Abstimmung über den Entscheid der Gemeindeversammlung vom 23. März 2012

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Transkript:

Urnengang vom 23. September 2012 Abstimmung über den Entscheid der Gemeindeversammlung vom 23. März 2012 betreffend Verpflichtungskredit von 4 500 000 Franken (indexiert) für ein neues Schulgebäude gemäss vorliegendem Projekt (inkl. Abbruch ehemaliges FAMA-Bürogebäude). 1

Sehr geehrte Stimmberechtigte von Kölliken Mit dieser Abstimmungsbroschüre werden Sie eingeladen, über einen Entscheid der Gemeindeversammlung an der Urne zu befinden. Am 23. März 2012 hatte die Gemeindeversammlung über einen Kredit für ein neues Schulgebäude zu entscheiden. Mit 98 Ja- zu 40 Nein-Stimmen wurde der indexierte Verpflichtungskredit von 4 500 000 Franken gutgeheissen. Das Projekt beinhaltet ein neues Schulgebäude (inkl. Abbruch des ehemaligen FAMA-Bürogebäudes). Zu diesem Entscheid der Gemeindeversammlung wurde das Referendum eingereicht. 432 Stimmberechtigte haben verlangt, den Beschluss der Gemeindeversammlung der Urnenabstimmung zu unterstellen. Die Abstimmung findet am 23. September 2012 statt. Die Unterlagen zum Urnengang liegen bei. Mit dieser Botschaft stellt Ihnen der Gemeinderat das Abstimmungsgeschäft vor. Die Abstimmungsbroschüre ist wie folgt gegliedert: Zusammenfassung... 2 Bericht zur Abstimmungsvorlage... 3-5 Stellungnahme Referendumskomitees... 6 Stellungnahme Gemeinderat... 7 Zusammenfassung Mit dem Stimmzettel können Sie darüber entscheiden, ob ein indexierter Verpflichtungskredit von 4 500 000 Franken für ein neues Schulgebäude gemäss vorliegendem Projekt (inkl. Abbruch ehemaliges FAMA-Bürogebäude) bewilligt werden soll. Mit einem JA bestätigen Sie den Entscheid der Gemeindeversammlung, mit einem NEIN heben Sie den Gemeindeversammlungsentscheid auf. Das Projekt sieht vor, anstelle des FAMA-Bürogebäudes einen Schulhausneubau zu erstellen. Darin sollen im Obergeschoss zwei Schulzimmer für die Hauswirtschaft, zwei Schulzimmer für Theorie, zwei Lagerräume sowie WCs realisiert werden. Im Erdgeschoss sind drei Schulzimmer für Textiles Werken, Lagerraum sowie drei Räume für die Schulleitung/-administration, ein Technik- und ein Archivraum vorgesehen. Dieses Raumkonzept entspricht der Schulraum-Strategie der Schulpflege. Inskünftig wird die Unterstufe 6 Jahre und die Oberstufe 3 Jahre umfassen (System 6/3). Somit sollen inskünftig die Unterstufe im Primarschulhaus und im heutigen Serealschulhaus untergebracht werden bzw. das noch aus- oder anzubauende heutige Bezirksschulhaus soll neu die gesamte Oberstufe (Bez-, Sekund Real-Klassen) umfassen. Schulpflege, Schulleitung und Gemeinderat erachten dieses Konzept als ideal. Es war Basis für das vorliegende Projekt und den zustimmenden Entscheid der Gemeindeversammlung. Diese Lösung dient der Schule und den Schülerinnen und Schüler. 2

