U N F A L L B E R I C H T 2015

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Transkript:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit U N F A L L B E R I C H T 215 Landesbetrieb Forst Brandenburg Bild

Unfallbericht 215 Unfallgeschehen im Bereich des Landesbetriebes Forst Brandenburg Bearbeiter: Anke Bamberg Albert Ulonska Fachkräfte für Arbeitssicherheit Foto: Anke Bamberg Literatur: Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. (KWF) 1

Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aktuelles zum Arbeitsschutz 3 2 Beschäftigtensituation 4 3 Unfallgeschehen 215 5 3.1 Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle und Unfallhäufigkeit in den 6 Serviceeinheiten und Landeswaldoberförstereien 3.2 Unfallhäufigkeit in den Ablaufabschnitten der motormanuellen Holz- 8 ernte 3.3 Unfallhäufigkeit, bezogen auf produktive Stunden 9 3.4 Art der Verletzungen und Verletzungsursachen 9 3.5 Verletzte Körperteile 1 3.6 Unfallschwere 11 4 Zusammenfassung 12 4.1 Statistischer Überblick zu Unfallgeschehen im Vergleich der Forstver- 14 waltungen der Bundesländer 2

1 Aktuelles zum Arbeitsschutz Mit Wirkung zum 1. Dezember 214 wurde per Kabinettbeschluss ein landeseigener überbetrieblicher Dienst von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit errichtet, das Kompetenzzentrum für Sicherheit und Gesundheit (KSG), unter der Fachaufsicht des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Zum 1. Oktober 215 wurden die Sicherheitsfachkräfte des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Anke Bamberg und Albert Ulonska zum KSG umgesetzt und sind nunmehr nicht mehr dem Direktor Herrn Kraut des LFB als Stabsstelle, sondern dem KSG unter der Leitung von Frau Beate Pflugk (leitende Sicherheitsfachkraft) angegliedert. Beide Sicherheitsfachkräfte sind nicht mehr ausschließlich für den LFB tätig. Ihnen wurde die sicherheitstechnische Betreuung weiterer Verwaltungseinheiten des Landes Brandenburg übertragen. Für den LFB laufen nun die Gesamtbelange der Arbeitssicherheit federführend in der Abteilung Landeswaldbewirtschaftung auf und werden hier gemeinsam mit den Sicherheitsfachkräften für den LFB aufbereitet und zur Umsetzung gebracht. Auf alle Beschäftigte des LFB kommt eine erhöhte Verantwortung in der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu, um weiterhin die hohe Qualität unseres gemeinsam mit allen Mitarbeitern erreichten Standards, der eine herausragende Stellung in der Landesverwaltung Brandenburg hat, zu erhalten und zu steigern. Frau Bamberg und Herr Ulonska werden Sie dabei tatkräftig unterstützen, umfassend beraten, motivierend und handelnd zur Seite stehen. So können Sie uns erreichen: SE Kyritz, Templin, Eberswalde Betreuung durch Albert Ulonska (Dienstort Eberswalde/Groß Schönebeck), Tel.: 331 8383643, Mobil: 172 3972284, Email: Albert.Ulonska@ksg.brandenburg.de SE Belzig, Waldsieversdorf, Lübben, Doberlug-Kirchhain Betreuung durch Anke Bamberg (Dienstort Wünsdorf) Tel.: 3372 21142, Mobil: 152 1583, Email: Anke.Bamberg@ksg.brandenburg.de Die Waldarbeit ist eine schwere und gefährliche Arbeit. Sie sollte daher nur von Fachkundigen ausgeführt werden. Denn, wo sonst treten so viele Schwierigkeiten auf durch: Witterungseinflüsse wie Hitze, Kälte, Wind, Regen und Schnee Rutsch- und Sturzgefahr durch Hindernisse, schwieriges Gelände, Nässe, Glätte Arbeit mit gefährlichen Werkzeugen und Maschinen Wucht fallender Bäume, Bruch von Ästen und Kronenteilen Einreißen, Aufplatzen und Zurückschleudern von Stämmen und Ästen Ständig wechselnde Arbeitsorte Trotzdem, lassen sich Unfälle vermeiden wenn Sie Gefahren erkennen, richtig einschätzen und sich nicht an sie gewöhnen wenn Sie darauf verzichten, Ihren Mut durch Leichtsinn zu beweisen und sich selbst nie überschätzen wenn Sie sich auch durch Ärger nicht ablenken lassen wenn Sie sich gut aus- und fortbilden und auch den Mut besitzen auf Mängel/Fehler direkt aufmerksam zu machen. 3

