Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Ähnliche Dokumente
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Bussgeldverordnung Transport

BUNDESSPARTE TRANSPORT UND VERKEHR

Amtsblatt der Europäischen Union L 29/45 RICHTLINIEN

Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4

A1 Artikel 5 Absatz 1 Nichteinhaltung des Mindestalters für Schaffner X. B3 11 Std. X. B7 12 Std. X

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Persönliche Zuverlässigkeit

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Speditionen 2015"

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

"ABSCHLUSS- BERICHT. "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2017"

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

ABSCHLUSSBERICHT. Landesprojekt 2011: Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Großspeditionen

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2014"

"ABSCHLUSS- BERICHT. "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Großspeditionen 2016"

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

ABSCHLUSS- BERICHT. "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Gefahrguttransporte 2015"

Der digitale Tachograf löst den analogen Fahrtenschreiber ab

Anzahl der Fahrer: davon überprüft: davon selbst.:

STRAFEN IN ÖSTERREICH BEI VERSTÖSSEN GEGEN EU-SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR

Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Die neuen Lenk- und Ruhezeiten der VO (EG) Nr. 561/2006

Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer

Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr. Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen

Hinweise zum Gebrauch der BGL-Mauttabellen. BGL-Tabellen zur Berechnung des erforderlichen Kostenaufschlags zur Abdeckung der Lkw-Maut in Deutschland

Merkblatt. Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Entsendevorschriften bei Beförderungen im EU-Ausland

GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR

Der Begriff Tag im Sinne der Verordnungen. EuGH, Urteil vom C-394/ 92

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Reisebusse 2013"

Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007

WICHTIGE ÄNDERUNGEN BEIM EU-KONTROLLGERÄT SOWIE BEI DEN LENK UND RUHEZEITEN

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Bußgeldkatalog. Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Bußgeldkatalog F (Fahrpersonal)

Hans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr

Digitaler Fahrtenschreiber Lenk- und Ruhezeiten nach der Fahrpersonalverordnung Ausnahmen für den Baubereich. RAin Ina Witten

Benutzungsordnung. über die. Benutzung. des. Marktmobils. des. Marktes Bad Abbach. Marktmobilbenutzungsordnung

R u n d s c h r e i b e n Nr. 14/08

Leitlinien zur Interpretation bestimmter Unklarheiten im Zusammenhang mit der EU VO 561/2006

Risikoeinstufungsverfahren von Unternehmen nach Anzahl / Schwere der Verstöße

Verhaltenskodex für Transport von lebenden Rindern auf Straβe

1

Inoffizielle koordinierte Fassung

Kontrolle der Lenk- und Ruhezeitbestimmungen (Ergänzung zu Erlass BMVIT /0005-II/ST4/2008 und BMVIT /0001-II/ST4/2010)

MERKBLATT. und. Ablegereife von Zurrgurten. Sichern. Auszug aus: Leitfaden für Fahrer. Unterwegs nach morgen

Überblick über die Sozialvorschriften im innerfranzösischen und grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr (Stand Juni 2014)

Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz. Holztransporte sind kein Kinderspiel!

Vorwort zur 2. Auflage

TÜV SÜD Auto Service GmbH

Sozialvorschriften im Straßenverkehr für Handwerksbetriebe

Verstöße gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften, Ursachen und Bußgelder

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG. Stand: Juni 2015

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Digitaler Tachograph. TachoControl DATA Integrierte Lösungen für das Herunterladen und Speichern der Daten

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

Rechtliche Grundlagen (2) EU-Verordnungen

Art. 1. Art. 2. Art. 3

Vorschrift und Toleranz Erfahrungen aus der Kontrollpraxis

KONTROLLPRAXIS BELGIEN. Klaus Willems - GdP

Digitales Kontrollgerät / Digitaler Tachograf

Amtsblatt der Europäischen Union L 367/23

Transporte als Dienstleistung

Wien, am Länderinformationen betreffend Strafrahmen bei Übertretungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (EU VO 561/2006)

Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG. Stand: Mai 2011

- 3 - Tabelle 1. Aktueller

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

Inhalt. Die Autoren. Einleitung TEIL I - ERLÄUTERUNGEN

Bekanntmachung (national)

Führerscheinkontrolle

Neu ist allerdings eine Vorschrift, die nach Auffassung des BGL nicht im Einklang mit dem TIR- Übereinkommen steht:

WEBFLEET Versionshinweise Oktober 2014

Verordnung der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde über die Beaufsichtigung von Revisionsunternehmen

Das Servicebüro des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie dankt für Ihr Schreiben vom 16. März 2011.

Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn

4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr

/ / , , ,5 301,5 14,4 + 6,6 % + 5,6 % + 7,7 % + 10,4 % + 12,0 % / /1999

KUNDENRETOURENRICHTLINIE

PikoLoad Produkt. PikoLoad. Gerät für den gesetzlich vorgeschriebenen Download des Massenspeichers des digitalen Tachographen

Teil II: Berufszugangsvoraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis/Gemeinschaftslizenz:

2.3 Die wichtigsten Begriffe der VO (EG) Nr. 561/2006

Internationaler Straßengüterverkehr: Soziale Errungenschaften vs. Freier Markt konträre Standpunkte innerhalb der EU

Sozialvorschriften für Fahrpersonal

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften

DIASCAN - digi+ Kontrollmodul (Überwachen der Lenk- und Ruhezeiten) Seite 1

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D041992/02 ANNEXES 1 to 3.

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Fernbusse 2015"

BENUTZUNGSORDNUNG. für die Häckselplätze. im Landkreis Ludwigsburg INHALTSVERZEICHNIS: I. Häckselplatz-Benutzungsordnung.

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Arbeitsbedingungen von 2016"

MERKBLATT. und. Ablegereife von Zurrgurten. Sichern. Auszug aus: Leitfaden für Fahrer. Unterwegs nach morgen

Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

4.1 Zahl der bei Straßenkontrollen kontrollierten Fahrer nach Zulassungsland und Hauptbeförderungsart. Personenverkehr

Großraum- und Schwertransporte im Land Berlin

Parkordnung. für die nicht öffentlichen Parkplätze der Ruhr-Universität Bochum. Präambel. 1 Geltungsbereich

Vom 24. September Zuletzt geändert durch Art. 27 der VO (EG) Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 (ABl. EG Nr. L 102 S. 1)

In Anwendung seit dem

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRASSENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EWG) Nr. 3821/85

Was ist das individuelle Arbeitsrecht und wozu dient es?

Jeder Fahrer muss in der Kontrolle sagen können: Meine Ladung habe ich richtig gesichert. Ich verstoße nicht gegen 23 Fahrzeugführer der StVO.

Transkript:

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 e-mail: bgl@bgl-ev.de internet: www.bgl-ev.de BGL e.v. Postfach 93 02 60 D-60457 Frankfurt am Main An die Damen und Herren Geschäftsführer der BGL-Mitgliedsverbände GF287-07 Unsere Zeichen To/em Tel.-Dw.: 79 19 380 Datum: 29.08.2007 zahlungen in Belgien Am 01. September 2007 wird mit dem Königlichen Erlass vom 27. April 2007 ein neuer katalog in Belgien in Kraft treten. Der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität und Transportwesen hat eine deutschsprachige Information über das System der zahlung in Belgien veröffentlicht. Sehr geehrte Damen und Herren, mit Königlichem Erlass vom 27. April 2007 tritt am 01. September 2007 ein neuer katalog in Belgien in Kraft. Der BGL hat die beiliegende Aufstellung (Anlage 1) über die wesentlichen Sanktionen bei Verkehrsverstößen ins Deutsche übersetzt. Des Weiteren hat der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität und Transportwesen - eine Behörde die dem belgischen Verkehrsministerium untersteht - eine deutschsprachige Information (Anlage 2) über das System der Begleichung von ern in Belgien veröffentlicht. Das System der Begleichung von ern in Belgien ändert sich zum 1. September 2007 grundsätzlich nicht. Wie bisher ist zu beachten, dass sich der Fahrer direkt nach der Kontrolle entscheiden muss: 1. ob er das sofort akzeptiert und damit darauf verzichtet gegen das eine Einspruchsmöglichkeit zu haben; oder 2. ob er das als Kaution hinterlegt. Dann muss zusätzlich zu der hinterlegten Geldsumme in Höhe des angenommenen es zur Sicherung der etwaigen Gerichtskosten ein Pauschalbetrag von 110,-- entrichtet werden. In diesem Fall wird ein Protokoll von den Beamten vor Ort aufgenommen und später ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Herausgegeben vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 e-mail: bgl@bgl-ev.de internet: www.bgl-ev.de 1 / 2

