REGLEMENT FÜR DIE. KINDERGARTEN und PRIMARSCHULE LOMMISWIL

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Transkript:

REGLEMENT FÜR DIE ELTERNMITWIRKUNG KINDERGARTEN und PRIMARSCHULE LOMMISWIL Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Reglement auf die Doppelbenennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet Version V2.2

Geltungsbereich Das vorliegende Reglement gilt für die Primarschule und den Kindergarten der Gemeinde Lommiswil innerhalb des Schulkreis BeLoSe. Begriffe: Elternmitwirkung Lommiswil (EML): setzt sich aus den Elternvertretungen zusammen. Elternvertretung (): Gewählte Person, die eine Klasse vertritt. Klasseneltern: Alle Eltern/Erziehungsberechtigten einer Klasse (Primarschule/Kindergarten) Eltern: Erziehungsberechtigte Personen, die ein odere mehrere Kinder in der Primarschule/Kindergarten Lommiswil haben. Delegierte (DL): Die Delegierten und Ersatzdelegierten sind amtierende Gemeinderatsmitglieder oder Gemeinderatsersatzmitglieder der Gemeinde Lommiswil in der BeLoSe. Vorstand Schulkreis BELOSE (VSB): Vorstandsmitglieder (Ordentliche oder Ersatz) sind Mitglieder des Gemeinderates von Lommiswil. Schulleitung (SL): Leitung der Schule am Standort Lommiswil Gesamtschulleitung (GL): Leiter der Gesamtschule BeLoSe Lehrer (LE): Lehrperson des Schulstandortes Lommiswil Grundlage: Die Elternmitwirkung der geleiteten Schule BeLoSe der Gemeinde Lommiswil, im nachfolgenden EML genannt, bezieht für die Bereiche Kindergarten und Primarschule die Eltern in ihre Arbeit mit ein. Die EML ist konfessionell, politisch und kulturell unabhängig. Zweck: Rechtsgrundlage Die EML fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen den erziehungsberechtigten Personen fördert die Mitwirkung der Eltern im Umfeld der Lehrerschaft und der Schule fördert den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten. nimmt die gemeinsame Verantwortung zum Wohle des Kindes wahr. Volksschulgesetz 78 ter, lit. h, SR 413.111, Ziele Die EML ist Ansprechpartnerin für Eltern, Delegierte, des Vorstandes, der Schulleitung sowie der Lehrerschaft. ist ein Diskussionsforum, in welchem Lösungen zur Unterstützung von Eltern, Schülern und Schule gesucht werden arbeitet ehrenamtlich Abgrenzung Die EML hat keinen Einfluss auf die Kompetenzen der Delegierten, der Gesamtschulleitung, der Schulleitung und der Lehrerschaft hat weder eine Aufsichtsfunktion, noch berät sie über einzelne Lehrpersonen oder beurteilt deren Methoden oder Inhalte des Unterrichts ist nicht für die Bewältigung individueller Schulprobleme von einzelnen Schülern zuständig. Version 2.2 vom 18.5.2009 Seite 2 von 7

wahrt die Integrität der Lehrpersonen. verfolgt und unterstützt keine Einzelinteressen. untersteht unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes der Schweigepflicht. Wählbarkeit Die Eltern jeder Klasse bestimmen maximal zwei Elternvertreter (bei gemischten Schulresp. Kindergartenklassen pro Stufe je ein Elternvertreter). Die Elternvertreter () werden im Rahmen eines Klassen-Elternabends jeweils zu Beginn des Schuljahres von den Klasseneltern jeder Klasse gewählt. Die Wahl der wird in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen durch die EML organisiert und findet jeweils im 1. Quartal des neuen Schuljahres statt. Falls sich für das Amt niemand motivieren lässt, bleibt die entsprechende Klasse ohne. Es besteht kein Amtszwang. Wählbar als sind die Erziehungsberechtigten der Schüler in den jeweiligen Klassen. Unter den Anwesenden ist pro Familie in einer Klasse eine Person wählbar. Die Anwesenden haben pro Familie eine Stimme pro Klasse. Lehrpersonen, die an der Schule angestellt sind, Delegierte oder Vorstandsmitglieder (VSB) sowie Gemeinderäte können nicht gewählt werden. Die einzelnen sind Ansprechpartner für Klasseneltern und Lehrpersonen. Weitere Klassenelternversammlungen können nach Bedarf einberufen werden durch den nach Rücksprache mit der EML, durch die Klassenlehrperson oder wenn 1/3 aller Klasseneltern dies verlangen. Die Klassenlehrkraft kann zu den Elternversammlungen eingeladen werden. Das Wahlprozedere wird in Anhang 1 erläutert. Die gewählten übernehmen das Amt für mindestens ein Schuljahr. Kontinuität ist erwünscht. Organisation EML Die aller Klassen bilden die EML Die besetzen aus ihrer Mitte das Präsidium, das Vizepräsidium sowie die Protokollführung. Diese drei Mitglieder der EML bilden den Vorstand der EML. Die und der Vorstand sind für ein Jahr gewählt. Sie sind wieder wählbar. Die Schulleitung nimmt mit einer Vertretung in beratender Funktion aber ohne Stimmberechtigung an den Sitzungen der EML teil. Die Delegierten (DL) und/oder der Vorstand (VSB) können in beratender Funktion aber ohne Stimmberechtigung an den Sitzungen der EML teilnehmen. Weitere Personen können als Gäste vom Vorstand eingeladen werden. Sie nehmen beratend aber ohne Stimmberechtigung an den Sitzungen teil. Version 2.2 vom 18.5.2009 Seite 3 von 7

