Dokumentationshilfen für Landwirtschaft. Rind, Schwein, Geflügel. Arbeitshilfen. Version: Status: Freigabe

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Transkript:

Dokumentationshilfen für Landwirtschaft Rind, Schwein, Geflügel Arbeitshilfen Version: 01.04.2009 Status: Freigabe

beitshilfen Arbeitshilfen QS Qualitätssicherung > Stufenübergreifend < QS Qualität und Sicherheit GmbH Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff Margaretenstraße 1 53175 Bonn Tel +49[0] 228 35068-0 Fax +49[0] 228 35068-10 info@q-s.info www.q-s.info Fotos: QS

Inhalt I Inhalt Die nachfolgenden Arbeitshilfen können für die Dokumentation verwendet werden. Sie dienen dem Systemteilnehmer zur Orientierung und helfen ihm, die in dem Leitfaden Landwirtschaft Rind, Schwein, Geflügel beschriebenen Anforderungen umzusetzen. Die Arbeitshilfen sind nicht Bestandteil des Leitfadens! 2. Checkliste Eigenkontrolle Tierproduktion 3. Arbeitshilfen Tierproduktion Bestandsregister Rind Bestandsregister Schwein Stallkarte Geflügel Stallkarte Pekingenten Futter-Misch-Protokoll Tierärztlicher Betreuungsvertrag Tierärztlicher Arzneimittel-Nachweis Kombibeleg für ein Arzneimittel Kombibeleg für mehrere Arzneimittel Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln Checkliste für Ausstallungs- und Leerstandsperiode Geflügel Angaben des Herkunftsbetriebes zur Lebensmittelketteninformation für Geflügel Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 3 von 34

Allgemeine I Betriebsdaten Allgemeine Betriebsdaten Es ist eine Betriebsübersicht zu erstellen mit folgenden Inhalten: Betrieb: Tel.: Name: Fax: Anschrift: E-Mail: Registriernummer: Tierproduktion Kapazitäten/Betriebseinheiten Es können vorhandene Dokumentationen genutzt werden (z. B. Anträge zur GAP). In Erzeugerbetrieben mit mehreren Einzelställen oder Betriebsabteilungen ist eine Betriebsskizze anzulegen, aus dem Lage und Nutzung der Betriebsteile erkennbar werden. Hierzu können auch Lagepläne und Baupläne der Ställe herangezogen werden. Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 4 von 34

