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Michael Kern xxxxxxxxxxxxx 97896 Freudenberg Michael Kern xxxxxxxxxxx 97896 Freudenberg ARD, ZDF, Deutschlandradio Beitragsservice Telefon: 0171-2607273 50656 Köln E-mail: mike-kern@gmx.de Datum: 25.02.2013 Betrifft Ihr Schreiben vom 01.02.2013 Sehr geehrter "Südwestrundfunk", Ihr unverantwortliches Schreiben vom 01.02.2013 "Gebühren-/ Beitragsbescheid", das mit Ihr Südwestrundfunk (ohne Ansprechpartner/Verantwortlichen) unterzeichnet ist, weise ich zurück, melde mich mit sofortiger Wirkung und rückwirkend von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungssystem ab und fordere alle zu Unrecht gezahlten Zwangsbeiträge der letzten 41 Jahre wieder zurück. Eigentlich hätte ich keinerlei Veranlassung, auf den Inhalt Ihres "Gebühren-/ Beitragsbescheid" vom 01.02.2013 einzugehen, weil es sich in Wirklichkeit nur um einen nichtigen Verwaltungsakt handelt, der unbeachtlich ist (BGB 125, 126, VwVfG 44). Dass in Ihrem Hause offenkundig niemand bereit ist, für diesen nichtigen Verwaltungsakt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift die Verantwortung zu übernehmen, ist mir nach meinen tiefgründigen Recherchen klar geworden: Sie führten "mein Teilnehmerkonto" bei einer "Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)" und jetzt bei einem sogenannten Beitragsservice von ARD, ZDF + Deutschlandradio und berufen sich dabei auf "Staatsverträge": einen "Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)", der in den hier angegebenen vorgeblichen Rechtsgrundlagen noch mal präzise als "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991" zitiert wird und einen "Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)". Staatsverträge sind aber internationale Verträge zwischen mindestens zwei Staaten. Offenkundig ist, dass die "Gebühreneinzugszentrale" (GEZ) jetzt Beitragsservice kein Staat ist, so dass es schon allein aus diesem Grunde juristisch unmöglich ist, dass es mit dieser/diesem einen "Staatsvertrag" geben kann. Zudem sind mir noch folgende Ungereimtheiten aufgefallen: Die "Gebühreneinzugszentrale/ Beitragsservice" befindet sich in der "Bundesrepublik Deutschland", aber der "Rundfunkgebühren-staatsvertrag (RGebStV)" bezieht sich auf einen "Rundfunk im vereinten Deutschland"!? Das hat mich sehr irritiert! Wie heißt denn nun der Staat, mit dem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen Staatsvertrag haben wollen? Da kam ich, auf die Idee, dass das doch in meinem Personalausweis stehen müsste. Doch als ich hier nachschaute, war meine Irritation noch größer: Staatsangehörigkeit: "DEUTSCH". Wo in aller Welt gibt es einen Staat "DEUTSCH"??? 1

Sie werden sicher verstehen, dass ich an dieser Stelle angefangen habe, der Sache auf den Grund zu gehen. Die Konsequenz aus meinen Recherchen finden Sie gleich oben im Betreff: Abmeldung von Ihrem Zwangsgebühren- Erhebungssystem und Rückforderung aller zu Unrecht gezahlten Zwangsbeitrage. Die "Bundesrepublik Deutschland" (BRD) ist nämlich kein Staat. Nach Staats- und Völkerrecht (G. Jellinek), mangelt es ihr dazu an drei entscheidenden Kriterien, nämlich an einem eigenen Staatsvolk, an einem eigenen Territorium und an einer von einem souveränen Volk in freier Entscheidung beschlossenen eigenen Verfassung! Diese (nach G. Jellinek) drei entscheidenden Kriterien für einen Staat treffen aber eindeutig weder auf die "Bundesrepublik Deutschland (BRD)", noch auf das,,vereinte Deutschland" und erst recht nicht auf den "Staat DEUTSCH" zu! Offenkundig hat die BRD keine Staatsbürger und damit auch kein Staatsvolk. Die hier im Lande lebenden Deutschen sind deshalb keine "Bundesbürger", wie dies immer wieder wahrheits-widrig von den verantwortlichen BRD-Politikern behauptet wird, sondern nur "Bewohner des Staats-gebietes der Weimarer Republik", wie aus Art. 25 des,grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland' eindeutig hervorgeht: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts... gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die sogenannten Bewohner des Bundesgebietes." Entgegen den wahrheitswidrigen Behauptungen der verantwortlichen BRD-Politdarsteller hat die "Bundesrepublik Deutschland (BRD)" auch keine Verfassung! Eine Verfassung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen ist die freie