Wiedereingliederung und berufliche Reintegration

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Transkript:

Wiedereingliederung und berufliche Reintegration Die Wiedereingliederung ist ein Schlüsselanliegen der Suva. Alle Beteiligten Verunfallte, Arbeitgeber, die Familie, Freunde sowie Ärzte können eine Wiedereingliederung positiv beeinflussen. Mit dem Case Management betreut die Suva Personen, die wegen eines Unfalls nicht an den bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können. Unser Einsatz für die Rückkehr von Verunfallten Das Thema Wiedereingliederung ist ein zentrales Anliegen der Suva. Mit der dazugehörenden Kampagne zeigt sie, dass Menschen bessere Chancen auf Heilung und Wiedereingliederung haben, wenn sie nach einem Unfall frühzeitig und kompetent betreut werden. Nicht nur von uns, sondern auch von ihrem gesamten Umfeld. Erfahren Sie die Geschichte eines Betroffenen Ein schwerer Unfall verändert das Leben eines Menschen von Grund auf. Nach langen Krankenhausaufenthalten müssen die Patienten in monatelanger Rehabilitation Alltägliches mit viel Geduld und Ausdauer wieder neu erlernen. Die Suva lässt einen Betroffenen seine ganz persönliche Unfallgeschichte erzählen. Die Schilderungen zeigen, wie sich das Leben innert Sekunden verändern kann. Sehen Sie sich hier das Video dazu an. Handeln Holen Sie sich Tipps und Hilfe Die Suva unterstützt die Wiedereingliederung, wo sie kann. Sie hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Angeboten bereitgestellt: https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 07.01.2017 Seite 1

Kontaktieren Sie Ihre Suva Agentur. Die Suva stellt ihren Kunden die Software Sunet zur Erfassung und Auswertung von Absenzendaten zur Verfügung. Die Suva Mitarbeitenden Ihrer Agentur beraten Sie über sämtliche Möglichkeiten der Wiedereingliederung und helfen Ihnen von Fall zu Fall bei der Erarbeitung der optimalen Lösung. Informieren Sie sich über die Angebote der Suva im Bereich: Absenzenmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement Persönliche Betreuung für Patienten Mit dem Case Management konzentriert sich die Suva auf die Betreuung von Verunfallten, die wegen eines Unfalls nicht an den bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können. Dabei wird nicht nur für den Verunfallten die bestmögliche Lösung gefunden. Es werden auch Familie, Freunde und Arbeitsumfeld miteinbezogen und ganzheitlich unterstützt. Ein Case Manager übernimmt so schnell wie möglich die Betreuung des Verunfallten. Unterstützt wird er von Kreisärzten, Haftpflichtfachleuten und anderen Spezialisten. Die Fallbetreuung setzt dort ein, wo sie für den Verunfallten den grössten Nutzen bringt. Mit der umfassenden Betreuung der Verunfallten aus einer Hand möchte die Suva erreichen, dass schwierige Situationen nicht zu Problemen führen, sondern Schwierigkeiten, die sich bei der Reintegration abzeichnen, schnell erkannt und optimal gehandhabt werden. So unterstützen Sie als Arbeitgeber die Rückkehr Das Verhalten des Arbeitgebers bestimmt massgeblich, ob die Wiedereingliederung positiv beeinflusst wird. Drei Faktoren sind dabei entscheidend: Kontaktaufnahme mit dem verunfallten Mitarbeitenden unmittelbar nach dem Unfall https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 07.01.2017 Seite 2

Rückkehrgespräch mit dem Betroffenen Rückkehrbetreuung bis zur vollständigen Reintegration in den Arbeitsprozess Tipps: Nehmen Sie so rasch als möglich mit dem Verunfallten persönlich Kontakt auf. Melden Sie den Unfall so bald es geht der Suva. Besuchen Sie den Verunfallten und führen Sie frühzeitig das Rückkehrgespräch. Legen Sie zusammen mit dem Betroffenen die möglichen Etappen der Wiedereingliederung fest. Lassen Sie dabei das persönliche Umfeld des Betroffenen nicht ausser Acht. Bieten Sie Teilzeitarbeit im angestammten Bereich oder Schonarbeitsplätze an, die dem Gesundheitszustand Rechnung tragen. Die Anwesenheit des Betroffenen im Unternehmen ist wichtig. Besprechen Sie die Wiedereingliederungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen. Erstellen Sie ein Job Profil, das Sie dem behandelnden Arzt abgeben können. Suchen Sie mit dem Einverständnis des Betroffenen den Kontakt zum behandelnden Arzt. Vermitteln Sie dem Arzt ein Bild über die Belastungen des Betroffenen am Arbeitsplatz. Informieren Sie den Arzt über Schonarbeitsplätze und andere Wiedereinstiegsmöglichkeiten. Besprechen Sie die Möglichkeiten der Wiedereingliederung mit der Suva. Nehmen Sie mit Ihrer Suva Agentur Kontakt auf. Wählen Sie den Tag der Rückkehr bewusst Donnerstag oder Freitag sind häufig sinnvoller. Helfen Sie als Familie, Freund oder Arbeitskollege mit Gerade Angehörige und Freunde bringen dem Verunfallten mit jedem Besuch auch ein Stück Heimat mit und helfen ihm so durch die schwere Zeit. Kleine Aufmerksamkeiten und positive Gespräche geben dem Patienten Kraft und neue Hoffnung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung. Tipps: Besuchen Sie den Patienten regelmässig. https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 07.01.2017 Seite 3

