Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege

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Transkript:

Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege Präambel zum Expertenstandard Entlastungsmanagement in der Pflege Versorgungsumbrüche manifestieren sich besonders beim Übergang vom stationären in den nachstationären Bereich. Sie führen zu unnötigen Leidbelastungen der Betroffenen und ihren Angehörigen, aber auch durch die damit oftmals verbundenen Drehtüreffekte zur Verschwendung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen. Deshalb richtet sich der vorliegende Expertenstandard primär an Pflegefachkräfte (im Original als Fußnote: Im Standard werden unter dem Begriff Pflegefachkraft die Mitglieder der verschiedenen Pflegeberufe (Altenpfleger/innen, Kinderkrankenschwester/-pfleger, und Krankenschwester/ -pfleger) mit und ohne Zusatzqualifikation für die Pflegeüberleitung angesprochen. Angesprochen werden darüber hinaus selbstverständlich auch diejenigen Fachkräfte im Pflegedienst von stationären Einrichtungen, die über eine Hochschulqualifikation in einem Pflegebezogenen Studiengang verfügen) in stationären Gesundheitseinrichtungen, das heißt in Krankenhäusern, Fach- und Rehabilitationskliniken. Eine Ausrichtung auf alle Bereiche einschließlich der stationären Altenpflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste hätte zur Folge gehabt, dass wegen der unterschiedlichen Zielsetzung und Voraussetzungen die Standardaussagen zu allgemein ausgefallen wären. Der im Standard gewählte Patientenbegriff trägt dem Rechnung und bezieht sich auf Personen mit einem poststationären Pflege- und Versorgungsbedarf. In der Mehrzahl handelt es sich dabei um ältere Menschen sowie multimorbide Patienten (im Original als Fußnote: Zur sprachlichen Vereinfachung und damit zur Verbesserung der Lesbarkeit, wird im Text lediglich die übliche Geschlechtsform verwendet. Das jeweilige Geschlecht ist ausdrücklich mit gemeint.) mit meist chronischen Erkrankungen. Die Angehörigen gemeint sind die primären Bezugspersonen der Patienten, also auch solche, die nicht im gesetzlichen Sinne Verwandte sind wurden ausdrücklich mit in die Standardformulierung aufgenommen. Damit wird zum einen ihrer Schlüsselrolle bei der Entlassung Rechnung getragen und zum anderen die selbstverantwortliche Rolle von Patienten und Angehörigen aufgezeigt. Voraussetzung für die Beteiligung der Angehörigen an der Entlassungsplanung ist selbstverständlich das Einverständnis der Patienten. Der vorliegende Expertenstandard setzt einen Ausgangspunkt, systematisch aus pflegerischer Perspektive und dem Entstehen von Versorgungsbrüchen bei der Patientenentlassung durch eine gezielte Vorbereitung von Patienten und Angehörigen sowie durch einen besseren Informationsaustausch zwischen den am Entlassungsprozess Beteiligten entgegenzuwirken. Allerdings sind vor dem Hintergrund des fragmentierten Versorgungssystems dringend weitere einrichtungsübergreifende Regelungen zu treffen, um die Kooperation zwischen den verschiedenen Gesundheitseinrichtungen bei Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf zu verbessern. Der Expertenstandard basiert auf einer umfangreichen Literaturanalyse und der Praxisexpertise der Mitglieder der Expertengruppe. Schwerpunkte der Literaturanalyse waren vor allem die Suche nach inhaltlichen Aussagen in randomisierten Kontrollstudien mit hohem Evidenzgrad. Diese existieren vorwiegend im angloamerikanischen Raum und beziehen sich haupt- by PPM PRO PflegeManagement Verlag & Akademie Seite 1 von 5

