Leitantrag zum GÖD-Bundessektionstag der Berufsschullehrer/innen (Sektion 12) am 3. und 4. Mai 2006 in Wien Entwicklungen in der Gesellschaft und in Europa bringen eine rasch voranschreitende Veränderung in der Berufs- und Arbeitswelt mit sich und fordern von den Menschen immer höhere Flexibilität und Mobilität. Wir Berufsschullehrer Österreichs sehen uns als engagierter Teil der Gesellschaft, der bereit ist, die Entwicklungen in wirtschaftlichen und pädagogischen Bereichen mit zu tragen und mit zu gestalten. Wir sehen uns als wichtige Institution im Rahmen des Öffentlichen Dienstes. Um die Lebensqualität im Berufs- und Privatleben zu sichern, erwarten wir von den politischen Verantwortungsträgern sozialpartnerschaftliches Zusammenwirken mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Wir erwarten gelebte Sozialpartnerschaft und sind auch bereit, unseren Beitrag zu leisten! Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatz In Zukunft werden Lehrer/innen aufgrund veränderter Pensionsantrittsmöglichkeiten länger im Arbeitsprozess verweilen, daher ist besonderer Wert auf die Erhaltung der Gesundheit zu legen. Verschiedene Betriebe der Privatwirtschaft leben es bereits vor: Förderung von gesunder Ernährung/gesunde Mahlzeiten, Sportförderung und medizinische Gesundheitsvorsorge. Immer wieder finden Veränderungen in der Lehrberufslandschaft statt. Um zu verhindern, dass Lehrer/innen nicht mehr ihrer Ausbildung gemäß an ihrem jeweiligen Standort beschäftigt werden können, sollen Veränderungen rechtzeitig geplant und zusätzliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für betroffene Lehrer gefördert werden. - verstärkte Förderung der Gesundheit, Sbg. - verstärkte Förderung der Aus- und Weiterbildung 1 von 5
Arbeitszeit und Entlohnung In Zukunft werden Lehrer/innen aufgrund geänderter Pensionsantrittsmöglichkeit länger im Arbeitsprozess verweilen, daher sollen ihnen verschiedene Arbeitszeitmodelle angeboten werden. Um qualitativ hochwertige Arbeitsleistung für die gesamte Dienstzeit sicherzustellen, müssen individuelle, flexible Modelle der Lebensarbeitszeit gefördert werden. Für ältere Kolleginnen und Kollegen, die nicht mehr so leistungsfähig sind, sollen Möglichkeiten geschaffen werden, weniger Stunden im Unterricht zu verbringen, ohne dauernde Verschlechterungen im Pensionsbezug hinnehmen zu müssen. Für leistungsfähige ältere Kolleginnen und Kollegen soll das derzeitige System um zusätzliche Gehaltsstufen bzw. Entlohnungsstufen erweitert werden. Lehrer/innen erbringen hochwertige Arbeitsleistungen im Unterricht. Darüber hinaus fallen laufend zusätzliche Tätigkeiten an, die zur Erhaltung und Steigerung der Qualität der Schule und des Schulsystems erbracht werden müssen z.b.: Mitarbeit an Qualitätssicherungsmaßnahmen, administrative Tätigkeiten für die "Integrative Berufsausbildung", Anpassung des Unterrichts an neueste Technologien, EU-Projekte, Schul- und Schülerprojekte usw. Ein "Stundenpool" sollte nun den Schulen zur Verfügung stehen um die o. g. Mehrarbeit abgelten zu können. EDV-Einsatz im Unterricht ist für annähernd jeden Unterrichtsgegenstand im Lehrplan vorgesehen. Die Anzahl der EDV-Geräte an den Schulen steigt, ebenso erhöht sich der Aufwand, den Kustoden betreiben müssen, um einen reibungslosen Ablauf im Unterricht gewährleisten zu können. Die derzeit vorgesehenen Abschlagstunden im LDG 52 (4) reichen längst nicht mehr aus. Bei Supplierungen an Berufsschulen werden grundsätzlich Fachsupplierungen eingeteilt. Planbare Fachsupplierungen sind gleichwertig wie jede andere Unterrichtseinheit - als Änderung der Lehrfächerverteilung - zu betrachten und im 61 des Gehaltsgesetzes als Mehrdienstleistung vorzusehen. Die Organisations- und Verwaltungsarbeit für Schulleiter ist um ein Vielfaches gestiegen (neue Gegenstände, integrative Berufsausbildung, Gruppenteilungen usw.). Derzeit werden für die Leiterfreistellung nur Schülerzahlen berücksichtigt, die allein keinesfalls einen Maßstab für den tatsächlichen Aufwand der Leiter darstellen. - Einführung einer Form der "Altersteilzeit" bzw. "Zeitwertkonto", Bgl, K, NÖ, Vbg, W, Sbg - "Stundenpool" für Verwaltungstätigkeit bzw. Schulmanagementtätigkeiten, Bgl, K, Stmk, NÖ, Vbg, Sbg - Erhöhung der Abschlagstunden für EDV Betreuung (LDG 52 Abs. 4) Bgld, T, NÖ, - Planbare Fachsupplierungen sind als MDL zu vergüten Bgl, Stmk, K, T, NÖ, Vbg, W, Sbg 2 von 5
