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Transkript:

Bester Service für Sie Unser Service ist ausgezeichnet: CB0400-01-5970-01 Energieeinsparverordnung 2009 Was ändert sich für elektrische Speicherheizungen? EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbh Durlacher Allee 93 76131 Karlsruhe Telefon 0800 3629-452 Telefax 0800 3629-539 www.enbw.com kontakt@enbw.com Energie braucht Impulse

Energieeinsparverordnung 2009 Neue Regeln für elektrische Speicherheizungen Sie sind Eigentümer und betreiben ein elektrisches Speicherheizsystem? Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) nimmt jetzt auch das Heizen mit Strom ins Visier. Aber was genau besagen die gesetzlichen Regelungen und sind wirklich alle Anwender davon betroffen? In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Infos kompakt zusammen gefasst. Damit Sie wissen, ob für Sie Handlungsbedarf besteht oder nicht. Welche Regelungen befassen sich mit elektrischen Speicherheizungen? Heizen mit Strom ist das Thema von 10 a der EnEV 2009, die am 30. April 2009 veröffentlicht wurde und am 1. Oktober 2009 in Kraft tritt. Die EnEV ist Bestandteil eines langfristigen Energieund Klimaprogramms der Bundesregierung. Stimmt es, dass elektrische Speicherheizungen künftig ganz verboten werden? Nein. Durch die neuen Regelungen in der EnEV wird lediglich die Einsatzdauer von elektrischen Speicherheizungen eingeschränkt und auch diese Einschränkung gilt nur unter bestimmten Bedingungen. Viele Anwender elektrischer Speicherheizungen sind von den Regelungen, die eine Außerbetriebnahme verlangen, gar nicht betroffen. Was genau besagen die neuen Regelungen? Die neue EnEV legt eine maximale Nutzungsdauer für elektrische Speicherheizungen fest. So dürfen Geräte in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten vorbehaltlich eines Wirtschaftlichkeits gebots höchstens 30 Jahre lang betrieben werden. Im Einzelnen gilt: Elektrische Speicherheizungen, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, können unabhängig von ihrem Alter bis spätestens 31. Dezember 2019 verwendet werden. Für elektrische Speicherheizungen, die ab 1. Januar 1990 eingebaut wurden, gilt eine maximale Einsatzdauer von 30 Jahren. Wurden wesentliche Teile der Heizung modernisiert, darf die Heizung nach dem Modernisierungszeitpunkt weitere 30 Jahre lang betrieben werden. Wenn das Heizsystem mit mehreren Geräten arbeitet, ist das zweitälteste maßgeblich für die 30-Jahres-Frist. Ab 1990 installierte Heizung: insgesamt 30 Jahre Betriebszeit 30 Jahre 1.1.1990 31.12.2019 Ältere Heizung Schlusspunkt für vor 1.1.1990 installierte 2 Heizungen 3

Die Gültigkeit Geht es auch um Ihre Heizung? Welche Gebäude sind nicht betroffen? Auf Eigenheimbesitzer haben die neuen Regelungen zur elektrischen Speicherheizung keine Auswirkungen. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit fünf oder weniger Wohneinheiten. Auch für kleine Betriebe ändert sich nichts. Und Gebäude, die bestimmte Umweltstandards erfüllen, sind ebenfalls von der Umrüstungspflicht ausgenommen. Nicht betroffen sind im Einzelnen: Ein- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu fünf Wohneinheiten. Nichtwohngebäude, die weniger als 500 qm beheizte Nutzfläche haben. Gebäude, die mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 gerecht werden (das sind beispielsweise alle Häuser, die nach dem 31. Dezember 1994 gebaut wurden, aber auch ältere Gebäude, die entsprech end modernisiert wurden). Gebäude, die nicht ausschließlich mit einer elektrischen Speicherheizung beheizt werden. Welche Gebäude sind betroffen? Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnein - heiten, die ausschließlich durch das elektrische Speicherheizsystem beheizt werden. Nichtwohngebäude, bei denen mehr als 500 qm Nutzfläche mindestens vier Monate pro Jahr auf mindestens 19 Celsius erwärmt werden müssen wenn die Beheizung ausschließlich über eine elektrische Speicherheizung erfolgt. Beispiel Sie haben Ihre Heizung am 25. März 1993 einbauen lassen dann müsste das System gemäß EnEV bis 24. März 2023 ersetzt werden natürlich vorausgesetzt, dass Ihr Haus wirklich unter die neuen Regelungen fällt. Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten sind generell nicht betroffen und auch andere Ausnahmeregelungen könnten auf Sie zutreffen. Somit gilt weiterhin eine Umrüstungspflicht nur dann, wenn sich der Umbau auch wirtschaftlich darstellen lässt. Falls eine Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden kann, dürfen Sie die Speicherheizung weiter betreiben. Die Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit sind derzeit vom Gesetzgeber noch nicht abschließend festgelegt. Den aktuellen Stand dazu können Sie unter www.enbw.com/enev-sh abrufen. 4 5

