SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. 213234-01.01 über die Geräuschimmissionen durch den ALDI-Markt an der Tecklenburger Straße in Lengerich Datum: 12.06.2013 Auftraggeber: WVG - Wenker Vermögensverwaltung GbR Hauskamp 18 48599 Gronau-Epe Bearbeiter: Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG Bonifatiusstraße 400 48432 Rheine Tel. 05971-9710.0 Fax 05971-9710.55
Seite 2 zum Bericht Nr. 213234-01.01 1.) Zusammenfassung Der ALDI-Markt an der Tecklenburger Straße in Lengerich soll teilweise rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Im Zuge der Neubaumaßnahme werden auch die Stellflächen für die Kunden-Pkw erweitert und die Fahrwege asphaltiert. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Bebauungsplan ist eine Schallimmissionsprognose erforderlich. Die nachfolgende schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass durch die Geräuschimmissionen das ALDI-Marktes die zulässigen Richtwerte der TA Lärm nicht überschritten werden. Voraussetzung hierfür sind die in den Abschnitten 5.) bis 8.) beschriebenen Grundlagen, Ausgangsdaten und Schallleistungspegel sowie die in Abschnitt 10.) angegebenen Lärmschutzmaßnahmen. Somit bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken gegen den Betrieb des ALDI-Marktes. Nachfolgender Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen mit größter Sorgfalt erstellt. * Rheine, 12.06.2013 So / Wa KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG i. V. Dipl.-Ing. Kerstin Sommer i. V. Dipl.-Ing. Helmut Hinkers * Die Weitergabe von Daten oder Informationen ist dem Auftraggeber gestattet. Authentisch ist dieses Dokument nur mit Originalunterschrift. Bezüglich der Urheberrechte verweisen wir auf die jeweils gültigen KCE-Beratungsbedingungen.
Seite 3 zum Bericht Nr. 213234-01.01 INHALTSVERZEICHNIS 1.) Zusammenfassung 2 2.) Situation und Aufgabenstellung 5 3.) Berechnungsgrundlagen 6 4.) Immissionsorte und Richtwerte 7 5.) Ausgangsdaten der Berechnung 8 5.1. Öffnungszeiten 8 5.2. Anlieferungen 8 5.3. Entsorgung 8 5.4. Papierpresse 9 5.5. Parkplätze und Fahrzeugfrequentierung 9 5.6. Außenaggregate und Lüftungsöffnungen 9 6.) Berechnung der Schallleistungspegel 10 6.1. Lieferverkehr 11 6.2. Verladung 13 6.3. Parkplatz 14 6.4. Einkaufswagen-Stellfläche 17 6.5. Außenaggregate 18 6.6. Papierpresse / Containerwechsel 19 7.) Berechnung der Geräuschimmissionen und Beurteilung 20 8.) Lärmvorbelastung, Gesamtbelastung und Beurteilung 22 9.) Qualität der Prognose 23
Seite 4 zum Bericht Nr. 213234-01.01 10.) Zusammenfassung der Lärmschutzmaßnahmen 24 11.) Geräusche durch Verkehr auf der öffentlichen Straße 25 12.) Anlagen 26
Seite 5 zum Bericht Nr. 213234-01.01 2.) Situation und Aufgabenstellung Der ALDI-Markt an der Tecklenburger Straße in Lengerich soll teilweise rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Im Zuge der Neubaumaßnahme werden auch die Stellflächen für die Kunden-Pkw erweitert und die Fahrwege asphaltiert. In der Nachbarschaft befinden sich Wohngebäude und gewerbliche Nutzungen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für den Bebauungsplan ist eine Schallimmissionsprognose erforderlich. Bei Überschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen auszulegen und anzugeben. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in gutachtlicher Form vorzulegen.
