Betroffenenkreis (DBAG) Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 1.) Tägliche Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte Diese Regelungen gelten für Arbeitnehmer, für die der KonzernJobTicketTV und KonzernFahrvergTV gelten sowie für zugewiesene Beamte und außer- und übertarifliche Mitarbeiter im Geltungsbereich der genannten Konzernunternehmen. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte. Weiterhin können Praktikanten unter bestimmten Voraussetzungen (mehrmonatiger Einsatz, Zahlung eines Entgeltes) ebenfalls ein JobTicket erhalten. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, wird den Mitarbeitern ein JobTicket M (ab dem 1. Arbeitstag) für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter haben sich über die Nutzungsbestimmungen de JobTicket M zu informieren und diese einzuhalten. Das JobTicket M wird als Jahresfahrkarte ausgegeben; es gibt folgenden Formen: JobTicket M: JobTicket M NE JobTicket M Bus Kombi-Ticket M B/S JobTicket M ZU Kombi-Ticket M ZU B/S Pers. NetzCard First bzw. 2, Klasse für Schienenstrecken der DB Regio AG für Schienen-/Busstrecken von EVU, die Mitglied der FDE sind für Linien der regionalen DB Busgesellschaften für Schienenstrecken der DB Regio AG mit DB-Buslinien im Vorbzw. Nachlauf (Ausnahme für Mitarbeiter der DB Regio AG; Sonderregelungen) für Schienenstrecken der DB Regio AG und DB Fernverkehr AG für Schienenstrecken der DB Regio AG und DB Fernverkehr AG mit DB-Buslinien im Vor- bzw. Nachlauf (nicht für Mitarbeiter der DB Regio AG und DB Fernverkehr AG; Sonderregelungen) In begründeten Fällen können JobTicket M auch zur Fahrt über Umwege ausgestellt werden. Das JobTicket M ist personenbezogen und nicht übertragbar nicht zuggebunden auf angegebenen Strecken in der angegebenen Produktklasse ein Jahr ab dem aufgedruckten 1. eines Kalendermonats gültig ausschließlich in der 2. Wagenklasse nutzbar (Übergangskarten können käuflich bei den DB-Verkaufsstellen erworben werden) Nutzung aufpreispflichtiger Züge ist ausgeschlossen nur mit Legitimationsausweis (Konzernausweis mit FV-BerechtigungsNr.) gültig ungültig, wenn
erforderliche Angaben und/oder Eintragungen fehlen Fahrkarte erheblich beschädigt, unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde Konzernausweis ungültig ist/nicht vorgelegt werden kann Nutzungs-/Geltungsdauer abgelaufen ist Originalticket laminiert ist Eine kostenfreie Fahrradmitnahme ist möglich, wenn zum Erreichen der regelmäßigen Arbeitsstätte ab Endbahnhof täglich eine Entfernung vom mehr als 3 km/strecke zu Fuß zurückgelegt werden muss. Dazu ist eine betriebliche Bestätigung erforderlich. Bei der Bestellung ist die Fahrradmitnahme anzugeben; der Eintrag auf dem JobTicket M erfolgt durch die Zentrale Verkaufsstelle. Bei Zugverspätungen usw. können Ansprüche gemäß den Fahrgastrechten für Fahrvergünstigungen (RiL 015.0008 der DB AG) geltend gemacht werden. Mitarbeiter, die gegen die Regelungen und allg. Beförderungsbedingungen verstoßen, kann das JobTicket M entzogen werden (straf-, arbeits- und beamtenrechtliche Konsequenzen sind möglich). Der Sachbezugswert des JobTicket M wird nach 40 Abs. 2 Satz 2 vom Arbeitgeber pauschal versteuert (15% des Sachbezugswertes). Die Aufwendungen des Arbeitgebers bei der Pauschalversteuerung sowie dem darauf entfallenden Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer werden gemäß KonzernJobTicket-TV zu 75% vom Arbeitgeber und zu 25% vom Arbeitnehmer getragen. Die vom Arbeitnehmer zu tragenden Aufwendungen der Pauschalversteuerung werden im Zuflussmonat vom Nettoentgelt einbehalten. Mindestens 4 Wochen vor dem ersten Geltungstag des JobTicket M kann der Arbeitnehmer die Steuerberechnung nach persönlichen Merkmalen (Individualversteuerung) verlangen. Der Arbeitnehmer hat diese Individualversteuerung auf dem Bestellschein ausdrücklich anzufordern. 