Entscheidung eines souveränen Volkes und beinhaltet die grundlegenden Rechtsnormen, die den Aufbau und die Tätigkeit des Gemeinwesens regeln. Eine derartige Verfassung hat die "BRD" aber eindeutig nicht. Die "Bundesrepublik Deutschland (BRD)" hat als Rechtsgrundlage lediglich das,grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland', das schon in seinem Namen (für) zum Ausdruck bringt, dass es nicht von den Bürgern eines deutschen Staates, sondern für die Bewohner des Bundesgebietes von anderen gemacht wurde, nämlich von den Besatzungsmächten. Das,Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland' ist offenkundig keine freie Entscheidung eines souveränen Volkes, sondern Diktat der westlichen Besatzungsmächte, also Besatzungsrecht. Damit ist die "Bundesrepublik Deutschland (BRD)" nichts anderes als ein besatzungsrechtliches Provisorium mit staatsähnlichem Charakter, also nur ein Scheinstaat, oder wie Prof. Dr. Carlo Schmid 1948 vor dem "Parlamentarischen Rat", sagte: "Eine Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft", deren Errichtung gegen das Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung) verstieß, was diesen Akt von Anfang an nichtig machte! Daraus folgt, dass die "BRD" kein Staat im völkerrechtlichen Sinne ist und dem gemäß auch keine rechtsverbindlichen Staatsverträge abschließen kann. Das bezieht sich selbstverständlich auch auf die beiden von Ihnen angeführten "Staatsverträge", den "Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)" und den "Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Prof. Limbach ist die logische Konsequenz aus dem Nichtvorhandensein eines legitimen deutschen Staates und hat nach BVerfGG 31 Gesetzeskraft: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Juli 1973 (2 BvF 1/73): Das Grundgesetz geht davon aus. dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist;... Das Deutsche Reich existiert fort... besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist als Gesamtstaat mangels... institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig... Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Der unabdingbare territoriale "Geltungsbereich des Grundgesetzes" (Art. 23 a.f.) wurde jedoch am 17.07.1990 mit Wirkung zum 18.07.1990 aufgehoben, was am 23.9.1990 gemäß BGB!. 11 S. 890, Gesetzeskraft erlangte! Damit gibt es seit dem 18.07.1990 auch kein Gebiet mehr, in welchem eine "Regierung", der "BRD" zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art (z.b. Staatsverträge zu schließen) legitimiert wäre, eine 2

Hoheitsgewalt auszuüben. Demzufolge haben sämtliche Organe der "BRD", zu denen auch "Körperschaften des öffentlichen Rechts", wie die GEZ/ Beitragsservice gehören, keine Rechtsgrundlage mehr! Somit war die BRD als "Staatsfragment" (Carlo Schmid) de jure erloschen und die Besatzungsmächte hatten den Weg frei gemacht für die gesetzeskonforme Wiedervereinigung entsprechend Art. 146 GG, was aber von der damaligen BRD-DDR-Regierung hintertrieben wurde. Der "Deutschland Clan -. Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz", wie der Titel eines sehr empfehlenswerten Buches von Jürgen Roth lautet, hat sich mit unglaublicher Dreistigkeit, lautlos und verdeckt, gestützt auf verbotenes Standesrecht, das über jeglichem "offiziellen" Recht steht, von oben an die Macht geputscht (siehe "Stern", Heft 44/2004 "Der Putsch von ganz oben") und plündert das Volk unter Vortäuschung eines Staates aus. Dies ganz genau wissend, und um nicht von den Geschädigten eines Tages wegen Schadensersatz belangt werden zu können, verweigern die "Amtsträger" der BRD von "Gerichten", "Finanzämtern", "Gebühreneinzugszentralen", etc., hartnäckig ihre Unterschrift auf rechtserheblichen Schriftstücken an die Bürger oder lassen diese von ahnungslosen Sachbearbeitern unterschreiben oder, bei der "Justiz", von Justizangestellten falsch beglaubigen (siehe www.bund-fuer-das-recht.de). Die BRD wird seitdem illegal in der Organisationsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung fortgeführt (Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, Handelsregistemummer HRB 51411, Amtsgericht Frankfurt). Alle Behörden, Ämter und sonstige sogenannte Dienststellen sind als Unternehmen registriert (siehe www.wirsindeins.wordpress.com/2013/02/24/das-firmen-imperium-desdeutschen-bundestages/). Damit