Sitzungen EML Die EML bestimmt den Sitzungsrhythmus selbst und trifft sich mindestens einmal pro Quartal. Die Sitzung wird durch das Präsidium, bei dessen Abwesenheit durch das Vizepräsidium einberufen und geleitet. Mindestens 3 oder die Schulleitung oder der Delegierte und/oder der Vorstand VSB) können die Einberufung einer Sitzung verlangen. Die Einladung hat spätestens 7 Tage vor der Sitzung unter Bekanntgabe der Traktanden in schriftlicher Form zu erfolgen. Die EML ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse der EML werden mit der einfachen Mehrheit gefasst. Der Präsident hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid Die EML-Sitzungen werden protokolliert. Das Kollegialitätsprinzip wird eingehalten. Die Kommunikation nach aussen erfolgt im Namen der EML. Primärer Ansprechpartner ist der Vorstand der EML. Aufgaben der EML Aufgaben / Pflichten der Die EML unterstützt die Schule, indem sie: die Mitwirkung der Eltern an der Schule fördert. die Interessen und Anliegen der Eltern wahrt und ernst nimmt. sich zusammen mit der Schule für gemeinsame Werte engagiert. die Integration von Zuzügern fördert. für die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule bzw. Behörden offen ist. schulische und schulnahe Projekte auf Anfrage unterstützt. einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten führt. den Erfahrungsaustausch unter den Eltern fördert. durch Kontakte allfällige Probleme frühzeitig erkennt und bei deren Lösung hilft. die Lehrerschaft bei Projekten und Anlässen, wenn gewünscht, mit Rat und Tat unterstützt. Anliegen behandelt, welche die gesamte Schuleinheit betreffen Die jeweiligen Aufträge erteilt sich die EML selbst. Bei Bedarf kann die EML einzelne Aufgaben besonderen Arbeitsgruppen überweisen. Die EML ist bemächtigt, eigenständig Beschlüsse zu treffen, holt aber bei Bedarf die Meinungen der Klasseneltern ein. Die Klasseneltern können sich über ihren Elternvertreter an die EML wenden und umgekehrt. Die können innerhalb der EML nach ihren Möglichkeiten und Interessen Verantwortung übernehmen und / oder mit speziellen Aufgaben betraut werden. Die verpflichten sich an den Sitzungen teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist der Vorstand der EML rechtzeitig zu informieren. Delegierte, die Einzelinteressen vertreten oder die Ziele der Elternmitwirkung missachten, können von der EML mit 2/3 Mehrheitsentscheid ausgeschlossen werden. Vertrauliche Informationen unterstehen der Schweigepflicht. Version 2.2 vom 18.5.2009 Seite 4 von 7

Demission: Mündliche Bekanntgabe an der Sitzung. Idealerweise auf Ende des Schuljahres. Aufgaben des Vorstands EML: Der Vorstand ist verantwortlich für die Durchführung der Anfang Schuljahr stattfindenden Wahlen der. bereitet die Sitzungen vor, lädt mit einer Traktandenliste zur Sitzung ein und leitet die Sitzungen. stellt den Informationsfluss mit allen Beteiligten sicher. kann die EML gegen aussen und bei offiziellen Anlässen der Schule vertreten hat Finanzkompetenz im Rahmen des Budgets Informationsfluss: Es gilt das Öffentlichkeitsprinzip. Die Protokollführung erstellt in Absprache mt dem Vorstand - innert Monatsfrist nach der Sitzung ein Protokoll. Das Protokoll wird allen in einer vorläufigen Version zugestellt. Sofern innert 10 Tagen keine Änderungen an die Protokollführung übermittelt werden, gilt das Protokoll als vorläufig genehmigt. Das Protokoll wird als provisorische Version der Verwaltung BeLoSe zum aufschalten auf deren Homepage übermittelt. Das Protokoll der Sitzungen der EML ist auf der Internetseite der BeLoSe verfügbar. Vertrauliche Informationen können im öffentlichen Protokoll fehlen. An der nachfolgenden Sitzung wird das Protokoll formell genehmigt. Die vorläufige Version wird bei Änderungen - auf der Homepage gegebenenfalls gegen die genehmigte Version ausgetauscht. Für die systematische Aufbewahrung von Sitzungsprotokollen, Aktennotizen und weiteren aussagekräftigen Akten ist die Protokollführung des EML verantwortlich. Das Protokoll geht in elektronischer Form an den Vorstandsvertreter der Gemeinde Lommiswil, die Delegierten der Gemeinde Lommiswil, die Gesamtschulleitung, die Schulleitung und die. Die Protokolle gehen auch an die Präsidenten der EM Selzach und Bellach. Der Vorstand EML bestimmt Inhalt, Zeitpunkt und Häufigkeit der Informationen in Absprache mit der Schulleitung und gegebenenfalls mit den Delegierten respektive dem Vorstand (VSB). Allgemeine Informationen über das Bestehen und die Arbeit der EML werden den Eltern der neu Eintretenden mit den Anmeldeunterlagen der Schule ausgehändigt. Eltern können via Elternbriefe oder Flyer über die Aktivitäten der EML informiert werden. Elternbriefe und Flyer können über die Lehrpersonen an die Eltern verteilt werden. Die Öffentlichkeit kann via Gemeindeblatt, Anschlagbrett oder Internet über die Aktivitäten der EML informiert werden. Version 2.2 vom 18.5.2009 Seite 5 von 7