Seite 6 zum Bericht Nr. 213234-01.01 3.) Berechnungsgrundlagen Für die Bearbeitung wurden folgende Normen und Unterlagen verwendet: [1] TA Lärm, Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) Ausgabe August 1998 [2] DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999 [3] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 (16.05.1995) [4] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie (2005) [5] Merkblätter Nr. 25, Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw, Landesumweltamt NRW, Ausgabe 2000 [6] Parkplatzlärmstudie (6. Auflage 2007), Bayerisches Landesamt für Umwelt [7] Lagepläne mit Darstellung des Marktes und der umliegenden Bebauung [8] Ortstermin am 16.05.2013 zur Inaugenscheinnahme der örtlichen Gegebenheiten [9] Angaben des Betreibers zum Lieferverkehr, Telefonat mit Herrn Meidt am 24.05.2013 sowie Angaben bzgl. der Kundenfrequentierung gemäß E-Mail vom 10.06.2013 [10] Angaben des Planungsbüros Hahn zur Pkw-Frequentierung des ALDI-Marktes gemäß Telefonat mit Herrn Brandt am 04.06.2013 sowie E-Mail vom 05.06.2013 [11] Angaben zur Gebietseinstufung der umliegenden Bebauung, Telefonat mit Herrn Schimmel, Stadt Lengerich am 10.06.2013
Seite 7 zum Bericht Nr. 213234-01.01 4.) Immissionsorte und Richtwerte Als maßgebliche Immissionsorte werden die relevanten benachbarten Wohn- und Büronutzungen betrachtet. Die Immissionspunkte sind im Lageplan der Anlage 1 dargestellt. Die für die Berechnung berücksichtigten Immissionspunkte liegen jeweils 0,5 m vor den geöffneten Fenstern der zu schützenden Aufenthaltsräume. Die Gebietseinstufungen für die verschiedenen Immissionspunkte werden gemäß [11] berücksichtigt. Nach TA Lärm [1] gelten demnach folgende Richtwerte: IP 1, 6 + 7 Allgemeines Wohngebiet IRW tags = 55 db(a) IRW nachts = 40 db(a) IP 2-5 Mischgebiet IRW tags = 60 db(a) IRW nachts = 45 db(a) Die Immissionsrichtwerte beziehen sich tags auf den Beurteilungszeitraum von 16 Stunden (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Im Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgeblich. Gemäß TA Lärm ist in Allgemeinen Wohngebieten für bestimmte schutzbedürftige Ruhezeiten die erhöhte Störwirkung durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen. Die Ruhezeiten sind hier: werktags: 06:00 Uhr - 07:00 Uhr und 20:00 Uhr - 22:00 Uhr Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert am Tag um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten.
Seite 8 zum Bericht Nr. 213234-01.01 5.) Ausgangsdaten der Berechnung Im Folgenden sind die schalltechnisch relevanten Ausgangsdaten der Berechnung gemäß [9] und [10] aufgeführt. 5.1. Öffnungszeiten Der ALDI-Markt ist von 06:15 Uhr bis 21:45 Uhr geöffnet (Nutzungszeit 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr). 5.2. Anlieferungen Es finden folgende Anlieferungen statt: 05:00 Uhr - 06:00 Uhr: ein Transporter (Sprinter) mit Zeitungen (Handentladung) ein Transporter (Sprinter) mit Brot (zwei Paletten mit Hubwagen) 06:00 Uhr - 07:00 Uhr: ein Kühl-Lkw mit 35 Paletten (über Überladebrücke) 07:00 Uhr - 20:00 Uhr: ein Kühl-Lkw mit vier Rollcontainern (über Überladebrücke) 5.3. Entsorgung Zur Berücksichtigung der Emissionen der Lkw zur Entsorgung von Müll wie z. B. aus der Papierpresse werden als schalltechnisch ungünstige Annahme zusätzlich zwei Lkw berücksichtigt (An- und Abtransport des Containers).
