Rundbrief Nr. 6 - Ende Oktober 2007 Liebe Leserin, lieber Leser, bei meinem letzten Rundschreiben ging es um die Frage, wie Sie Ihr Vermögen möglichst vor den Turbulenzen der Finanzmärkte schützen können, ohne dabei die Rendite aus den Augen zu verlieren. Heute lautet das Oberthema: Welchen Handlungsspielraum habe ich jetzt noch bei meiner Vermögensgestaltung, um eine Steuermehrbelastung durch die geplante Abgeltungsteuer völlig legal zu vermeiden? Denn diese Frage bewegt die Gemüter laut Umfragen sogar noch heftiger als die erste. Die rege Teilnahme an meiner Oktober-Veranstaltung mit etwa 50 Frauen und einigen Männern bestätigte uns dem Gastreferenten Thorsten Jehn aus Nürnberg und mir diesen Trend. Im kommenden Jahr geht es weiter. Heute will ich Ihnen meine wichtigsten Tipps und Anregungen auch auf diesem Wege zur Verfügung stellen: Zur Erinnerung noch einmal die Ausgangslage: Für (fast) alle Geldanlagen, die vor dem Stichtag 01.01.2009 erworben werden oder sich dann bereits im Vermögen befinden, können die Kursgewinne zukünftig (weiterhin) abgeltungsteuerfrei realisiert werden, egal, ob Sie die Anlage dann in zwei oder in 30 Jahren wieder liquidieren werden. Für die anderen Ertragsarten ändert sich nur der Steuersatz. Er umfasst für alle Erträge dann einheitlich 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer, also insgesamt etwa 28%. Die Freigrenze wird auf 801 (1.602 ) festgesetzt. Weitere Details nennen wir Ihnen gern. Auf Anfrage schicken wir Ihnen eine kleine Sammlung von aussagekräftigen Zeitungsartikeln zu.
Nutzen Sie jetzt den Stichtag für die Abgeltungsteuer zum Aufräumen Ihres Depots! Verabschieden Sie sich von Einzelwertpapieren, vor allem von Aktien, die Sie wahrscheinlich nicht für immer und ewig erworben haben. Und wenn Sie größere Beträge auf Tagesgeld- oder Festgeldkonten haben, die eigentlich nicht gebraucht werden oder sowieso demnächst für Kinder und Enkel langfristig angelegt werden sollen, integrieren Sie diese in ein passendes Gesamtkonzept. Die Steuer sollte dabei nur ein Kriterium sein. Ebenso wichtig sind Flexibilität, Risikokontrolle, Rendite, Nachhaltigkeit. Kontinuität lautet die Devise. Bei Sparraten jetzt umdenken und den langfristigen Vermögensaufbau optimieren Unterscheiden Sie dabei zwischen der Konzeptgestaltung für ein bereits vorhandenes Substanzvermögen und dem geplanten Vermögensaufbau über regelmäßige und/oder unregelmäßige Rücklagenbildung. Für die Sparprogramme eignen sich die beiden üblichen Grundkonzepte weiterhin, die Fondssparpläne ohne und mit Versicherungsmantel in Form der Fondspolice. Immer dann, wenn die Ansparzeit mindestens 12 Jahre beträgt und am Schluss das 60. Lebensjahr vollendet ist, sind Sparprozesse über Versicherungsprodukte im Vorteil. Denn sie bleiben dann grundsätzlich abgeltungsteuerfrei. Wenn Ihnen die klassischen Versicherungsprodukte mit Garantiezins zu langweilig erscheinen, informieren Sie sich bei uns über moderne Modelle: Es gibt aktienorientierte Produkte mit Fonds, mit gemanagtem Aktienvermögen, mit Mischkonzepten (Hybrid), mit Wechsel zwischen Index und Garantie usw. Wir kennen die gesamte Palette der Angebote. Fondssparpläne zur Ausbildungsrücklage für Kinder und Enkel Die Fondssparpläne eignen sich auch weiterhin immer dann ohne Versicherungsmantel eher für mittelfristige Sparzeiten, z.b. für den absehbaren Kauf einer Immobilie oder eine größere Anschaffung und oft auch für Kinder, wenn diese keiner Einkommensteuerpflicht unterliegen und die Rücklagen beispielsweise zur Finanzierung der Ausbildung dienen sollen. 2
