Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 1. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal

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Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 1 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 2016-2020

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeiner Teil 4 2. Abkürzungsverzeichnis 6 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 8 4. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr 10 5. Gefährdungspotenzial 12 5.1. Die Stadt Kreuztal 12 5.1.1. Größe, Einwohner, Stadtteile 13 5.1.2. Topographie 15 5.1.3. Verkehrsflächen, Entfernungen, Statistische Angaben 16 5.1.4. Flächen, Nutzungen in Quadratkilometer/Prozent 19 5.1.5. Übersichtskarte bauplanungsrechtlicher Innenbereich Stadt Kreuztal 20 5.1.6. Industrie-/Gewerbegebiete 21 5.1.7. Wohngebiete 22 5.1.8. Kindergärten, Schulen, Hallen, Heime und soziale Einrichtungen 23 5.1.9. Besondere Gebäude, Betriebe und Einrichtungen ( 6 FSHG) 26 5.1.10. Waldgebiete, Naturschutzgebiete, Wassergewinnungsgebiete 28 5.1.11. Löschwasserversorgung 30 5.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Kreuztal 40 5.2.1. Wohnbebauung 40 5.2.2. Gewerbe- und Industriegebiete 42 5.2.3. Waldbrände 43 5.2.4. Sonstige Gebäude und Einrichtungen 43 5.2.5. Darstellung von Risikobereichen und Gefahrenschwerpunkten 43 5.3. Zusammenfassende Betrachtung 48 5.4. Statistik über Einsätze der Feuerwehr 49 6. Schutzzielfestlegung 50 6.1. Hilfsfrist 52 6.2. Funktionsstärke 54 6.3. Erreichungsgrad 55 6.4. Schutzziele 56 7. Vergleich der Strukturen (Soll- / Ist- Vergleich) 57 7.1. Bereiche/Standortvorgaben 57 7.2. Einsatzmittel 68 7.3. Einsatzkräfte 76

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 3 8. Maßnahmen 88 8.1. Feuerwehrgerätehäuser/-standorte 88 8.2. Einsatzmittel 89 8.3. Einsatzkräfte/Maßnahmen zur Sicherung des Erreichungsgrades 91 8.4. Abschließende Betrachtung 92 9. Berichtswesen 93 10. Fortschreibung 93 11. Impressum 94 Anhang Anlage I Anlage II Anlage III Objektliste der brandschaupflichtigen Gebäude Auszug aus der Alarm- und Ausrückeordnung (Muster) Übersicht Baumaßnahmen / Fahrzeugbeschaffungen Anlage IV Auswertung zeitkritischer Einsätze von 2010-2014 Anlage V Angaben über die Erreichung der Schutzziele 2010 Anlage VI Angaben über die Erreichung der Schutzziele 2011 Anlage VII Angaben über die Erreichung der Schutzziele 2012 Anlage VIII Angabe über die Erreichung der Schutzziele 2013 Anlage IX Angabe über die Erreichung der Schutzziele 2014

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 4 1. Allgemeiner Teil Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. 1998 S. 122) ist die maßgebende Grundlage zur Regelung und Bemessung der örtlichen Vorsorge für den Bereich des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Danach haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr trifft der Gesetzgeber dabei keine konkrete Aussage, die an vorgegebenen Größen und Ausstattungen festgemacht werden kann. Den Gemeinden bleibt es letztlich selbst überlassen, die nach dem FSHG wahrzunehmenden Aufgaben entsprechend den örtlichen Verhältnissen und Gegebenheiten auszufüllen. Kerngedanke dabei ist, den Gemeinden den Gestaltungsraum zu belassen, der es ihnen ermöglicht, Vorsorge(-maßnahmen) in dem Umfang zu treffen, der erforderlich ist, um das örtlich vorhandene Gefährdungspotenzial durch eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr beherrschen zu können. Grundlage hierfür kann nur eine umfassende Planung zur Bekämpfung möglicher Schadenszenarien sein, die ihre gesetzliche Verankerung in 22 Abs. 1 FSHG findet. Danach haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Dadurch wird die Bedeutung dieser Aufgabe betont und den Aufsichtsbehörden eine bessere Möglichkeit eröffnet, festgestellte Defizite bei der Aufgabenwahrnehmung zu erkennen und abzustellen. Brandschutzbedarfspläne sollen enthalten: die Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse), die Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen (Schutzziel), die Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der notwendigen Mittel (Ressourcen). Der Brandschutzbedarfsplan dokumentiert die Qualität der Gefahrenabwehr und ist ein Instrument zur transparenten Darstellung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr gegenüber den politischen Gremien und Bürgern einer Gemeinde.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 5 Darüber hinaus dient er der mittelfristigen Finanzplanung und stellt eine komplexe Vergleichsstudie zu Feuerwehren anderer Gemeinden dar. Da es wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten keine gesetzlichen Vorgaben mit entsprechenden Regelungen oder Empfehlungen für die Anfertigung eines Brandschutzbedarfsplanes gibt, hat sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF NRW) am 25.03.1998 eine "ad hoc-arbeitsgruppe" gebildet, der sich auch Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierungen angeschlossen haben. Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Erstellung von Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden in NRW. Der Landesfeuerwehrverband NRW hatte aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal wurde unter Beachtung dieser Hinweise und Empfehlungen erstellt.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 6 2. Abkürzungsverzeichnis AAO AGBF AGT BAB 4 BAB 45 DLK 23/12 ELW 1 oder ELF FELS FKH FWA FwA-LSG FP FSHG GV. NRW. GW-AS GW-G Alarm- und Ausrückeordnung Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Atemschutzgeräteträger Bundesautobahn 4 (Kreuztal-Krombach nach Köln) Bundesautobahn 45 (Hagen Wetzlar) Drehleiter mit Korb, 23 m Steighöhe, 12 m Ausladung Einsatzleitwagen Einsatzleitfahrzeug Ferndorf-Eder-Lahn-Straße Feldkochherd Feuerwehranhänger Feuerwehranhänger mit Leichtschaumgenerator Feuerlöschkreiselpumpe Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Gerätewagen Atemschutz Gerätewagen Gefahrgut GW-L2 Gerätewagen Logistik Größe 2 (zul. Gesamtmasse 16 t) HLF 20 / HLF 20/16 HTS JF KdoW LSA Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug mit FP 10/2000 (2000 l pro Minute bei 10bar) und mind. 1600 l Löschwassertank, sowie umfangreiche Beladung zur Technischen Hilfeleistung Hüttentalstraße Jugendfeuerwehr Kommandowagen (Einsatzdienst der Wehrführung) Leichtschaumgenerator

