Die Berliner Mauer. Eingemauert. Zahlen und Fakten

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Transkript:

Die Berliner Mauer http://www.berlin.de/mauer/zahlen_fakten/index.de.html#eingemauert Wo war die Mauer? Übersichtskarte Grenzübergänge Gedenkstätten Weitere wichtige Orte Mauerverlauf 3D-Ansicht Mauerverlauf 1989 Berliner Mauerweg Der Außenring Zahlen und Fakten o Gebietsaustausch Bau der Mauer Öffnung der Mauer Mauerbilder Luftaufnahmen 2005 Mauer-Spuren Mauer-Denkmale Geschichtsmeile Dokumentations- zentren und Museen Links zum Thema Dokumente Presse Sitemap Impressum Suche Zahlen und Fakten Eingemauert! Animationsfilm zur innerdeutschen Grenze Aufbau der Grenzanlagen Die Mauer in Zahlen Grenzregime Mauertote Schießbefehl Eingemauert "Eingemauert!" ist ein Filmprojekt der Deutschen Welle. Eine Computeranimation bildet erstmals die Mauer und die innerdeutsche Grenze detailgetreu nach. en film på 10:39 Min PDF processed with CutePDF evaluation edition www.cutepdf.com

Aufbau der Grenzanlagen (schematische Darstellung) Die allgemein bekannte und medial in alle Welt vermittelte Berliner Mauer war die vordere Sperrmauer Richtung West-Berlin. Sie verlief an der Grenze des sowjetischen Sektors entlang der Berliner Bezirksgrenzen, die 1921 für Groß-Berlin festgelegt worden waren. Lediglich an Wasserläufen und Bahnanlagen wichen politische Grenze und Standort der ersten Sperrmauer deutlich voneinander ab. Außerdem kam es nach 1961 in einigen Grenzabschnitten zu einem Gebietsaustausch. An der politischen Grenze zu West-Berlin beginnend wurden die Sperranlagen ab dem 13. August 1961 auf Ost-Berliner Gebiet nach und nach zu einem tief gestaffelten Sicherungs -System ausgebaut und ständig perfektioniert. Auch die bauliche Ausführung der Berliner Mauer ist zwischen 1961 und 1989 in vielen Abschnitten viermal verändert worden. Die vordere Sperrmauer, Richtung West-Berlin, war bis zu 3,60 Meter hoch. Außerhalb des Stadtgebiets wurde das vorderste Sperrelement auch als Metallgitterzaun ausgeführt. 1 Betonplattenwand mit oder ohne Rohr 2 Metallgitterzaun 3 Kontrollstreifen (KS) 4 Beleuchtungsanlage 5 Kfz-Graben 6 Linie der vorderen Begrenzung des Grenzpostens 7 Kolonnenweg 8 Führungsdraht der Hundelaufleine 9 Signalgerät 10 Beobachtungsturm 11 Kontaktzaun Die Mauer in Zahlen

Gesamtlänge der Grenze zu West-Berlin: 155 km Innerstädtische Grenze zwischen Ost- und West-Berlin: 43 km Grenze zwischen West-Berlin und der DDR ( Außenring ): 112 km Grenzübergänge zwischen Ost- und West-Berlin (Straße/Schiene): 8 Grenzübergänge zwischen der DDR und West-Berlin (Straße/Schiene): 6 Beobachtungstürme: 302 Bunker: 20 Hundelaufanlagen: 259 Kraftfahrzeug-Sperrgräben: 105,5 km Kontakt- bzw. Signalzäune: 127,5 km Kolonnenweg: 124,3 km (Stand 31.07.1989, Lapp/Ritter, Die Grenze, 1997) Grenzregime Der Auf- und Ausbau der Grenzanlagen folgte ihrem Zweck: Sie sollten Menschen aus Ost-Berlin und der DDR am Grenzübertritt nach West-Berlin hindern. Die Sperranlagen richteten sich also nach innen, gegen die eigene Bevölkerung. Das unterschied sie von anderen Grenzsicherungen. Leuchtkörper an hohen Masten beleuchteten den Sandstreifen, in dem sich die Spuren von Flüchtlingen abzeichnen sollten. Die Lichtmasten trugen die Farbmarkierung der vorderen Postenbegrenzung. Grenzsoldaten, die diese gedachte Linie ohne Voranmeldung überschritten, waren des Fluchtversuches verdächtig. Vor dem so genannten Kontrollstreifen verlief der Kolonnenweg für die Patrouillen- und Versorgungsfahrzeuge. Der asphaltierte Weg war durch Zufahrtstore in der hinteren Sperrmauer erreichbar. Als weiteres Element des Sperrsystems erhoben sich vor dem Kolonnenweg die Beobachtungstürme, die organisatorisch in Gruppen zusammengefasst, von einer Führungsstelle koordiniert wurden. Der Reihe der Wachtürme vorgelagert waren oft Hunde-Laufanlagen oder andere Hindernisse. Davor war der elektrische Signalzaun installiert, der bei Berührung Alarm auslöste. Selbstschussanlagen und Minen, wie an großen Abschnitten der innerdeutschen Grenze (DDR- Bundesrepublik), waren in Berlin nicht installiert. Als erste bauliche Begrenzung erhob sich die hintere, d.h. innere Sperrmauer, in deren Verlauf Gebäude, Brandwände und Fabrikmauern einbezogen worden waren. Daher war sie nicht als einheitliches Bauwerk im Ost-Berliner Stadtbild wahrzunehmen, obwohl sie den Anfang des zwischen fünf und mehreren hundert Meter breiten Grenzstreifens markierte. Noch vor der ersten Mauer lagen vielfach weitere Vorfeldsicherungen und schließlich das Grenzgebiet, in dem der Aufenthalt nur mit besonderer Genehmigung erlaubt war. Mauertote Weit über 100.000 Bürger der DDR versuchten über die innerdeutsche Grenze oder über die Berliner Mauer zu fliehen. Mehrere Hundert von ihnen wurden von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder starben bei Fluchtversuchen. Sie ertranken in Gewässern, erlitten tödliche Unfälle oder begingen Selbstmord bei ihrer Entdeckung. Bislang ist die genaue Zahl der Toten an der Berliner Mauer noch nicht gesichert, auch konnten noch nicht alle Lebens- bzw. Sterbedaten der Maueropfer festgestellt werden. Um die Angaben zu

