Asylbewerber & Flüchtlinge im Landkreis Rostock Landkreis Rostock - Am Wall 3-5 - 18273 Güstrow 1
Inhalt 1. Informationen & Hintergründe 2. Asylverfahren 3. Vorstellung FIU 4. Unterbringung 5. Integration 6. Leistungen Sommerfest in Prangendorf: 19.07.2016 7. Kontakt 2
1. Informationen & Hintergründe Wer ist ein Flüchtling? Hier sind die Begriffe Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber oder Asylsuchende zu trennen, die die rechtliche Situation von Flüchtlingen beschreiben. Diese Personen haben einen Antrag gestellt aber eine Entscheidung steht noch aus. Ist eine positive Entscheidung erfolgt, sind sie Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Geschütze oder auch international Schutzberechtigte. Was sind Fluchtursachen? Die Ursachen für eine Flucht sind vielseitig und nicht nur allein politisch oder wirtschaftlich begründet. Fast alle Flüchtlinge fliehen aus mehreren Gründen: Krieg / Bürgerkrieg (z.b. Syrien, Somalia, Irak) Politische Verfolgung (z.b. Syrien, Eritrea, Iran) Verfolgung der Religion (z.b. Yeziden im Irak, Christen im Iran) Hunger, Armut (z.b. Somalia, Mauretanien) Umweltkatastrophen (z.b. Tsunami im Indischen Ozean, Verwüstung im Sahel) Gewalt und Diskriminierung (z.b. Türkei, Palästina, Mauretanien) 3
1. Informationen & Hintergründe Warum nehmen wir Flüchtlinge auf? Aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet sich Deutschland zusammen mit fast 150 Länder per Vertragsunterzeichnung Flüchtlinge aufzunehmen, wenn diese in Ihrer Heimat bedroht sind. Das Recht auf Asyl ist in Artikel 16a des Grundgesetzes verankert und lautet: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Aus welchen Ländern kommen Flüchtlinge nach MV? Die Flüchtlinge kommen vor allem aus Krisengebieten wie Syrien, der Ukraine, Albanien, Irak, Afghanistan und Serbien. Dabei gibt es kaum die Möglichkeit auf legalem Weg nach Europa zu kommen: Ein Asylantrag in einer Botschaft zu stellen ist nicht möglich. Die Küsten sowie die Land- und Luftwege werden gegen Flüchtlinge überwacht. Aus diesem Grund sind Flüchtlinge in der Regel auf Flüchtlingshelfer angewiesen und müssen oft gefährliche Fluchtwege überwinden. 4
2. Asylverfahren Anerkennung als Flüchtling nach 3 Asylverfahrensgesetz Ein Flüchtling ist nach der Genfer Flüchtlingskonvention und nach 3 des Asylverfahrensgesetz, wer sich aus begründeter Furcht vor individueller Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität Politischen Überzeugung Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Herkunftslandes, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt [ ] befindet und den Schutz seines Heimatlandes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst 3 Jahre erteilt. 5
2. Asylverfahren Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Grundgesetz Asylberechtigt nach dem Grundgesetz ist, wer sich wegen seiner politischen Überzeugung religiösen Grundentscheidung unveränderbaren Merkmale, die sein Anderssein prägen (z.b. Nationalität) im Falle der Rückkehr einem schwerwiegenden Eingriff in Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein wird. Asylberechtigt anerkannte haben dabei die gleichen Rechte wie anerkannte Flüchtlinge. 6
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3. Vorstellung FIU Der Fachdienst Integration und Unterbringung von Flüchtlingen (FIU) ist eine aus dem Sozialamt ausgegliederte Stabstelle und wurde im November 2015 unter der Leitung von Frau Ina-Maria Fahning gegründet. Zugeordnet wird er dem Dezernat I des Landkreises Rostock und ist der Dezernentin Frau Anja Kerl unterstellt. Der Fachdienst selbst ist eine Aufbauorganisation und unterteilt sich in die Bereiche Geschäftsstelle, Team Integration, Team Unterbringungsmanagement sowie Team Asylbewerberleistungen. 8
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4. Unterbringung Die EASY-Verteilung ( Erstverteilung der Asylbegehrenden ) ist ein Programm, das die Flüchtlinge nach dem Königsteiner Schlüssel auf die verschiedenen Bundesländer verteilt. Wer Asyl beantragt, wird zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Länder untergebracht. In Mecklenburg- Vorpommern ist es Nostorf-Horst und Stern Buchholz. Von hier aus erfolgt die Verteilung auf die verschiedenen Landkreise nach der Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung. 10
4. Unterbringung Aufteilung auf die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern Quelle: Landesregierung Mecklenburg Vorpommern: PM Nr.135 28.07.2015 IM Ministerium für Inneres und Sport 11
