Richtlinien für die Förderung von Energiemanagement- Systemen vom 18.07.2012



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Transkript:

Stellungnahme der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.v. (DENEFF) zum Entwurf Richtlinien für die Förderung von Energiemanagement- Systemen vom 18.07.2012 Berlin, 10. August 2012 Kontakt: Charlotte Ruhbaum Managerin Energieeffizienz in der Industrie Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.v. (DENEFF) Kirchstraße 21 10557 Berlin Telefon: +49(0)30 39 88 76-04 Mobil: +49(0)176 30 75 60 46 charlotte.ruhbaum@deneff.org

Zusammenfassung Der Entwurf für die Förderrichtlinien wird begrüßt. Anpassung des Gegenstands der Förderung wird empfohlen. Die rund 60 Mitgliedsunternehmen der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.v. (DENEFF) begrüßen den Entwurf für Richtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums zur Förderung von Energiemanagementsystemen im Rahmen des Energieeffizienzfonds. Die Mitgliedsunternehmen der DENEFF bieten zum einen Beratungsleistungen und Energieeffizienz-Lösungen für Unternehmen an und könnten zum anderen teilweise selbst eine Förderung für die Einführung eines Energiemanagementsystems in Anspruch nehmen. Die Förderung bietet eine gelungene Ergänzung zu den Anreizen für die Einführung von Energiemanagementsystemen, welche sich durch die besondere Ausgleichsregelung nach 40ff. EEG sowie voraussichtlich durch die Neuregelung des Spitzenausgleichs bei Energie- und Stromsteuer ergeben. Denn: Von dieser Förderung würden die Unternehmen, profitieren, die nicht bereits im Rahmen dieser beiden Anreize angehalten sind, ein Energiemanagementsystem einzuführen. Es werden somit wichtige Anreize gesetzt, die enormen Einsparpotenziale in der Breite der Unternehmen umzusetzen und damit auch bei steigenden Energiepreisen deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Um diese Potenziale noch zielführender zu realisieren, empfehlen die Mitglieder der DENEFF, den Entwurf für die Förderrichtlinien insbesondere in zwei Bereichen zu optimieren: Gegenstand der Förderung anpassen (1) Förderung von spezifischen Verfahrensschritten für Energiemanagementsysteme ergänzen Durch die ausschließliche Förderung der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen, Messtechnik und Software werden nur einige Hürden genommen, ein solches System einzuführen. Weitere Kosten entstehen dem Unternehmen vor allem durch die Einführung und den Betrieb des Managementsystems selbst sowie die damit einhergehende Anpassung der internen Strukturen und Abläufe. Insbesondere die Bewertung der wesentlichen Energieeinflussfaktoren und die Identifikation von unternehmensindividuellen Energiekennzahlen bedeuten einen zusätzlichen Aufwand, welcher auch bei der Energieberatung Mittelstand der KfW nicht abgedeckt wird. Hier empfehlen wir daher eine weitergehende Förderung von Beratungsleistungen zur Unterstützung dieser für die Einführung eines Energiemanagementsystems spezifischen Verfahrensschritte. Mehr Klarheit bei Fördervoraussetzungen schaffen (2) A) Zertifizierungsberechtigung anpassen: Nach Umweltgutachtergesetz sind auch Umweltgutachter berechtigt, Zertifizierungen nach ISO 50001 auszustellen. Diese sind jedoch unter 2.3.1 nicht erfasst. Dies sollte auch in den Fördervorrausetzung entsprechend aufgenommen werden, um bei Antragsstellern Verwirrung zu vermeiden. B) Mittelfristig Förderrichtlinien an Zertifizierungssystemen für Energiemanagementsoftware ausrichten: Die Auflistung der Anforderungen im Entwurf ist noch nicht ausreichend spezifisch, so dass für Antragsteller weiterhin das Risiko unklar ist, ob nach der Einführung eine Förderung erfolgen könnte. Wir empfehlen daher dem Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit Softwareherstellern einen Anstoß zur Entwicklung von Qualitätskriterien und entsprechenden Software-Listen (ähnlich wie im Gebäudebereich zur DIN V 18599) zu geben und diese dann im Zuge einer Revision bzw. Fortschreibung der Förderrichtlinien zu berücksichtigen. C) Liste der zu messenden Größen unter Punkt 2.3.2, Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme komplettieren Eine Detaillierung der Anpassungsvorschläge finden Sie nachfolgend. 2

