Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Dr. Patrick Rapp u. a. CDU.

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 341 20. 07. 2016 Antrag der Abg. Dr. Patrick Rapp u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Programme for Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) und Forest Stewardship Council (FSC) Zertifizierung im Staatswald Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. welche Bedeutung Zertifizierungssysteme für Forstbetriebe in Baden-Württemberg und insbesondere für den Staatswald haben; 2. welche Erfahrungen ForstBW mit den Zertifizierungssystemen PEFC und FSC bisher gemacht hat; 3. in welchen anderen Bundesländern es parallele PEFC und FSC Zertifizierungssysteme gibt; 4. welche Effekte hinsichtlich Marketing, Organisation der betrieblichen Abläufe, Qualitätsmanagement und Kommunikation im Staatswald eingetreten sind; 5. welche Kosten und Aufwendungen dem Land Baden-Württemberg für die Zertifizierungssysteme PEFC und FSC entstehen; 6. wie sie die Auswirkungen der neuen Standards von PEFC und FSC für die Staatswaldbewirtschaftung einschätzt; 7. wie sie beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbarte Evaluierung der beiden Zertifizierungssysteme PEFC und FSC durchzuführen. 18. 07. 2016 Dr. Rapp, Klenk, Schreiner, Burger, Nemeth, Hagel, Epple, von Eyb CDU Eingegangen: 20. 07. 2016 / Ausgegeben: 30. 08. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Begründung Der Staatswald in Baden-Württemberg ist seit dem Jahr 2000 nach PEFC und seit 2014 auch nach FSC zertifiziert. Die Regierungsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag für die Fortführung der beiden Zertifizierungssysteme ausgesprochen. In diesem Zusammenhang sind die Erfahrungen der Landesregierung mit den Zertifizierungssystemen PEFC und FSC seit deren jeweiliger Einführung im Staatswald von Bedeutung. Diese werden als Grundlage für die beabsichtigte Evaluierung gesehen. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 12. August 2016 Nr. Z(52)-0141.5/27F nimmt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1 welche Bedeutung Zertifizierungssysteme für Forstbetriebe in Baden-Württemberg und insbesondere für den Staatswald haben; Zu 1.: Die Zertifizierung der Bewirtschaftung von Wäldern stellt seit mehr als 20 Jahren ein bedeutsames forstpolitisches Themenfeld dar. Insgesamt werden gegenwärtig mehr als 80 Prozent der baden-württembergischen Gesamtwaldfläche nach den Kriterien unabhängiger Zertifizierungssysteme bewirtschaftet. Als Zertifizierungssysteme haben sich in Baden-Württemberg derzeit vor allem das Programme for Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) und der Forest Stewardship Council (FSC ) etabliert. Beide Zertifizierungen stellen hohe Anforderungen an die nachhaltige Waldentwicklung, die Umweltverträglichkeit der Waldbewirtschaftung, die Arbeitssicherheit und -qualität sowie an die soziale Kompetenz der zertifizierten Forstbetriebe. Die Zertifikate geben dem Holzkäufer und damit auch dem Endverbraucher die Sicherheit, dass das gekennzeichnete Holz und alle daraus hergestellten Produkte aus Wäldern stammen, die nach den Regeln einer ordnungsgemäßen, verantwortungsbewussten und nachgewiesenermaßen nachhaltigen Forstwirtschaft bewirtschaftet werden. Das PEFC-Zertifizierungssytem wurde 1999 in Paris gegründet und ist heute mit 33 nationalen Organisationen das flächenmäßig verbreitetste Zertifizierungssystem. Bei der Einführung des europäischen PEFC-Systems war das Land Baden-Württemberg von Beginn an intensiv an der Ausgestaltung des Zertifikates beteiligt. In der Modellregion Baden-Württemberg gründete sich bereits im Dezember 1998 eine Regionale Arbeitsgruppe Baden-Württemberg (RAG Ba-Wü), die eine