Seite 9 zum Bericht Nr. 213234-01.01 5.4. Papierpresse Für die Papierpresse (Schneckenverdichter) wird im Sinne einer Maximalbetrachtung ein Schallleistungspegel von L W = 85 db(a) angesetzt. Es wird die schalltechnisch ungünstige Annahme getroffen, dass die Presse während der Nutzungszeit des Marktes je Stunde 30 Minuten in Betrieb ist. 5.5. Parkplätze und Fahrzeugfrequentierung Es sind 108 Stellplätze geplant (siehe Anlage 1). Die Fahrwege werden asphaltiert. ALDI: In der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr frequentieren gemäß [10] 1.280 Pkw der ALDI-Kunden den Parkplatz (2.560 Pkw-Bewegungen). Vor 06:00 Uhr und nach 22:00 Uhr (nachts) fahren gemäß [9] jeweils zwei Mitarbeiter mit dem Pkw an bzw. ab. Die Mitarbeiterstellplätze sind gemäß dem Lageplan der Anlage 3 auszuweisen. Geschäftshaus: Die Kunden des südlich vom ALDI-Markt gelegenen Geschäftshauses nutzen die östlich gelegenen Parkplätze. Es werden 25 Pkw-Bewegungen/h in der Zeit von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr (400 Bewegungen pro Tag) angenommen. 5.6. Außenaggregate und Lüftungsöffnungen Folgende Aggregate und Öffnungen sind im Dachbereich vorgesehen: Zu- und Abluftöffnung Lüftung Rückkühler Abluftöffnung Pfandflaschenannahme
Seite 10 zum Bericht Nr. 213234-01.01 6.) Berechnung der Schallleistungspegel Im Folgenden werden die maßgeblichen Schallleistungspegel berechnet. Die relevanten Schallquellen sind: Tageszeitraum: Lieferverkehr Verladung Parkplätze und Fahrspuren Einkaufswagen-Stellfläche Außenaggregate sowie Zu- / Abluftöffnungen Papierpresse (Betrieb und Abholung) Nachts (lauteste Stunde): Lieferverkehr (lauteste Stunde) Verladung Mitarbeiter-Parkplatz und Zufahrt Außenaggregate sowie Zu- und Abluftöffnungen Die berücksichtigte Lage der Schallquellen ist im Digitalisierungsplan der Anlage 2 für den Tageszeitraum und in Anlage 3 für die Nachtzeit dargestellt.
Seite 11 zum Bericht Nr. 213234-01.01 6.1. Lieferverkehr Bezüglich des Lieferverkehrs sind folgende Schallquellen zu betrachten: Fahrstrecken des Lieferverkehrs Geräusche durch Bremsen, Motorstart, Türenschlagen und Leerlauf Geräusche durch die Lkw-Kühlung Im Bereich der Anlieferzone werden tags vier Lkw (zwei Lkw Anlieferung, zwei Lkw Entsorgung) und nachts zwei Sprinter (wie Pkw) berücksichtigt. Gemäß [4] betragen die auf einen Meter Fahrstrecke und eine Stunde bezogenen Schallleistungspegel der Lkw: Vorwärtsfahrt: L W ' = 63 db(a)/m Rückwärtsfahrt: L W ' = 68 db(a)/m Diese Schallleistungspegel werden für die Liefer-Lkw für je eine Stunde innerhalb und außerhalb der Ruhezeit berücksichtigt. Für die beiden Container-Lkw wird eine Einwirkzeit von 2 x 60 = 120 Minuten außerhalb der Ruhezeit angesetzt. Die Sprinter werden wie Pkw mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von je L W ' = 47,7 db(a)/m, bezogen auf ein Fahrzeug und eine Stunde, gemäß RLS 90 angesetzt. Für zwei Fahrzeuge beträgt der längenbezogene Schallleistungspegel, bezogen auf die lauteste Nachtstunde: L W ' = 50,7 db(a)/m