Das zu versteuernde Einkommen des Kindes muss dann unter 7.664 liegen. Beim Finanzamt erhalten Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Für Sparpläne, die für Kinder und Enkel dagegen der erste Baustein für die Altersversorgung sein soll, passen wiederum die Versicherungsprodukte meistens besser. Denn Versicherungen für die Altersabsicherung sind steuerlich privilegiert. Eingebaute Risikobremsen erleichtern die Entscheidung für aktienorientierte Produkte Bei bereits angesammeltem Vermögen eignen sich traditionsreiche Einzelaktienfonds oder aktienorientierte Dachfonds am besten, weil hier die Chancen auf größere Kursgewinne nach langer Haltedauer erfahrungsgemäß am größten sind. Sie können das Kursschwankungs- und Verlustrisiko reduzieren, indem Sie sich für Dachfonds mit Stop-Loss-System entscheiden. Diese eingebaute Risikobremse gibt es für reine Aktiendachfonds und für Dachfonds mit etwa hälftigem Aktienfondsanteil und sogar als Ökoprodukt. Kursgewinne fallen nicht nur bei reinen Aktienfonds an! Aber auch diejenigen, die lieber auf Nummer Sicher gehen und Misch- oder Dachfonds mit Rentenanteilen und Immobilien bevorzugen, den Aktien(fonds)anteil im Produkt dabei gern untergewichten möchten, sollten jetzt handeln. Denn dort fallen ebenfalls Kursgewinne an, die bei einem späteren Erwerb ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen. Diese relative Sicherheit bieten auch sogenannte Lebenszyklusmodelle oder Targetfonds. Hier wird die Aktienquote je nach Laufzeit angepasst. Sie wird vom Ablaufmanagement planmäßig gesteuert: Je näher das Ende - desto niedriger der Aktienanteil. Verfügbarkeit ist dennoch jederzeit gegeben. Sichern Sie sich trotz Langfristkonzept Flexibilität und Handlungsspielraum Wer breit gemischte vermögensverwaltende Fondskonzepte wünscht, kann Mischfonds oder Dachfonds wählen, um während der gesamten Haltedauer nötige aber bezogen auf die Kursgewinne steuerfreie Umschichtungen vornehmen zu lassen. Denn alle Transaktionen innerhalb dieser Finanzprodukte (egal, ob Dach-, Misch- oder Targetfonds) verursachen keinen automatischen Steuerabfluss. Aktivitäten im Fonds bleiben steuerfrei. 3
Wenn Sie stattdessen selbst umschichten, erfolgen jedes Mal Abzüge von den Kursgewinnen. Sie erhalten also mit intelligenten Lösungen den nötigen Handlungsspielraum, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Denn wer möchte nicht auch bei Bedarf auf Veränderungen der Finanzmärkte reagieren können? Achten Sie auf die Gebühren, aber lassen Sie sich nicht verrückt machen Wenn es um Dachfonds geht, lesen oder hören Sie immer wieder: Die Kosten sind höher als bei Einzelfonds. Diese Aussage stimmt nicht generell. Es gibt Untersuchungen, die belegen, dass Einzelaktienfonds im Schnitt höhere Kosten in Rechnung stellen als der Durchschnitt aller aktienorientierten Dachfonds. Journalisten sind auch nur Menschen und schreiben schon mal vom Kollegen ab, ohne selbst nachzurechnen. Aber auch bei höheren Kosten eines Produktes im Vergleich zu einem anderen interessiert vor allem die kontinuierliche Rendite. Wenn ein zunächst teureres Produkt beispielsweise 0,5% mehr einmalige Anfangsgebühr kostet, aber jährlich regelmäßig immer wieder um 2% oder 5% höhere Erträge abwirft als das Billigprodukt, stellt sich schnell die Sinnfrage für PfennigfuchserInnen (CentfuchserInnen). Noch eine wichtige Anmerkung: Es gibt viele weitere Details zum Thema Abgeltungsteuer, die ich an dieser Stelle nicht alle ausführen kann. Dazu gern mehr in der persönlichen Beratung oder bei der nächsten Vortragsgelegenheit im Frühjahr 2008. Wir bleiben in Kontakt. Ich wünsche Ihnen eine erfreuliche Herbstzeit und melde mich in etwa vier Wochen mit dem Thema Staatlich geförderte Altersversorgungsprodukte - Was passt zum wem? wieder. Sehr herzliche Grüße Ihre 4
Bitte schicken Sie mir folgende Unterlagen zu: Broschüre Reif für die Rente. Wissenswertes über die Vor- und Nachteile der Basisoder Rüruprente. Mit staatlicher Förderung in der Ansparzeit Broschüre Die private Rentenversicherung mit Flexibilität. Mit staatlicher Förderung in der Rentenzeit Broschüre 20 Jahre Frauenfinanzdienst Köln - Selbstdarstellung Handelsblatt-Artikel zu Frauenfinanzberatung, Autorin: Heide Härtel-Herrmann Auswahl informativer Zeitungsartikel zum Thema Abgeltungsteuer Ich wünsche einen Beratungstermin. Bitte rufen Sie mich an! Ich bin am besten erreichbar zu folgenden Zeiten: Bitte schicken Sie zukünftig diese Rundschreiben zusätzlich auch an folgende Anschrift: Erinnerung an den November-Vortrag Die Altersversorgung mit privaten Rentenversicherungen und staatlicher (Steuer-) Förderung am 14. November um 19.30 Uhr. Anmeldung erforderlich. Es sind noch Plätze frei. AbsenderIn: per Post oder Fax (0221/91280790) an: Frauenfinanzdienst Herwarthstr. 17 50672 Köln 5