Systembeschreibung zur Umsetzung der internationalen Vorgaben erarbeitete. Ab diesem Zeitpunkt war das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in koordinierender und leitender Funktion an der Weiterentwicklung des Zertifikates beteiligt. Der Leiter des Referats Forstpolitik stellt bis heute den Vorsitzenden der RAG Baden-Württemberg und die Geschäftsführung wird vom Referenten für Forstpolitik wahrgenommen. In Baden-Württemberg sind aktuell 81 Prozent der Waldfläche (Stand: Juni 2016) nach PEFC zertifiziert. Das FSC -System wurde 1993 als unabhängige, gemeinnützige Nicht-Regierungsorganisation in der Nachfolge zur Konferenz Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro gegründet. FSC stellt heute das zweitwichtigste etablierte Zertifizierungssystem dar. Der Anteil der nach FSC zertifizierten Waldfläche liegt in Baden-Württemberg bei rund 27 Prozent. Das Zertifizierungsverfahren stellt sich im *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 2

Vergleich zum PEFC-System in der Vorbereitungsphase differenzierter und damit aufwändiger dar. Der Forstbetrieb muss eine Reihe von Schritten (Voraudit, Konsultation von Interessensparteien, Zertifizierungsaudit, Expertengutachten) erfolgreich durchführen, bevor das Zertifikat erteilt wird. Der Staatswald in Baden-Württemberg ist seit März 2000 nach PEFC und seit Mai 2014 nach FSC zertifiziert. Die besondere Bedeutung dieser Doppelzertifizierung kommt in der Vorbildfunktion des Staatswaldes zum Tragen. Ziel ist es demnach, den Wald ökologisch vorbildlich, sozial ausgewogen und zugleich ökonomisch erfolgreich zu bewirtschaften. Die Zertifizierung des Staatswaldes in Baden-Württemberg nach PEFC und FSC belegt die Professionalität der Waldbewirtschaftung und stärkt zudem die Akzeptanz der Waldwirtschaft. 2. welche Erfahrungen ForstBW mit den Zertifizierungssystemen PEFC und FSC bisher gemacht hat; Zu 2.: PEFC: Für den Landesbetrieb ForstBW stellt die seit über 16 Jahren existierende PEFC- Zertifizierung des Staatswaldes eine praktikable und glaubwürdige externe Expertise dar. Sie verdeutlicht, dass der Wald nachhaltig bewirtschaftet wird. Die Waldbesitzer verfügen bei PEFC über ein hohes Maß an Mitspracherecht bei Entscheidungen über die Bewirtschaftungsstandards. Die Besetzung der Entscheidungsgremien gewährleistet, dass die Eigentümer nicht in eine Minderheitenrolle gedrängt werden. FSC: Ziel der vorherigen Landesregierung war es, den Staatswald in Baden-Württemberg nach den FSC -Kriterien zu zertifizieren. Bis zu diesem Zeitpunkt war kein vergleichbar großer Forstbetrieb in Deutschland vorhanden, der erfolgreich nach dem FSC -Standard zertifiziert worden wäre. Insofern wurde hier zusammen mit der Zertifizierungsstelle Neuland betreten. Das Zertifizierungsverfahren erstreckte sich für den gesamten Staatswald mit einer Fläche von rund 320.000 ha Hektar über einen Zeitraum von knapp zwei Jahren. ForstBW wurde als Gesamtbetrieb mit 44 Betriebseinheiten (Betriebsteile) zertifiziert. Jährliche Wiederholungsaudits stellen die Umsetzung des FSC -Standards im Forstbetrieb sicher. Daraus ergeben sich wichtige Impulse und Innovationen sowie kontinuierliche Verbesserungen, von denen die Qualität der Waldbewirtschaftung im Staatswald und aufgrund dessen Vorbildfunktion die gesamte Forstwirtschaft des Landes profitiert. Insgesamt sind die Erfahrungen von ForstBW mit beiden Zertifizierungen positiv. Die PEFC-Zertifizierung läuft aufgrund der langjährigen Erfahrung mit diesem System als Routineanforderung auf allen Betriebsebenen in der Regel systemkonform. Die Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt über ausgewählte Informationsveranstaltungen und Newsletter der PEFC-Geschäftsstelle. Eingaben werden von der