Arbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)

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Transkript:

Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr. CE08-7.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 246 Ausgabedatum.02.2008

Bestell-Nr.: CE08-7.d Seite 2/9 Suva Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Bereich Technik Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 246 Postfach 458 Schweiz Telefon +4 (0) 4 49 6 Telefax +4 (0) 4 49 58 70 Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Verfasser : Peter Kocher Ausgabedatum :.02.2008 Bestell-Nr. : CE08-7.d Ausgabedatum:.02.2008 / Suva, Bereich Technik, / Tel. +4 (0) 4 49 6

Bestell-Nr.: CE08-7.d Seite /9 Inhalt Seite Allgemeine Bemerkungen... 2 Bedeutung der einzelnen Einträge... 4 Beispiel: EG-Konformitätserklärung für eine Maschine (gemäss Anhang II. A. der EG-Richtlinie 2006/42/EG) Konformitätsbewertungsverfahren: EG-Baumusterprüfung... 6 4 Beispiel: EG-Konformitätserklärung für eine Maschine (gemäss Anhang II. A. der EG-Richtlinie 2006/42/EG) Konformitätsbewertungsverfahren: Umfassende Qualitätssicherung... 7 5 Beispiel: Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine (gemäss Anhang II. B. der EG-Richtlinie 2006/42/EG)... 8 6 Beispiel: EG-Konformitätserklärung für eine PSA (gemäss Anhang VI der EG-Richtlinie 89/686/EWG)... 9 Allgemeine Bemerkungen Das schweizerische Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) fordert für das Anpreisen und Inverkehrbringen von Maschinen und Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) den Nachweis, dass sie mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen übereinstimmen (Konformität). Zu diesem Nachweis gehört unter anderem eine Konformitätserklärung des Herstellers oder seines in der Schweiz niedergelassenen Vertreters. Die Mindestanforderungen an den Inhalt von Konformitätserklärungen für Maschinen und die Mindestanforderungen an den Inhalt von Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen sind in der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II enthalten. Für Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) können die Mindestanforderungen an den Inhalt der Konformitätserklärungen der EG-PSA-Richtlinie 89/686/EWG, Anhang VI, entnommen werden. Im vorliegenden Dokument finden Sie Beispiele für Konformitätserklärungen, welche die genannten Mindestanforderungen erfüllen. Die Bedeutung der einzelnen Einträge wird im folgenden Kapitel erklärt. Wer eine Konformitätserklärung ausstellt, muss sich darüber im Klaren sein, dass dies ein rechtlich verbindliches Dokument ist. Die Angaben müssen daher der Wahrheit entsprechen. Ausgabedatum:.02.2008 / Suva, Bereich Technik, / Tel. +4 (0) 4 49 6

Bestell-Nr.: CE08-7.d Seite 4/9 2 Bedeutung der einzelnen Einträge 2 4 Meistens handelt es sich um eine EG-Konformitätserklärung. Eine Einbauerklärung nach Anhang II. B. der EG-Maschinenrichtlinie darf jedoch nicht EG-Konformitätserklärung genannt werden, da nicht die Übereinstimmung (Konformität) mit allen grundlegenden Anforderungen erklärt wird. Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten. Beschreibung und Identifizierung des Produkts, einschliesslich allgemeiner Bezeichnung, Funktion, Modell, Typ, Seriennummer und Handelsbezeichnung. Die Angabe von Typenbezeichnung und Seriennummer gewährleistet eine einwandfreie Rückverfolgbarkeit. Bei grossen Maschinen wird im Allgemeinen eine Konformitätserklärung pro Maschine ausgestellt. Bei Serienprodukten kann pro Los eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Bei EG-Konformitätserklärungen: - Ausdrückliche Erklärung, dass die Maschine (oder PSA) allen grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie (oder PSA-Richtlinie) entspricht. - Gegebenenfalls Erklärung, dass die Maschine (oder PSA) den grundlegenden Anforderungen weiterer EG-Richtlinien entspricht. - Anzugeben sind die Referenzen der Richtlinien laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. 5 Bei Einbauerklärungen: - Eine Erklärung, welche grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie zur Anwendung kommen und eingehalten werden. - Gegebenenfalls Erklärung, dass die Maschine den grundlegenden Anforderungen weiterer EG-Richtlinien entspricht. Anzugeben sind die Referenzen der Richtlinien laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. - Eine Erklärung, dass die speziellen technischen Unterlagen gemäss Anhang VII Teil B erstellt wurden und ein Hinweis darauf, dass diese speziellen technischen Unterlagen auf begründetes Verlangen staatlichen Stellen zu übermitteln sind. - Hinweis, dass die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. 6 Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die (speziellen) technischen Unterlagen zusammenzustellen. Ausgabedatum:.02.2008 / Suva, Bereich Technik, / Tel. +4 (0) 4 49 6

Bestell-Nr.: CE08-7.d Seite 5/9 7 8 9 Falls eines der Konformitätsbewertungsverfahren Baumusterprüfung oder Umfassende Qualitätssicherung durchgeführt wurde: Name, Anschrift und Kennnummer der benannten Stelle, die das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat sowie die Nummer der Baumusterprüfbescheinigung. Falls zutreffend, die Bezeichnungen der angewendeten harmonisierten Normen, die im Amtsblatt der Europäischen Union mit Hinweis auf die Vermutungswirkung gelistet sind. Falls zutreffend, die Bezeichnungen der angewandten sonstigen technischen Normen und Spezifikationen. Ort und Datum der Erklärung, Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten berechtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person. Ausgabedatum:.02.2008 / Suva, Bereich Technik, / Tel. +4 (0) 4 49 6

