Generalinspektion Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen DIN 858-2 DIN 1999-100 DIN 1999-101 ATV DVWK-A 781 Referent: Dipl. Ing. M. Voß Tel.: 02324/39558-0 Fax.: 02324/3955829 http://www.ubwin.de e-mail:voss@ubwin.de
Inhalt Normen Anforderung an die Person Prüfungsgrundlagen Sonderfall- / Regelfallprüfung Durchführung der Prüfung Prüfung als Rückhalteinrichtungen Prüfung von Rohrsträngen
Prüfgrundsätze DIN 1999-100 DIN 1999-101 DIN EN 858-2 DIN EN 752 DIN 1986 DIN EN 1610 ATV- DVWK-A 781
Prüfgrundlagen der Länder Mitglied im Fachverband Anforderungen : aus der Behandlung von Abwasser z.b. Indirekteinleiter Verordnung aus der Absicherung von Anlagen z.b. Rückhalteinrichtungen bei Tankstellen Regelungen :bei Abwasserbehandlungsanlagen je nach Bundesland unterschiedlich bei Sicherheitsabscheidern bundesweit nach VAwS
Mitglied im Fachverband Anforderungen der Länder
Anforderungen an die Person Fachkunde Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderliche Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen im hier genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausführung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen bei größeren Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen, bezüglich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenen Fachkundigen des Betreibers, mit gleicher Qualifikation und gerätetechnischer Ausstattung durchgeführt werden.
Sachverständige (1) Sachverständige im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind die von Organisationen für die Prüfung bestellten Personen. Die Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen werden von der zuständigen Behörde anerkannt. Auf die Anerkennung besteht kein Rechtsanspruch...
Klärung der Grundlagen Prüfung nach Indirekteinleiterverordnung Anforderungen nach DIN 1999-100 / DIN EN 858-2 Prüfung nach VAwS Anforderung nach ATV DVWK A 781 / DIN 1999-101 Klärung der Eignung der Abscheideranlage
VAwS Prüfung Prüfpflicht der Abfüllflächen alle 5 Jahre Prüfung von Abwasserbehandlungsanlagen als Rückhalteeinrichtung alle 5 Jahre In Wasserschutzgebieten alle 2 1 / 2 Jahre
Prüfung der Rohrleitungen Nach DIN 1986-30:2003-02 Für gewerbliches Abwasser Anlagen zur Ableitung von gewerblichem Abwasser Abläufe und Zuleitungen in Verbindung mit VAwS- Anlagen Frist alle 5 Jahre
Abscheideranlagen für Abfüllflächen nach ATV-DVWK-A 781 Für die Abscheidung von Kraftstoffen von verunreinigten Niederschlagsflächen sind Abscheider nach DIN 1999-100 /-101 einzusetzen. Bei der Verwendung von Bio Diesel / Ad blue / E 85 etc. ist die Eignung der Abscheideranlage nachzuweisen.
Biodiesel 7% im Diesekraftstoff Ausfällen biologische Umsetzung Ad blue nicht abscheidbar E 85 nicht abscheidbar
Schäden bei Nichtbeständigkeit
Rückhaltevermögen für Abgabeeinrichtungen Bei der Betankung unter Aufsicht nach ATV-DVWK-A 781: Rückhaltevolumen für die in 3 Minuten auslaufende Kraftstoffmenge 150 l bei Abgabeeinrichtungen mit max. 50 l/min 450 l bei Abgabeeinrichtungen mit max. 150 l/min Bei der Betankung ohne Aufsicht: ist das maximal bis zur Abschaltung austretende Medium aufzunehmen
Rückhaltevermögen für Abgabeeinrichtungen Rückhaltevermögen bei der Betankung von Lagerbehältern Bei der Befüllung mit : (ASS) Abfüll-Schlauch-Sicherung 100 Liter (ANA) Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus-Betätigung 900 Liter
Generalinspektion Vor der Inbetriebnahme sowie alle 5 Jahre Überprüfung der Abscheideranlage durch Fachkundigen ( Sachverständigen) auf ordnungsgemäßen Zustand sachgemäßen Betrieb
Folgende Punkte sind zu erfassen: Angaben über den Ort der Prüfung Betreiber der Anlage Erfassung der Bestandsdaten Auftraggeber / Prüfer / zuständige Behörde Überprüfung des Betriebstagebuchs Überprüfung der Entsorgungsnachweise Vorhandensein von Genehmigungen, etc. Tatsächlicher Wasseranfall / Reinigungsmittel Einhalten Randbedingungen (Emulsionsbildung)
Folgende Punkte sind zu prüfen : Überprüfung der Überhöhung Überprüfung des baulichen Zustands Dichtheit der Abscheideranlage Zustand der Innenwandflächen / Innenbeschichtung der Einbauteile / der elektrischen Einrichtungen Überprüfung der Tarierung des Schwimmers Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage
Regelfallprüfung Prüfbereich: Prüfung der gesamten Abscheideranlage (-komponenten) inkl. aller Schachtaufbauten bis 20 mm unter OK Schachtdeckelrahmen Dichtheitsanforderung: Die Abscheideranlage gilt als dicht, wenn am Ende der Prüfzeit der Wasserspiegel nach Zugabe des höchst zulässigen Wasservolumens von 500 ml je Stunde Prüfdauer über dem Ausgangs-Nullwasserstand liegt.
