den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Drucksache 15/5637 abzulehnen.



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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6084 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Drucksache 15/5637 Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung) Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Drucksache 15/5637 abzulehnen. 06. 11. 2014 Der Berichterstatter: Sascha Binder Der Vorsitzende: Dr. Stefan Scheffold Bericht Der federführende Ständige Ausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden- Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung), Drucksache 15/5637, in seiner 35. Sitzung am 6. November 2014 behandelt. Mit diesem Gesetzentwurf befasste sich vorberatend der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft in seiner 49. Sitzung am 23. Oktober 2014. Die Empfehlung und der Bericht des Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 23. Oktober 2014 lagen dem Ständigen Ausschuss zur Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/5637 in seiner Sitzung am 6. November 2014 vor (vgl. Anlage). Ausgegeben: 11. 11. 2014 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

Zu Beginn der Gesetzesberatung im Ständigen Ausschuss legt ein Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP dar, wenn er es richtig in Erinnerung habe, habe die Regelung auf Bundesebene zur Schuldenbremse die Zustimmung aller Landtagsfraktionen gefunden, und auch die baden-württembergische Landesregierung halte es für unproblematisch, ab dem Jahr 2016 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Deshalb sehe er nichts, was diesem Vorhaben derzeit noch entgegenstehen könnte. Der Vorsitzende stellt die Zustimmung des Ausschusses dazu fest, über den Gesetzentwurf im Ganzen abzustimmen. Der Ausschuss beschließt mit 10 : 9 Stimmen, dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Drucksache 15/5637 abzulehnen. 11. 11. 2014 Sascha Binder 2

Anlage Empfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft an den Ständigen Ausschuss zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Drucksache 15/5637 Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden- Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung) Empfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Drucksache 15/5637 abzulehnen. 23. 10. 2014 Der Berichterstatter: Klaus Herrmann Der Vorsitzende: Karl Klein Bericht Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft behandelt den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP/DVP Gesetz zur Verankerung der Schuldenbremse des Grundgesetzes in der Landesverfassung (Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung der Landeshaushaltsordnung) Drucksache 15/5637 in seiner 49. Sitzung am 23. Oktober 2014 vorberatend für den federführenden Ständigen Ausschuss. Ein Abgeordneter der Fraktion der FDP/DVP führt aus, seine Fraktion begehre mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, die im Grundgesetz enthaltenen Bestimmungen zur Schuldenbremse mit Wirkung ab dem Jahr 2016 in der Landesverfassung zu verankern. Regierung und Opposition hätten in der Vergangenheit schon über die Frage einer Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung verhandelt. Dabei sei von der Landesregierung angeboten worden, die Schuldenbremse mit Wirkung ab dem Jahr 2020 in die Landesverfassung aufzunehmen. Ab 2020 sei die Schuldenbremse nach dem Grundgesetz aber ohnehin verbindlich einzuhalten. Die Opposition hätte sich im Wege eines Kompromisses auf eine Neuverschuldung eingelassen, wenn gleichzeitig die Schuldenbremse mit Wirkung ab 2016 in der Landesverfassung verankert worden wäre. Dies sei von den Regierungsfraktionen jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Zeit bis 2020 noch benötigt werde, um ohne neue Kredite auskommen zu können. 3

4 Die Aufnahme neuer Schulden wäre nach Auffassung der Opposition aufgrund der wirtschaftlichen Lage im Land schon ab sofort nicht mehr erforderlich. In dieser Haltung sehe sie sich durch die aktuelle Entwicklung und jüngere Aussagen der Landesregierung bestätigt. So habe der Finanz- und Wirtschaftsminister im Sommer dieses Jahres erklärt entgegen dessen Ankündigungen in den vergangenen drei Jahren, dass 2016 doch schon ein Haushalt ohne Aufnahme neuer Schulden vorgelegt werden könne. Dazu habe der Ministerpräsident wiederum angeführt, er trage dies nur mit, wenn sich dauerhaft also auch 2017 bis 2019, da ab 2020 ohnehin die grundgesetzlich geregelte Schuldenbremse greife auf neue Schulden verzichten lasse. Aus diesen Worten schließe die FDP/DVP, dass es möglich sein müsse, die Schuldenbremse mit Wirkung ab dem Jahr 2016 in der Landesverfassung zu verankern. Wenn die Regierungsfraktionen dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmten, würden sie damit verdeutlichen, dass es ihnen ernst mit der Ankündigung sei, auch nach 2016 ohne neue Schulden auszukommen. Falls sie den Gesetzentwurf jedoch ablehnten, müsse seine Fraktion daraus schließen, dass die Regierung für das Wahljahr 2016 keine Neuverschuldung plane, um sich für den Fall, dass sie im Amt bestätigt würde, in den Jahren 2017 bis 2019 die Möglichkeit zur Aufnahme neuer Kredite zu schaffen. Die Entscheidung über den Gesetzentwurf stelle also auch eine gewisse Nagelprobe dar, wie vertrauenswürdig die Aussagen der Landesregierung seien. Ein Abgeordneter der Fraktion der CDU bemerkt, der Gesetzentwurf sei sinnvoll, sehr gut formuliert, in sich stimmig und der heutigen Zeit angemessen. Seine Fraktion trage den Gesetzentwurf mit und werde im Rahmen der Zweiten Beratung im Plenum weitere Ausführungen dazu machen. Eine Abgeordnete der Fraktion GRÜNE unterstreicht, die Formulierungen in dem Gesetzentwurf seien deshalb so gut, weil es sich bei dieser Vorlage um ein Plagiat eines Referentenentwurfs aus dem Finanz- und Wirtschaftsministerium handle. Ihre Fraktion werde dem Gesetzentwurf dennoch nicht zustimmen. So bestehe, wie auch der Rechnungshof wiederholt dargestellt habe, ein strukturelles Haushaltsdefizit. Dieses lasse sich kurzfristig nicht beheben, ohne dass die Verwaltung massiv eingeschränkt würde. Die Opposition verfüge über keinerlei Richtschnur, was die Nachhaltigkeit in der Finanz- und Haushaltspolitik betreffe. Einerseits wollten CDU und FDP/DVP die Schuldenbremse am liebsten sofort in der Landesverfassung verankern, während sie andererseits für den Fall einer Regierungsübernahme versprächen, einige der von SPD und Grünen ergriffenen Maßnahmen wieder rückgängig zu machen. Die neue Regierungskoalition habe gleich zu Beginn ihrer Regierungszeit die Situation in Bezug auf den Landeshaushalt durch einen Kassensturz klargestellt. SPD und Grüne hätten auch immer wieder erklärt, dass sie einen Weg beschritten, der zum einen dem Dreiklang aus Sanieren, Investieren und Konsolidieren folge und der es zum anderen ermögliche, die im Grundgesetz vorgeschriebene Schuldenbremse ab 2020 einzuhalten. Grün-Rot hole das nach, was die alte Regierungskoalition versäumt habe, nämlich Landesvermögen zu erhalten. Auch dies sei Schuldenabbau. Der CDU komme als Volkspartei auch eine Verantwortung zu. Sie fände es besser, wenn die CDU insofern einmal konstruktive Initiativen ergreifen würde, anstatt ständig als Anhängsel der FDP/DVP aufzutreten. Ein Abgeordneter der Fraktion der SPD bringt vor, das Land verfüge über eine starke Wirtschaft und verzeichne gute Steuereinnahmen. Zu Beginn dieser Legislaturperiode sei prognostiziert worden, dass wegen der Regierungsübernahme durch Grün-Rot Firmen aus Baden-Württemberg abwandern würden. Dies habe sich anscheinend nicht bewahrheitet. Grün-Rot habe mit dem Ziel einer nachhaltigen Nullneuverschuldung ab 2020 einen Pfad zum Abbau des strukturellen Defizits entwickelt. Dieser Pfad erweise sich als richtig und könne besser eingehalten werden als ursprünglich geplant. So habe sich die Höhe der vorgesehenen Kreditermächtigungen senken lassen und sei es sogar möglich, 2016 ohne Aufnahme neuer Kredite auszukommen.