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 7 LF 10/6 LF 16 Löschgruppenfahrzeug mit FP 10/1000 (1000 l pro Minute bei 10bar) und 600 l Löschwassertank Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 Löschgruppenfahrzeug mit FP 16/8 (1.600 l pro Minute bei 8 bar) und 1.200 l Löschwassertank LF 20/16 LG LZ MBl. NRW. MLF MTW oder MTF SGV. NRW. SMBl. NRW. Löschgruppenfahrzeug mit FP 10/2000 (2000 l pro Minute bei 10bar) und 1600 l Löschwassertank Löschgruppe Löschzug Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen Mittleres Löschfahrzeug (max. 1200 l Löschwassertank, zul. Gesamtmasse 8,8 t) Mannschaftstransportwagen Mannschaftstransportfahrzeug Sammlung Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Sammlung Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen TLF 16/25 Tanklöschfahrzeug mit FP 16/8 (1.600 l pro Minute bei 8 bar) und 2.500 l Löschwassertank TLF 20/25 Tanklöschfahrzeug mit FP 10/2000 (2000 l pro Minute bei 10 bar) und 2.500 l Löschwassertank TLF 2000 TroLA-PG 250 TS 8/8 TSF TSF-W oder K-TLF Tanklöschfahrzeug (mind. 2000 l Löschwassertank, zul. Gesamtmasse 10 t) Trockenlöschanhänger für Pulverlöschgerät mit 250 kg Löschmittelvorrat (PG 250) Tragkraftspritze (800 l pro Minute bei 8 bar) Tragkraftspritzenfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug mit 500 l Löschwassertank Kleintanklöschfahrzeug mit 500 l Löschwassertank

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 8 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 1) Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122); geändert durch Art. IV des Gesetzes vom 3. 2. 2004 (GV. NRW. S. 96), in Kraft getreten am 21. Februar 2004; Art. 13 des Gesetzes v. 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644), in Kraft getreten am 1. Januar 2005; Artikel 69 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332), in Kraft getreten am 30. April 2005; Artikel 13 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV. NRW. S. 662), in Kraft getreten am 1. Januar 2008; Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 765), in Kraft getreten am 16. Dezember 2009; Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), in Kraft getreten am 31. Oktober 2012. 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. 2000 S. 256/SGV. NRW 232), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes in NRW v. 9.5.2000 (GV. NRW. S. 439); Gesetz v. 22.7.2003 (GV. NRW. S. 434), in Kraft getreten am 7. August 2003; Artikel 6 d. Gesetzes v. 16. 12. 2003 (GV. NRW. S. 766), in Kraft getreten am 1. Januar 2004; Art. 9 d. Gesetzes v. 4. Mai 2004 (GV. NRW. S. 259), in Kraft getreten am 4. Juni 2004; Artikel 91 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332), in Kraft getreten am 30. April 2005; Artikel I des Gesetzes v. 12.12.2006 (GV. NRW. S. 615), in Kraft getreten am 28. Dezember 2006; Artikel 2 des Gesetzes v. 11.12.2007 (GV. NRW. S. 708), in Kraft getreten am 31. Dezember 2007; Artikel I des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (GV. NRW. S. 644), in Kraft getreten am 11. November 2008; Artikel 2 des DL-RL-Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 863, ber. S. 975), in Kraft getreten am 28. Dezember 2009; Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2011 (GV. NRW. S. 272), in Kraft getreten am 4. Juni 2011; Gesetz vom 22. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 729), in Kraft getreten am 13. Januar 2012; Gesetz vom 21. März 2013 (GV. NRW. S. 142), in Kraft getreten am 1. April 2013; Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294), in Kraft getreten am 28. Mai 2014. 3) Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12. Oktober 2000 - II A 3-100/85 (MBl. NRW. 2000 S. 1432) 4) Sonderbauverordnung vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 682) ; geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. November 2014 (GV. NRW. S. 847), in Kraft getreten am 6. Dezember 2014. Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen Schulbaurichtlinie - SchulBauR - *) RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr - X.1 170 - v. 5.11.2010. 5) Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) vom 24. November 2009 (GV. NRW. S. 723), in Kraft getreten am 28. Dezember 2009;

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 9 geändert durch VO vom 30. September 2014 (GV. NRW. S. 615), in Kraft getreten am 11. Oktober 2014 6) Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden, Gem. RdErl. d. Innenministeriums - 73-52.09.03 u. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung - 123-4.03.05.02-82835/14 - v. 19.5.2000 MBl. NRW. 2000 S. 650, geändert durch RdErl. v. 4.12.2006 (MBl. NRW. 2006 S. 757), 12.11.2009 (MBl. NRW. 2009 S. 533), 3.11.2014 (MBl. NRW. 2014 S. 646). 7) Schutzzieldefinition der AGBF Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997 führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF NRW als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 10 4. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde, wobei zu beachten ist, dass ein Großteil der Aufgaben per Gesetz auf die Feuerwehr übertragen ist. Die nachfolgenden Aufgaben werden von der Feuerwehr wahrgenommen: Bekämpfung von Schadenfeuern Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen (Unter Hilfeleistung ist vorrangig die Rettung von Menschenleben und nachgeordnet auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr zu verstehen.) Stellung von Brandsicherheitswachen (bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.) Brandschutzerziehung und -aufklärung der Bevölkerung, z.b. - das Verhalten bei Bränden - den sachgerechten Umgang mit Feuer - das Verhüten von Bränden - die Möglichkeiten der Selbsthilfe Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Schutzplänen für besonders gefährliche Objekte Unterstützung der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen Beteiligung an der Brandschau Durchführung von Übungen (Erprobung der Leistungsfähigkeit) Mitwirkung im Zivilschutz Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Wasserflächen Technische Hilfeleistung z.b. - Türöffnungen - Gestellung von Fahrzeugen und Geräten

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 11 Abwehrender Brandschutz z.b. - Erstellung von Einsatzplänen für besondere Objekte Vorbeugender Brandschutz - Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen - Überprüfung Löschwasserentnahmestellen - Wartung und Pflege von Hydranten im Auftrag der Stadtwerke - Überprüfung von (Aufstell-)Flächen für die Feuerwehr - Beteiligung bei der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen Aus- und Fortbildung z.b. - Grundausbildung, Truppmann, Truppführer, Sonder-/Fachausbildung (ABC-Lehrgänge, Atemschutz, Maschinisten, Personalgestellung für die Führerscheine Klasse C Ausbildung) Technische Logistik z.b. - Mitwirkung bei der Ausschreibung von Fahrzeugen und Geräten - Wartung, Pflege, Prüfung von Fahrzeugen und Geräten Wartung/Reinigung und Desinfektion von Atemschutzgeräten Prüfung von Steigleitungen Freiwillige Aufgaben z.b. - Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen) - Leistungsnachweise (Wettkämpfe im Ausland, Teilnahme an sportlichen Feuerwehrveranstaltungen, die von der Unfallkasse freigegeben worden sind) - Begleitung von Umzügen (z.b. Martinszug) - Verteilung von Informationen feuerwehrtechnischer Art an Haushalte

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 12 5. Gefährdungspotenzial 5.1. Die Stadt Kreuztal Stadtteil Kreuztal mit Fritz-Erler-Siedlung, Schul- und Sportzentrum, Innenstadt, HTS- Anbindung und Eisenbahnanlagen

