Leistungssport 2020 Konzeption für Leistungssportpersonal in den Landesfachverbänden

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Transkript:

Leistungssport 2020 Konzeption für Leistungssportpersonal in den Landesfachverbänden www.wir-im-sport.de

02 I 03 Präambel 5 1. Einleitung 6 2. Einbindung in das Leistungssportsystem in Deutschland 6 3. Übergeordnete Ziele 7 4. Struktur und Funktion des Leistungssportpersonals 8 5. Personalsstrukturpläne 11 6. Anstellungsträger 11 7. Anstellungsmodalitäten 11 8. Aus- und Fortbildung 12 9. Controlling 12 10. Finanzierung des Leistungssportpersonals 12

04 I 05 Präambel Die Förderung des Nachwuchsleistungssports stellt seit Jahren einen Arbeitsschwerpunkt mit besonderer Bedeutung dar. Durch gemeinsame Anstrengungen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen und seiner Mitgliedsverbände, der Nordrhein-westfälischen Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungssport (Sportstiftung), der Olympiastützpunkte, sportwissenschaftlicher Einrichtungen, zahlreicher Wirtschaftsunternehmen, Schulen und Hochschulen ist es in Zusammenarbeit mit der Landesregierung gelungen, im Jugend- und Juniorenalter vielversprechende Entwicklungen einzuleiten sowie eine positive internationale Erfolgsbilanz vorzuweisen. Diese Arbeit für eine hochwertige Nachwuchsförderung geschieht im Bewusstsein, dass sie die unverzichtbare Grundlage für spätere Erfolge im internationalen Spitzensport darstellt. Ein wesentliches Teilkonzept des Programms Leistungssport 2020 - Förderung von Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen wird hiermit vorgelegt. Alle Partner sind überzeugt, mit diesem Teilkonzept zum Programm zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Förderung des Sports und damit zur positiven Entwicklung des Landes Nordrhein - Westfalen beizutragen. Duisburg, im Januar 2010 Landessportbund Nordrhein-Westfalen Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Nordrhein-westfälische Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungssport Olympiastützpunkte Nordrhein-Westfalen Landessportbund NRW und Landesregierung, Sportstiftung und Olympiastützpunkte haben mit dem Programm Leistungssport 2020 - Förderung von Eliten und Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen anspruchsvolle Ziele gestellt. Diese langfristige Orientierung benennt die wichtigsten Herausforderungen und Aufgaben. Für die einzelnen Themen dieses Programms werden durch die Kooperationspartner des Leistungssports konkrete Umsetzungsprogramme, Konzepte, Maßnahmen und Realisierungsschritte erarbeitet und vereinbart. Dabei sind die olympischen Zyklen zu beachten. Sie werden in der Regel mindestens einmal im Jahr überprüft und gegebenenfalls verändert.