2.) Wöchentliche Fahrt zur regelmäßigen Arbeitsstätte Arbeitnehmer und Auszubildende, die einen Zweitwohnsitz aus beruflicher Veranlassung haben, können bei Erfüllung der Bedingungen nach 2.1 oder 2.2 Fahrkarten zur Fahrt zwischen der regelmäßigen Arbeitsstätte (steuerrechtlich kann ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben) zum Erstwohnsitz bzw. dem Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz erhalten. Für die Arbeitnehmer und Auszubildenden müssen die Tarifverträge zu den Fahrvergünstigungen der DB AG gelten. Die Regelungen gelten ebenso für der DB AG zugewiesene Beamte. 2.1) Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung Neben den unter 2.) genannten Voraussetzungen ist für den Erhalt von Familienheimfahrt M das Vorliegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zwingend erforderlich (Ril 060.0001 DB AG). Doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer neben seinem eigenen Hausstand (ortsgebundener privater Mittelpunkt) auf Veranlassung des Arbeitgebers an bzw. in der Nähe seines Beschäftigungsortes eine Zweitwohnung unterhält. Voraussetzung ist die unbefristete Beschäftigung an einem neuen Beschäftigungsort bzw. die Begründung einer neuen regelmäßigen Arbeitsstätte. Ist eine auswärtige Beschäftigung nach den geltenden Lohnsteuerrichtlinien im Sinne einer Firmenreise als befristete Auswärtstätigkeit anzuerkennen, liegt keine doppelte Haushaltsführung vor. Bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen kann Arbeitnehmern und zugewiesenen Beamten die
kostenlose Familienheimfahrkarte M für einmal wöchentlichen Fahrten zwischen Familienwohn- und Arbeits- (Unterkuntfs-)ort steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Besitz eines Berechtigungs-/ Konzernausweises mit gültiger Berechtigungs-Nr. für das lfd. Freifahrjahr muss gegeben sein. Der Arbeitnehmer hat sich selbständig über die Nutzungsbestimmungen der Familienheimfahrt M zu informieren; weiterhin trägt er die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen. Familienheimfahrkarten M werden als Jahresfahrkarten in Form von Familienheimfahrt M: Familienheimfahrt M NE: Familienheimfahrt M ZU: pers. NetzCard First bzw. 2. Klasse: Die Familienheimfahrt M ist personenbezogen und nicht übertragbar berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen für Schienenstrecken der DB Regio AG für Schienen-/Busstrecken bei EVU, die Mitglied der FDE sind, wenn die Strecke nicht im Parallelverkehr zur DB gefahren wird oder die FDE-Bahn im Vor- und/oder Nachlauf zur DB-Strecke genutzt werden muss für Schienenstrecken der DB Regio AG und der DB Fernverkehr AG (ausgen. ICE-Sprinter) für Schienenstrecken der DB Regio AG und der DB Fernverkehr AG schließt die kostenlose Mitnahme von Kindern und Fahrrädern aus ist nicht zuggebunden ist auf den aufgedruckten Strecken in der angegebenen Produktklasse ab dem aufgedruckten 1. eines Kalendermonats gültig. ist grundsätzlich in der 2. Wagenklasse zu