Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG. Stand: Juni 2015

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Buß und katalog Stand: Juni 2015 (Beschluss des Bund/LänderFachausschusses ) Vorbemerkungen Der Buß und katalog enthält Zumessungsregeln für eine länderübergreifende und gleichmäßige Bemessung von Buß und ern aufgrund von Tatbeständen dem Güterkraftverkehrsgesetz (). Zweck dieser Regelsätze ist es, für häufig vorkommende Ordnungswidrigkeiten zu einer einheitlichen Ahndung zu kommen. Die im Buß und katalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. Die Regelsätze des Buß und kataloges räumen bei Fällen, die von der üblichen abweichen, einen Ermessenspielraum ein. Die behörden sind verpflichtet, objektive und subjektive Tatumstände, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als weniger schwerwiegend kennzeichnen, zugunsten des Betroffenen zu berücksichtigen und somit im Einzelfall den Regelsatz zu unterschreiten. Sie sind weiterhin berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall den Regelsatz zu überschreiten. Die vorgenannten Erwägungen gelten sowohl für vorsätzliches als auch für fahrlässiges Handeln. Stand Juni 2015 1

Buß und katalog ( Unternehmer) 1. Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnis/Genehmigungspflicht 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.2.1 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.2 Betreiben von gewerblichem Güterkraftverkehr ohne Erlaubnis 3 Abs. 1 /Berechtigung 6 /Lizenz Art. 4 VO (EG) Nr. 1072/2009: Inländischer Unternehmer bei Binnenbeförderungen und Beförderungen mit Drittstaaten Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Kabotagebeförderungen: Keine Lizenz erteilt Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Kabotagebeförderungen: Verstoß gegen die 3 in 7Beschränkung" Drittstaatenunternehmer bei Binnenbeförderungen Inländischer oder gebietsfremder EU /EWRUnternehmer im grenzüberschreitendem Güterkraftverkehr i.s.d. VO (EG) Nr. 1072/2009 Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat Drittstaatenunternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr 19 Abs. 1 Nr. 1b, 3 Abs. 1 2500 0 19 Abs. 4 Nr. 2, Art. 8 Abs. 1 VO (EG) 1072/2009 i.v.m. Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1072/2009, 19 Abs. 2a Nr. 1 8 i.v.m. Art. 8 Abs. 2 VO (EG) 1072/2009 2500 0 2500 0 19 Abs. 1 Nr. 1b, 3 Abs. 1 3000 1500 19 Abs. 2 Nr. 1 Art. 3 VO (EG) Nr. 1072/2009 19 Abs. 1 Nr. 1b, 3 Abs. 1, 6 19 Abs. 1 Nr. 1b, 3 Abs. 1, 6 Vollziehbare Auflage missachtet 19 Abs. 1 Nr. 1c 3 Abs. 4 ; 25 Nr. 3, 4 Abs. 4, 7 Abs. 3 o. 10 Abs. 3 rkabotagev 2500 0 3000 1500 3000 (ohne CEMT Umzugsgenehmigung 2500) 360 1500 65 180 Stand Juni 2015 2

Buß und katalog ( Unternehmer) 1. Zuwiderhandlungen gegen die Erlaubnis/Genehmigungspflicht 1.3 Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU/EWRUnternehmer, Drittstaatenunternehmer: unzulässige Verwendung der CEMTGenehmigung durch Verstoß gegen die 2+3 Regelung ; 25 Nr. 7 i.v.m. 7a Nr. 2 GüK GrKabotageV 3000 1500 1.4 1.5 Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU/EWRUnternehmer, Drittstaatenunternehmer CEMT Genehmigung für mehr als ein Fahrzeug eingesetzt (gesamte Strecke, auch ausl. Streckenteil) gebietsfremder EU/EWRUnternehmer, Drittstaatenunternehmer Drittstaatengenehmigung für mehr als ein Fahrzeug eingesetzt, 25 Nr. 6 i.v.m. 7a Nr. 1 rkabotagev, 25 Nr. 10, 11 Abs. 3 GüK GrKabotageV 3000 1500 3000 1500 Stand Juni 2015 3

