Trennung - was nun? AnsprechpartnerInnen im Trennungs- und Scheidungsverfahren in Essen



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Transkript:

Trennung - was nun? AnsprechpartnerInnen im Trennungs- und Scheidungsverfahren in Essen

Trennung was nun? AnsprechpartnerInnen in Essen Orientierung nach Trennung und Scheidung Trennung was nun? Bereits im Jahre 2009 hat die Gleichstellungsstelle der Stadt Essen diesen Flyer zum ersten Mal herausgegeben. Wir freuen uns, Ihnen heute eine aktualisierte Fassung an die Hand geben zu können. Dieser Flyer soll eine Orientierungshilfe für Ratsuchenden in Trennungssituationen sein. Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über Essener AnsprechpartnerInnen, Institutionen und Behörden, die zu den unterschiedlichen Themen kompetent informieren können. Wir wollen Ihnen damit einen ersten zielgerichteten Zugang zu den richtigen Fachleuten eröffnen, Sie entlasten und Klarheit über die notwendigen Schritte verschaffen. Die nachfolgenden Hinweise und Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir werden Ihnen, so weit möglich, weitere nützliche AnsprechpartnerInnen nennen. Gerda Kaßner Gleichstellungsbeauftragte Tel.: 0201-8888950 E-Mail: gerda.kassner@gleichstellungsstelle.essen.de

Trennung was nun? Inhalt Inhalt Beratungsstellen für Frauen Sorgerechts- und Umgangsregelung Alleinerziehend Schwangerschaftsberatung Kindergeld Elterngeld Kinderbetreuung Wiedereinstieg in den Beruf Frauenspezifische Beratung zu beruflichem Wiedereinstieg und Existenzgründung Schutz vor Gewalt Wohnungszuweisung und Kontakt- und Näherungsverbot Beratungs- und Prozesskostenhilfe FachanwältInnen Mediation Binationale Partnerschaften Kindesentführung Grundsicherung/Sozialhilfe Drohende Obdachlosigkeit Anspruch auf Sozialwohnung Wohngeld Auszug Schuldnerberatung und Insolvenz 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Trennung was nun? Beratungsstellen für Frauen Beratungsstellen für Frauen Das Angebot von Frauenberatungsstellen richtet sich an alle Frauen. In Essen können Sie sich zum Schwerpunkt Trennung und Scheidung wenden an: Frauenberatung Essen, Frauen helfen Frauen Essen e. V. Zweigertstr. 29 45130 Essen Tel.: 0201/ 78 65 68 E-Mail: info@frauenberatung-essen.de www.frauenberatung-essen.de Distel e. V. Julienstr. 26 45130 Essen Tel.: 0201/ 77 67 77 E-Mail: info@distel-ev.de www.distel-ev.de 4

Trennung was nun? Sorgerechts- und Umgangsregelung Sorgerechts- und Umgangsregelung Eine umfassende Beratung zum Trennungs- und Scheidungsverfahren, besonders auch im Hinblick auf die Sorgerechts- und Umgangsregelung erhalten Sie bei den Sozialen Diensten der Stadt Essen. Lassen Sie sich mit Ihrer zuständigen Jugendamtsnebenstelle verbinden. Jugendamt der Stadt Essen Soziale Dienste Vereinstr. 2 45127 Essen Tel.: 0201/ 88-51361 Fax: 0201/ 88-51705 E-Mail: sozialedienste.51-10@jugendamt.essen.de Sprechzeiten: Mo bis Do: Fr: 08:30 bis 15:30 Uhr 08:30 bis 14:30 Uhr Neben den AnsprechpartnerInnen der Sozialen Dienste beim Jugendamt haben Sie auch die Möglichkeit, sich an einen Sozialen Dienst der Wohlfahrtsverbände zu wenden, wie z.b. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen Pferdemarkt 5 45127 Essen Tel.: 0201/ 1897-0 Fax: 0201/ 1897-147 E-Mail: info@awo-essen.de www.awo-essen.de Diakoniewerk Essen Bergerhauser Straße 17 45136 Essen Tel.: 0201 / 26 64-0 Fax: 0201 / 26 64-199 www.diakoniewerk-essen.de Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e. V. Dammannstraße 32-38 45138 Essen Tel.: 0201 / 27 50 80 E-Mail: info@skf-essen.de www.skf-essen.de 5

