Vorstellung der Planungen für die neue Förderperiode

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Transkript:

Regional- und Strukturpolitik der EU im Zeitraum 2007 2013 Vorstellung der Planungen für die neue Förderperiode Veranstaltung Strukturfondsbeauftragte am 18. Mai 2006 Veranstaltung Innovationszentrum 23. Mai 2006 Veranstaltung mit Vizepräsidenten am 9. Juni 2006 EFRE-Messe 14. Juni 2006 1

Planungsstand Wichtige inhaltliche und finanzielle Klärungen auf EU-Ebene sind erfolgt. Entscheidung des Landeskabinetts im März 2006 Regionalveranstaltungen im April 2006 Einreichung des Programms Herbst 2006 Verabschiedung Förderrichtlinien Frühjahr 2007 Beginn der Förderung Herbst 2007 2

Rahmenbedingungen Es wird in Niedersachsen ein Ziel-1-Übergangsgebiet (höchste Förderquote von 75% ) und ein Ziel-2-Gebiet geben. Das Ziel-2-Gebiet wird Gesamtniedersachsen ohne die Region Lüneburg umfassen. Alle Hochschulen in staatlicher Verantwortung sind antragsberechtigt. Der Fördersatz liegt im Ziel 2 einheitlich bei 50%. Die nationale Kofinanzierung wird von den Hochschulen erbracht. Private Kofinanzierung wird in einem gewissen Umfang vermutlich möglich sein. Die Förderung bleibt weiterhin auf die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Zielgebiet ausgerichtet. Die Prinzipien des Gender Mainstreaming sind zu berücksichtigen. 3

Künftige niedersächsische Programmschwerpunkte Schwerpunkt 1 Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von KMU (Finanzvolumen: ca. 200 Mio. Euro) Schwerpunkt 2 Innovation und wissensbasierte Gesellschaft (Finanzvolumen: ca. 120 Mio. Euro) Schwerpunkt 3 Ausgleich intrar Disparitäten und Ausbau spezifischer spotentiale (Finanzvolumen: ca. 120 Mio. Euro) 4

Maßnahme MWK: Innovation und wissensbasierte Gesellschaft 1. Netzwerkstrukturen für den Transfer 2. Innovative Verbundprojekte mit KMU 3. Existenzgründungen / Gründerkultur 4. Unternehmensorientierte Weiterbildung 5. Modellprojekte zur Arbeitsmarktorientierung von NachwuchswissenschaftlerInnen (Graduate Schools) 6. Modellprojekte Einrichtungen der Erwachsenenbildung / Hochschulen 5

Die Förderlinien 1. Netzwerkstrukturen für den Transfer Ziel ist die längerfristig angelegte innovationsorientierte Vernetzung von Hochschulen mit der Wirtschaft. Antragsberechtigt sind Fachhochschulen und Universitäten. Ausgeschrieben und gefördert werden themenspezifische Transferbereiche/ Forschungsnetze (FH) und Innovationsverbünde. 6

Die Förderlinien 2. Innovative Verbundprojekte mit KMU Antragsberechtigt sind Fachhochschulen, Universitäten und hochschulnahe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Projekte der anwendungsorientierten Forschung, die mit KMU in der Region durchgeführt werden. KMU beteiligen sich finanziell. Zur Implementation einer Technologie in KMU kann im Anschluss an das Projekt ein Innovationsassistent vorgesehen werden. Die Verwertung von Ergebnissen aus EU-Projekten wird als besonders förderungswürdig angesehen. 7

Die Förderlinien 3. Existenzgründungen Antragsberechtigt sind Fachhochschulen, Universitäten und hochschulnahe Forschungseinrichtungen. Der Gründercampus Niedersachsen soll weiter fortgeführt werden (Unterstützung Pre-Seed-Phase). Gefördert werden FuE-Projekte, die auf eine Existenzgründung abzielen und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Existenzgründung /Förderung der Gründerkultur. Die Verwertung von Ergebnissen aus EU-Projekten wird als besonders förderungswürdig angesehen. Es wird erwartet, dass die Hochschulen ein Konzept zur Integration der verschiedenen Förderbereiche vorlegen. 8