Bestell-Nr.: CE08-7.d Seite 6/9 Beispiel: EG-Konformitätserklärung für eine Maschine (gemäss Anhang II. A. der EG-Richtlinie 2006/42/EG) Konformitätsbewertungsverfahren: EG-Baumusterprüfung 2 Wir, erklären hiermit, dass das Typ Seriennummer EG-Konformitätserklärung Produkt Safepress AG Hydraulische Metallpresse MP 2000 2 456 4 6 allen grundlegenden Anforderungen der nebenstehenden Richtlinien entspricht: Bevollmächtigte Person für das Zusammenstellen der technischen Unterlagen gemäss Anhang VII A der Richtlinie 2006/42/EG: 2006/42/EG (EG-Maschinenrichtlinie) 2004/8/EG (EG-EMV-Richtlinie) jeweils mit deren Änderungen Hans Muster Safepress AG 7 Konformitätsbewertungsste elle für die Durchführung der Baumusterprüfung: Baumusterprüfbescheinigung Nr.: Suva Bereich Technik Zertifizierungsstelle SCESp 008 Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 246 Postfach 458 E xxxx 8 9 Angewendete harmonisierte Normen: Angewendete sonstige technische Normen und Spezifikationen: Luzern, 29.2.2009 EN ISO 20-, EN ISO 20-2, EN 69, EN 60204- SN 422 Thomas Tech, Entwicklungsleiter Ausgabedatum:.02.2008 / Suva, Bereich Technik, / Tel. +4 (0) 4 49 6

Bestell-Nr.: CE08-7.d Seite 7/9 4 Beispiel: EG-Konformitätserklärung für eine Maschine (gemäss Anhang II. A. der EG-Richtlinie 2006/42/EG) Konformitätsbewertungsverfahren: Umfassende Qualitätssicherung 2 Wir, erklären hiermit, dass das Typ Seriennummer EG-Konformitätserklärung Produkt Safepress AG Hydraulische Metallpresse MP 2000 2 456 4 6 allen grundlegenden Anforderungen der nebenstehenden Richtlinien entspricht: Bevollmächtigte Person für das Zusammenstellen der technischen Unterlagen gemäss Anhang VII A der Richtlinie 2006/42/EG: 2006/42/EG (EG-Maschinenrichtlinie) 2004/8/EG (EG-EMV-Richtlinie) jeweils mit deren Änderungen Hans Muster Safepress AG 7 Konformitätsbewertungsste elle für die Genehmigung der umfassenden Qualitätssicherung: Bescheinigung Nr.: Suva Bereich Technik Zertifizierungsstelle SCESp 008 Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 246 Postfach 458 E xxxx 8 9 Angewendete harmonisierte Normen: Angewendete sonstige technische Normen und Spezifikationen: Luzern, 29.2.2009 EN ISO 20-, EN ISO 20-2, EN 69, EN 60204- SN 422 Thomas Tech, Entwicklungsleiter Ausgabedatum:.02.2008 / Suva, Bereich Technik, / Tel. +4 (0) 4 49 6

Bestell-Nr.: CE08-7.d Seite 8/9 5 Beispiel: Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine (gemäss Anhang II. B. der EG-Richtlinie 2006/42/EG) 2 Wir, erklären hiermit, dass das Typ Seriennummer Einbauerklärung Produkt Safesaw AG Vorschubapparat VSA 2000 42 857 5 folgenden grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht: und allen grundlegenden Anforderungen der nebenstehenden Richtlinien entspricht: Anhang I:.2,.5,.8 2004/8/EG (EG-EMV-Richtlinie) jeweils mit deren Änderungen Die speziellen technischenn Unterlagen gemäss Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG wurden erstellt. Sie sind einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Verlangen zu übermitteln. Die unvollständige Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht. 6 Bevollmächtigte Person für das Zusammenstellen der speziellen technischen Unterlagen gemäss Anhang VII B der Richtlinie 2006/42/EG: Luzern, 29.2.2009 Hans Muster Safesaw AG Thomas Tech, Entwicklungsleiter Ausgabedatum:.02.2008 / Suva, Bereich Technik, / Tel. +4 (0) 4 49 6

Bestell-Nr.: CE08-7.d Seite 9/9 6 Beispiel: EG-Konformitätserklärung für eine PSA (gemäss Anhang VI der EG-Richtlinie 89/686/EWG) 2 Wir, erklären hiermit, dass das Typ Seriennummer EG-Konformitätserklärung Produkt Fallnix AG Laufwerk Fix-wie-Nix Meysi 2000 750-20000 4 allen grundlegenden Anforderungen der nebenstehenden Richtlinie entspricht: 89/686/EWG (EG-PSA-Richtlinie) und deren Änderungen 7 Konformitätsbewertungsste elle: Baumusterprüfbescheinigung Nr.: Suva Bereich Technik Zertifizierungsstelle SCESp 008 Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 246 Postfach 458 E xxxx Das oben erwähnte Produkt entspricht dem Baumuster, für das die genannte Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt wurde. 8 Angewendete harmonisierte EN 4 Normen: EN 5-2 9 Angewendete sonstige technische Normen und Spezifikationen: Luzern, 0.06.2008 Keine Marc Meysi, Entwicklungsleiter Ausgabedatum:.02.2008 / Suva, Bereich Technik, / Tel. +4 (0) 4 49 6