Trennung was nun? Alleinerziehend Alleinerziehend Nach einer Trennung sind Sie, wenn Sie Kinder haben, alleinerziehend und Ihre Situation wird sich verändern. Hier können wir nicht im Einzelnen auf diese aktuelle Lebenssituation eingehen, ein guter Ratgeber ist dafür die Broschüre: Alleinerziehend Tipps und Informationen Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) e.v. Hasenheide 70 10967 Berlin Tel.: 030 / 695 978-6 Fax: 030 / 695 978-77 E-Mail: kontakt@vamv-bundesverband.de www.vamv.de Auch in Essen treffen sich Mütter und Väter, die geschieden, getrennt lebend, nicht verheiratet oder verwitwet sind oder die Trennung anstreben. Im Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) haben sie sich zusammengeschlossen, um einen gegenseitigen Austausch zu ermöglichen und neue Wege zu gehen. Die Selbsthilfe steht bei diesem Austausch z.b. zu den Themen: Trennung, Erziehung oder behördliche Angelegenheiten an erster Stelle. VAMV Ortsverband Essen Schultenweg 37 45279 Essen Tel. u. Fax: 0201/ 504746 E-Mail: vamv-ov.essen@arcor.de www.vamv-essen.de 6

Trennung was nun? Schwangerschaftsberatung Schwangerschaftsberatung Sollten Sie schwanger sein und Sie sind unsicher, wie Sie Ihr Leben mit Kind schaffen sollen, dann können Sie sich in unten aufgeführten anerkannten Beratungsstellen beraten lassen. Dort erfahren Sie, welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können. Frauen, die sich im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft in einer finanziellen Notlage befinden, können z. B. über anerkannte Beratungsstellen nach 218 b StGB Hilfen aus den Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens erhalten. Anerkannte Beratungsstellen In Essen sind: AWO- Beratungszentrum für Familienplanung, Schwangerschaftskonflikte und Fragen der Sexualität Lore-Agnes-Haus Lützowstr. 32 45141 Essen Tel.: 0201/ 3105-3 Fax: 0201/3105-110 E-Mail: loreagneshaus@awo-niederrhein.de www.lore-agnes-haus.de Donum Vitae Essen e. V. Alfredstr.51 45130 Essen Tel.: 0201/ 72 66 618 Fax: 0201/ 72 66 434 E- Mail: essen@donumvitae.org www.essen.donumvitae.org Evangelische Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität Henriettenstr. 6 45127 Essen Tel.: 0201/ 234567 Fax: 0201/233659 E-Mail: evberatung@schwanger-in-essen.de www.schwanger-in-essen.de Katholische Beratungsstelle für werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen Dammannstr. 32-38 45138 Essen Tel.: 0201/ 2750-8128 Fax: 0201/ 275955 E-Mail: schwangerschaftsberatung@skf-essen.de www.skf-essen.de 7

Trennung was nun? Kindergeld Kindergeld Das Kindergeld wird außer bei Beamten, Beamtinnen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes über die Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Essener Kindergeldberechtigte finden ihre/n Ansprechpartner/in jetzt in der Familienkasse NRW Nord Agentur für Arbeit Oberhausen Mülheimer Str. 36 46045 Oberhausen Tel.: 0800 / 45555-30 (telefonische Auskünfte) 0800 / 45555-33 (Auszahlungstermine) E-Mail: Familienkasse-Oberhausen@arbeitsagentur.de Allgemeine Informationen zum Kindergeld sowie Antragsvordrucke zum Download unter: www.familien-wegweiser.de 8

Trennung was nun? Elterngeld Elterngeld Das Bundeselterngeldgesetz ist zum 01.01.2007 an die Stelle des Erziehungsgeldes getreten. Es gilt für Kinder, die ab diesem Datum geboren sind. Elterngeld können Sie erhalten, wenn Sie: Ihr Kind nach der Geburt selbst im eigenen Haushalt betreuen und erziehen nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von Ihrem Einkommen vor der Geburt des Kindes. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an: Amt für Soziales und Wohnen Kurfürstenstrasse 33 45138 Essen Tel.: 0201/ 88-50542 E-Mail: elterngeld@essen.de Sprechzeiten: Mo bis Mi: Do: Fr: 08:00 bis 15:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr Im Internet finden Sie weitere Auskünfte und einen Flyer zum Download unter: www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_50/elterngeld.de.html 9

