1. Vorbemerkung 2. Begriffe und Formen der Überleitung 3. Verständnis pflegerischer Überleitung 4. Rahmenbedingungen

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1 Bärbel Dangel Zum Erfordernis gemeinsamer fachsprachlich begründeter Kommunikation und Handlungsabfolgen der im Entlassungsmanagement/der Überleitung Beteiligten Handout zum Vortrag am 8. Juni 2012 Gliederung 1. Vorbemerkung 2. Begriffe und Formen der Überleitung 3. Verständnis pflegerischer Überleitung 4. Rahmenbedingungen 1

2 1. Vorbemerkung Zentrale Themen der Beschäftigung der Arbeitsgruppen sind Verfahren und Dokumentation der Überleitung. Strukturelle Probleme: Fachverständnis und die Rolle der Pflege im Rahmen der Transferprozesse klare und,fachlogische Zuständigkeiten Kenntnis und Umsetzung der rechtlich geregelten Rahmenbedingungen Relevanz und Kontext des Themas Dokumentation der Überleitung: Formulare nach Form und Inhalt Verfahren nach Ablauf Umgang und Implementation Entlassungsmanagement/Überleitung als Prozeß: Begriffe und Verständnisse sind nicht einheitlich und auch nicht immer klar Deutlich wird, daß Entlassungsmanagement entsprechend Verständnis und Verfahren des Expertenstandards nicht regelhaft umgesetzt wird Wunsch und Bereitschaft: Transparenz und nicht sanktionierendem Austausch. 2

3 2. Begriffe und Formen der Überleitung Begriffe sind heterogen und wenig standardisiert: z. B. Pflegeüberleitung, betreute Überleitung, Brückenpflege, Übergangspflege, Überleitung Überleitungsmanagement, Entlassungsplanung, Entlassungsmanagement, Case Management, Care Management Entlassungsmanagement nachrangig: Entlassungsplanung Bezeichnungen für Überleitung, die in letzter Zeit, vor allem auch durch die Umsetzung des Expertenstandards, Eingang in die Diskussion gefunden haben: Sie meinen ausdrücklich den Transfer von Patienten aus einer krankenhausstationären in eine weiterversorgende Einrichtung. Hinsichtlich zweier Aspekte erscheint diese Festlegung jedoch nicht unproblematisch: 3

4 Entlassungsmanagement bezeichnet das dem Expertenstandard Entlassungsmanagement zugrundegelegte vierstufige Verfahren der Entlassung Assessment Planung Durchführung Evaluation Entlassungsmanagement stellt einen verbindlichen Rahmen dar, wie Überleitungen durchgeführt werden sollen Entlassungsmanagement richtet sich auf das Managen in der Einrichtung und verliert leicht das Ziel des Transfers über die Einrichtung hinaus aus dem Auge. Management suggeriert daß es sich lediglich um die Organisation einer Entlassung (Richten der Entlassungspapiere, Rufen eines Krankenwagens etc.) handeln könnte 4

5 Pflegerische Entlassungsplanung (discharge planing) benennt zutreffender als Entlassungsmanagement das Prozeßhafte des Verfahrens. Ansatz findet lediglich Anwendung im Krankenhaus Eine eigenständige Vorbereitung und Informationsweitergabe bei Verlegungen aus heimstationären Einrichtungen oder aus der ambulanten Versorgung in ein Krankenhaus ist ebenso selbstverständlich wie unerläßlich für eine angemessene, bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung Case Management geht über den Zusammenhang der Überleitung hinaus und bezeichnet eine fallbezogene Arbeitsweise, eine notwendige Unterstützung von Patienten oder Pflegebedürftigen festzustellen, zu planen und zu organisieren, zu koordinieren und ihre Ergebnisse oder Folgen zu beurteilen. Bewältigung der individuellen Situation in Pflege, Krankheit und Versorgung Care Management meint eine zielgerichtete Koordinierung von Versorgung und Versorgungsleistungen. Die Arbeitsweise ist nicht personen-, sondern auf das Teil- oder das Versorgungssystem insgesamt bezogen 5

6 Gründe für die unproduktive Begriffsvielfalt? Pflegerische Überleitung wurde meist im Rahmen von (Modell- )Projekten erprobt. Erfahrungen und Ergebnisse der Projekte haben insgesamt wenig Eingang in die Pflege gefunden. Gründe dafür sind: 1. Überleitung wird bislang (zu) selten als pflegefachliche Tätigkeit verstanden 2. (Zu) wenig ausgeprägt ist ein handlungsbegleitendes, prozeßhaftes Verständnis, das sich nicht ausschließlich auf den Zeitpunkt der Entlassung richtet (unproduktive Konkurrenz mit der Sozialarbeit im Krankenhaus; kein Vorbehalt der Tätigkeit) 3. Überleitung ist unzureichend Gegenstand der Berufsausbildung 4. Pflege im Krankenhaus ist bislang wenig gelungen, in der Hierarchie von Handlungsvollzügen eigene fachliche Relevanz zu positionieren (z. B. Vorbehalt) 5. Aufgrund der in Deutschland wenig entwickelten Pflegewissenschaft und -forschung liegen kaum empirische Ergebnisse, gesicherte Ansätze oder Konzepte von Überleitung vor 6

