Ihr Leitfaden zur Eurex Repo Clearing Mitgliedschaft



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Transkript:

Ihr Leitfaden zur Eurex Repo Clearing Mitgliedschaft 1

1. WILLKOMMEN... 3 2. ZULASSUNG ALS REPO CLEARING MITGLIED... 4 2.1 Teilnahmevoraussetzungen... 4 2.2 Clearing-Mitgliedschaften... 4 2.3 Qualified Clearing Staff... 6 2.4 Kapitalanforderungen... 6 2.4.1 Eigenmittelnachweis... 6 2.4.2 Beitrag zum Clearing-Fonds... 7 2.4.3 Nachweise... 8 2.5 Aufnahme- und Jahresgebühr... 9 2.6 Gebühren der Eurex Clearing AG für Euro Repo und GC Pooling Geschäfte... 9 2.7 Gebühren der Eurex Clearing AG für Securities Lending Geschäfte... 9 2.7.1 Transaktionsentgelte... 9 2.7.2 Verwaltungsentgelte... 10 2.7.3 Serviceentgelte... 10 2.8 Technische Anbindung an das Eurex Clearing System... 11 2.8.1 CCP-GUI Securities Clearing GUI... 12 2.8.2 Clearing-GUI @X-tract... 13 2.8.3 Hardware- und Softwareanforderungen... 13 2.8.4 Hinweise zum Anmeldeverfahren... 13 2.8.4.1 Anmeldeverfahren für das @X-tract (Clearing) System über WebTrading... 13 2.8.4.2 Anmeldeverfahren für das Securities Clearing GUI... 16 3. CLEARING & SETTLEMENT... 17 3.1 Margining... 17 3.1.1 Margining für den Euro Repo und GC Pooling Markt... 18 3.1.2 Margining für den Securities Lending Markt... 18 3.1.3 Wertpapierdepot... 18 3.1.4 Geldverrechnungskonto... 19 3.1.5 Zusätzliche Sicherheitsleistung... 19 3.2 Wertpapierabwicklung... 20 3.2.1 Besonderheiten GC Pooling... 20 3.2.2 Besonderheiten SecLend Markt... 21 3.3 Geldkonto für die Wertpapierabwicklung... 22 3.3.1 Besonderheiten GC Pooling... 22 3.3.2 Besonderheiten SecLend Markt... 22 3.4 Gebührenkonto... 23 3.5 Netting... 23 3.6 Shaping... 24 3.7 Gleitende Geldverrechnung... 24 3.8 Buy-In Verfahren... 24 3.8.1 Buy-In Verfahren Euro Repo und GC Pooling... 24 3.8.2 Buy-In Verfahren Securities Lending... 25 4. REGISTRIERUNG VON CLEARING KONTAKTEN... 25 5. REPORTING... 27 5.1 Reportbeschreibungen... 28 5.1.1 Eurex Clearing-GUI @X-tract (Risikomanagement)... 28 5.1.2 Securities Clearing-GUI (Liefermanagement)... 29 6. CHECKLISTE... 31 7. WEITERE INFORMATIONEN UND RICHTLINIEN... 34 8. ANSPRECHPARTNER... 35 2

1. Willkommen Wir freuen uns Ihnen im folgenden einen Leitfaden zur Seite stellen zu können, der Sie durch die verschiedenen Stationen im Anbindungsprozess an die Eurex Clearing AG begleiten wird. Neben dem Clearing von Terminkontrakten umfasst das Produktportfolio der Eurex Clearing AG auch das Clearing von Aktien-, Bonds- und Repogeschäften sowie Commodities und Emmissionrechten. Im Augenblick des Geschäftsabschlusses wird die Eurex Clearing AG als Clearinghaus automatisch Zentraler Kontrahent (CCP). In diesem Sinne tritt die Eurex Clearing AG als Käufer für jeden Verkäufer und als Verkäufer für jeden Käufer auf. Zusätzlich hat die Eurex Clearing AG ein mehrstufiges Sicherheitssystem implementiert. Das zentrale Element dieses Sicherheitssystems ist die Ermittlung des Gesamtrisikos je Clearing-Mitglied (Margin), das durch die Hinterlegung von Sicherheiten in Geld oder Wertpapieren abgedeckt wird. Dabei werden nicht nur die auf der Basis aktueller Kurse errechneten potientiellen Verluste, sondern auch mögliche zukünftige Kursrisiken abgedeckt. Ziel ist die Vermeidung einer Untersicherung bis zum Zeitpunkt der nächsten Sicherheitsleistung. Ergänzt werden diese täglich zu erbringenden Sicherheitsleistungen durch die verpflichtenden Beiträge zum Clearing-Fonds, die jedes Mitglied entrichten muss. Darüber hinaus greifen die eigenen Rücklagen der Eurex Clearing AG. Sowohl das Margining als auch das effektive Liefermanagement (u.a. Netting) wird durch ein umfassendes Reporting unterstützt. Die Eurex Clearing AG ist direkt mit den Zentralverwahrern Clearstream Banking und Euroclear (nur im Euro Repo Markt) verbunden. Da die Repo Clearing Mitgliedschaft unabhängig von einer Handelsteilnahme an Eurex Repo ist, möchten wir Sie gerne noch darauf hinweisen, dass sich der vorliegende Eurex Clearing Leitfaden auf die Zulassung als Repo Clearing Mitglied beschränkt. Mit Einführung der Handelswährung USD im Januar 2010 ist Eurex Repo ein multi-währungsfähiges Handelssystem geworden. Das Produkt USD GC Pooling ermöglicht allen Teilnehmern eine Refinanzierung in USD. 3

