Handlungsempfehlungen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe

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Transkript:

Handlungsempfehlungen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe 0. Präambel Der Projektbeirat zur Umstrukturierung des Jugendamtes in Marzahn-Hellersdorf zu einer am sozialen Raum orientierten Organisation hat eine Arbeitsgruppe mit Teilnehmerinnen aus den ehemaligen vier Fachbereichen beauftragt Handlungsempfehlungen zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe zu erarbeiten, da wesentliche Prinzipien der Sozialraumorientierung u.a. das Anknüpfen am Willen und an den Interessen der Adressat/innen der Jugendhilfe sowie die Aktivierung der Menschen sind. Mit diesen Handlungsempfehlungen soll umrissen werden, wie dies im Rahmen der Beteiligung gelingen kann, wie Beteiligung organisiert wird und in wessen Verantwortung die Umsetzung der Beteiligung erfolgen soll. Die Handlungsempfehlungen geben eine verbindliche Orientierung vor, damit Beteiligung in allen Regionen/Stadtteilen den gleichen Stellenwert hat. Dabei kann die konkrete Gestaltung der Beteiligung je nach den regional unterschiedlichen infra- und bevölkerungsstrukturellen Bedingungen andere Ausprägungen annehmen. Dies erfolgt immer unter Berücksichtigung der gleichberechtigten Teilhabe der Geschlechter und unter Berücksichtigung der spezifischen geschlechtlichen Belange im Sinne des Gender Mainstreaming. Im Sinne des Zieles der Integration ist sowohl auf die besonderen Bedürfnisse für Bürger mit einem Migrationshintergrund einzugehen als auch auf die speziellen Bedürfnisse für Menschen mit einer Behinderung.

1. Beteiligung1 im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe Die aktive Beteiligung der Bürger an politischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten ist eine notwendige Vorraussetzung zur Verwirklichung eines demokratischen Gemeinwesens. Beteiligung (Partizipation) ist dabei sowohl als Mittel zur Einbringung von Interessen wie auch als Zweck i.s. einer Selbstverwirklichung der Menschen durch Beteiligung zu verstehen. 2 Beteiligung ist ein unverzichtbares Element im Gemeinwesen, das es (insbesondere) auch in der Jugendhilfe zu realisieren gilt. In der Jugendhilfe ist Beteiligung wesentlicher Bestandteil und gleichzeitig auch ausschlaggebend für den Erfolg der Angebote und Leistungen. Es ist als verpflichtende Aufgabe und durchgängiges Handlungsprinzip u.a. in den 8, 9, 11 und 36 des SGB VIII und dem Kinderrechtsübereinkommen der UN rechtlich und politisch festgelegt. Die Strukturmaxime einer lebensweltorientierten Jugendhilfe rücken eine wirksame Beteiligung als wichtige Ressource bei der Erbringung von Jugendhilfeleistungen ins Zentrum der Planungs- und Handlungskonzepte. Beteiligung in der Jugendhilfe erfüllt dabei die Aufgaben, die sozialen Kompetenzen zu stärken, die persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu fördern und einen Beitrag zum Bildungsauftrag zu leisten sowie auf die äußeren Umstände, Strukturen etc. Einfluss zu nehmen, im Sinne der Gestaltung einer bedarfsgerechten Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und deren Familien. Kinder und Jugendlichen verfügen nicht per se über maßgebliche Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen in gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen. Hieraus erwächst ein Auftrag für die Jugendhilfe. Deshalb kommt der Jugendhilfe mit ihrer sozialpädagogischen Fachlichkeit der Auftrag zu, die für Beteiligung und Engagement erforderlichen Kompetenzen zu fördern, nachhaltige Beteiligungsprozesse zu entwickeln und zu begleiten sowie als Mittlerin gegenüber Politik und Verwaltung zu fungieren. Das Spektrum der Beteiligungsformen reicht von punktuellen Möglichkeiten mit unverbindlichem Charakter bis zu einer prozesshaften Form mit Rechtsanspruch. Begriffliche Unterscheidungen zeigen, dass es auch wesentliche Unterschiede bzgl. der Intensität von Beteiligung gibt. Es wird dabei von verschiedenen Stufen der Beteiligung ausgegangen. 1. Stufe Mitsprache Als unterste Stufe wird die Möglichkeit zur Mitsprache genannt, d. h. Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern werden angehalten ihre Anliegen und Wünsche zu äußern, ob diese bei dem Entscheidungsprozess, an dem sie nicht beteiligt sind, Berücksichtigung finden ist unklar 2. Stufe Mitwirkung Die Mitwirkung wird als zweite Stufe angesehen, hier können die Beteiligten konkrete Vorschläge einbringen, die auch bei der Entscheidungsfindung mit einbezogen werden. 3. Stufe Mitbestimmung Die weitest gehende Intensität ist bei der Mitbestimmung gegeben, hier wird durch festgeschriebene Rechte Entscheidungskompetenz an die Beteiligten abgegeben. 3 Wichtig ist, dass Formen und Methoden gewählt werden, die dem jeweiligen Ziel entsprechen. 1 Wir nehmen keine inhaltliche, unserer Meinung nach eher akademische denn hilfreiche Unterscheidung zwischen den Begriffen Beteiligung und Partizipation vor und verwenden sie im weiteren Text synonym 2 ( Deutscher Verein (Hg.); Handbuch der örtlichen Sozialplanung; Frankfurt a.m.; 1986: 1136) 3 Andere Stufenmodelle differenzieren noch weitergehend und als höchste Stufe der Beteiligung wird die Selbstbestimmung genannt.