Seite 12 zum Bericht Nr. 213234-01.01 Im Bereich der Verladezone finden tags zusätzlich Geräusche durch den Betrieb der Bremse, Motorstart, Türenschlagen und Leerlauf der Lkw statt (Lage siehe Anlage 1 "B/M/T/L"). Für Bremse, Motorstart, Türenschlagen und Leerlauf sind in Tabelle 1 die Schallleistungspegel je Lkw, bezogen auf eine Stunde, gemäß [4] angegeben. Quelle L W [db(a)] Dauer je Ereignis L Wr,1h [db(a)] Betriebsbremse (B) 108 5 s 79,4 Motorstart (M) 100 5 s 71,4 Türenschlagen (T) 100 2 x 5 s 74,4 Leerlauf (L) 94 60 s 76,2 Summe 82,3 Tabelle 1: Schallleistungspegel, Einwirkzeiten und Schallleistungsbeurteilungspegel der Schallquellen Bremse/Motorstart/Türenschlagen/Leerlauf tags Dieser Schallleistungspegel wird für eine Stunde in der Ruhezeit (Liefer-Lkw 06:00 Uhr - 7:00 Uhr) und für drei Stunden (180 Minuten) außerhalb der Ruhezeit (Liefer-Lkw 07:00 Uhr - 20:00 Uhr sowie zwei Container Lkw) berücksichtigt. Die Kühlung des Lkw zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr erfolgt gemäß [9] über einen Seperatmotor (L W = 93 db(a) gemäß [5]). Da die Art der Kühlung des Lkw in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht bekannt ist, wird die Kühlung dieses Kühl-Lkw gemäß [5] mit maximal L W = 98 db(a) gemäß [5] berücksichtigt. Auf den Fahrspuren der Lkw ergeben sich somit folgende längenbezogene Schallleistungspegel für die Kühlaggregate (Grundlage: v = 20 km/h): 06:00 Uhr - 07:00 Uhr L W ' = 50,0 db(a)/m 07:00 Uhr - 20:00 Uhr L W ' = 55,0 db(a)/m Die Werte sind auf eine Stunde bezogen.
Seite 13 zum Bericht Nr. 213234-01.01 Bei der Entladung der Kühl-Lkw sind die Kühlaggregate "K" auch während der Verladung in Betrieb. Es werden in Abhängigkeit vom Lieferumfang folgende Einwirkzeiten berücksichtigt: 06:00 Uhr - 07:00 Uhr (Entladung von 35 Paletten): 1 Stunde 07:00 Uhr - 20:00 Uhr (Entladung von vier Rollcontainern): 15 Minuten Für die beiden Sprinter im Nachtzeitraum wird "Türenschlagen" und "Heckklappe schließen" gemäß [6] berücksichtigt (Lage siehe Anlage 2, Schallquelle "T/H ). Die Ausgangsdaten sind in Tabelle 2 zusammengestellt: Quelle L W [db(a)] Dauer je Ereignis L Wr,1h [db(a)] Türenschlagen (T) 92,5 4 x 5 s 69,9 Heckklappe schließen (H) 97,5 2 x 5 s 71,9 Summe 74,0 Tabelle 2: Schallleistungspegel der Schallquellen Türenschlagen/Heckklappe schließen nachts 6.2. Verladung Der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel für die Entladung der vollen und Beladung mit leeren Paletten bzw. Rollcontainern berechnet sich gemäß [3] unter Berücksichtigung eines Ausgangsschallleistungspegels für Palettenhubwagen über Überladebrücke von L WA = 85 db(a) je Ereignis und Rollcontainer über Überladebrücke von L WA = 78 db(a) je Ereignis wie folgt:
Seite 14 zum Bericht Nr. 213234-01.01 06:00 Uhr - 07:00 Uhr: L WA = 85 db(a) + 10 lg (2 x 35) L WA = 103,5 db(a) 07:00 Uhr - 20:00 Uhr: L WA = 78 db(a) + 10 lg (2 x 4) L WA = 87,0 db(a) Diese Werte sind auf eine Stunde bezogen. Der Sprinter mit den Zeitungen wird von Hand entladen (schalltechnisch nicht relevant). Der Sprinter mit der Brotlieferung entläd zwei Paletten mit dem Handhubwagen. Gemäß [4] beträgt der Schallleistungspegel des Handhubwagens "H" auf Asphalt L W = 92 db(a). Bei vier Fahrten beträgt die Einwirkdauer maximal drei Minuten. 6.3. Parkplatz Die Berechnung des Schallleistungspegels des Parkplatzes erfolgt gemäß [6] unter Berücksichtigung des getrennten Verfahrens nach folgender Gleichung: L W = L W0 + K PA + K I + 10 lg (B N) [db(a)] mit L W Schallleistungspegel aller Vorgänge auf den Stellplätzen L W0 Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz L W0 = 63 db(a)
Seite 15 zum Bericht Nr. 213234-01.01 K PA Zuschlag für die Parkplatzart K PA = 3 db(a) Grundlage: Parkplätze an Einkaufszentren (Standard-Einkaufswagen auf Asphalt) K I Zuschlag für die Berechnung nach dem Taktmaximalpegelverfahren K I = 4 db(a) Grundlage: Parkplätze an Einkaufszentren (Standard-Einkaufswagen auf Asphalt) N Anzahl der Bewegungen auf den Stellplätzen in einer Stunde ALDI (Kundenparkplatz): Gemäß [10] wird die Pkw-Frequentierung für den ALDI-Markt mit 2.560 Bewegungen pro Tag angegeben, wobei 3 % der Bewegungen in die schutzbedürftigen Ruhezeiten fallen. Das entspräche 1.280 Kunden, die mit dem Pkw an- und abfahren. Diese Kundenzahl wurde gemäß [9] für stark frequentierte Zeiträume bestätigt. Bezogen auf die Nutzungszeit (06:00 Uhr - 22:00 Uhr = 16 Stunden) werden je Stunde folgende Bewegungshäufigkeiten angesetzt: in der Ruhezeit (drei Stunden) 30 % der Bewegungen: N = 2.560 Bew./16 h x 30 % = 48 Bew./h außerhalb der Ruhezeit: N = (2.560 Bew. - 3 x 48 Bew.) / 13 h = 186 Bew./h Es ergeben sich somit folgende Schallleistungspegel tags, bezogen auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr:
Seite 16 zum Bericht Nr. 213234-01.01 PP Kunden ALDI: in der Ruhezeit: außerhalb der Ruhezeit: L W = 86,8 db(a) L W = 92,7 db(a) Für die Fahrspuren der Kunden-Pkw werden zwei Linienschallquellen mit je 50 % Frequentierung angesetzt (siehe Anlage 2). Unter Berücksichtigung eines Ausgangsschallleistungspegels je Pkw von L W ' = 47,7 db(a)/m ergeben sich je Fahrspur folgende längenbezogene Schallleistungspegel, bezogen auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr: Zu- und Abfahrt 47 Stellplätze west: in der Ruhezeit: L W = 58,5 db(a)/m außerhalb der Ruhezeit: L W = 64,4 db(a)/m Zu- und Abfahrt 61 Stellplätze ost: in der Ruhezeit: L W = 58,5 db(a)/m außerhalb der Ruhezeit: L W = 64,4 db(a)/m ALDI (Mitarbeiterparkplatz): Für die beiden Mitarbeiterstellplätze ergibt sich bei zwei Bewegungen in der lautesten Nachtstunde folgender Schallleistungspegel pro Meter Fahrstrecke: PP Mitarbeiter ALDI: L W = 70,0 db(a)