ist die BRD/"Der Bund". nur eine Staatssimulation, ein vorgetäuschter "Staat", ein Nicht-Staat ohne Staatshaftung, der zudem noch unter Kriegsrecht steht und der damit auch keine Rechtssicherheit bieten kann. Deshalb sind die in ihrem Herrschaftsbereich lebenden Bewohner der BRD staatenlos, ohne wirksame Einflußnahmemöglichkeit und ohne wirksamen Schutz Volks-, Landes- und Hochverrat begehenden Politikern ausgesetzt, die spätestens seit 1956 ohne verfassungsmäßige Legitimation handeln, weil sie 1956 das grundgesetzwidrige Listenwahlrecht mit von Parteiführern gelisteten Kandidaten eingeführt und schon 1949 die demokratisch zustande gekommene und Artikel 146 Grundgesetz erfüllende gesamtdeutsche Verfassung vom 30.05.1949 ignoriert und hintertrieben hatten. Ein Staat ohne Verfassung bricht immer das Legalitätsprinzip! Zudem täuschen die verantwortlichen BRD-Politiker das Volk, indem sie wider besseres Wissen behaupten (lügen), dass die BRD ein souveräner Staat sei und das Besatzungsrecht keine Gültigkeit mehr hätte. Dabei kann jedermann in BGB!. I S. 2614, Gesetz vom 23.11.2007 nachlesen, dass das genaue Gegenteil der Fall ist. Der erste Bundeskanzler, Konrad Adenauer, erklärte einmal unumwunden: "Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben Auftrag von den Alliierten." (Hans-Herbert von Arnim "Die Deutschland-Akte", S. 17). Die verantwortlichen BRD-Politiker sind, wenn überhaupt, nur beschränkt geschäftsfähig, weil sie, mangels Souveränität und fehlendem Selbstbestimmungsrecht, Unterschriften nur nach Vorgabe der Besatzungsmächte leisten dürfen oder leisten müssen - seit dem ersten Tag der BRD. Da es keinen Geltungsbereich für das Grundgesetz mehr gibt, gibt es auch keine Zuständigkeit weder von der BRD noch von irgendeiner BRD-Institution, also auch von keiner "Gebühreneinzugszentrale oder Beitragsservice". Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die sich "Amtsträger" der BRD stützen könnten, erloschen und damit handeln diese ausschließlich als Privatpersonen, die für die durch ihr "amtliches" Handeln anderen zugefügten Schäden vollumfänglich und unverjährbar persönlich haften. Wenn jene diese Sachlage außer acht lassen, so handeln diese völkerrechtswidrig nach Gewohnheitsrecht. Dies ist niemandem, auch keiner sog. ehemaligen Körperschaft des öffentlichen Rechts erlaubt. Eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage ist nichtig laut Gerichtsverfassungsgesetz. Damit sind alle Rechtsakte von "Behörden", "Gerichten" und "öffentlich-rechtlichen Anstalten" der "Bundesrepublik Deutschland" nicht rechtswirksam! Somit haben auch alle Bediensteten in der "Gebühreneinzugszentrale/Beitragsservice" grundsätzlich keine Kompetenz, Gebühren zu fordern oder amtliche Handlungen durchzuführen. Nach der oben schon erläuterten Streichung von Art. 23 GG a.f. am 17. Juli 1990, wo bereits der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland aufgehoben wurde, ist nun auch noch im,ersten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz' (1. BMJBBG) vom 19.04.2006 das 3

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Strafprozessordnung (StPO) und die Ziviilprozessordnung (ZPO) in vollem Umfang aufgehoben worden, indem der jeweilige Einführungsparagraph 1 dieser Gesetze gestrichen wurde. Ein Gesetz, welches nicht eingeführt wurde, erlangte aber niemals Rechtskraft! Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat mit seinem Urteil vom 08.06.2006, Az.: EGMR 75529/01 festgestellt, dass die BRD kein wirksamer Rechtsstaat ist, da die Rechtsweggarantie in der BRD wirkungslos ist und es zu einem Stillstand der Rechtspflege in der BRD gekommen ist. Damit sind alle Urteile, Beschlüsse und sonstige Handlungen von BRD-Gerichten unheilbar nichtig. Bei meinen Recherchen bin ich darauf gestoßen (die Beweise dafür sind offenkundig und unwiderlegbar!), dass die BRD kein Staat ist, sondern eine Firma, nämlich die Firma,Bundesrepublik Deutschland GmbH'. Auf ihrer Internetseite stellt sich die Firma,Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, Lurgiallee 5, 60295 Frankfurt a.m., eingetragen im Handelsregister HRB 51411' als eine Firma für ausgelagerte Dienstleistungen vor, die Ende 2000 gegründet wurde. Ein Blick ins Handelsregister B des Amtsgerichts Frankfurt a.m. offenbart bereits, dass das im