IFE Gesellschaft mbh. Trogerstr München Workshop Krematorien 1

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1 IFE Gesellschaft mbh Trogerstr München Workshop Krematorien 1

2 Gefährdungsbeurteilung Gefahren erkennen, beurteilen und beheben! Handlungshilfen Gartenbau-Berufsgenossenschaft Gefährdungsbeurteilungen im Gartenbau 2009 Checklisten und Handlungshilfen Bundesverband der landwirtschaftl. Berufsgenossenschaften Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation nach 5 Arbeitsschutzgesetz für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft und den Gartenbau Workshop Krematorien 2

3 Gefährdungsbeurteilung 5 Arbeitsschutzgesetz (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen Workshop Krematorien 3

4 Gefährdungsbeurteilung Folgende Gesetze sehen die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Instrument des Arbeitsschutzes vor: Arbeitsschutzgesetz Betriebssicherheitsverordnung Biostoffverordnung Gefahrenstoffverordnung Mutterschutzrichtlinienverordnung Jugendarbeitsschutzverordnung Bildschirmarbeitsverordnung u.a Workshop Krematorien 4

5 Gefährdungsbeurteilung Was ist eine Gefährdungsbeurteilung? Um Gefahren zu erkennen und die daraus resul tierenden Unfälle zu vermeiden, muß man die Gefährdungen kennen. Ziel der Gefährdungsbeurteilung Der Betrieb und die Arbeitsprozesse werden auf Sicherheit und Gefährdungen hin untersucht. Gefährdungsbeurteilungen ziehen Forderungen an das Handeln und Verhalten des Leiters und seiner Mitarbeiter nach sich Workshop Krematorien 5

6 Gefährdungsbeurteilung Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen? grundsätzlich einmal sie ist regelmäßig zu überarbeiten bei Änderungen in der Technik / neue Arbeitsverfahren Änderung von Vorschriften / Stand der Technik schwere / tödliche Unfälle grobe Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften erhöhte Unfallzahlen Workshop Krematorien 6

7 Gefährdungsbeurteilung Wer erstellt eine Gefährdungsbeurteilung? Das Arbeitsschutzgesetzt richtet sich an den Unternehmer. Leiter Krematorium Sicherheitsfachkräfte Betriebsärzte externe Sachverständige Die Mitarbeiter sollten einbezogen werden Workshop Krematorien 7

8 Gefährdungsbeurteilung Was soll beurteilt werden? Neben allgemeinen Gefährdungen wie Klima psychische Belastung physische Belastung sind es insbesondere die konkret mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen Workshop Krematorien 8

9 Gefahrenstoffbeurteilung Vorgehensweise 1. Gefährdung erkennen 2. Ursachen herausfinden 3. Maßnahmen festlegen 4. Maßnahmen kontrollieren Alle Schritte sollten dokumentiert werden. Ab 10 Mitarbeiter ist die Dokumentation Pflicht Workshop Krematorien 9

10 Woraus resultieren Gefährdungen? unzulängliche Organisation Unkenntnis / Fahrlässigkeit der Mitarbeiter mangelhafte / fehlerhafte / fehlende Ausrüstung bauliche Gegebenheiten Einsatz von Gefahrstoffen fehlende arbeitsmedizinische Betreuung Workshop Krematorien 10

11 Allgemeine Bereiche (Organisation) Innerbetriebliche Arbeitsorganisation Erste Hilfe allgemein Alleinarbeit und Rettungskette Auswahl von Personen Betriebsanweisungen und Unterweisungen Körperschutzmittel Sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsmedizinische Betreuung Workshop Krematorien 11

12 Bauliche Anlagen Arbeitsplätze Tore und Türen Verkehrswege und innerbetrieblicher Transport Treppen, Leitern und Aufstiege Lagerung von gefährlichen Stoffen Elektroanlagen Workshop Krematorien 12

13 Arbeitsverfahren Sargtransport Bedienung Anlage Reinigung Anlage Aschehandling Sorbenshandling Umgang mit Verstorbenen / 2. Leichenschau Reinigungsarbeiten allgemein Workshop Krematorien 13