Seite 17 zum Bericht Nr. 213234-01.01 Für die Fahrspur der beiden Mitarbeiter-Pkw in der lautesten Stunde nachts (05:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ergibt sich der Schallleistungspegel je Meter Fahrstrecke zu: PP Zufahrt Mitarbeiter: L W = 50,7 db(a)/m Geschäftshaus (Kundenparkplatz): Für die Parkplätze des Geschäftshauses werden 25 Bewegungen pro Stunde in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr berücksichtigt. Es ergibt sich folgender Schallleistungspegel, bezogen auf 16 Stunden (Grundlage: Mitarbeiterparkplatz): PP Geschäftshaus: L W = 81,0 db(a) Der Schallleistungspegel der Fahrspur beträgt, bezogen auf 16 Stunden: Fahrspur Pkw Geschäftshaus: L W = 58,7 db(a) 6.4. Einkaufswagen-Stellfläche Die Einkaufswagen werden neben dem Eingang abgestellt. Die Lage ist dem Digitalisierungsplan der Anlage 1 zu entnehmen ("E"). Südlich der Einkaufswagen-Stellfläche ist eine Lärmschutzwand (Glas o. ä.) erforderlich, die bis zur Dachkante zu führen ist. Beim Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen entstehen Geräusche, die in [4] untersucht wurden. Demnach entsteht bei Standardkörben aus Metall ein Schallleistungspegel von L WA = 72 db(a), der auf einen Vorgang und eine Stunde bezogen ist.
Seite 18 zum Bericht Nr. 213234-01.01 Es wird im Weiteren die schalltechnisch ungünstige Annahme getroffen, dass alle Kunden, die mit dem Pkw kommen, auch einen Einkaufswagen benutzen. Demnach berechnet sich für die Einkaufswagen-Stellfläche mit insgesamt 48 Vorgängen je Stunde in der Ruhezeit und 186 Vorgänge je Stunde außerhalb der Ruhezeit ein Schallleistungspegel von: Einkaufswagen "E": in der Ruhezeit: L W = 88,8 db(a) (3 Stunden = 180 Minuten) außerhalb der Ruhezeit: L W = 94,7 db(a) (13 Stunden = 780 Minuten) 6.5. Außenaggregate Die Zu- und Abluftöffnungen sowie das Kühlaggregat mit den entsprechenden Betriebszeiten werden gemäß [9] berücksichtigt. Die angegebenen Schallleistungspegel dürfen nicht überschritten werden. Des Weiteren ist bei schalltechnisch relevanter Lageänderung der Schallquellen eine Überprüfung erforderlich. Zu- und Abluftöffnung Lüftungsgerät Z / A (24-Stunden-Betrieb) L W 65,0 db(a) Abluftöffnung Pfandflaschenannahme AP (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) L W 65,0 db(a) Rückkühler R (24-Stunden-Betrieb) L W 73,0 db(a) (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) L W 70,0 db(a) (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)
Seite 19 zum Bericht Nr. 213234-01.01 6.6. Papierpresse / Containerwechsel Für den Betrieb der Papierpresse wird, bezogen auf die Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, ein Schallleistungspegel von L W = 82 db(a) je Stunde angesetzt (Grundlage: Schallleistungspegel der Presse bei Betrieb: L W = 85 db(a) bei einer Einwirkzeit von 30 Minuten pro Stunde). Papierpresse Betrieb ("P"): L W = 82,0 db(a) Zur Berücksichtigung der Geräusche durch den Wechsel des Papiercontainers wird gemäß den Untersuchungen in [5] im schalltechnisch ungünstigen Sinne ein auf eine Stunde bezogener Schallleistungspegel angesetzt von: Containerwechsel ("C"): L W = 90,0 db(a) In der Anlage 2 sind alle Schallleistungspegel, die der Immissionsberechnung für den Tageszeitraum zugrunde liegen, zusammengestellt. In Anlage 3 erfolgt die Zusammenstellung der Schallleistungspegel für die Nachtzeit (lauteste Stunde).