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 13 5.1.1. Größe, Einwohner, Stadtteile Die Stadt Kreuztal in ihrer heutigen Struktur ist nach der kommunalen Neugliederung im Jahre 1969 aus dem ehemaligen Amt Ferndorf entstanden. Zum Stadtgebiet gehören die Ortschaften: - Bockenbach - Burgholdinghausen - Buschhütten - Eichen - Fellinghausen - Ferndorf - Junkernhees - Kredenbach - Kreuztal - Krombach - Littfeld - Mittelhees - Oberhees - Osthelden - Stendenbach Die Gesamtfläche der Stadt Kreuztal beträgt 71,07 qkm und teilt sich wie folgt auf: Waldflächen 59,69 % landwirtschaftlich genutzte Flächen 14,63 % Wohn- und Baugebiete 17,31 % Verkehrsflächen 7,49 % sonstige Flächen 0,88 % Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein Stand: 31.12.2014

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 14 Die Stadt hat eine Ausdehnung von 12 km in Nord-Süd-Richtung und 11 km in Ost-West-Richtung, wobei die Länge der Stadtgrenze 48 km beträgt. Die Stadt Kreuztal ist Mittelpunkt des nördlichen Siegerlandes und grenzt an die Städte und Gemeinden: nördliche Richtung: südliche Richtung: westliche Richtung: östliche Richtung: Stadt Olpe / Gemeinde Kirchhundem Stadt Siegen Stadt Freudenberg / Gemeinde Wenden Stadt Hilchenbach / Stadt Netphen Kreis Siegen-Wittgenstein Die Entfernungen vom Stadtmittelpunkt zu den zuvor genannten Stadt- bzw. Gemeindegrenzen betragen: Olpe / Kirchhundem 7,5 / 11,2 km Freudenberg / Wenden 5,3 / 4,6 km Siegen 4,2 km Hilchenbach / Netphen 5,0 / 5,1 km

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 15 Die Einwohnerzahl (inkl. Einwohnern mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) der Stadt Kreuztal beträgt zum Stichtag 31.12.2014 32.483. Diese verteilt sich auf die einzelnen Stadtteile wie folgt: Bockenbach 446 Burgholdinghausen 22 Buschhütten 4.714 Eichen 3.240 Fellinghausen 2.720 Ferndorf 4.133 Junkernhees 246 Kredenbach 1.719 Kreuztal 8.960 Krombach 2.087 Littfeld 2.704 Mittelhees 57 Oberhees 84 Osthelden 681 Stendenbach 670 Bezogen auf das Stadtgebiet beträgt die Einwohnerdichte ca. 457 Einwohner je qkm. Quelle: Bürgeramt der Stadt Kreuztal Stand: 31.12.2014 5.1.2. Topographie Die mittlere Höhenlage in der Stadt Kreuztal beträgt 350 m ü. NN. Der "Hohe Wald" in Burgholdinghausen stellt mit 655 m ü. NN den höchsten Punkt des Stadtgebietes dar. Der niedrigste Punkt mit 260 m ü. NN liegt im Stadtteil Buschhütten. Ein besonders markanter Punkt ist der 618 m hohe "Kindelsberg" mit Aussichtsturm und Restaurant. Die Stadtmitte liegt 275 m ü. NN.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 16 Bedingt durch diese Höhenlagen muss in der Winterzeit im gesamten Stadtgebiet mit Schnee- und Eisglätte gerechnet werden. 5.1.3. Verkehrsflächen, Entfernungen, Statistische Angaben Kreuztal ist Knotenpunkt dreier Bundesstraßen (B 54, B 508 und B 517) sowie der Landstraße 908. Direkte Anbindung an die BAB 45 (AS Siegen) und an die BAB 4 (AS Krombach / AK Olpe Süd) besteht über die B 54 Hüttentalstraße (HTS). Auf dem Gebiet der Stadt Kreuztal befindet sich keine Bundesautobahn. Das Straßennetz ist insgesamt ca. 249 km lang. Von den Hauptverkehrsstraßen abgesehen, ist in der Stadt Kreuztal fast flächendeckend Tempo 30 angeordnet. Im Stadtteil Kreuztal befindet sich die einzige Fußgängerzone des gesamten Stadtgebietes. Darüber hinaus sind in einzelnen Stadtteilen Verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Die durch Kreuztal führende B 54 (HTS) verbindet Kreuztal mit dem Oberzentrum Siegen, mit der A 45 über die Auffahrt Siegen, sowie mit der A45 und A 4 durch das Autobahnkreuz Olpe Süd. Das Tempolimit beträgt auf diesem Teilstück 80, 100 bzw. 120 km/h. Die B 54 (HTS) verläuft durch die Stadtteile Buschhütten, Kreuztal, Fellinghausen, Eichen und Krombach. Auf- bzw. Abfahrten befinden sich in Krombach, Kreuztal und Buschhütten. Auf der Krombacher Höhe geht die B 54 (HTS) in die A 4 über. Durch die Stadtteile Burgholdinghausen, Littfeld, Krombach, Stendenbach, Eichen, Kreuztal und Buschhütten verläuft eine elektrifizierte Trasse der Deutschen Bahn AG von Hagen nach Siegen. Die "Rothaarbahn" von Siegen nach Bad Berleburg führt ab Kreuztal über einen nicht elektrifizierten Streckenabschnitt durch die Stadtteile Ferndorf und Kredenbach. Haltestationen sind in Eichen, Ferndorf, Kredenbach, Dahlbruch, Kreuztal und Littfeld vorhanden. In Kreuztal und Buschhütten befinden sich ein Verschiebebahnhof und ein Containerterminal zur Verladung großer und sperriger Güter sowie von Gefahrgütern. An der Grenze von Burgholdinghausen zur Gemeinde Kirchhundem befindet sich ein Eisenbahntunnel mit einer Länge von 674 m. Durch die nördlichen Stadtteile (Burgholdinghausen, Littfeld, Krombach und Eichen) fließt die "Littfe". Diese mündet in Kreuztal in die "Ferndorf", welche aus den östlichen Stadtteilen (Kredenbach und Ferndorf) kommend weiter durch Buschhütten führt und schließlich das Stadtgebiet verlässt.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 17 Größere (stehende) Gewässer sind in den einzelnen Stadtteilen nicht vorhanden. Die Länge des Wasserleitungsnetzes beträgt 207 km, die des Kanalnetzes 241 km. Nachfolgend werden die Verkehrsstärken auf den klassifizierten Straßen des Stadtgebietes dargestellt: Erläuterung: < 10186 = durchschnittliche KFZ pro 24 Stunden im Jahresmittel Die farbigen Abstufungen stellen Straßenabschnitte dar, die vom Verkehrsaufkommen innerhalb abgestufter Größenkategorien vergleichbar sind. Quelle: Landesbetrieb Straßen NRW; Stand 2010 Die Entfernungen von der Hauptkreuzung (B 508/ B 517/ L 908) als zentralem Punkt zu den einzelnen Stadtteilen, Siedlungen und Stadtgrenzen können der Übersichtskarte der nächsten Seite entnommen werden. Die einzelnen Symbole/Markierungen bedeuten: Stadtgrenze Rahrbacher Höhe 11,8 km Krankenhaus und Siedlungen (Gebäude mittlerer Höhe) Stadtteil Fritz-Erler-Siedlung 2,0 km Littfeld 6,8 km Hauptverkehrskreuzung (B 54, B 508, B 517 und L 908)

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 18 Krombacher Höhe 8,1 km Rahrbacher Höhe 11,8 km Burgholdinghausen 8,4 km Krombach 4,9 km Littfeld Burgholdinghausen Littfeld 6,8 km Krombach Stendenbach 3,5 km Girkhauser Höhe 5,1 km Bockenbach 3,2 km Osthelden 4,5 km Eichen Eichen 3,2 km Fritz-Erler- Siedlung 2,0 km Krankenhaus 5,6 km Stadtgrenze Hilchenbach 5,6 km Junkernhees 2,9 km Oberhees 5,3 km Kreuztal Fellinghausen 1,4 km Mittelhees 4,0 km Buschhütten 2,5 km Ferndorf Ferndorf 1,6 km Kredenbach Kölsbachsiedlung 4,3 km Kredenbach 4,5 km Unglinghauser Höhe 5,7 km Stadtgrenze Freudenberg 5,9 km Stadtgrenze Siegen 3,6 km

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 19 5.1.4. Flächen, Nutzungen in Quadratkilometer/Prozent Unterschieden nach Nutzungsarten gibt die nachfolgende Tabelle bezogen auf die einzelnen Stadtteile und deren Anteil an der Gesamtfläche einen Überblick zu den Flächen der Stadt Kreuztal. Die Flächen- und Prozentangaben wurden zum Teil gerundet. Stadtteil Burgholdinghausen Buschhütten Eichen, Bockenbach, Stendenbach Fellinghausen Ferndorf Kredenbach Kreuztal Krombach Littfeld Mittelhees, Oberhees Osthelden, Junkernhees Gesamtfläche qkm % 13,71 19,29 5,99 8,43 6,76 9,51 3,99 5,61 7,01 9,86 5,23 7,36 4,59 6,46 6,39 8,99 8,53 12,00 3,76 5,29 5,11 7,19 Wohn- und Baugebiete Verkehrsflächen Waldflächen landwirtschaftlich genutzte Flächen sonstige Flächen qkm % qkm % qkm % qkm % qkm % 0,16 1,17 0,42 3,06 12,7 92,63 0,37 2,70 0,06 0,44 1,96 32,72 0,89 14,86 2,49 41,57 0,52 8,68 0,13 2,17 1,62 23,96 0,77 11,39 2,73 40,38 1,54 22,78 0,10 1,48 0,74 18,55 0,29 7,27 1,97 49,37 0,98 24,56 0,01 0,25 1,41 20,11 0,45 6,42 4,00 57,06 1,12 15,98 0,03 0,43 1,16 22,18 0,40 7,65 3,2 61,19 0,36 6,88 0,11 2,10 1,91 41,61 0,47 10,24 1,96 42,70 0,23 5,01 0,02 0,44 1,25 19,56 0,42 6,57 3,62 56,65 1,04 16,28 0,06 0,94 1,12 13,13 0,45 5,28 5,20 60,96 1,73 20,28 0,03 0,35 0,62 16,49 0,30 7,98 1,72 45,74 1,10 29,26 0,02 0,53 0,34 6,65 0,45 8,81 2,83 55,38 1,40 27,40 0,09 1,76 Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtfläche des Stadtteils! Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein Stand: 31.12.2014

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 20 5.1.5. Übersichtskarte bauplanungsrechtlicher Innenbereich Stadt Kreuztal Maßstab 1 : 60.000

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 21 5.1.6. Industrie-/Gewerbegebiete Die Stadt Kreuztal ist eine Industriestadt mit einer vielfältigen, zum Teil stark exportorientierten Industrie, deren Schwerpunkt als Folge der geschichtlichen Entwicklung in der Eisen- und Blechverarbeitung sowie im Maschinenbau liegt. Industriestandorte finden sich fast im gesamten Stadtgebiet und sind durch die Ansiedlung kleiner, mittelständischer und großer Betriebe gekennzeichnet. Im Bereich der Stadt Kreuztal sind folgende größeren Industriegebiete/- standorte ausgewiesen: Ortsteil Littfeld/Krombach Eichen Buschhütten Ferndorf/Kredenbach Industriegebiet/-standort "Littfetal" Produktionsstätte der "ThyssenKrupp Steel Europe AG" und der Hoesch Bausysteme GmbH, Flipses Wiese "Backeswiese", Setzer Straße, Siegener Straße Mitte und Süd, Langenauer Str., Auf der Pferdeweide "Ferndorftal" und Produktionsstätte der " ThyssenKrupp Steel Europe AG" Einordnung der Kreuztaler Betriebe nach Branchen: 23 73 63 62 1.314 169 Handel/Dienstleistung Land-/ Forstwirtschaft Eisen-/ Metallverarbeitung Baugewerbe/- bedarf Nahrung/Genussmittel Sonstige verarbeitende Gewerbe

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 22 5.1.7. Wohngebiete Die einzelnen Stadtteile sind von einer ein- bis zweigeschossigen Wohnhausbauweise geprägt. In den Stadtteilen Kreuztal und Buschhütten befinden sich mit der "Fritz- Erler-Siedlung" und der "Kölsbachsiedlung" Baubereiche mit Gebäude mittlerer Höhe. Weitere Wohngebäude mittlerer Höhe sind in Fellinghausen im Bereich "Zum Hohlen Stein / Bogenstraße" und im Innenstadtbereich vorhanden. Ansammlungen von Mehrfamilienhäusern befinden sich in den Bereichen "Liesewald" in Buschhütten, "Hagener Straße", "Stählerwiese" und "Dörnberg" in Kreuztal, "Hagener Straße" in Eichen, "Talstraße / Auf der Aue" in Krombach und "Gerberstraße / Spielweg" in Littfeld. Darüber hinaus stehen im Stadtgebiet vereinzelt weitere Gebäude mittlerer Höhe, die hier nicht gesondert aufgezeigt werden, da es sich überwiegend um Einzelobjekte handelt. Bedingt durch die historische Entwicklung der Stadt Kreuztal grenzt die Wohnbebauung in einzelnen Bereichen unmittelbar an die dort vorhandenen Industrie- und Gewerbebauten. Denkmalgeschützte Wohngebäude befinden sich in allen Stadtteilen. Vereinzelt stehen Bauernhöfe in den Außenbereichen der bebauten Ortslagen.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 23 5.1.8. Kindergärten, Schulen, Hallen, Heime und soziale Einrichtungen Kindergärten/-tageseinrichtungen: Im Gebiet der Stadt Kreuztal gibt es 25 Kindertagesstätten/-horte. Kindertagesstätten/-horte (nach Stadtteilen) Kinder AWO-Kindertagesstätte Goetheweg Buschhütten 19 Evangelische Kindertagesstätte Buschhütten Buschhütten 31 Städtischer Kindergarten - Langenau - Buschhütten 45 Städtischer Kindergarten - Buschhütten - Buschhütten 56 Großtagespflege Langenau Buschhütten 9 AWO-Kindertagesstätte Südstraße Eichen 53 Familienzentrum Eichen Kita Regenbogen Eichen 86 Städtischer Kindergarten Kunterbunt Eichen 22 Familienzentrum Fellinghausen Fellinghausen 52 Städt. Kindergarten Ferndorfer Knirpse Ferndorf 64 Städtischer Kindergarten Maluma Ferndorf 36 AWO-Kindertagesstätte Kredenbach Kredenbach 66 AWO-Kindertagesstätte Kreuztal 21 Familienzentrum "Dreslers Park" Kreuztal 32 Familienzentrum "Villa Schübel" Kreuztal 55 Familienzentrum Fritz-Erler-Siedlung Kreuztal 70 Städtischer Kindergarten Hessengarten Kreuztal 57 Städtischer Kindergarten Zum Wäldchen Kreuztal 70 Kita Kasimir ALF Pfarrstraße Kreuztal 52 Großtagespflege Alf Roonstraße Kreuztal 9 Großtagespflege Alf KiTS Kreuztal 9 Städtischer Kindergarten Krombach Krombach 78 AWO-Kindertagesstätte Littfeld Littfeld 17 Städtischer Kindergarten Littfeld Littfeld 41 Städtischer Kindergarten Osthelden Osthelden 43 Quelle: Träger der Kindertagesstätten/-horte Stand: 01.10.2015 städtische Einrichtungen Stand: 01.10.2015 übrige Einrichtungen