Stimmen Sie untereinander die Besuchszeiten ab. Nehmen Sie dem Patienten seine Zukunftsängste. Zeigen Sie ihm, dass er immer noch gebraucht wird. Sichern Sie ihm auch nach der Therapie Ihre 100 prozentige Unterstützung zu. Schaffen Sie regelmässige Rituale wie ein gemeinsames Essen. Seien Sie geduldig. Informieren Sie sich über die Unfallfolgen. Motivieren Sie den Patienten zu kleinen Aktivitäten. Hinweise für Ärzte Studien belegen, dass die Eingliederungschancen nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit um rund 50 Prozent abnehmen. Das soziale und berufliche Umfeld entscheidet meistens massgeblich über den Verlauf der Wiedereingliederung. Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit setzt voraus, dass der Arzt die konkrete Arbeitsplatzsituation des Patienten kennt, über Wiedereingliederungsangebote des Arbeitgebers informiert ist und die im Unternehmen vorhandenen Schonarbeitsplätze kennt. Patienten, um deren Wiedereingliederung sich auch der Arbeitgeber bemüht, gesunden deutlich besser und schneller als jene, die nach Unfällen allein gelassen werden und um die sich niemand kümmert. Zudem sollte der Tag der Rückkehr bewusst gewählt werden: Donnerstag oder Freitag sind häufig sinnvoller, da der Verunfallte danach zwei Ruhetage einschalten kann, bevor er eine volle Fünftagewoche in Angriff nimmt. https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 07.01.2017 Seite 4

Fallbeispiele Wiedereingliederung Bei der Wiedereingliederung spielt der Arbeitgeber eine wesentliche Rolle. Dabei aber braucht es das Zusammenwirken von Arbeitgeber, Patient und dessen persönlichem Umfeld sowie vom Arzt und der Suva. Praxisbeispiele erfolgreicher Wiedereingliederung: Rückkehr trotz Schädelhirntrauma Swisscom hilft Snowboard Talent Bauschreiner wird AVOR Spezialist Neustart für Baggerführer Neue Chance nach schwerem Arbeitsunfall Schrittweise Wiedereingliederung mit Teilarbeit Die meisten Menschen, die nach einem Unfall am Arbeitsplatz ausfallen, werden zu 100 Prozent arbeitsunfähig geschrieben. Dies obwohl sie oft schon während der Genesung wenigstens teilweise wieder arbeiten könnten. Mit Teilarbeits und Schonarbeitsplätzen werden Verunfallte schrittweise wiedereingegliedert und kehren so schonender an den Arbeitsplatz zurück. Denn es ist wichtig, dass sie ihr soziales Umfeld nicht verlieren, gebraucht werden und eine Struktur haben. Sinkt zudem die Dauer der Abwesenheit der Verunfallten am Arbeitsplatz, können substantiell Kosten gespart werden. Erfolgreiche Praxisbeispiele: Alstom hilft nach Forstunfall Dank Teilarbeit zurück im Gartenbau ÖV Betrieb hilft nach Stromschlag Nach Sturz zurück ins Leben Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen Die Wiedereingliederung von verunfallten Personen ist ein Hauptziel der Suva. In Koordination mit der Invalidenversicherung können Betriebe beim Arbeitsplatzerhalt oder bei einer Neuanstellung finanziell unterstützt werden. Primär liegt das Thema Wiedereingliederung im Kompetenzbereich der Invaliden versicherung (IV). Falls diese nicht aktiv wird oder werden kann, setzt die Suva in geeigneten Schadenfällen das Instrument «Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen» ein. Zielgruppe und Voraussetzungen Die Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen kommen für Verunfallte in Frage, die bei der Suva versichert sind. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Kein Anspruch auf entsprechende Massnahmen der IV Dank der Massnahme kann eine Einsparung erzielt werden Motivation des Verunfallten für die Teilnahme an einer Massnahme zur Wiedereingliederung https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 07.01.2017 Seite 5

Finanzielle Unterstützung für Betriebe Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können gemeinsam mit dem Betrieb Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt oder zur Einarbeitung geprüft werden. Die Suva hat die Möglichkeit, mit der Wiedereingliederung verbundene Kosten von bis zu 20 000 Franken zu übernehmen. Beispiele für Massnahmen zur Wiedereingliederung sind (nicht abschliessend): Anpassungen des Arbeitsplatzes Ausbildungskurse im Hinblick auf eine Umplatzierung oder Neuanstellung Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz Zudem kann bei erfolgreichem Arbeitsplatzerhalt oder bei erfolgreicher Einarbeitung bei einem neuen Arbeitgeber ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken ausbezahlt werden. Oberstes Ziel ist dabei stets, dass durch die unterstützenden Massnahmen eine finanzielle Einsparung erzielt wird. Die Kosten im Rahmen der Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen haben keine Prämienbelastung zur Folge. Reintegration zahlt sich aus Eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Verunfallten ist ein Gewinn für alle Beteiligten auch finanziell. Denn weniger Taggeld und Rentenkosten kommen letztlich allen Suva Versicherten in Form tieferer Prämien zugute. Werden Sie aktiv Sind Sie ein Betrieb, der einen Arbeitsplatz für die Wiedereingliederung eines Verunfallten anbieten kann? Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Wiedereingliederung? Kontaktieren Sie die nächste Suva Agentur oder besuchen Sie das Informationsportal Compasso für Arbeitgeber. 0848 820 820 Compasso https://www.suva.ch/de-ch/unfall/unfall/wiedereingliederung, Erzeugungsdatum 07.01.2017 Seite 6