INFORMATIONEN UND HINWEISE ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG 2016

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Transkript:

DR.-JOSEF-SCHWALBER-REALSCHULE STAATLICHE REALSCHULE DACHAU Nikolaus-Deichl-Str. 1, 85221 Dachau TELEFON (08131) 99 68 60 FAX (08131) 99 68 65 00 E-MAIL sekretariat@realschuledachau.de HOMEPAGE www.realschuledachau.de INFORMATIONEN UND HINWEISE ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG 2016 1. Prüfungsfächer und Prüfungstermine Mo. 14.03.16 - Do. 17.03.16 Sprechfertigkeitsprüfung Englisch Fr. 06.05.16 08:30-12:30 Uhr Abschlussprüfung Kunst (Praxis) Mo. 13.06. - Mi. 15.06.16 Uhrzeit laut Aushang Sprechfertigkeitsprüfung Französisch Fr. 10.06.16 ab 08:00 Uhr Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten und schriftliche Meldung zu möglichen mdl. Prüfungen in Nichtprüfungsfächern Do. 16.06. + Fr. 17.06.16 Uhrzeit laut Aushang mdl. Prüfung in einem Nichtprüfungsfach Schriftliche Prüfung in Mi. 22.06.16 08:30-11:00 Uhr Französisch (einschl. Hörverständnistest) Do. 23.06.16 08:00-12:00 Uhr Deutsch Fr. 24.06.16 08:30-11:15 Uhr Englisch (einschl. Hörverständnistest) Mo. 27.06.16 08:30-11:00 Uhr Mathematik I und II Di. 28.06.16 08:30-10:30 Uhr BwR/RW Mi. 29.06.16 08:30-10:30 Uhr Physik Do. 30.06.16 08:30-10:00 Uhr Kunst (Theorie) Fr. 01.07.16 Mo. 04.07. - Fr. 08.07.16 09:45 11:15 Uhr 11:30 13:00 Uhr Fr. 08.07.16 08:00 Uhr Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsnoten; Meldung zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern (Formblatt-Abgabe bei RSKin Huber) Bücherabgabe bei Hr. Kunder und Hr. Oswald Fr. 08.07.16 ab 13:00 Uhr Bekanntgabe der Termine der mdl. Prüfungen Mo. 11.07.16 - Mi.13.07.16 Uhrzeit laut Aushang Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern Anschließend kein Unterricht!! Do. 14.07.16 Fr. 15.07.16 Mo. 18.07.16 Di./Mi. 19./20.07.16 unterrichtsfrei Do. 21.07.16 09:20-10:20 Uhr Gottesdienst (Teilnahme der 10.-Klässler freiwillig) 10:40-11:40 Uhr Klassenleiterstunde (Anwesenheitspflicht für alle) 12:00-13:15 Uhr Generalprobe Tanzkurs Fr. 22.07.16 11:30-13:30 Uhr Entlassfeier der 10. Klassen mit Zeugnisverteilung 19:30 Uhr Abschlussball Für die Feier müssen Karten gekauft werden! (Organisation u. Kartenvorverkauf Meet & Dance) ** Für Schüler/innen, die nicht am Tanzkurs teilnehmen, gilt Anwesenheitspflicht in der Schule! Es ist diesen Schüler/innen nicht gestattet, während der Zeit des Tanzkurses zu Hause zu bleiben.

2. Mündliche Prüfungen 2.1. Teilnahme In Nichtprüfungsfächern Freiwillige Meldung (bei Note 5 oder 6 im Jahresfortgang) oder verpflichtende Einweisung (z. B. wenn die Jahresfortgangsnote nicht geklärt ist) Wertung: Dauer: Prüfungsstoff: Prüfer: Notenbekanntgabe: Der Prüfungsausschuss setzt aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Prüfung und der Gesamtleistung während des Jahres die Jahresfortgangsnote erneut fest. in der Regel 20 Minuten Stoff der 10. Klasse (aber auch Grundwissen!) die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung 2.2. Teilnahme In Prüfungsfächern In der Regel freiwillige Meldung (selten: verpflichtende Einweisung) Voraussetzung bei freiwilliger Meldung: wenn Jahresfortgangsnote und schriftliche Prüfungsnote sich um eine oder um drei Notenstufen unterscheiden und nach Meinung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen ist (schriftliche Prüfungsnote überwiegt im Allgemeinen) Voraussetzung bei Einweisung: Leistungsstand ist nach Meinung des Prüfungsausschusses nicht hinreichend geklärt Dauer: in der Regel 20 Minuten Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse, aber auch Grundwissen! Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft Notenbekanntgabe: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung 3. Notenbildung 3.1 Gesamtprüfungsnote Falls eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, zählt die schriftliche Prüfung doppelt, die mündliche Prüfung einfach. 3.2 Gesamtnote Die Gesamtnote (GN) wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote (JFN) und der Prüfungsnote (PN) ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag (Beispiel: JFN 4, PN 3 = GN 3) Ausnahme: Wenn nach Meinung des Prüfungsausschusses die Jahresfortgangsnote der Gesamtleistung des Prüflings mehr entspricht als die Prüfungsnote 3.3. Sonstige Bestimmungen Ausgleich zwischen den Gesamtnoten: Der Prüfungsausschuss kann von sich aus einen Ausgleich zwischen den Gesamtnoten in Prüfungsfächern in der Weise durchführen, dass er in einem Fach die bessere, in einem anderen Fach die schlechtere Note festsetzt. Dabei ist die bessere Note im Fach mit den besseren Leistungen zu geben. In diesen beiden Fächern ist dann keine mündliche Prüfung mehr möglich. Beispiel: (Deutsch: JFN 3 SPN 4 GN 4; dabei z.b. Jahresgesamtleistung 3,4 und SPN 4) (Englisch: JFN 3 SPN 4 GN 3; dabei z.b. Jahresgesamtleistung 2,6 und SPN 4)