4. Unterbringung Zentrale Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften Dezentrale Unterbringung in Landkreiswohnungen Bad Doberan Güstrow Breesen Jördenstorf Lohmen Wohnungen des Landkreises Rostock in verschiedenen Gemeinden 12
4. Unterbringung Gemeinschaftsunterkünfte Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) sind die Kommunen verpflichtet Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Asylbewerbern zu schaffen. Durch den Bereich des Unterbringungsmanagement erfolgt die Prüfung der Geeignetheit des jeweiligen Objektes in enger Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern. Die Anforderungen sind der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung (GUVO) zu entnehmen. Wohnungen des Landkreises Im Rahmen der dezentralen Unterbringung wird den Asylbewerbern die Möglichkeit gegeben, eigenen Wohnraum zu bewohnen. Durch den Landkreis Rostock wird über den gesamten Landkreis verteilt Wohnraum angemietet. Die untergebrachten Asylbewerber/ Flüchtlinge werden vor Ort von Sozialbetreuern unter anderem in den wesentlichen Belangen des täglichen Lebens betreut. 13
4. Unterbringung Ausstattung der Wohnungen Die Wohnungsverwalter prüfen die Mietkosten auf die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (Richtlinie des LK Rostock). Nur wenn nach der Richtlinie der KdU eine Anmietung zustande kommt, werden die Wohnungen mit einer Grundausstattung an Inventar und Haushaltsgegenständen entsprechend der möglichen Belegungskapazität ausgestattet. Um eine kurzfristige Ausstattung der Wohnungen zu gewährleisten wurde ein zentrales Warenlager geschaffen. In Zusammenarbeit mit Speditionsunternehmen erfolgen die Anlieferungen sowie der Aufbau aus einer Hand. 14
5. Integration Eine nachhaltige und altersspezifische Integrationsarbeit ist der Fokus des Team Integration. Um die gesetzten Integrationsziele zu erreichen und eine flächendeckende Betreuung zu gewährleisten, besteht das Team Integration aus einem Koordinator sowie Integrationslotsen und Sozialbetreuer. Zu den Aufgaben gehören u.a.: Aufbau & Pflege von Netzwerken und Interessengemeinschaften in der Flüchtlingshilfe Organisation von Integrationsveranstaltungen Begleitung & soziale Betreuung von Flüchtlingen Orientierungshilfe für den Lebensalltag eines Flüchtlings Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen 15
5. Integration Integrationsmaßnahmen Organisation der Interkulturellen Woche 25.09. - 02.10.2016 (30 Veranstaltungen im gesamten Kreisgebiet; Eröffnung am 26.09.2016 in Bad Doberan, An der Krim) mobile Beratung an beiden Verwaltungsstandorten (Bad Doberan/Güstrow) durch Integrationsfachdienst Migration (IFDM); Ziel Arbeitsmarktintegration durch individuelle Qualifizierung präventive Schulprojekte zur Integrationsarbeit (z.b. Kartoffel trifft Kichererbse ; Einblicke in den Islam, Begegnung unterschiedlicher Kulturen ); Beginn ab Schuljahr 2016/2017 bedarfsorientierte Weiterbildungen und Workshops für Haupt- und Ehrenamtliche (Themen: Asylrecht, Traumabegleitung, Umgang mit interkulturellen Konflikten, Opferschutz u.ä.) 16
5. Integration Fahrradwerkstatt in Moisall (Bützower Zeitung, 30.06.2016) Sommerfest Prangendorf am 19.07.2016 Schulprojekt Gymnasium Sanitz Malteser Cup Bützow 26.05.2016 17
6. Leistungen Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt ihre Versorgung. Es gilt für Asylbewerber, Ausreisepflichtige (z. B. Inhaber von Duldungen) und für andere Ausländer, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen. Folgende Leistungen sind vorgesehen: Grundleistungen nach 3 AsylbLG für: Ernährung Unterkunft Heizung Kleidung Gesundheits- und Körperpflege Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt Taschengeld für persönliche Bedürfnisse im Alltag Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Bei besonderen Umständen werden auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen, erstattet. 18
7. Kontakt Ina-Maria Fahning Leiterin des Fachdienstes Tel.: 03843 / 755 50300 E-Mail: Ina-Maria.Fahning@lkros.de Maria Jonas Koordinatorin Geschäftsstelle Tel.: 03843 / 755 50301 E-Mail: Maria.Jonas@lkros.de Roman Stieler Koordinator Integration Tel.: 03843 / 755 50345 E-Mail: Roman.Stieler@lkros.de Maja Baaske Koordinatorin Unterbringung Tel.: 03843 / 755 50320 E-Mail: Maja.Baaske@lkros.de Friederike Kollitz Koordinatorin Leistung Tel.: 03843 / 755 50324 E-Mail: Friederike.Kollitz@lkros.de 19