Seite 20 zum Bericht Nr. 213234-01.01 7.) Berechnung der Geräuschimmissionen und Beurteilung Die Schallausbreitungsberechnung erfolgt mit Hilfe der Software Cadna/A, Version 3.72.131 nach DIN ISO 9613-2 [2]. Zur Berechnung der meteorologischen Korrektur C met wird C 0 = 2 db angesetzt. Grundlage der Berechnungen sind die in den Abschnitten 5.) und 6.) angegebenen Ausgangsdaten und Schallleistungspegel. Die berechneten Immissionspegel in Anlage 2 (tags) und in Anlage 3 (nachts) stellen durch Berücksichtigung der Taktmaximalpegel sowie der zeitlichen Mittelung der Betriebszeiten auf den Beurteilungszeitraum die Beurteilungspegel dar. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in Tabelle 3 angegeben und den Richtwerten gegenübergestellt. Die Werte sind auf ganze db(a) gerundet und gelten für die jeweils ungünstigsten Geschosse der Immissionsorte. Immissionsort Beurteilungspegel Richtwert Unterschreitung Richtwert Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db] [db] IP 1 2.OG 54 34 55 40 1 6 IP 2 2.OG 56 33 60 45 4 12 IP 3 1.OG 57 35 60 45 3 10 IP 4 1.OG 51 34 60 45 9 11 IP 5 1.OG 51 35 60 45 9 10 IP 6 1.OG 50 33 55 40 5 7 IP 7 1.OG 47 29 55 40 8 11 Tabelle 3: Gegenüberstellung der Beurteilungspegel und der Richtwerte für den ALDI-Markt Der Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte im Tages- und Nachtzeitraum an allen Immissionspunkten tags um mindestens 1 db und nachts um mindestens 6 db unterschritten werden.
Seite 21 zum Bericht Nr. 213234-01.01 Die Spitzenpegel an den Immissionspunkten, z. B. hervorgerufen durch die Betriebsbremse der Lkw, Türenschlagen der Pkw, Abholung des Papiercontainers usw., liegen gemäß einer Berechnung tags und nachts unterhalb der zulässigen Werte. Da die Richtwerte tags teilweise um weniger als 6 db unterschritten werden, ist die Betrachtung der Gewerbelärmvorbelastung für den Tageszeitraum erforderlich (siehe Abschnitt 8.)). Nachts braucht die Lärmvorbelastung aufgrund der Richtwertunterschreitung um mindestens 6 db gemäß TA Lärm nicht berücksichtigt zu werden.
Seite 22 zum Bericht Nr. 213234-01.01 8.) Lärmvorbelastung, Gesamtbelastung und Beurteilung Bezüglich der Beurteilung der Gesamt-Gewerbelärmbelastung im Tageszeitraum wird wie folgt vorgegangen: Für die Fläche des östlich gelegenen Autohauses in einem Mischgebiet wird eine Schallquelle mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von L W '' = 60 db(a)/m² tags (gemäß DIN 18005 für Gewerbegebiet) angesetzt. Die Gesamtlärmbelastung aus Lärmvorbelastung (Autohaus) und Zusatzbelastung (ALDI und Geschäftshaus) wird den zulässigen Richtwerten gegenübergestellt. In Tabelle 4 sind die Immissionspegel der Lärmvorbelastung, der Zusatzbelastung sowie die Beurteilungspegel der gewerblichen Gesamtlärmbelastung für den Tageszeitraum zusammengestellt und mit den Richtwerten verglichen. Immissionsort Lärmvor- Zusatz- Gesamt- Richtwert Unterschreitung belastung belastung belastung Tag Tag Tag Tag Tag [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db] IP 1 2. OG 34,8 54,3 54 55 1 IP 2 2. OG 30,3 55,6 56 60 4 IP 3 1. OG 48,3 56,9 58 60 2 IP 4 1. OG 50,0 50,5 53 60 7 IP 5 1. OG 59,0 50,5 60 60 0 IP 6 1. OG 39,8 50,1 51 55 4 IP 7 1. OG 37,2 47,3 48 55 7 Tabelle 4: Zusammenstellung der Lärmvorbelastung, der Zusatzbelastung und der Gesamtbelastung und Gegenüberstellung mit den Richtwerten Gemäß Tabelle 4 werden die zulässigen Richtwerte tags auch durch den Gesamtgewerbelärm nicht überschritten.
