1/11 Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag Abknickende Vorfahrt - Richtiges Blinken Überhöhtes Erbe Risiko: Falsche Gesellschafterliste Der KREUZER Brief jetzt als e-letter Unternehmen Ehrensache 13. Jahrgang 49. Ausgabe
Vorsicht bei Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag Viele Arbeitsverträge enthalten eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt. Der Arbeitgeber will dadurch verhindern, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis (trotz abgeschlossenem Arbeitsvertrag) nicht antritt oder es später vertragswidrig vorzeitig beendet. Diese pauschalen Klauseln sind meist unwirksam (BAG 8 AZR 897/08). Zukünftig muss die Vertragsstrafe individuell an die Dauer der Kündigungsfrist (z.b. zwei Wochen in der Probezeit) angepasst werden. Abknickende Vorfahrt - Richtiges Blinken Folgt man dem abkickenden Vorfahrtsverlauf, biegt man zwar nicht ab, muss aber dennoch den Blinker setzen und auch durch die Fahrtrichtungsänderung auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Wer aus dem Knick heraus geradeaus weiterfahrend die Vorfahrtsstraße verläßt oder in diese geradeaus unter Beibehaltung der Fahrtrichtung einfährt, darf aber nicht blinken. Wer falsch blinkt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit und kann belangt werden. Da oft falsch geblinkt wird, gilt zur Unfallvermeidung höchste Vorsicht. Falschblinker können für Unfallschäden haftbar gemacht werden. Zuständigkeit für Arzthaftungsklage Verschreibt ein im EU-Ausland lebender Arzt einem in Deutschland Wohnenden Medikamente, die zu schweren Nebenwirkungen führen, ist Gerichtsstand für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Deutschland (BGH VI ZR 69/07).
Verschärfung bei Organhaftungsansprüchen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer haften ihrer Gesellschaft gegenüber, wenn sie die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters verletzen. Abweichend von den allgemeinen Regelungen verjährten solche Ansprüche bisher in fünf Jahren, gerechnet ab Schadenseintritt. Für börsennotierte Aktiengesellschaften wurde diese Frist jedoch mit Wirkung ab dem 15.12.2010 auf 10 Jahre verlängert. Geschäftsleiter sollten unbedingt mit einer D&O-Versicherung vorsorgen. Denn auch die Entlastung schützt nicht immer vollständig. Falsche Gesellschafterliste - GmbH-Anteil weg Unter den Bedingungen des 16 III GmbHG gilt der als Gesellschafter, der noch in der Gesellschafterliste steht. Dieser kann daher zu Lasten des eigentlichen Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteil belasten oder verkaufen. Hierfür haftet diesem u.u. auch der Geschäftsführer, da er die Liste nicht korrigiert hat. Gesellschafterlisten werden oft nicht aktualisiert. Gesellschafter und Geschäftsführer müssen diese regelmäßig überprüfen. Kein Ersatz von Anwaltskosten bei Kündigung Kündigt der Vermieter dem Mieter das Mietverhältnis über Wohnraum ohne Begründung, so ist die Kündigung zwar aus formellen Gründen unwirksam. Daraus folgt aber nicht, dass der Vermieter Kosten eines außergerichtlich eingeschalteten Rechtsanwaltes ersetzen muss. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Schadensersatz (BGH VIII ZR 9/10).
Keine nachträgliche Unfallflucht Erfährt der Täter vom Unfall erst an einer Stelle, an der kein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen besteht, kann er sich nicht mehr der Unfallflucht strafbar machen, wenn er sich dann weiter entfernt (BGH 4 StR 413/10). Ein späteres Entfernen bleibt straffrei, wenn sich nicht nachweisen lässt, dass der Unfall an der Unfallstelle bemerkbar war. Übernahme der Arztkosten des Kindes Sind geschiedene Ehegatten privat krankenversichert, besteht oft Streit, wer die Arztkosten eines Kindes bezahlen muss. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge müssen beide mit der Behandlung einverstanden sein und unter Beachtung der Versicherungsbedingungen den Arzt beauftragen. Überhöhtes Erbe Vergewissern Sie sich vor Unterzeichnung einer ärztlichen Honorarvereinbarung, ob Ihre Krankenversicherung zahlt. Häufig sollen sich Kinder auf Wunsch der Eltern lebzeitige Schenkungen der Eltern auf ihren Erbteil anrechnen lassen. Dafür sind besondere Formvorschriften zu beachten. Wichtig ist dies z.b., wenn die spätere Erbauseinandersetzung z.b. mit dem Erblasserehegatten im Streit erfolgt (BGH IV ZR 82/08). Prüfen Sie, ob Sie Ihr Testament korrigieren und eine Regelung bezüglich der Schenkungsanrechnung vornehmen müssen!
Ab sofort versenden wir den KREUZER Brief als e-letter. Damit Sie in Zukunft die e-letter- Ausgaben per Email erhalten, schicken Sie uns eine Mail mit dem Betreff Bestellung KREUZER Brief e-letter an kreuzerbrief@kreuzer.de oder rufen Sie uns an unter 0911 2022 161! ij-erweiterung: Die renommierte Wirtschaftskanzlei Lang Peng aus Peking ist unserer internationalen Anwaltsgruppe beigetreten. Auf unserem Annual General Meeting in Prag stand die Expansion in Südamerika auf der Tagesordnung. Auf der Jahreshauptversammlung des deutsch-italienischen Wirtschaftsnetzwerks Il Salotto e.v. wurde RA Dr. Günther Kreuzer für weitere drei Jahre in seinem Amt als Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses bestätigt. Unternehmen Ehrensache - Das Nürnberger Corporate Volunteering Netzwerk : RAin Sibylle Sklebitz ist Gründungsmitglied dieser Initiative. Ziel ist die Förderung des Engagements der Mitarbeiter von Unternehmen, ehrenamtlich aktiv zu werden. Wenn auch Sie Mitglied werden möchten, informieren Sie sich unter unternehmenehrensache.nuernberg.de!