Impressum angegebene offizielle Gründungsdatum "Ende 2000" eine Lüge ist, denn hier steht schwarz auf weiß "Gesellschaftsvertrag vom 29.08.1990". Da diese Firma trotz ihrer lächerlich kleinen Haftungsdecke von 25.000 bis zu 17.000.000.000 Neukredite täglich aufnimmt, wie aus einer Reportage der Fernsehsendung,Panorama' vom 18.04.2002 zu erfahren war, wurden schon mehrfach Konkursanträge gegen diese Firma gestellt. Jede "normale" Firma hätte einen solchen nicht überlebt, bzw. wäre wegen Konkursverschleppung angeklagt worden. Diese Firma jedoch, steht offenkundig über jedem "normalen" Recht, denn in dem Beschluss des Amtsgerichtes Darmstadt vom 02.03.2005 (9 IN 248/05) heißt es, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wird, weil "die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bundes unzulässig" ist. Mit diesem Beschluss hat das Gericht bestätigt, dass die beklagte GmbH im Besitz des Vermögens des Bundes ist. Es fällt auf, dass das Gericht von der Bundesrepublik Deutschland GmbH" spricht und nicht - wie es eigentlich korrekt heißen müsste von der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH"! Das bedeutet, dass sich das gesamte deutsche Volksvermögen in den Händen einer Firma, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung befindet, die dafür mit ganzen 25.000 haftet! Deren alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen. Aus all dem ergibt sich, dass die Gebühreneinzugszentrale/Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, die Staatsverträge" als Rechtsgrundlage zur Gebührenerhebung behauptet, in Wahrheit in keinster Weise legitimiert ist, Gebühren für den Empfang von Rundfunksendungen zu erheben und zu kassieren. Durch Vortäuschung angeblicher Rechtsgrundlagen und Legitimation, haben Sie meine Unwissenheit und Gutgläubigkeit in der Vergangenheit schamlos ausgenutzt und Gebühren von mir erschlichen. Das erfüllt den Straftatbestand des Betruges: Strafgesetzbuch StGB 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich... einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren... bestraft. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe... bis zu 10 Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (4) seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht... 4

Im Hinblick auf die Verjährungsvorschriften nach dem BGB fordere ich diese von mir zu Unrecht gezahlten Gebühren von der ehemaligen GEZ, welche sie ja jetzt sind oder übernommen haben (sie fordern auch deren Außenstände ein) umgehend wieder zurück! Überdies ist die Erhebung von Rundfunkgebühren grundgesetzwidrig: Grundgesetz für die BRD, Art 5 [Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft] (1) Jeder hat das Recht,... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Durch die von Ihnen praktizierte, grundgesetzwidrige zwangsweise Gebührenerhebung, wird aber das Recht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verwehrt! Jeder Mitarbeiter einer Behörde haftet persönlich für das negative Interesse, wenn die völkerrechtlich festgestellte Menschenrechtsverletzung in Folge der Remonstrationspflicht nicht verhindert wird. Das Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht nach Art. 25 GG vor RECHT und GESETZ (Art. 20 GG) und -verpflichtet die Remonstration ( 38 BRRG). In Artikel 20 Abs.4 GG wird mir als Bürger ein Recht oder besser eine Pflicht zum Widerstand gegen jeden eingeräumt/auferlegt, der es unternimmt, die demokratische Grundordnung in unserm Land zu beseitigen. Sollten Sie meine Ausführungen als unzutreffend ansehen und weiterhin von mir Rundfunkgebühren fordern wollen, müssen Sie die hier von mir vorgebrachten Fakten dezidiert widerlegen! Weiterhin fordere ich sie mit heutigen Schreiben auf. Mir innerhalb von 21 Tagen, ab Tag der Zustellung, eine beglaubigte Legitimation der USA (Außenministerium) vorzulegen, wo sie -die völkerrechtliche Erlaubnis für den Einzug ihrer geforderten Gebühren nachweisen. Wenn ich bis zum 18.03.2013 (bei mir eingehend) nichts von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie meinen Argumenten gefolgt sind und meine Abmeldung von Ihrem Zwangsgebühren-Erhebungssystem vollzogen und die zu Unrecht von Ihnen erhobenen und an Sie gezahlten Zwangsbeiträge der letzten ca. 40 Jahre an mich zurück überwiesen haben. Mit freundlichem Gruß Michael Kern 5