- Neugestaltung der Lehrverpflichtung für Leiter an Berufsschulen (LDG 52 Abs. 10) Stmk, NÖ, W, Sbg, - Neugestaltung der Dienstzulage für Leiter/innen NÖ Aus- und Weiterbildung der Berufsschullehrer/innen Ab Oktober 2007 wird die Aus- und Weiterbildung der Berufsschullehrer/innen durch Pädagogische Hochschulen erfolgen. Für bereits in Ausbildung stehende Kolleginnen und Kollegen, muss die begonnene Ausbildungsschiene weitergeführt werden. Eine Option auf die neue Ausbildung soll ermöglicht werden. Für bereits ausgebildete Berufsschullehrer/innen soll die Möglichkeit eines "Upgrades" geschaffen werden. Die Qualität des dualen Ausbildungssystems stützt sich auf die langjährige, praktische Erfahrung von Fachleuten. Für den praktischen Unterricht in handwerklichen Berufen können immer wieder engagierte Facharbeiter/innen aus der Wirtschaft gewonnen werden. Für die Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule wird eine Form der Reifeprüfung vorausgesetzt, die von den Facharbeitern und Facharbeiterinnen zum Teil nicht mitgebracht wird. Für diese neuen Kolleginnen und Kollegen soll im Zuge der Ausbildung die Möglichkeit angeboten werden, die Studienberechtigungsprüfung zu absolvieren. Berufsschullehrer/innen werden laufend mit Veränderungen in der Berufs- und Arbeitswelt (z.b. neue Technologien), sowie der Gesellschaft (z.b. Integrative Berufsausbildung) konfrontiert. Sie stellen sich gerne den neuen Herausforderungen. Darum ist es notwendig, dass auch im Rahmen der Pädagogischen Hochschule die erforderliche Weiterbildung der Berufsschullehrer/innen gewährleistet ist. - Upgrade für geprüfte Berufsschullehrer/innen - Studienberechtigungsprüfung, Stmk, - umfassendes Weiterbildungsangebot für Berufsschullehrer/innen an den Päd. Hochschulen Familie und Beruf Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeld-Gesetzes (KBGG) im Jahr 2002 und anschließender dienstrechtlicher Gesetzesänderungen wurde es möglich, dass Kolleginnen und Kollegen neben der Betreuung der Kinder auch den Kontakt zu ihrem Beruf halten können. Um das KBG zu erhalten, muss die Zuverdienstgrenze eingehalten werden. Der Berechnungsmodus der Zuverdienstgrenze und das System der Jahresabrechnung der Berufsschullehrer ist kaum kompatibel. Die Betroffenen (Mütter, Väter, Schulen) können das mögliche Beschäftigungsausmaß nur schwer ermitteln. 3 von 5
- Umgestaltung des Berechnungsmodus der Zuverdienstgrenze Zukunft der Berufsschule Lebenslanges Lernen ist eine Forderung der Wirtschaft an seine Facharbeiter/innen. Hier können die bereits vorhandenen Ressourcen der Berufsschulen genutzt werden. Österreich ist ein Land in der Mitte der EU. Immer häufiger werden Fortbildungsveranstaltungen im EU-Ausland angeboten und von den Kolleginnen und Kollegen auch genutzt. Für die Berufsschullehrer/innen ist es jedoch nicht möglich, die Reisekosten ins Ausland zu verrechnen. Eine Erweitung der Budgetmittel zur Fortbildung im Ausland ist notwendig. Im 61 d des Gehaltsgesetzes (Anlage 5) wird die Verwaltung von Sammlungen bzw. Kustodiaten geregelt. Die angeführte Liste dieser Sammlungen muss an die tatsächlichen Erfordernisse eines modernen Schulbetriebes angepasst werden. Auch die Verwaltung von Lehrwerkstätten bzw. Laboratoriumseinrichtungen wird dort geregelt: "Für die Verwaltung von Laboratoriumseinrichtungen an Berufsschulen ohne Lehrwerkstätten erhöht sich die Vergütung auf 200 %". An einzelnen Berufsschulen werden unterschiedlichste Berufe, die in keiner Weise zusammenhängen, ausgebildet. Für dieselbe Tätigkeit im selben Beruf kann sich dadurch an verschiedenen Berufsschulen unterschiedliche Vergütung ergeben. Änderungsvorschlag: "Für die Verwaltung von Laboratoriumseinrichtungen in Berufen ohne Lehrwerkstätten erhöht sich die Vergütung auf 200 %". Die Anzahl an Schülern, die der besonderen Betreuung bedürfen, steigt auch an den österreichischen Berufsschulen ständig an. Der Einsatz von "Beratungslehrern" erhöht den Schulerfolg aller Schüler. Ein wichtiger Aspekt für die Zukunft der Berufsschullehrer/innen ist auch die Schaffung und Erhaltung der Einkommensgerechtigkeit. Gleiche Entlohnung für vergleichbare Arbeit bei vergleichbarer Ausbildung. Als Beispiele dafür sind die Lehrverpflichtung in den einzelnen Fachgruppen oder die Unterschiede zu L1 zu sehen. Die Berufsschullehrer/innen haben sich in den letzten Jahren für die Beschulung im Rahmen der "Integrativen Berufsausbildung" engagiert und mitgeholfen, benachteiligten Jugendlichen die Möglichkeit einer Berufsausbildung zu eröffnen. Um diese Gruppe noch besser fördern zu können, ist die Maßzahl für IBA-Schüler zu erhöhen. Viele der Berufsschüler/innen sind über das durchschnittliche Maß hinaus begabt. Diese Personengruppe soll besonders gefördert werden können, um die "Durchlässigkeit" und das Image der dualen Ausbildung zu erhöhen. 4 von 5
- Erweiterung 46 SCHOG:, Wien - Erweiterung der Budgetmittel für Fortbildung im Ausland NÖ - Anlage 5 GehG: Änderung des Wortlautes Stmk,, - Einführung von Beratungslehrern Wien - Schaffung und Erhaltung der Einkommensgerechtigkeit Vbg, Wien, Sbg. - Erhöhung der Maßzahl für IBA-Schüler K - Förderung begabter Schüler - Module der Berufsreifeprüfung an Berufsschulen NÖ, 5 von 5