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 24 Schulen: In der Stadt Kreuztal gibt es insgesamt 12 Schulgebäude. Herausragender Standort ist das Schulzentrum "Stählerwiese" in Kreuztal mit insgesamt 3 weiterführenden Schulformen sowie einem angeschlossenen Sportzentrum. Schulen (nach Stadtteilen) Schüler Grundschule Buschhütten 185 Adolf-Wurmbach-Grundschule Standort Eichen 156 Hauptschule Eichen 227 Grundschule Fellinghausen 163 Kindelsbergschule Ferndorf 81 Grundschule Kredenbach 181 Grundschule an Dreslers Park Kreuztal 265 Kath. Grundschule Kreuztal 109 Ernst-Moritz-Arndt-Realschule Kreuztal 430 Städtisches Gymnasium Kreuztal 735 Clara-Schumann-Gesamtschule Kreuztal 842 Adolf-Wurmbach-Grundschule Standort Littfeld 103 Quelle: Schulstatistik Stand: Oktober 2015

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 25 Hallen: Neben der im Stadtteil Kreuztal vorhandenen "Stadthalle" gibt es - verteilt über das Stadtgebiet - eine Vielzahl an Mehrzweck- und Sporthallen, die auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden können. Mehrzweckhallen (nach Stadtteilen) Krombachhalle Vereinsturnhalle Stadthalle Otto-Flick-Halle Turnhalle Turnhalle Turn- und Festhalle Sporthallen (nach Stadtteilen) Schulturnhalle Adolf-Wurmbach-Grundschule Vereinsturnhalle Schulturnhalle Adolf-Wurmbach-Grundschule Schulturnhalle Hauptschule Dreifachturnhalle Zweifachsporthalle Schulturnhalle Ernst-Moritz-Arndt-Realschule Schulturnhalle Gemeinschaftsgrundschule Schulturnhalle Kath. Grundschule Schulturnhalle Grundschule Schulturnhalle Kindelsbergschule Sonstige (Hallen-)Gebäude (nach Stadtteilen) Werksgasthaus der "ThyssenKrupp Steel Europe AG" Krombach Eichen Kreuztal Kreuztal Fellinghausen Kredenbach Buschhütten Littfeld Littfeld Eichen Eichen Kreuztal Kreuztal Kreuztal Kreuztal Kreuztal Fellinghausen Ferndorf Eichen Stand: 01.10.2015

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 26 Heime und soziale/medizinische Einrichtungen: In den verschiedenen Stadtteilen sind folgende Heime und soziale bzw. medizinische Einrichtungen vorhanden: Heime und soziale/medizinische Einrichtungen Plätze/Betten Senioren-Wohnpark Kreuztal-Krombach Krombach 62 Hans-Georg-Vitt-Seniorenzentrum AWO Kreuztal 126 Haus der Diakonie Martin-Luther-Straße Kreuztal (Wohnungen) 10 Altenpension "Hadem" Kreuztal 20 Senioren-Wohngruppe Haus Hadem (Wohnungen) Kreuztal 2 Diakonie Haus Ernsdorfstraße (Wohnungen) Kreuztal 23 Diakonie Haus Ernsdorfstraße Wohngemeinschaft für Demenzkranke Kreuztal 12 Diakonie-Krankenhaus Kredenbach 150 AWO-Wohnheim für Behinderte Buschhütten 39 Kinderhospiz "Villa Dorothee" Buschhütten 10 Diakonie Tagespflege Buschhütten 32 Wohnheim für Jugendliche Buschhütten 6 Tagespflege Münker Ferndorf 15 Kombinierte Wohn- und Tagespflegeeinrichtung Mitten in Eichen Eichen 25 Quelle: Träger der Einrichtungen Stand: 15.01.2015 Sonstige Einrichtungen (nach Stadtteilen) Wohnanlage "Ligno-Park" Kreuztal 5.1.9. Besondere Gebäude, Betriebe und Einrichtungen ( 6 FSHG) Die Tabelle auf der nachfolgenden Seite enthält eine zahlenmäßige Aufstellung der im Stadtgebiet vorhandenen Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine Großzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Bei diesen Gebäuden und Einrichtungen sind nach 6 FSHG regelmäßig Brandschauen durchzuführen. In der Stadt Kreuztal werden diese durch eine Privatfirma durchgeführt. Die hierzu erstellte Objektliste ist im Anhang - Anlage I - beigefügt.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 27 Stand: 01.10.2015 Sonderobjekte 1 1 1 2 1 8 2 1 1 Gewerbe- objekte 14 6 6 15 3 4 2 Großgaragen 2 Ausstellungsobjekte Verwal- tungs- Objekte 2 1 Ver- kaufs- objekte 2 5 6 1 Gebäude mittlerer Höhe 8 30 Unterrichtsobjekte 1 2 2 1 1 5 0 1 Versammlungsobjekte 7 6 2 4 1 20 3 5 Übernachtungsobjekte 2 5 2 3 1 1 4 4 2 1 Pflege- und Betreuungsobjekte 8 4 1 2 2 15 2 2 1 Stadtteil Bockenbach Burgholdinghausen Buschhütten Eichen Fellinghausen Ferndorf Junkernhees Kredenbach Kreuztal Krombach Littfeld Mittelhees Oberhees Osthelden Stendenbach