Die Förderlinien 4. Unternehmensorientierte Weiterbildung Antragsberechtigt sind Fachhochschulen, Universitäten und hochschulnahe Forschungseinrichtungen. Gefördert werden die Planung und Durchführung von unternehmensorientierter wissenschaftlicher Weiterbildungsprojekte (Bedarfserhebung,, Durchführung). Die Bereiche Kulturwirtschaft und Dienstleistungswirtschaft sollen besonders gefördert werden. Die Vorhaben sollen insbesondere das Potenzial hochqualifizierter älterer Arbeitnehmer fördern. Transnationaler Erfahrungsaustausch soll förderbar sein. 9

Die Förderlinien 5. Modellprojekte zur Arbeitsmarktorientierung von NachwuchswissenschaftlerInnen Es werden Modellprojekte gefördert, die auf die Integration von arbeitsmarktorientierten Kompetenzen in die Doktorandenausbildung abzielen. Gefördert werden können, Organisation von Veranstaltungen von Schlüsselqualifikationen, Vermittlung internationaler Kompetenzen, Vermittlung von über das Spezialgebiet der Dissertation hinausreichender Fachkenntnisse, Koordinierung dieses Angebots durch die Hochschule. Die Angebote sollen sich im Unterschied zu thematisch ausgerichteten Graduiertenkollegs an sämtliche Promovierende einer Fakultät richten (Graduate School). 10

Die Förderlinien 6. Modellprojekte Erwachsenenbildung / Hochschulen Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Gefördert werden Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Hochschulen. Ziel ist es, institutionelle Schranken bei der Realisierung von Prozessen des Lebenslangen Lernens abzubauen. Transnationaler Erfahrungsaustausch soll förderbar sein. 11

Verfahren Es ist ein gemeinsames Ausschreibungsverfahren vorgesehen (zweimal jährlich). Die Fachreferate im MWK werden in Zusammenarbeit mit der AGIP-Geschäftsstelle die Maßnahme inhaltlich verantworten. Im Bereich FuE wird die wissenschaftliche Begutachtung Teil des Verfahrens sein. Die Entscheidung über Förderanträge liegt beim MWK. Aller Voraussicht nach wird die N-Bank Bewilligungsstelle. Auch für die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft ist das Zuwendungsrecht (analog) anzuwenden. Die Prinzipien des Gender Mainstreaming sind zu integrieren. 12

Vorschlag für eine veränderte Struktur Ab einem bestimmten Fördervolumen können Hochschulen so genannte Pool-Projekte beantragen. Pool-Projekte bestehen aus unterschiedlichen, von einer Hochschule oder einem Hochschulstandort beantragten Teilprojekten. Die Teilprojekte sind in den Kernbereichen der Maßnahme angesiedelt (Verbundprojekte mit KMU, Existenzgründung, Weiterbildung, Graduate Schools). Voraussetzung für die Bewilligung eines Pool-Projekts ist die Vorlage einer regionalpolitisch orientierten Transferund Weiterbildungsstrategie durch die Hochschule. Die Kosten für die Koordination von Pool-Projekten sollen aus dem EFRE kofinanziert werden. 13

Ziele der Neuorganisation Durch die Pool-Projekte soll die EU-Förderung sowohl nach innen (in die Hochschule), als auch nach außen (Region, Land, EU) sichtbarer werden. Die Hochschulen können die Förderung aus den Strukturfonds als Instrument für ihre Transfer- und Weiterbildungsstrategie (Profilbildung) einsetzen. Die antragstellenden Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sollen entlastet werden. Die Hochschulen erhalten mehr Flexibilität bei der Projektabwicklung. 14

Erwartungen an die Hochschulen Diskussion der Vorschläge von MWK Klärung der Zuständigkeit im jeweiligen Präsidium (Weiterbildung oder Technologietransfer) Bestellung von Strukturfondsbeauftragten Vorschläge zu Schwerpunktsetzung innerhalb der MWK-Maßnahme Vorschläge zur Ausgestaltung der MWK- Maßnahme 15