Unfallbericht zum Unfallgeschehen 215 im Landesbetrieb Forst Brandenburg Dieser Bericht stellt das Geschehen der Arbeits- und Wegeunfälle der Beschäftigten im Landesbetrieb Forst Brandenburg 215 dar. Die Datenerhebung erfolgte auf der Basis der Unfallanzeigen und Erhebungsbögen, die durch die Koordinatoren bzw. Revierleiter in den Oberförstereien gefertigt wurden. In dem Datenmaterial sind die meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Unfälle enthalten. 2 Beschäftigungssituation Im LFB waren 215 beschäftigt: Mitarbeiter insgesamt: 1783 Angestellte: 456 Beamte: 48 Forstwirte: 739 Verwaltungsarbeiter: 2 Azubi: 137 5% 1% 26% 41% 27% Angestellte Beamte Forstwirte Azubi Verwaltungsarbeiter Abb. 1: Darstellung der Beschäftigtensituation im LFB 4

3 Unfallgeschehen Die Gesamtzahl der meldepflichtigen und nicht meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle der im Landesbetrieb Forst Brandenburg Beschäftigten ist mit 77 Unfällen, bei sinkender Mitarbeiterzahl, gegenüber dem Vorjahr (11 Unfälle) gesunken. Davon waren 47 meldepflichtig und 3 nicht meldepflichtig Arbeitsunfälle. Tab. 1: Gliederung des Unfallgeschehens (Arbeitsunfälle) Nach Beschäftigtengruppen Arbeitsunfälle Wegeunfälle Beteiligung (%) Angestellte 11 2 17 Beamte 1 1 Forstwirte 53 2 72 Verwaltungsarbeiter 1 1 Azubi 7 9 Eine wichtige Kenngröße für die Unfallhäufigkeit ist die Anzahl der Arbeitsunfälle pro 1 Beschäftigte ( Tausend-Mann-Quote ). Sie wird bundesweit (KWF) zur Abbildung des Unfallgeschehens herangezogen und ermöglicht einen objektiven Vergleich. Die Unfallhäufigkeit verringerte sich von 36 (214) auf 26 Arbeitsunfälle pro 1 Beschäftigte. Die Unfallhäufigkeit der letzten 8 Jahre (Abb. 2) zeigt einen annähernd gleichbleibenden Verlauf. Unfallbedingt waren insgesamt 882 Leistungsausfalltage (Arbeitstage) zu verzeichnen. Gemessen an den Beschäftigungszahlen (Forstwirte) und unter Ausschluss der Wegeunfälle, hat durchschnittlich jeder 19. Forstwirt einen meldepflichtigen Arbeitsunfall erlitten. Seit 1992 entwickelte sich das Unfallgeschehen der meldepflichtigen Arbeitsunfälle alle Beschäftigten wie folgt: Tab. 2: Unfallentwicklung 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2 23 24 25 26 Mitarbeiter 6584 5896 4756 429 4249 3654 3566 3328 3212 2743 2751 265 266 Unfälle (Ausfallzeiten > 3 Tage) 442 357 283 258 271 25 225 24 194 159 126 12 129 27 28 29 21 211 212 213 214 215 216 217 218 219 Mitarbeiter 267 3523 2413 2313 2233 256 1939 1848 1783 Unfälle (Ausfallzeiten > 3 Tage) 11 88 88 82 87 79 67 66 47 5

7 6 67 61 6 6 64 68 63 61 6 58 Unfälle pro 1 Beschäftigte 5 4 3 2 1 46 45 48 42 35 36 35 39 38 35 36 26 1992 1994 1996 1998 2 24 26 28 21 212 214 Abb. 2: Entwicklung der Unfallquote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle aller Beschäftigte im LFB 3.1 Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle und Unfallhäufigkeit in den Serviceeinheiten und Landeswaldoberförstereien (Forstwirte/Azubi) In den Serviceeinheiten des LFB ereigneten sich in den Landeswaldoberförstereien und Oberförstereien insgesamt 38 und der Waldarbeitsschule Kunsterspring 5 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle. Die meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle in den einzelnen Serviceeinheiten sind in Abbildung 3 dargestellt. 12 11 meldepflichtige Unfälle 1 8 6 4 8 6 8 3 5 2 1 1 1 2 3 4 5 6 7 WAS Serviceeinheit Abb. 3: Meldepflichtige Arbeitsunfälle und Wegeunfälle (Forstwirte/Azubi) 6