sächlich auf Einzelaspekte der Entlassung, auf bestimmte Patientengruppen und auf das Qualitätsniveau des Pflegepersonals. Die in Deutschland durchgeführten Untersuchungen konnten partiell auch berücksichtigt werden. Es handelt sich in der Regel um Evaluationsund Begleitstudien. Grundsätzlich lässt sich der Expertenstandard in allen oben genannten stationären Gesundheitseinrichtungen anwenden. Er setzt jedoch voraus, dass von jeder Einrichtung, je nach Schwerpunktauftrag und behandelte Patientengruppen, organisationsbezogene Ausgestaltungs- und Verfahrensvereinbarungen getroffen werden. Diese beziehen sich vor allem auf die Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Berufsgruppe für einzelne Aufgabenfelder und die Auswahl geeigneter Assessment-Instrumente. Sie beziehen sich außerdem auf angemessene Formen der Dokumentation und Informationsübermittlung zwischen den beteiligten Einrichtungen und Berufsgruppen. Im Rahmen der Informationsweitergabe sind die übermittelten Daten auf ihre professionelle Handlungsrelevanz vor dem Hintergrund des Schutzes von persönlichen Daten zu überprüfen. Der Expertenstandard regelt nicht das organisatorische Vorgehen des Entlassungsmanagements innerhalb der jeweiligen Einrichtung (Absprachen in direkter Form zwischen den Beteiligten oder Einsatz einer koordinierenden Vermittlungsinstanz). Er stellt vielmehr in Rechnung, dass viele Einrichtungen bereits über Ansätze einer systematischen Patientenentlassung verfügen, die sich mit Hilfe des Expertenstandards weiter optimieren lassen. Gleichwohl geht der Standard mit Bezug auf internationale Studien davon aus, dass im Entlassungsprozess die Pflegefachkraft aufgrund der Nähe zu Patienten und Angehörigen die entscheidende Koordinationsfunktion einnimmt. Das heißt jedoch nicht, dass sie alle Schritte des Entlassungsmanagements selbst durchgeführt. Ein gelungenes Entlassungsmanagement kann nur in multidisziplinärer Zusammenarbeit erreicht werden, in der auch die anderen Berufsgruppen, wie Medizin, Sozialarbeit, Physiotherapie, Ergotherapie und Psychologie ihren Anteil wahrnehmen. Zur Implementierung des Standards bedarf es der gemeinsamen Anstrengung der leitenden Managementebene (Pflegemanagement und Betriebsleitung) und der Pflegefachkräfte sowie der Kooperationsbereitschaft der beteiligten Berufsgruppen. Die Managementebene trägt die Verantwortung für den Wissens- und Kompetenzerwerb zur Umsetzung des Standards. Hier sind insbesondere Fortbildungsbedarfe der Pflegenden im Bereich Assessment, Evaluation, Schulung und Beratung zu erwähnen. Abschließend ist hervorzuheben, dass eine Vermeidung von Versorgungsbrüchen nur im Rahmen einer erfolgreichen Zusammenarbeit aller Beteiligte zu erreichen ist. by PPM PRO PflegeManagement Verlag & Akademie Seite 2 von 5

Expertenstandard Entlastungsmanagement in der Pflege Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) Standardaussage: Jeder Patient mit einem poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarf erhält ein individuelles Entlassungsmanagement zur Sicherung einer Kontinuierlichen bedarfsgerechten Versorgung. Begründung: Versorgungsbrüche bei der Entlassung bergen gesundheitliche Risiken und führen zu unnötiger Belastung von Patienten und ihren Angehörigen sowie zu hohen Folgekosten. Mit einem frühzeitigen uns systematischen Assessment sowie Beratungs-, Schulungs- und Koordinationsleistungen und abschließender Evaluation trägt die Pflegefachkraft dazu bei, Versorgungskontinuität herzustellen. Struktur Prozess Ergebnis Die Einrichtung S1a verfügt über eine schriftliche Verfahrensregelung für ein multidisziplinäres Entlassungsmanagement. Sie stellt sicher, dass die für ihre Patientengruppen erforderlichen Einschätzungskriterien, Assessment- und Evaluationsinstrumente vorliegen. Die Pflegefachkraft S1b beherrscht die Auswahl und Anwendung von Instrumenten zur Einschätzung des erwartbaren Versorgungs- und Unterstützungsbedarfs nach der Entlassung. Die Pflegefachkraft P1a führt mit allen Patienten und ihren Angehörigen innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme eine erste kriteriengeleitete Einschätzung des zu erwartenden Unterstützungsbedarfs durch. Diese Einschätzung wird bei Veränderung des krankheitsund Versorgungsverlaufs aktualisiert. P1b - nimmt bei erwartbarem poststationärem Unterstützungsbedarf ein differenziertes Assessment mit dem Patienten und seinen Angehörigen mittels eines geeigneten Instruments vor. E1 Eine aktuelle, systematische Einschätzung des erwartbaren poststationären Unterstützungsund Versorgungsbedarfs liegt vor. S2 verfügt über Planungs- und Steuerungswissen in Bezug auf das Entlassungsmanagement. P2 entwickelt in Abstimmung mit dem Patienten und seinen Angehörigen sowie den beteiligten Berufsgruppen unmittelbar im Anschluss an das differenzierte Assessment eine individuelle Entlassungsplanung. E2 Eine individuelle Entlassungsplanung liegt vor, aus der die Handlungserfordernisse zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten poststationären Versorgung hervorgehen. by PPM PRO PflegeManagement Verlag & Akademie Seite 3 von 5