Allerdings dürfe nicht nur die Nullneuverschuldung im Blickpunkt stehen. Vielmehr existierten viele Risiken, sodass ein vorsichtiges Agieren angebracht sei. Große finanzielle Risiken ergäben sich beispielsweise durch die steigende Zahl an Flüchtlingen. Das Land treffe finanzielle Vorsorge im Hinblick auf Tarifabschlüsse und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Beamtenbesoldung. Auch sehe es die neue Regierungskoalition als ihre Aufgabe an, die in der Vergangenheit versäumte Sanierung von Gebäuden und Straßen des Landes nachzuholen. Wenn dies jetzt nicht angegangen werde, könne sich später auch unter Berücksichtigung von bis dahin möglicherweise eingesparten Zinszahlungen ein höherer Aufwand ergeben. Grün-Rot verfolge mit allem Ehrgeiz das Ziel, hinsichtlich der Nullneuverschuldung schneller voranzukommen. Die Regierungskoalition betrachte aber nicht nur eine Seite, sondern das gesamte Aufgabenspektrum des Landes und wolle sich nicht dadurch die Hände binden, indem es eine Schuldenbremse mit Wirkung ab 2016 in die Landesverfassung aufnehme. Auch seine Fraktion werde dem Gesetzentwurf also nicht zustimmen. Der Präsident des Rechnungshofs legt dar, die Verankerung der Schuldenbremse in der Landesverfassung sei eine Forderung, die der Rechnungshof immer wieder erhoben habe. Die Nullneuverschuldung werde nicht erreicht, indem man abwarte, bis sich die Fakten nachvollziehen ließen, sondern dadurch, dass sich der Gesetzgeber durch eine entsprechende verfassungsrechtliche Vorgabe selbst binde. Das Land wäre jetzt auch in der Lage, eine solche Vorgabe einzuhalten. Durch die Aufnahme von Ausnahmetatbeständen in eine verfassungsrechtliche Regelung könnte auch die notwendige Vorsorge getroffen werden. Nach 2020 gestalte sich die Situation nicht besser. Auch dann müsse das Land mit Risiken zurechtkommen. Vor diesem Hintergrund spreche an sich nichts dafür, die verfassungsrechtliche Verankerung der Nullneuverschuldung auf die lange Bank zu schieben und abzuwarten, ob sie sich faktisch erreichen lasse. Eine verfassungsrechtliche Verankerung würde die Konsolidierung nicht erschweren, sondern sie stärken und ihr einen zusätzlichen Rückhalt verschaffen. Der Abgeordnete der Fraktion der CDU weist darauf hin, der Kollege von der SPD habe erwähnt, dass das Land auch im Hinblick auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Beamtenbesoldung finanzielle Vorsorge treffe. Dieses Urteil sei inzwischen ergangen. Daraus entstünden keine finanziellen Probleme. Daher frage er, wofür das Land in diesem Zusammenhang noch Vorsorge treffen müsse. Der Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft teilt mit, die Sachverhalte müssten unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung von den nationalen Gerichten noch entschieden werden. Der Vorsitzende hält ohne Widerspruch fest, dass über den Gesetzentwurf insgesamt abgestimmt werden könne. Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft empfiehlt dem federführenden Ständigen Ausschuss mehrheitlich, dem Plenum zu empfehlen, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5637 abzulehnen. 31. 10. 2014 Klaus Herrmann 5