nutzen; Übergangsfahrkarten zur Nutzung in der 1. Wagenklasse können bei DB Verkaufsstellen erworben werden ist von der Nutzung aufpreispflichtiger Züge ausgeschlossen ist nur mit entsprechendem Legitimationsausweis gültig (Konzernausweis mit FV- Berechtigungs-Nr.). Dieser ist bei der Fahrkartenprüfung unaufgefordert mit der Fahrkarte vorzulegen ungültig, wenn erforderliche Angaben und/oder Eintragungen fehlen Fahrkarte erheblich beschädigt, unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde Konzernausweis ungültig ist/nicht vorgelegt werden kann Nutzungs-/Geltungsdauer abgelaufen ist Originalticket laminiert ist bei Nutzung mit pers. NetzCard First bzw. 2, Klasse gelten Regelungen der Ril 015.0003
Bei Zugverspätungen usw. können Ansprüche gemäß den Fahrgastrechten für Fahrvergünstigungen (RiL 015.0008 der DB AG) geltend gemacht werden. Mitarbeiter, die gegen die Regelungen und allg. Beförderungsbedingungen verstoßen, kann die Familienheimfahrt M entzogen werden (straf-, arbeitsund beamtenrechtliche Konsequenzen sind möglich). Der Sachbezugswert der Familienheimfahrt M basiert auf einer rechtsverbindlichen Anrufungsauskunft und wird auf Grundlage der Anzahl der Tarifkilometer der genutzten Fahrstrecke ermittelt. Nach dem steuerrechtlichen Zuflussprinzip wird der Sachbezugswert in die Personalabrechnung übernommen (der Monat des 1. Geltungstages der Familienheimfahrt M ist der Abrechnungsmonat, in dem der Wert im Lohnkonto ausgewiesen wird). Einmal wöchentlich gewährte Familienheimfahrt M ist bei einer beruflich veranlassten steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung lohnsteuerfrei. Arbeitnehmer können die Aufwendungen für Familienheimfahrten nach Einkommensteuergesetz in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. 2.2) Familienbesuchsfahrt ohne doppelte Haushaltsführung Neben den unter 2.) genannten Voraussetzungen sind für den Erhalt der Familienbesuchsfahrt M folgende Bedingungen zu erfüllen: und es liegt keine beruflich veranlasste steuerliche doppelte Haushaltsführung gemäß Ril 060.0001 vor der Antragsteller hat bei Gültigkeitsbeginn der Fahrkarte das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet oder der Antragsteller befindet sich in einem Berufsausbildungsverhältnis bei der DB AG Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann dem Arbeitnehmern und Auszubildenden für die einmal wöchentlichen Fahrten zwischen Familienwohn- und Arbeitsort die kostenlose Familienbesuchsfahrkarte M zur Verfügung gestellt werden (bei Azubis ohne Altersbeschränkung längstens bis zum Ende der Berufsausbildung). Der Besitz eines Berechtigungsausweises/Konzernausweises mit gültiger Berechtigungs-Nr. für das lfd. Freifahrtjahr muss gegeben sein. Die Arbeitnehmer/Azubis haben sich über die Nutzungsbestimmungen der Familienbesuchsfahrt M zu informieren und sind für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen verantwortlich. Aktuelle Nutzungserweiterungen bzw. -einschränkungen sind z. B. im DB Personalportal eingestellt. Familienbesuchsfahrkarten M werden als Jahresfahrkarten in Form von Familienbesuchsfahrt M: für Schienenstrecken der DB Regio AG Familienbesuchsfahrt M ZU: für Schienenstrecken der DB Regio AG und der DB Fernverkehr AG (ausgen. ICE-Sprinter) Die Familienbesuchsfahrt M ist personenbezogen und nicht übertragbar berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen schließt die kostenlose Mitnahme von Kindern und Fahrrädern aus ist nicht zuggebunden ist auf den aufgedruckten Strecken in der angegebenen Produktklasse ab dem aufgedruckten