2. Zulassung als Repo Clearing Mitglied 2.1 Teilnahmevoraussetzungen Die folgenden Institute sind antragsberechtigt: Institute mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz gemäß Kapitel I, Teil I, Abschnitt 2.1.2 (2) (a) (aa) der Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG Zweigstellen und Zweigniederlassungen gemäß Kapitel I, Teil I, Abschnitt 2.1.2 (2) (a) (bb) der Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG Zweigniederlassungen gemäß Kapitel I, Teil I, Abschnitt 2.1.2 (2) (a) (cc) der Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG Zweigniederlassungen gemäß Kapitel I, Teil I, Abschnitt 2.1.2 (2) (a) (dd) der Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG Institute mit Sitz außerhalb der EU oder der Schweiz gemäß Kapitel I, Teil I, Abschnitt 2.1.2 (2) (a) (ee) der Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG Zweigniederlassungen gemäß Kapitel I, Teil I, Abschnitt 2.1.2 (2) (a) (ff) der Clearingbedingungen der Eurex Clearing AG Um Clearing-Teilnehmer im Rahmen der Rechnungsstellung von der Umsatzsteuer befreien zu können, benötigt die Eurex Clearing AG die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als Nachweis, dass der Teilnehmer in seinem jeweiligen Heimatland für die Umsatzsteuerveranlagung registriert ist. 2.2 Clearing-Mitgliedschaften Für das Clearing von Euro Repo und GC Pooling Geschäften bietet Ihnen die Eurex Clearing AG grundsätzlich zwei verschiedene Clearing-Mitgliedschaften an: > General Clearing Mitglied (GCM) Eine General Clearing Lizenz berechtigt sowohl zum Clearing eigener Geschäfte als auch der Geschäfte von Kunden sowie zum Clearing der Geschäfte von Teilnehmern ohne Clearing Lizenz (sog. NCM). > Direkt Clearing Mitglied (DCM) Eine Direkt Clearing Lizenz berechtigt zum Clearing von eigenen Geschäften, Kundengeschäften und Geschäften konzernverbundener Non-Clearing-Mitglieder, sofern eine 100-prozentige Konzernverbundenheit vorliegt. Handelsteilnehmer ohne Clearingstatus (so genannte Non-Clearing-Mitglieder-NCMs) müssen entweder mit einem GCM oder einem konzernverbundenen DCM eine Clearing-Vereinbarung abschließen. 4

Clearing Mitglieder können für ihre Non-Clearing-Mitglieder-NCMs innerhalb des Grund-Clearingmodells der Eurex Clearing AG ( Elementary Clearing Model, ECM), Position, die für Ihre Kunden gehalten werden (Omnibus-Kundensegregierung) von ihren eigenen Sicherheiten und Positionen trennen. Dies kann entweder über eine wertbasierte oder eine gegenstandsbasierte Zuordnungsmethode erfolgen. Ihre Fragen rund um das Elementary Clearing Model beantworten Ihnen gerne: Eurex Repo Account Management Bettina Kilian T + 49-(0) 69-211-13183 Simon Gzyl T + 49-(0) 69-211-13294 Für das Clearing von Wertpapierdarlehens-Transaktionen (SecLend (CCP) Geschäfte) sind folgende Clearing-Lizenzen der Eurex Clearing AG möglich: => General Clearing Mitglied Securities Lending oder => Direkt Clearing Mitglied Securities Lending oder => Spezielle Darlehensgeber-Lizenz (nur "Pledge" von Nominalsicherheiten) Ist nur für Darlehen gegen Wertpapiersicherheiten möglich. Sie kann nicht mit anderen Clearing-Lizenzen beispielsweise Eurex Repo (Euro Repo und GC Pooling Markt), Eurex Derivate oder FWB kombiniert werden. In Verbindung mit einer GC Pooling Select-Spezielle Repo Lizenz ist eine Beantragung einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz jedoch möglich. Die Bereitstellung von Sicherheitsleistungen (Margins), der Beitrag zum Clearingfonds oder ein jährlicher Nachweis des haftenden Eigenkapitals entfällt für einen Specific Lender License Holder. Für Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz sind somit die Kapitel bezüglich Kapitalanforderungen, Eigenkapitalnachweis, Beitrag zum Clearing-Fonds nicht von Bedeutung. Grundsätzlich ist es notwendig, dass man zu Beginn des Zulassungsprozesses weiß ob man als Lender und/oder Borrower auftreten möchte und auch bereits mit derjenigen Gegenpartei bilateral in Verbindung getreten ist, mit der man in Zukunft handeln möchte. Im Fall von Nominalsicherheiten in Wertpapieren muss diese Partei dabei Triparty-Collateral-Konten beim selben Zentralverwahrer wie man selbst (Clearstream Luxemburg oder Euroclear) besitzen. Bezüglich der Wertpapiersicherheiten, ist auszuwählen, ob die gesamte Auswahl der Eurex Clearing AG zulässigen Instrumente (Universum) akzeptiert wird oder ob man eine restriktivere Auswahl treffen möchte (weitere Details finden Sie aus www.eurexclearing.com > Cleared Markets > Securities Lending). Ist letzteres der Fall, ist es notwendig, bilateral mit der Gegenpartei die Liste der individuell vereinbarten Nominalsicherheiten in Wertpapieren zu vereinbaren. Dies gilt nicht für Teilnehmer, die nur Nominalsicherheiten in Geld nutzen. 5