Vorgeschichte Die Schulpflege macht sich seit langem Gedanken zum Schulraum und der Schulorganisation. Wesentliche Rahmenbedingungen sind dazu in kantonalen Gesetzen festgelegt. Ein erster Regelungsversuch erfolgte mit der Kleeblatt-Vorlage. Die Stimmberechtigten haben diese Vorlage am 17. Mai 2009 abgelehnt. Mit dem Ja der Stimmberechtigten vom 11. März 2012 zur kantonalen Vorlage Stärkung der Volksschule Aargau sind nun die Eckwerte klar. Die Schulstruktur der Zukunft ist bekannt. Das Konzept der Schulpflege für die Schule von Kölliken stützt sich darauf. Im Schulbereich besteht seit vielen Jahren eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Muhen, Safenwil und Walterswil im Bereich der Oberstufe. Dank dieser Zusammenarbeit ist Kölliken Bezirksschulstandort. Eine Arbeitsgruppe (vier Schulvertreter/innen, zwei Gemeindevertreter) hat in den letzten Jahren die Thematik bearbeitet und das vorliegende Projekt zusammen mit dem Architekturbüro erarbeitet. In der bisherigen politischen Auseinandersetzung wurden verschiedene Sachverhalte ins Feld geführt. Der Gemeinderat wurde hart attackiert wegen seiner Vergabe des Arbeitsauftrages und es wurden alternative Lösungsideen vorgestellt, die dem Konzept der Schulpflege nicht entsprechen. Aktuell steht der Erhalt des rund 100-jährigen FAMA-Bürogebäudes im Vordergrund. Der Gebäudeerhalt beziehungsweise die Schutzwürdigkeit des Gebäudes standen bisher weder auf kantonaler Ebene noch im Rahmen der kommunalen Raumplanung zur Diskussion. Ganz zentral ist das Anliegen, der Schule zeitgerecht die erforderlichen Räume bereit zu stellen. So wird zum Beispiel der qualitativ gute Schulbetrieb, die Attraktivität als Arbeitgeber für Lehrpersonen sowie die gute Zusammenarbeit im Schulbereich mit den Nachbargemeinden fortgeführt. Gemeindeversammlungsentscheide Der Gemeindeversammlung vom 23. März 2012 wurden folgende Anträge unterbreitet: a. Bewilligung eines indexierten Verpflichtungskredites von 4 500 000 Franken für ein neues Schulgebäude gemäss vorliegendem Projekt (inkl. Abbruch ehemaliges FAMA-Schulgebäude). b. Erhöhung des Stellenplans im Bereich Gemeindedienste (Bauamt, Hauswarte, Schwimmbad) um 0.65 Stellen auf neu 9.15 Stellen. Antrag a. wurde mit 98 : 40 Stimmen gutgeheissen und Antrag b. mit grossem Mehr und wenigen Gegenstimmen angenommen. Unter den Stimmberechtigten wurde die Vorlage an der Gemeindeversammlung vor der Schlussabstimmung ausführlich diskutiert. Dabei wurde über folgende Anträge befunden: Bau eines separaten Kochschulgebäudes und Nutzung des FAMA-Bürogebäudes für Schulzimmer. Ablehnung des Antrages mit 34 Ja- zu 83 Nein-Stimmen. Neubeginn des Projekts mit einem sauberen Submissionsverfahren (Einladung von Architekten für ein Neubauprojekt). Ablehnung des Antrages mit 55 Ja- zu 75 Nein-Stimmen. Rückabwicklung des bestehenden Vertrages mit dem Architekturbüro des Gemeindeammanns und neues Vergabeverfahren (Einladungsverfahren nach Submissionsdekret mit mehreren Büros) mit den bereits existierenden Plänen, Kostenvoranschlag und Dokumenten. Ablehnung des Antrages mit 66 Ja- zu 70 Nein-Stimmen. Ergänzung des Projekts mit Sonnenkollektoren für die Warmwasseraufbereitung. Ablehnung des Antrages mit grosser Mehrheit. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Grundsatz der Schulraumbedarf nicht bestritten war. Unterschiedliche Auffassungen ergaben sich über das Vorgehen sowie die Art und Weise, wie dieser Schulraum bereitgestellt werden soll. Mit dem eingereichten Referendumsbegehren wird verlangt, dass der Beschluss gemäss Buchstabe a. der Urnenabstimmung unterstellt wird. Das passiert mit dieser Abstimmung. Die seinerzeitige Gemeindeversammlungsvorlage finden Sie unter www.koelliken.ch. 3