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 28 5.1.10. Waldgebiete, Naturschutzgebiete, Wassergewinnungsgebiete Rund 43 qkm des Stadtgebietes sind Waldflächen. Dabei macht die Fichte den überwiegenden Baumbestand aus. Langfristig wird die Umwandlung in mehr Laub- bzw. Mischwald angestrebt. Die Waldflächen in den einzelnen Stadtteilen sind größtenteils über ausgebaute Waldwege zu befahren. Bedingt durch den bis ins 20. Jahrhundert betriebenen Bergbau sind in den Stadtteilen Burgholdinghausen, Ferndorf, Kredenbach, Kreuztal und Littfeld zahlreiche Teiche vorhanden, die seinerzeit dem Grubenbetrieb dienten und heute zur Löschwasserentnahme bei Waldbränden genutzt werden können. Nachfolgende Naturschutzgebiete sind in der Stadt Kreuztal ausgewiesen: Nr. Ortsteil Bezeichnung Größe Burgholdinghausen/ 1 Grubengelände Littfeld 138 ha Littfeld 2 Krombach Oberes Breitenbachtal 19,7 ha 3 Krombach Elsbergsiepen 8,2 ha 4 Kredenbach Loher Tal 82,8 ha 5 Fellinghausen Erzebachtal 8,6 ha 6 Osthelden Berghäuser Bachtal 15,5 ha N 1 Naturschutzgebiet Grubengelände und Wälder bei Burgholdinghausen Größe: 138,0 ha Lage: Östlich Littfeld N 2 Naturschutzgebiet Oberes Breitenbachtal Größe: 19,7 ha Lage: Westlich Littfeld N 3 Naturschutzgebiet Elsbergsiepen Größe: 8,2 ha Lage: Nördlich Krombach

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 29 N 4 Naturschutzgebiet Loher Tal Größe: 82,8 ha Lage: Nördlich Kredenbach N 5 Naturschutzgebiet Erzebachtal Größe: 8,6 ha Lage: Nördlich Fellinghausen N 6 Naturschutzgebiet Berghäuser Bachtal Größe: 15,5 ha Lage: Südwestlich Osthelden Wassergewinnungsgebiete sind in der Stadt Kreuztal für die öffentliche Wasserversorgung nicht vorhanden. In den nördlichen Stadtteilen Littfeld, Krombach und Eichen befinden sich jedoch einige Tiefbrunnen bzw. Wasserentnahmestellen, die von den dort ansässigen Brauereien betrieben werden.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 30 5.1.11. Löschwasserversorgung Nach 1 Abs. 2 S. 1 FSHG sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen. Der Löschwasserbedarf kann dabei aus dem öffentlichen Wassernetz und aus offenen Gewässern gedeckt werden. In der Stadt Kreuztal besteht ein flächendeckendes Wasserleitungsnetz. Gespeist wird dieses über eine Transportleitung von der Breitenbachtalsperre. Darüber hinaus kann im Bedarfsfall Wasser aus der Obernautalsperre bezogen werden. Der notwendige Wasserdruck wird durch vorhandene Hochbehälter und Druckerhöhungsstationen erzielt. Die Wasserentnahme erfolgt mittels Unterflur- und Überflurhydranten, wobei letztere zurzeit eine Ausnahme darstellen. In den einzelnen Stadtteilen stellt sich die Löschwasserversorgung über das öffentliche Wasserleitungsnetz wie folgt dar: Burgholdinghausen: Burgholdinghausen verfügt über Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 400 l/min. Littfeld: In Littfeld sind überwiegend Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 800 l/min vorhanden. Im Ortskern (Altenberger Str.) stehen zum Teil 1.600 l/min zur Verfügung. Krombach: In Krombach sind im Industriegebiet "Littfetal" sowie im Bereich der Ortsdurchfahrt B 54 überwiegend Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 1.600 l/min vorhanden. Im Ortskern sind 800 l/min verfügbar und in den Außenbereichen werden vereinzelt 400 bzw. < 400 l/min erreicht. Bei größeren Industriehallen mit einer Fläche von mehr als 4000 qm beträgt die erforderliche Löschwassermenge entsprechend dem Arbeitsblatt W 405 des DGW 3.200 l/min. Diese geforderte Löschwassermengen

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 31 konnte durch Brandschutzkonzepte, welche von der Brandschutzdienststelle des Kreises Siegen-Wittgenstein genehmigt wurden, von den Objekteigentümern nachgewiesen werden. Bockenbach / Eichen / Stendenbach: In den Bereichen "Stendenbacher Weg", "Struthbornweg" und "Am Alten Hahn" stehen durchgängig Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 1.600 l/min zur Verfügung. Überwiegend sind 800 l/min verfügbar, wohingegen in den Außenbereichen zum Teil nur 400 bzw. < 400 l/min erreicht werden. Bei größeren Industriehallen mit einer Fläche von mehr als 4000 qm beträgt die erforderliche Löschwassermenge entsprechend dem Arbeitsblatt W 405 des DGW 3.200 l/min. Diese geforderte Löschwassermenge konnte durch ein Brandschutzkonzept, welches von der Brandschutzdienststelle des Kreises Siegen-Wittgenstein genehmigt wurde, vom Objekteigentümer nachgewiesen werden. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass am vorhandenen Teich auch eine Ansaugstelle für die Feuerwehr eingerichtet wurde. Kreuztal: Im Stadtteil Kreuztal sind in den Bereichen "Waldstraße", "Breslauer Straße", "Ratzebuschstraße" und "Zum Erbstollen" Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 1.600 l/min verfügbar. Am "Dörnberg" stehen 1.600 l/min und in der "Fritz-Erler-Siedlung" durchgängig 800 l/min zur Verfügung. In den übrigen Bereichen - einschließlich Stadtmitte - sind Hydranten mit entnehmbaren Löschwassermengen zwischen 800 und 1.600 l/min vorhanden. Ferndorf: Überwiegend sind in den Wohngebieten 800 l/min verfügbar, wobei im Bereich der "Kindelsbergstraße" 3.200 l/min und entlang der "Marburger Straße" 1.600 l verfügbar sind. Vereinzelt sind Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 400 bzw. < 400 l/min vorhanden. Bei größeren Industriehallen mit einer Fläche von mehr als 4000 qm beträgt die erforderliche Löschwassermenge entsprechend dem Arbeitsblatt W 405 des DGW 3.200 l/min. Diese erforderliche Löschwassermenge ist in Ferndorf nicht enthalten, wird aber durch eine Entnahmestelle auf dem Werksgelände an der Ferndorf kompensiert. Kredenbach: Im Stadtteil Kredenbach sowie im Industriegebiet "Ferndorftal" stehen durchgängig Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 1.600 l/min zur Verfügung. Darüber hinaus ist im Bereich der Kläranlage der Stadt Hilchenbach ein Überflurhydrant mit ca. 4.000 l/min vorhanden.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 32 Fellinghausen: In Fellinghausen stehen überwiegend Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 1.600 l/min sowie in den Bereichen "Auf dem Hainchen" und "Zum Hohlen Stein" von 800 l/min zur Verfügung. Junkernhees / Osthelden: In den Stadtteilen Junkernhees und Osthelden sind Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von durchgängig 800 l/min vorhanden, vereinzelt werden 1.600 l/min erreicht. Mittelhees / Oberhees: Entlang der "Heesstraße" von Junkernhees bis Mittelhees werden 1.600 l/min entnehmbare Löschwassermenge erreicht. In den Seitenbereichen und in Oberhees stehen 800 bzw. 400 l/min zur Verfügung. Buschhütten: In Buschhütten stehen durchgängig Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 1.600 l/min zur Verfügung. Vereinzelt werden 800 l/min erreicht. Bei dieser Erhebung wurden kleinräumige Bereiche mit abweichenden Löschwasserentnahmemengen über Hydranten nicht gesondert aufgeführt. Soweit in den Stadtteilen vereinzelt noch Versorgungsdefizite mit Löschwasser über das öffentliche Wasserleitungsnetz bestehen, werden diese sukzessiv durch das Städtische Wasserwerk behoben. Daneben kann im Stadtgebiet je nach Witterungslage und Jahreszeit Löschwasser aus offenen Gewässern wie Teichanlagen und Fließgewässern mit Staubereichen entnommen werden. Auf den Übersichtskarten der nachfolgenden Seiten sind die vorhanden Teichanlagen und Fließgewässer der einzelnen Stadtteile sowie die über das öffentliche Wasserleitungsnetz möglichen Löschwasserentnahmemengen einzelner Bereiche grafisch dargestellt. Stand: 06.10.2015 Quelle: Städtisches Wasserwerk Kreuztal