2.3 Qualified Clearing Staff Jedes Clearing-Mitglied muss mindestens einen Mitarbeiter als Qualified Clearing Staff ( QCS ) pro Clearing-Lizenz zur Verfügung stellen, welcher erfolgreich einen Clearer-Test abgelegt hat. Diese Voraussetzung betrifft keine Unternehmen, die eine spezielle Darlehensgeber-Lizenz oder spezielle Repo- Lizenz besitzen. 2.4 Kapitalanforderungen Der Antragsteller für eine Clearing-Lizenz muss Eigenmittel im Sinne der Europäischen Eigenkapitalrichtlinie 2013/36/EU ( CRD IV ) und der Europäischen Eigenkapitalverordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) nachweisen sowie einen Beitrag zum Clearing-Fonds leisten. Die Mindesthöhe der Eigenmittel sowie der Beitrag zum Clearing-Fonds richtet sich nach der gewählten Clearing-Lizenz. Grundsätzlich gelten folgende Mindestanforderungen: Lizenz Eigenmittelnachweis Beitrag zum Clearing-Fonds GCM - Repo 200 Mio. EUR 5 Mio. EUR DCM - Repo 50 Mio. EUR 1 Mio. EUR GCM - SecLend 200 Mio. EUR 5 Mio. EUR DCM - SecLend 50 Mio. EUR 1 Mio. EUR 2.4.1 Eigenmittelnachweis Die Berechnung der Eigenmittel oder des gleichwertigen regulatorischen Eigenkapitals erfolgt nach den für den betreffenden Antragsteller geltenden aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz müssen keinen Eigenmittelnachweis erbringen. Die Eigenmittel sind sowohl bei Antragstellung als auch danach einmal jährlich mit Stichtag zum 31.12. vom Clearing-Mitglied nachzuweisen. Dieser jährliche Nachweis der Eigenmittel oder des gleichwertigen regulatorischen Eigenkapitals hat spätestens bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu erfolgen. Bei der Berechnung der Mindestanforderungen der Eigenmittel für die Clearing-Lizenz, wird die Mindestanforderung pro Clearing-Lizenz addiert. Eine Anrechnung der Mindestanforderung bereits bestehender Clearing-Lizenzen für neue Clearing-Lizenzen erfolgt nicht. 6

Beispiel: Die Mindestanforderung für einen Repo General Clearer beträgt EUR 200 Mio. Eigenmittel (siehe Tabelle unter Nr. 2.4). Wenn das Unternehmen bereits eine Derivate General Clearing Lizenz und die Mindestanforderung in Höhe von EUR 50 Mio. Eigenmittel nachgewiesen hat, muss das Unternehmen für eine Repo General Clearing Lizenz zusätzlich EUR 200 Mio. Eigenmittel, also insgesamt EUR 250 Mio. nachweisen. Es erfolgt also eine Addition. Unabhängig von den vorgenannten Mindestanforderungen an die Eigenmittel eines Teilnehmers, beträgt die tatsächlich nachzuweisende und zu haltende Höhe der Eigenmittel zwanzig Prozent des 30-tägigen Durchschnitts der Additional-Margin Anforderung und - soweit auch eine Derivate Clearing Lizenz besteht Futures Spread Margin Anforderung oder zwanzig Prozent des 250-tägigen Durchschnitts der Additional- Margin Anforderung und - soweit auch eine Derivate Clearing Lizenz besteht Futures Spread Margin Anforderung des jeweiligen Clearing-Teilnehmers. Basierend auf der genannten Berechnungsmethode wird jeweils der ermittelte höhere Betrag herangezogen. Übersteigt dieser von der Eurex Clearing AG errechnete Betrag der nachzuweisenden Eigenmittel die tatsächlichen Eigenmittel in der Bilanz des Teilnehmers, ist der Differenzbetrag (als sog. Company Capital ) in Form von Collateral (Geld oder Wertpapiere) auf ein spezielles Wertpapierdepot zugunsten der Eurex Clearing AG zu hinterlegen. 2.4.2 Beitrag zum Clearing-Fonds Im Fall des Verzugs eines Teilnehmers dient der Clearing-Fonds als Absicherung gegen ungewöhnliche Preisbewegungen, die nicht durch die sog. Margin-Berechnung abgedeckt sind. Jeder Clearing-Teilnehmer muss einen Beitrag zum Clearing-Fonds leisten. Der Fonds besteht aus hinterlegten Sicherheiten (Geld bzw. Wertpapiere) und wird eingesetzt, um das Kontrahentenrisiko, das nicht durch die im Rahmen der Marginberechnung hinterlegten Sicherheiten abgedeckt ist, abzusichern. Alle Clearing-Mitglieder sind durch den Clearing-Fonds abgesichert. Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz müssen keinen Beitrag zum Clearing Fonds leisten. 7

