Bürgerbeteiligung in Natur- und Umweltschutz Ein Projekt des gefördert durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) aus Mitteln der Umweltlotterie BINGO!
Arndt Müller, BUND Mecklenburg-Vorpommern
Industrielle Tierhaltungsanlagen Bürgerbeteiligung im Genehmigungsverfahren Seminar am 26.03.2011 in Waren / Müritz Arndt Müller, BUND Mecklenburg-Vorpommern
BImSchG Immissionsschutzrecht Gebundene Entscheidung FFH-Richtlinie Förmliches Verfahren Critical Loads Schweinehaltungshygieneverordnung
Die schlechte Nachricht zuerst: - Die Behörden haben im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren keinen Ermessenspielraum. Es gibt den durchsetzbaren Rechtsanspruch eines potentiellen Betreibers, wenn die geplante Anlage die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. - es gibt kein Ermessen der Behörde, wenn die nach 5 BImSchG genannten Grundpflichten erfüllt sind und keine anderen Vorschriften entgegenstehen ist Genehmigung zu erteilen es gibt eine zeitliche Limitierung (7 bzw. 3 Monate)
1. Die Anlagengröße bestimmt die Art des Genehmigungsverfahrens.
Förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Baurechtliches Genehmigungsverfahren
Förmliches Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
40.000 Hennenplätze 40.000 Junghennenplätze 40.000 Mastgeflügelplätze 40.000 Truthühnermastplätze 2.000 Mastschweineplätze 750 Sauenplätze 6.000 Ferkelplätze Anlagen zum Schlachten von Tieren (50 Tonnen Lebendgewicht oder mehr je Tag)
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
15.000 bis weniger als 40.000 Hennenplätzen 30.000 bis weniger als 40.000 Junghennenplätzen 30.000 bis weniger als 40.000 Mastgeflügelplätzen 15.000 bis weniger als 40.000 Truthühnermastplätzen 1.500 bis weniger als 2.000 Mastschweineplätze 560 bis weniger als 750 Sauenplätze 4.500 bis weniger als 6.000 Ferkelplätze Anlagen zur Lagerung von Gülle mit einem Fassungsvermögen von 6.500 m³ oder mehr.
Wird für die Anlage Genehmigung nach BImSchG benötigt?
Grundpflichten des Betreibers 5 BImSchG: Genehmigungspflichtige Anlagen sind so zu betreiben, dass von ihnen, soweit technisch möglich, keine negativen Wirkungen auf die Umwelt ausgehen. Hierbei ist der jeweilige Stand der Technik zu berücksichtigen. Es gelten folgende Grundsätze: Begrenzung der Emissionen (Schadstoffe, Lärm, Geruch usw.) nach dem Stand der Technik, Vorrang der Abfallvermeidung und verwertung vor der Beseitigung, Gebot zum effizienten Umgang mit der eingesetzten Energie.
2. Die Art des Genehmigungsverfahrens bestimmt den Grad der Öffentlichkeitsbeteiligung.
3. Anlagen bestimmter Größe müssen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Rechtsgrundlage: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Das Vorhaben ist generell UVP-pflichtig z.b. Intensivhaltung oder -aufzucht von Mastschweinen (Schweine von 30 kg Lebendgewicht oder mehr) mit 3.000 oder mehr Plätzen
Es muss eine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen werden. z.b. Intensivhaltung oder -aufzucht von Mastschweinen (Schweine von 30 kg Lebendgewicht oder mehr) mit 2.000 bis weniger als 3.000 Plätzen
Es muss eine Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen werden. z.b. Intensivhaltung oder -aufzucht von Mastschweinen (Schweine von 30 kg Lebendgewicht oder mehr) mit 1.500 bis weniger 2.000 Plätzen
4. Wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, ist die Öffentlichkeit zu beteiligen.
Förmliches Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Ablauf
Antrag 9. BImSchV Prüfung Bekanntmachung Rechtsmittel Widerspruch / Klage Auslegung Einwendung Erörterung 9. BImSchV Genehmigung / Ablehnung Prüfung
Der Antrag 1. die Angabe des Namens und des Wohnsitzes oder des Sitzes des Antragstellers, 2. die Angabe, ob eine Genehmigung oder ein Vorbescheid beantragt wird und im Falle eines Antrags auf Genehmigung, ob es sich um eine Änderungsgenehmigung handelt, ob eine Teilgenehmigung oder ob eine Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt wird, 3. die Angabe des Standortes der Anlage, bei ortsveränderlicher Anlage die Angabe der vorgesehenen Standorte, 4. Angaben über Art und Umfang der Anlage, 5. die Angabe, zu welchem Zeitpunkt die Anlage in Betrieb genommen werden soll. Darüber hinaus sind vom Investor gemäß 4a-e BImSchG detaillierte Angaben über folgende Parameter zu beschreiben: 4a Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb 4b Angaben zu den Schutzmaßnahmen 4c Plan zur Behandlung der Abfälle 4d Angaben zur Energieeffizienz 4e Zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit
Die LMS Landwirtschaftsberatung Die LMS Landwirtschaftsberatung ist die führende Unternehmensberatung für landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern (MV). Darüber hinaus ist sie in den angrenzenden Bundesländern tätig. Die Steigerung von Produktivität, Rentabilität und Liquidität der betreuten Unternehmen ist Ziel und Maßstab für den Erfolg unserer Arbeit. Gegründet wurde die LMS Landwirtschaftsberatung 1991 durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, um landwirtschaftlichen Unternehmen kompetente und bezahlbare Beratung anzubieten. Gesellschafter der LMS Landwirtschaftsberatung sind neben dem Land MV, der Bauernverband MV und der Gartenbauverband Nord e.v.
Die Landgesellschaft M-V mbh Als gemeinnütziges Siedlungsunternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern führt die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbh seit 1991 Maßnahmen zur Siedlung, zur Agrarstrukturverbesserung und zur Regionalentwicklung durch. Unser umfassendes Dienstleistungsangebot trägt maßgeblich zur nachhaltigen und damit zur ökonomischen, ökologischen und soziokulturellen Entwicklung im ländlichen Raum bei.
Die Landgesellschaft M-V mbh Die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft definiert sich in Deutschland aus 52 Abgabenordnung (AO): Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
Die Landgesellschaft M-V mbh
Antrag 9. BImSchV Prüfung Bekanntmachung Rechtsmittel Widerspruch / Klage Auslegung Einwendung Erörterung 9. BImSchV Genehmigung / Ablehnung Prüfung
Presse, Bekanntmachungen Errichtung und Betrieb einer Junghennenaufzuchtanlage mit 39.990 Tierplätzen am Standort Knüppeldamm Amtliche Bekanntmachung nach 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Nr. 017/11-21.03.2011 - StALU MS NB StALU Mecklenburgische Seenplatte Dienststelle Neubrandenburg www.stalu-mv.de
Presse, Bekanntmachungen Die Junghennenaufzucht M-V GmbH, Dorfstraße 23, 17209 Knüppeldamm beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Junghennenaufzuchtanlage mit 39.990 Tierplätzen am Standort Knüppeldamm, Gemarkung Knüppeldamm, Flur 1, Flurstück 69/2. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.2.3 der Anlage 1 des UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des BundesImmissionsschutzgesetzes entscheiden. Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Neubrandenburg, den 21. März 2011
Presse, Bekanntmachungen Die Freilandbetrieb Fincken GmbH, Dorfstraße 23, 17209 Knüppeldamm beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen am Standort Kaeselin, Gemarkung Kaeselin, Flur 1, Flurstücke 244/1, 245/1, 243, 235, 236, 237 und 238. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.1.3 der Anlage 1 des UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen..usw. Neubrandenburg, den 21. März 2011
Presse, Bekanntmachungen Die Freilandbetrieb Knüppeldamm GmbH, Dorfstraße 23, 17209 Knüppeldamm beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Legehennenanlage mit 39.990 Tierplätzen am Standort Fincken, Gemarkung Fincken, Flur 1, Flurstücke 75, 77 und 78. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß 3c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.1.3 der Anlage 1 des UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen..usw. Neubrandenburg, den 21. März 2011
Antrag 9. BImSchV Prüfung Bekanntmachung Rechtsmittel Widerspruch / Klage Auslegung Einwendung Erörterung 9. BImSchV Genehmigung / Ablehnung Prüfung
Die Einwendungen Auslegungs- und Einwendungsfrist beachten, sonst Ausschluss Frühzeitig Kontakt mit Rechtsbeistand bzw. Umweltverbänden Pantha Du Prince nicht ausschließlich Sammeleinwendungen sondern unbedingt Einzeleinwendungen viele spezifische Argumente (Betroffenheit durch Beeinträchtigung des Rechts auf Leben, Gesundheit, Eigentum, Naturschutz, Tierschutz u. a.; anlagenspezifische Probleme)
Materialien für Stellungnahmen 1. Schutzgebiete www.lung.mv-regierung.de
2. Besondere Naturrraumausstattung www.umweltkarten-mv.de
2. Besondere Naturrraumausstattung
3. Raumplanung, Raumordnung
3. Raumplanung, Raumordnung
4. Landschaftsplanung
4. Landschaftsplanung
4. Landschaftsplanung
4. Landschaftsplanung
4. Landschaftsplanung
Nützliche Literatur:
Weitere Informationen unter www.bund-mv-beteiligung.de