1. Einleitung Der Sport in Nordrhein-Westfalen verfügt über ein funktionsfähiges infrastrukturelles System der Hochbegabtenförderung, das in der nationalen Spitzensportförderung einen Baustein mit besonderer Priorität bildet. Die Stärken dieses Leistungssportsystems sind auf das Engste mit der Qualität seines Leistungssportpersonals verknüpft. Die stetig voranschreitende Professionalisierung des internationalen Spitzensports erfordert neben der Optimierung des Betreuungsumfeldes der Spitzenathleten/innen auf nationaler Ebene auch und gerade eine qualifizierte Trainings- und Wettkampfbetreuung im Nachwuchs- und Anschlussbereich durch professionelle Förderelemente und -strukturen auf der Landesebene. Trainerinnen und Trainer nehmen als direkte Bezugspersonen der Athleten eine Schlüsselposition im Leistungssport ein. Sie sind die zentralen Elemente im Trainings- und Wettkampfsystem, da sie die unmittelbare Verantwortung für die Entwicklung und Ausprägung der Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler tragen. Damit sich die Trainer auf ihre originären Aufgaben wie Planung, Durchführung und Auswertung von Training und Wettkampf konzentrieren können, ist ein professionelles Management einschließlich einer funktionstüchtigen Verwaltung des Leistungssportbereiches in den Landesfachverbänden notwendig. Eine aufgaben- und zielgerichtete Steuerung des Leistungsportpersonals von der Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht bis zur Personalentwicklung ist ehrenamtlich in der Regel nicht mehr zu leisten. Für hauptberufliche Trainer/innen sollte grundsätzlich eine hauptberufliche Dienst- und Fachaufsicht angestrebt werden. 2. Einbindung in das Leistungssportsystem in Deutschland Für den langfristigen Trainings- und Leistungsaufbau ist die Wahrnehmung der Richtlinienkompetenz durch die Spitzenfachverbände eine grundlegende Voraussetzung. Das Erreichen der Zielsetzung der Nachwuchsförderung liegt auf dieser Basis in der Verantwortung der Landesfachverbände und der Mitverantwortung der Landessportbünde. Die regionale Steuerung und Koordinierung des Nachwuchsleistungssports erfolgt auf der Grundlage von zyklischen Strukturplänen oder Regionalkonzepten. Diese Konzeptionen beschreiben Ziele, Inhalte, Prozesse und Verantwortungen in der regionalen Leistungssportentwicklung einer Sportart beziehungsweise eines Fachverbandes für einen Olympiazyklus bzw. den Zeitraum zwischen zwei World Games. Sie sind verbindliche Vereinbarungen zwischen Landessportbünden, Landesfachverbänden und Spitzenverbänden. Im Falle von vom DOSB anerkannten olympischen Schwerpunktsportarten muss diese Steuerung durch Regionalkonzepte erfolgen, für alle anderen Fachverbände sind die Strukturpläne verbindlich. Die Erarbeitung und Fortschreibung der Regionalkonzepte erfolgt unter Verantwortung der Spitzenverbände. In diesem Rahmen wird auch das erforderliche Leistungssportpersonal festgeschrieben.

06 I 07 Für die Realisierung der Regionalkonzepte und Strukturpläne sind die Fachverbände verantwortlich. Sie erfahren aber eine steuernde, koordinierende und finanzielle Unterstützung durch den zuständigen Landessportbund, auch im Qualitätsmanagement. 3. Übergeordnete Ziele Der allgemeine Auftrag innerhalb des Kernthemas Leistungssport des Landessportbundes NRW besteht darin, Voraussetzungen zu schaffen, um nationale und internationale Spitzenleistungen im Leistungssport zu ermöglichen. In Kooperation mit den Partnern auf Landesebene sind Konzeptionen zu realisieren, die den Fachverbänden ermöglichen, den Leistungssport sportartspezifisch und bedarfsgerecht zu finanzieren und zu organisieren. Unter der Berücksichtigung des Grundsatzes, eine Förderung für alle Fachverbände sicher zu stellen, ergibt sich für die Förderung des Leistungssport in NRW eine gewichtete Ausrichtung auf die olympischen Verbände mit Schwerpunktsportarten in NRW gefolgt von den olympischen Verbänden ohne Schwerpunktsportarten und den nicht-olympischen Sportarten. Die vorliegende Konzeption für Leistungssportpersonal in den Landesfachverbänden ist Teil des Programms Leistungssport 2020 und verfolgt dabei folgende Zielsetzung: - Die Anerkennung und Wertschätzung des Berufsbildes Trainer in der Gesellschaft wird bedeutend erhöht. - Die Professionalität der Trainer/innen steigt, entspricht dem internationalen Trainingsstandard, dem Stand der Wissenschaft und wird ständig daran angepasst.