Für die Hinterlegung von Sicherheiten in Wertpapieren gibt es für den Clearing Teilnehmer folgende Möglichkeiten: A) ein -501 Unterkonto bei Clearstream Banking Frankfurt (CBF) und/oder B) ein (6)-SERIES CBF-Creation Konto und/oder C) ein Konto bei SIX SwissExchange (SIS) oder D) eine Hinterlegung via Xemac über das CBF Hauptkonto oder E) eine Hinterlegung via Cmax Sollte der Clearing-Teilnehmer einen Beitrag zum Clearing-Fonds in Geld bevorzugen, muss er ein Konto bei einer Zentralbank des Eurosystems haben, die mit ihrem TARGET2-Komponenten-System an TARGET2 teilnimmt. Für dieses Konto muss der Teilnehmer einen Abbuchungsauftrag an die Eurex Clearing AG zur Einziehung der Clearing-Fonds Beiträge erteilen. Der Minimum-Beitrag zum Clearing-Fonds ist nur zu erbringen, wenn der Antragsteller nicht bereits einen entsprechenden Beitrag zum Clearing-Fonds geleistet hat. Die Höhe zusätzlicher Beiträge zum Clearing- Fonds der Eurex Clearing AG ist je nach Status der getätigten Transaktionen des Clearing-Mitglieds unterschiedlich. Im Rahmen der Dynamisierung wird vierteljährlich überprüft, ob es eine Differenz zwischen dem Mindestbeitrag zum Clearing-Fonds (für GCM EUR 5 Mio und für DCM EUR 1 Mio) und 7% der durchschnittlichen Initial Margin Anforderung der letzten 30 oder 250 Tage gibt. Ist dies der Fall, ist diese Differenz zusätzlich zum Clearing-Fonds zu leisten. Bitte beachten: Es wird den Clearing-Teilnehmern dringend empfohlen, den zugehörigen Report CD042 Daily Settlement Statement über das Clearing-GUI @X-tract zu selektieren (siehe Kapitel 5 Reporting). Ihre Fragen rund um Kapitalanforderungen beantworten Ihnen gerne: Eurex Clearing Risk Operations 2.4.3 Nachweise T +49-(0)69-211-12452 F +49-(0)69-211-18440 risk@eurexchange.com Die Eurex Clearing AG benötigt zusätzlich eine Bestätigung der zuständigen Aufsichtsbehörde als Nachweis, dass der Clearing-Teilnehmer von der zuständigen Stelle seines Herkunftsstaates zugelassen worden ist und die Zulassung die Gewährung von Darlehen an Kunden im Hinblick auf Transaktionen und die Entgegennahme von Sicherheiten in Form von Geld oder Wertpapieren abdeckt. Die Beaufsichtigung des Instituts muss nach den Vorgaben der Richtlinien der EU oder, wenn in der Schweiz ansässig, nach Vorgaben der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) erfolgen. 8

Weitere Informationen über die zu erbringenden Nachweise entnehmen Sie bitte den Clearing Bedingungen der Eurex Clearing AG: www.eurexclearing.com > Resources > Rules & Regulations > Clearing Bedingungen 2.5 Aufnahme- und Jahresgebühr Neue Repo Clearing-Mitglieder für den Euro Repo und GC Pooling Markt zahlen als Direkt-Clearing-Member (DCM) keine Aufnahme- und Jahresgebühr. General-Clearing-Member (GCM) zahlen für die Erteilung einer Clearing-Lizenz und somit die Zulassung als Clearing-Mitglied ein einmaliges Aufnahmeentgelt in Höhe von EUR 50.000, unabhängig davon, wie viele Clearing-Lizenzen dem Clearing-Mitglied erteilt wurden. Das jährliche Entgelt für eine oder mehrere Clearing-Lizenzen für einen General Clearing-Member beträgt EUR 25.000. Neue Clearing-Mitglieder für Securities Lending zahlen als General-Clearing-Member (GCM), Direkt- Clearing-Member (DCM) oder Inhaber einer Speziellen Darlehensgeber-Lizenz (Specific Lending License Holder) keine einmalige Aufnahme- und Jahresgebühr. Wenn Sie bereits über eine andere Clearinglizenz (z.b. Derivate) verfügen, ist die Clearing Lizenz Securities Lending ebenfalls kostenlos. 2.6 Gebühren der Eurex Clearing AG für Euro Repo und GC Pooling Geschäfte Die Eurex Clearing AG berechnet Ihren Kunden pro getätigtem Geschäftsabschluss 0,35 Basispunkte bzw. 0,0035 % p.a. bezogen auf den Kaufpreis (EUR bzw. USD) des Front-Leg und die Zeit vom Anfangsdatum für das Front-Leg (einschließlich) bis zum Enddatum für das Term-Leg des jeweiligen Repo-Geschäfts (ausschließlich). Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Act / 360. In jedem Fall ist ein Mindestentgelt in Höhe von EUR 10,00 bzw. USD 14,00 pro Geschäftsabschluss zu entrichten, abhängig von der Währung in der das Repo-Geschäft abgeschlossen wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG auf der Website: www.eurexclearing.com > Resources > Rules and Regulations > Preisverzeichnis 2.7 Gebühren der Eurex Clearing AG für Securities Lending Geschäfte 2.7.1 Transaktionsentgelte Für die Ausführung von Eröffnungs- und Schließungstransaktionen sowie für den täglichen Marktpreisausgleich hinsichtlich der Nominalsicherheit (Mark to Market) offener Wertpapierdarlehens- Transaktionen werden Entgelte gemäß der nachstehenden Tabelle berechnet: 9