Seite 23 zum Bericht Nr. 213234-01.01 9.) Qualität der Prognose Für die Berechnung der Geräuschimmissionen wurden insgesamt Berechnungsansätze gewählt, die eher auf der sicheren Seite liegen (Pkw-Bewegungen, Lage der Fahrspuren, Lärmvorbelastung Autohaus) Die Prognosesicherheit wird deshalb auf + 1 / - 2 db abgeschätzt.
Seite 24 zum Bericht Nr. 213234-01.01 10.) Zusammenfassung der Lärmschutzmaßnahmen Den Berechnungsergebnissen liegen folgende Lärmschutzmaßnahmen zugrunde: Öffnungszeit des ALDI-Marktes 06:15 Uhr - 21:45 Uhr Asphaltierung der Fahrwege des Parkplatzes Abschirmung der Einkaufswagen-Stellfläche bis UK Dach Ausweisung der Mitarbeiterstellplätze entsprechend Anlage 3 Begrenzung der Schallleistungspegel der Lüftungsaggregate und Lüftungsöffnungen gemäß Abschnitt 5.5 nachts nur Anlieferung mit zwei Transportern (Sprinter)
Seite 25 zum Bericht Nr. 213234-01.01 11.) Geräusche durch Verkehr auf der öffentlichen Straße Gemäß TA Lärm sollen Geräuschimmissionen des anlagenbezogenen Kfz-Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Da an dem Standort des neuen ALDI-Marktes bereits ein ALDI-Markt existiert, ist nicht davon auszugehen, dass die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um 3 db erhöht werden, da dies einer Verdopplung des gesamten vorhandenen Verkehrsaufkommens entsprechen würde. Somit sind keine organisatorischen Maßnahmen erforderlich.
Seite 26 zum Bericht Nr. 213234-01.01 12.) Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan mit Darstellung der Lage des ALDI-Marktes sowie der betrachteten Immissionspunkte Anlage 2: Tageszeitraum Digitalisierungsplan mit Darstellung der Lage der Schallquellen Berechnungsausdrucke Schallquellen ALDI Berechnungsausdrucke Immissionspegel ALDI Anlage 3: Nachtzeitraum Digitalisierungsplan mit Darstellung der Lage der Schallquellen Berechnungsausdrucke Schallquellen ALDI Berechnungsausdrucke Immissionspegel ALDI Anlage 4: Lärmvorbelastung tags Digitalisierungsplan mit Darstellung der Lage der Schallquellen Berechnungsausdrucke Schallquellen Vorbelastung Berechnungsausdrucke Immissionspegel Vorbelastung
Anlage 1: Übersichtsplan mit Darstellung der Lage des ALDI-Marktes sowie der betrachteten Immissionspunkte
Anlage 2: Tageszeitraum Digitalisierungsplan mit Darstellung der Lage der Schallquellen Berechnungsausdrucke Schallquellen ALDI Berechnungsausdrucke Immissionspegel ALDI
Anlage 3: Nachtzeitraum Digitalisierungsplan mit Darstellung der Lage der Schallquellen Berechnungsausdrucke Schallquellen ALDI Berechnungsausdrucke Immissionspegel ALDI
Anlage 4: Lärmvorbelastung tags Digitalisierungsplan mit Darstellung der Lage der Schallquellen Berechnungsausdrucke Schallquellen Vorbelastung Berechnungsausdrucke Immissionspegel Vorbelastung