Buß und katalog ( Unternehmer) 2. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten 2.1 2.2 2.2.1 2.3 2.4 2.5 Inländischer Unternehmer: Erlaubnis oder Erlaubnisausfertigung CEMTGenehmigung Bilaterale Genehmigung Inländischer oder gebietsfremder EU /EWRUnternehmer: Beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz CEMT Umzugsgenehmigung Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Kabotagebeförderungen: Keinerlei Nachweise über Einhaltung der 3 in 7 Beschränkung bzw. zumindest kein Nachweis über grenzüberschreitende Beförderung bei Kontrolle vorhanden und auch nicht träglich vorgelegt Gebietsfremder EU/EWR oder Drittstaatenunternehmer: Bilaterale Genehmigung Drittstaatengenehmigung CEMTGenehmigung Drittstaatenunternehmer: CEMTUmzugsgenehmigung Drittstaatenunternehmer / Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat: Fahrzeugbezogene Nachweise 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. 7 Abs. 1 Satz 3, Art. 8 Abs. 3 VO (EG) 1072/2009 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 Nr. 2 360 180 360 180 2500 1) 0 3000 1500 360 180 1) 3000 1) 1500 1) 1) Falls Verpflichtungen nur rein formell nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde (z.b. 3 in 7Beschränkung wurde materiell beachtet, Nachweise wurden aber erst träglich vorgelegt). Stand Juni 2015 4

Buß und katalog ( Unternehmer) 2. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten 2.6 2.7 2.7.1 2.8 Versicherungsweis bei Binnenbeförderung einschließlich Kabotage 19 Abs. 1 Nr. 6a 7a Abs. 4 Satz 1 Begleitpapier bzw. sonstiger Nachweis 19 Abs. 1 Nr. 3 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Begleitpapier bei landwirtschaftlichen Beförderungen Fahrtenberichtheft für CEMT Genehmigung Nichtmitführung des Fahrtenberichtheftes oder Nichtaufbewahrung der ausgefüllten Seiten im Fahrtenberichtheft 19 Abs. 1 Nr. 1; 2 Abs. 1a 25 Nr. 8, 7a Nr. 3 Satz 1 rkabotagev 1) 451) 90 45 1) 451) 90 45 3000 1500 1) Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Stand Juni 2015 5

Buß und katalog ( Unternehmer) 2. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungspflichten 2.9 1) 2.10 2) 2.11 2.12 Inländischer oder gebietsfremder EU /EWRUnternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr: Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof Nachweis über Berufszugang Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr Gebietsfremder EU/EWRUnternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr zwischen dem Inland und einem Drittstaat oder Drittstaatenunternehmer im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr: Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof Nachweis über Berufszugang Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr Inländischer Unternehmer bei Beförderungen mit Be und Entladeort in Deutschland: Pass, Passersatz oder Ausweisersatz Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich Inländischer Unternehmer oder gebietsfremder EU/EWRUnternehmer bei grenzüberschreitenden Beförderungen Fahrerbescheinigung 19 Abs. 1 Nr. 2 25 Nr. 11, 14 Abs. 3 Satz 1, 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 rkabotagev 25 Nr. 11, 14 Abs. 3 Satz 1, 15 Abs. 2 Satz 1, 16 Abs. 2 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 6d, 7b Abs. 1 Satz 2 19 Abs. 2 Nr. 2, Art. 5 Abs. 6 Satz 1 VO (EG) 1072/2009 180 90 3000 1500 300 150 300 150 1) Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung 3, 5 oder 6 verwendet wird. 2) Unternehmer aus den Beitrittsstaaten sind wie Unternehmer aus Drittstaaten zu behandeln. Stand Juni 2015 6

Buß und katalog ( Unternehmer) 3. Zuwiderhandlungen bei Betriebskontrollen 3.1 3.2 3.3 3.4 Betriebskontrolle nicht gestattet 19 Abs. 1 Nr. 9 12 Abs. 4 Satz 2 21a Abs. 2 Satz 2 Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt Nachweis nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/ Hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt 19 Abs. 1 Nr. 7 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, 21a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 10 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, 21a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 11 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, 21a Abs. 3 Satz 1 600 1) 1) 600 300 600 300 600 300 1) Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Stand Juni 2015 7

Buß und katalog ( Unternehmer) 4. Zuwiderhandlungen im Werkverkehr 4.1 4.2 4.3 Unternehmen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß angemeldet Trotz Aufforderung Angaben nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gewiesen Änderungen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt 19 Abs. 1 Nr. 12a 15a Abs. 2 und 3 19 Abs. 1 Nr. 12b 15a Abs. 3 19 Abs. 1 Nr. 12c 15a Abs. 5 1) 180 90 65 65 1) 4.4 Trotz Aufforderung Änderungen nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gewiesen 19 Abs. 1 Nr. 12d 15a Abs. 5 65 4.5 Unternehmen nicht rechtzeitig abgemeldet 19 Abs. 1 Nr. 12e, 15a Abs. 6 1) Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Stand Juni 2015 8