Clearing- Entgelte für Wertpapierdarlehens-Eröffnungstransaktionen Transaktionen Fixes Entgelt pro Transaktion Transaktionswährung EUR EUR 2,00 Transaktionswährung USD USD 3,00 Clearing- Entgelte für Wertpapierdarlehens-Schließungstransaktionen Transaktionen Fixes Entgelt pro Transaktion Transaktionswährung EUR EUR 2,00 Transaktionswährung USD USD 3,00 Clearing- Entgelte für Mark to Market offener Wertpapierdarlehens-Transaktionen Transaktionen Fixes Entgelt pro offener Transaktion pro Kalendertag Transaktionswährung EUR EUR 0,20 Transaktionswährung USD USD 0,30 2.7.2 Verwaltungsentgelte Für die Verwaltung offener Wertpapierdarlehens-Transaktionen berechnet die ECAG Entgelte für jeden Tag, an dem die Wertpapierdarlehens-Transaktion offen ist. Ein wertbasiertes Entgelt wird gemäß der nachfolgenden Tabelle berechnet: Verwaltungsentgelte für offene Wertpapierdarlehens-Transaktionen Transaktionen Transaktionswährung EUR Transaktionswährung USD Wertbasiertes Entgelt pro offener Transaktion 0,01 % p.a. 0,01 % p.a. 2.7.3 Serviceentgelte Für jede Annullierung einer Eröffnungstransaktion wird ein fixes Entgelt erhoben. Serviceentgelte für Wertpapierdarlehens-Transaktionen Service Fixes Entgelt pro Transaktion Annullierung einer Transaktion EUR 20,00 Für die Berechnung und Zahlung von Zinsen und Erstattungen wird ein fixes Entgelt pro Wertpapierdarlehens-Transaktion und Monat erhoben. Für das monatliche Gesamtentgelt wird ein Höchstbetrag festgesetzt. 10

Serviceentgelte für Wertpapierdarlehens-Transaktionen Service Fixes Entgelt pro Transaktion und Monat Höchstbetrag monatliches Gesamtentgelt pro Clearing-Mitglied Berechnung und Zahlung von Zinsen und Erstattungen EUR 2,00 EUR 1.000,00 Für jede Neufestlegung von Zinsen und Erstattungen (Re-rate) einer Wertpapierdarlehens-Transaktion wird ein fixes Entgelt erhoben. Für das monatliche Gesamtentgelt wird ein Höchstbetrag festgesetzt. Serviceentgelte für Wertpapierdarlehens-Transaktionen Service Fixes Entgelt pro Re-rate Höchstbetrag monatliches Gesamtentgelt pro Clearing-Mitglied Neufestlegung von Zinsen und Erstattungen (Re-rate) EUR 0,50 EUR 1.000,00 Für jede Barausschüttung infolge einer Kapitalmaßnahme auf Darlehenspapiere gemäß Kapitel IX Ziffer 2.4.1 (1) Clearing-Bedingungen wird pro Wertpapierdarlehens-Transaktion ein fixes Entgelt erhoben. Für das monatliche Gesamtentgelt wird ein Höchstbetrag festgesetzt. Serviceentgelte für Wertpapierdarlehens-Transaktionen Service Fixes Entgelt pro Barausschüttung und Transaktion Höchstbetrag monatliches Gesamtentgelt pro Clearing-Mitglied Kapitalmaßnahme: EUR 2,00 EUR 1.000,00 Barausgleich Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG auf der Website: www.eurexclearing.com > Resources > Rules & Regulations > Preisverzeichnis 2.8 Technische Anbindung an das Eurex Clearing System Für die Anbindung an die Eurex Clearing AG, ist der Teilnehmer verpflichtet, sich mindestens mittels Internet-basierten Zugang ( Native Internet Access ) an die Clearing EDV anzubinden (Mindestanbindung). Grundsätzlich benötigt jeder Repo Clearing-Teilnehmer Zugriff auf zwei unterschiedliche Front-Ends, sog. GUIs Graphical User Interface. 1.) Das Eurex Clearing-GUI @X-tract für das Risikomanagement und 2.) Das CCP GUI (Zentraler Kontrahent) Securities Clearing GUI für das Liefermanagement. Das Eurex Clearing-GUI @X-tract kann als technische Anbindung mittels Tickets & Requests in der Member Section bestellt werden. 11

Für das CCP-GUI ist eine vereinfachte Authentifizierungsmethode mittels selbsterstellter Zertifikate verfügbar. Die Zertifikate müssen in der Eurex Clearing Member Section hochgeladen werden. Zusätzlich müssen die Zertifikate im Browser der jeweiligen Nutzer hochgeladen werden. Für weitere Information bezüglich Zertifikate kontaktieren Sie bitte ihren Eurex Repo Key Account Manager. Die in Kapitel 2.8.3 beschriebenen Hard- und Software Anforderungen gelten nicht für diese Anbindung. Eurex Clearing AG Verbindungstyp Eurex Clearing GUI @X-tract mittels Zertifikate CCP GUI mittels Securities Clearing GUI Preis pro Monat kostenfrei EUR 300,- per certificate Sollte der Clearing-Teilnehmer darüber hinaus bereits eine Verbindung zum CCP bzw. dem Clearing- System der Eurex Clearing AG besitzen, wird keine zusätzliche Verbindung für die Clearing-Anbindung benötigt. Die Bestellung der Anbindungen zu den Eurex Clearing Systemen erfolgt über das Member Portal der Deutsche Börse AG. Für weitere Fragen zu den Hard- und Software Anforderungen sowie zur technischen Anbindung steht Ihnen jederzeit unser Customer Technical Support zur Verfügung: Deutsche Börse Group Customer Technical Support T +49-(0)69-211-11200 F +49-(0)69-211-11201 tkam@deutsche-boerse.com 2.8.1 CCP-GUI Securities Clearing GUI Das Securities Clearing GUI ist in erster Linie eine technische Anbindung um Liefermanagement (Delivery Management) Funktionalitäten zu nutzen und bietet Informationen zur Nachvollziehbarkeit von Lieferinstruktionen: Abruf allgemeiner und detaillierter Informationen zu Geschäften und deren Abwicklung Markierung von Geschäften für die Brutto- oder Nettoverarbeitung Anforderung von Berichten (siehe Kapitel 4 Reporting) Abfrage des Abwicklungsstatus für Brutto- und Nettoverpflichtungen (Überschuss- oder Aufrechnungsblock) 12