- Die Leistungssportstrukturen in den Verbänden werden unter Berücksichtigung der jeweiligen Verbandsstruktur und der sportartspezifischen Anforderungen im Sinne einer nachhaltigen Qualitätsentwicklung und -sicherung stetig optimiert. - Die Anpassung des Personalbedarfs erfolgt unter verbandsspezifischer Gesamtbetrachtung des für einen funktionierenden Leistungssportbetrieb notwendigen Personals und wird zumindest für die olympischen Schwerpunktsportarten in den jeweils gültigen Regionalkonzepten festgeschrieben und in ein mehrjähriges Finanzierungskonzept eingebunden (System Spitzenverband-Landesverband- Verein). - Die Landesfachverbände gewährleisten eine sportartspezifische Optimierung des Betreuungsumfeldes der Kaderathleten durch eine verstärkte athletennahe Betreuung. - Bei der Anstellung des Leistungssportpersonals erhalten die Landesfachverbände eine größtmögliche Flexibilität im Rahmen der abgestimmten Regionalkonzepte/Strukturpläne, um Trainerinnen und Trainer mit dem Ziel einer Konzentration auf ihre originären Aufgaben zu entlasten und eine Verbesserung des Leistungssportmanagements zu ermöglichen. 4. Struktur und Funktion des Leistungssportpersonals Auf Landesebene sind grundsätzlich drei Hauptbereiche zu unterscheiden: 1. Trainer 2. Service- und Wissenschaftspersonal 3. Management, Organisation und Verwaltung

08 I 09 Im Mittelpunkt des Personaltableaus einer effektiven Infrastruktur der Fachverbände stehen die Trainer/Trainerinnen. Die Trainingsarbeit muss durch weiteres qualifiziertes Leistungssportpersonal, z.b. durch für das Umfeldmanagement zuständige Personen (Managementpersonal, Wissenschaftspersonal, Leistungsdiagnostiker, Biomechaniker und technisches Personal) sinnvoll unterstützt werden. 4.1 Trainer/innen in NRW Die Trainer/innen auf der Landesebene arbeiten in abgestimmten Arbeitsstrukturen als hauptamtliches Personal, als Honorartrainer/innen und ehrenamtlich in unterschiedlichen Funktionen auf Ebene der Vereine und des Landesfachverbandes. Sie sind Teil des Leistungssportgefüges und arbeiten im Verbandssystem nach den Vorgaben des Fachverbandes. Basis dafür sind die abgestimmten aktuellen Rahmentrainingskonzeptionen unter Berücksichtigung der Richtlinienkompetenz der Spitzenverbände. Entscheidend für die Wirksamkeit dieser Struktur ist es, wie die Beteiligten zusammen mit den Trainern auf Bundesebene (Bundesstützpunkttrainer und Bundestrainer) ihren Beitrag für das gemeinsame Ziel der Sicherung des langfristigen Leistungsaufbaus leisten und wie es gelingt, eine möglichst große Anzahl gut ausgebildeter Sportler/innen für die nächst höhere Ausbildungsetappe vorzubereiten. Hauptberufliche Trainer/innen Der ständig steigende Leistungsanspruch im Hochleistungssport ist nur durch ein hochqualifiziertes hauptberufliches Personal zu bewältigen. Dabei sind insbesondere auf Landes- und Stützpunkt-ebene im Trainerberuf eine fundierte Ausund regelmäßige Fortbildung sowie Erfahrungen im Grundlagen-, Aufbau- und Hochleistungstraining unabdingbare Voraussetzungen für den sportlichen Erfolg. Als Mindestqualifikation gilt die A-Trainer-Lizenz. Honorartrainer/innen Honorartrainerinnen und -trainer (A Trainerinnen/-Trainer oder B-Trainerinnen/-Trainer mit der Option, die A-Lizenz in einem bestimmten Zeitraum zu erlangen) sind nebenberufliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Sportfachverbände, die vertraglich oder im Einzelfall mit besonderen Funktionen für Kadersportlerinnen und -sportler an Stützpunkten und bei Lehrgangsmaßnahmen betraut werden. Auch für die Honorartrainer/innen gilt die Bereitschaft zu regelmäßiger Fortbildung. 4.1.1 Vereinsebene Die Vereinstrainer/innen sind ausgebildete Trainer/innen (mindestens ab Lizenzstufe C, Übungsleiter), die sich im Rahmen ihrer meist ehrenamtlichen Vereinstätigkeit - in Stützpunktvereinen mit höherer Berufsqualifikation auch hauptberuflich - der leistungssportlichen Nachwuchsarbeit widmen. Sie sichten zielgerichtet Talente und bilden im Rahmen einer allgemeinen sportmotorischen Grundausbildung deren sportliche Interessen heraus und gewährleisten eine vielseitige sportartbezogene Ausbildung auf der Basis der Rahmentrainingskonzeptionen der Fachverbände. Bei besonderen sportlichen Begabungen leisten sie in dem abgestimmten Förderprozess des Fachverbandes systematische Zuarbeit zu einem Landes- oder sogar Bundesleistungsstützpunkt. 4.1.2 Verbandsebene Die Landesstützpunkttrainer/innen sind vom Landesfachverband berufene Trainer mit mindestens der Qualifikation einer A-Lizenz, die in der