Trennung was nun? Kinderbetreuung Kinderbetreuung Im Rahmen von Trennung und Scheidung stellen sich bezüglich der Kinderbetreuung oft ganz neue Anforderungen, sei es im Rahmen einer neuen angestrebten Ausbildung oder eines Wiedereinstieges in den Beruf. Zeitliche Abläufe ändern sich und es stellt sich die Frage nach einer angemessenen Versorgung der Kinder. Bei folgenden Stellen können Sie sich über eine mögliche Kinderbetreuung und deren Kosten erkundigen: Familienpunkt Haus am Theater I. Hagen 26 45121 Essen EG, Ladenlokal Tel.: 0201 / 88-51777 Fax: 0201 / 88-51077 www.essen.de/familienpunkt Sprechzeiten: Mo, Di, Mi, Fr: Do: 08:30 bis 16:30 Uhr 08:30 bis 18:00 Uhr SkF-Fachpflege-Tagespflege Vermittlung von Tagesmüttern Dammannstraße 32-38 45138 Essen Tel.: 0201/ 27508-148 E-Mail: kindertagespflege@skf-essen.de www.skf-essen.de VAMV Landesverband NRW e. V. Vermittlung von Tagesmüttern und Kinderfrauen Rellinghauser Str.18 45128 Essen Tel.: 0201/82774-70 Fax: 0201/82774-99 E-Mail: info@vamv-nrw.de www.vamv-nrw.de 10

Trennung was nun? Wiedereinstieg in den Beruf Wiedereinstieg in den Beruf Nach Trennung und Scheidung besteht häufig die Notwendigkeit oder auch der Wunsch nach einer Rückkehr ins Berufsleben. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglichst positiv gestalten zu können, brauchen Sie jetzt Tipps und Beratung, die Sie u. a. bei den nachfolgenden Institutionen erhalten können. Agentur für Arbeit Essen Berliner Platz 10 45127 Essen Tel.: 0800/ 45555-00 (Arbeitnehmer) Fax: 0201/ 1814444 E-Mail: Essen@arbeitsagentur.de Sprechzeiten: Mo und Di: Mi und Fr: Do: 08:00 bis 15:30 Uhr 08:00 bis 12:30 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr Telefonische Kontaktzeiten: Mo bis Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr Bei der Agentur für Arbeit gibt es eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Sie informiert u.a. über den Wiedereinstieg in den Beruf nach der Familienphase. Ansprechpartnerin: Bettina Borrmann Agentur für Arbeit Essen, Berliner Platz 10 Tel.: 0201/ 181-6600 JobCenter Essen Berliner Platz 10 45127 Essen Tel.: 0201 / 8856 999 Fax: 0201 / 8856 035 E-Mail: JobCenter-Essen@jobcenter.essen.de Sprechzeiten: Mo bis Fr: 08:00 bis 16:00 Uhr Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt: A. Böhm JobCenter Essen Ruhrallee 175 45136 Essen Tel.: 0201 / 8856 185 Fax: 0201 / 889156 185 11

Trennung was nun? Frauenspezifische Beratung zu beruflichem Wiedereinstieg und Existenzgründung Frauenspezifische Beratung zu beruflichem Wiedereinstieg und Existenzgründung Die Mitarbeiterinnen der Essener Fachstelle Frauen und Beruf führen frauenspezifische Projekte zur beruflichen Orientierung bzw. Qualifizierung durch und bieten in ihrem Zentrum an der Bäuminghausstraße individuelle Beratungen an. Die Spinnen e. V. Essener Fachstelle Frauen und Beruf Bäuminghausstraße 46 45326 Essen Tel.: 0201/ 3110 71 Fax: 0201/ 3110 72 E-Mail: frauundberuf@diespinnen.de www.diespinnen.de Sprechzeiten: Mo, Mi, Do: Di: 09:00 bis 14:00 Uhr 11:30 bis 14:00 Uhr Die Offene Beratung am Freitagvormittag von 9:30 bis 11:30 Uhr ist ein unverbindliches Angebot. Die Themen sind: Aus- und Wiedereinstieg, Um- und Neuorientierung, Existenzgründung. Im Mittelpunkt stehen die konkrete Lebenssituation und der persönliche Blick auf die Erwerbssituation. 12

