Servicevertrag für <Kunde> <Adresse> <PLZ Ort> über Colocation Seite 1 von 9
Vertrag für: <Name> <Straße und Hausnummer> <PLZ und Ort> - nachfolgend Auftraggeber oder <Kunde> genannt erstellt durch: EnBITCon GmbH Albert-Einstein-Straße 2 50389 Wesseling - nachfolgend EnBITCon oder Auftragnehmer genannt - Ansprechpartner für Rückfragen Name Kontakt Marcel Zimmer Geschäftsführung Telefon: +49 2236 336370-40 Fax: +49 2236 336370-99 Email: marcel.zimmer@enbitcon.de Enrico Bujotzek Geschäftsführung Telefon: +49 2236 336370-10 Fax: +49 2236 336370-99 Email: enrico.bujotzek@enbitcon.de Seite 2 von 9
Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand des Vertrages... 4 2. Leistungen des Auftragnehmers... 4 2.1. Colocation... 4 2.2. Verfügbarkeit der Dienste... 4 2.3. Maßnahmen bei Unterschreitung der Verfügbarkeit... 4 2.4. Zutritt zum Rechenzentrum... 5 2.5. Annahme und Bearbeitung von Störungen... 5 2.6. Installation der Server und/oder Hardware... 5 2.7. Remote-Hands... 5 2.8. Technische Voraussetzungen... 5 3. Pflichten und rechtliche Verantwortlichkeit des Kunden... 5 4. Nutzungs- und Handlungsverbote... 6 5. Sperrung der Internet-Anbindung... 6 5.2.1. Sperrungen, Zugangsverweigerung... 6 5.2.2. Information des Kunden... 6 5.2.3. Fortbestehen der Vergütungspflicht... 6 6. Preise und Konditionen... 7 6.1. Pauschale... 7 6.2. Zusätzliche Leistungen... 7 6.3. Zahlungsmodalitäten... 7 6.4. Vertragsbeginn und laufzeit... 7 6.5. Kündigungsfristen... 8 7. Rahmenbedingungen... 8 7.1. Allgemeines... 8 7.2. Geheimhaltung... 8 8. Schriftform... 8 9. Salvatorische Klausel... 8 Seite 3 von 9
1. Gegenstand des Vertrages Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung von Colocation Dienstleistungen für <Kunde>. Mögliche zukünftige Erweiterungen sind in diesem Colocationvertrag nicht enthalten. 2. Leistungen des Auftragnehmers 2.1. Colocation EnBITCon stellt dem Kunden 24 Stunden Täglich 7 Tage pro Woche und 365 Tagen im Jahr seine Colocation Dienste zur Verfügung. Dies beinhaltet: Bereitstellung der Netzwerkinfrastruktur Anbindung der Server über eine Firewall ans Internet 2.2. Verfügbarkeit der Dienste EnBITCon sagt eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel zu. Für Wartungsarbeiten steht EnBITCon zudem ein Wartungsfenster zu. Wartungen erfolgen in der Regel nachts in der Zeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Geplante Wartungen werden im Vorfeld angekündigt. Derartige Wartungen sind von der garantierten Verfügbarkeit ausgenommen. Außerdem ausgenommen sind Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich der EnBITCon stehen (Netzwerkstörung außerhalb des Netzes der EnBITCon und deren Carrier, höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht verfügbar ist. EnBITCon hat das Recht ungeplante Wartungen, sogenannte Emergency Changes ohne Ankündigung durchzuführen. Was ein Emergency Change ist liegt in alleiniger Regelung der EnBITCon. Separate Regelungen bezüglich der Verfügbarkeit können in individuellen Vereinbarungen mit den Kunden, in sogenannten Service Level Agreements (SLA) vereinbart werden. 2.3. Maßnahmen bei Unterschreitung der Verfügbarkeit Bei Unterschreitung der angegebenen Verfügbarkeit werden dem Kunden folgende prozentuale Erstattungen pro Kalendermonat vom monatlichen Auftragswert erlassen: bis 5 Stunden 10% bis 24 Stunden 25% bis 48 Stunden 50% über 48 Stunden 75% Seite 4 von 9
2.4. Zutritt zum Rechenzentrum Der Kunde ist berechtigt Zugriff auf seine Hardware zu erhalten. Dies hat der Kunde 48 Stunden über das Ticketsystem anzumelden. EnBITCon wird dem Kunden daraufhin einen Terminvorschlag unterbreiten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen festen Termin. In dringenden Fällen kann eine verkürzte Bereitstellung des Zutritts erfolgen. Dies ist regelmäßig in folgenden Fällen gegeben: Austausch aufgrund eines Hardwaredefekt Gefahr für Leib und Leben 2.5. Annahme und Bearbeitung von Störungen Der Kunde kann über folgende Kanäle Störungen melden: E-Mail support@enbitcon.de Web-Interface https://www.enbitcon.de/support Telefon 02236/336370-98 Der Kunde sichert zu priorisiert Störungen über das Medium E-Mail oder Web-Interface zu melden. Dies sichert einen reibungslosen Ablauf des gesamten Betriebsprozesses zu. 2.6. Installation der Server und/oder Hardware Die Installation der Server und/oder Hardware übernimmt EnBITCon. Der Kunde hat keinen Anspruch diese arbeiten selbst durchzuführen. 2.7. Remote-Hands Sollte der Kunde einen Vor-Ort Einsatz durch die Techniker der EnBITCon wünschen, welcher nicht zur Aufrechterhaltung der garantierten Verfügbarkeit der Dienste notwendig ist, so ist EnBITCon berechtigt dies dem Kunden gem. aktueller Preisliste für Colocation (Anlage 1) in Rechnung zu stellen. 2.8. Technische Voraussetzungen In den Räumlichkeiten der EnBITCon sind ausschließlich Rack fähige Geräte aufstellbar, die der Norm DIN 41494) entsprechen oder ausnahmsweise Towerserver. Die Auswahl der im Verantwortungsbereich von EnBITCon zur Erbringung der vereinbarten Leistungen eingesetzten technischen Infrastruktur wie Hardware, Betriebssysteme und sonstige interne Software, Middleware, Datenbanken, Backbones, Betriebsverfahren, sonstiges betriebsbezogenes Know-how (z. B. Administration, Usermanagement, Hardwaremanagement, Lizenzmanagement) sowie der erforderlichen Hard- und Softwarewerkzeuge zur Datensicherung, Datensicherheit, Monitoring und Management erfolgt durch EnBITCon. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl bestimmter Komponenten. 3. Pflichten und rechtliche Verantwortlichkeit des Kunden Seite 5 von 9