Buß und katalog ( Unternehmer) 5. Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten 5.1 5.2 5.3 I 5.3.1 5.4 5.4.1 5.5 Aufgehoben Inländischer oder gebietsfremder EU /EWRUnternehmer: Eingesetztes Kraftfahrzeug nicht in einem EU/oder EWRStaat zugelassen Drittstaatenunternehmer: Eingesetztes Kraftfahrzeug nicht im Heimatstaat zugelassen Unternehmensangaben: Änderung der Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt / trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Erlaubnis Erlaubnisurkunde oder Ausfertigung der Erlaubnisurkunde nicht oder nicht rechtzeitig zur Berichtigung vorgelegt Unternehmensangaben: Änderung der Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt / trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Lizenz: Lizenzurkunde oder Beglaubigte Kopie der Lizenzurkunde nicht oder nicht rechtzeitig zur Berichtigung vorgelegt Unternehmensangaben: Auskunft nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt 25 Nr. 13, 18 rkabotagev 12 Nr. 1, 10 Abs. 5 Satz 1 GBZugV 12 Nr. 2, 10 Abs. 5 Satz 2 GBZugV 25 Nr. 1, 2 Satz 1 rkabotagev 25 Nr. 2, 2 Satz 2 GüK GrKabotageV 19 Abs. 1 Nr. 7 15 Abs. 3 Satz 3 1) 1) 300 150 250 250 250 250 250 5.6 Fahrtenberichtheft / Fehlanzeige für CEMTGenehmigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt 25 Nr. 5, 5 Abs. 2 GüK GrKabotageV 250 1) Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Stand Juni 2015 9

Buß und katalog ( Unternehmer) 5. Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten Lfd. Nr. Tatvorwurf Ordnungswidrigkeit 5.7 Fahrtenberichtheft für CEMT Genehmigung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt 25 Nr. 4, 5 Abs. 1 Satz 1 rkabotagev 1800 900 5.8 5.9 5.9.1 5.9.2 Drittstaatenunternehmer: Güterkraftverkehr trotz Ausschlusses durchgeführt Inländischer Unternehmer bei Beförderungen mit Be und Entladen in Deutschland Einsatz von nicht ordnungsgemäß beschäftigtem Fahrpersonal aus Drittstaaten Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU/EWRUnternehmer im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr in der EU/im EWR Einsatz von Fahrpersonal aus Drittstaaten ohne Fahrerbescheinigung Inländischer Unternehmer, gebietsfremder EU/EWRUnternehmer im Kabotageverkehr in der EU/im EWR Einsatz von Fahrpersonal aus Drittstaaten ohne Fahrerbescheinigung 25 Nr. 14, 19 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 6c, 7b Abs. 1 Satz 1 19 Abs. 4 Nr. 1, Art. 3 und 5 Abs. 2 VO (EG) 1072/2009 19 Abs. 4 Nr. 3, Art. 8 Abs. 1 i.v.m. Art. 5 Abs. 1 VO (EG) 1072/2009 3000 1500 6000 3000 6000 3000 6000 3000 Stand Juni 2015 10

Buß und katalog ( Unternehmer) 5. Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten Lfd. Nr. Tatvorwurf Ordnungswidrigkeit 5.10.1 5.10.2 Eingeschweißte Berechtigung oder fahrzeugbezogene Nachweise Bei zweifelsfreier Erkennbarkeit der Echtheit der Urkunde trotz Vorhandensein einer Laminierung bzw. Schutzschicht Eingeschweißte Berechtigung oder fahrzeugbezogene Nachweise Keine Möglichkeit der Echtheitsprüfung 19 Abs. 1 Nr. 4 7 Abs. 1 Satz 2 19 Abs. 1 Nr. 4 7 Abs. 1 Satz 2 360 180 5.11 5.12 5.13 I 5.14 Unternehmensangaben bez. Fahrerbescheinigung: Änderung der Erlaubnisbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß mitgeteilt Unternehmensangaben bez. Fahrerbescheinigung: Trotz Aufforderung Nachweis der Änderung gegenüber Lizenzbehörde nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht oder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß vorgelegt Fahrerbescheinigung: Original oder Abschrift nicht oder nicht rechtzeitig zur Berichtigung vorgelegt Unternehmensangaben bez. Berufszugang Nachweis zur Überprüfung der Berufszugangsvoraussetzungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt., 25 Nr. 15 i.v.m. 23 Satz 1 rkabotagev, 25 Nr. 16 i.v.m. 23 Satz 1, 24 Satz 1 rkabotagev 25 Nr. 2, 23 Satz 2 GüK GrKabotageV 12 Nr. 3, 11 Abs. 1 Satz 3 GBZugV 65 65 65 250 Stand Juni 2015 11