Dabei kann je nach Zielgruppe, Gegenstand der Beteiligung und Bedarfslage der zu Beteiligenden mal die eine, mal die andere Form und Methode gewählt werden. Jedoch ungeeignet sind diejenigen, die nur den Anschein der Beteiligung erwecken und eher zur Befriedung von Konflikten oder als Alibifunktion eingesetzt werden. 2. Ziele der Beteiligung Prinzipien der Sozialraumorientierung, die die Grundlage für die Ziele und die Zielgruppen der Beteiligung bilden, sind: - die Orientierung am Willen und am Interesse der Adressaten/innen der Jugendhilfe, - die Aktivierung und Stärkung von deren Ressourcen und denen des sozialen Umfeldes, - Orientierung an den Ressourcen statt an Defiziten, Förderung der Eigenverantwortung und Aktivität, - die Entwicklung zielgruppen- und bereichsübergreifender Arbeitsweisen und - die Abstimmung und Vernetzung von professionellen Ressourcen sowie die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Die Leistungen der bezirklichen Jugendhilfe sollen künftig noch bedarfsgerechter und passgenauer erbracht und die vorhandenen Ressourcen in den Regionen wirksamer eingesetzt werden. Fördern und Unterstützen haben Vorrang vor Versorgen und Betreuen dieses definierte Ziel des Projektes erfordert eine noch aktivere Einbeziehung/Beteiligung der Adressaten/innen der Jugendhilfe an allen sie betreffenden Entscheidungen und die verstärkte Entwicklung und Nutzung von Netzwerken im unmittelbaren Lebensumfeld von Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Ziel von Beteiligung ist die Aktivierung und Befähigung junger Menschen und ihrer Familien, die Lebensbedingungen in ihrem Umfeld mitzugestalten und positiv zu verändern, als auch die Förderung der individuellen Entwicklung. Individuelle Entwicklung der jungen Menschen und Familien - Entwicklung und Erhöhung der Eigenverantwortung - Entwicklung und Stärkung der Demokratiefähigkeit - Förderung von Identitätsfindungsprozessen - Entgegenwirken zu sozialen Ausgrenzungsprozessen - Unterstützung des Dialoges zwischen den Generationen - Vermittlung unmittelbarer demokratischer Erfahrungen - Geben von Bestätigung für die eigene Arbeit und Leistungsfähigkeit - Stärkung der Toleranzfähigkeit Strukturelle Entwicklung der Region - Bedarfsermittlung - Sicherung und Erweiterung vorhandener Angebote - Reaktion auf sich ändernde Bedarfe - Stärkung und Ausbau von Kommunikationsstrukturen - Einfluss nehmen auf Infrastruktur - Ressourcen bündeln / Vernetzen und Kooperieren - Beteiligung an Entscheidungsprozessen - Beteiligung an Finanzverteilung

