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Transkript:

Der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung in Strukturen der Deutschen Bläserjugend (DBJ) bzw. der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.v. (BDMV) Informationsmaterial für alle Einsatzstellen Was ist der Bundesfreiwilligendienst Kultur und Bildung? Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) Kultur und Bildung in Strukturen der BDMV/DBJ ist ein Angebot an alle Bürger/innen ab 27 Jahren sich außerhalb von Beruf und Ausbildung für einen Zeitraum zwischen sechs und achtzehn Monaten besonders in sozialen und kulturellen, gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren. Der Dienst wird in einer gemeinnützigen Einsatzstelle (EST) geleistet. Jede/r Freiwillige erhält ein Taschengeld (siehe S. 6), wird gleichzeitig sozialversichert und erfährt professionelle Begleitung durch kompetente Partner/innen. Der BFD Kultur und Bildung ist damit eine besondere Art bürgerschaftlichen Engagements. Wer ist Ansprechpartner? Die DBJ ist als Jugendorganisation der BDMV seit 01.11.2011 BFD-Träger des BFD Kultur und Bildung vorrangig für alle Mitgliedsstrukturen der BDMV. Alle interessierten Verbände und Vereine, die als Einsatzstelle arbeiten wollen und geeignete Vorschläge für Freiwillige haben, melden sich deshalb direkt bei Nadine Berlt (pädagogische Referentin der DBJ für den BFD) Mühlendamm 3 10178 Berlin Tel: 030-20 67 34 48 Fax: 030-24 08 8263 Mobil: 0160-750 16 41 bfd@deutsche-blaeserjugend.de Mit wem arbeitet die DBJ für den BFD zusammen? Mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln erfolgt die Zusammenarbeit als verantwortliche Behörde für den BFD auf Bundesebene. Das BAFzA gehört dabei zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Mit der Bundesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.v. (BKJ) arbeiten wir als BFD-Zentralstelle für den Bereich Kultur und Bildung im Auftrag des BAFzA zusammen. Die BKJ steht einem Netzwerk vor, in dem sich Kooperationspartner (BFD- Träger) für den BFD zusammengeschlossen haben. Infomaterial DBJ/BDMV BFD für EST Stand 01.05.2013 1

Wer kann Freiwilliger sein? Der BFD Kultur und Bildung in den Strukturen des BFD-Trägers DBJ ist für Menschen ab 27 Jahren mit Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland vorgesehen (Für Jugendliche unter 27 Jahren sind entweder die Angebote FSJ / FÖJ u.ä. nutzbar bzw. der BFD Kultur und Bildung über die jeweils zuständige LKJ des Bundeslandes) Freiwillige ab 27 Jahren können den BFD in Teilzeit leisten, mindestens 21h/Woche (Taschengeld wird dann entsprechend prozentual im Verhältnis zu Vollzeit gezahlt). Als Freiwillige Ü27 sind vorstellbar: - Hausfrauen/ -männer ohne Einkommen bzw. ohne ALG - Menschen im ALG II(Hartz IV)-Bezug (ALG II +200,- Taschengeld/Monat) (nach 12 Monaten BFD Anspruch auf ALG I Höhe nach Einzelfallprüfung) - Rentner/Pensionäre aller Art - Teilzeitbeschäftigte (bis 20h wöchentliche Arbeitszeit) - Selbstständige/Freiberufler(innen) - Studienabsolvent(inn)en ohne Arbeitsplatz (post-universitäres Orientierungsjahr) - Für ALG I Empfänger ist der BFD nicht möglich! Zu beachten: - Einkünfte aus einer (steuerfreien) geringfügigen Tätigkeit dürfen zusammen mit dem Taschengeld des BFD monatliche 450,- nicht übersteigen! Mehrere Dienstzeiten durch die gleiche Person hintereinander sind nicht möglich. (außer, wenn mindestens 5 Jahre zwischen zwei BFD-Zeiten vergangen sind) Die Vielfalt von Gründen eines Freiwilligen für einen BFD - eine Möglichkeit sich bürgerschaftlich zu engagieren, sich selbst mit eigenen Erfahrungen einzubringen und sich persönlich weiter zu entwickeln - noch mehr als bisher dem Verein in vielen Bereichen zu helfen - Variable (gleitende) Arbeitszeiten (auch Sa/So) nach Absprache - Eine praxisnahe Tätigkeit in einer EST (z.b. Musikverein oder -verband) nach eigener Wahl (keine Zuordnung, Vermittlung nur wenn gewünscht und möglich!) - Eine spannende Tätigkeit im Bereich Kultur und Bildung mit eigenverantwortlichen Gestaltungsmöglichkeiten - Einen umfangreichen Kompetenzerwerb im Bereich Kultur und Bildung (flexibel je nach Einsatzstelle) - Der Erwerb von Praxiserfahrungen (sozialversichert) über einen Zeitraum zwischen 6 und 18 Monaten - Kompetente fachliche und pädagogische Betreuung bzw. Beratung durch EST und BFD-Träger - Spezielle Bildungsangebote zur individuellen Weiterbildung, die durch Bundesmittel oder EST finanziert sowie durch BFD-Träger oder EST organisiert werden - Ein monatliches Taschengeld (Abgaben- und steuerfrei) - Einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen je Monat - Die Einzahlung von Sozialbeiträgen durch die EST (KV, AV, RV, PV) - Eine Gesetzliche Unfallversicherung über BG (z.b. für Arbeitsunfälle) durch EST - Eine Haftpflichtversicherung über die EST - Der Aufbau eines umfangreichen persönlichen Netzwerkes Infomaterial DBJ/BDMV BFD für EST Stand 01.05.2013 2

Bedingungen für eine Einsatzstelle (EST) Mögliche EST sind in erster Linie die gemeinnützigen Mitgliedsstrukturen der BDMV/DBJ (Landesverbände, Bezirksverbände, Kreisverbände, Musikvereine). Auch über die Mitgliedsstrukturen hinaus können sich EST dem BFD-Träger DBJ anschließen. Die EST muss sich innerhalb Deutschlands befinden. Alle EST müssen sich mit einem speziellen Formular als Einsatzstelle anerkennen lassen. Durch das verwendete Formular erfolgt automatisch die Zuordnung zur Zentralstelle BKJ sowie zum BFD-Träger DBJ. Alle notwendigen Formulare für EST werden durch die DBJ vorbereitet und jeweils vor Ort mit den EST besprochen. Aufgabengebiete in einer EST Ein Einsatz der Freiwilligen ist in fast allen Bereichen der Vereins bzw. Verbandsstrukturen denkbar, sofern die Arbeitsmarktneutralität gewahrt bleibt. (Vom Notenarchiv bis zur Jugendarbeit, von der Kleiderkammer zur Instrumentenpflege, von Arbeiten am Probenobjekt bis zur Vorbereitung von Musikfesten oder Jubiläen, teilweise auch für musikalische Anleitung usw.) Hauptthemen wären zum Beispiel: - Überfachliche Jugendarbeit (Bildung, Freizeitgestaltung etc.) - Musikalische Anleitung im Rahmen fachlicher Qualifikation - Projektmanagement für Großprojekte (Musikfeste, Vereinsjubiläen etc.) - Öffentlichkeitsarbeit, Vereinsmarketing - Politisches Lobbying/ Kulturpolitik - Technisches Management für Vereinsobjekte Vorteile des BFD für eine EST Freiwillige sind eine Art hauptamtliche Mitarbeiter, die sich der Verein oft nie leisten könnte. Das Taschengeld, welches die Freiwilligen erhalten, kann zu 100% mit Zuschüssen finanziert werden (für Dienstzeit bis 12 Monate). Die EST kann die Freiwilligen selbst auswählen. Eine EST kann auch mehrere Freiwillige anmelden und einsetzen. Der Beginn eines BFD kann frei gewählt werden (auch evtl. vorzeitiges Ende). Die Arbeitszeiten können gleitend über alle 7 Tage der Woche verteilt werden. Die Betreuung/Anleitung der Freiwilligen kann durch einen Vertreter des ehrenamtlichen Vereinsvorstandes erfolgen. Menschen, die schon immer dem Verein helfen, können mit dem Taschengeld eine kleine Entschädigung erhalten. Freiwillige könnten neue Themen in der Vereinsarbeit erschließen. Eine Einsatzstelle benötigt für 12 Monate Dienstzeit nur ca. 200,- Eigenmittel (Berufsgenossenschaft, Verwaltungspauschale, Umlagen). Die Größe des Vereins spielt für den Bundesfreiwilligendienst keine Rolle. Im Falle der vorzeitigen Aufhebung eines Vertrages mit Freiwilligen besteht keine Nachbesetzungspflicht. Mit BFD-Träger und Zentralstelle haben alle EST starke Partner, die die EST bei der Organisation und Abwicklung des Dienstes komplett anleiten sowie die pädagogische Arbeit mit den Freiwilligen vorrangig übernehmen. Infomaterial DBJ/BDMV BFD für EST Stand 01.05.2013 3

