2. Aktueller tödlicher Unfall Forst

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1 Informationstag Holzernte Stromberg 1. Unfallstatistik Aktueller tödlicher Unfall Forst Einsatz Sprech- und Helmfunk 4. Anreizsysteme 2016 Benedikt Rodens / Konrad Scholzen Technischer Aufsichtsdienst Rheinland-Pfalz

2 1. Unfallstatistik Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle

3 1. Unfallstatistik Anzahl der Toten

4 1. Unfallstatistik Verteilung nach Arbeitsgebieten - Verletzte Tierhaltung 24,8% Gartenbau- /Landschaftspflegearbeiten 11,3% Unterhaltungsarbeiten an Maschinen und Geräten 15,0% Allgemeine Arbeiten Feldarbeit, auch Garten, Weinberg und Sonderkulturen Weg zu/von der Arbeitsstelle 6,6% 7,9% 7,3% Wald- und Forstarbeiten 6,9% Bauarbeiten 1,7% Haushalts-/Hausgartenarbeiten 1,9% Jagd 0,6% Sonstige Tätigkeiten 1,6% keine Angaben 14,4% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30%

5 1. Unfallstatistik Verteilung nach Arbeitsgebieten - Tote Tierhaltung 13,6% Gartenbau- /Landschaftspflegearbeiten 5,7% Unterhaltungsarbeiten an Maschinen und Geräten Allgemeine Arbeiten 10,0% 10,0% Feldarbeit, auch Garten, Weinberg und Sonderkulturen 17,1% Weg zu/von der Arbeitsstelle 8,6% Wald- und Forstarbeiten 20,7% Bauarbeiten 2,9% Haushalts-/Hausgartenarbeiten 0,7% Jagd 1,4% Sonstige Tätigkeiten 0,7% keine Angaben 8,6% 0% 5% 10% 15% 20% 25%

6 2. Aktueller tödlicher Unfall Forst

7 2. Aktueller tödlicher Unfall Forst 7

8 2. Aktueller tödlicher Unfall Forst 8

9 2. Aktueller tödlicher Unfall Forst 9

10 2. Aktueller tödlicher Unfall Forst 10

11 11

12 2. Aktueller tödlicher Unfall Forst - Rückweiche - Fällung Totholz - Fälltechnik Totholzstamm (unterschnittenes Sicherheitsband) - Einsatz Forstseilwinde - Helmfunk

13 Fälltechnik Seilunterstützt mit unterschnittenem Sicherheitsband 13

14 3. Einsatz Sprech- oder Helmfunk Aus Gefährdungsbeurteilung:

15 3. Einsatz Sprech- oder Helmfunk Zusammenarbeit mehrerer Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Unternehmen!

16 3. Einsatz Sprech- oder Helmfunk Sicherheits- und Gesundheitsschutz beim Einsatz mehrer Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Unternehmen Ausgangslage: Arbeitsschutzgesetz vom , Ziel: Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbessern (Def. 1) Grundpflichten des Arbeitgebers ( 3) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit beeinflussen.

17 Was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung Betriebsanweisung Unterweisung Arbeitsauftrag

18 Organisations- und Verantwortungskette Walbesitzer (Auftrag, Holzsortimente) Revierleitung (Einweisung, Unterstützung bei der Ermittlung von Gefährdungen, Arbeitsauftrag, Maßnahmenüberprüfung, ) Forstwirte, Unternehmer Unternehmer (Einweisung, Gefährdungsbeurteilung Unterweisung, Arbeitsauftrag, Maßnahmenüberprüfung, ) der Mitarbeiter, Subunternehmen Subunternehmer (Einweisung, Gefährdungsbeurteilung Unterweisung, Arbeitsauftrag, Maßnahmenüberprüfung, ) der Mitarbeiter Co-Unternehmer (Einweisung, Gefährdungsbeurteilung Unterweisung, Arbeitsauftrag, Maßnahmenüberprüfung, ) der Mitarbeiter Koordinator?

19 VSG 1.2: Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Seit dem müssen alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberbetriebe eine schriftlich bestellte, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Fachkraft nachweisen. gilt für Unternehmen bei weniger als durchschnittlich 16 Arbeitnehmern, ausgenommen Familienangehörige (bei 16 Arbeitnehmern und mehr muss Sicherheitsfachkraft ausgebildet oder sicherheitstechnischer bzw. arbeitsmedizinischer Dienst beauftragt werden) der Unternehmer selbst oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter übernimmt die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung im Betrieb verantwortlich bleibt immer der Unternehmer

20 LUV - Modell LUV - Modell Aufgabe an den Unternehmer: -Teilnahme am zunächst 3- tägigen Grundlehrgang - Aufbaulehrgänge und Fortbildungsveranstaltungen in regelmäßigen Abständen (etwa alle 3 5 Jahre) Information und Sensibilisierung zu allen Fragen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes 2 0

21 4. Anreizsysteme 2016 (2017??) Die SVLFG förderte 2016 die Anschaffung von verschiedenen Produkten mit Prämien Kamera-Monitorsystem (50 % der Kosten max. 500 ) Aktiver Gehörschutz (50 % der Kosten max. 100 ) Aktiver Gehörschutz mit Funk (50 % der Kosten max. 400 ) Stehhilfen (50 % der Kosten max. 100 ) Antiermüdungsmatten (50 % der Kosten max. 200 ) Prämienantrag musste vor Kauf des Produktes gestellt und bewilligt werden!

22 4. Anreizsysteme 2016 (2017??) - Homepage SVLFG - LSV Kompakt - Fachpresse

23

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