Trennung was nun? Schutz vor Gewalt Schutz vor Gewalt Befinden Sie sich in einer akuten Notsituation und müssen sich und Ihre Kinder schützen oder haben Sie bereits längere Zeit häusliche Gewalt erlebt und wollen sich über Ihre Rechte informieren, um sich aus diesem Gewaltkreislauf zu befreien, lassen Sie sich beraten und unterstützen von: Frauenberatung Essen Frauen helfen Frauen Essen e. V. Zweigertstr. 29 45130 Essen Tel.: 0201/ 78 65 68 Fax: 0201/ 722 13 61 E-Mail: info@frauenberatung-essen.de www.frauenberatung-essen.de Bürozeiten: Mo bis Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr Die Frauenberatungsstelle verfügt über umfangreiche Beratungserfahrung zu häuslicher Gewalt, berät und unterstützt Sie z. B. bezüglich der Beantragung einer Wohnungszuweisung oder weitergehenden Schutzmöglichkeiten und ist zudem auf Trennungs- und Scheidungsberatung spezialisiert. Sie können sich kurzfristig persönlich oder telefonisch beraten lassen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym und orientiert sich an Ihrer persönlichen Situation. Sind Sie von Gewalt betroffen und möchten die gemeinsame Wohnung verlassen, weil Sie sich in Ihrer Wohnung nicht sicher fühlen, können Sie Tag und Nacht Aufnahme und Schutz in einem Frauenhaus finden. Sie können sich wenden an: Frauenhaus Essen ggmbh Postfach 120 131 45311 Essen Tel.: 0201/ 66 86 86 Fax: 0201/ 66 82 38 E-Mail: Frauenhaus-essen@t-online.de www.frauenhaus-essen.de Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses bieten Ihnen kostenlose, kurzfristige, telefonische oder persönliche Beratung und Unterstützung an. Die Beratung ist vertraulich und orientiert sich an Ihrer persönlichen Situation. 13

Trennung was nun? Wohnungszuweisung und Kontakt- und Näherungsverbot Wohnungszuweisung und Kontakt- und Näherungsverbot Falls Sie zunächst aus der Wohnung zu Freunden oder in ein Frauenhaus geflüchtet sind, können Sie auch von dort aus noch einen Antrag auf Wohnungszuweisung und Kontakt- und Näherungsverbot stellen. Sollten Sie aus einem Wohnungs- oder Hauseigentum ausgezogen sein, können Sie für die Dauer des Getrenntlebens nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach dem Auszug einen Zuweisungsantrag stellen. Sind Sie länger als 6 Monate aus dem ehelichen Wohnungs- oder Hauseigentum ausgezogen, können Sie nicht mehr die Zuweisung des Hauses oder der Wohnung für die Dauer des Getrenntlebens verlangen. Anträge auf Wohnungszuweisungen und weitere Schutzanordnungen sind innerhalb von max. 6 Monaten nach dem akuten Gewalterleben oder der Bedrohung, beim zuständigen Amtsgericht zu stellen. Amts-/Familiengericht Stadtmitte Zweigertstr. 52 45130 Essen Rechtsantragsstelle: Tel.: 0201 / 803-1025, 1026 oder 1029 Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr: 08:30 bis 12:30 Uhr Di: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr Amts-/Familiengericht Borbeck Marktstr. 70 45356 Essen Rechtsantragsstelle: Tel.: 0201 / 8680-0 (Verbinden lassen zur Rechtsantragsstelle) Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 08:30 bis 12:30 Uhr Di: 14:00 bis 15:00 Uhr Amts-/Familiengericht Steele Grendplatz 2 45276 Essen Zentrale: Tel.: 0201 / 85104-0 (Verbinden lassen zur Rechtsantragsstelle) Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr Mo: 14:00 bis 15:00 Uhr 14