Vorbereitung des Projekts Die Arbeitsgruppe Schulraum ist in Kölliken schon längere Zeit tätig. Sie hat bereits die Grundlagen für den von der Gemeindeversammlung am 11. Juni 2010 bewilligten Verpflichtungskredit für die Planung mit 85 000 Franken erarbeitet. Entsprechend dem damaligen Wissensstand der Arbeitsgruppe wurde vorgeschlagen, das ehemalige FAMA-Bürogebäude für Schul- und Schulleitungszwecke umzunutzen. Konkret sollte im Souterrain der Bereich Hauswirtschaft (Kochschule) realisiert werden. Im Erdgeschoss/Hochparterre würde die Schulleitung eingerichtet sowie disponible Flächen realisiert. Das Obergeschoss ist dem Textilen Werken gewidmet. Das Gebäude wird durch eine Liftanlage ergänzt. Nach einem Submissionsverfahren wurde der Architekturauftrag dem Büro Brauen, Kölliken, übertragen. Die praktisch identisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe (AG) hat das Projekt weiter bearbeitet. Die AG kam schon bald zum Schluss, dass die von der früheren AG erarbeitete Raumplanung für das FAMA-Gebäude illusorisch ist. Zu dieser Erkenntnis beigetragen haben insbesondere Änderungen, die der Lehrplan 21 und das neue Schulsystem 6/3 bringt. Weiter hat der Regierungsrat Änderungen in den Vorgaben zu den Klassengrössen erlassen. Dieses Ereignis war für den Gemeinderat nicht vorhersehbar. Zusätzlich wurde seitens der Schule zusätzlicher Schulraum als sehr dringlich eingestuft. Der Gemeinderat hat sich in dieser Situation für eine Weiterplanung eines Neubaus mit dem bisherigen Architekturbüro entschieden. Rechtlich liess er sich dabei von 8 des Submissionsdekretes leiten, welcher eine freihändige Auftragsvergabe vorsieht, wenn... aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse die Beschaffung so dringlich wird, dass kein offenes, selektives oder Einladungsverfahren durchgeführt werden kann. Eine Beschwerde gegen dieses Vorgehen wurde auch nachdem die Presse darüber berichtete nicht eingereicht. Der Gemeinderat hat bei diesem Entscheid die Interessen der Schule, und damit der Schüler/innen, das Gebot der Gemeinden, rechtzeitig ausreichend Schulraum zur Verfügung zu stellen sowie die Dringlichkeit abgewogen und versucht, im Interesse der Gemeinde zu handeln. Zu jeder Zeit stand im Vordergrund, rechtzeitig Schulraum bereit stellen zu können. Natürlich war für den Gemeinderat auch das bisher traditionell sehr grosse Wohlwollen von Ihnen, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, gegenüber Schulprojekten, ein Entscheidungsfaktor. In der Folge hat die Arbeitsgruppe zusammen mit dem Architekturbüro das der Gemeindeversammlung am 23. März 2012 vorgelegte Projekt erarbeitet. Dieses wurde sowohl von der Schulpflege und der Schulleitung als gut und zweckmässig beurteilt. In der Zwischenzeit hat sich das Architekturbüro Brauen aus dem Projekt zurückgezogen. Bei einer allfälligen Umsetzung käme es zu einer Neuvergabe des Architekturauftrages. Projekt Arbeitsgruppe, Schulpflege und Gemeinderat haben das Projekt am 22. Februar 2012 an einem gut besuchten, öffentlichen Informationsanlass vorgestellt. Der zweigeschossige Neubau anstelle des FAMA-Bürogebäudes hat einen Haupt-Grundriss von 37.5 x 16 m. Im Erdgeschoss sind drei Schulzimmer für Textiles Werken, Lagerraum, drei Räume für die Schulleitung und die Schuladministration sowie ein Technik- und ein Archivraum vorgesehen. Im Obergeschoss sind zwei Schulzimmer für die Hauswirtschaft, zwei Schulzimmer für Theorie, zwei Lagerräume sowie WCs geplant. Zugänge sind sowohl vom Farbweg als auch von den Schulanlagen aus vorgesehen. Das Gebäude ist so konzipiert, dass eine Aufstockung oder auch seitliche Erweiterungen möglich sind. Die Pläne sind auf der Website (www.koelliken.ch) einsehbar. Finanzen Der Kostenvoranschlag für den Neubau sieht wie folgt aus: Vorbereitungsarbeiten Fr. 170 000 Gebäude Übertrag Fr. Fr. 3 391 700 3 561 700 4