Regel als hauptberufliche Kräfte des Fachverbandes an einem Landesleistungsstützpunkt vorrangig D-Kader betreuen. Sie arbeiten eng mit den Vereinstrainern/innen und den Landestrainern/ innen zusammen - an Bundesstützpunkten auch mit den Trainern/innen des Spitzenverbandes. Die Landestrainer/innen sind vom Landesfachverband eingesetzte hauptberufliche Trainer/innen mit mindestens der Qualifikation einer A-Lizenz, die die Gesamttrainingsprozesse der Nachwuchsförderung mindestens bis in die D/C- Kader in Abstimmung mit den zuständigen Fachgremien führen, organisieren und kontrollieren. Sie arbeiten eng mit den regional zuständigen Bundestrainern/innen zusammen. In einigen Sportarten sind Funktionstrainer/innen als weitere Spezialisten wie z. B. Techniktrainer/innen, Diagnosetrainer/innen und Konditionstrainer/innen selbst auf D- und D/C-Kaderebene unverzichtbarer Teil des Leistungssport- Personalkonzepts, um Athleten/innen zur internationalen Spitze zu führen und einen entsprechenden Leistungsstand zu erreichen. Als Mindestqualifikation gilt auch hier die A-Trainerlizenz. Um eine möglichst unmittelbare Arbeit aller Trainerinnen und Trainer mit den Athletinnen und Athleten herbeizuführen, werden Trainerfunktionen soweit sportfachlich vertretbar zusammengefasst. 4.2 Service- und Wissenschaftssportpersonal 4.2.1 Servicepersonal In materialabhängigen Sportarten ist der Einsatz von zusätzlichem Servicepersonal wie z.b. Materialtechniker/innen und Mechaniker/innen nach heutigem internationalem Standard unerlässlich. In Zeiten zunehmend hoher Leistungsdichte kommt der Materialauswahl und Materialwartung bei der Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen immer stärkere Bedeutung zu. Nur in enger Zusammenarbeit zwischen Trainer/innen, Athleten/innen und zusätzlichem Servicepersonal können Spitzenergebnisse im Leistungssport erzielt werden. 4.2.2 Wissenschaftspersonal Das Wissenschaftspersonal aus den Bereichen Sportwissenschaft, Leistungsdiagnostik, Biomechanik, Sportmedizin und Sportpsychologie ergänzt und unterstützt mit wertvollem Fachwissen den Trainings- und Wettkampfprozess. Durch Verbesserung des Wissensmanagements müssen sportwissenschaftliche Erkenntnisse systematisch auf den verschiedenen Ebenen des Trainings verankert und schnell in die Praxis überführt werden (Interface). Dort wo es notwendig ist, soll Wissenschaftspersonal an Olympiastützpunkten auch im D-Kader- Bereich eingesetzt und finanziert werden. In Abstimmung mit den Olympiastützpunkten sind Modelle zu entwickeln, wie Wissenschaftspersonal der Bundesebene ausgewählte D-Kader auf Landesebene betreuen kann. Das Service- und Wissenschaftssportpersonal liefert den für den sportlichen Erfolg notwendigen trainingswissenschaftlichen, sportmedizinischen, physiotherapeutischen und sporttechnischen sowie sportpsychologischen Service.