Eigenkontrollcheckliste I Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung 2. Allgemeine Anforderungen 2.1. Allgemeine Betriebsdaten und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen Name des Betriebes Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort QS-Standortnummer/n (VVVO-Nr.) Datum Eigenkontrolle 2.1.1. Dokumentation Stammdaten Betriebsübersicht erstellt oder Einzeldokumente s. u. Adresse mit Registriernummern (z. B. VVVO-Nr., Unternehmernummer, Flächenprämienantrag) Kapazitäten/Betriebseinheiten Tierproduktion Lagerkapazitäten für Gülle, Jauche, Festmist Betriebsskizze, Lagepläne Betrieblicher Zukauf und Wareneingang (Lieferscheine und Belege: Tiere, Futtermittel und Futterzusatzstoffe, Tierarzneimittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Dienstleistungen) 2.1.2. Umsetzung von Korrekturmaßnahmen Alle Korrekturmaßnahmen fristgerecht und wirksam umgesetzt Prüfbericht neutrale Kontrolle liegt vor 2.2. Nährstoffvergleich Jährliche Dokumentation des Nährstoffvergleichs Nachweise bei überbetrieblicher Verwertung 2.3. Einhaltung und Dokumentation 2.3.1. Dokumentation der durchgeführten Eigenkontrollen Dokumentation Eigenkontrolle (Checkliste) Feststellung und Dokumentation von Abweichungen 2.3.2. Erfüllung der eingeleiteten Maßnahmen bei Abweichungen Beseitigung sämtlicher Abweichungen aus der Eigenkontrolle Beseitigung sämtlicher Abweichungen aus der neutralen Kontrolle 2.4. Ereignisfaltblatt Das QS-Ereignisfaltblatt liegt im Betrieb vor. Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 5 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung 3. Spezielle Anforderungen Tierproduktion 3.1. Herkunft/Rückverfolgbarkeit 3.1.1. Kennzeichnung der Tiere Rind: 2 Ohrmarken Schwein: eindeutige Kennzeichnung (Ohrmarke oder Schlagstempel) Empfehlung Schlagstempel entsprechend Bundesmarktverband Geflügel: Lieferschein Brüterei, Lieferdatum, Stallbezeichnung, Elterntierherdennummer, Alter der Elterntiere, Rasse, Kennzeichen Küken-Transport-LKW Für Schlachtgeflügel: amtliche Bescheinigung der Schlachttieruntersuchung, Kennzeichen Schlachttier-Transport- LKW Rind: Haltung der QS-Rinder mind. 6 Monate vor Schlachtung auf QS-Betrieb Kälber: Haltung der Mastkälber gesamte Mastdauer unter QS- Bedingungen Schwein: Zukauf von Mastferkeln aus QS-Betrieben 3.1.2. Führung Bestandsregister Dokumentation sämtlicher Tierbewegungen: Ankauf, Verkauf, Geburt, Tierverluste. Belege der Tierkörperbeseitigungsanstalt 3.2. Futtermittel Registrierung als Futtermittelunternehmen bei der zuständigen Landesstelle 3.2.1. Futtermittelbezug Bezug ausschließlich von QS-anerkannten Futtermittelherstellern Lieferscheine oder Abrechnungen, Sackanhänger 3.2.2. Einzelfuttermittel gemäß Positivliste Ausschließlicher Einsatz von Einzelfuttermitteln gemäß Positivliste für Einzelfuttermittel 3.2.3. Dokumentation Rationsberechnungen, Mischprotokolle Erstellung von Rationsberechnungen oder Mischprotokollen bei eigener Futtermittelherstellung oder ggfs. Protokoll beim Einsatz von Säuren Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen (z.b. Säuren, Vitamine, Aminosäuren) nach HACCP-Grundsätzen, Dokumentation Hinweis: vgl. Merkblatt für den Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen www.bauernverband.de 3.2.4. Einsatz fahrbarer Mahl- und Mischanlagen Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 6 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung Ausschließlicher Einsatz QS-zugelassener fahrbarer Mahl- und Mischanlagen Futtermittelmonitoring Landwirtschaftliche Selbstmischer: Teilnahme am Futtermittelmonitoring, Organisation über landwirtschaftliche Bündler. Gute Verfahrenspraxis Es muss sichergestellt werden, dass Arbeitsvorgänge so organisiert und durchgeführt werden, dass Gefahren, die die Sicherheit der Futtermittel beeinträchtigen können, verhütet, beseitigt oder minimiert werden. 3.2.5. Sicherheit von Futtermitteln und Sauberkeit von Wasser Schutz der Futtermittel vor Kontamination und Verunreinigung Kontrolle sämtlicher technischen Anlagen (z.b. Lager, Silo, Mühle, Mischer, Fütterungs- und Tränkeinrichtungen) Sauberkeit des Wassers 3.2.6. Futtermittellagerung Sauberkeit von Lager und Futtermitteln Maßnahmen zum Schutz vor Schädlingen, Schadnagern, Vögeln, Krankheiten Trennung von verschiedenen Futterarten Getrennte Lagerung von Abfällen, Chemikalien, Medikamenten, Saatgut etc. Schädlingsbekämpfung bei Befall Geflügel: fortlaufende Schädlingsbekämpfung Dokumentation des Schädlings- und Krankheitsbefalls Geflügel: Sicherung der Lagerstätte (abgedichtete Wände, verschlusssichere Tore, funktionsfähige Fenster) 3.3. Tiergesundheit/Arzneimittel 3.3.1. Betreuungsvertrag Hoftierarzt Schriftlicher Betreuungsvertrag 3.3.2. Geflügel: Nachweis Qualifikation des Betreuungstierarzte Nachweis der Qualifikation als Fachtierarzt Geflügel oder langjährige praktische Erfahrung 3.3.3. Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen Tierärztliche Bestandsbesuchsprotokolle, tierärztliche Untersuchungsbefunde 3.3.4. Aufzeichnungen über Bezug und Verbleib der Arzneimittel Dokumentation Medikamentenbezug (tierärztliche Arzneimittel Arzneimittelnachweise oder Apothekenbelege vorhanden) ggfs. Impfstoffkontrollbuch Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 7 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung Geflügel: Medikamentenbezug ausschließlich vom bestandsbetreuenden Tierarzt oder öffentlicher Apotheke Dokumentation der Arzneimittelanwendung (Bestandsbuch, Kombibeleg, Impfplan etc.) Einhaltung der Wartezeiten Medikamentenlagerung gemäß Herstellervorgaben Geflügel: Arzneimittel gemäß QS-Arzneimittelkatalog 3.3.5. Identifikation der behandelten Tiere Identifikation sämtlicher behandelter Tiere oder Tiergruppen für die Dauer der Wartezeit 3.4. Hygiene 3.4.1. Zustand von Gebäuden und Anlagen Guter baulicher Zustand ordnungsgemäße Reinigung möglich Schwein und Geflügel: ordnungsgemäße Desinfektion möglich Hinweisschild Tierbestand Betreten verboten oder ähnlicher Hinweis 3.4.2. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen Reinigung zwischen Ausstallung und Wiederbelegung Rind: Reinigung Viehtransportfahrzeuge im abgebenden Betrieb Milchvieh: regelmäßige Stallreinigung, insbesondere Liegebereich Schwein und Geflügel: Reinigung und Desinfektion zwischen Ausstallung und Wiederbelegung Dokumentation der Reinigung und Desinfektion 3.4.3. Geflügel: Anforderungen an den Stallboden Stallfußboden befestigt, wasserundurchlässig, effektiv zu reinigen und zu desinfizieren 3.4.4. Einhaltung der QS-Hygieneanforderungen Besucher nur in Abstimmung mit Tierhalter Geflügel: Besucherbuch Einwegkleidung vorhanden Schwein und Geflügel: Hygieneschleuse Kadaverlagerung außerhalb vom Stallbereich Rind: abgedeckt Schwein: geschlossener Behälter oder Raum Geflügel: gekühlter Behälter Schadnagerbekämpfung bei Befall Geflügel: fortlaufende Schadnagerbekämpfung Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 8 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung Lagerung von Jauche, Gülle und Silosickersaft: ausreichende Lagerkapazität kein Eintrag in Grund- und Oberflächengewässer 3.4.5. Schwein: Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung Schutz von Futter und Einstreu vor Wildschweinen Tägliche Dokumentation Tierverluste (Todesfälle, Aborte, Totgeburten; Saugferkel je Wurf) Dungausbringung: Lagerung mind. 3 Wochen, flüssig mind. 8 Wochen oder Ausbringung bodennah zusätzlich bei > 700 Mastschweine, > 150 Sauen Stallabteile, Zucht- und Mastschweine getrennt Betriebseinfriedung; verschließbare Tore bzw. andere Einfriedung Ver- und Entladeeinrichtung: befestigter Platz, Rampe o.a. betriebseigene Einrichtung Umkleideraum stallnah, nass zu reinigen und zu desinfizieren Isolierstall, mind. 3 Wochen Quarantänezeit 3.4.6. Tiertransport Schwarz-Weiß-Prinzip wird eingehalten (Stallungen etc. werden von betriebsfremden Personen so wenig wie möglich betreten) Unbefugte betreten nicht die Fahrerkabine bzw. Ladefläche des Fahrzeugs 3.5. Monitoringprogramme und Befunddaten 3.5.1. Mastkälber: Rückstandskontroll-Programm Teilnahme am Rückstandkontrollprogramm für Mastkälber über den Bündler, Ergebnisse der Rückstandskontrollen 3.5.2. Mastschweine: Teilnahme am Salmonellenprogramm Teilnahme am Salmonellenmonitoring für Mastschweine; vollständige und gleichmäßige Beprobung der Mastschweine gemäß Probenschlüssel 3.5.3. Mastschweine: Dokumentation der Salmonellenkategorie Kategorisierung, Dokumentation des Salmonellenstatus 3.5.4. Mastschweine: Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen Bei Kategorie III in Abstimmung mit dem Hoftierarzt: Identifikation der Salmonelleneintragsquellen Aufzeichnungen über festgelegte Maßnahmen zur Reduzierung der Salmonellenbelastung 3.5.5. Geflügel: Nachweis Eingangskontrolle Beprobung der Kükenanlieferung bzw. alternativ Nachweise über Ergebnisse von Staubuntersuchungen der Brüterei. Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 9 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung 3.5.6. Geflügel: Untersuchung durch ein akkreditiertes Labor Das Labor muss über eine Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17025 verfügen. 3.5.7. Geflügel: Salmonellenergebnisse zu jeder Mastherde Vorliegen von Untersuchungsergebnissen 3.5.8. Geflügel: Nachweise über die Einleitung von Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung der Salmonellenbelastung Ermittlung von Ursachen des Salmonelleneintrages Durchführung und Dokumentation von plausiblen Maßnahmen zur Minimierung des Salmonellenrisikos. 3.5.9. Hähnchen, Puten und Legehennen: Newcastle Disease (ND) ND-Impfpflicht, Feststellung ND-Schutzniveau jährliche Bestimmung ND-Freiheit. Dokumentation Impfkontrollbuch, Impfbescheinigung, Ergebnisse der Titerbestimmung 3.5.10. Geflügel und Schwein: Dokumentation der Befunddaten aus der Schlachtung Schwein: festgestellte Organveränderungen Geflügel: Zahl der angelieferten Tiere, angeliefertes Schlachtgewicht, Transporttote, Verwurf und Hauptverwurfgründe 3.5.11. Schwein, Kalb, Geflügel: Information zur Lebensmittelkette Lebensmittelketteninformation, Gesundheitsbescheinigung bzw. Standarderklärung 3.6. Tierschutzgerechte Haltung 3.6.1. Einhaltung der Tierschutzvorschriften Anforderungen aus Tierschutzgesetz, Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung sowie Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Masthähnchen bzw. Mastputen 3.6.2. Schweine: Ferkelkastration Einsatz geeigneter Schmerzmittel bei der Ferkelkastration Nachweis über Arzneimittelnachweis, Kombibeleg, ggfs. Bestandsbuch 3.6.3. Geflügel: Sachkundenachweis Land- oder tierwirtschaftliche Ausbildung mit speziellen Kenntnissen in der Geflügelhaltung oder nachweisbare Kenntnisse und Fähigkeiten in der Geflügelhaltung Besonderheit bei Pekingenten 3.6.4. Stalleinrichtung und Pflege der Tiere Betreuung und Pflege der Tiere nach guter fachlicher Praxis Keine vermeidbaren Gesundheitsschäden oder Verhaltensstörungen durch Bauweise, Material, technische Ausstattung Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 10 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung Rind: regelmäßige Kontrolle von Tiergesundheit, Futter- und Wasserversorgung auch bei Weidehaltung; angemessene Wartezeiten