Übertrag Fr. 3 561 700 Betriebseinrichtungen Fr. 209 500 Umgebung Fr. 140 800 Baunebenkosten Fr. 194 000 Ausstattung Fr. 394 000 T O T A L Investitionen, inkl. 8 % MwSt. Fr. 4 500 000 abzüglich Staatsbeitrag Fr. -368 115 Nettokosten Fr. 4 131 885 Subventionen (Staatsbeitrag) Auf eine Mailanfrage vom 23. November 2010 wurde seitens des BKS das Gesuchsprozedere bekannt gegeben. Bei einer Rückfrage im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Gesuchsunterlagen wurde mündlich die Auskunft erteilt, dass inzwischen keine Subventionen mehr bezahlt würden. Aus einem Gespräch mit dem Komitee Pro Kölliken kam der Hinweis, dass bei einem Projekt in einer anderen Gemeinde Subventionen geleistet werden. Der Gemeinderat hat umgehend erneute Abklärungen eingeleitet und die Auskunft erhalten, dass die entsprechende REGOS- Verordnung bis 31. Dezember 2012 gilt und danach aufgehoben wird. Das Subventionsgesuch wurde eingereicht. Gemäss Entscheid vom 26. Juli 2012 darf mit 368 115 Franken Subventionen gerechnet werden. Die Kosten basieren auf dem Indexstand vom 1. April 2010. Der Zürcher Index der Wohnbaukosten wird seit 1999 jeweils per April erhoben. Der Schweizerische Baupreisindex vom Bundesamt für Statistik wird jeweils im April und Oktober publiziert. In der Baubranche wird verbreitet mit dem April-Index gearbeitet. Die ersten Abklärungen für den Kostenvoranschlag erfolgten, als der Indexstand vom 1. April 2010 massgebend war. Im April 2012 liegen die Indexstände für Hochbauten rund 2 % höher. In diesen Kosten ist der seinerzeitige aus einem Gerichtsverfahren resultierende Erwerbspreis für das Grundstück von rund 800 Franken/m 2 nicht enthalten. Das abzubrechende ehemalige FAMA- Bürogebäude war beim Erwerb bei der Aarg. Gebäudeversicherung mit 655 000 Franken versichert. Der Buchwert der Liegenschaft nach Harmonisiertem Rechnungsmodell 2 (HRM2) und einer Abschreibungsdauer von 35 Jahren beträgt per 31. Dezember 2012 318 145 Franken. Das FAMA-Bürogebäude ist dem Verwaltungsvermögen zugeteilt und aktuell mit dem Wert Fr. 0.00 in der Buchhaltung der Gemeinde geführt. Es besteht somit eine stille Reserve, welche durch den Abbruch verschwindet. Diese beträgt wie ausgeführt 318 145 Franken. Folgekosten / Schulden Die Betriebs- und Personalfolgekosten wurden mit rund 200 000 Franken pro Jahr ermittelt. Aufgrund des neuen Rechnungsmodelles HRM2 erfolgt ab 1. Januar 2014 die Abschreibung nicht mehr auf 20 Jahre sondern wird für Gebäude und Hochbauten auf 35 Jahre festgelegt. Die Abschreibung erfolgt linear und somit mit 118 050 Franken pro Jahr. Durch die bestehende Abschreibungsreserve wird diese Abschreibung erst nach ein paar Jahren die laufende Rechnung belasten. Durch die tiefe Eigenfinanzierung von 50 % (Mittelwert gemäss Finanzplan) müssen rund 2.0 Millionen Franken Fremdkapital aufgenommen werden. Bei einem momentanen Zinssatz von 1.5 % ergeben sich neue Zinsaufwendungen von 31 000 Franken pro Jahr. Betriebs- und Personalkosten Fr. 200 000 Abschreibungen Fr. 118 050 Zinsaufwand Fr. 31 000 Total Fr. 349 500 => 4.66 Steuerprozent Wird der Entscheid der Gemeindeversammlung bestätigt, so können die nächsten Schulraumprojekte (Ausbau/Anbau Bezirksschulhaus, Änderungen Primar- und Serealschulhaus [z.b. Gruppenräume, Arbeitszimmer, Therapieräume]) angegangen werden. Die Kosten dieser weiteren Projekte liegen nach Finanzplan aktuell bei rund 3 Millionen Franken. 5