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 1. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs oder Vorlagepflichten Lfd. Nr. Tatvorwurf Ordnungswidrigkeit I 1.1 I 1.2 I 1.2.1 I 1.3 I 1.4 I 1.5 Betroffener aus einem inländischen Unternehmen: Erlaubnis oder Erlaubnisausfertigung CEMT Genehmigung Bilaterale Genehmigung Betroffener aus einem inländischen oder gebietsfremden EU/EWR oder Schweizer Unternehmen: Beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz CEMTUmzugsgenehmigung Betroffener aus einem gebietsfremden EU /EWRUnternehmen bei Kabotagebeförderungen: Nachweise über die Einhaltung der 3 in 7 Beschränkung Betroffener aus einem gebietsfremden EU /EWR oder Drittstaatenunternehmen: Bilaterale Genehmigung Drittstaatengenehmigung CEMTGenehmigung Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen: CEMT Umzugsgenehmigung Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen: Fahrzeugbezogene Nachweise Betroffener aus einem gebietsfremden EU /EWRUnternehmen bei Beförderungen zwischen dem Inland und einem Drittstaat: Fahrzeugbezogene Nachweise 19 Abs. 1 Nr. 5, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 5, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 5, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 5, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 5, 7 Abs. 2 19 Abs. 1 Nr. 5, 7 Abs. 2 65 65 65 200 100 65 200 1) 100 1) I 1.6 I 1.6.1 Begleitpapier bzw. sonstiger Nachweis 19 Abs. 1 Nr. 5, 7 Abs. 2 Begleitpapier bei landwirtschaftlichen Beförderungen 19 Abs. 1 Nr. 1a, 2 Abs. 1a 45 45 45 45 1) Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Stand Juni 2015 12

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 1. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs oder Vorlagepflichten I 1.7 I 1.8 I 1.9 1) Fahrtenberichtheft für CEMT Genehmigung nicht oder nicht vollständig mitgeführt nicht oder nicht rechtzeitig ausgehändigt Versicherungsweis bei Binnenbeförderungen einschließlich Kabotage Betroffener aus einem inländischen oder gebietsfremden EU/EWRUnternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr: Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof Nachweis über Berufszugang Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis Eisenbahnverwaltung/ Schifffahrttreibender bei Abfuhr 19 Abs. 1 Nr. 2 25 Nr. 9, 7a Nr. 3 Satz 2 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 6b 7a Abs. 4 Satz 2 25 Nr. 12, 14 Abs. 3 Satz 2, 15 Abs. 2 Satz 2, 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 3 rkabotagev 65 65 1) Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung 3, 5 oder 6 verwendet wird. Stand Juni 2015 13

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 1. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs oder Vorlagepflichten I 1), 2) 1.10 I 1.11 I 1.12 Betroffener aus einem gebietsfremden EU /EWRUnternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr zwischen dem Inland und einem Drittstaat oder Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen im grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr: Bescheinigung über nächstgelegenen geeigneten Bahnhof Nachweis über Berufszugang Reservierungsbestätigung bei Anfuhr Nachweis Eisenbahnverwaltung/Schifffahrttreibender bei Abfuhr Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei inländischem Unternehmen Pass, Passersatz oder Ausweisersatz Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei EU/EWRUnternehmen, bei grenzüberschreitender, lizenzpflichtiger Beförderung Fahrerbescheinigung 25 Nr. 12, 14 Abs. 3 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 2, 17 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 2 Satz 3 rkabotagev 19 Abs. 1 Nr. 6e, 7b Abs. 2 i.v.m. Abs. 1 Satz 2 19 Abs. 2 Nr. 3, Art. 5 Abs. 6 VO (EG) 1072/2009 200 100 65 65 1) Nicht anzuwenden, wenn Berechtigung 3, 5 oder 6 verwendet wird. 2) Fahrer aus den Beitrittsstaaten sind wie Drittstaatler zu behandeln. Stand Juni 2015 14