Regionalen Arbeitsgruppe, deren Geschäftsführung im MLR liegt, aufgenommen und behandelt. Die Einführung des FSC -Systems hat aufgrund der Partizipations- und Beteiligungsformate sowie der notwendigen Anpassungen im waldbaulichen Bereich anfangs partiell zu Unsicherheiten bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Forst- BW geführt. Nach der Anpassungsphase zwischen dem Hauptaudit 2012/2013 und der Zertifikatserteilung am 16. Mai 2014 hat ForstBW den FSC -Standard erfolgreich in die Führungsprozesse integriert. Die betriebliche Umsetzung der FSC - Zertifizierung ist zwischenzeitlich ein wichtiger Bestandteil des Qualitätsmanagements und wird durch die Controlling-Prozesse zur Erreichung der Betriebsziele von ForstBW in effizienter Weise umgesetzt. 3

Die für beide Zertifizierungssysteme notwendigen Audits finden seit dem Jahr 2015 als gemeinsame Doppelaudits statt. Hierdurch werden Synergieeffekte im Zertifizierungsaufwand genutzt. 3. in welchen anderen Bundesländern es parallele PEFC und FSC Zertifizierungssysteme gibt; Zu 3.: Bis auf die Stadtstaaten Bremen und Berlin sind alle Bundesländer nach PEFCzertifiziert. Darüber hinaus sind neben Baden-Württemberg die Staatsforstbetriebe der Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin und zu Teilen in Hessen nach FSC zertifiziert. In Thüringen wird die FSC -Zertifizierung im Staatswald vorbereitet. 4. welche Effekte hinsichtlich Marketing, Organisation der betrieblichen Abläufe, Qualitätsmanagement und Kommunikation im Staatswald eingetreten sind; Zu 4.: Zertifizierungen erhöhen die gesellschaftliche Akzeptanz und schaffen ein gesteigertes Vertrauen in die Forstwirtschaft und in die damit einhergehende Holzproduktion. Zertifizierungssysteme attestieren dem Staatswald in Baden-Württemberg eine hohe Qualität in der Waldbewirtschaftung gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und der Gesellschaft durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. Damit werden gezielt die Glaubwürdigkeit der Forstwirtschaft gestärkt und strategische Partnerschaften, die das Zertifikat unterstützen, für den Betrieb genutzt. Für ForstBW lässt sich diese strategische Partnerschaft vor allem seit der Einführung des FSC -Siegels belegen. Die Kooperation mit nahezu allen Natur- und Umweltschutzverbänden, die das FSC -Zertifikat unterstützen, hat deutlich zugenommen und unterstützt ForstBW bei dem Ziel einer positiven Wahrnehmung der Forstwirtschaft im gesellschaftlichen Umfeld. Mit Hilfe der beiden Zertifizierungssysteme können neue Absatzmärkte erschlossen, bestehende Kundenbeziehungen gepflegt, weitere Kunden hinzugewonnen und alternative Vertriebs- sowie Marketingwege beschritten werden. Beide Zertifikate stärken die Marktposition von ForstBW und legen damit den Grundstein für eine vielseitige und intakte Kundenstruktur, eine aktive Kundenakquisition und einen verbesserten Kundenservice. Die Zertifizierung von Forstbetrieben beinhaltet ein innerbetriebliches Evaluierungssystem, das von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle in Bezug auf die Strukturen, Abläufe und Prozesse im Forstbetrieb überprüft wird. Durch diese externe Prüfung wird die Qualität der Waldbewirtschaftung in den gleichrangigen Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, Ökonomie und Soziales gesteigert. Im Staatswald wurden mit der Einführung der PEFC-Zertifizierung, aber insbesondere mit der Einführung des FSC -Zertifizierungsprozesses die betrieblichen Steuerungsprozesse auf allen Ebenen überprüft, angepasst und effizienter gestaltet. Im Zuge der externen Evaluierung wurde auch das innerbetriebliche Management neu strukturiert. Die Zertifizierungssysteme haben damit wichtige Impulse zur Qualitätsentwicklung bei