Basis für den Vergleich der Serviceeinheiten und Landeswaldoberförstereien ist die Unfallquote je 1 Beschäftigte. Die höchsten Unfallhäufigkeiten der meldepflichtigen Unfälle bezogen auf alle Forstwirte sind in den Serviceeinheiten Waldsieversdorf und Doberlug-Kirchhain sowie in den Landeswaldoberförstereien Alt Ruppin, Grünaue, Hangelsberg und Peitz zu verzeichnen. Einen Überblick zeigt die Abbildung 4 und 5. Unfälle pro 1 Waldarbeiter 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 92 81 62 6 57 33 1 11 1 2 3 4 5 6 7 WAS Serviceeinheit Abb. 4: Unfallhäufigkeit in den Serviceeinheiten und der WAS ( Tausend-Mann-Quote ) 16 148 147 14 13 133 Unfälle pro 1 Wldarbeiter 12 1 8 6 4 38 33 26 44 97 32 68 2 Doberlug Peitz Lübben Müllrose Hammer Hangelsberg Belzig Grünaue Borgsdorf Chorin Reiersdorf Groß Schönebeck Steinförde Alt Ruppin Landeswaldoberförsterei Abb. 5: Unfallhäufigkeit in den Landeswaldoberförstereien ( Tausend-Mann-Quote ) 7

3.2 Unfallhäufigkeit in den Ablaufabschnitten der motormanuellen Holzernte Bei der motormanuellen Holzernte ereigneten sich im Jahr 215 in der Beschäftigtengruppe der Forstwirte 8 und der Azubi meldepflichtige Arbeitsunfälle, das sind 19% aller Arbeitsunfälle. Die unfallträchtigsten Arbeitsabschnitte der motormanuellen Holzernte sind das Entasten und Einschneiden. Die Unfälle beim Entasten und Einschneiden wurden überwiegend durch Ausrutschen, Solpern und unter Spannung stehende Äste verursacht. Es ist erforderlich die Forstwirte für die hohe Gefährdung durch herabfallende/zurückschleudernde Äste, hängengebliebene Bäume, unter Spannung stehendes Holz und Totholz zu sensibilisieren. Auf folgende Schwerpunkte sollte nochmals hingewiesen werden: sorgfältige Baumbeurteilung sicherheitsorientierte Entscheidung beim Festlegen der genauen Fallrichtung gründliche Umgebungsbeurteilung, auf Totholz achten nach Risikoeinschätzung eventuell Fällung unterlassen Stämme mit gefährlichen Trockenästen nicht keilen, sondern mit der Seilwinde umziehen hängen gebliebene Bäume sind unverzüglich zu Fall zu bringen; - mit dem Wendehaken abdrehen - mit dem Sappi vom Stock hebeln - mit Seilzug oder Seilwinde vom Stock abziehen - können die hängen gebliebenen Bäume nicht unverzüglich zu Fall gebracht werden, ist die Gefahrenstelle abzusperren, mittels Warnband für alle unter Spannung stehende Hölzer gilt; - immer zuerst in die Druckseite sägen, aber Vorsicht Klemmgefahr - dann die Zugseite sägen - bei starken Stämmen mit starker Spannung Schnitt seitlich versetzen - bei seitlicher Spannung immer auf der Druckseite stehen 13% 13% 25% 37% 12% % Entasten Aufsuchen Fällen Einschneiden Rücken Sonstiges Abb. 6: Unfallhäufigkeit in den Arbeitsablaufabschnitten der motormanuellen Holzernte (Forstwirte/Azubi) 8

3.3 Unfallhäufigkeit, bezogen auf produktive Stunden Die Kennzahl der Unfallhäufigkeit basiert auf der Grundlage der produktiven Arbeitsstunden der Forstwirte und der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bei den jeweiligen Tätigkeiten. Betrachtet man nur die Tätigkeit der motormanuellen Holzernte, ist die Unfallhäufigkeit je 1 Mio. Produktivstunden von 87 Unfällen in 214 auf 92 in 215 leicht gestiegen. Ausgedrückt in absoluten Unfallzahlen bedeutet es, dass im Jahr 214 bei 91.444 produktiven Stunden in der motormanuellen Holzernte 9 meldepflichtige Unfälle registriert wurden, 215 sind es bei 87.267 produktiven Stunden 8 Unfälle. Noch aussagekräftiger wird das Unfallgeschehen in der motormanuellen Holzernte durch die Betrachtung der meldepflichtigen Unfälle auf der Basis je 1. fm Holzeinschlag, wonach sich im Landesdurchschnitt,8 Arbeitsunfälle (214 = 1,) ereigneten. 3.4 Art der Verletzungen und Verletzungsursachen Es wird deutlich (Abb. 7), dass bei vielen meldepflichtigen Unfällen als Verletzungsfolgen Prellungen und Quetschungen auf getreten sind. Sie lagen mit 15 Verletzungen (4%) wieder an erster Stelle, gefolgt von Zerrungen/Stauchungen und Risse/Schnitte mit je 7 meldepflichtigen Unfällen (18%). Die häufigsten Unfälle waren in allen Arbeitsbereichen vorrangig auf Kontakt mit Stämmen und Ästen zurückzuführen. 4 4 35 meldepflichtige Unfälle % 3 25 2 15 1 18 18 11 13 5 Sonstiges Zecken/Insekten Knochenbruch Riss/Stich Zerrung/Stauchung Prellung/Quetschung Abb. 7: Häufigkeit der Verletzungsart (Forstwirte) 9