Praktische Tipps Auch in Zukunft alles im Griff Was sollte ich jetzt tun? Überprüfen Sie mit Hilfe unserer Hinweise auf den Seiten 2 bis 5 erst einmal genau, ob die Regelungen in der EnEV 2009 Ihre elektrische Speicherheizung betreffen. Wenn ja, gilt es herauszufinden, ob eine Umrüstung überhaupt auf wirtschaftlichem Weg möglich ist. Bei Einzelspeichergeräten ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie nicht zur Umrüstung verpflichtet sind. Auf welche Alternativen kann ich umsteigen? Sie müssen oder wollen auf ein anderes Heizsystem umstellen? Dann ist dies eine gute Gelegenheit, den Einsatz regenerativer Energien in Angriff zu nehmen. Heizsysteme mit fossilen Brennstoffen sollten heute in jedem Fall durch Solarthermie ergänzt werden. Und auch die Wärmepumpe greift sehr effizient auf regenerative Ressourcen zurück: Sie nutzt zum Heizen kostenlose Umweltwärme aus dem Erdboden, aus dem Grundwasser oder aus der Außenluft. Sollte ich bei einer Umrüstung auch die Warmwasserbereitung ändern? Wenn Ihr Gebäude mit einem dezentralen System zur Warmwasserbereitung ausgestattet ist, kann dieses natürlich weiter betrieben werden. Bei zentralen Systemen kann unter geeigneten Voraussetzungen auch eine Brauchwasser-Wärmepumpe eingesetzt werden. Wird mein Umstieg finanziell gefördert? Wenn Sie sich für den Einsatz eines neuen, klimaschonenden Heizsystems entscheiden, können Sie von interessanten Fördermaßnahmen bis hin zu direkten Zuschüssen profitieren. Umfassende Informationen zu den derzeit verfügbaren Leistungen finden Sie in der EnBW-Fördermitteldatenbank unter www.enbw.com/foerdermittel An wen wende ich mich mit meinen Fragen? Die EnBW-Berater beantworten gerne Ihre Fragen zur neuen EnEV 2009, zur elektrischen Speicherheizung und zu alternativen Heizsystemen. Rufen Sie uns unter 0800 3629-452 an oder besuchen Sie www.enbw.com im Internet. Auch Ihr Fachhandwerker vor Ort informiert Sie kompetent. Lassen Sie sich von Experten beraten. Sie haben noch genug Zeit, um eine fundierte Entscheidung zu treffen! 6 7

CB0400-01-5970-01 Energieeinsparverordnung 2009 Was ändert sich für elektrische Speicherheizungen? Bester Service für Sie Unser Service ist ausgezeichnet: EnBW Vertriebs- und Servicegesellschaft mbh Durlacher Allee 93 76131 Karlsruhe Telefon 0800 3629-452 Telefax 0800 3629-539 www.enbw.com kontakt@enbw.com Energie braucht Impulse 8 9