Der Fahrer muss sich innerhalb einer Stunde für eines dieser Verfahren entscheiden. Der BGL hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach bei den belgischen Behörden hinterlegt, dass bei festgestellten Verstößen in Belgien die belgischen Kontrollbehörden ausländische Fahrer nicht ausreichend über ihre rechtlichen Wahlmöglichkeiten informieren. Deutsche Fahrer beklagten dabei vor allem, dass sie nicht hinreichend auf die rechtlichen Konsequenzen der sofortigen Begleichung eines es hingewiesen wurden. Daher hatte sich der BGL in bilateralen Gesprächen unter Beteiligung des deutschen und belgischen Verkehrsministeriums dafür eingesetzt, dass die belgischen Kontrollbehörden bei festgestellten Verstößen die Fahrer schriftlich über die Wahlmöglichkeiten der Begleichung eines es in Belgien aufklären. Nach mehrfachen Interventionen des BGL über die praxis in Belgien hat der Föderale Öffentliche Dienst Mobilität und Transportwesen nun das beiliegende Kontrollblatt (Anlage 3) veröffentlicht. Sollten die im Belgienverkehr tätigen Kraftfahrer, entgegen der Ankündigung des Föderalen Öffentlichen Dienst Mobilität und Transportwesen, bei festgestellten Verstößen in Belgien nicht über ihre rechtlichen Wahlmöglichkeiten bei der Begleichung eines es aufgeklärt werden, so bitten wir um entsprechende Information. Mit freundlichen Grüßen BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) E.V. i. A. D. Torres Anlagen 2 / 2

Anlage 1 zu GF287-07 Verkehrsverstöße Sanktionen Belgien Die Klassifizierung von Verkehrsverstößen in Belgien wurde mit Wirkung ab dem 1. September 2007 modifiziert. Für reine Ordnungswidrigkeiten beläuft sich die verhängte Buße auf EUR 50. Für alle anderen Verstöße wurden mehrere Elemente in die Erwägungen eingezogen: der vom Zuwiderhandelnden erlangte wirtschaftliche Vorteil; die Auswirkungen der Zuwiderhandlung auf die Verkehrssicherheit, auf die soziale Stellung des Fahrers und auf die Umwelt; der vorsätzliche Betrug oder der Versuch, die Kontrollen zu behindern. Die nachfolgende Tabelle gibt Beispiele für Verkehrsverstöße und die entsprechenden er. Eine vollständige Liste steht auf der folgenden Website zur Verfügung: http://www.mobilit.fgov.be/data/pbs/p070508af.pdf Transportgenehmigungen - Güterbeförderung Keine Genehmigung an Bord des Fahrzeugs EUR 900 Keine Genehmigung an Bord des Fahrzeugs, aber der Beweis für ihre Existenz wurde unverzüglich erbracht Die Transportgenehmigung wurde für ein anderes als das in der Genehmigung genannte Fahrzeug benutzt (nur bei Genehmigungen oder Gemeinschaftslizenzen, die in Belgien ausgestellt wurden) Die Transportgenehmigung wurde für ein anderes als das in der Genehmigung genannte Fahrzeug benutzt (nur bei Genehmigungen oder Gemeinschaftslizenzen, die in Belgien ausgestellt wurden), aber der Beweis für die Existenz einer Genehmigung für das kontrollierte Fahrzeug wurde unverzüglich erbracht Die Transportgenehmigung enthält unvollständige oder fehlerhafte Angaben (im Fall einer belgischen Genehmigung oder einer EU-Lizenz) Die Transportgenehmigung enthält unleserliche Angaben, die ihre Identifizierung/Kontrolle unmöglich machen, oder sie kann nicht kontrolliert werden, weil sie laminiert wurde Die Transportgenehmigung ist im Besitz einer anderen als der auf ihr angegebenen Person Eine Transportgenehmigung von außerhalb der EU oder das Fahrtenbuch sind nicht oder nur unvollständig ausgefüllt Die Häufigkeit der Benutzung einer CEMT-Genehmigung überschreitet die Anzahl der genehmigten beladenen Fahrten EUR 50 EUR 900 EUR 50 EUR 50 EUR 900 EUR 900 EUR 900 EUR 1.800 Das Fahrzeug führt einen illegalen Kabotagetransport durch EUR 1.800 Die vorgelegte Gemeinschaftslizenz ist ungültig, weil keine Fahrerbescheinigung vorliegt Die Transportgenehmigung oder die in ihr enthaltenen Daten sind gefälscht. EUR 900 EUR 1.800 Die Fahrerbescheinigung oder die in ihr enthaltenen Daten sind gefälscht. EUR 1.800 Der Fahrer weigert sich, die Genehmigung vorzulegen EUR 1.800