10 I 11 4.3 Management und Organisation Der Nachwuchsleistungssport in den Fachverbänden ist inzwischen ohne Management-, Organisations- und Verwaltungspersonal nicht mehr nachhaltig realisierbar. Leistungssportpersonal für Management und Organisation sind hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sportfachverbände, denen die Koordination und Organisation aller Leistungssportförderungsmaßnahmen des Fachverbandes übertragen wird. Je nach Stellung im Verband kann das Leistungssportpersonal für Management, Organisation und Verwaltung als Leistungssportdirektor, Leistungssportreferent oder Leistungssportkoordinator tätig sein. Darüber hinaus ist für die Organisation und Abwicklung des Leistungssportbetriebs weiteres unterstützendes Leistungssportpersonal notwendig. 5. Personalstrukturpläne Leistungssport Um den Anforderungen des Leistungssports auch in Zukunft entsprechen zu können, ist es erforderlich, mit den Landesfachverbänden eine wirkungsvolle Leistungssport-Personalstruktur zu entwickeln und zu finanzieren. In den Regionalkonzepten und Strukturplänen der Fachverbände ist der erforderliche Personalbedarf bis auf die Ebene der regionalen Leistungssportstrukturen für den Zyklus von vier Jahren in Form eines standardisierten Leistungssportpersonal-Strukturplanes festzuschreiben und die entsprechende Finanzierung abzusichern. 6. Anstellungsträger Anstellungsträger für das Leistungssportpersonal sind in der Regel die Landesfachverbände. Der Landessportbund NRW unterstützt Landesfachverbände, die auf Grund ihrer Größe, Struktur oder ihrer finanziellen Möglichkeiten nicht in Lage sind, Arbeitgeberfunktion wahrzunehmen oder eine aufgaben- und zielgerechte Steuerung des Leistungsportpersonals zu gewährleisten, mit dem Ziel einer nachhaltigen Qualitätsentwicklung und -sicherung im Nachwuchsleistungssport durch die Entwicklung neuer Beschäftigungsmodelle. 7. Anstellungsmodalitäten Die Vollzeit-Trainerverträge im Nachwuchsleistungssport sollen in der Regel unbefristet, zumindest aber über zunächst zwei Jahre geschlossen werden. Auch das weitere hauptberufliche Leistungssportpersonal soll möglichst festangestellt werden. Die Landesfachverbände legen die Vergütungen ihrer Trainerinnen und Trainer und des weiteren Leistungssportpersonals in Eigenverantwortung entsprechend den sportartspezifischen Anforderungen und Bedingungen im Rahmen von Vorgaben des Landessportbundes NRW und der zur Verfügung stehenden Mittel fest. Grundlage dafür sind die Vorgaben des Landessportbundes NRW, die von einem Drei Stufen- Modell von Grundgehalt, Zulagen und Prämien ausgehen. Zwischen den beteiligten Partnern werden Kooperations- und Zielvereinbarungen geschlossen.