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 1. Zuwiderhandlungen gegen Mitführungs oder Vorlagepflichten I 1.12.1 I 1.13 Drittstaatenfahrpersonal, beschäftigt bei EU/EWRUnternehmen, Kabotagebeförderung Fahrerbescheinigung Ausländisches Fahrpersonal Pass sonstiges zum Grenzübertritt berechtigendes Dokument 19 Abs. 3, Art. 8 Abs. 1, 5 Abs. 6 VO (EG) 1072/2009 19 Abs. 1 Nr. 5, 7 Abs. 2 65 100 Stand Juni 2015 15

Buß und katalog (I Fahrer oder andere nichtleitende Angestellte) 2. Zuwiderhandlungen gegen sonstige Pflichten I 2.1 I 2.2 I 2.3 I 2.4 I 2.5 2) I 2.6 2) I 2.7 Betriebskontrolle: Auskunft / Nachweis verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt Straßenkontrolle: Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt Zutritt zum Fahrzeug nicht gewährt Hilfsmittel nicht zur Verfügung gestellt / Hilfsdienste nicht geleistet Fahrtenberichtheft für CEMT Genehmigung nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geführt Betroffener aus einem Drittstaatenunternehmen: Güterkraftverkehr trotz Ausschlusses durchgeführt 19 Abs. 1 Nrn. 7, 10, 11, 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 3, 21 a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 7, 12 Abs. 1 Satz 3 25 Nr. 4, 5 Abs. 1 GüK GrKabotageV 25 Nr. 14, 19 rkabotagev Zeichen oder Weisung nicht befolgt 19 Abs. 1 Nr. 8, 12 Abs. 3 Fahrt trotz Untersagung fortgesetzt 19 Abs. 1 Nr. 12, 13 Vollziehbare Auflage missachtet 19 Abs. 1 Nr. 1c 3 Abs. 4 ; 25 Nr. 3, 4 Abs. 4, 7 Abs. 3, 10 Abs. 3 GüK GrKabotageV, 9 Abs. 2 OWiG 1) 45 65 45 65 45 65 200 100 300 150 300 150 200 65 100 1) 45 45 45 1) Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. 2) Unternehmer bei Beteiligung 14 OWiG: doppelter Satz. Stand Juni 2015 16

Buß und katalog (II Auftraggeber) 1. Zuwiderhandlungen gegen die Verpflichtung, vertragliche Leistungen nicht ausführen zu lassen II 1.1 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer nicht Inhaber einer Erlaubnis/Berechtigung war II 1.2 II 1.3 II 1.4 II 1.5 II 1.6 Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der nicht Inhaber einer Erlaubnis/Berechtigung war Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Arbeitsgenehmigung war Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Arbeitsgenehmigung war Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerbescheinigung war Ausführenlassen der vertraglichen Leistung, obwohl der beauftragte Unternehmer einen Spediteur/Frachtführer einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der Fahrpersonal einsetzt, das nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerbescheinigung war 19 Abs. 1a Nr. 1, 7 c Satz 1 Nr. 1 19 Abs. 1a Nr. 1, 7c Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a 19 Abs. 1a Nr. 2, 7c Satz 1 Nr. 2 19 Abs. 1a Nr. 2, 7c Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b 19 Abs. 1a Nr. 2, 7c Satz 1 Nr. 2 19 Abs. 1a Nr. 2, 7c Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b 3600 1800 3600 1800 6000 3000 6000 3000 6000 3000 6000 3000 Stand Juni 2015 17

Buß und katalog (II Auftraggeber) 2. Zuwiderhandlungen bei Betriebskontrollen II 2.1 II 2.2 II 2.3 II 2.4 Betriebskontrollen nicht gestattet 19 Abs. 1 Nr. 9 12 Abs. 4 Satz 2 21a Abs. 2 Satz 3 Auskunft verweigert bzw. nicht ordnungsgemäß erteilt Nachweis nicht bzw. nicht ordnungsgemäß erbracht Hilfsdienst nicht bzw. nicht ordnungsgemäß geleistet/ Hilfsmittel nicht bzw. nicht ordnungsgemäß gestellt 19 Abs. 1 Nr. 7 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, 21a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 10 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, 21a Abs. 3 Satz 1 19 Abs. 1 Nr. 11 12 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3, 21a Abs. 3 Satz 1 600 1) 600 300 600 300 600 300 1) Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. Stand Juni 2015 18