nach Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen Milchkühe: mind. zeitweise Zugang zu Laufstall, Weide oder Laufhof Hähnchen: Vorgaben zu Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen Böden Böden rutschfest und trittsicher Rind: ausreichend trockene und saubere Liegefläche im Laufstall Kälber und Schwein: Vorgaben zur Bodengestaltung Beschäftigungsmaterial Schwein: Material gesundheitlich unbedenklich, zu untersuchen und zu bewegen, veränderbar Puten: täglich geeignetes Material Pekingenten: saubere, trockene Einstreu Zusatz Sauenhaltung keine Anbindehaltung, nach dem Absetzen 4 Wochen täglich freie Bewegung in Neubauten: Zeitraum 4 Wochen nach dem Decken bis 1 Woche vor Abferkeln Gruppenhaltung Zusatz Saugferkel Schutzvorrichtungen gegen Erdrücken, Liegebereich ausreichend eingestreut oder wärmegedämmt und beheizbar, perforierter Boden abgedeckt Absetzen frühestens nach 21 Tagen 3.6.5. Überwachung der Tiere und Anlagen Schweine: 2x täglich Tierkontrolle Schweine: Versorgung aller Schweine mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität Schweine: mindestens 1x täglich Fütterung Schweine: jederzeit (ab Geburt) Zugang zu Wasser tragende Jungsauen und Sauen bis eine Woche vor dem Abferkeln täglich mind. 200 g Rohfaser oder Alleinfutter mit mind. 8 % Rohfaser Geflügel: 2x täglich Tierkontrolle, Versorgung aller Tiere mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität, Tiergesundheit 2x täglich überprüfen Geflügel: abgestoßene, schwache, kranke oder verletzte Tiere abgesondert, behandelt oder tierschutzgerecht getötet Geflügel: Protokolle über Kontrollgänge Hähnchen: Dokumentation Tierverluste Pekingenten: Aufzucht- und Mastphase in räumlich getrennten Stalleinheiten Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 11 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung 3.6.6. Einhaltung der Bestands- bzw. Besatzdichte Rind: Kälber 2-8 Wochen: Haltung in Boxen möglich ab 8 Wochen Gruppenhaltung: Einhaltung der Mindestflächen Schwein: Einhaltung der Mindestflächen Geflügel: Besatzdichte in Abhängigkeit von Lüftungskapazität Hähnchen: in der Endphase der Mast max. 35 kg LG/m² nutzbare Stallfläche Puten: in der Endphase der Haltungsperiode bei Putenhennen max. 45 kg LG/m² nutzbare Stallfläche und bei Putenhähnen 50 kg LG /m² (Zusatzanforderungen: 52 bzw. 58 kg LG/m²) Pekingenten: in der Aufzucht und der Endphase der Mast max. 20 kg LG/m² nutzbare Stallfläche 3.6.7. Beleuchtung Rind: Ställe mit Lichtöffnungen und Kunstlicht Kälber: mindestens 80 Lux Schwein: bei künstlichem Licht mindestens 80 Lux, 8 Std. Tagesrhythmus, Orientierungslicht außerhalb Beleuchtungszeit Geflügel: bei Neubauten Tageslicht 3 % der Stallgrundfläche Hähnchen: mindestens 20 Lux, 2 Lux in der Dunkelphase am natürlichen Tag-Nacht- Rhythmus orientiert, mind. 2 ununterbrochene Dunkelphasen von jeweils 4 Std. Puten: Dunkelphase am natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus orientiert, möglichst 8 Stunden Pekingenten: mindestens 20 Lux, 2 Lux in der Dunkelphase am natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus orientiert, ab 21. Tag 1/3 des Tages 3.6.8. Stallklima Rind und Schwein: NH 3 max. 20 cm³/m³ Luft CO 2 max. 3.000 cm³/m³ Luft H 2S max. 5 cm³/m³ Luft Geflügel: Überprüfung der Lüftung auf Funktionsfähigkeit (Lüftungsgutachten) Hähnchen und Puten: max. 20 ppm NH 3 in der Stallluft Hähnchen und Pekingenten: mind. 4,5 m³ Luft/kg LG/Std. Puten: ausreichender Luftaustausch im Tierbereich, ggf. Lüftungsnachweis Stalltemperatur Einhaltung der Temperaturvorgaben abhängig von Haltungsform und Gewicht Pekingenten: Einhaltung der Temperaturvorgaben abhängig vom Tieralter 3.6.9. Technische Einrichtungen: Notstromaggregat, Alarmanlage Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 12 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung Notversorgung für den Fall einer Betriebsstörung regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit; ggfs. Notstromaggregat, Alarmanlage Hähnchen und Puten: Alarmanlage und Notstromaggregat Hähnchen und Puten: Überprüfung wöchentlich auf Funktionsfähigkeit und monatlich unter Last 3.7. Integriertes Produktionssystem 3.7.1. Zugang zu Einrichtungen im Freien Schweine und Mastkälber haben keinen Zugang zu Einrichtungen im Freien. 3.7.2. Einrichtungen für Touristen oder Camping Kein Touristen- oder Campingbetrieb. 3.7.3. Zugang zu Müllhalden und Hausmüll Kein Zugang zu Müllhalden oder Hausmüll. 3.7.4. Silageverfütterung Keine Verfütterung von Silage an Ferkel und Mastschweine (Corn Cob Mix (CCM) ist keine Silage in diesem Sinne) 3.7.5. Zugang zu Abwässern und Klärschlamm Kein Zugang zu Abwässern und Schlamm aus Kläranlagen, keine Ausbringung von Abwässern und Klärschlamm auf Grünland, wenn der Aufwuchs an Schweine und Mastkälber verfüttert wird. 3.7.6. Verwendung von Einstreu Keine Verwendung von Einstreu (z.b. Stroh, Torf, Rindenmulch) 3.8. Regionaler Tiertransport 3.8.1. Umgang mit Tieren Die Tiere müssen so behandelt werden, dass ihnen keine unnötigen Verletzungen oder Leiden zugefügt werden. Der Einsatz von elektrischen Treibhilfen ist möglichst zu vermeiden. 3.8.2. Transportfähigkeit Nur transportfähige Tiere werden transportiert 3.8.3. Beförderungsdauer Die Beförderungsdauer muss so kurz wie möglich sein. Der Transport muss ohne Verzögerung erfolgen. 3.8.4. Anforderungen an das Transportmittel Die Transportmittel müssen so sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten sein, dass denn Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist. Trennwände und Transportbehälter müssen den Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 13 von 34