4. Bestehen der Abschlussprüfung 4.1 Bestehen Voraussetzung: in höchstens einem Vorrückungsfach die Note 5 4.2 Bestehen durch Notenausgleich Liegt in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 vor oder in einem Fach die Note 6 (Ausnahme: Deutsch 6), kann Notenausgleich gewährt werden, wenn der Schüler a) in einem Vorrückungsfach die Note 1 oder b) in zwei Vorrückungsfächern die Note 2 oder c) in vier Vorrückungsfächern mindestens die Note 3 hat. 4.3 Abschlusszeugnis Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis (Original und Zweitschrift). Das Abschlusszeugnis enthält: 1. die Gesamtnote aller unterrichteten Fächer 2. Bemerkungen über die Teilnahme an Wahlfächern 3. auf schriftlichen Antrag des Schülers Leistungen in den Fächern, die bereits in der 8. o- der 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen sind, z. B. Erdkunde, evtl. IT 4. eine allgemeine Beurteilung (Entscheidung der Schulleiterin im Benehmen mit der Klassenkonferenz im Einzelfall kann eine allgemeine Beurteilung unterbleiben, z. B. aus besonderen disziplinarischen Gründen) 5. evtl. eine Bemerkung über Befreiung im Fach Sport 6. eine Bemerkung über die Tätigkeit in der Klassen- oder Schulgemeinschaft 7. auf Wunsch des Schülers eine Bemerkung über besondere außerschulische Leistungen und Tätigkeiten (Ehrenamt) 8. die Feststellung, dass der Schüler das Ziel der Realschule erreicht hat 4.4 Nichtbestehen der Abschlussprüfung Der Schüler/die Schülerin erhält ein Jahreszeugnis, das die Leistungen des Schuljahres ohne Einbeziehung der Abschlussprüfung und folgende Bemerkung enthält: "Der Schüler/Die Schülerin hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen." 4.5 Wiederholen der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Wer die Abschlussprüfung wiederholen darf, darf auch die 10. Klasse wiederholen es sei denn, bei der Wiederholung wird die Höchstausbildungsdauer (8 Jahre an der Realschule) überschritten. 4.6 Freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll dabei auch die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung (schriftlicher An-trag der Eltern bzw. des volljährigen Schülers an die Schulleitung).

5. Weitere wichtige Bestimmungen 5.1 Zugelassene Hilfsmittel Deutsch: Mathematik und Physik: Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen: ein Rechtschreibwörterbuch (z. B. Duden) ein netzunabhängiger (graphikfähiger) Taschenrechner und eine für Realschulen zugelassene Formelsammlung ein netzunabhängiger Taschenrechner und der Kontenplan nach dem Industriekontenrahmen 5.2 Keine Teilnahme an der Abschlussprüfung Nichtteilnahme Schüler/innen, denen schon aufgrund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, nehmen an der Prüfung nicht teil. Erkrankungen Die Schule ist berechtigt, die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses zu verlangen. In diesen Fällen kann der/die Schüler/in die versäumten Prüfungen nachholen. Die Termine werden vom Kultusministerium vorgegeben. Für das laufende Schuljahr finden die Prüfungen jeweils im September statt. Hat sich ein/e Schüler/in einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. ERKRANKUNGEN SIND UNVERZÜGLICH DURCH ÄRZTLICHES ZEUGNIS NACHZUWEISEN! Schuldhaftes Versäumnis Wird eine Prüfung schuldhaft versäumt, so muss diese mit Note 6 bewertet werden. 5.3 Unterschleif Aktiver Unterschleif muss, passiver Unterschleif kann mit Note 6 geahndet werden. In schweren Fällen droht Ausschluss von der Prüfung. Diese gilt dann als nicht bestanden. Stellt sich der Unterschleif erst nachträglich heraus, wird ebenso verfahren. Schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons stellt das Bereithalten eines unerlaubten Hilfs-mittels dar! 5.4 Äußere Form der Prüfungsarbeiten Gemäß Schulordnung kann die äußere Form einer schriftlichen Arbeit mitbewertet werden. Dies gilt auch für die Abschlussprüfung!

6. Praktische Hinweise Eine langfristige Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ist unbedingt notwendig. Bei aller Vorbereitung müssen gerade in den letzten Wochen auch Zeiten der Erholung und ausreichender Schlaf gewährleistet sein. Die bei der Prüfung benötigten Materialien (Schreibzeug, Taschenrechner, Formelsammlung usw.) sollten vorab zuverlässig hergerichtet werden. Ihre Funktion ist rechtzeitig zu überprüfen und ggf. Ersatz zu beschaffen. Am Tag der Prüfung bitte rechtzeitig aufstehen und ein ausreichendes, gesundes Frühstück als Grundlage für die Prüfung verzehren. Hände weg von Beruhigungs- oder Aufputschmitteln! 25 Minuten vor Prüfungsbeginn müssen alle Schülerinnen und Schüler zur Auslosung der Platzziffern vor den Prüfungsraum kommen. Dieser darf dann vor der Prüfung nicht mehr verlassen werden. Die Schulleitung wünscht allen Schülerinnen und Schülern bei der Abschlussprüfung viel Erfolg! Dachau, 22.10.2015 gez. A. Rogg, Schulleiterin -------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------- E m p f a n g s b e s t ä t i g u n g über den Erhalt der Eltern- und Schülerinformation zur Abschlussprüfung Name der Schülerin/des Schülers: Klasse: Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Die Empfangsbestätigung bitte bis zum 06.11.2015 zurück an die Klassenleitung.