2.8.2 Clearing-GUI @X-tract Über das Clearing-GUI @X-tract wird die Risikobewertung (Risk Management) gesteuert. Darunter fallen die von der Eurex Clearing AG berechneten Intraday Margin und Overnight Margin Anforderungen sowie das Management der Wertpapierdepots (siehe Kapitel 3.1 Margining). @X-tract bietet den Teilnehmern die Möglichkeit der Risikosteuerung durch: Collateral Management Daily Margin Overview Für weitere Fragen zu den Eurex Clearing Systemen wenden Sie sich bitte an: Eurex Clearing CCP T +49-(0)69-211-11940 F +49-(0)69-211-11401 clearing@eurexchange.com 2.8.3 Hardware- und Softwareanforderungen Informationen bezüglich der Hardware- und Softwareanforderungen für das Eurex Clearing System finden Sie auf der Website http://www.eurexclearing.com/clearing-de/technologie => Eurex Clearing Classic System => System Dokumentation => Network Access => Eurex Exchange and Eurex Clearing Network Access - Manual, V. 2.0.10. 2.8.4 Hinweise zum Anmeldeverfahren 2.8.4.1 Anmeldeverfahren für das @X-tract (Clearing) System über WebTrading Bei dem Anmeldeverfahren über WebTrading erfolgt die Anmeldung über das Internet. Bitte geben Sie dafür folgende URL in Ihr Browserfenster ein: https://webtrading.deutsche-boerse.com Sollte sich auf Grund Ihrer Sicherheits-einstellungen das nebenstehende Fenster in Ihrem Browser öffnen, klicken Sie bitte auf Add um das Webtrading Zertifikat zu Ihren Trusted Sites hinzuzufügen. 13

Anschliessend öffnet sich die WebTrading Login-Maske Der User name ist mit Ihrem Zertifikat verknüpft und wird automatisch vorbelegt. Das Password wird Ihnen durch unseren Customer Technical Support zugestellt. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie den Eurex Clearing Ordner Anwendungen öffnen und das @X-tract System ( Eurex Clearing ) starten. 14

Im Folgenden müssen Sie die Verbindung zum Back End ermöglichen. Dafür erscheint das System Connection Fenster, welches Initial für Simulation und Produktion mit folgender UserID: EurexTrd und Password: 11111111 belegt ist. Nach der erfolgreichen Verbindung erscheint das Login / Logout Fenster. Dieses ermöglicht dem User sich im Eurex Clearing System anzumelden. Die Benutzerkennungen und Member IDs werden Ihnen von Ihrem Key Account Manager nach der Aufsetzung in Simulation 15

Die Benutzerkennungen für die Produktion können mit dem Formular Auftrag zur Einrichtung/Änderung/Löschung von Benutzerkennungen im Eurex-Handelssystem (@X-tract) und T7 / Clearing Kontakte beantragt werden. 2.8.4.2 Anmeldeverfahren für das Securities Clearing GUI Um sich in das Securities Clearing GUI einzuloggen, sind folgende Schritte notwendig: 1) Login über die Eurex Clearing Homepage (www.eurexclearing.com) bitte wählen Sie den Link zum Eurex Clearing GUI und das Login Fenster wird sich öffnen oder geben Sie folgende URL direkt in der Web Browser Adressleiste ein: => Für Simulation: https://simulation.eurexclearing.com:9443/login_gui/ => Für Production: https://production.eurexclearing.com:8443/login_gui/ 16

2) Bitte geben Sie im Login Fenster den Username und das Passwort ein und drücken Sie Login. Wenn der Login erfolgreich war, öffnet sich das Securities Clearing GUI Hauptfenster. Wenn der Login nicht erfolgreich war, erscheint eine Fehlermeldung. Nachdem die Aufsetzung in Simulation erfolgt ist, erhalten Sie Benutzernamen, Member IDs und Passwörter von Ihrem Account Manager. Die Benutzernamen für die Produktion können mit dem Formular Request for Setup of Users in the CCP System beantragt werden. 3. Clearing & Settlement 3.1 Margining Die Eurex Clearing AG garantiert die Erfüllung aller getätigten Transaktionen. Aus diesem Grund ermittelt die Eurex Clearing AG zur Absicherung der Risikopositionen ein Gesamtrisiko für jeden Clearing- Teilnehmer. Daraus errechnet sich die individuell zu leistende Sicherheitsleistung, die der Teilnehmer verpflichtend zu erbringen hat, die sog. Gesamt-Margin Anforderung (engl. Total Margin Requirement ). Die Sicherheitsleistungen sollen gewährleisten, dass alle offenen Positionen eines Clearing-Mitglieds innerhalb kurzer Zeit glattgestellt werden können. Die Gesamt-Margin Anforderung setzt sich aus folgenden zwei Bestandteilen zusammen und kann in Form von Geld in den Clearing-Währungen EUR oder CHF oder durch Hinterlegung von Sicherheiten (Wertpapiere) beglichen werden. Grundsätzlich benötigt deshalb jedes Clearing Mitglied für das Margining der Eurex Clearing AG ein Pfanddepot (Wertpapiersicherheiten) sowie ein Geldverrechnungskonto (Geldsicherheiten). 17