Trennung was nun? Beratungs- und Prozesskostenhilfe Beratungs- und Prozesskostenhilfe Die Beratungshilfe bietet allen Personen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, Rechtsberatung sowie außergerichtliche Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen außergerichtlicher Interessenvertretung werden also auch Anwaltsschreiben gefertigt oder anwaltliche Verhandlungen mit der Gegenseite oder Behörden geführt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe ist, dass Sie über ein geringes Einkommen und keine wesentlichen Vermögenswerte verfügen. Wenn Sie glauben, Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können, wenden Sie sich bitte, bevor Sie eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt aufsuchen, an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht und beantragen dort einen Beratungshilfeschein. Im Rahmen des Antrags müssen Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und durch Belege nachweisen, sowie ein amtliches Formular hierüber ausfüllen. Bringen Sie also zum Amtsgericht Belege über alle Ihre Einnahmen und Ausgaben sowie eventuell vorhandenes Vermögen mit. Den Beratungsschein können Sie beantragen beim Amtsgericht Essen Zweigertstr. 52 45130 Essen Tel.: 0201/ 803-1025, 1026, 1029 Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do, Fr: 08:30 bis 12:30 Uhr Di: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr Amtsgericht Borbeck Marktstr. 70 45355 Essen Tel.: 0201/86800 Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 08:30 bis 12:30 Uhr Di: 14:00 bis 15:00 Uhr Amtsgericht Steele Grendplatz 2 45276 Essen Tel.: 0201 / 85104-0 Öffnungszeiten: Mo bis Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr Mo: 14:00 bis 15:00 Uhr Wenn Sie mehr über die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe wissen wollen, können Sie auch die Broschüre Guter Rat ist nicht teuer bestellen. Diese ist zu beziehen und schriftlich anzufordern über das Bundesministerium der Justiz Mohrenstr. 37 10117 Berlin Tel.: 030 / 18 580-0 Fax: 030 / 18 580-95 25 www.bmj.bund.de 15

Trennung was nun? FachanwältInnen FachanwältInnen Adressen von Fachanwältinnen oder - anwälten erfahren Sie u. a. in den gelben Seiten oder bei der für Ihren Bezirk zuständigen Rechtsanwaltskammer. Rechtsanwaltskammer Hamm 45130 Essen Tel.: 02381/ 985055 (Mo bis Fr von 8:00 bis12:00 Uhr) www.rechtsanwaltskammer-hamm.de 16

Trennung was nun? Mediation Mediation Eine neue Form der (vorgerichtlichen) Klärung von Trennungs- und Scheidungsfragen. Wenn nicht gleich eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Familienrecht aufgesucht werden soll, bietet sich zur Klärung der Trennungssituation auch die Beratungsmöglichkeit der Mediation an. Mediation ist ein Verfahren der Konfliktlösung, das Ihnen hilft, eine möglichst einvernehmliche Trennung für beide Partner zu erreichen. Dabei ist hervorzuheben: Eine rechtliche Beratung erfolgt in einem Mediationsverfahren nicht. Ausgebildete Mediatoren und Mediatorinnen finden Sie im Branchenbuch z.b. auch im Internet unter: www.essener-branchenbuch.de/mediation_essen.html 17

Trennung was nun? Binationale Partnerschaften Binationale Partnerschaften Wenn beide oder ein Ehepartner eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeiten besitzt, werden auch andere Staaten oder internationales Recht berührt. Eine Scheidung kann in Deutschland erfolgen, die Voraussetzungen eine Scheidung auszusprechen, können jedoch sehr von denen nach deutschem Recht abweichen. Umfassendes Informationsmaterial z. B. zu den Themen Trennung Scheidung, Eheschließung, Kindesmitnahme und Aufenthalt erhalten Sie beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.v. iaf Landesgeschäftsstelle NRW Thomas-Mann-Strasse 30 53111 Bonn Tel.: 0228/ 90904-11 Fax: 0228/ 90904-14 E-Mail: nrw@verband-binationaler.de www.verband-binationaler.de 18

Trennung was nun? Kindesentführung Kindesentführung Falls Sie Probleme bezüglich einer Kindesentführung ins Ausland befürchten, können Sie sich an eine/n in dieser Problematik erfahrene/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder an den Internationalen Sozialdienst wenden. Internationaler Sozialdienst Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Michaelkirchstr.17-18 10179 Berlin-Mitte Tel.: 030/ 62 980-403 Fax: 030/ 62 980-450 E-Mail: isd@iss-ger.de www.iss-ger.de 19

Trennung was nun? Grundsicherung Sozialhilfe Grundsicherung Sozialhilfe Viele Frauen sind in der Trennungszeit und/oder nach einer Scheidung auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (SGB II) angewiesen. Grundsicherung wird nur auf Antrag und erst ab Antragstellung (also nie rückwirkend) gezahlt. Der Antrag kann bei einem Rentenversicherungsträger, bei der Krankenkasse, dem Sozialamt oder der Gemeinde gestellt werden, sollte aber sinnvoller weise direkt beim zuständigen Grundsicherungsträger eingereicht werden. Dies ist in Essen: Stadt Essen, Sozialamt / Abteilung Grundsicherung Steubenstr. 53 45138 Essen Tel.: 0201 / 88-50201 Fax: 0201 / 88-50153 Sprechzeiten: Mo bis Fr: 08:30 bis 12:30 Uhr und nach Vereinbarung 20