Sonderfallprüfung Bedingung : Keine Neuanlage Ordnungsgemäße Wartung der Anlage Warnanlage mit automatischer Schichtdickenkontrolle und Aufstaumeldung Prüfbereich: Prüfung der gesamten Abscheideranlage (-komponenten) inkl. aller Schachtaufbauten bis 20 mm unter OK Schachtdeckelrahmen
Dichtheitsanforderung: Die Abscheideranlage gilt als dicht, wenn im Behälterbereich jedoch mindestens auf einer Höhe von 100 mm über Oberkante Rohrscheitel der Zulaufleitung die Prüfkriterien des Regelfalls eingehalten werden. Im Schachtbereich bis 20 mm unter OK muss bei der weiteren Prüfung der Wasserverlust im modifizierten Bereich geringer als 400 ml/h je Quadratmeter benetzter innerer Oberfläche (oberhalb der mit dem abgesenkten Nullwasserstand erfassten Wasseroberfläche) sein.
Sonderfallprüfung 400 ml/h je Quadratmeter benetzter innerer Oberfläche Regelfallprüfung 500 ml je Stunde Prüfdauer
Nivellierung der Abscheider Überprüfung der Tarierung
Prüfgeräte Messeinrichtung, mit der das Absinken und Wiederauffüllen des Wasserspiegels auf 1 mm genau ermittelt werden kann Messeinrichtung und angewandte Messmethode muss einen Nachweis über die Messgenauigheit über 10 h durch eine Prüfstelle erbracht haben Bild 3: Mess-System Firma Umweltberatung Dipl. Ing. R. Winkelhardt KG
Dichtheitsprüfung Abscheideranlage? 1. Setzen der Absperrblase im Schlammfangzulauf 2. Setzen der Absperrblase im Schlammfangablauf 3. Setzen der Absperrblase im Benzin/ Koaleszensabscheiderzulauf 4. Setzen der Absperrblase im Benzin/ Koaleszensabscheiderablauf Nur wenn das Setzen im Ablauf nicht möglich ist, kann die Blase im Probenahmeschachtzulauf gesetzt werden. Vor dem Setzen der Blasen sind die Rohrleitungsverbindungen und Anschlüsse auf offensichtliche Schäden visuell zu überprüfen. Es ist darauf zu achten, dass offensichtliche Versätze oder Schäden nicht durch die Dichtblasen überdeckt werden.
Prüfabschnitte 4.) Prüfschritt zur Abnahmeprüfung nach DIN 1999 Teil 100 bis 20 mm unter OK Baukörper 3.) Prüfschritt gegebenenfalls mit Zwischenprüfungen je nach optischer Inspektion des Schachtbereichs 2.) Prüfabschnitt bei Wasserstand 100 mm über Anschlussleitung zur Kontrolle der Rohreinbindungen 1.) Prüfabschnitt erforderlich bei optisch nicht intakten Baukörpern sowie älteren Anlagen aus Schachtringen, etc...
Schrittweises Prüfen bis 20 mm unter OK
Rohrleitungsprüfung Prüfgrundsätze Rohrleitungen Prüfung nach: DIN 1986-30 DIN EN 752-2 DIN EN 1610 Oder sonstigen wasser- oder satzungsrechtlichen Bestimmungen, z. B. VAwS ATV DVWK A 781
Dichtheitsanforderung: Prüfung der Einlaufbauwerke und Rohrleitungen bis 20 mm unter OK Einlaufpunkt Prüfung mit Wasser (Verfahren W ) 0,15 l/m 2 in 30 Minuten für Rohrleitungen 0,20 l/m 2 in 30 Minuten für Rohrleitungen einschließlich Schächte Bei der Prüfung von VAwS Anlagen wird kein Wasserverlust erlaubt
Prüfung DIN EN 1610
Prüfung der Teilabschnitte zur Senkung der Sanierungskosten
Warum neutral unabhängig fachkompetent