Aufgaben einer EST nach Anerkennung - Betreuung und Anleitung der Freiwilligen durch qualifiziertes Personal o in 25% der Dienstzeit der Freiwilligen je Woche sollte der persönliche Kontakt des Verantwortlichen der EST mit dem/der Freiwilligen gewährleistet sein o Für die Freiwilligen muss (bei Bedarf) eine Möglichkeit bestehen, EST-Verantwortlichen für eine zeitnahe Rücksprache zu kontaktieren (Email, Telefon etc.) - Einrichtung bzw. Gewährleistung eines eigenen festen Arbeitsplatzes für die Freiwilligen in Vereinsheim, Probenobjekt, Vereinsbüro, Geschäftsstelle etc. zur täglichen Nutzung - ausreichende und angemessene Beschäftigung der Freiwilligen - Gewährung von 24 Tagen Erholungsurlaub für Freiwillige auf 12 Monate Dienstzeit ( 12 Tage bei 6 Monaten, 24 + 12 Tage bei 18 Monaten Dienstzeit) - Freistellung bzw. Entsendung der Freiwilligen für Freiwilligentreffen/Bildungstage - Teilnahme am EST-Jahrestreffen des BFD-Trägers. - Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Regelungen. - Kontrolle eines erweiterten Führungszeugnisses (des/ der Freiwilligen) laut Bundeskinderschutzgesetz Eigene finanzielle Leistungen einer EST - Zahlung eines jährlichen Beitrages an die Berufsgenossenschaft von 81 /Jahr (gesetzliche Unfallversicherung Verwaltungsberufsgenossenschaft [VBG] ) - Zahlung einer Verwaltungspauschale (VP) je Freiwilligen an die DBJ als BFD- Träger in Höhe von 10,00 je Monat für den 1. 12. Monat Dienstzeit 50,00 je Monat für den 13.-18. Monat Dienstzeit Nichtmitglieder der BDMV/DBJ zahlen die jeweils doppelte Summe der VP. Die Pauschale ist zahlbar bei Dienstbeginn der Freiwilligen. Bei vorzeitigem Abbruch des Dienstes erfolgt keine Rückzahlung. - Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Freiwilligen (i.d.r. vorhanden) - Kosten für eigenverantwortlich zu organisierende Bildungstage lt. Übersicht (evtl. Teilnahmegebühr, Fahrtkosten etc.) - Sonstige Kosten: Eventuelle Kosten für Verwaltung; Arbeitsplatz sowie Anleitung der Freiwilligen; Fahrtkosten für Jahrestreffen der EST; Zahlung der Umlagen U2 Mutterschaftsaufwendungen (0,2%-0,5%) & U3 Insolvenzumlage (z.z. 0,15%) an die Krankenkasse (Abführung mit den Sozialversicherungsbeiträgen); evtl. freiwillige Erhöhung des Taschengeldes (und damit des SV-Beitrages) Aus dem Zuschuss gedeckte Leistung einer EST - Zahlung des jeweiligen Taschengeldes (ohne Eigenleistung) an die Freiwilligen - Abführung der entsprechenden SV-Beiträge an die Krankenkasse des Freiwilligen der Zuschuss beinhaltet nicht die Umlagen U2 und U3 Infomaterial DBJ/BDMV BFD für EST Stand 01.05.2013 4

Freiwilligentreffen/Bildungstage Bildungstage werden laut BFD- Gesetz durch die Träger bzw. die EST für Freiwillige ab 27 Jahren angeboten, um lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Der Träger DBJ organisiert dazu Freiwilligentreffen. Die EST organisieren individuelle Bildungstage (siehe Erläuterung unten) und weisen diese mit dem Vordruck Teilnahmebescheinigung dem Träger DBJ nach. Die Freiwilligentreffen der DBJ sind auch als Anerkennung für die geleistete Arbeit der Freiwilligen zu verstehen. Je Kalenderjahr werden dazu mehrere Module angeboten. Die Auswahl zur Teilnahme können die Freiwilligen selbst treffen. Die Teilnahme an zumindest einem Modul ist wünschenswert. Die Durchführung der Treffen wird immer zum jährlichen Einsatzstellentreffen beraten. Anzahl der Bildungstage laut BFD- Gesetz BFD 6 Monate Dienstzeit - 6 Tage gesamt 1x3 Tage Freiwilligentreffen über DBJ (Teilnahme möglichst alle Freiwilligen, Finanzierung klärt DBJ) 3 Tage eigenverantwortlich organisiert durch EST (Kosten trägt EST) Freiwillig: 5 Tage politische Bildung BFD 12 Monate Dienstzeit - 12 Tage gesamt 1x3 Tage Freiwilligentreffen über DBJ (Teilnahme möglichst alle Freiwilligen, Finanzierung klärt DBJ) 9 Tage eigenverantwortlich organisiert durch EST (Kosten