3. Handlungsfelder von Beteiligung In allen Handlungsfeldern der Jugendhilfe und in ihren Strukturen sind für Individuen und Organisationen differenzierte Formen der Beteiligung vorgesehen. Für die Entwicklung junger Menschen ist eine frühzeitige, nach Alter und Zielgruppe differenzierte Beteiligung in ihrer konkreten Lebenswelt von großer Bedeutung. 3.1. Partizipation in der Kinder und Jugendarbeit Kinder und Jugendarbeit bildet für junge Menschen einen wichtigen Erfahrungsraum für spürbare und wirkungsvolle Beteiligung. Freiwilligkeit, Selbstorganisation und Teilhabe sind konstitutiv für dieses Handlungsfeld. Die Träger der Jugendarbeit bieten ihren Adressaten ein Lernfeld an, in dem sie demokratisches Verhalten entwickeln, friedliche Konfliktlösungen einüben, Verantwortung übernehmen und selbstbestimmt handeln können. Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Beteiligung umzusetzen. Es gibt kinderpolitische Modelle mit anwaltschaftlicher Funktion, wie z. B. Kinderbeauftragte, Kinderkommissionen, z. T. auch Kinderbüros repräsentative offene Modelle, wie z. B. Kinder- und Jugendforen, -parlamente, -BVV s projektorientierte Modelle meist zeitlich begrenzt auf spezielles Thema bezogen und die stetige Beteiligung z. B. in Jugendfreizeiteinrichtungen Die Einrichtungen der Jugendarbeit sorgen dafür, dass sie selbst demokratisch strukturiert sind, so dass die Nutzerinnen und Nutzer an den sie betreffenden Belangen beteiligt werden. Die Besucher der Einrichtungen nehmen direkten Einfluss auf die Planungen und Durchführung von Veranstaltungen und wirken aktiv bei Jugendvollversammlungen, Kinderkonferenzen, in Jugendräten u.a. mit. 3.2. Partizipation im Bereich Hilfen zur Erziehung In dem Bereich der Hilfen zur Erziehung greift das sozialstaatliche Handeln am unmittelbarsten und zum Teil auch gegen den Willen der Adressaten in den Alltag der Familien ein. Aus dieser Perspektive stellen sich im Feld der erzieherischen Hilfen die größten Herausforderungen für die Umsetzung des zentralen fachlichen Paradigmas der Partizipation. Für die Praxis im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist im 36 SGB VIII und in der AV Hilfeplanung ein konkretes Verfahren der Beteiligung ausgewiesen Partizipation stellt im Kontext der erzieherischen Hilfen die Herausforderung dar, die Adressaten zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen. Partizipation bezieht sich auf die Beteiligung der Adressaten an den Entscheidungsprozessen über die Art der Hilfe, den Erbringer der Hilfe und die Ausgestaltung der Hilfe. Die entscheidende Herausforderung besteht darin, herauszubekommen welche Sicht auf die Dinge, welche Ambivalenzen, Ängste und subjektiven Hilfevorstellungen die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben und wie ihre Äußerungen und ihr Wille in einen Hilfebedarf übersetzt werden können. 3.3. Partizipation in der Kindertagesstätte Partizipation in Kindertagesstätten ist Bestandteil der Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern, findet also im alltäglichen Umgang statt. Die Kindertagesstätte ist ein offener aktiver Lebensraum in dem eine Vernetzung zum Gemeinwesen gepflegt und angestrebt wird. Das Einbringen der Kenntnisse des sozialen Umfeldes der Kita und der realen Lebenssituation der Kinder in die tägliche pädagogische Arbeit ermöglicht den Kindern sich Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen, die ein Leben in unserer Gesellschaft ermöglichen, ihnen hel-

fen das Leben umfassender zu begreifen und sich aktiv an der Lebensgestaltung zu beteiligen. Das Leben in der Kita bildet ein soziales Beziehungsgefüge. Die Kinder können sich gleichberechtigt ihre Erfahrungen mitteilen, gemeinsame Vorhaben planen und auch Kompromisse aushandeln, die ein gemeinsames Tätigsein ermöglichen. Das Leben in der Kita ist ein Übungsfeld sozialen Verhaltens. Das pädagogische Ziel ist die Kompetenzerweiterung jedes einzelnen Kindes. 4. Rahmenbedingungen Um im Sinne der Zielstellung gleichberechtigt Planungsprozesse zu gestalten und zu entscheiden und punktuell eine Verantwortungs- und Macht übertragung an die jeweilige Zielgruppe zu installieren, müssen z. B. folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein: Es gibt klar benannte Verantwortliche für die Beteiligung auf den verschiedenen Ebenen Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird von Erwachsenen professionell begleitet Die Methoden-, Fach- und Sozialkompetenzen der Professionellen wird gesichert Die entsprechende Qualifizierung und Fortbildung zu Methoden etc. erfolgt Die Vernetzung der unterschiedlichen Träger und Institutionen findet statt Es gibt eine nachhaltige und strukturelle Verankerung von Beteiligung, die für die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern transparent ist Die zu Beteiligenden erhalten alle wichtige Informationen in der Region Es gibt eine gesicherte finanzielle Grundlage (vgl. Pkt. 7 Finanzierung) Für die Umsetzung der im Beteiligungsprozess erarbeiteten Vorhaben müssen die vorhandenen Ressourcen in einem Stadtteil erfasst und genutzt werden, ebenso wie die Ressourcen, die im Umfeld auch außerhalb des eigenen Stadtteils liegen. Es erfolgt ein Feedback über die Prozesse und darüber, ob eine Umsetzung im Sinne der Beteiligungsergebnisse möglich war. Die Beteiligten erfahren und erkennen die Auswirkungen/Veränderungen. 5. Qualitätssicherung Partizipation ist ein ständiger Lernprozess für alle Beteiligten. Die Fachkräfte der Jugendhilfe müssen über geeignete Kenntnisse und Verfahren verfügen, um junge Menschen zur Mitwirkung zu befähigen, Beteiligungsprozesse zu forcieren und zu verstetigen. Es erfolgt eine Dokumentation der jeweiligen Beteiligungsprojekte. In den Regionalberichten werden speziell zum Thema Beteiligung in der jeweiligen Region Aussagen getroffen. Es erfolgt eine Evaluation zur Realisierung von Beteiligung in den Regionen. Hierzu gibt es einmal jährlich eine zusammenfassende Berichterstattung, die dem JHA zur Kenntnis gegeben wird.