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 33 Stadtteile Littfeld und Burgholdinghausen 1 3 2 3 3 4 1 4 2 5 Stadtteil Stadtgebiet Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute 3.200 800 < 400 1.600 400 Stadtteil Nr. Teichanlage Burgholdinghausen Littfeld 1 Dickenbruch (Saugstelle) verschiedene Hydranten 2 Neue Weiher / Kleffweiher / Langenbachsweiher 3 Feuerlöschteich im Langenbachstal 4 Grube Viktoria 1 Grube Altenberg 2 Weiher am Hohensteiner Haus (Hütte) 3 Schießstand Littfeld 4 Limbachstraße Weiher Alte Silberhardt Straße Richtung Kindelsberg 5

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 34 Stadtteile Krombach und Eichen 2 3 1 4 5 1 6 5 3 4 2 7 8 Stadtteil Stadtgebiet Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute 3.200 800 < 400 1.600 400 Stadtteil Nr. Teichanlage Nr. Teichanlage Krombach Eichen verschiedene Hydranten 1 Freibad Krombach 2 - Nicht mehr zugänglich - 3 Kirchenweiher 4 Schießstand Krombach 5 Teichanlage unterhalb Brauerei 1 Stendenbach 2 Im Struthwald (Waldteich) 3 Am Sonnenhang 4 Freibad Eichen 5 Am Alten Hahn 6 Attenbach 7 Ickenbach (Schützenheim) 8 Walzwerk Eichen

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 35 Stadtteil Kreuztal 3 2 1 3 Stadtteil Stadtgebiet Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute 3.200 800 < 400 1.600 400 verschiedene Hydranten Stadtteil Nr. Teichanlage/Sperre Nr. Teichanlage/Sperre 1 am Wirtschaftsweg Ferndorf/Kreuztal 2 Schmelzweiher Kreuztal 3 Fischteich Oberseifen

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 36 Stadtteile Ferndorf und Kredenbach 1 7 Stadtteil Stadtgebiet 4 5 2 1 2 3 6 3 8 3 Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute 3.200 4.000 1.600 400 800 < 400 verschiedene Hydranten Stadtteil Nr. Teichanlage/Sperre Nr. Teichanlage/Sperre Ferndorf Kredenbach 1 oberhalb Hütte Waldesruh 2 Freibad Ferndorf 3 Aherhammer 4 Irlenhecke 5 Dallnstraße 6 Irlenhof 7 Bienenweiher 8 Entnahmestelle Ferndorf 1 Loher Weiher 2 Nordstraße 3 Freibad Kredenbach

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 37 Stadtteile Fellinghausen, Osthelden, Junkernhees, Mittelhees und Oberhees 3 2 1 5 4 6 4 2 3 8 7 1 5 Stadtteil Stadtgebiet Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute 3.200 800 < 400 1.600 400 Stadtteil Nr. Teichanlage Nr. Teichanlage Osthelden/ Junkernhees Mittehees/ Oberhees 1 oben in der Robach 2 Am Steinbruch 3 Ostheldener Straße 4 Roberts Weiher verschiedene Hydranten 5 Berghäuser Weiher 6 Schloss Junkernhees 7 An der K 26 in Richtung Buchen 8 oberhalb Verbindungsweg Junkern-/Mittelhees 1 oberhalb Hof Wurmbach 2 Golfplatzgelände 3 Berghäuser Weg/Heesstraße 4 oberhalb Heestalhof 5 Ortseingang Oberhees

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 38 Stadtteil Buschhütten 1 2 Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute 3.200 800 < 400 1.600 400 Stadtteil Nr. Teichanlage Nr. Teichanlage/Sperre Buschhütten 1 Freibad Buschhütten 2 Stockbornstraße verschiedene Hydranten Besonderes Augenmerk bei der Löschwasserversorgung gilt der Stadtmitte im Bereich der Fußgängerzone "Marburger Straße", da wegen der zum Teil geschlossenen und mehrgeschossigen Bauweise im Brandfall ein hoher Löschwasserbedarf erforderlich werden kann. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die entnehmbaren Löschwassermengen im Bedarfsfall. Die verschiedenen Kreise stellen unterschiedliche Versorgungszonen dar. Dadurch ist gewährleistet, dass die angegebenen Löschwasserentnahmemengen pro Hydrant und Versorgungszone erreicht werden.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 39 Norden Marburger Straße Hagener Straße Dreslers Park Ziegeleifeld Siegener Straße Schulzentrum Stählerwiese Heesstraße Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute 3.200 800 < 400 1.600 400