ForstBW gesetzt. Im Zuge der Einführung beider Zertifizierungssysteme wurde eine intensive Kommunikation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ForstBW (nach innen) sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (nach außen) praktiziert. Das damit verbundene Engagement hat sich nach der Etablierung der Zertifizierungen auf ein normales Maß eingependelt. Die positiven Effekte einer gestärkten Identität und eines verbesserten Images bleiben spürbar. Nach den bisherigen Erfahrungen von ForstBW stehen die beiden Zertifizierungssysteme nicht in Konkurrenz zueinander, sondern ergänzen bzw. verstärken sich. 4

Beide Zertifizierungssysteme unterstützen ForstBW dabei, den Staatswald vorbildlich und nach außen hin glaubwürdig zu bewirtschaften. Sie stellen letztendlich einen wichtigen Baustein in der betrieblichen Qualitätssicherung und entwicklung dar und wirken als Impulsgeber für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Bewirtschaftung des Staatswaldes. 5. welche Kosten und Aufwendungen dem Land Baden-Württemberg für die Zertifizierungssysteme PEFC und FSC entstehen; Zu 5.: PEFC: Die Kosten für die PEFC-Zertifizierung leiten sich für Waldbesitzer aus der Gebührenordnung von PEFC Deutschland e.v. ab. Ab einer Waldfläche von mehr als 50 ha werden danach jährlich 0,18 EUR pro Hektar Holzbodenfläche berechnet. Für ForstBW ergeben sich damit Kosten in Höhe von 54.555 netto pro Jahr (Stand 2016). FSC: Für die FSC -Zertifizierung ergeben sich aktuell jährliche Kosten in Höhe von rund 15.000 netto für die Überwachungsaudits. Im Jahr 2013 fielen vor der eigentlichen Zertifizierung für ein notwendiges Voraudit einmalig 34.000 (netto) und für ein weiteres Nachaudit 3.700 (netto) an. Um eine Vergleichbarkeit mit den PEFC-Kosten zu ermöglichen, müssen diese Kosten anteilig auf die Laufzeit bis zum nächsten Hauptaudit (5 Jahre) umgelegt werden. Durchschnittlich entstehen hierdurch jährlich Zertifizierungskosten für die Audits von 18.800 (1 Hauptaudit mit 34.000 sowie 4 Überwachungsaudits zu 15.000 ). Unabhängig von der Zertifizierung des Staatswaldes ist das MLR Mitglied bei FSC Deutschland Verein für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e. V., Freiburg. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1.850. Zusätzlich wird für die zentrale Bearbeitung der FSC -Zertifizierung und der Übernahme der FSC - Berichtspflichten ein Vollzeitäquivalent gehobener Forstdienst bei der ForstBW- Betriebsleitung eingesetzt (104.144 nach VwV-Kostenfestlegung). Im Rahmen der Einführungsphase beider Zertifizierungssysteme gab es einen erhöhten Anpassungsaufwand, der z.b. im Bereich der Kommunikation, von Waldbau und Forsteinrichtung sowie der Holzvermarktung erfolgte. Dieser Aufwand ist ebenso wenig quantifizierbar wie positive Effekte im Bereich der Ökosystemleistungen, die durch beide Zertifizierungssysteme im Staatswald Baden-Württembergs eintreten. 6. wie sie die Auswirkungen der neuen Standards von PEFC und FSC für die Staatswaldbewirtschaftung einschätzt; Zu 6.: PEFC: Der in den Jahren 2013 und 2014 durchgeführte PEFC-Revisionsprozess hat zu einer Neufassung des Waldstandards (Inkrafttreten am 1. Januar 2015) und zu einer Erweiterung der Anforderungen an Zertifizierungsstellen im Bereich regionale Waldzertifizierung (Inkrafttreten am 1. Januar 2016) geführt. Schwerpunkt der erneuerten Anforderungen stellt die Erarbeitung eines Handlungsprogrammes und darauf aufbauend die Konzipierung und Umsetzung eines internen Monitorings dar. Das interne Monitoringprogramm (IMP) wird voraussichtlich im Herbst 2016 von der Regionalen Arbeitsgruppe Baden-Württemberg verabschiedet und anschließend von der zuständigen Akkreditierungsstelle genehmigt. Bis Herbst 2017 wird erstmalig auf der Grundlage des IMP ein internes Audit durchgeführt. Ziel ist es dabei, die Teilnehmenden an der PEFC-Zertifizierung in der Region Baden- Württemberg hinsichtlich Umsetzung und Einhaltung der Standards zu unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Systemstabilität zu leisten. Auch der Staatswald wird von dem internen Monitoringprogramm betroffen sein, indem rund ein Drittel aller Betriebsteile in Form eines Remoteaudits jährlich in die Stichprobe aufgenommen werden. 5

