Draufsicht - Aufprall auf Poller
Draufsicht - Aufprall auf Poller mit Schutzplanke
VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Stand: 18.03.2011 Bild 1 - Poller, Zapfsäule vor dem Behälter Draufsicht
Draufsicht VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Stand: 18.03.2011 Bild 3 - Poller, weitere Anordnungsmöglichkeit
VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Stand: 18.03.2011 Bild 19 - Poller mit Schutzplanke und Ecken, Zapfsäule vor dem Behälter Draufsicht
Draufsicht VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Stand: 18.03.2011 Bild 18 - Poller mit Schutzplanke, weitere Anordnungsmöglichkeit
VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Stand: 18.03.2011 Bild 24 - Streifenfundament, Zapfsäule vor dem Behälter Draufsicht
VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Stand: 18.03.2011 Bild 25 - Poller in vorgebohrtem Loch ø 35 cm, Zapfsäule vor dem Behälter Draufsicht
Draufsicht
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MUSTER - Errichternachweis zum Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1 1. Hiermit bescheinigt der Unterzeichner dass die Ausführung des Anfahrschutzes nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1 und VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Bild(er) der beigefügten Statischen Bescheinigung zum Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1 der vorliegenden Einzelstatik mit zugehörigen Zeichnungen vom konstruiert und errichtet wurde. Insbesondere wurden hierbei nachfolgend aufgeführte Punkte eingehalten: 2. Verwendeter Beton nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Beton der Güte C30/37 (LP) XC4 XD3 XF4 oder der beigefügten Statischen Bescheinigung zum Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1, Beton der Güte C30/37 (LP) XC4 XD3 XF4 oder der vorliegenden Einzelstatik, Beton der Güte 3. Verwendeter Betonstahl nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Betonstahl BSt 500 S(A) und BSt 500 M(A) oder der beigefügten Statischen Bescheinigung zum Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1, Betonstahl BSt 500 S(A) und BSt 500 M(A) oder der vorliegenden Einzelstatik, Betonstahl 4. Verwendeter Baustahl nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Baustahl der Qualität S 235 oder der beigefügten Statischen Bescheinigung zum Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1, Baustahl der Qualität S 235 oder der vorliegenden Einzelstatik, Baustahl der Qualität 5. Qualifikation Schweißbetrieb nach DIN 18800 Teil 7 Klasse C oder höherwertig liegt vor. Ort, Datum Errichterfirma (Stempel und Unterschrift des Verantwortlichen)
Statische Bescheinigung zum Anfahrschutz nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1 1.) Vorhaben Für die Errichtung eines Anfahrschutzes nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1 bei dem Projekt bestätige ich als Nachweisberechtigter für Standsicherheit in Anlehnung an das VdTÜV- Merkblatt 965 Teil 2, Abschnitt 0, dass die statische Berechnung in meinem Büro eingesehen werden kann und das in dieser nachfolgende Punkte berücksichtigt sind. 2.) Statische Ersatzlast In Anlehnung an das VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Abschnitt 3.1 (5) wurde bei der statischen Dimensionierung folgendes berücksichtigt: Für die beschriebene technische Konstruktion wird nach VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 1, Tabelle 1, für den Bereich 3, Geschwindigkeitsstufe 3.1 bzw. für den Bereich 4, Geschwindigkeitsstufe 4.2 eine statische Ersatzlast von 64 kn angesetzt. 3.) Baugrund In Anlehnung an das VdTÜV-Merkblatt 965 Teil 2, Abschnitt 3.4 wurde bei der statischen Dimensionierung folgendes berücksichtigt: Für die Berechnung wurde entsprechend in der Baustatik üblicher konservativer Annahmen als wesentlicher Bodenparameter für den Nachweis der Gleitsicherheit ein innerer Reibungswinkel von 27,5 zugrunde gelegt. Die Wichte der Bodenschicht wurde mit 19 kn/m³ angesetzt. Für die Fundamentplatte, die auf gewachsenem, tragfähigem Boden zu gründen ist, wurde im Lastfall Aufprall eine aufgerundete Bodenpressung von 15 kn/m 2 ermittelt. Ein Nachweis der Tragfähigkeit des Bodens vor Ort ist nicht erforderlich, da die Bodenpressung für den rechnerischen Nachweis der Aufprallsicherheit nicht maßgeblich ist. Hinweis: Eine Bodenpressung von 15 kn/m² wird auch bei konservativer Betrachtung von den meisten Bodenarten aufgenommen. 4.) Ersteller der statischen Berechnung Dipl.-Ing. Gerhard Pössinger Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH Andreas-Urlaub-Straße 2, 97230 Estenfeld Telefon 0 93 05 / 90 88 0 Telefax 0 93 05 / 90 88 20