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, von seinen auf dem Server befindlichen Daten täglich dezentral Sicherungskopien erstellen/erstellen zu lassen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bzw. auf ihn registrierten Domains (soweit sie auf Web-Präsenzen verweisen, die auf dem kundeneigenen Server abgelegt wurden), die auf dem Server befindlichen Inhalte, Materialien, Daten und Banner des Kunden sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. 4. Nutzungs- und Handlungsverbote Es ist dem Kunden untersagt, die von EnBITCon zur Verfügung gestellte Internet-Anbindung für folgende Handlungen einzusetzen: Die Bewerbung von Domainnamen oder Web-Präsenzen mittels "Massen-Mails" sowie auch im Übrigen das Versenden bzw. Weiterleiten von Massen-Mails sowie potentiell unerwünschten E-Mails zu Werbezwecken (Spamming); unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking); Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning); Versenden von schädlichem Code wie Viren und Trojanern Der Kunde hat sämtliche Handlungen zu unterlassen die geeignet sind, die Betriebssicherheit der Systeme von EnBITCon bzw. des Housing-Partners zu gefährden. 5. Sperrung der Internet-Anbindung 5.2.1. Sperrungen, Zugangsverweigerung Bei einem Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Ziffern ist EnBITCon zur sofortigen Sperrung der Internet-Anbindung und zur Verweigerung des Zugangs zu dem kundeneigenen Serversystem berechtigt. Diese Rechte stehen EnBITCon insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird. Die Wahl der geeigneten Maßnahme(n) sowie deren Dauer liegen im Ermessen von EnBITCon. Dabei wird EnBITCon auf die berechtigten Belange des Kunden angemessen Rücksicht nehmen und insbesondere das Eigentum des Kunden an seinem Serversystem berücksichtigen. 5.2.2. Information des Kunden EnBITCon wird den Kunden über die getroffene(n) Maßnahme(n) jeweils unverzüglich informieren. 5.2.3. Fortbestehen der Vergütungspflicht Maßnahmen von EnBITCon entbinden den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Aufwände, welche EnBITCon aufgrund einer berechtigten Sperrung der Internetanbindung und/oder aufgrund einer berechtigten Zugangsverweigerung und/oder durch deren Wiederaktivierung Seite 6 von 9
entstehen, stellt EnBITCon nach Aufwand gemäß den jeweils gültigen Stundensätzen in Rechnung. Die Entsperrung erfolgt erst nach Erstattung des Aufwands. 6. Preise und Konditionen 6.1. Pauschale Nr. Bezeichnung 1 Colocation Grundgebühr Gesamt- Preis pro Monat Summe xxx,xx 6.2. Zusätzliche Leistungen Nr. Bezeichnung Anzahl Preis Gesamtpreis 6.3. Zahlungsmodalitäten Die Zahlung erfolgt durch die SEPA Basislastschrift. Die Abrechnung erfolgt monatlich und ist im Voraus zu entrichten. Bei Zahlungsverzug behält sich EnBITCon Verzugszinsen vor, die 5 % über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank gem. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz liegen. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6.4. Vertragsbeginn und laufzeit Vertragsbeginn ist der <Datum> Die Vertragsdauer beträgt ein Jahre bis <Datum> und verlängert sich automatisch um 1 Jahr wenn nicht vorher gekündigt wurde. Seite 7 von 9
6.5. Kündigungsfristen Der Vertrag kann schriftlich von beiden Vertragspartnern drei Monate vor Ablauf ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 7. Rahmenbedingungen 7.1. Allgemeines Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der EnBITCon GmbH, jederzeit einsehbar unter https://www.enbitcon.de 7.2. Geheimhaltung Die EnBITCon verpflichtet sich, alle unternehmensbezogenen Tatsachen, insbesondere Geschäftsund/oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers geheim zu halten und weder unmittelbar noch mittelbar für sich oder andere davon Gebrauch zu machen. Das gilt auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anderer Firmen, die der EnBITCon im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Die EnBITCon wird diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern auferlegen und sie gemäß 5 BDSchG auf das Datengeheimnis verpflichten. Alle vom Auftraggeber erhaltenen oder bei der Durchführung eines Auftrages erstellten Unterlagen sind bei Vertragsende unverzüglich an den Auftraggeber herauszugeben. 8. Schriftform Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Vertrag bedarf ebenso wie Änderungen und Ergänzungen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein. 9. Salvatorische Klausel Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Vertragsbestimmungen sowie zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewollt hätten. Seite 8 von 9
Wesseling <Datum> Köln 01.Juni 2010 EnBITCon GmbH <Kunde> <Name> Geschäftsführer Seite 9 von 9