Eigenkontrollcheckliste Kriterium Nicht anwendbar Ja Erfüllt Nein Bemerkung Transportbelastungen sowie Einwirkungen durch die Tiere standhalten Technisch und hygienisch einwandfreier Zustand der Trennwände und Transportbehälter Rutschfester Boden 3.8.5. Platzbedarf beim Transport Den Tieren muss entsprechend ihrer Größe und geplanten Beförderung ausreichend Platz zur Verfügung stehen. Die Tiere müssen in aufrechter Haltung stehe und alle Tiere gleichzeitig liegen können. 3.8.6. Ver- und Entladung Die Ver- und Einladevorrichtungen müssen so konstruiert sein, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart bleiben und die Sicherheit der Tiere gewährleistet ist. Der Neigungswinkel der Rampe entspricht den Vorgaben. 3.8.7. Begleitpapiere Lebensmittelketteninformation für Schwein, Geflügel und Mastkälber ist vorhanden. Das Stammdatenblatt bei Rindern ist vorhanden. 3.8.8. Lieferpapiere Vollständige Angaben auf den Lieferpapieren Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 14 von 34

Eigenkontrollcheckliste Raum für weitere Bemerkungen: Abweichung Korrektur Datum der Korrektur Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 15 von 34

Bestandsregister Rind Bestandsregister für Rinderhaltungen Seite Name: Anschrift der Betriebsstätte: Registriernummer nach VVVO: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Ohrmarkennummerdatum Geburts- Geschlecht Ohrmarkennummer Zugang Abgang m/w ** der Mutter *** *** lfd. Nr. Rasse nach Rassenschlüssel Datum Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen Betrieb Datum Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb Bemerkungen **** * Im Falle der Umkennzeichnung auch die bisherige Ohrmarkennummer ** m = männlich, w = weiblich *** Die vollständige Anschrift kann auf der Rückseite aufgeführt werden. Sofern von einem Vorbesitzer oder Abnehmer mehrere Tiere übernommen bzw. geliefert wurden, genügt es, die vollständige Anschrift einmal aufzuführen. Alternativ genügt auch die Registriernummer der Betriebsstätte. **** Datum der Beantragung und des Erhalts einer Ersatzohrmarke; Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u.a. Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 16 von 34

Bestandsregister Schwein Bestandsregister für Schweinehaltungen Seite Übertrag (Anzahl Tiere): Name: Gesamtzahl am Stichtag 01.01.20 : Anschrift: davon Zuchtsauen: davon sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 Kilogramm: Registriernummer: davon Ferkel bis 30 Kilogramm: 1 2 3 4 5 6 7 lfd. Nr. Anzahl Ohrmarkennummern/ Kennzeichen Zugang Abgang Aktueller Bestand Bemerkungen * Datum Name und Anschrift oder Registriernummer des vorherigen Tierhalters oder Geburt im eigenen Betrieb Datum Name und Anschrift oder Registriernummer des Übernehmers oder Tod im eigenen Betrieb * Datum der Nachkennzeichnung, Ursprungsland bei nicht im Inland geborenen Tieren, ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren u.a. Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 17 von 34

Stallkarte Geflügel Stallkarte Geflügel Einstalldatum: Elterntierherde: Tierzahl: Datum Alter (Tage) Tote gemerzt Abgänge gesamt Abgänge kumulativ Prozent heiler Weizen Querverweis zu Untersuchungen etc. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 18 von 34

Stallkarte Pekingente Stallkarte Pekingenten Brüterei: Mastbetrieb: Stall: Schlupfdatum: Stück: Alter: 1 Tag Datum Schlachtung: Stück: Alter: Geflügelschlachtbetrieb: Tierverluste Stück: Tierverluste %: Futterlieferant: Datum LT Tierverluste Wasser Stallklima Bemerkung verendet gemerzt tgl. kum. Medikamente 1 2 3 4 5 6 7 7:00 15:00 7:00 15:00 Verbrauch T C 1. Lebenswoche Stück: % durchschnittl. Tiergewicht: 8 9 10 11 12 13 14 2. Lebenswoche Stück: % durchschnittl. Tiergewicht: 15 16 17 18 19 20 21 3. Lebenswoche Stück: % durchschnittl. Tiergewicht: 22 23 24 25 26 27 28 4. Lebenswoche Stück: % durchschnittl. Tiergewicht: 29 30 31 32 33 34 35 LF % Futtersorte Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 19 von 34