Fragebogen: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege Liebe Bereichs- und Stationsleitungen, in Ihren Händen halten Sie einen Fragebogen, den Sie bitte in den nächsten 2 Tagen beantworten sollen. Er dient der Analyse unserer derzeitigen Pflegequalität und begleitet die Umsetzung des Expertenstandards Entlassungsmanagement in der Pflege. Unsere Einrichtung ist verpflichtet, den Expertenstandard in die Praxis umzusetzen. Gerade Sie als Bereichs- oder Stationsleitung müssen sich an einer stetigen Weiterentwicklung der Versorgungs- und Überleitungsqualität beteiligen. Vielleicht ist es für Sie ungewohnt, diese Fragen zu beantworten, aber wir bitte Sie trotzdem dies sehr gewissenhaft zu tun. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Über die Auswertung und die folgenden Maßnahmen zur Optimierung von Defiziten werden Sie selbstverständlich informiert. Da die Umsetzung in diesem Jahr beginnt und ab sofort jedes Jahr geprüft wird, wird sich die Befragung jedes Jahr wiederholen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Unterstützung. Ihre Pflegedienstleitung Strukturqualität (S) Ja Nein Bemerkungen / Verbesserungsvorschläge S1a Gibt es eine schriftliche Verfahrensregelung für ein fachübergreifendes Entlassungsmanagement? S1b Sind darin Einschätzungskriterien vorhanden? S1c Sind darin Assessmentinstrumente vorhanden? S1d Sind darin Überprüfungsinstrumente vorhanden? S2 Verfügen Sie über Planungs- und Steuerungswissen in Bezug auf eine Entlassung? S3a Verfügen Sie über die Möglichkeit, Bewohner und Angehörige in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu beraten? S3b Verfügen Sie über die Möglichkeit, Bewohner und Angehörige in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu schulen? S4 Verfügen Sie über die Möglichkeit, weitere Berufsgruppen in Bezug auf den poststationären Pflegebedarf zu koordinieren? S5 Gibt es einen Beurteilungsbogen über den individuellen Pflegebedarf bei der Entlassungsplanung? S6 Gibt es die Möglichkeit, die Entlassung nach der Durchführung zu überprüfen? by PPM PRO PflegeManagement Verlag & Akademie Seite 4 von 5

Prozessqualität (P) Ja Nein Bemerkungen / Verbesserungsvorschläge P1a Führen Sie mit allen Patienten und deren Angehörigen innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme eine erste kriteriengeleitete Einschätzung des zu erwartenden Unterstützungsbedarfs durch? P1b Bearbeiten Sie diese ersten Einschätzungen im Verlauf des Aufenthaltes in Ihrer Einrichtung? P2a Planen Sie mit dem Betroffenen die Entlassung gemeinsam? P2b Planen Sie mit den Angehörigen die Entlassung gemeinsam? P3a Beraten Sie den Betroffenen zur Entlassungsstrategie? P3b Beraten Sie die Angehörigen des Betroffenen zur Entlassungsstrategie? P3c Schulen Sie den Betroffenen nach der Entlassung zu anstehenden Pflegemaßnahmen? P4a Stimmen Sie den voraussichtlichen Entlassungstermin mit allen an der Entlassung beteiligten Berufsgruppen und Einrichtungen ab? P4b Bieten Sie der weiterbetreuenden Einrichtung oder dem Pflegedienst eine Pflegeübergabe unter Einbeziehung des Betroffenen und den Angehörigen an? P5a Sprechen Sie mindestens 24 Stunden vor der Entlassung alle Vorgänge und Aspekte der Entlassung noch einmal durch? P5b Sollten sich Änderungen ergeben haben, leiten Sie dann sofort Änderungen ein? P6a Nehmen Sie nach der Entlassung innerhalb von 48 Stunden Kontakt mit dem Betroffenen auf? P6b Nehmen Sie nach der Entlassung innerhalb von 48 Stunden Kontakt mit den Angehörigen auf? P6c Nehmen Sie innerhalb von 48 Stunden Kontakt zu der weiterversorgenden Einrichtung oder dem Pflegedienst auf? P6d Prüfen Sie die Umsetzung der vorher geplanten Entlassungsplanung? by PPM PRO PflegeManagement Verlag & Akademie Seite 5 von 5