1) Gegenstand der Förderung anpassen Förderung von spezifischen Verfahrensschritten für Energiemanagementsysteme ergänzen Der vorliegende Entwurf beschränkt die Förderung von Energiemanagementsystemen entsprechend DIN EN ISO 50001 auf die Erstzertifizierung und den Erwerb von Software und Messtechnik. Beratungsleistungen durch qualifizierte Berater im Vorfeld der Zertifizierung erhalten demnach keine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien und anderer Förderprogramme. Im KfW- Förderprogramm Energieberatung Mittelstand wird eine Initialberatung sowie eine Detailberatung gefördert. Die KfW fördert damit technische Energieeffizienzberatung zur Identifikation von Potenzialen und zur Erarbeitung von Maßnahmen nicht jedoch Beratungsleistungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems. Eine derartige Förderung fehlt bisher. Jedoch stellen gerade der unternehmensinterne Aufwand und die Kosten für die Beratung zur erstmaligen Entwicklung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems für Unternehmen eine signifikante Einstiegshürde dar (zusätzlich zu den reinen Zertifizierungskosten). Außerdem kann durch eine beratende Begleitung des Vorbereitungs- und Zertifizierungsprozesses sichergestellt werden, dass nicht nur eine einfache Erfüllung der Norm erfolgt. Sowohl durch die Erarbeitung einer internen Energiepolitik, die Planung des Energiemanagements und die strategische und operative Zielformulierung, als auch durch die Einführung, den Betrieb und die Dokumentation des Systems entstehen für die Unternehmen bei der Implementierung von Energiemanagementsystemen Aufwand und Kosten. Die Kosten der Zertifizierung selbst machen dabei in den meisten Fällen nicht mehr als 10% der Gesamtkosten eines Energiemanagementsystems aus. Die restlichen Kosten, welche nicht nur durch externe Beratungsleistungen, sondern auch durch den internen Aufwand zur Erlangung der Zertifizierungsreife entstehen, belaufen sich auf 80-90%. Dabei verlangen insbesondere die Bewertung der wesentlichen Energieeinflussfaktoren (Produktionsleistung, Auslastung, Wartung) und die Identifikation von unternehmensindividuellen Energiekennzahlen zusätzlichen Aufwand, welcher bei der derzeit geförderten Energieberatung nicht abgedeckt wird. Es besteht hier folglich weiterhin eine signifikante und erfolgsrelevante Lücke, welche weder durch die Beratungsförderung der KfW noch durch den vorliegenden Entwurf für Förderrichtlinien gefüllt wird. Optimierungsempfehlung: Wir empfehlen daher unter 2.1 den Gegenstand der Förderung auszuweiten und eine weitergehende Förderung von Beratungsleistungen zur Unterstützung von spezifischen Verfahrensschritten bei der Einführung von Energiemanagementsystemen, insbesondere die Bewertung wesentlicher Energieeinflussfaktoren und die Bildung von Energiekennzahlen innerhalb eines Energiemanagementsystems zu gewähren. Nur so kann sichergestellt werden, dass für Unternehmen, welche nicht bereits einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, ein effektiver Anreiz gesetzt wird Energiemanagementsysteme einzuführen. 3

Wir empfehlen unter 2.1. folgenden Unterpunkt 2.1.5 aufzunehmen (und diesen in den Fördervoraussetzungen entsprechend zu konkretisieren): Gefördert werden folgende Maßnahmen: 2.1.1 Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems entsprechend DIN EN ISO 50001 2.1.2 Zertifizierung eines Energiecontrollings entsprechend den Anforderungen unter Ziffer 2.3 und den Anforderungen entsprechend des Anhangs dieser Richtlinien 2.1.3 Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (im folgenden: Messtechnik) für Energiemanagementsysteme 2.1.4 Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme 2.1.5. Beratungsleistungen zur Unterstützung von spezifischen Verfahrensschritten bei der Einführung von Energiemanagementsystemen 2) Mehr Klarheit bei Fördervoraussetzungen schaffen A) Zertifizierungsberechtigung anpassen Den unter 2.3.1 dargestellten Fördervoraussetzungen zufolge, muss die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems DIN EN ISO 50001 durch einen von der Deutschen Akkreditierungsstelle entsprechend akkreditierten Zertifizierer 1 erfolgen. Seit der Änderungen des Umweltgutachtergesetzes am 06.12.2011 (Bundesgesetzblatt I S. 2509) dürfen für EMAS zugelassene Umweltgutachter auch Zertifizierungsbescheinigungen für Energiemanagementsysteme nach der DIN EN ISO 50001 ausstellen. Um hier Klarheit zu schaffen, sollten unter 2.3.1 Umweltgutachter ebenfalls erwähnt werden. Optimierungsempfehlung: Wir empfehlen hier daher unter 2.3.1 folgende Ergänzung aufzunehmen: Für Zertifizierungen entsprechend Ziffer 2.1.1 gilt: Die Zertifizierung hat durch einen von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für den jeweiligen Wirtschaftszweig zur Durchführung von Zertifizierungen von Energiemanagement-Systemen nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 16001 akkreditierten Zertifizierer oder einen durch die DAU-Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbh akkreditierte Zertifizierer für Eco-Management and Audit-Scheme (EMAS) nach Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 zu erfolgen B) Mittelfristig Förderrichtlinien an Zertifizierungssystemen für Energiemanagementsoftware ausrichten Zwar definiert die Richtlinie bereits einige Anforderungen an förderfähige Software-Systeme. Jedoch sind diese nicht ausreichend spezifisch, so dass für die Antragsteller weiterhin das Risiko unklar ist, ob nach der Einführung eine Förderung erfolgt. Auch müssen damit die einzelnen Systeme individuell überprüft werden, was zu erheblichen aber sinnvoll vermeidbarem Mehraufwand führt. Mittelfristig ist die Entwicklung von konkreten Parametern für Software-Systeme und die Erstellung von Listen mit Softwareprodukten, welche diese Parameter erfüllen, sinnvoll. Darüber hinaus könnten diese Produkte mit einem Qualitätssiegel versehen werden. Ein ähnliches Vorgehen hat 1 zur Durchführung von Zertifizierungen von Energiemanagementsystemen nach DIN ISO 50001 oder DIN EN 16001 4

sich beispielsweise bei der rechentechnischen Umsetzung der DIN V 18599 für Softwareprodukte im Wohnungsbau als hilfreich erwiesen. Wir empfehlen daher dem Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit Softwareherstellern einen Anstoß zur Entwicklung derartiger Kriterienkataloge und Software-Listen zu geben. Bei einer Fortschreibung der Förderrichtlinien, sollte dann eine Einbindung dieser Kataloge erfolgen. C) Liste der zu messenden Größen komplettieren Unter Punkt 2.3.2, Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme sollte bei der Aufzählung der zu messenden Größen, Druck und Gas mit aufgelistet werden. Diese stellen typische Verbraucher dar und sollten unbedingt mit aufgeführt werden. 5