3.1.1 Margining für den Euro Repo und GC Pooling Markt Eine Gesamt-Margin Anforderung resultierend aus den US-Dollar-Geldforderungen (USD GC Pooling ) wird durch die Eurex Clearing AG im Rahmen der risikobasierten Marginkalkulation berücksichtigt. Das Wechselkursrisiko zwischen der Margin Anforderung resultierend aus USD GC Pooling Transaktionen und der Margin Anforderung in der entsprechenden Clearing Währungen EUR bzw. CHF macht eine zusätzliche Sicherheitsleistungen seitens des Teilnehmers erforderlich (sog. Cross-Currency Haircut ). > Current Liquidating Margin (CLM) Dient zur Absicherung des Ausfallrisikos eines Teilnehmers für den Fall, dass offene Wertpapierund Geldpositionen zu aktuellen Marktpreisen glattgestellt werden müssten > Additional Margin (AM) Additional Margin dient zur Abdeckung potentiell zusätzlich anfallender Glattstellungskosten innerhalb der nächsten 24 Stunden für eine angenommene ungünstige Preisentwicklung. Bitte beachten Sie, dass derzeit innerhalb von GC Pooling keine Verrechnung von Margin Anforderungen (sog. Cross-Currency Margining ) resultierend aus Geschäften in den Handels- Währungen EUR bzw. USD möglich ist. 3.1.2 Margining für den Securities Lending Markt Die Komponente des Ausfallrisikos ist zwingend für Securities Lending und hängt mit dem Marktwert der Darlehenswertpapiere zusammen. Bei Novation des Darlehens wird das Ausfallrisiko basierend auf dem derzeitigen Marktwert der Darlehenswertpapiere vom CCP berechnet. Das Ausfallrisiko muss durch Nominalsicherheiten besichert werden. Die Nominalsicherheiten hängen von dem Darlehens-Transaktionstyp ab (Darlehen gegen Nominalsicherheiten in Geld oder Darlehen gegen Nominalsicherheiten in Wertpapiere transferiert oder verpfändet). Täglich, am Ende des Geschäftstages, wird das Ausfallrisiko neu mittels einer Mark-to-Market Analyse im CCP errechnet. 3.1.3 Wertpapierdepot Für die Einlieferung von Sicherheiten zur Befriedigung der Gesamt-Margin Anforderungen in Form von Wertpapieren, muss jeder Clearing-Teilnehmer ein Wertpapierdepot bei Clearstream Banking Frankfurt (CBF) für Abrechnung in EUR oder SIX SegaInterSettle (SIS) für Abrechnung in CHF einrichten. Alternativ ist auch eine Hinterlegung via Xemac über das Clearstream Banking Main Account möglich. Eine Beschreibung der Konten/Hinterlegungsmöglichkeiten ist unter Kapitel 2.3.2 zu finden. 18