prüfen und in der Öffentlichkeit das Wissen über die Toten an der Mauer zu vertiefen, gibt es seit August 2005 ein Forschungsvorhaben des Vereins Berliner Mauer und des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam. Bis August 2006 konnten die Schicksale von 125 Toten an der Berliner Mauer eindeutig belegt werden. 81 weitere Biographien werden noch geprüft. Die Ergebnisse und die Darstellung der Einzelschicksale sind zugänglich unter www.chronik-der-mauer.de. Schießbefehl Gesetze, Anordnungen und Befehle regelten den Schusswaffengebrauch an den Außengrenzen der DDR. So hieß es in einem Befehl des Verteidigungsministeriums der DDR aus dem Oktober 1961, die Schusswaffe dürfe eingesetzt werden "zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf "Halt Stehenbleiben Grenzposten!" oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze der DDR zu verletzen und wenn keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht". Einen Schießbefehl im Sinne einer Verpflichtung zum Todesschuss gab es juristisch betrachtet nicht. Aber Belobigungen und Prämien für Todesschützen, ideologische Beeinflussung der jungen Wehrpflichtigen und Soldaten sowie Strafgesetze, die Fluchtversuche unter bestimmten Bedingungen als Verbrechen definierten, rückten im Alltag der Grenzsoldaten die Erlaubnis zum Einsatz der Waffe in die unmittelbare Nähe der Pflicht. Erst am 3. April 1989 erhielten die Grenztruppen der DDR nach einer Verlautbarung von Generalsekretär Erich Honecker die Anweisung, die Schusswaffe nicht mehr zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen" einzusetzen.

Die Berliner Mauer o Eingemauert "Eingemauert!" ist ein Filmprojekt der Deutschen Welle. Eine Computeranimation bildet erstmals die Mauer und die innerdeutsche Grenze detailgetreu nach. en film på 10:39 Min

Aufbau der Grenzanlagen (schematische Darstellung) Die allgemein bekannte und medial in alle Welt vermittelte Berliner Mauer war die vordere Sperrmauer Richtung West-Berlin. Sie verlief an der Grenze des sowjetischen Sektors entlang der Berliner Bezirksgrenzen, die 1921 für Groß-Berlin festgelegt worden waren. Lediglich an Wasserläufen und Bahnanlagen wichen politische Grenze und Standort der ersten Sperrmauer deutlich voneinander ab. Außerdem kam es nach 1961 in einigen Grenzabschnitten zu einem Gebietsaustausch. An der politischen Grenze zu West-Berlin beginnend wurden die Sperranlagen ab dem 13. August 1961 auf Ost-Berliner Gebiet nach und nach zu einem tief gestaffelten Sicherungs -System ausgebaut und ständig perfektioniert. Auch die bauliche Ausführung der Berliner Mauer ist zwischen 1961 und 1989 in vielen Abschnitten viermal verändert worden. Die vordere Sperrmauer, Richtung West-Berlin, war bis zu 3,60 Meter hoch. Außerhalb des Stadtgebiets wurde das vorderste Sperrelement auch als Metallgitterzaun ausgeführt. 1 Betonplattenwand mit oder ohne Rohr 2 Metallgitterzaun 3 Kontrollstreifen (KS) 4 Beleuchtungsanlage 5 Kfz-Graben 6 Linie der vorderen Begrenzung des Grenzpostens 7 Kolonnenweg 8 Führungsdraht der Hundelaufleine 9 Signalgerät 10 Beobachtungsturm 11 Kontaktzaun Die Mauer in Zahlen