Stallkarte Pekingente 5. Lebenswoche Stück: % durchschnittl. Tiergewicht: Datum LT Tierverluste Wasser Stallklima Bemerkung verendet gemerzt tgl. kum. Medikamente 7:00 15:00 7:00 15:00 Verbrauch T C LF % Futtersorte 36 37 38 39 40 41 42 6. Lebenswoche Stück: % durchschnittl. Tiergewicht: 43 44 45 46 47 48 49 7. Lebenswoche Stück: % durchschnittl. Tiergewicht: Verfahrenshygiene Datum Mittel/Verfahren Reinigung und Desinfektion Aufzucht Stall Nr. Mast Stall Nr. Schadnagerbekämpfung Futtersilos Kontrolle Reinigung Silo Nr. Herkunft Tränkewasser: eigener Brunnen kommununales Wasser durchschnittl. Tageszunahme: durchschnittl. Tiergewicht: Futterverwertung: Bemerkungen: Mäster: Betreuender Tierarzt: Unterschrift Unterschrift und Stempel Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 20 von 34

Futter-Misch-Protokoll Futter-Misch-Protokoll lfd. Nr. Tiergruppe Verwendungszeitraum Zusammensetzung der Mischung und Anteil der Komponenten von bis Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 21 von 34

Tierärztlicher Betreuungsvertrag Tierärztlicher Betreuungsvertrag zwischen Herrn/Frau/Firma... (nachfolgend Tierhalter genannt) und Herrn/Frau/Tierarztpraxis... (nachfolgend Tierarzt genannt) 1 Vertragsgegenstand Der Tierhalter überträgt dem Tierarzt die Betreuung seines Tierbestandes im Betrieb... Der landwirtschaftliche Tierbestand, auf den sich dieser Vertrag bezieht, umfasst... Tierhalter und Tierarzt können in gegenseitiger Absprache im Bedarfsfall weitere Tierärzte hinzuziehen. 2 Leistungen des Tierarztes 1. Der Tierarzt übernimmt die Durchführung medizinisch notwendiger, zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten erforderlichen veterinärmedizinischen Tätigkeiten im Bestand des Tierhalters. 2. Der Tierarzt legt im Einzelfall entsprechend den veterinärmedizinischen Erfordernissen und im medizinisch erforderlichen Umfang die Vorbeugungs- und Behandlungsmaßnahmen fest. Im Bedarfsfall wird der Tierarzt unverzüglich vom Tierhalter von einem Handlungsbedarf benachrichtigt. Außerhalb akuter Krankheitsfälle hat der Tierarzt dem Betrieb einen vorbeugenden Besuch mindestens... pro Jahr abzustatten. (In Schweinehaltenden Betrieben hat entsprechend der Schweinehaltungshygieneverordnung eine Bestandsbetreuung mindestens zweimal im Jahr oder einmal je Mastdurchgang zu erfolgen. Der Tierarzt muss über ein besonderes von der Tierärztekammer bestätigtes Fachwissen verfügen.) 3. Die zur Behandlung notwendigen Medikamente werden nur vom behandelnden Tierarzt abgegeben. 4. Der Tierarzt hat den Tierhalter über Behandlungs-Aussichten, -Risiken und Alternativen zu unterrichten. Er informiert darüber hinaus den Tierhalter über die Dosierung, Anwendung, (Anwendungsform), Aufbewahrung und Nachweisführung sowie über die zu beachtenden Wartefristen. 5. Der Tierarzt hat die jeweiligen Behandlungen zu dokumentieren und hinterlässt diese Unterlagen im Betrieb einschließlich des vorgeschriebenen tierärztlichen Arzneimittel- Nachweis 3 Leistungen des Tierhalters 1. Die Bereitstellung geeigneter Reinigungsmittel und Umkleidungsmöglichkeiten obliegt dem Tierhalter. Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 22 von 34

Tierärztlicher Betreuungsvertrag 2. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Tierarzt bei Untersuchungen und Behandlungen ausreichend Hilfestellung geleistet wird und dem Tierarzt tiergesundheitsrelevante Betriebsdaten zur Verfügung gestellt werden. 3. Bei ersten Anzeichen akuter Krankheitsfälle hat der Tierhalter den Tierarzt unverzüglich zu benachrichtigen. 4. Der Tierhalter ist verpflichtet, die tierärztlichen Anweisungen bezüglich der Verabreichung und Aufbewahrung von Arzneimitteln zu befolgen. Arzneimittelanwendungen sind vom Tierhalter im Bestandsbuch zu dokumentieren. 4 Vergütung Der Tierarzt erhält für die Bestandsbetreuung eine Vergütung entsprechend der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der jeweils gültigen Fassung: - Monatliche / jährliche Vergütung von... netto, zuzüglich... % MwSt. - alternativ nach Zeitaufwand je Stunde... netto, zuzüglich... % MwSt. Mit dieser Vergütung sind folgende Grundleistungen des Tierarztes abgedeckt: Bestandsbesuche, Bestandsuntersuchungen einschließlich Beratung sowie die Aufstellung von Behandlungs- und Vorsorgeplänen. Darüber hinausgehende Einzelleistungen werden gesondert abgerechnet. Arzneimittel, das heißt sowohl die vom Tierarzt selbst verwendeten als auch die dem Tierhalter abgegebenen, werden vom Tierarzt separat in Rechnung gestellt. 5 Vertragsdauer 1. Der Vertrag beginnt am... und endet am... 2. Die Vertragszeit verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner durch schriftliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt wird. 3. Bei Vorliegen eines wichtigen, schwerwiegenden Grundes kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Der Tierarzt erhält in diesem Fall die anteilige Vergütung bis zum Zugang der Kündigungserklärung. 4. Der Vertrag endet ferner, wenn der Tierhalter die Tierhaltung einstellt oder der Tierarzt die Praxis aufgibt. 6 Schriftform Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Eine Abänderung des Schriftformerfordernisses ist ebenfalls nur in schriftlicher Form möglich. Es bestehen zu diesem Vertrag keine mündlichen Nebenabreden. 7 Zusätzliche Vereinbarungen... Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 23 von 34