35 32 3 24 meldepflichtige Unfälle % 25 2 15 1 21 5 18 5 Sonstiges Späne/Splitter Betriebsmittel Stämme/Äste stürzen/stolpern Abb. 8: Unfallursachen (Forstwirte) 3.5 Verletzte Körperteile Bei Betrachtung der verletzten Körperteile wird deutlich, dass die Körperteile Arm/Hand und Fuß/Bein am häufigsten bei Unfällen verletzt wurden, eine Ausnahme bilden die Kopf-/ Augenverletzungen mit 5%. Die Arm- / Handverletzungen resultieren hauptsächlich aus Stürzen, Stolpern, Umknicken und aus in Spannung befindlichem Holz. Die Bein- und Fußverletzungen wurden im Wesentlichen durch Stürze und unkontrolliert abrollende Stämme oder Stammabschnitte verursacht. 31% 42% 21% 5% Arm/Hand Kopf/Auge Rumpf Bein/Fuß Abb. 9: Übersicht zu den Verletzungen (Forstwirte/Azubi) 1

Ausfalltage/Unfälle Ausfalltage je Unfall 3.6 Unfallschwere und Ausfallzeiten (aller Beschäftigten) Die Unfallschwere wird über die Ausfallzeit (Arbeitstage) nach einem erlittenen Arbeits- oder Wegeunfall definiert. Die Ausfallzeit kann als betriebliche Ausfallzeit in Arbeitsstunden bzw. Arbeitstagen angegeben oder auch Kalendertagen (inkl. Samstagen und Sonntagen) ausgedrückt werden. Im Jahr 215 wurden durch die 77 Arbeitsunfälle insgesamt 882 betriebliche Ausfalltage verursacht. Im Vergleich dazu entstanden im Vorjahr bei 11 Unfällen insgesamt 1647 Ausfalltage. Die durchschnittliche Ausfallzeit je meldepflichtigen Arbeitsunfall (Ausfallzeiten > 3 Tage) betrug 18 Arbeitstage (214: 25 Arbeitstage). Unfallschwerestufe absolut Anzahl der Unfälle prozentual nicht meldepflichtige Unfälle ( - 3 Ausfalltage) 3 39 leichte Unfälle ( 4 2 Ausfalltage) 32 41 mittelschwere Unfälle (21 45 Ausfalltage) 11 14 schwere Unfälle (46 9 Ausfalltage) 2 3 sehr schwere Unfälle (über 9 Ausfalltage) 2 3 Die Abbildung 1 zeigt die Anzahl der Unfälle, die Leistungsausfalltage und die durchschnittliche Ausfallzeit je angezeigten Unfall in den Serviceeinheiten des LFB. So verzeichnete die Serviceeinheit Doberlug-Kirchhain bei 12 Arbeitsunfällen 273 Ausfalltage, bei durchschnittlich 22 Ausfalltage je Unfall. Von den insgesamt 882 Ausfalltage 215 sind das ca.1/3 aller Ausfalltage. 3 273 25 25 2 15 17 18 143 15 163 22 11 2 15 1 5 14 7 5 15 88 6 5 31 3 13 17 3 7 8 11 6 12 9 6 1 2 3 4 5 6 7 WAS LFE/BZ 1 5 Serviceeinheit Ausfalltage Unfälle Ausfalltage je Unfall Abb. 1: Unfallbedingte Ausfallzeiten 215 (aller Beschäftigten) 11