trägt EST) Freiwillig: 5 Tage politische Bildung BFD 18 Monate Dienstzeit - 18 Tage gesamt 1x3 (evtl. auch 2x3 tage möglich) Tage Freiwilligentreffen über DBJ (Teilnahme möglichst alle Freiwilligen, Finanzierung klärt DBJ) 12-15 Tage eigenverantwortlich organisiert durch EST (Kosten trägt EST) Freiwillig: 5 Tage politische Bildung Möglichkeiten für eigenverantwortlich organisierte Bildungstage der EST Generell: Seminarangebote aus den Bereichen Kultur und Bildung, schwerpunktmäßig zu Jugendthemen speziell: - Seminare von bundesweiten Jugendorganisationen/Institutionen - Kurse und Arbeitstagungen der DBJ - Kurse auf Landesebene (eigener Musikverband, Musikakademie, andere Verbände, Landesjugendring, Landesmusikrat o.ä.) - Offene Kurse von Anbietern auf Bezirks-, Kreis- oder Stadtebene - Eigene Probenlager /Freizeitmaßnahmen - Fachtagungen Infomaterial DBJ/BDMV BFD für EST Stand 01.05.2013 5

Konkrete Details zur Zahlung von Taschengeld und SV-Abgaben durch EST Der Bund unterstützt die EST mit einem maximalen monatlichen Zuschuss für Taschengeld und SV-Beiträge. Dieser Zuschuss beträgt für Freiwillige ab 27 Jahren max. 350,00 / Monat. Der Zuschuss fließt nur, sofern entsprechende Kosten entstehen, d.h. nur für das tatsächlich gezahlte Taschengeld und die SV-Abgaben. Diese Zuschüsse fließen momentan direkt vom BAFzA an die EST. Ein Verwendungsnachweis muss nicht erstellt werden. Zahlungsmodelle für Taschengeld und SV (alle EST erhalten einen kompletten Überblick der entstehenden Kosten Taschengeld + SV mit konkreten Wegweisern im Vertragsgespräch vor Ort) Achtung: steuerfreie Einkünfte aus geringfügiger Tätigkeit werden mit dem Taschengeld BFD addiert und dürfen 450,- mtl. nicht übersteigen! Beispiel A Die Freiwilligen sind mindestens 27 Jahre alt, aber max. im erwerbsfähigen Alter. Sie sind nicht berufstätig, beziehen aber auch keine Leistungen in Form von Arbeitslosengeld, sind teilzeitbeschäftigt oder freiberuflich tätig. Sie können den BFD in Teilzeit leisten (Regelarbeitszeit hier für Vollzeit 35h/Woche). Vereinbart wird nun z.b. eine Arbeitszeit von 26h/Woche. Die Einsatzstelle zahlt dafür je Monat 250,90 Taschengeld + 98,98 SV-Abgaben. Von den maximal möglichen 350,00 Zuschuss je Monat erhält die Einsatzstelle dadurch 349,88 und kann somit Taschengeld + SV aus dem Zuschuss decken. Wenn die Freiwilligen 35h/Woche arbeiten sollen und die Einsatzstelle dafür 348,00 Taschengeld (maximal mögliche Höhe) zahlen will, wären je Monat 135,29 Eigenmittel notwendig. Beispiel B Die Freiwilligen sind Rentner (über 65 Jahre) und können den BFD in Teilzeit leisten (Regelarbeitszeit hier für Vollzeit 35h/Woche). Vereinbart wird nun eine Arbeitszeit von 28h/Woche. Die Einsatzstelle zahlt dafür je Monat 272,80 Taschengeld + 76,11 SV-Abgaben. Von den maximal möglichen 350,00 Zuschuss je Monat erhält die Einsatzstelle dadurch 348,91 und kann somit Taschengeld + SV aus dem Zuschuss decken. Wenn die Freiwilligen 35h/Woche arbeiten sollen und die Einsatzstelle dafür 348,00 Taschengeld (maximal mögliche Höhe) zahlen will, wären je Monat 95,09 Eigenmittel notwendig. Beispiel C Die Freiwilligen sind mindestens 27 Jahre alt, aber max. im erwerbsfähigen Alter. Sie sind nicht berufstätig und beziehen Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II (Bei Bezug von ALG I kein BFD möglich!) Die Freiwilligen dürfen pro Monat 200,00 vom Taschengeld ohne Abzüge zusätzlich zum ALG II behalten. Sie können den BFD in Teilzeit leisten (Regelarbeitszeit hier für Vollzeit 35h/Woche). Vereinbart wird nun z.b. eine Arbeitszeit von 21h/Woche. Die Einsatzstelle zahlt dafür je Monat 201,60 Taschengeld + 79,53 SV-Abgaben. Von den maximal möglichen 350,00 Zuschuss je Monat erhält die Einsatzstelle dadurch 281,13 und kann somit Taschengeld + SV aus dem Zuschuss decken. Infomaterial DBJ/BDMV BFD für EST Stand 01.05.2013 6