Tierärztlicher Betreuungsvertrag 8 Salvatorische Klausel Sollte eine der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind im Wege der Auslegung durch wirksame oder durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Ist eine Ersetzung im Wege der Auslegung nicht möglich, gelten Hilfsweise die gesetzlichen Bestimmungen.......... (Ort, Datum) (Tierhalter) (Tierarzt) Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 24 von 34

Nachweis Tierarzneimittel Tierärztlicher Arzneimittel-Nachweis Nr. Name und Anschrift des Tierarztes Name und Anschrift des Tierhalters Fortlaufende Belegnummer des Tierarztes im jeweiligen Jahr Anzahl, Art und Identität der Tiere Diagnose Angewendete-/Abgegebene Arzneimittel/Behandlungsanweisung Arzneimittel- Chargen- Anwendungs- Abgabemenge Dosierung Dauer der Wartezeit bezeichnung bezeichnung menge; Art der pro Tier und Tag Anwendung Verabreichung Anwendungs-/Abgabedatum Original Tierhalter Unterschrift des Tierarztes oder seines Beauftragten Dieser Beleg ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 25 von 34

Nachweis Tierarzneimittel Nachweis über angewendete und abgegebene Tierarzneimittel Angaben des Tierarztes *Beleg-Nr. (Fortlaufend im Jahr) Name und Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes Name und Anschrift des Tierhalters Anzahl, Art und Identität der Tiere Art der Verabreichung *Arzneimittelbezeichnung *Wartezeit gemäß Dosierung in Tagen Zusätzliche Angaben bei Anwendung Anwendungsdatum Anwendungsmenge Der Tierarzt ist für die Angaben gemäß TÄHAV verantwortlich. Zusätzliche Angaben bei Abgabe Chargen-Nr. Abgabedatum Diagnose Dauer der Anwendung Dosierung pro Tier und Tag Abgabemenge Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 26 von 34

Nachweis Tierarzneimittel Angaben des Tierhalters zur Anwendung *Anzahl und Identität der Tiere sowie Standort, sofern zur Identifizierung der Tiere erforderlich *Datum der Anwendung *Menge des verabreichten Arzneimittels *Name der Person, die das Arzneimittel angewendet hat Die Anwendung der abgebenden Arzneimittel ist nach obiger Therapieanweisung vorzunehmen. Änderungen der Therapie bedürfen der vorherigen Absprache mit dem unterzeichnenden Tierarzt. Bei Verwendung von Arzneimitteln, die (mit oder ohne Verschreibung) aus der Apotheke bezogen wurden, muss der Beipackzettel angeheftet werden, aus dem die Bezeichnung des Arzneimittels und die Wartezeit hervorgeht, außerdem die Originalverschreibung bzw. bei apothekenpflichtigen Mitteln den Kassenzettel oder den Lieferschein. *Der Tierhalter ist für diese Angaben gemäß der Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung verantwortlich. Dieser Nachweis ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 27 von 34

Nachweis Tierarzneimittel Nachweis über angewendete und abgegebene Tierarzneimittel Angaben des Tierarztes Name und Praxisanschrift des behandelnden Tierarztes Beleg-Nr.* (Fortlaufend im Jahr) Der Tierarzt ist für die Angaben gemäß TÄHAV verantwortlich. Zusätzliche Angaben bei Anwendung Zusätzliche Angaben bei Abgabe Anzahl, Art und Identität der Tiere Arzneimittelbezeichnung * Art der Verabreichung Wartezeit gemäß Dosierung Datum Menge Chargen-Nr. Diagnose Dauer der Anwendung Dosierung pro Tier und Tag Abgabedatum Abgabemenge 1 2 3 4 Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 28 von 34