14 Maschinen und Anlagen Kremationsofen Sargeinfahrmaschine Aschemühle Ascheabsaugung / Staubsauger Sarghebe- und senkeinrichtung Notstromaggregate Aufzüge Kühlzellen / Kühlräume Workshop Krematorien 14

15 Gefahrenstoffe Kremationsasche Filterasche / Altsorbens Desinfektionsmittel / Reinigungsmittel Dieselkraftstoff Schmieröle / -fette Hydrauliköl Kältemittel / Frostschutzmittel Workshop Krematorien 15

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19 Erkenntnisse aus Gefährdungsbeurteilungen Betriebsanweisungen erstellen Mitarbeiterunterweisung durchführen Workshop Krematorien 19

20 Betriebsanweisungen BGB 2.1 und VSG 4.7 Kremationsöfen Zerkleinerungsanlagen Sortierplätze Abfüllanlagen Kühlräume Absauganlagen z. B. Staubsauger BGB 2.1 Gartenbau-BG Sicheres Arbeiten in Krematorien und beim Umgang mit Verstorbenen VSG 4.7 UVV der Gartenbau-BG Friedhöfe und Krematorien Workshop Krematorien 20

21 Betriebsanweisungen GefStoffV und BioStoffV Filterasche Knochenasche Säuren und Laugen Desinfektionsmittel Absorber z.b. Sorbalit Umgang mit Verstorbenen GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen BioStoffV Verordnung über die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Workshop Krematorien 21

22 Sonstige Unterlagen BGB 2.1 und VSG 4.7 Desinfektionsplan Reinigungsplan Hygieneplan Hautschutzplan Flucht- und Rettungswegeplan Feuerwehrplan BGB 2.1 Gartenbau-BG Sicheres Arbeiten in Krematorien und beim Umgang mit Verstorbenen VSG 4.7 UVV der Gartenbau-BG Friedhöfe und Krematorien Workshop Krematorien 22

23 Schulungsunterlagen BGB 2.1 Stromausfall Gasalarm Filterbrand / Gebäudebrand Fehlfunktion Sargeinfahrmaschine Ansprechen Anlagen-Sicherheitsfunktionen Überschreitung Emissionswerte Bypassbetrieb Filterreinigung / Reinigung Wärmetauscher Workshop Krematorien 23

24 Workshop Krematorien 24

25 Woher bekomme ich die Informationen? Maschinen und Anlagen Bedienungsanleitung Gefahrstoffe Arbeitsabläufe Sicherheitsdatenblatt eigenständige Analyse Für die eigenständige Analyse gibt es z. T. Checklisten der zuständigen Berufsgenossenschaft. Sonstige Quellen sind geltende Gesetze, Verordnungen und Normen Workshop Krematorien 25

26 Gesetze/Verordnungen/Normen Unfallverhütungsvorschriften Arbeitsschutzgesetz Brandschutzbestimmungen Bauvorschriften DVGW-Regeln für die Gasinstallationen (Gas Nr.10) GefStoffV BioStoffV 27. BImSchV VDI 3891 u.a Workshop Krematorien 26

27 Zusammenfassung Was ist aktiver Arbeitsschutz im Krematorium? Wartung / Instandhaltung der Anlagen Durchführung einer Gefährdungsanalyse Abstellen von erkannten Gefährdungen Erstellen von Betriebsanleitungen Schulung der Mitarbeiter Kontrolle der ergriffenen Maßnahmen Arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter Einbeziehung der Mitarbeiter i. d. Arbeitsschutz Workshop Krematorien 27

28 Zusammenfassung Arbeitsschutz ist ein komplexes Betätigungsfeld für jeden betrieblichen Leiter, der ein Mindestmaß an Zeitaufwand und Kenntnis verlangt. Wo das nicht möglich ist, sollte zumindest die Einbeziehung externer Sachverständiger veranlasst werden, um den Forderungen des Gesetzgebers nachzukommen. Wir helfen Ihnen gern dabei. Danke für Ihre Aufmerksamkeit Workshop Krematorien 28

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