Diese regeln - die fachlich inhaltliche Zusammenarbeit - die Anstellungsverhältnisse - die Frage der Dienst- und Fachaufsicht und das Vergütungssystem. 8. Aus- und Fortbildung Neben einer hochqualifizierten Ausbildung spielt der Aspekt der ständigen Fortbildung zur Umsetzung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse für alle im Leistungssport hauptberuflich tätigen Trainer eine wesentliche Rolle. Deshalb besteht eine Verpflichtung der Landesfachverbände und ihres Leistungssportpersonals zu ständigen Weiterqualifizierung. Für eine Qualifizierungsoffensive sind neben den Lizenzierungsprogrammen der Verbände zusätzliche neue Formen in Zusammenarbeit der Spitzenverbände, Landesfachverbände, Landessportbund NRW und der Trainerakademie Köln des DOSB zu entwickeln. Das vom Landessportbund NRW geförderte Leistungssportpersonal ist über die Anstellungsverträge zu regelmäßiger Fortbildung und Lizenzverlängerung aus dem Angebot der im Leistungssportverbund zusammenwirkenden Partner wie z. B. Spitzenverbände, Olympiastützpunkte, Landessportbund NRW, Trainerakademie Köln, momentum zu verpflichten. In der Jahreseinsatzplanung sind die erforderlichen Fortbildungen verbindlich festzuschreiben. Werden die vereinbarten Fortbildungsveranstaltungen nicht wahrgenommen, wird dies als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag gewertet. 9. Controlling Auf Grundlage der Regionalkonzepte/Strukturpläne wird ein unbürokratisches System des Qualitätsmanagements entwickelt. Als Grundlage dafür dienen z.b. der Grad der Umsetzung der Trainings- und Wettkampfplanung, die erreichten Fortschritte der Nachwuchselite sowie die in den Arbeitsverträgen festgeschrieben Zielvorgaben. Besonderes Augenmerk wird auf das Qualifikationsniveau der Trainerinnen und Trainer im Nachwuchsbereich gerichtet. Ihre Arbeit darf nicht nur an den unmittelbaren Erfolgen gemessen werden, sondern muss sich in erster Linie am längerfristigen Aufbau der Talente orientieren. 10. Finanzierung des Leistungsportpersonals Die für die Anstellung von Leistungssportpersonal bereitgestellten Mittel müssen dauerhaft gesichert werden, um perspektivreiche Arbeitsverhältnisse mit unbefristeten Verträgen und eine angemessene Bezahlung mit erfolgsbezogenen Anreizen zu ermöglichen. Nur dann lassen sich hochqualifizierte Kräfte auf Dauer binden. Die Förderung des Leistungssportpersonals soll zukünftig für ständig erforderliche Stellen mit Ausnahme der mischfinanzierten Bundestrainerstellen an Olympiastützpunkten ausschließlich über den Landessportbund NRW erfolgen. Zeitweise nötiges Leistungssportpersonal (Einsatzzeit unter vier Jahren!) wird im Rahmen der Projekt- oder Individualförderung von der Sportstiftung NRW unterstützt.

12 I 13 Grundlage für die Förderung des Leistungssportpersonals sind die Leistungssportpersonal-Strukturpläne, die jeder Fachverband nach einheitlichem Standard zu erstellen hat. Dabei werden die Bruttopersonalkosten inkl. der Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungen, die Kosten der Umlage der zuständigen Berufsgenossenschaft und die pauschalierten Reisekosten berücksichtigt. Eine Anstellung oder finanzielle Förderung von Koordinationskräften durch den Landessportbund NRW ist bei Sportarten in der Spitzenförderung, in Ausnahmefällen auch in der Anschlussförderung möglich. Sie erfolgt entsprechend derjenigen bei Landestrainerinnen und -trainer. Honorartrainer/innen werden im Rahmen von Honorarvereinbarungen durch die Übernahme der Honoraraufwendungen (Trainerstunden) für eine bestimmte Stundenzahl (Deputat) sowie durch die Übernahme von Reisekosten vergütet.

Impressum Herausgeber: Landessportbund Nordrhein Westfalen e. V. Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Telefon: 0203 7381-0 Telefax: 0203 7381-896 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.wir-im-sport.de Redaktion: Dr. Christoph Niessen (V.i.S.d.P.) Detlef Gerber Frank Richter Gestaltung: Andrea Bowinkelmann Fotos: Bilddatenbank des Landesportbundes NRW Andrea Bowinkelmann Michael Stephan Druck: Völcker Druck, Goch Februar 2010

Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.v. www.wir-im-sport.de Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen www.im.nrw.de Nordrhein-westfälische Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungssport www.sportstiftung-nrw.de Olympiastützpunkt Westfalen GmbH www.osp-westfalen.de Olympiastützpunkt Rheinland e.v. www.osp-rheinland.de Olympiastützpunkt Rhein-Ruhr e.v. www.olympiastuetzpunkt.de