3.1.4 Geldverrechnungskonto Zwecks Abdeckung der täglichen Gesamt-Margin Anforderung in Form von Geld, muss jeder Clearing- Teilnehmer ein Konto bei einer Zentralbank des Eurosystems, die mit ihrem TARGET2-Komponentensystem an TARGET2 teilnimmt oder bei einer sonstigen Zentralbank, die keine Zentralbank des Eurosystems ist und aufgrund einer besonderen Vereinbarung an TARGET2 angeschlossen ist (Schweizer Teilnehmer), unterhalten. In diesem Zusammenhang können Schweizer Teilnehmer ein eurosic Konto bei der SECB Swiss Euro Clearing Bank GmbH (SECB) verwenden. Die Schweiz als nicht EU-Mitglied verfügt mit eurosic über eine Schnittstelle zum TARGET2-System der Mitgliedsländer der Eurozone. Für das Geldverrechnungskonto ist der entsprechenden Nationalbank (TARGET2) bzw. SECB ein Abbuchungsauftrag zu erteilen, so dass die von der Eurex Clearing AG eingehenden Belastungen direkt vom Konto des Clearing-Teilnehmers abgebucht und der jeweilige Betrag auf das Konto der Eurex Clearing AG übertragen werden kann. Auch hier gilt, dass für alle Geldverrechnungskonten entsprechende Vollmachten bei der Eurex Clearing AG vorgelegt werden müssen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das TARGET2 Konto einer Korrespondenzbank zu verwenden. Der Eurex Clearing AG ist eine Vollmacht der entsprechenden Korrespondenz-Bank über die Verwendung Ihres TARGET2 Kontos vorzulegen. 3.1.5 Zusätzliche Sicherheitsleistung Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass die Eurex Clearing AG aufgrund ihrer während des Handelstages vorgenommenen Risikoberechnung von einem Clearing-Mitglied eine zusätzliche Sicherheitsleistung (sog. Intra-day Margin Call ) verlangt. Stellt die Eurex Clearing AG eine erhöhte Risikoposition fest, welche einen Intra-day Margin Call erforderlich macht, so wird der Clearing-Teilnehmer fernmündlich oder per Fax darüber informiert. Die Wahl der Form zur Risikoabdeckung (Geld oder Wertpapiersicherheiten) bleibt dem betreffenden Clearing-Teilnehmer überlassen. Die Intra-day Margin Anforderungen können von den Clearing-Mitgliedern auch in USD beglichen werden. Das Clearing-Mitglied muss den errechneten Betrag in USD innerhalb der festgelegten Zeit der Eurex Clearing AG überweisen. Die Eurex Clearing AG rechnet den vom Clearing-Mitglied überwiesenen USD- Betrag anschließend in die betreffende Clearing-Währung (EUR bzw. CHF) um. Da der Teilnehmer die ursprüngliche Clearing-Währung immer noch schuldig bleibt, sind die USD-Zahlungen von der Overnight Margin Call Berechnung ausgenommen. Sollte aufgrund vorgenommener Risikoberechnung über Nacht ein Bedarf an zusätzlichen Sicherheiten bei einem Clearing-Teilnehmer festgestellt werden, so wird ein sog. Overnight Margin Call ausgesprochen. Dieser erfolgt automatisch am frühen Morgen des Folgetages auf das vom Clearing-Teilnehmer angegebene Geldverrechnungskonto (TARGET2 Konto für Abrechnung in EUR bzw. eurosic Konto für Abrechnung in CHF) und kann, falls gewünscht, anschließend über den Tag mit Hilfe von Wertpapier-Einlieferungen auf das Wertpapierdepot ausgeglichen werden. Ein Overnight Margin Call kann ausschließlich in den Clearing- Währungen EUR bzw. CHF beglichen werden. 19

3.2 Wertpapierabwicklung Alle Clearing-Mitglieder für Euro Repo und GC Pooling Transaktionen müssen über ein internationales Wertpapierdepot bei einem von der Eurex Clearing AG anerkannten Zentralverwahrer verfügen. Diese sind wie folgt: Clearstream Banking Frankfurt (CBF) Clearstream Banking Luxemburg (CBL) Euroclear (EOC) Für das Settlement muss der Eurex Clearing AG eine entsprechenden Vollmacht gegenüber dem jeweiligen Zentralverwahrer (Clearstream Banking oder Euroclear) erteilt werden. 3.2.1 Besonderheiten GC Pooling Anders als im Euro Markt erfolgt das Settlement im GC Pooling Markt ausschließlich über die CASCADE/Creation Settlement Plattformen von Clearstream Banking Frankfurt (CBF) und/oder über die Clearstream Banking Luxemburg (CBL) Infrastruktur. Xemac ist das Collateral Management System der CBF und CmaX ist der Collateral Management Dienst der CBL. Xemac/CmaX übernehmen die Allokation und Substitution der Wertpapierbestände der Teilnehmer. Es gilt zu beachten, dass derzeit ausschließlich Teilnehmer mit einem Konto bei der Clearstream Banking Frankfurt und deutscher Banklizenz von der Möglichkeit Gebrauch machen können, erhaltene Wertpapiere für die Teilnahme an den Offenmarktgeschäften der Deutschen Bundesbank / EZB wieder zu verwenden (Re-Use). Sollte der Teilnehmer keine multiprotokollfähigen Leitungen besitzen, müssen für die Anbindung an Xemac zusätzliche Leitungen bestellt werden. Alle GC Pooling Markt Teilnehmer erhalten ein Reservation Account und ein Segregation Account. Im Segregation Account werden die aus einer Transaktion erhaltenen Wertpapiere verwahrt, während im Reservation Account die durch den Teilnehmer zu stellenden Wertpapiere (Sicherheiten) verbucht werden. Handelsteilnehmern mit einem deutschen Konten Set-up (CBF als Zentralverwahrer) wird zur Einrichtung der Reservation und Segregation Accounts neben Ihrem bestehenden CASCADE Hauptkonto (sog. -000) bei Clearstream Banking Frankfurt (CBF) ein Xemac Unterkonto (sog. -550 Konto) eingerichtet, an das die Reservation- und Segregation Accounts bei der Clearstream Banking Luxemburg (CBL) angeschlossen werden. Allen anderen Handelsteilnehmer mit einem CBL Konten Set-up wird ein separates Reservation und Seggregration Konto eröffnet und an das GC Pooling Hauptkonto bei der CBL angehängt. Die Handelsteilnehmer sind dafür verantwortlich, dass sich immer ausreichend GC Pooling-fähige Wertpapiere in Ihrem Xemac Unterkonto (code -550) befinden, wenn Sie entsprechende Transaktionen eingehen. Dazu transferiert der Teilnehmer eigene GC Pooling-fähige Wertpapiere vom in CASCADE befindlichen Hauptkonto auf das Xemac Unterkonto, das fortan vollautomatisch das Collateral Management übernimmt. Handelsteilnehmer mit CBL-Konten, nutzen hierzu das GC Pooling Hauptkonto, an welches das Reservation Account angehängt ist. 20