4 Zusammenfassung Die wichtigsten Ergebnisse 215 auf einen Blick: 215 214 Versicherte Beschäftigte des LFB per 31.12.215: 1783 1845 davon Forstwirte 739 786 Anzahl der Unfälle insgesamt: 77 11 davon meldepflichtige 47 66 Es gab keinen tödlich verlaufenden Arbeitsunfall. Je tausend Beschäftigte ( Tausend-Mann-Quote ) ereigneten sich im Jahr meldepflichtige Unfälle. 26 36 Je tausend Forstwirte ( Tausend-Mann-Quote ) ereigneten sich im Jahr meldepflichtige Unfälle. 51 67 Meldepflichtige Arbeitsunfälle im Bereich der Holzernte 8 9 Jeder 19. Forstwirt hatte einen meldepflichtigen Arbeitsunfall erlitten. 15. Jeder 5. meldepflichtige Arbeitsunfall ereignete sich im Holzeinschlag. 6. Alle 129 fm motormanuell aufgearbeitetes Holz ereignete sich ein meldepflichtiger Unfall. 128 fm Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle (Forstwirte) 38 54 davon Hauptverletzungsursache: Stammteile/Äste 24 % 17 % Betriebsmittel 32 % 14 % Ausrutschen/Stolpern 21 % 41 % Hauptverletzungsart: Prellung/Stauchung/Zerrung 58 % 58 % Riss, Stich, Schnitt 18 % 12 % Knochenbrüche 11 % 17 % Zecken/Insekten % 9 % Häufigsten verletzten Körperteile: Bein/Fuß 32 % 48 % Arm/Hand 42 % 29 % Rumpf 21 % 17 % In der motormanuellen Holzernte sind hinsichtlich der Unfallhäufigkeit die Tätigkeiten Fällen 12 % % Entasten 25 % 44 % Einschneiden 38 % 22 % die unfallträchtigsten Teilarbeiten. Insgesamt verursachten die 77 Arbeits- und Wegeunfälle 882 Leistungsausfalltage. 1647 12

Die Arbeit in der Forstwirtschaft wurde durch eine umfassende Mechanisierung erheblich erleichtert. Nach wie vor besteht im Vergleich mit anderen Branchen ein hohes Gefährdungspotenzial für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Ursachen sind naheliegend: Belastende Arbeitszeiten Umgang mit schwerem technischen Gerät Ständig wechselnde Witterungsbedingungen bei Arbeiten im Freien Lärm und Vibration im Arbeitsumfeld Handhabung schwerer Lasten oder Arbeiten in ungünstiger Körperhaltung Umgang mit biologischen und chemischen Stoffen Aus diesen Belastungen ergeben sich für die Beschäftigten über dem Durchschnitt der anderen Wirtschaftszweige/ Verwaltungseinheiten liegende Unfallquoten sowie erhöhte Arbeitsunfähigkeit. Unter einem Arbeitsunfall ist jeder Unfall zu verstehen, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignet, aufgrund welcher der Betroffene unfallversichert ist. Auch ein Unfall auf einem Weg, auf den der Versicherte vom Arbeitgeber geschickt wurde, ist deshalb ein Arbeitsunfall. Kommt es zu einem Unfall/ einer Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer (Berufs)- Krankheit sind Wiedereingliederungsmaßnahmen notwendig, dazu zählen: Regelmäßiger Kontakt zwischen dem Betreffenden und dem Betrieb während seiner Abwesenheit (Kontakt zu Kollegen, Vorgesetzten, Betriebsarzt). Hinzuziehung qualifizierter interner und externer Experten (Unfallkasse, Rentenversicherung, Integrationsamt, Schwerbehindertenvertretung, Sicherheitsfachkraft). Frühzeitige Wiedereingliederung, um das Selbstvertrauen des Betreffenden zu stärken und das Risiko von Depressionen zu vermeiden. Soziale Unterstützung der Familie erhöht die Motivation und das persönliche Wohlergehen. Angebot betrieblicher Weiterbildung, um möglicherweise eine Anpassung der Arbeit an die neuen Gegebenheiten des Betreffenden zu gewährleisten. Eine arbeitsbezogene Rehabilitation in der besondere Akzente auf spezifisch arbeitsbezogene Übungen während der beruflichen Rehabilitation gelegt werden. 13

4.1 Statistischer Überblick zum Unfallgeschehen im Vergleich der Forstverwaltungen der Bundesländer 213 Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. ( KWF ) erarbeitet und veröffentlicht eine Unfallstatistik für den Staatswald in der, abweichend von den Unfallstatistiken der Forstverwaltungen der Bundesländer, nur die meldepflichtigen Unfälle der Waldarbeiter erfasst werden. Die Arbeits- und Wegeunfälle von Beamten und Angestelltensind nicht Bestandteil der KWF-Statistik. Einen Überblick über das Unfallgeschehen der Waldarbeiter in den Forstverwaltungen der Bundesländer im Jahr 213 sind in der Abbildung 11 dargestellt. Abb. 11: Meldepflichtige Unfälle pro 1 Waldarbeiter 14