Nachweis Tierarzneimittel Angaben des Tierhalters Anzahl und Identität Datum der Menge des Name der Person, Anzahl und Identität Datum der Menge des Name der Person, der Tiere sowie Anwen- verab- die das der Tiere sowie Anwen- verab- die das Standorte, sofern zur dung reichten Arzneimittel Standorte, sofern zur dung* reichten Arzneimittel Identifizierung der Arznei- angewendet hat* Identifizierung der Arznei- angewendet hat* Tiere erforderlich* mittels* Tiere erforderlich* mittels* Zu 1 Zu 3 Zu 2 Zu 4 Die Anwendung der abgebenden Arzneimittel ist nach obiger Therapieanweisung vorzunehmen. Änderungen der Therapie bedürfen der vorherigen Absprache mit dem unterzeichnenden Tierarzt. Bei Verwendung von Arzneimitteln die (mit oder ohne Verschreibung) aus der Apotheke bezogen wurden, muss der Beipackzettel angeheftet werden, aus dem die Bezeichnung des Arzneimittels und die Wartezeit hervorgeht, außerdem die Originalverschreibung bzw. bei apothekenpflichtigen Mitteln den Kassenzettel oder den Lieferschein. *Der Tierhalter ist für diese Angaben gemäß der Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung verantwortlich. Dieser Nachweis ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 29 von 34

Bestandsbuch Bestandsbuch Blatt Nummer: über die Anwendung von Arzneimitteln Anzahl Art Standort der Tiere in der Wartezeit Arzneimittelbezeichnung, Anwendungsmenge, Art der Verabreichung Wartezeit in Tagen Datum der Anwendung Anwender Identität der Tiere Belegnummer Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 30 von 34

CL für Ausstallungs- und Leerstandsperioden Checkliste für Ausstallungs- und Leerstandsperiode Name des Betriebes: Stall/Farm: Betreuer/ Farmleiter: Durchgang: Ausstallung: Datum Halle/Stall Tierzahl Schlachthof Alter 1: 2: 3: Ausstallungskolonne: Oder an der Ausstallung beteiligte Personen: Falls die Einstreu nicht im eigenen Betrieb verbleibt: Abnehmer: Abnehmer: Menge: Menge: Aktion Datum Abnehmer, Mittel, Sonstiges Wer? Name Unterschrift Ausmisten, Säubern Ställe (besenrein) Säuberung Verladeplätze Reinigung Tränkenlinien Präparat Reinigung der Vorräume und Geräte Nassreinigung der Ställe und Stalleinrichtungen Reinigungsmittel 1. Desinfektion Präparat 2. Desinfektion Präparat Insektizidbehandlung (Käferbekämpfung) Aufstellen/Erneuerung des Fußbad/Fußbaddesinfektion Einbringen der Einstreu Kontrolle der Zu- und Ablufteinrichtungen einschließlich des Klimacomputers Kontrolle der Heizungen Aufheizen der Ställe Kontrolle/Verschluss aller Türen und Luken Tierwaagen kontrollieren/eichen Futterwaagen kontrollieren Temperatur- und Feuchtefühler 1: 2: 3: 4: 5: Präparat Präparat Hobelspäne: Stroh: Sonstiges: Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 31 von 34

CL für Ausstallungs- und Leerstandsperioden kontrollieren/eichen Kontrolle und Probelauf des Notstromaggregates Alarmanlage kontrolliert und eingeschaltet Vermerke (insbesondere wenn bestimmte hier aufgeführte Aktionen/Maßnahmen nicht zutreffen (z. B. Kontrolle/Eichen Futterwaage, Tierwaagen, weil diese Einrichtungen nicht vorhanden): Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 32 von 34

Lebensmittelketteninformation Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen. I. Betriebsidentifikation und Angaben zu den Tieren Name: Anschrift: Betriebskennungsnummer/Registriernummer des Betriebes nach ViehVerkehrsVO: Telefon: Fax: Kennzeichnung der Tiere laut Lieferschein/Tierpass: Tierart: Geflügel * Rind Schwein Anzahl der zu schlachtenden Tiere: II. Standarderklärung Der Lebensmittelunternehmer, der für den Herkunftsbetrieb der oben genannten Tiere verantwortlich ist, erklärt Folgendes: 1. Über den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes, den Gesundheitsstatus der Tiere und zu Produktionsdaten, die das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten, liegen keine relevanten Informationen vor. Dem Herkunftsbetrieb sind keine relevanten Informationen über frühere Schlachttier- und Fleischuntersuchungen bekannt. 2. Es liegen kein Anzeichen für das Auftreten von Krankheiten vor, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen könnten. 3. Im Zeitraum von 7 Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung bestanden keine Wartezeiten für verabreichte Tierarzneimittel und wurden keine sonstigen Behandlungen durchgeführt, ausgenommen (z.b. Repellentien). 4. Es liegen keine Ergebnisse von Probenanalysen vor, die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit von Bedeutung sind, ausgenommen (z.b. Salmonellenstatus). 5. Name und Anschrift des privaten, normalerweise hinzugezogenen Tierarztes Name: Anschrift: Telefon: Fax: (Ort) (Datum) (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers) * Angabe der Tierart Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 33 von 34

Gefahrstoffverzeichnis Gefahrstoffverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung des Gefahrstoffes Einstufung des Gefahrstoffes oder Angaben der gefährlichsten Eigenschaften Mengenbereiche des Gefahrstoffes Arbeitsbereiche, in denen mit dem Gefahrstoff umgegangen wird Datum:. Unterschrift des Verantwortlichen:.. E: explosionsgefährlich; O: brandfördernd; F+: hochentzündlich; F: leicht entzündlich; C: ätzend; N: umweltgefährlich; T+: sehr giftig; T: giftig; Xn: gesundheitsschädlich; Xi: reizend Version: 01.04.2009 Status: Freigabe Seite 34 von 34