Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm

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Transkript:

Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm Tagung Bienenweiden, Blühflächen und Agrarlandschaft 26. / 27. November 2013, Berlin Dr. Alexander Malcharek Referat Ressourcenschutz in der Landwirtschaft, Düngung und Pflanzenschutz

Bestehende KULAP-Maßnahmen in Bayern Blühflächen auf Stilllegungs-/glöZ-Flächen Ansaat spezieller mehrjähriger (5 Jahre) Mischungen bestehend aus Kulturpflanzen und heimischen Wildpflanzen auf obligatorisch oder freiwillig stillgelegten Flächen. Mischungen müssen sich aus mindestens 10 Arten einer vorgegebenen Liste (87 Arten) zusammensetzen. Höhe der Förderung: 60 /ha und Jahr Geringe Akzeptanz bei den Landwirten Antragstellung eingestellt im Jahr 2009 mit Abschaffung der obligatorischen Stilllegung, Angebot für bestehende Verpflichtungen diese in die Maßnahme Agrarökologische Ackernutzung zu überführen. Folie 2

Bestehende KULAP-Maßnahmen in Bayern Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen (1) Bereitstellung (5 Jahre) von Ackerflächen für agrarökologische Zwecke Einstellung bzw. starke Reduzierung der landw. Produktion, Bewilligung nur unter landwirtschaftlichen und agrarökologischen Gesichtspunkten. Umsetzung eines agrarökologischen Konzeptes Vorgaben zu geeigneter Bepflanzung, Einsaat und sonstige Begrünung oder Pflege durch das zuständige AELF Ansaat mit speziellen, dem Standort angepassten Mischungen, die in Absprache mit dem AELF festgelegt werden, Erneuerung nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch AELF. Anlage von Rand- und Schwarzbrachestreifen sinnvoll. Nutzung als Grünland nur in besonderen Fällen, dann gesonderte Auflagen. Folie 3

Bestehende KULAP-Maßnahmen in Bayern Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen (2) Höhe der Förderung abhängig von der einzelflächenbezogenen Ertragsmesszahl (EMZ) je ha bis EMZ 2000: je weitere 100 EMZ 110 /ha 20 /ha Berechnung der EMZ für das jeweilige Feldstück durch das Amt nach den Flächenangaben des Antragstellers Ab Antragstellung 2010: max. 5 ha je Betrieb Langfristige Bereitstellung von Flächen für agrarökologische Zwecke (10 Jahre) Vergleichbare Maßnahme der alten Förderperiode 2000-2006 langfristige Bereitstellung der Fläche für 10 Jahre Folie 4

Bestehende KULAP-Maßnahmen in Bayern Folie 5

Bestehende KULAP-Maßnahmen in Bayern Jahr Antragsteller (n) Geförderte Fläche (ha) 2006 1.068 2.343 2007 1.240 2.750 2008 1.334 2.965 2009 2.585 6.932 2010 7.114 19.513 2011 7.104 19.427 2012 7.061 19.247 Jährliche Fördersumme: ca. 12 Mio. Folie 6

Bestehende KULAP-Maßnahmen in Bayern Faunistische Evaluierung von Blühflächen durch die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL-IAB) Untersuchte Tiergruppen Regenwürmer Arthropoden (Insekten und Spinnen) Vögel Feldhamster Niederwild Ergebnis: Alle Tiergruppen sind auf Blühflächen häufiger, als auf Vergleichsäckern Faunistische Evaluierung von Blühflächen Veröffentlichung im Januar 2014 http://www.lfl.bayern.de/publikationen/041349/index.php 1 2014 Muster Folie 7

Bestehende KULAP-Maßnahmen in Bayern Faunistische Evaluierung der Blühflächen Beispiel Vögel (Gesamtartenvielfalt, Gesamtabundanz) Im Median 2 Arten mehr auf Blühflächen (5 Arten) Im Median 5 Individuen mehr auf Blühflächen (11,5 Individuen) Folie 8

Bestehende KULAP-Maßnahmen in Bayern Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen Erfahrungen aus der aktuellen Förderperiode Positive Auswirkungen auf die Biodiversität Hohe Akzeptanz bei den Landwirten Möglichkeit zur standortangepassten Förderungen durch individuelle agrarökologische Konzepte Anlage von Blühflächen auch auf guten Ackerstandorten durch Förderprämien in Abhängigkeit von der Bodengüte hoher Arbeitsaufwand für Erstellung der agrarökologischen Konzepte kein Angebot für jährlich wechselnde Flächen sinkende Akzeptanz bei Landwirten, wenn Bestände entarten und Problemunkräutern sich stark vermehren Folie 9

Überlegungen für neue KULAP-Maßnahmen Blühstreifen/-flächen (mehrjährig) Anlage von Blühstreifen bzw. kleinen Blühflächen, Spezielle Saatgutmischungen Vorgaben zur Mindest- und Maximalfläche je Antragsteller Höhe der Förderung abhängig von der einzelflächenbezogenen Ertragsmesszahl (EMZ) je ha Blühstreifen /-flächen (jährlich wechselnd) Anlage von Blühstreifen bzw. kleinen Blühflächen auf jährlich wechselnde Feldstücke Spezielle Saatgutmischungen Vorgaben zur Mindest- und Maximalfläche je Antragsteller Höhe der Förderung abhängig von der einzelflächenbezogenen Ertragsmesszahl (EMZ) je ha Folie 10

Überlegungen für neue KULAP-Maßnahmen Waldrand-KULAP auf Acker Anlage von mehrjährigen Blüh-, Schutz- oder Schonstreifen an Waldrändern Spezielle Saatgutmischungen Pflege in Absprache mit dem AELF Vorgaben zur Mindest- und Maximalfläche je Antragsteller Höhe der Förderung abhängig von der einzelflächenbezogenen Ertragsmesszahl (EMZ) je ha Winterbegrünung mit Wildsaaten Anbau von speziellen Zwischenfrüchten mit besonderer Eignung als Äsungsfläche Nutzungsverbot bis zu bestimmten Zeitpunkt Vorgaben zur Mindest- und Maximalfläche je Antragsteller Folie 11

Überlegungen für neue KULAP-Maßnahmen Anlage von Struktur- und Landschaftselementen Umsetzung als nicht-produktive Investition Neuanlage von Landschaftselemente auf Ackerflächen Neuanlage von Strukturelemente entlang von Gewässern bzw. Pufferflächen in der Feldflur Wildlebensraum-Berater Für die Beratung und Umsetzung der neuen Maßnahmen werden den Landwirten zusätzliche Spezialberater an die Seite gestellt. Folie 12

Überlegungen für neue KULAP-Maßnahmen Noch offene Fragen Auswirkungen des Greenings Derzeit kaum abschätzbar, inwieweit das von der EU geforderte Doppelförderungsverbot von Greening und freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen Auswirkungen auf Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen hat. Fördervoraussetzungen / Auflagen / Überprüfbarkeit Fördervoraussetzungen müssen zu 100% erfüllt werden. Abgrenzung Fördervoraussetzung / Auflage noch unklar. Maßstab für die Überprüfbarkeit wird sehr hoch angelegt. Weitere Planungen und Ausgestaltung sind erst möglich, wenn die notwendigen Rechtsakte und Auslegungen vorliegen. Folie 13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 14