Trennung was nun? Drohende Obdachlosigkeit Drohende Obdachlosigkeit Sollten Sie befürchten, nach einer Trennung zunächst ohne Wohnung da zu stehen, also obdachlos zu werden, können Sie sich in Essen an folgende Aufnahmeheime wenden. Dort können Sie für eine begrenzte Zeit leben und Sie erhalten Unterstützung, damit Sie Ihr Leben wieder alleine regeln können. Hermann-Friebe-Haus Aufnahmeheim und Hilfezentrum Ahrfeldstr. 73 45136 Essen Tel.: 0201/ 8954820 Fax: 0201/ 8954825 www.diakoniewerk-essen.de Theresienhaus Dammannstr. 32-38 45138 Essen Tel.: 0201/ 27508-140 21

Trennung was nun? Anspruch auf Sozialwohnung Anspruch auf Sozialwohnung Sollten Sie eine Sozialwohnung suchen, so benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Anträge und nähere Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein erhalten Sie beim Bürgeramt Hollestr. 3 (Gildehofcenter) 45127 Essen Infotelefon: 0201/ 88-33222 Oder fragen Sie nach einem Bürgeramt in Ihrem Stadtteil: Tel.: 0201 / 88-0 (Zentrale) E-Mail: buergeramt@einwohneramt.essen.de Sprechzeiten: Mo, Di: Mi: Do: Fr: 08:00 bis 15:00 Uhr 07:00 bis 13:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 13:00 Uhr 22

Trennung was nun? Wohngeld Wohngeld Das Wohngeld ist ein Zuschuss, der Ihnen als Mieterin und Mieter oder Eigentümerin und Eigentümer hilft, Ihre Wohnkosten zu tragen. Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Wohngeld ist eine Leistung, die Ihnen auf Antrag gewährt werden kann. Stadt Essen Wohngeldstelle Freytagstr. 29 45144 Essen Tel.: 0201/ 88-50466 Fax: 0201/ 88-50402 E-Mail: wohngeld@essen.de Sprechzeiten: Mo: 08:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:00 Uhr Di, Fr: 08:30 bis 12:30 Uhr Do: 08:30 bis 12:30 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwochs geschlossen Die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW unter www.mbwsv.nrw.de oder erhalten Sie in der o. g. Dienststelle. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. 23

Trennung was nun? Auszug Auszug Wenn Sie aus der ehelichen Wohnung ausziehen, so denken Sie an die Meldepflicht. Aus wichtigen Gründen kann beim Bürgeramt eine Auskunftssperre für Ihren neuen Wohnsitz beantragt werden. Bürgeramt Hollestr. 3 (Gildehofcenter) 45127 Essen Infotelefon: 0201/ 88-33222 Oder fragen Sie nach einem Bürgeramt in Ihrem Stadtteil: Tel.: 0201 / 88-0 (Zentrale) E-Mail: buergeramt@einwohneramt.essen.de Sprechzeiten: Mo, Di: Mi: Do: Fr: 08:00 bis 15:00 Uhr 07:00 bis 13:00 Uhr 08:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 13:00 Uhr 24

Trennung was nun? Schuldnerberatung und Insolvenz Schuldnerberatung und Insolvenz Beratung und Hilfe finden Essener BürgerInnen beim Verein Schuldnerhilfe Essen e.v. (VSE). Der gemeinnützige Verein bietet eine kostenlose und vertrauliche Beratung bei Schuldenproblemen an. Er ist als geeignete Stelle von der Bezirksregierung Düsseldorf für die Insolvenzberatung anerkannt. Verein Schuldnerhilfe Essen e.v. (VSE) Pferdemarkt 5 45127 Essen Tel.: 0201 / 82726-0 Fax: 0201 / 82726-11 E-Mail: mailto@schuldnerhilfe.de www.schuldnerhilfe.de Sprechzeiten: Beratung ohne Voranmeldung: Montag in der Zeit von 10:00 bis12:00 Uhr (Wartemarke bitte bis 8:00 Uhr abholen) An anderen Tagen nur mit Voranmeldung 25

Herausgeberin: Gleichstellungsstelle der Stadt Essen Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz 45121 Essen Tel.: 0201/ 88-88951 Fax: 0201/ 88-88962 E-Mail: gleichstellungsstelle@essen.de www.frauenportal.essen.de