Die EML kommuniziert aktiv mit den EM der Partnergemeinden Bellach und Selzach. Zu diesem Zweck können regelmässige Informationstreffen zum Erfahrungsaustausch stattfinden. Mindestens einmal jährlich treffen sich die Präsidenten der EM. Weitere können zu diesen Sitzungen eingeladen werden. Gemeinsame Projekte sind möglich. Der Entscheid darüber liegt in der Kompetenz der jeweiligen EM. Kooperation Infrastruktur und Finanzen: Die Schule Lommiswil stellt- in Koordination mit der Schulleitung - Räumlichkeiten der Gemeinde für Sitzungen, Veranstaltungen und Projekte kostenlos zur Verfügung. Der Kopieraufwand und Briefversand kann über die Schule abgewickelt werden. Die Gemeinde Lommiswil kann der Elternmitwirkung ein jährlich zu bestimmendes Budget zur Verfügung stellen. Dieses Budget beinhaltet die Kosten insbesondere für folgende Ausgaben: - Elternbildungsveranstaltungen und weitere Aktivitäten Eine EML - Kasse kann durch freiwillige Elternbeiträge geäufnet werden. Der Vorstand hat finanzielle Kompetenzen im Rahmen des Budgets. Er informiert die EML über die Ausgaben. Allgemeine Bestimmungen: Änderungen des Leitfadens können von der Elternschaft, der, der EML, der Schulleitung, der Gesamtschulleitung oder den Delegierten respektive dem Vorstand (VSB) angeregt werden. Sie werden durch die EML in Zusammenarbeit mit der Schulleitung erarbeitet. Grundsätzliche Änderungen bedürfen der erneuten Genehmigung durch den Vorstand des Schulkreises Belose. Das vorliegende Reglement wurde von der EM Lommiswil erarbeitet, der Schulleitung und Gesamtschulleitung BeLoSe zur Kenntnis gebracht und durch den Vorstand des Schulkreises BeLoSe genehmigt. Das vorliegende Reglement tritt auf Beginn des Schuljahres 2009/10 in Kraft. Inkraftsetzung: Unterschriften Ort, Datum Präsident der EM Lommiswil Ort, Datum Präsident des Vorstandes (VSB) Version 2.2 vom 18.5.2009 Seite 6 von 7

Anhang I: Wahlen der für die Elternmitwirkung Prozedere Beschreibung Wer? 1 Einladung Einladen zum Elternabend im 1. Quartal des neuen Schuljahres. Lehrer/in 2 Vorstellung Wahlprozedere Erklärung 3 der Regeln Informieren, dass Wahlen für Elternvertreter für die Elternmitwirkung stattfinden werden. Die Elternmitwirkung und das Wahlprozedere werden vorgestellt. Die Bedingungen zur Wählbarkeit sind dem Reglement zu entnehmen. Insbesondere gilt: Die anwesenden Eltern haben pro Familie eine Stimme. In einer Klasse kann nur eine Person pro Familie gewählt werden. Pro Klasse werden zwei Elternvertreter gewählt (bei gemischten Schul- resp. Kindergartenklassen pro Stufe je eine Person wählen). Der / die bestehende Elternvertreter kann sich zur Wiederwahl stellen. 4 Sammeln der Kandidaten und Kandidatinnen Die Wiederwahl der Elternvertreter kann offen erfolgen (Abstimmung) Der bestehende Elternvertreter stellt sich zur Wiederwahl oder gibt seine / ihre Demission dem Vorstand des EML bekannt. Findet der demissionierende Elternvertreter einen Nachfolger bevor die Elternversammlung stattfindet, gilt dieser dann als gewählt, wenn an der Elternversammlung kein Alternativkandidat/Kandidatin gewählt wird Findet der demissionierende Elternvertreter () keinen Nachfolger wird an der Elternversammlung nach Elternvertreter gesucht. Falls sich keine Eltern zur Wahl stellen, müssen sie darauf hingewiesen werden, dass die Klasse bei der EML nicht vertreten sein wird 5 Wahlannahme Die vorgeschlagenen respektive gewählten Kandidaten erklären Annahme der Wahl. Version 2.2 vom 18.5.2009 Seite 7 von 7