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 40 5.2. Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Kreuztal 5.2.1. Wohnbebauung Gebäude mittlerer Höhe (Gebäude nach 2 Abs. 3 Satz 1 BauO NRW) In den Wohngebieten "Fritz-Erler-Siedlung" und "Kölsbachsiedlung" stehen insgesamt 33 Gebäude mittlerer Höhe. Im Stadtteil Fellinghausen sind im Bereich "Zum Hohlen Stein / Bogenstraße" insgesamt 8 größere Wohngebäude von zum Teil mittlerer Höhe vorhanden. Darüber hinaus stehen im Stadtgebiet vereinzelt weitere Wohngebäude mittlerer Höhe sowie die unter Punkt 5.1.7 genannten Ansammlungen von Mehrfamilienhäusern. Wegen der Höhe dieser Wohnobjekte kann im Brandfall der Einsatz der zentral im Feuerwehrgerätehaus Kreuztal stationierten Drehleiter als "zweiter Rettungsweg" erforderlich werden, weshalb gerade die zuvor genannten Siedlungen und Wohnbereiche einer besonderen Planung für den möglichen Einsatzfall bedürfen. Darüber hinaus sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. So unterliegen diese Gebäude zum Teil der Brandschau nach 6 FSHG. Durch die Beseitigung eventueller baulicher Mängel und die Sensibilisierung der Bewohner wird eine präventive Brandabwehr möglich. Durch ordnungsbehördliche Maßnahmen muss gewährleistet sein, dass mögliche Einsätze bei Schadenslagen ohne äußere Behinderungen durchgeführt werden können. Dies kann beispielhaft durch die Anordnung von Verund Gebotsregelungen nach der Straßenverkehrsordnung geschehen. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die Drehleiter innerhalb von 10 Minunten nach Alarmierung am Einsatzort sein. Nach der Ausrücke Anfahrtszeit ist die Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kreuztal, Löschzug Kreuztal nur in einem eingeschränkten Radius innerhalb der Ausrückezeit vor Ort. Dies gilt auch für die Drehleiter der Feuerwehr der Stadt Siegen, Löschzug Geisweid und der Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hilchenbach, Löschzug Dahlbruch. Damit ist die Erreichbarkeit aller relevanten Gebäude mittlerer Höhe abgedeckt. In den übrigen Bereichen sind die Gebäude mit den Rettungsmitteln der Feuerwehr erreichbar.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 41 Innenstadtbereich Der Innenstadtbereich zeichnet sich durch eine teilweise mehrgeschossige und geschlossene Bauweise im Stadtzentrum aus. Damit verbunden besteht im Schadensfall die Gefahr einer schnellen Brandausbreitung, was aus feuerwehreinsatztaktischen Gesichtspunkten Berücksichtigung finden muss. Besondere Aufmerksamkeit bei der Einsatzplanung sind dem Seniorenwohnheim und den Mehrfamilienwohnhäusern im Bereich "Ziegeleifeld / Martin-Luther-Straße / Marburger Straße" sowie dem an den Innenstadtbereich

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 42 angrenzenden Schulzentrum mit mehreren Schulgebäuden und Sportstätten einzuräumen. Darüber hinaus fließen im Stadtzentrum die Hauptverbindungstangenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden zusammen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Innenstadtbereich im Einsatzfall vom nächstgelegen Feuerwehrgerätehaus Kreuztal nur über die L 908 (Siegener Straße) angefahren werden kann, die in Höhe des Rathauses durch die Bahnstrecke in Richtung Bad Berleburg gequert wird. Für die alarmierten Einsatzkräfte kann dies bei geschlossenen Schranken zu "Wartezeiten" führen. Gleiches gilt für einen Großteil der Feuerwehrangehörigen des Löschzugs Kreuztal für die Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus Kreuztal. Aufgrund dessen wurde für den Löschzug Kreuztal ein weiterer Standort in der Waldstraße eingerichtet, um eine schnellere Einsatzbereitschaft für das nahegelegene Schulzentrum, die Fritz-Erler-Siedlung, die HTS- Anschlussstelle Kreuztal und den nördlichen Innenstadtbereich zu erreichen. 5.2.2. Gewerbe- und Industriegebiete Teilweise befinden sich Industriebetriebe und -anlagen in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Für die Bekämpfung möglicher Schadenslagen sind daher entsprechende Einsatzpläne auszuarbeiten. Die notwendigen technischen Geräte und Fahrzeuge, welche eine optimale Einsatzabwicklung ermöglichen und gerade den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen, sind vorzuhalten. Betriebe, die aufgrund von Produktionsabläufen oder der Lagerung und Vorhaltung bestimmter Stoffe bzw. Materialien nach der Störfallverordnung zu beurteilen sind, werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg Umweltverwaltung Siegen und Staatliches Amt für Arbeitsschutz Siegen einer gesonderten Betrachtung und Einsatzplanung für mögliche Schadenslagen unterzogen, welche sich in entsprechenden Einsatz- und Schutzplänen niederschlagen. Für andere "besonders gefährliche Objekte" nach 24 FSHG sind Sonderschutzpläne durch den Kreis Siegen-Wittgenstein zu erstellen, wobei in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Abgrenzungskriterien zu sonstigen Betrieben festzulegen sind. Große Bedeutung kommt bei der Einsatzplanung für Industriebetriebe neben der Brandbekämpfung auch dem Umgang mit chemischen und radioaktiven Stoffen zu. So müssen entsprechende Sensoren und Warngeräte optimiert vorgehalten und notwendige Schutzvorkehrungen für die Einsatzkräfte und die Bevölkerung getroffen werden.

Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 43 Unter Punkt 5.2.5 "Darstellung von Risikobereichen und Gefahrenschwerpunkten" werden einzelne Industriebereiche/-standorte in den verschiedenen Stadtteilen betrachtet. Der Produktionsstandort der "ThyssenKrupp Steel Europe AG" in Eichen verfügte als einziger Standort des gesamten Stadtgebietes über eine eigene Werkfeuerwehr. Die Anerkennung wurde auf Antrag der ThyssenKrupp Steel Europe AG zum 01.01.2015 0.00 Uhr von der Bezirksregierung Arnsberg zurück genommen, so dass die Zuständigkeit für den Brandschutz seit diesem Datum auf die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kreuztal übergegangen ist. 5.2.3. Waldbrände Waldbrände stellen gerade zur Sommerzeit eine erhebliche Gefahr dar. Neben den durch leichtsinnigen Umgang mit Feuer verursachten Waldbränden stellen die in Waldgebieten verlaufenden Bahnlinien ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar, weshalb wasserführende Löschfahrzeuge unabdingbar sind. 5.2.4. Sonstige Gebäude und Einrichtungen An der Grenze zur Gemeinde Kirchhundem befindet sich im Stadtteil Burgholdinghausen ein Eisenbahntunnel mit einer Länge von 674 m. Für dieses Objekt sind u.a. wegen möglicher Defizite bei der Löschwasserversorgung und technischen Ausstattung der Feuerwehr mit z.b. Langzeitatemschutzgeräten und (Schienen-)Transportfahrzeugen besondere Einsatzplanungen für mögliche Schadenslagen unter Beachtung des "Rahmenplanes für einen Alarm- und Einsatzplan Eisenbahn" - Runderlass des Innenministeriums NRW vom 22.08.2000 - erforderlich. Insofern sollte hier ein gebietsübergreifender Sonderschutzplan unter Beteiligung der Nachbargemeinde Kirchhundem und der beiden Kreisverwaltungen Olpe und Siegen-Wittgenstein angestrebt werden. 5.2.5. Darstellung von Risikobereichen und Gefahrenschwerpunkten Neben allgemeinen Risiken und Gefahren bestehen folgende Risikobereiche und Gefahrenschwerpunkte im Stadtgebiet: Diakonie-Krankenhaus, in Kredenbach Alten- und Pflegewohnheime in Buschhütten, Kreuztal und Krombach Tagespflegeeinrichtungen in Buschhütten, Eichen und Ferndorf Gebäude mittlerer Höhe in Kreuztal, Buschhütten und Fellinghausen