Der Fahrer weigert sich, die Fahrerbescheinigung vorzulegen EUR 1.800 Überschreiten der höchstzulässigen Maße und Gewichte Überschreitung Buße, wenn die Überschreitung durch die Ladung verursacht wird, wenn die Überschreitung durch eine Veränderung des Fahrzeugs verursacht wird bis zu 5% EUR 60 EUR 82,50 >5% bis 10% EUR 300 EUR 412,50 >10% bis 15% EUR 560 EUR 770 >15% bis 20% EUR 800 EUR 1.100 >20% bis 30% EUR 1.000 EUR 1.375 >30% bis 40% EUR 1.120 EUR 1.540 >40% EUR 1.240 EUR 1.705 Lenk- und Ruhezeiten Überschreitung der zulässigen täglichen Lenkzeit Überschreitung der ununterbrochenen Lenkzeit Nichteinhaltung der täglichen Mindestruhezeit Nichteinhaltung der wöchentlichen Mindestruhezeit Überschreiten der zulässigen wöchentlichen Lenkzeit EUR 40 EUR 1.600 EUR 20 EUR 2.000 EUR 50 pro fehlende halbe Stunde EUR 100 pro fehlende Stunde EUR 100 pro Stunde zuviel Aufzeichnungsblätter Der Fahrer kann für den Zeitraum nach seiner letzten wöchentlichen Ruhezeit ein oder mehrere Aufzeichnungsblätter nicht vorweisen Der Fahrer kann für den Zeitraum vor seiner letzten wöchentlichen Ruhezeit ein oder mehrere Aufzeichnungsblätter nicht vorweisen Der Fahrer verweigert das Vorweisen eines oder mehrerer Aufzeichnungsblätter für den Zeitraum nach seiner letzten wöchentlichen Ruhezeit Ein oder mehrere Aufzeichnungsblätter sind unleserlich und/oder können nicht überprüft werden, weil sie verschmutzt und/oder beschädigt sind und wurden nicht von dem ersatzweise zu verwendenden Reserveblatt begleitet EUR 600 EUR 2.400 Die Angaben wurden nicht auf dem richtigen Blatt aufgezeichnet (bei

Zweifahrer-Besatzungen) Die Angaben auf einem oder mehreren Blättern wurden gefälscht, gelöscht oder zerstört EUR 2.400 Tachograph Die Ausrüstung entspricht nicht den Vorschriften (Einbau oder Reparatur erfolgte in einer nicht autorisierten Werkstatt, fehlende oder falsche Plomben) Nach dem falschen Einbau wurden die Plomben -ohne, dass dabei die korrekte Handhabung der Ausrüstung beeinträchtigt wurde- gebrochen Die Ausrüstung wird falsch benutzt An der Ausrüstung wurden unerlaubte Änderungen zur Verhinderung der ordnungsgemäßen Aufzeichnung durchgeführt Das Fahrzeug ist nicht mit einem Tachographen ausgestattet, obwohl er für diese Fahrzeugkategorie oder diese Art von Transport zwingend vorgeschrieben ist EUR 50 EUR 50 - EUR 2.400 Der Fahrer weigert sich, die Ausrüstung überprüfen zu lassen EUR 2.400 Fahrerkarte Die Karte ist nicht mehr gültig Der Fahrer kann seine Karte weder vorweisen, weil sie verloren oder gestohlen wurde, noch kann er den Nachweis erbringen, dass er den Verlust oder den Diebstahl der Karte gemeldet hat Der Fahrer hat die Karte nicht an Bord des Fahrzeugs Der Fahrer weigert sich, seine Karte vorzuweisen EUR 2.400 Ausdruck der vom digitalen Tachographen aufgezeichneten Daten Die ausgedruckten Daten sind unleserlich aufgrund von Nachlässigkeit oder mangelnder Sorgfalt auf Seiten des Fahrers Der Fahrer weigert sich, den Ausdruck der vom digitalen Tachographen aufgezeichneten Daten vorzuweisen EUR 2.400 Die ausgedruckten Daten wurden gefälscht, gelöscht oder zerstört EUR 2.400 Quelle: Service public fédéral Mobilité et Transports, Mai 2007