Gesamtlänge der Grenze zu West-Berlin: 155 km Innerstädtische Grenze zwischen Ost- und West-Berlin: 43 km Grenze zwischen West-Berlin und der DDR ( Außenring ): 112 km Grenzübergänge zwischen Ost- und West-Berlin (Straße/Schiene): 8 Grenzübergänge zwischen der DDR und West-Berlin (Straße/Schiene): 6 Beobachtungstürme: 302 Bunker: 20 Hundelaufanlagen: 259 Kraftfahrzeug-Sperrgräben: 105,5 km Kontakt- bzw. Signalzäune: 127,5 km Kolonnenweg: 124,3 km (Stand 31.07.1989, Lapp/Ritter, Die Grenze, 1997) Grenzregime Der Auf- und Ausbau der Grenzanlagen folgte ihrem Zweck: Sie sollten Menschen aus Ost-Berlin und der DDR am Grenzübertritt nach West-Berlin hindern. Die Sperranlagen richteten sich also nach innen, gegen die eigene Bevölkerung. Das unterschied sie von anderen Grenzsicherungen. Leuchtkörper an hohen Masten beleuchteten den Sandstreifen, in dem sich die Spuren von Flüchtlingen abzeichnen sollten. Die Lichtmasten trugen die Farbmarkierung der vorderen Postenbegrenzung. Grenzsoldaten, die diese gedachte Linie ohne Voranmeldung überschritten, waren des Fluchtversuches verdächtig. Vor dem so genannten Kontrollstreifen verlief der Kolonnenweg für die Patrouillen- und Versorgungsfahrzeuge. Der asphaltierte Weg war durch Zufahrtstore in der hinteren Sperrmauer erreichbar. Als weiteres Element des Sperrsystems erhoben sich vor dem Kolonnenweg die Beobachtungstürme, die organisatorisch in Gruppen zusammengefasst, von einer Führungsstelle koordiniert wurden. Der Reihe der Wachtürme vorgelagert waren oft Hunde-Laufanlagen oder andere Hindernisse. Davor war der elektrische Signalzaun installiert, der bei Berührung Alarm auslöste. Selbstschussanlagen und Minen, wie an großen Abschnitten der innerdeutschen Grenze (DDR- Bundesrepublik), waren in Berlin nicht installiert. Als erste bauliche Begrenzung erhob sich die hintere, d.h. innere Sperrmauer, in deren Verlauf Gebäude, Brandwände und Fabrikmauern einbezogen worden waren. Daher war sie nicht als einheitliches Bauwerk im Ost-Berliner Stadtbild wahrzunehmen, obwohl sie den Anfang des zwischen fünf und mehreren hundert Meter breiten Grenzstreifens markierte. Noch vor der ersten Mauer lagen vielfach weitere Vorfeldsicherungen und schließlich das Grenzgebiet, in dem der Aufenthalt nur mit besonderer Genehmigung erlaubt war. Mauertote Weit über 100.000 Bürger der DDR versuchten über die innerdeutsche Grenze oder über die Berliner Mauer zu fliehen. Mehrere Hundert von ihnen wurden von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder starben bei Fluchtversuchen. Sie ertranken in Gewässern, erlitten tödliche Unfälle oder begingen Selbstmord bei ihrer Entdeckung. Bislang ist die genaue Zahl der Toten an der Berliner Mauer noch nicht gesichert, auch konnten noch nicht alle Lebens- bzw. Sterbedaten der Maueropfer festgestellt werden. Um die Angaben zu

prüfen und in der Öffentlichkeit das Wissen über die Toten an der Mauer zu vertiefen, gibt es seit August 2005 ein Forschungsvorhaben des Vereins Berliner Mauer und des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam. Bis August 2006 konnten die Schicksale von 125 Toten an der Berliner Mauer eindeutig belegt werden. 81 weitere Biographien werden noch geprüft. Die Ergebnisse und die Darstellung der Einzelschicksale sind zugänglich unter www.chronik-der-mauer.de. Schießbefehl Gesetze, Anordnungen und Befehle regelten den Schusswaffengebrauch an den Außengrenzen der DDR. So hieß es in einem Befehl des Verteidigungsministeriums der DDR aus dem Oktober 1961, die Schusswaffe dürfe eingesetzt werden "zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf "Halt Stehenbleiben Grenzposten!" oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze der DDR zu verletzen und wenn keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht". Einen Schießbefehl im Sinne einer Verpflichtung zum Todesschuss gab es juristisch betrachtet nicht. Aber Belobigungen und Prämien für Todesschützen, ideologische Beeinflussung der jungen Wehrpflichtigen und Soldaten sowie Strafgesetze, die Fluchtversuche unter bestimmten Bedingungen als Verbrechen definierten, rückten im Alltag der Grenzsoldaten die Erlaubnis zum Einsatz der Waffe in die unmittelbare Nähe der Pflicht. Erst am 3. April 1989 erhielten die Grenztruppen der DDR nach einer Verlautbarung von Generalsekretär Erich Honecker die Anweisung, die Schusswaffe nicht mehr zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen" einzusetzen.