Stellungnahme des Referendumskomitees Der Text auf dieser Seite wurde durch das Referendumskomitees Pro Kölliken verfasst. Wir sind für den Neubau eines Schulhauses. Da dieser aber zwingend mit dem unnötigen Abriss des FAMA-Gebäudes verbunden ist, lehnen wir das Projekt ab! Nein zur Zerstörung des FAMA-Bürogebäudes Bei der akuten Platznot ist es unsinnig, ein Gebäude zu zerstören, das bei Raumknappheit schon gute Dienste geleistet hat und noch leisten kann. Während der Renovation des Gemeindehauses können im FAMA-Gebäude Teile der Gemeindeverwaltung untergebracht werden (= Ersparnis von mehreren hunderttausend Franken für Containerprovisorium). Nein zur Vernichtung von Gemeindevermögen Das FAMA-Bürogebäude hat einen Wert von ca. 1 Mio. Franken. Es gibt keinen vernünftigen Grund, 1. Mio. Franken Gemeindevermögen zu vernichten. Bei Abriss des FAMA-Gebäudes erhöhen sich unsere Schulden auf einen Schlag um 1 Mio. Franken. Der Gemeinderat hat das Subventionsgesuch verschlampt und damit mehrere hunderttausend Franken Steuergelder vernichtet. Nein zur Missachtung des Volkswillens Der Auftrag der Gemeindeversammlung lautete 2010, das FAMA-Gebäude umzunutzen. Wenn eine Umnutzung für die Schule nur in beschränktem Umfang infrage kommt (Schulsekretariat, Schulleitung, Mittagstisch, Schulsozialdienst, Ludothek...), können Räume auch durch Dorfvereine und andere Interessierte genutzt werden (= Einnahmen für die Gemeinde). Nein zur Benachteiligung von Anbietern Es fand keine gesetzliche vorgeschriebene Ausschreibung für den Schulhaus-Neubau statt. Einzig ein fairer Wettbewerb und eine Gleichbehandlung der Anbieter sind im Interesse der Gemeinde(finanzen) und der Schule. Wir sind für den Bau neuer Schulräume, aber dafür darf nicht sinnlos das FAMA-Gebäude geopfert werden. Wenn Sie der Schule Gutes tun wollen, stimmen Sie am 23. September 2012 NEIN! Referendumskomitee Pro Kölliken Werner Boss, Peter Diem, Daniel Leutwyler, Sandra Leutwyler, Ruedi Lüthi, Margrit Suter, Peter Suter, Thomas Suter, Daniela Zeltner, Guido Zeltner, Hans Rudolf Zuberbühler Kontakt: Guido Zeltner, Malerrain 6, 5742 Kölliken (062 724 10 70 / info@pro-koelliken.ch / www.pro-koelliken.ch) 6

Stellungnahme des Gemeinderates Was bringt ein JA? Ein starker Schulstandort Kölliken, der die Anforderungen gemäss Lehrplan 21 erfüllt. Den nötigen Schulraum für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen (Lern- und Arbeitsbedingungen). Ein Projekt, das im Einklang mit dem Raumkonzept der Schulpflege steht. Keine Provisorien oder Schulpavillons. Den ersten, wichtigen Schritt zur Lösung der Schulraumprobleme. Klare Voraussetzungen für die Folgeprojekte (Ausbau/Anbau Bezirksschulhaus, Änderungen Primar- und Serealschulhaus [z.b. Gruppenräume, Arbeitszimmer, Therapieräume]). Was bringt ein NEIN? Grösstenteils nicht mehr nutzbare Projektierungskosten. Verzögerungen und damit eine Gefährdung des ordnungsgemässen Schulbetriebs. Ungewissheit betreffend Subventionen von rund 368 000 Franken. Neustart der Projektierung und Suche nach alternativen Lösungen. Teure Provisorien und/oder Notlösungen für den Schulbetrieb. Unklarheit für den Oberstufen-Schulstandort Kölliken. Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat empfiehlt Ihnen aus den dargelegten Gründen und im Einklang mit der Schulpflege ein JA zu diesem Projekt. Ihre Meinung zählt Ihre Stimme zählt! Stimmen Sie am 23. September 2013 ab! Kölliken, im August 2012 Gemeinderat Kölliken Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf www.koelliken.ch. 7

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