7 Unterschiedliche Verfahren der Überleitung: zentriert auf die Entlassung Beginn mit der Aufnahme Überleitung kann zentral, dezentral oder in Kombination beider Formen organisiert werden Unterschiedlich Beteiligte in der Durchführung 3. Verständnis pflegerischer Überleitung Vorschlag zum Verständnis von Überleitung: Pflegerische Überleitung umfaßt alle Tätigkeiten der Pflege, die beim Transfer eines Patienten, eines Klienten oder Pflegebedürftigen von einer Einrichtung in eine andere durchgeführt werden Sie basiert auf Erkenntnissen und Erfahrungen aus den Vereinigten Staaten und legt dem Entlassungsprozeß eine fachlichlogische Handlungsstruktur zugrunde, diejenige des Pflegeprozeß Sie findet über Professionen-, Einrichtungs- und Versorgungsgrenzen hinweg statt Sie kann (sollte) als pflegerische Begleitung von Patienten mit einem Versorgungsbedarf nach Entlassung oder Verlegung bezeichnet werden 7

8 Pflegerische Überleitung siedelt diesen Prozeß fachlich, moderativ, kommunikativ, koordinierend und verantwortlich auf Ebene der Pflege in den jeweiligen Einrichtungen an Patienten und Angehörige werden grundsätzlich und ausdrücklich in alle Phasen einbezogen Pflegerische Überleitung erfordert eine multidisziplinäre Zusammenarbeit aller beteiligten Berufsgruppen Pflegefachkräfte übernehmen die zentrale und verantwortliche Position für den Gesamtprozeß Pflegerische Überleitung findet qualitativ in allen Einrichtungsformen statt Pflegerische Überleitung ist prozeßhaftes Geschehen, das systematisch, fachlich begründet und frühzeitig den Versorgungsbedarf nach der Entlassung erhebt, plant, durchführt und auswertet 4. Rahmenbedingungen Hintergrund und Anlaß: Beschluß der 72.Gesundheitsministerkonferenz am 9./10. Juni 1999 in Trier: Elf Ziele für eine einheitliche Qualitätsstrategie im Gesundheitswesen Das 2. Ziel des GMK-Beschluß fordert: Ärztliche Leitlinien und Pflegestandards für die Qualitätsentwicklung für zehn prioritäre Krankheiten 8

9 Weitere Kriterien: Evidenzbasierung: pflegerisches und ärztliches Handeln und Entscheidungen sollen auf gesichertes vorliegendes Wissen oder wenigstens auf den Konsens der wissenschaftlichen Öffentlichkeit und der Fachpersonen gestützt werden Wissen soll nach vorliegenden und transparenten Kriterien zusammengeführt, geordnet zur Verfügung gestellt werden Rechtlicher Bezug: Seit dem 1. Juli 2007 gesetzliche gibt es eine Leistungsregelung zur Gewährleistung eines Versorgungsmanagements ( 11 (4) SGB V): Versicherte haben Anspruch auf ein Versorgungsmanagement insbesondere zur Lösung von Problemen beim Übergang in die verschiedenen Versorgungsbereiche. Die betroffenen Leistungserbringer sorgen für eine sachgerechte Anschlussversorgung des Versicherten und übermitteln sich gegenseitig die erforderlichen Informationen. 9

10 11 (4) SGB V (Fortsetzung)... Sie sind zur Erfüllung dieser Aufgabe von den Krankenkassen zu unterstützen. In das Versorgungsmanagement sind die Pflegeeinrichtungen einzubeziehen; dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit Pflegeberatern und Pflegeberaterinnen nach 7a des Elften Buches * zu gewährleisten.... *Soziale Pflegeversicherung Seit dem ist das Versorgungsmanagement Bestandteil der Krankenhausversorgung: 39 (1) GKV- Versorgungsstrukturgesetz: Die Krankenhausbehandlung umfaßt auch ein Entlassungsmanagement zur Lösung von Problemen beim Übergang in die Versorgung nach der Krankenhausbehandlung. Das Entlassungsmanagement und eine dazu erforderliche Übermittlung von Daten darf nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. 11 Absatz 4 Satz 4 gilt. Regelungen Rahmen der Verträge 112 oder 115 SGB V: Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation oder Pflege 10

11 Rechtliche Umsetzung in pflegerischen Einrichtungen gemäß 113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege (SGB XI) (gilt nicht für das Entlassungsmanagement) 135a SGB V: Verpflichtung zur Qualitätssicherung: Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechen und der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden Fazit rechtlich geregelt ist Entlassungsmanagement Weitergabe relevanter Informationen Zusammenarbeit der Beteiligten Verbindlichkeit des Expertenstandards Entlassungsmanagement Relevant sind die Richtlinien Häusliche Krankenpflege zur Übertragung von Heilkunde 11

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