1. eines Kalendermonats gültig. ist ausschließlich in der 2. Wagenklasse zu nutzen; Übergangsfahrkarten zur Nutzung in der 1. Wagenklasse können bei DB Verkaufsstellen erworben werden ist von der Nutzung aufpreispflichtiger Züge ausgeschlossen ist nur mit entsprechendem Legitimationsausweis gültig (Konzernausweis mit FV- Berechtigungs-Nr.). Dieser ist bei der Fahrkartenprüfung unaufgefordert mit der Fahrkarte vorzulegen ungültig, wenn erforderliche Angaben und/oder Eintragungen fehlen Fahrkarte erheblich beschädigt, unkenntlich gemacht oder unbefugt abgeändert wurde Konzernausweis ungültig ist/nicht vorgelegt werden kann Nutzungs-/Geltungsdauer abgelaufen ist Originalticket laminiert ist bei Nutzung mit pers. NetzCard First bzw. 2, Klasse gelten Regelungen der Ril 015.0003 Bei Zugverspätungen usw. können Ansprüche gemäß den Fahrgastrechten für Fahrvergünstigungen (RiL 015.0008 der DB AG) geltend gemacht werden. Mitarbeiter, die gegen die Regelungen und allg. Beförderungsbedingungen verstoßen, kann die Familienbesuchsfahrt M entzogen werden (straf-, arbeits- und beamtenrechtliche Konsequenzen sind möglich). Der Sachbezugswert der Familienbesuchsfahrt M basiert auf einer rechtsverbindlichen Anrufungsauskunft und wird auf Grundlage der Anzahl der Tarifkilometer der genutzten Fahrstrecke ermittelt. Nach dem steuerrechtlichen Zuflussprinzip wird der Sachbezugswert in die Personalabrechnung übernommen (der Monat des 1. Geltungstages der Familienheimfahrt M ist der Abrechnungsmonat, in dem Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer berechnet und abgeführt werden. Familienbesuchsfahrten M der Produktklasse C (D, EN, IRE, RE, RB, S-Bahn) werden bei Arbeitnehmern und Auszubildenden der DB Regio AG mit 100% des Sachbezugswertes unter steuerlicher Berücksichtigung des Freibetrages nach 8 III EStG behandelt; bei Arbeitnehmern und Auszubildenden aller übrigen Unternehmensbereiche unter Berücksichtigung der Freigrenze nach 8 II EStG versteuert. Bleiben Familienbesuchsfahrten M steuerfrei, wird dieser Betrag im Lohnkonto gesondert erfasst und in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Familienbesuchsfahrten M der Produktklasse ICE (ICE, IC, EC,D, EN, IRE, RE, RB, S-Bahn) werden bei Arbeitnehmern und Auszubildenden der DB Regio AG mit 25,14% des Sachbezugswertes unter steuerlicher Berücksichtigung des Freibetrages nach 8 III EStG behandelt, die Restbeträge (74,86%)werden unter Berücksichtigung der Freigrenze nach 8 II EStG versteuert. Bei Arbeitnehmern und Auszubildenden der DB Fernverkehrs AG mit 74,86% des Sachbezugswertes unter steuerlicher Berücksichtigung des Freibetrages nach 8 III EStG behandelt, die Restbeträge (25,14%)werden unter Berücksichtigung der Freigrenze nach 8 II EStG versteuert. Bei Arbeitnehmern und Auszubildenden aller übrigen Unternehmensbereiche unter Berücksichtigung der Freigrenze nach 8 II EStG versteuert. Bleiben Familienbesuchsfahrten M steuerfrei, wird dieser Betrag im Lohnkonto gesondert erfasst und in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Für Beamte gilt bei Familienheim- und besuchsfahrten: Das BEV ist steuerlicher Arbeitgeber; das Bev setzt die Steuergesetze in eigener Zuständigkeit um. 3.) Vorübergehendes Ersatz-Ticket M In Ausnahmefällen können von