE82 3756 0092 1600 0040 14 GENODEDI R\ /l- Commerzbank Leverkusen DE36 3754 0050 0440 1006 00 COBADEFF3TS In Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung; Name und Telefonnummer entnehmen Sie bitte dem Bescheidkopf. Allgemeine Hinweise Der jeweilige Abgabenbescheid ist kein Kontoauszug. Er enthält deshalb auch keine Buchungen über ggf. bereits von lhnen geleistete Zahlungen, Ebenso wenig berücksichtigt der Bescheid Rückstände oder Guthaben aus früheren Jahren oder aus dem laufenden Jahr. Bereits im Voraus entrichtete Beträge werden dennoch in voller Höhe auf die Abgabenforderungen angerechnet. Zahlungsforderung und Fälligkeit Die angeforderten Abgaben sind zu den vorgenannten Fälligkeiten für die jeweils im Bescheid angegebenen Veranlagungszeiträume zu zahlen. Der Jahresbetrag der angeforderten Abgaben kann auch in einer zum 01. Juli entrichtet werden. Dies ist bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres zu beantragen. Mahnung, Mahngebühren, Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckung Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Abgabenschuld wird der Abgabenschuldner mit Zahlungsfrist von einer Woche gemahnt. Die Mahnung ist gebührenpflichtig. DarÜber hinaus ist mit Ablauf des Fälligkeitstages ein Säumniszuschlag zu entrichten. Dieser beträgt 1 v. H. der rückständigen Abgabenschuld für jeden angefangenen Monat. Abgabenrückstände werden nach erfolgter Mahnung im Zwangsvollstreckungsverfahren kostenpflichtig beigetrieben. Sie ersparen sich Kosten und Zeit, wenn Sie die angeforderten Abgaben zum Fälligkeitstage von lhrem Konto abbuchen lassen.

Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Postfach 10 11 40 51 31 '1 Leverkusen Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR Anstalt öffentlichen Rechrs Postfach 10 11 35-51311 Leverkusen TBL Der Vorstand Fachbereich Fin anzen/beteilig u ngen, oder Dienststelle Steuern und Abgaben Frau Dienstgebäude Miselohestr' 4 Susanne Grewe (genannt Küpper) Zimmer 225 Hüchtebrockstr.3 Sachbearbeituns Frau Korioth 45359 Essen ret. 02141406-0 Durchwahl 406 2179 Telefax 406 2102 Finanzbuchhaltung Frau Noack Durchwahl 406 2123 ras 25'01.2016 Kassenzeichen 901.01 '028175'O Ohne Angabe dieses Kassenzeichens ist eine ordnungsgemäße Verbuchung nicht mög1ich. Übersicht der fälligen Grundbesitzabgaben zum Kassenzeichen 901.O1.028175.0 Eigentümer Frau Karin Hartmann, Rathenaustraße 214, 51373 Leverkusen Sehr geehrte Frau Grewe (genannt Küpper), zur Vereinfachung und aus Gründen der Kostenersparnis sind die Zahlungen aus den Grundbesitzabgabenbescheiden der Stadt Leverkusen und den Abgabenbescheiden der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR unter dem o. g. Kassenzeichen wie folgt zusammengefasst worden: Beträge nach Fälligkeiten Fälligkeiten 15.O2. 15.05. 15,08. 15.1 1. Betrag 80,85 80,84 80,84 80,84 Der jeweils festgesetzte Betrag ist zu den Fälligkeiten unter Angabe lhres Kassenzeichens auf eines der angegebenen Konten der Stadt Leverkusen zu Überweisen. email: dorothea.korioth@stadt.leverkusen'de Zahlungen an: Stadt Leverkusen Bankverbindungen IBAN BIC Sparkasse Leverkusen Postbank Köln DE84 3755 1440 0100 OOO2 07 WELADEDLLEV DE51 3701 0050 0007 9855 02 PBNKDEFF Deutsche Bank Leverkusen DE1 5 3757 0064 0709 0046 00 DEUTDEDK3T5 Volksbank Rhein-Wupper e.g. DE82 3756 0092 1600 0040 14 GENODEDlRWL Commerzbank Leverkusen DE36 3754 0050 0440 1006 00 COBADEFF3T5

Seite 2 der fälligen Grundbesitzabgaben vom 25.O1.2O16 zum Kassenzeichen 901.01.028175.O Beträge nach Abgabenart und Jahr Abgabenart Zeitraum Betrag Grundsteuer B 01.01.2016-31.12.2016 323,37 323,37 Die vorgenannten Beträge ergeben sich aus der der festgesetzten Abgaben aller Objekte, die diesem Kassenzeichen zugeordnet sind. Hinweise zur Festsetzung und Zahlung entnehmen Sie bitte den Bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Stadt Leverkusen Technische Betriebe der Stadt Leverkuser - Fachbereich Finanzen AöR