6. Maßnahmen Es wird sichergestellt, dass es im Bezirk eine Koordinierungsstelle und ein Beteiligungsbüros, entsprechend den Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder und Jugendmitbestimmung in Berlin, gibt. Verantwortlich: Jugendamtsleitung In den Regionen sind geeignete Formen der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen (insbesondere bei der Jugendhilfeplanung) zu entwickeln und organisatorisch sicherzustellen. Hierbei ist darauf zu achten und stetig einzufordern, dass Fachkräfte und Entscheidungsträger aus anderen Verwaltungsbereichen und Institutionen im Sinne der Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt agieren. Verantwortlich: Regionalleiter/innen in Kooperation mit der Koordinierungsstelle und dem Beteiligungsbüro Die stetige Mitwirkung junger Menschen an der Ausgestaltung der Angebote in den Einrichtungen der Jugendhilfe in der Region ist sicherzustellen. Verantwortlich: Einrichtungsleiter/innen In den Regionen werden konkrete Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen und für die Koordinierungsstelle und das Beteiligungsbüro benannt. Verantwortlich: Regionalleiter/innen Die Qualifizierung der Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen und der weiteren Mitarbeiter/innen des Regionalteams in Bezug auf Beteiligung wird sichergestellt. Verantwortlich: Regionalleiter/innen Im Rahmen der jährlichen Jugendhilfeberichterstattung ist in den Regionalberichten ü- ber Maßnahmen und Erfahrungen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu berichten. Verantwortlich: Regionalleiter/innen/ Fachreferat Der Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen des Jugendhilfeberichtes über Maßnahmen und Erfahrungen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen informiert. Verantwortlich: Fachreferat 7. Finanzierung Vorraussetzung für die Entwicklung ist die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur für die Beteiligung. Dies heißt: Das Regionalteam muss über eine personelle Struktur verfügen, die es erlaubt, dass die Aufgaben der Beteiligung in der Region umgesetzt werden können. 4 Es ist eine Koordinierungsstelle für Kinder- und Jugendmitbestimmung in der Bezirksverwaltung, die unmittelbar dem für Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes zugeordnet ist (AG KJHG 5.3 5 ), einzurichten. 4 U.a. ist es erforderlich, dass Jugendfreizeiteinrichtungen entsprechend der Standards (Strukturelle Standards und Finanzierungsmodelle der Berliner Jugendfreizeitstätten, Teil 1: Personelle und sächliche Ausstattungsstandards von Jugendfreizeitstätten) über eine langfristig gesicherte finanzielle und personelle Ausstattung verfügen. 5 Sowie Jugend - Rundschreiben Nr.: 5 /2005, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, vom 15.09.2005 und Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Berlin.

Es ist im Bezirk ein Beteiligungsbüro in freier Trägerschaft, entsprechend den Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Berlin, zu finanzieren. Die Finanzierung erfolgt auf der Grundlage des 77 SGB VIII im Rahmen einer Vereinbarung. Anlagen: Jugend - Rundschreiben Nr.: 5 /2005, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, vom 15.09.2005 Standards für Koordinierungsstellen und Beteiligungsbüros der Kinder- und Jugendmitbestimmung in Berlin