FSC: Der am 29. Juni 2016 verabschiedete FSC -Standard ist das Ergebnis eines mehr als zweijährigen Revisionsprozesses mit drei öffentlichen Konsultationen. Forst- BW hat aktiv an dem Revisionsprozesses mitgewirkt. Im Nachgang zum Beschluss durch die Vollversammlung durchläuft der FSC -Standard den Akkreditierungsprozess von FSC -International. Mit der Inkraftsetzung wird im Sommer 2017 gerechnet. Der neue Standard beinhaltet in diversen Bereichen Vorteile gegenüber dem bisherigen Standard. Der Begriff standortsheimisch entfällt und es wird nur noch zwischen heimischen und nicht-heimischen Baumarten unterschieden. Für die Nadelbaumarten Fichte, Europäische Lärche, Kiefer sowie Weißtanne, sofern diese am jeweiligen Wuchsort standortsgerecht sind, entfallen somit bisherige Restriktionen. Dies beinhaltet eine weitergehende waldbauliche Handlungsfreiheit im Umgang mit heimischen Nadelbaumarten, die von ForstBW zur Sicherung von Nadelbaumanteilen im Staatswald ausdrücklich begrüßt wird. Nicht heimische Baumarten wie z. B. Douglasie, können regulär bis max. 20 Prozent bezogen auf den Gesamtbetrieb in einzel- bis horstweiser Mischung aktiv eingebracht werden. Die Verlagerung der Betrachtungsebene im Regelbetrieb vom Einzelbestand zum Gesamtbetrieb in Verbindung mit der horstweisen Mischungsform (bis 0,3 ha Größe; seither 0,1 ha) generiert deutlich erhöhte waldbauliche Spielräume im Vergleich zum bisherigen Standard. Der Anteil nicht-heimischer Baumarten beträgt bei ForstBW derzeit 3,7 Prozent. Das grundsätzliche Kahlschlagverbot >0,3 ha bleibt wie bisher bestehen. Mit einer Ausweitung der Ausnahmetatbestände erhält ForstBW allerdings deutlich mehr waldbauliche Möglichkeiten, um insbesondere Lichtbaumarten, wie Eiche oder Kiefer, zu fördern und den Umbau labiler Fichtenbestände vor dem Hintergrund des Klimawandels aktiv zu gestalten. Der neue FSC -Standard enthält zudem für ForstBW keine weiteren Flächenstilllegungen, die über die Verpflichtung im Rahmen der nationalen Biodiversitätsstrategie hinausgehen und aktuell zur Selbstverpflichtung von ForstBW auf nationaler Ebene gehören. Das grundsätzliche Nutzungsverbot von Nichtderbholz bleibt weiterhin bestehen. Alle bisherigen Ausnahmen wurden nun in den neuen FSC -Standard übernommen und um zwei zusätzliche Tatbestände erweitert. Bei Flächenlosen hat zudem eine Anpassung an die Realität dahingehend stattgefunden, dass künftig eine partielle Unterschreitung der Derbholzgrenze möglich ist. Insgesamt überwiegen im neuen Standard die positiven Entwicklungen deutlich gegenüber restriktiven Modifikationen. 7. wie sie beabsichtigt, die im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vereinbarte Evaluierung der beiden Zertifizierungssysteme PEFC und FSC durchzuführen. Zu 7.: Aussagekräftige Analysen und Evaluationen über die Auswirkungen der neuen Standards sind nach den gerade erst abgeschlossenen Revisionsprozessen der PEFC- als auch des FSC -Standards noch nicht möglich. Das MLR beabsichtigt aus diesem Grund, die im Koalitionsvertrag formulierte Evaluation der beiden Zertifizierungssysteme erst dann durchzuführen, wenn ausreichende praktische Erfahrungen mit den fortgeschriebenen Systemen vorliegen. In Vertretung Puchan Ministerialdirektorin 6