den Personalstellen des Beschäftigungsbetriebes (oder SC Personal) manuell auszufertigende Ersatz-JobTicket M bzw. Ersatz-Familienheimfahrten ausgefertigt werden. So will man tarifvertragliche Ansprüche sicherstellen oder soziale Härtefälle vermeiden. Vor Aushändigung ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiter im Besitz einer aktuellen FV-Berechtigung sind und der Bestellschein für das JobTicket M oder für die Familienheimfahrt M ausgefüllt übergeben wurde. Ein Ersatz-Ticket M wird zeitliche befristet bei verspäteter Meldung von Neueinstellungen, bei Verlust des JobTicket M bzw. der Familienheimfahrt M oder bei kurzfristiger Änderungen der Strecken (Wohnungswechsel, Namensänderung) für Kalendertage bzw. maximal 1 Kalendermonat ausgestellt. Das ErsatzTicket M ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig. Änderungen der Eintragungen machen das Ticket ungültig. Es berechtigt nur zur Fahrt auf den eingetragenen Strecken und ist in allen Produktklassen (ausgenommen ICE-Sprinter) gültig. Die Mitnahme weiterer Personen sowie die kostenfreie Mitnahme von Kindern und Fahrrädern ist nicht zulässig/möglich. Der Sachbezugswert wird durch die Personalstellen auf Grundlage der gültigen Preistafeln ermittelt. Ermittlung des Sachbezugswertes (SW): TagesSW = SW Monatskarte : 30 (Steuertage/Monat) Der Sachbezugswert für einen Kalendertag ist mit der Anzahl der Kalendertage, für die das Ersatz- JobTicket M ausgegeben wurde, zu multiplizieren. Wird das Ersatz-JobTicket für den ganzen Kalendermonat ausgegeben, ist immer der Monatswert als Sachbezugswert anzusetzen. Die Sachbezugswerte werden im Zuflussmonat steuer- und sozialversicherungspflichtig behandelt. 4.) Erstattung/Rückgabe/Verlust Ein Umtausch von JobTicket M, Familienheimfahrt M oder Familienbesuchsfahrt M ist nicht möglich. Es erfolgt grundsätzlich eine Erstattung/Rückgabe und eine Neuausgabe von JobTicket M, Familienheimfahrt M oder Familienbesuchsfahrt M. Bei Erstattung/Rückgabe oder der Neuausstellung wegen Verlust ist zu unterscheiden, ob die Erstattung/Rückgabe bzw. der Verlust vor oder ab dem 1. Geltungstag erfolgt, oder ob die Erstattung/Rückgabe aus persönlichen Gründen bzw. aus arbeitgeberseitigen Gründen veranlasst wurde. Bei der Erstattung/Rückgabe aus persönlichen Gründen wird ein Erstattungsentgelt erhoben; die Erstattung bei Rückgabe aus arbeitgeberseitigen Gründen erfolgt ohne Bearbeitungsentgelt. Hierzu zählt die Rückgabe wegen Wechsel in ein anderes Unternehmen (konzernintern oder extern) wegen arbeitgeberseitig veranlasstem Tätigkeitswechsel und dadurch die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden wegen Ausscheiden aus dem Unternehmen in Altersrente, Vorruhestand und Beginn der Freizeitphase der ATZ. Alle anderen Gründe einer Rückgabe zählen zu den persönlichen Gründen. Die Erstattungen werden in dem Monat steuerlich wirksam, in dem die Rückgabe tatsächlich erfolgte.
Die DB AG bietet weitere günstige Fahrvergünstigungen außerhalb der geltenden Tarifverträge zu günstigen Konditionen an. Informationen zu aktuellen Angeboten, Nutzungserweiterungen oder -einschränkungen sind im DB Personalportal (BKU-Startmenü oder den Pfad Start/alle Programme/Deutsche Bahn/DB Personalportal) eingestellt. Weitere Infos: Für registrierte Mitglieder liegen ausführliche Infos auf der web-site der EVG bereit. Erstellt von: Michael Berheide erstellt: 12.11.2012 überarbeitet: